Am 01.03.2003 wurde die erste Stufe des Hartz IV Konzeptes verwirklicht. Die Zahl der
Beschäftigten in der Arbeitnehmerüberlassung betrug bereits 327.789
Menschen.
Der Kern der Reform im arbeitspolitischen Bereich war dabei in einer
stichwortartigen Aufzählung die folgend zitierten Punkte, Quelle
Wikipedia ebenso wie o. a. Link:
" Erleichterung von
neuen Formen der Arbeit
Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesanstalt für
Arbeit (FbW), Einführung des Bildungsgutscheins Unterhaltsgeld der
Bundesanstalt Zeitarbeit mit
Personal-Service-Agenturen (PSA)
Das
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wurde durch Hartz I in wesentlichen
Punkten geändert: Das besondere Befristungsverbot, das
Synchronisationsverbot, das Wiedereinstellungsverbot und die
Beschränkung der Überlassungsdauer auf höchstens zwei Jahre wurden
aufgehoben. Zu Gunsten der Leiharbeitnehmer wurde der so genannte
Gleichstellungsgrundsatz im Gesetz verankert. Dieser besagt, dass
Leiharbeitnehmer zu denselben Bedingungen beschäftigt werden müssen wie
die Stammarbeitnehmer des entleihenden Unternehmens: Gleiche
Arbeitszeit, gleiches Arbeitsentgelt, gleiche Urlaubsansprüche (sog.
equal pay und equal treatment). Ein Tarifvertrag kann jedoch
abweichende Regelungen zulassen, wovon bereits Gebrauch gemacht worden
ist, zum Beispiel durch die Tarifverträge des Arbeitgeberverband
Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) mit der Tarifgemeinschaft
Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA oder durch die
Tarifverträge der DGB-Gewerkschaften mit dem Bundesverband Zeitarbeit
(BZA) oder dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen
(iGZ). Verfassungsbeschwerden von Arbeitgeberverbänden und
Verleihunternehmen gegen den Gleichstellungsgrundsatz blieben
erfolglos.[3]
.Mit
diesen Änderungen wollte der Gesetzgeber die Qualität und die
gesellschaftliche Akzeptanz der Leiharbeit erhöhen. Sie traten zum 1.
Januar 2004 in Kraft "
Die erste Stufe war in den arbeitspolitischen Maßnahmen dabei dem
Superminister für Arbeit und Wirtschaft, Herrn Clement , gewidmet, auf
dem im späteren Verlauf noch einmal eingegangen wird:
"Am
1. Januar 2003, hob der damalige Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit der Regierung Schröder, Wolfgang Clement, im Zuge der Agenda
2010 zum Zwecke der "Flexibilisierung des Arbeitsmarktes" mehrere
gesetzliche Rahmenbedingungen für die Zeitarbeit aus dem
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ersatzlos auf. In einem Ausgleich
für die Abschaffung der Beschränkung der Höchstüberlassungsdauer, des
Befristungsverbotes, des Wiedereinstellungsverbotes und des
Synchronisationsverbotes wurde ein neuer Gleichbehandlungsgrundsatz
eingeführt. Mit diesem sollten Zeitarbeitnehmer den Stammarbeitnehmern
hinsichtlich Lohn, Urlaub und Arbeitszeit (sog. equal pay und equal
treatment) formal gleichgestellt werden. Der Minister Wolfgang Clement
verzichtete dabei aber auf eine gesetzlich unverrückbare Festschreibung
und ergänzte den Gesetzestext mit der einschränkenden Formulierung "Ein
Tarifvertrag kann abweichende Regelungen zulassen".[5]" Wikipedia
Dreh- und Angelpunkt war also der § 9 nr. 2 AÜG , der in seiner
heutigen Fassung wegen seiner Bedeutung noch einmal zitiert wird:
§ 9 Unwirksamkeit Unwirksam sind:
"... 2.Vereinbarungen,
