newsarchiv_01_2024



02.01.2024  Neujahr...

...und dieses war ruhiger als das letzte Jahr, aber man muss ja nicht die Negativ-Rekorde als Vergleich benutzen-:)

Angesichts des Ukrainekriegs auf Raketen zu verzichten
wurde nicht wirklich gefordert und dann kann sich der Privatmann zumindest ein wenig Ukraine-Feeling in den Vorgarten holen.

Der Bundeskanzler, AFD  (Weidel und Crupalla) und Gerno Hassknecht aus der Heuteshow hielten Neujahrsansprachen - Bundespräsident hatte ja bereits zu Weihnachten seine Munition verschossen.

Das Fernsehprogramm zu Silvester war mäßig und Dinner for one und  die Bowle von Ekel Alfred  sparte ich mir.

Ansonsten im Westen nichts neues - bis auf das ich das Gefühl habe, dass alle etwas mäkliger werden. Alles geht zwar in den Krisenmodus, wobei ohne Corona oder Heizungsprobleme dieses Jahr doch eher alles friedlich war bzw. wird.

Ach ja, dieser friedliche Jahreswechsel in Berlin (nur 390 vorläufige Festnahmen, also jeder 10.000 Berliner irgendwie mit Polizei in Berührung gekommen, bei einer Medikamentenzulassung wäre das dann doch mit leichten Nebenwirkungen behaftet...)  ist natürlich der CDU und Herrn Wegner zu verdanken, der seine Feuerprobe bestanden hat. Das uralte Dogma, dass Sicherheit nur durch rechts verteidigt werden kann, scheint bestätigt. Man könnte aber auch sagen, dass SPD und CDU in Berlin in Koalition sind und unsere Ampel eher linksliberal ist.

Seit der deutschen Staatsraison wird also eine "Nulltoleranzlinie" und "wehret den Anfängen" Politik betrieben, am Kölner Dom wird medial wirksam Präsenz gezeigt und auf einmal ist diese Republik gefühlt sicherer. Sorry, in New York gab es unter dem Bürgermeister   Giuliani (1994 - 1998) eine Nulltoleranzpolitik und das funktioniert dann auch.

Links sollte nicht mit unsicher und rechts mit sicher im Jahr 2024 in Verbindung gebracht werden. Traurig dabei ist, dass diese Sicherheit im Rahmen einer Staatsraison betrieben wird und wenn dann jüdische Bürger irgendwann nicht mehr in Gefahr sind, dann wird das wieder auf die normale Unsicherheit  herruntergeschraubt und Frauen wieder empfohlen 50 cm Sicherheitsabstand zu wahren...

Ja, es gibt gesteigerte Kosten, aber wenn man ernsthaft Klimakleber - sorry meinte natürlich Umweltzerstörung bekämpfen will -  dann kostet das etwas. Gerne zahle ich dann auch etwas mehr, aber unsinnige Sachen wie Krieg halte ich für eine Verschwendung, wenn man nicht ernsthafte Investitionen (sprich Verhandlungen über den Frieden) macht.

Ansonsten mäkeln viele Menschen auf hohem Niveaue in Deutschland, wobei natürlich die Armutsschere unbestritten weiter existiert und teilweise schlimmer wird.

Die AFD wird immer Mitgliedermächtiger und ein Verbotsantrag dürfte damit schwieriger werden - meine Meinung hierzu ist bekannt.

So gilt auch dieses Jahr die Deise: Es gibt viel zu tun, sitzen wir es aus!

----


04.01.2024 Früher war alles anders - oder die Evolution der Verwaltung

Gestern telefonierte ich mit der freundlichen 030 115 (Servicetelefon für Bürgeranfragen mit Berlin). Nachdem ich einen Tag zuvor in der üblichen Warteschlange mit Musik und  der freundlichen Ansage: "In wenigen Minuten ist ein Platz für sie frei vertröstet" wurde, ging dann alles ziemlich schnell und ich bekam einen Termin im Bürgeramt von Neuköln (welches quasi am anderen Ecke der Stadt liegt: früher fragte der ältere oder benachteiligte Bürger noch: Was liegt am nächsten? Heute fragt man "wo bekomme ich den zeitlich naheliegensten Termin?"  