die für den Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen
Entleiher schlechtere als die im Betrieb des Entleihers für einen
vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen
Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts vorsehen; ein
Tarifvertrag kann abweichende Regelungen zulassen, soweit er nicht die
in einer Rechtsverordnung nach § 3a Absatz 2 festgesetzten
Mindeststundenentgelte unterschreitet; im Geltungsbereich eines solchen
Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer
die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren; eine abweichende
tarifliche Regelung gilt nicht für Leiharbeitnehmer, die in den letzten
sechs Monaten vor der Überlassung an den Entleiher aus einem
Arbeitsverhältnis bei diesem oder einem Arbeitgeber, der mit dem
Entleiher einen Konzern im Sinne des § 18 des Aktiengesetzes bildet,
ausgeschieden sind,
...." Quelle
Im Rahmen dieser Vereinbarung betreten nun die christlichen
Gewerkschaften auf den Plan, die auf die Ausnahmeregelung, dass ein Tarifvertrag abweichende Regelungen
zulassen kann, scheinbar nur gewartet hatten:
"Die
Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und
Personal-Service-Agenturen (CGZP) wurde im Herbst 2002 von ursprünglich
sechs Gewerkschaften des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB)
gegründet. Heute gehören ihr noch drei CGB-Mitgliedsgewerkschaften[3]
an:
Christliche
Gewerkschaft Metall (CGM) DHV – Die
Berufsgewerkschaft (DHV) Gewerkschaft
Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD)
Die
CGB-Mitgliedsgewerkschaften Verband Deutscher Techniker (VDT) und der
Bund der Hotel-, Restaurant- und Cafeangestellten - Union Ganymed haben
die Tarifgemeinschaft zwischenzeitlich verlassen. Mitte 2009 ist auch
die Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation (CGPT)
aus der Tarifgemeinschaft ausgetreten.[4] Ihre früheren
Mitgliedschaften wirken sich aber auf vor ihrem Austritt geschlossene
Tarifverträge noch aus." Wikipedia Heute
sind die Arbeitgeberverbände INZ und MVZ zum Arbeitgeberverband
Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) fusioniert, der die
Tarifpartnerschaft mit der CGZP weiterführt. Darüber hinaus hat die
CGZP zahlreiche Firmentarifverträge abgeschlossen. Mit den beiden
anderen Arbeitgeberverbänden Bundesverband Zeitarbeit
Personal-Dienstleistungen (BZA) und Interessenverband Deutscher
Zeitarbeitsfirmen (iGZ) bestehen keine Tarifverträge.
Die
CGZP hat am 24. November 2010 noch ein neues Tarifwerk zur Zeitarbeit
mit dem kleinen Arbeitgeberverband Mercedarius abgeschlossen. Wikipedia
Wichtig für den Leser: Die Betonung des Paragrafen 9 Ziffer 2 AÜG liegt
auf dem sogenannten oben beschriebenen Equal Treatment bzw. Payment,
aber nicht auf die Ausnahme, die auch im Sinne der negativen
Koalitionsfreiheit zumindest dem Autor dieser Abhandlung
fragwürdig scheint:
Am 24.
Februar 2003 wurde dann durch die CGZP der erste abweichende
bundesweite Flächentarifvertrag für Zeitarbeitsunternehmen mit der
Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitsunternehmen (INZ)
abgeschlossen.
Danach
entwickelt sich die Anzahl der Beschäftigten zum Dezember eines
abgeschlossenen Jahres und die o. a. CGZP wie folgend chronologisch
beschrieben:
2005 464.539 Leiharbeiter (insgesamt cgb, dgb und
freie Arbeitnehmer...)
2006 631.076 Leiharbeiter
2007 721.345 Leiharbeiter
Das
Arbeitsgericht Osnabrück hat in einem Beschluss vom 15. Januar 2007
(Az. 3 Ca 535/06) erhebliche Zweifel an der Tariffähigkeit der CGZP
geäußert.wiki
"Im
ARD-Politmagazin Report Mainz wurde am 10. Dezember 2007 erneut
erhebliche Kritik an den Tarifverträgen der CGZP geübt. Nach einer
Studie des Prof. Dr. jur. Peter Schüren vom Institut für Arbeits-,
Sozial- und Wirtschaftsrecht an der Uni Münster bezweifelt dieser die
Tariffähigkeit der CGZP und damit auch die Gültigkeit der
Tarifverträge. Zur gegenteiligen Auffassung gelangt Lembke, NZA 2007,
S. 1333, mit heftiger Kritik an der methodischen Vorgehensweise von
Schüren (a.a.O. S. 1334)." Wikipedia
2008 673.768 Leiharbeiter
2009 632.377 Leiharbeiter
"Am
1. April 2009 entschied das Arbeitsgericht Berlin (Az. 35 BV
17008/08)[11] auf Antrag des Landes Berlin und der DGB-Gewerkschaft
ver.di, dass die CGZP nicht tariffähig ist, weil es ihr an der
erforderlichen Sozialmächtigkeit fehle.[12][13] Auf die Beschwerde der
CGZP bestätigte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg durch
Beschluss vom 7. Dezember 2009 (Az. 23 TaBV 1016/09), die Entscheidung
des Arbeitsgerichts, dass die CGZP nicht tariffähig ist, weil sich ihre
Mitgliedsgewerkschaften nicht im gesamten Umfang ihrer (unteilbaren)
Tariffähigkeit zusammengeschlossen haben, sondern die
Tarifangelegenheiten nur für die Branche der Zeitarbeit der CGZP
übertragen haben. Außerdem gehe der in der Satzung der CGZP festgelegte
Organisationsbereich für die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung in
allen Wirtschaftszweigen über den ihrer Mitgliedsgewerkschaften hinaus,
die in ihren Satzungen nur Regelungen für die Zeitarbeit in ihren
Branchen enthalten."Wiki
2010 823.509 Leiharbeiter
"Das
Bundesarbeitsgericht hat in einem Beschluss vom 14. Dezember 2010 (Az.
1 ABR 19/10) die Tariffähigkeit der CGZP verneint.[14] Das Gericht
begründete dies im Wesentlichen mit den gleichen Argumenten wie die
Vorinstanz. Die CGZP vertrat nur 1383 Mitglieder, während in der
Zeitarbeitsbranche insgesamt etwa 760.000 Arbeitnehmer beschäftigt
werden.[15] Eine möglicherweise fehlende soziale Mächtigkeit der
Einzelgewerkschaften spielte in den Entscheidungsgründen jedoch keine
Rolle, da die Tarifunfähigkeit bereits aus o.g. formalen Kriterien
(nicht vollständige Übertragung der Tarifzuständigkeit, Überschreitung
des Organisationsbereichs) festgestellt werden konnte. Dieser Beschluss
erfolgte zwar gegenwartsbezogen, das Gericht hat in seinen
Entscheidungsgründen jedoch dargelegt, dass sich die zur
Tarifunfähigkeit führenden Bestimmungen der CGZP-Satzung von 2009 mit
gleichen Regelungen in den vorhergehenden Satzungen finden. Die mit der
CGZP abgeschlossenen Tarifverträge galten für etwa 1.600 Betriebe mit
insgesamt gut 280.000 Beschäftigten.[16]" Wikipedia
"Diese
Entscheidung hat für diejenigen Arbeitgeber, die direkt oder über ihren
Arbeitgeberverband mit der CGZP Tarifverträge eingegangen sind,
gravierende Auswirkungen. Sämtliche Tarifverträge, die die CGZP als
alleiniger Vertragspartner geschlossen hat, sind dann von Beginn an
unwirksam. Diese Position wird auch in der Fachliteratur vertreten[20]
und die ersten Urteile von Arbeitsgerichten folgen dieser Argumentation
(ArbG Herford, Az. 2 Ca 144/11 vom 4. Mai 2011 und ArbG Münster, Az. 4
Ca 2557/10 vom 13. Mai 2011), auch für den 2010 abgeschlossenen
mehrstufigen Tarifvertrag mit dem AMP. Besonders relevant ist das bei §
9 Nr. 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Die Vorschrift gestattet
Ausnahmen vom Equal-Pay-Gebot - das heißt der Verpflichtung des
Verleihers, den Leiharbeitnehmer zu denselben Arbeitsbedingungen
(insbesondere denselben Lohn) zu beschäftigen, wie sie für die
Stammbelegschaft im Entleiherbetrieb gelten - nur auf Basis eines
Tarifvertrages. Die Zeitarbeitsunternehmen müssen bei Nichtigkeit des
Tarifvertrages sowohl die Sozialversicherungsbeiträge für die
Lohndifferenz der letzten vier Jahre an die Sozialversicherungsträger
nachträglich entrichten als auch die Lohndifferenz selbst an den
Arbeitnehmer, sofern keine einzelvertraglich vereinbarten
Ausschlussfristen greifen oder die Ansprüche nicht verjährt
sind.[21][22] Im Gegensatz zum Arbeitsgericht Berlin hatte das
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg angenommen, die Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wäre für die Zeitarbeitsbranche
tarifzuständig.