Sorry, ich vergaß die digitale Spielerei, dass man mit einer 1  eine Vorauswahl treffen muss, um mein Anliegen zu konkretisieren, glücklich wer ein Telefon hat, der diese Funktion unterstützt, aber im Jahr 2024 ist so etwas scheinbar selbstverständlich?

Nochmal, ich wurde freundlich und zielführend bedient und beschwere mich nicht über den Service und am Ende hatte ich den Termin in Mitte Februar 2024. Dann freue ich mich auf eine zügige Bearbeitung des Reisepasses, die in der Regel 4 - 6 Wochen dauert, es sei denn, dass man das "staatlich legitimierte Bestechungsgeld" von 32,- € zahlt, um die Wartezeit auf ca. 2 Wochen zu verkürzen.

Ja, wenn ein Notfall vorliegt, dann braucht die Ausstellung eines Reisepasses nur eine Woche für ein Übergangsdokument, welches wohl dann aber nur ein Jahr gültig ist. Ich sparte mir die Nachfrage, wo man die Nachfrage für die Schnellbearbeitung bekommt, da man dann sicherlich einen Termin braucht, den ich ja bereits Mitte Februar ergattert hatte, um mein Anliegen vorzutragen...Nein, hätte vermutlich den Termin dann auch über das Service-Telefon bekommen.

Da wird man dann als Berliner nostalgisch und denkt an früher und die folgenden Zeilen sind dann eher aus dem Erinnerungsprotokoll ohne Daten und Recherche und spiegeln die verschwommen Erfahrungen von früher wieder, so wie sie hängen geblieben sind.

Ich meine, dass man ganz früher im letzten Jahrtausend nach den "günstigen" Öffnungszeiten einfach ins zuständige Bürgeramt ging, ganz ohne Terminvereinbarung. Im nächsten Schritt und jetzt wird es schwierig wurden entweder Wartenummern angeschafft oder die Zuständigkeit erweitert, so dass man in ganz Berlin sich ohne Voranmeldung melden konnte.

Als Randerscheinung mit den Wartenummern kann ich mich noch grob erinnern, dass hier in Berlin in einigen Bürgerämtern ein Wartenummerhandel betrieben wurde und dann teilweise aufgepasst werden musste, dass Menschen nicht wirklich  mehrere Nummern zogen und günstig weiterverkauften...

Hm, merkwürdigerweise kann ich mich zwar daran erinnern lange Wartezeiten in Kauf zu nehmen, aber vielleicht für jüngere Menschen interessant: Am Ende des Tages hatte der durchschnittliche Bürger dann sein Anliegen auf den Tisch gelegt.

Dann ging es irgendwann mit dem Internet los und ab dann ist ja irgendwo wieder die Jagd nach den Termin als Hauptanliegen bekannt.

Ich möchte ja nicht meckern, aber in der freien Wirtschaft wird alles effektiver, schneller und ökonomischer, während man in der Verwaltung eher die Terminverwaltung priorisiert und es für den Bürger scheinbar eher länger dauert, bis er überhaupt einen Termin bekommt.

Der Vorteil für die Behörden dürfte hingegen sein, dass statistisch gesehen die Bearbeitungszeit eines Anliegens unbestritten sinkt: Wo kein Termin, da keine Wartezeit und was kann man dafür, dass der nächste Termin ins nächste Jahr fällt?

Eine Untätigkeitsklage nach § 75 VerwGO entfällt, weil man ja irgendwo sein konkretes Anliegen nicht vortragen konnte und in Anlehnung an den schönen Spruch "wo kein Kläger, da kein Richter" heißt es dann "wo kein Termin, da kein Antrag...".

Nachtrag: Zudem entfallen dann Spitzenzeiten.

Vielleicht ein nachweihnachtliches Gleichnis dazu: Zalando oder Amazon verteilen einfach ihre Lieferzeiten von Geschenken über zwei Monate. Das wäre in der Tat günstiger für die Unternehmen, weil man eine gleichmäßige Bilanz und keine Überstunden zu Zahlen hat.