In
der Folge können die rund 280.000 betroffenen Beschäftigten
Nachzahlungen einklagen.[23] Es ist möglich, dass durch den erhöhten
Finanzierungsaufwand Arbeitgeber auch Insolvenz beantragen müssen.
Neben den Gehaltsnachzahlungen für die Beschäftigten wird auch mit
deutlichen Mehreinnahmen bei Steuer- und Sozialabgaben gerechnet.[24]"
Wiki
Fazit bis hierher: Jeder dritte Leiharbeiter in Deutschland wurde mit
einem Niedriglohn abgespeist, der von den christlichen Gewerkschaften
ohne soziale Macht weitestgehend im Sinne der Arbeitgeberverbände
erstellt wurde und zu einer Lohnabwärtsspirale führte. Als
Urteilsbegründung dient jedoch nicht etwa Sittenwidrigkeit, sondern
formale Fehler im Bereich der Zuständigkeit....
Die Begründung
des Verbots der Tariffähigkeit der christlichen Gewerkschaften
erinnert hingegen an eine schlechte Verfilmung von Al Capone. Dieser
wurde bekanntlich nicht wegen Verbrechen verurteilt, sondern wegen
Steuerhinterziehung.
So wurden die christlichen
Gewerkschaften zwar effektiv entmachtet und deren Mitglieder werden
hoffentlich ihre gerechten Strafe in Form von Milliarden von
Nachzahlungen erhalten, was noch nicht einmal sicher ist, da die
teilweise unseriösen Arbeitgeber sich aus der Verantwortung ziehen
wollen: " Doch dem will nun der
Wirtschaftsflügel der Union einen Strich durch die Rechnung machen: In
einem internen Papier fordert die Arbeitsgruppe Wirtschaft und
Technologie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Zeitarbeitsunternehmen vor
"unbilligen Härten" zu schützen. Diese Unternehmen könnten Bankrott
gehen - das solle verhindert werden."..."Die
Zeitarbeitsunternehmen hätten nicht wissen können, dass diese
angeblichen "Gewerkschaften" einer Überprüfung durch Gerichte nicht
stand halten würden, so die Argumentation."Es geht schlicht darum, dass
Unternehmen, die sich auf bestehende Tarifverträge verlassen haben
jetzt rückwirkend Geld bezahlen sollen, Sozialversicherungsbeiträge
nachzahlen sollen für Löhne, die es überhaupt nicht gab, so genannte
Phantom-Löhne", sagt Joachim Pfeiffer, Vorsitzender der Arbeitsgruppe
Wirtschaft und Technologie der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag."
Quelle Ndr
2011 871.726
2012 822.379
Fazit: Auch nach Sturz der christlichen Gewerkschaften boomte die
Leiharbeit weiter, obwohl deren gesamtwirtschaftlicher Nutzen sogar von
der Bundesagentur für Arbeit weitgehend kritisch gesehen wird:
" Schlussbemerkungen Zeitarbeit ist eine feste Größe auf
dem deutschen Arbeitsmarkt. Die flexible Beschäftigung von Arbeitnehmern ermöglicht es den
Unternehmen, ihren Personalbedarf zügig an Auftragsschwankungen
anzupassen. Daher ist die Zeitarbeit
im Vergleich zu anderen Branchen auch durch eine überdurchschnittlich hohe Dynamik und Fluktuation gekennzeichnet: Beschäftigungsverhältnisse werden häufiger
geschlossen bzw. aufgelöst,
die durchschnittliche Beschäftigungsdauer ist deutlich kürzer.