Die Mitarbeiter*innen wären in der Tat zufriedener! Nur der Kunde König könnte Weihnachten eben zwei Monate später feiern - was soll`s Kundenzufriedenheit wird eh überbewertet und ob man Weihnachten dann im März feiert ist doch eigentlich egal und entspannter...

Ach ja, in der freien Wirtschaft geht man dann zur Konkurrenz - also doch lieber Privatisierung von Bürgerämtern?

Dann würde natürlich ratzefatz auch ein Onlineformular zur Bestellung eingeführt werden, um das Ganze effektiver und effizienter zu gestalten (Amazon und Zalando würde eben doch serviceorientiert - Verzeihung in der privaten Wirtschaft heißt das ja kundenorientiert (obwohl man ja in Behörden dazu überging von Kunden zu sprechen und dabei scheinbar vergaß das adjektiv kundenorientierung zu übernehmen) arbeiten - und es würde funktionieren! Die FDP wäre eigentlich begeistert, aber da ist man ja eher mit anderen wichtigen Themen beschäftigt....

Nachtrag 05.01.2023 zu Ende...

Mit zunehmender Technologie immer längere Wartezeiten und wenn es dann KI gibt, kann man bestimmt in die nächste Verlängerungszeit gehen -:)

Das war natürlich nur Spaß, aber dass ich als Bürger dieses Staates nicht alles bequem von zuhause aus in einem Onlineformular mit sicherer Verschlüsselung ausfüllen kann und dann mit der Post den Ausweis per Einschreiben zugeschickt bekomme  ist im Jahre 2024 nicht wirklich begründbar. Nebenbei schont das die Umwelt und entlastet den Berufsverkehr.

Das ist keine Kritik an den unterbesetzten Mitarbeitern, die das menschenmögliche tun, um schnell und freundlich ihren Auftrag zu erfüllen, eher an einer Politik, die zuweilen Unsummen in die Terminverwaltung steckt und dazu die neuesten Technologien  einsetzt, um eine geordnete Terminverwaltung aufzubauen und dabei irgendwo vergisst, dass nicht der Termin im Mittelpunkt des Verwaltungshandelns steht, sondern die Bearbeitung des Anliegens  des Bürgers.

Umgekehrt werden Firmen z. B. mit Statistiken oder kleinen staatlichen Volkszählungsumfragen drangsaliert und müssen diese Termingerecht abgeben. Ich weiß, dass ich nicht der einzige bin, der eher eine Überbürokratisierung unter dem Einsatz neuer Technologien sieht.

Da fragt man sich als Normalbürger: Muss alles immer komplizierter werden oder wird es z. B. einmal eine Steuerreform geben, die auf einen digitalen Bierdeckel passt?

Eher nein und auch die alte kameralistische Buchführung des Bundes und der letzten Bundesländer wird dann eher der doppelten Buchführung weichen. Frühere Einführungsversuche in der Geschichte scheiterten ja eher wegen der mangelnden Möglichkeit der Erfassung von Daten ohne Technologie.

Ich möchte nicht meckern, Doppik ist unter dem Strich die vielleicht vernünftigere Lösung.

Aber es wird eben alles immer komplizierter und der durchschnittliche Mensch wird in Zukunft abgehängt und abhängig von der Maschine (KI) sein und es gibt da wohl kein zurück.

In einer globalen Welt werden nur noch Maschinen fähig sein, einen Überblick zu behalten und in Deutschland wird man dann vermutlich passgenau Steuern und Abgaben errechnen und neue Begriffe wie eine flexible Steuer (Steuer die in kurzen Zeiträumen angepasst wird) werden dieses Leben noch vereinfachen bzw. in einem gesunden Dualismus gleichzeitig verkomplizieren....

Aber das ist ja Zukunftsmusik und ich werde dann wohl real im Jahr 2024 in der digitalen Warteschleife verharren und die Wartezeit auf den Termin dann mit unzähligen Musikvideos von You Tube totschlagen, die zugegebener besser sind, als die Musik in der staatlich gelieferten Warteschleife - Vielleicht sollte man auch die Wartezeit mit Werbungen ausfüllen, denn der Staat braucht doch Geld?

----

12.01.2024 Wannseekonferenz und Völkermord...

...sind wichtige Bestandteile der deutschen Geschichte, aus der sich eine historische Verantwortung nicht nur für alle Deutschen, sondern für künftige Generationen der Menschheit ergibt.

Wenn nun sich  Rechtsextreme  in geheimen Absprachen  über eine Abschiebung unerwünschter Deutscher mit Migrationshintergrund (?) Gedanken machen (https://www.youtube.com/watch?v=xAUfYmvXFHQ , Quelle:  "Correctiv"-Recherche: Entsetzen über geheimes Treffen von Rechtsextremen und AfD-Vertretern rbb 24,

dann medienwirksam eine Villa in Potsdam gezeigt wird und dazu darauf hingewiesen wird, dass dort über Maßnahmen nachgedacht wird, wie man mit "legalen Mitteln" Menschen zur Ausreise bewegt, dann muss der Geschichtsbewusste Mensch eigentlich an die Wannseekonferenz zumindest erinnert werden (https://www.youtube.com/watch?v=LFEhexbWgrQ Die Wannsee-Konferenz: Wie der Holocaust organisiert wurde MrWissen2go Geschichte |terra x| .

Disclaimer: Der Holocaust war in seiner Art einmalig. Die Wannsee-Konferenz bildete in bürokratischen Worten verklausuliert die sogenannte Endlösung der Judenfrage. Der Autor behauptet nicht, dass die AFD einen Völkermord plant. Es gehört aber auch zur geschichtlichen Verantwortung, sich gegen Konferenzen mit teilweise abstrusen Inhalten (rechtlich gesehen ist es auf legalen Wege nicht möglich Menschen mit deutschen Pass zur Ausreise oder Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft aufzufordern, zu nötigen oder gar abzuschieben) kommentarlos stehen zu lassen.


Und damit kommen wir auf den zweiten Teil der Überschrift, dass nun Menschen der Vorwurf eines Völkermordes gemacht wurde, die einst Opfer eines Völkermords waren und nun als mutmaßliche Täter eines Völkermords verdächtigt werden. https://www.youtube.com/watch?v=wnX_mRr8wB8 ,Völkermord-Klage: Südafrika zieht Israel vor das UN-Gericht Euronews.

Das eher unverdächtige Südafrika erhebt den monströsen Vorwurf, aber laut eben angegeben Link hat zumindest Iran diese Klage unterstützt.

Diese Anklage ist dermaßen perfide und dürfte in einer Gesellschaft, wo Staatsraison und Selbstverteidigungsrecht von Israel fast gebetsmühlenartig als Dogma gepredigt werden und Antisemitusmus verurteilt wird, eine gewisse Brisanz haben.

Im oben genannten Video wird ein Demonstrationsschild in Deutschland gezeigt mit der Inschrift From the river to the sea, Palestine will be free (
https://www.youtube.com/watch?v=wnX_mRr8wB8 ),eine Redewendung, die der Hamas zugeschrieben wird und auf deutschen Demonstrationen eher verboten ist und latent mal wieder einen potentiellen Völkermord beinhalten könnte.

Noch vor kurzem musste sich Friday for Future von Greta Thunberg distanzieren, die bei weitem nicht von einem Völkermord sprach.

Der Umgangston wird egal ob bei Bauerprotesten, AFD oder Umgang mit dem Ukrainekrieg rauher und man ist fast geneigt den Begriff Völkermord zum Begriff des Jahres als Superlative zu wählen:

Herr Selenskyj wirft den Russen Völkermord vor,  Südafrika wirft Israel Völkermord vor - wir leben zur Zeit in einer superlative des Begriffes Völkermordes, der dann langsam inflationär als Kampfbegriff unliebsamer Gegner verwendet wird und Staaten wie Menschen mit Adolf Hitler,  Stalin, Slobodan Milošević (Präsident Serbiens) und Pol Pot (rote Khmer) vergleicht.