Für die Leiharbeitnehmer geht die große Flexibilität der
Arbeitnehmerüberlassung mit Risiken, wie einem erhöhten Risiko aus
Beschäftigung heraus arbeitslos zu werden, einher.
Andererseits bietet die Zeitarbeit Beschäftigungschancen für Menschen,
die sich aufgrund einer vergleichsweise hohen Arbeitsmarktferne –
beispielsweise aufgrund niedriger formaler Qualifikationen oder Phasen
von Nichterwerbstätigkeit – bei der
Beschäftigungssuche Problemen gegenübersehen.
"
Quelle:
Arbeitsmarkt-Deutschland-Zeitarbeit-Aktuelle-Entwicklung-1HJ2010.pdf,
Bundesagentur für Arbeit pdf
Also ist die Arbeitnehmerüberlassung überwiegend eine Institution für
eine schwer vermittelbare Klientel sinnvoll?
Zur Fluktuation im Jahr 2012 gibt es folgende Ausführung im PDF der
Bundesarbeitsagentur aus der Grafik auf Seite 19
9 % unter einer Woche
40 % 1 Woche bis unter drei Monate
51 % 3 Monate und mehr
Angesichts dieser Zahlen darf die Frage erlaubt sein, ob
Arbeitnehmerüberlassung in Kombination mit Streichung der
Zumutbarkeitsregeln der richtige Weg ist...
Vergleicht man die Zahlen der Leiharbeiter mit den letzten Jahren vor
der Reform:
so sieht man deutlich, dass die Zeitarbeit seit dem Jahr 2002 nach
einer kurzen Stagnation sich langsam wieder erholte, um dann mit
konstanten Zuwachsraten nach den Reformen sich fast zu
verdreifachen - auch ohne die christlichen Gewerkschaften, denen die
Tariffähigkeit entzogen wurde setzte sich der positive Trend fort.
Dabei darf die Rolle der Leiharbeit in der gesamtwirtschaftlichen
Situation nicht überbewertet werden. Im Jahre 2012 gingen rund 29
Millionen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach.
In der Wirtschaftskrise von 2007 bis 2009 sank die Zahl der
beschäftigten in der Arbeitnehmerüberlassung um 88.968 Menschen, um
dann im Jahr 2010 den größten Boom in ihrer Geschichte zu haben - dann
ohne die inzwischen zweifelhaften ausgehandelten Mindestlöhne der
christlichen Gewerkschaften.
Die Wirtschaftskrise war bekanntlich auch eine Finanzkrise,
so dass die Aussage, "dass Deutschland nach der Krise auf Grund der
Hartz-Reformen und der Lohnzurückhaltung der Arbeitnehmer besser da
stand als andere Länder" eine gewagte Hypothese scheinbar geistig
verwirrter Wissenschaftler ist (Mainstream), die sich durch
wirtschaftliche Unkenntnis hervortun.
Die Wahrheit, dass die
Banken damals unter den Regenschirm der Bundesregierung krochen,
scheint den neoliberalen Kräften unerträglich zu sein.
"Laut
dem Mehrheitsvotum dieser Expertenkommission war neben der
Niedrigzinspolitik und der Spekulation im Immobiliensektor auch die
laxe Regulierung des Bankensektors ein entscheidender Faktor für
Eintritt und Ausmaß der Krise. Unter Makroökonomen werden zudem u.a.
die steigende Ungleichheit der Einkommensverteilung und die
außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte als strukturelle Ursachen der
Krise diskutiert." Wikipedia
Es scheinen also eher zu niedrige Löhne (in den USA) den Ausschlag für
die Krise zu sein...
Deutschland kam durch folgende Punkte gut durch die Krise:
1.
"Laut
Deutscher Bundesbank nahm in Deutschland die Bruttoverschuldung des
Staates (Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen einschließlich
der zuzurechnenden Extrahaushalte) nach vorläufigen Berechnungen zum
Jahresende 2010 in Abgrenzung des Maastricht-Vertrages auf 83,2 % des
BIP zu (fast 10 Prozentpunkte). Darin würden sich umfangreiche
Maßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung in Höhe von 241 Mrd €
widerspiegeln, die vor allem im Zusammenhang mit der Hypo Real Estate
und der WestLB standen. Seit 2008 sei im Zuge dieser
Finanzmarktstützungsmaßnahmen der staatliche Schuldenstand um 335 Mrd €
gestiegen, das entspräche 13,4 % des Bruttoinlandsprodukts. Soweit sich
die übernommenen Risikoaktiva zukünftig verwerten ließen, würde der
Schuldenstand wieder sinken"
2.