Ja, der Autor dieser Webseite beschwerte sich in mehreren Artikeln über die Inhumane Behandlung im Gazastreifen und einer staatlich verordneten Staatsraison, weil Menschenrechte nie der Staatsraison unterliegen dürfen, aber der Vorwurf eines Völkermords beinhaltet nach der Auffassung des Autors 
ein wenig mehr, um sich im erlauchten Krieis der oben genannten Personen zu bewegen.
Diese deckt  sich vielleicht nicht mit der juristischen Definition:

 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 6 Völkermord
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,

1.    ein Mitglied der Gruppe tötet,
2.    einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
3.    die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
4.    Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
5.    ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.) IUS, Gesetze im Internet.



In Israel werden wie in der Ukraine eindeutig keine Menschen vertrieben, sterilisiert, umgesiedelt, Kinder gewaltsam in eine andere Gruppe überführt (im Ukrainekrieg unstrittig: hier wurden Kinder überführt, aber wirklich mit dem Ziel eine Säuberung durchzuführen - Ansonsten müsste Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit greifen? - Aber mit dem Ziel eine ethnische Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören?) .

Zurück nach Europa: Man warf den Juden viele Gräueltaten mit gelogenen Worten wie Brunnenvergiftung, Hostienschändung.....vor und mancher Christ könnte Anführen: "Wer frei von Schuld, der werfe den ersten Stein...".

Auf der anderen Seite gehört dazu, dass scheinbar auch aus Opfern Täter werden können, aber dann doch bitte sprachlich gemäßigt und ein oder mehrere Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie er vielleicht vorliegt ist, noch lange kein Völkermord!

Und in diesem Punkt pocht der Autor dieser Webseite dann doch auf die deutsche Staatsraison: Warum keine eindeutige Stellungnahme seitens der Bundesregierung, dass eine Anzeige wegen Völkermords in Israel wohl ein wenig falscher Sprachgebrauch ist?

Ich finde es nach bisheriger Lage ein wenig antisemitisch den Juden einen Völkermord zu unterstellen, welches bestimmt in rechtsextremistischen Kreisen gefeiert weit, weil es doch so schön in die Verschwörungstheorie von "der Verschwörung des Weltjudentums" passt.

Fazit

Das Jahr 2024 verspricht aggressiver, antisemitischer und weiterhin kriegerisch zu werden.

Ob es einen Verbotsantrag gegen die AFD geben wird, da immerhin auch der Berater von Alice Weigl auf der o. a. Konferenz war, bleibt abzuwarten.

Israel wegen Völkermord anzuzeigen halte ich für eine ungerechtfertigte Form des Antisemitismus, genau wie den Vorwurf des Völkermordes in der Ukraine.

Weg von der Superlative Völkermord und hin zu Begriffen wie Krieg
Menschenrechtsverletzungen, Friedensverhandlungen und Aussöhnung.

Da möchte man am liebsten ein paar Globuli zur Beruhigung einnehmen, aber die werden nicht mehr bezuschusst und etwa 20 - 50 Millionen € an Zuschüssen werden von Herrn Lauterbach sinnvoller Weise im unwirksamen homöopathischen Bereich gespart (KARL LAUTERBACH: "Muss der Bürger sich selbst kaufen"– Ampel streicht Homöopathie als Kassenleistung https://www.youtube.com/watch?v=sDEZ6UbF6KU Welt).

Damit dürfte die Homöopathie auf ein Placebo-Niveau im Mainstream gesunken sein - und das ganze ohne Völkermord...und wer daran glaubt, kann sich zur Not Globuli selbst kaufen - eben eine Glaubensfrage und keine Sorge: homöopathische Mittel werden bestimmt dann billiger werden....

---

16.01.2024 Wa(h)lgesänge...

...oder besser Klagegesänge dürfte die Reaktion auf die Projektion des Politbarometers vom ZDF auslösen, dessen Ergebnis hier Zitiert wird: 13% SPD, 31 % CSU/CDU, Grüne 14 %, FDP 4% genau wie Linke, Frei Wähler BSW und andere und dann natürlich die AFD mit 22 % zweitstärkste Partei (Quelle : Zahlen vom o. a. Politbarometer frei übernommen und für folgende Ausführungen essentiell notwendig).

Auffällig ist erstmal, dass durch Linke ,BSW, FDP und Freie Wähler erst einmal unter die 5 % Hürde fallen. Der Autor sprach oft über Parteienzersplitterung und deren fatalen Folgen für die Weimarer Demokratie.

Inzwischen ändert sich die Ansicht des Autors in diesem Punkt: 16 % der Stimmen fallen inzwischen unter den Tisch und das dürfte nur die halbe Wahrheit sein.

Sollte die Werteunion auch 3 % der Stimmen erreichen und die CSU allein nicht auf 5 % der Stimmen kommen (Seit der Bundestagsreform kommen Parteien unter 5 % nicht mehr in den Bundestag, welches einerseits die Linke, andererseits die CSU treffen würde, falls die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht im Sande verlaufen ist), welches bei den Profianalysten zur Zeit gerne übersehen wird und CSU und CDU immer zusammen aufgeführt werden.

Das wären dann schon bei dieser hypothetischen Rechnung dann genau so viel Prozent oder mehr als die AFD. Eine Herabsetzung der 5 % - Hürde auf 3 % wäre eine Überlegung Wert - schon im Hinblick auf das groteske Bild bei der nächsten Wahl in den Bundestag:

Hier gibt es eigentlich nur die Möglichkeit einer großen Koalition SPD, Grünen und CDU, um die Politik der uneingeschränkten Brandmauer auch nur ansatzweise aufrechtzuerhalten: Mit der Folge, dass die einzige und  größte Oppositionspartei die AFD ist.

Die zweite Möglichkeit ist eine Koalition der CDU und AFD mit dem Vorteil, dass SPD und Grüne dann die "pseudodemokratische" Opposition sind, weil dann die Brandmauer gefallen ist und die AFD in der Regierung sitzt, welches dann eher einen Reichstagsbrand als einer Brandmauer für eingefleischte Demokraten gleichkommt-:)

Das Tüpfelchen auf dem I ist dabei, dass bei den 4 % Parteien zumindest 8 % der demokratischen Mitte (vielleicht CSU und FDP) dabei zusehen müssen, wie die von Ihnen überwiegend als rechtsextremistisch angesehene AFD dann in den Bundestag vielleicht sogar in der Regierung ist und sie trotz Wahl (gab es Mal nicht den Slogan jeder Nichtwähler ist eine Stimme gegen die AFD? Zur Zeit ist vielleicht auch eine Stimme für einige Dateien eine Stimme für die Rechten?)

Vielleicht geht mit der FDP auch die Freiheit und die fast bedeutungslose Rest-SPD darf dann die AFD politisch bekämpfen?

Ein erfolgreicher Verbotsantrag der AFD  wäre der einzig richtige Weg, wenn denn die AFD den Prozess verlieren würde.

Gerade hörte ich irgendwo wieder, dass der NPD-Antrag erfolglos war: Nein, dass stimmt definitiv nicht: Die NPD  wurde als verfassungswidrig eingestuft, aber nicht aufgelöst, weil sie wahltechnisch in die Bedeutungslosigkeit versunken ist...Manche Probleme lösen sich von allein, andere nicht.

Sind wir aber einmal fair: Die NPD schrieb sich durch ihr Parteiprogramm in den Abgrund, dass Parteiprogramm der AFD ist hingegen vielleicht rechts - aber nicht rechtsextrem. Erschwerend kommt hinzu, dass alle demokratischen Parteien per Copy and Paste  sich der Abschiebung a la AFD verschrieben haben und  das  europaweit! 

Wenn man sich über Remigration aufregt, so darf man nicht vergessen, dass europaweit eine weitere Mauer für Menschen errichtet wurde und Verträge mit anderen Staaten abgeschlossen wurden, um potentielle Asylbewerber außer Landes inhuman festzuhalten. Sorry, wo liegt ein Unterschied zwischen diesem Bad Behaviour und dem geheimen Plan der AFD Nichtdeutsche ohne Pass irgendwo in Afrika festzuhalten?

Ja, bei Menschen mit deutschen Pass ist das einen Aufschrei wert. Aber unter dem Strich waren zwei Abgeordnete der AFD bei. Ob das wirklich reicht?