Deutschland ist Exportweltmeister - weltweit.
Auch wenn im inzwischen veralteten magischen Viereck eine ausgeglichene
Handelsbilanz gefordert wird, profitiert die Bundesrepublik eben auch
von Ländern wie China, Russland..., die eben nicht dermaßen stark von
der Krise betroffen waren...
Desweiteren stagnierte auch in Krisenzeiten naturgemäß die
Rüstungsindustrie nicht..
3.
Eine Reihe von Subventionen wie die Abwrackpremie von PKW`s, die aber
auch eine Arbeitnehmerschaft erfordern, die genügend verdient, um sich
einen PKW zu leisten (Konjunkturprogramm durch den Staat - eben eine
klassische Methode des Kensianismus).
Dazu dürften auch
langjährige Maßnahmen wie das Wohngeld zählen, die es einen Unternehmer
ermöglichen weniger Geld zu zahlen, als es ein Arbeitnehmer braucht, um
sich und seine Nachkommen zu ernähren oder überhaupt menschenwürdig zu
wohnen...Im Jahre 2009 kam es dann auch zu einer Erhöhung des Wohngelds
"Damit
trat die Reform des Wohngeldes, durch die das Wohngeld von bisher
durchschnittlich 90 Euro auf 142 Euro monatlich erhöht werden sollte,
zum 1. Januar 2009 in Kraft. Mit Inkrafttreten konnten Heizkosten mit
einem festen Betrag nach der Zahl der zu berücksichtigenden
Haushaltsmitglieder (z. B. für eine Person 24 Euro, für 2 Personen
zusammen 31 Euro) in die Miete eingerechnet werden. Durch das
Haushaltsbegleitgesetz 2011[4] wurden diese Regelungen zur
Heizkostenanrechnung jedoch nach nur zwei Jahren wieder aus dem Gesetz
gestrichen.Wikipedia
Richtig, die Krise war vorbei...
Dann die Milliarden für die Erforschung elektrischer Autos und zur
Gewinnung für umweltfreundliche Energiegewinnung ohne Atom - an dessen
Ausgaben sich die Grünen in der jetzigen hätten beteiligen können, wenn
Sie nicht lieber auf der Oppositionsbank säßen...
Die
Arbeitnehmerüberlassung ist eindeutig nicht zur Krisenbewältigung -
auch angesichts ihrer Größe - ein unwirksames Mittel zur Abwehr
globaler Krisen - es sei denn, dass mindestens 50 % der Arbeitnehmer zu
Lohnsklaven degradiert werden, aber wer will das ernsthaft?
Zum Schluss noch eine Ausführung über Herrn Clement und die damalige
SPD-Regierung per se:
"Wolfgang
Clement (* 7. Juli 1940 in Bochum) ist ein deutscher Journalist,
Manager, Lobbyist und ehemaliger SPD-Politiker. Clement war von 1998
bis 2002 Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen und von 2002
bis 2005 Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit. Aktuell ist er
Vorsitzender der arbeitgebernahen Initiative Neue Soziale
Marktwirtschaft. Wikipedia
Um genau zu sein Kuratoriumsmitglied.
"Nach
der Bundestagswahl 2002 gab Clement am 21. Oktober sein Amt als
Ministerpräsident auf und wurde dann am 22. Oktober 2002 zum
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit in der von Bundeskanzler
Gerhard Schröder geführten Bundesregierung ernannt. Er übernahm damit
das durch die Zusammenlegung von Wirtschafts- und Arbeitsministerium
neu geschaffene „Superministerium“." Wikipedia Zitat ebenso
Wegen der gebotenen Neutralität des Amtes (Amtseid) gab Clement seine
Botschaftertätigkeit bei der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft
auf.