Letztlich wäre ein gerichtlicher Showdown überlegenswert, weil spätestens nach den Wahlen in den neuen Bundesländern es grenzwertig wird:

Die Brandmauer bei der CDU hätte die erste Bewährungsprobe. Wird die CDU der Versuchung standhalten?

Dann ein anderes Problem: Durch die rechtsextremistische Einstufung der AFD werden zunehmend mehr Menschen überwacht und in Ihre Grundrechte massiv beschnitten. Während man früher bei der Linke nur die kommunistische  Plattform überwacht. Ist schon zynisch, dass man im "Osten" nach jahrzehntelanger Überwachung durch die Stasi nun einen immer größeren Anteil von den neuen Bundesländern überwacht - ich würde da auch angesäuert sein und ungefähr denken, dass man von einem Überwachungsstaat in den nächsten kommt oder eben vom Regen in die Traufe.

Da das die eher naiven Bürger in den neuen Bundesländern eher niemand zu stören scheint - ich finde das bei aller  Notwendigkeit auf die Dauer keinen tragbaren Zustand:

Entweder man kommt zu einem Gerichtsverfahren und stellt einen Verbotsantrag oder stellt  die Nachforschungen eben ein - eine weitere jahrzehntelange Überwachung  ist in einem Rechtsstaat dann irgendwo nicht mehr tragbar, eine präventive Überwachung gibt es nicht  und ohne richterliche Kontrolle  in Grundrechte einzugreifen ist eines Rechtsstaates  unwürdig. Wurden nicht früher auch einmal Teile der AFD überwacht. In jedem Mitglied der AFD Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt einen Rechtsextremisten zu sehen, haut nicht hin und damit dürfte es viele "unschuldige Menschen" treffen.

Das sind alles Menschen und dann kommt irgendwo der Begriff von Verfolgung von Unschuldigen auf, welches in einer Diktatur vielleicht normalzustand ist, aber in einer Demokratie?

Nicht falsch verstehen: Ich halte zur Zeit eine Überwachung für gerechtfertigt, dieses kann aber in einer Demokratie nicht der Standard sein, dass dann fast jeder dritte Wähler oder mehr überwacht werden. Bisher sind das ja nur Prognosen, aber wenn diese Prognosen sich verifizieren, dann ist entweder ein berechtigter Verbotsantrag oder die Akzeptanz und Reputation die Konsequenz.

Auf die Dauer wird die deutsche Bevölkerung immer mehr gespalten - in die überwachten rechtsextremistischen Menschen und die Demokraten, die versuchen mit Brandmauern dieses Land zu regieren und  merkwürdige Koalitionen schließen und bundesweit 20 % der Bürger aus der demokratischen Gesellschaft ausschließen. Nach Ampel kommt dann  CDU, Grüne und SPD?  Vielleicht ohne demokratische Opposition und der AFD. Das Spiel so lange, bis die AFD als einzige Alternative allein an die Macht kommt?

Für die Demokratie halte ich ehrlich gesagt einen Verbotsantrag für gut. Ich wäre dann schon damit zufrieden, dass dann ein Teil dieser Gesellschaft nicht mehr überwacht wird, CDU und AFD dann eine Koalition machen könnten, wenn die AFD den Prozess gewinnt (wo kein rechtsextrem, da Rückkehr zum demokratischen Miteinander oder eben festgestellt wird, dass diese Partei rechtsextrem verfassungswidrig ist.

Aber ein weiter so lähmt die Demokratie, Bürger werden überwacht und es kommt nicht zu Koalitionen, die für dieses Land in Krisenzeiten nicht gut ist und wir wissen ja: Deutschland first-:)

---

20.01.2024 Tanzt die AFD den Mossulini oder to be or not to be?

Schon damals fragte sich der Autor dieser Webseite, was die Gruppe DAF mit dem Lied "Tanz den Mossulini" meinte, bis die AFD erschien:



Quelle: o. a. Lied, eingefügt nach den Regeln von You Tube von https://www.youtube.com/watch?v=C4wb-4sxE84

Nun ja, auf einer Welle zu reiten bis man sich im Geiste von Mel Brooks in rechten Gefilden bewegt, bis andere die berechtigte Frage stellen: "To be or not to be"



Quelle: Mel Brooks, to be or not to be, https://www.youtube.com/watch?v=fZawevvcwKc

Es mehren sich die Anzeichen, dass es im Jahre 2024 zu einem Showdown zwischen den althergebrachten Demokraten und der auch nicht mehr ganz so frischen Volksbewegung im Rahmen der AFD kommt.