Am 01.03.2003 setzte also Herr Clement also den ersten
Teil des Hartz Konzeptes um. Im Herbst 2002 wurde der CGZP aus sechs
amtierenden Gewerkschaften gegründet und erlies am 24. Februar
2003 den ersten flächendeckenden Tarifvertrag. Hm, da waren die
Neuregelungen von Hartz IV ja gar noch nicht in Kraft...bestimmt ein
Fehler des Autors....
Wie auch immer: das ganze sieht doch sehr
geplant aus und da stellt sich die Frage: In wie weit war das eine
Gefälligkeitsreform und was bewog den Superminister Clement dazu eine
Regelung zu schaffen, die die Ausbeutung 100.0000 èr Arbeitnehmer in
der Folge bewirkten.
Ein Aufsichtsratposten bei Adecco und
vielleicht später ein Kuratoriumsposten bei der Initiative der Sozialen
Marktwirtschaft, der mit ein paar Jahren Verzug kam?
Dieses deutet zumindest Verdi in dem folgenden Video an:
Eingebunden nach den Regeln von You Tube:
http://www.youtube.com/watch?v=RnnS2S0G2fY
Also für ein paar armselige Kröten der Verrat an der
Arbeitnehmerüberlassung?
Der Autor dieser Webseite stieß im Zusammenhang in seinen Recherchen
aus der Schröderzeit immer auf das gleiche Muster. Eine politische
Reform zugunsten neoliberaler Kräfte oder ein Regierungsvorhaben
wird durchgeführt und hinterher wird der betreffende Politiker
mit geldwertem Vorteil entlohnt.
Herr Schröder fädelte das
Pipelinegeschäft ein und erhielt einen Traumposten bei Gasprom mit
250000 € jährlich. Des weiteren leitete er den Afghanistaneinsatz ein,
wo es nach der Einschätzung von Wikipedia um eine Gasleitung ging, an der später auch Gasprom interessiert war.
Man kann sagen, dass der Spruch: "von Russland lernen, heißt siegen
lernen", eine Maxime für die führenden Sozialdemokraten war,
insbesondere für Herrn Clement und Herrn Schröder:
"Da passt es gut, dass 2009 der
frühere Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Wolfgang Clement, in
den Aufsichtsrat (von Energy Consulting - Anmerkung des Autors)
gewählt wurde. Wie es auf der Internetseite der russischen
Beratungsfirma heißt, reiste Clement, der während der Regierung
Schröder noch SPD-Mitglied (inzwischen ist er aus Unzufriedenheit mit
dem wirtschaftspolitischen Kurs seiner Partei ausgetreten) und
"Superminister" für Wirtschaft und Arbeit war, im Jahr 2011 nach Sankt
Petersburg. Vor der dortigen Industrie- und Handelskammer hielt er
einen Vortrag, bei dem er für das Ruhrgebiet warb und
Modernisierungsprogramme der russischen Regierung lobte." die Zeit
Des weiteren bezog Herr Riester als Urvater der überbezahlten Vorträgen
über die Riesterrente vor Versicherungen (in diesem Geiste agierte doch
auch Herr Steinbrück...) in Höhe von 289.000 € in den ersten 29 Monaten
der Regierung .
Quid pro Quo - Tu ich Dir einen gefallen, so tue mir einen. Machen
dieses Spiel mehrere Menschen gemeinsam, dann kann man von einer
unmoralischen Vereinigung zur persönlichen Bereicherung sprechen.
Das Spiel von Herrn Clement geht dabei fast in den Bereich von
Straftaten wie Vorteilsannahme und Gewährung, Anstiftung von
Unterschlagung und Betrug, wenn man es ihm nachweisen könnte.
Herr Clement sowie Herr Schröder gehören nach Ansicht des Autors vor
einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss, da man schon von einer
systematischen persönlichen Bereicherung sprechen könnte...
Der
Autor will auch gar keine Strafanträge, sondern ein Tribunal in Form
eines Untersuchungsausschusses und eine moralische Verurteilung mit der
dem Ziel der Aberkennung aller Leistungen seitens des Staates.Und
gerade dieses verlangt der Autor von dieser großen Koalition!
Unrecht darf nicht ungesühnt bleiben.
Es wird gerade die Diskussion über den Mindestlohn in der großen
Koalition geführt. Während die SPD in Wort und Tat sich von der
Vergangenheit abgewendet hat, verharren Teile der CDU auf alte
Positionen und der Autor dieser Webseite kann keine Reue in Teilen der
CDU erkennen, die eine eben so große Verantwortung tragen, weil Sie
nichts gegen die Missstände unternahmen und das System in der
Leiharbeit bis zum Verbot der Tariffähigkeit fortführte und die Täter
aktiv danach in Schutz nahm.
Fazit
Die Arbeitnehmerüberlassung spielt in Deutschland eine eher
untergeordnete Rolle.
Dennoch wurde jedoch jeder dritte Arbeitnehmer in der
Arbeitnehmerüberlassung Opfer eines Systems, dass durch
höchstrichterliche Sprechung bereinigt wurde und einen der größten
Skandale in der Bundesrepublik darstellt.
Hinzu kommt, dass
durch die überproportionale Vertretung in einigen Branchen sehr wohl
Druck auf andere fest angestellte Arbeitnehmer ausgeübt werden konnte
und es z. B. in der Elektronik und Metallindustrie sehr wohl zu
unzulässigen Wettbewerb kam, so dass andere Betriebe durchaus das
Recht hätten, auf Schadensersatz zu klagen....
Der
Spruch: der Wolf im Schafspelz ist eine milde Umschreibung dafür,
dass eine Gewerkschaft scheinbar als Vertretung der Arbeitgeberverbände
miese Konditionen für die Arbeitnehmerüberlassung aushandelte, wobei
die Arbeitnehmer doch einer christlichen Gewerkschaft vertrauen
schenken können sollten.
Mein Gott, warum hast Du mich verlassen?
Das böse Spiel wurde beendet, aber es gab keine moralischen oder
strafrechtlichen Verurteilungen. Dank Verjährungsfristen dürften auch
keine Urteile in dieser Hinsicht zu erwarten sein.
Es stehen viele Fragen offen:
Die
moralische Integrität von Herrn Clement, welches ein parlamentarischer
Untersuchungsauschuss klären sollte; ebenso wie die Rolle von Herrn
Exbundeskanzler Schröder.
Das System Schröder muss geschichtlich aufgearbeitet werden. Und das
bitte noch zu Lebzeiten der Akteure.
Die moralische Integrität von der CDU, deren Kanzlerin dieses System so
laufen lies und ein Parlament, dass weder in Untersuchungsauschüssen
noch in sonst einer Art sich schützend vor die Opfer stellte, wirft
weitere Fragen auf.
Im oben eingebetteten Film wird angedeutet,
dass das System bis ins Kanzleramt bekannt war und von Herrn Kauder und
Frau Merkel unterstützt wurde.
Warum mussten als Klageführer
die Gewerkschaften und Chefs der Landesregierungen auftreten? Also
quasi eine Revolte aus der zweiten Reihe von Landesregierungen, die
scheinbar auch die Situation als unerträglich ansahen.
Warum wurde der Bundesrat nicht aktiv?
"Der Kuhhandel mit dem Bundesarbeitsgericht" spottet jedem
demokratischen Verständnis des Autors. Die Executive der zweiten Reihe
geht vor die Iudikative, damit diese Gesetze der Legislative überprüft
werden und die erste Reihe der Exekutive und das Parlament
(Legislative) drehen zwischenzeitlich Däumchen und sehen dem bunten
Treiben mehr oder weniger zu?
Es sind viele Fragen offen und der
Autor kann nur als Christ seine Bitte an die große Koalition hier
öffentlich artikulieren: Bitte setzen Sie einen parlamentarischen
Untersuchungsausschuss ein, Frau Bundeskanzlerin Merkel!
Es ist
nicht die Aufgabe des Autors einen Einzelkampf gegen das Unrecht dieser
Welt zu führen. Ich kann hier nur zusammentragen, was ich mit meinen
beschränkten Möglichkeiten und Googles Hilfe herauskriegen kann.
Das habe ich gerne und ohne irgendeinen Vorteil getan - handeln müssen
aber Sie und das ist dringend für die moralische Hygiene unseres Landes
erforderlich...