Deshalb protokolliert der Autor mehr oder weniger akribisch noch einmal die Geschehnisse der letzten Zeit, ohne dabei die verschlüsselte Sprache der "neuen Wannseekonferenz" zu gebrauchen, als dessen Folge der eher unrühmliche Begriff "Remigration" den Aufstieg in die Top Ten der neuen Sprachkultur schaffte:

Punkt 1: Die Potsdamer Konferenz, auf der neben zwei Menschen der AFD auch paritätisch sich zwei Menschen von der CDU (Werteunion?) befanden. Der Autor berichtete bereits darüber und macht zu diesem Punkt keine weitere Ausführungen an dieser Stelle.

Eine Schwalbe macht bekanntlich noch keinen Sommer, aber die Veröffentlichung der im letzten November stattgefundenen Konferenz ist ohne Zweifel der Auftakt und Wendepunkt einer Politik, die aus der Defensive nach langen Schmähungen nun in eine Offensive geht, die hoffentlich nicht wie im Ukrainekrieg in einem Stellungskrieg endet, sondern in einem Verbotsantrag mündet, um endlich klare Verhältnisse zu schaffen. Zu lange stand die Gretchenfrage in abgewandelter Form im Raum: AFD, wie hältst Du es mit der Demokratie?

Punkt 2: Streitbar: Ich führe an dieser Stelle eine verbale Attacke von Herrn Söder an.  Zeit, Markus Söder: "Ich glaube nicht, dass ein AfD-Verbot der richtige Weg ist". Dann aber der süffisante Hinweis, dass  man unterhalb der Verbotsantragsgrenze die AFD als solche auf der unteren Ebene  angreifen könnte. Dann setzte er noch einen Drauf: Überschrift: Söder will Verbeamtung von AfD'lern verbieten – „AfD ist eine parasitäre Gruppe“" , Quelle, Focus:" "...Zudem fungiere die AfD willentlich als „Steigbügelhalter für [den russischen Präsidenten Wladimir] Putin“. Es gäbe „keine Partei, die so abhängig [von] und eng verbunden [mit Russland]“ sei wie die AfD, sagte Söder....".

Damit dürfte die AFD auch bald in einem (alten) Bundesland bald als verfassungswidrig eingestuft werden - vielleicht als erstes Bundesland in den alten Bundesländern. Wenn aber immer mehr Bundesländer die AFD als verfassungswidrig darstellen, dann ist nicht nur der Kern, sondern der ganze Apfel verdorben und somit ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht unabdingbar. Insbesondere weil man Staatsdienern nicht zumuten kann, dass sie in einem Bundesland "abgeschoben" werden, während sie in einem anderen Bundesland Ausländer abschieben... Bundesbeamter in Bayern also möglich und Landesbeamter NoGo als AFD Mitglied?

Aus Gründen des Artikels 3 GG halte ich das für rechtlich bedenklich oder wie es in Absatz 3 des Artikels so schön heißt:

Artikel 3 (3) GG  "(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden",. Ius, Gesetze im Internet
 
Punkt 3: Da ich gerade über das GG und deren Anwendung auf die AFD geplaudert haben, bleiben wir doch beim Grundgesetz und nach diesem kann man doch tatsächlich einige Grundrechte verwirken, wie es Björn Höcke vielleicht bald am eigenen Leib verspüren könnte oder Artikel 18 GG so schön beschreibt:

"Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen." Ius: Gesetze im Internet

"Petition fordert Entzug von Björn Höckes Grundrechten", FAZ: https://www.youtube.com/watch?v=aKfLxAuaAcY , die dann von der NGO Campact gestartet wurde und schnell über eine Million Stimmen erhielt...

Da so etwas schon einmal vier Jahre dauern kann, dass erstmal "nur" eine Petition ist, kann man da gespannt sein.

Punkt 4: Und da müssen wir einen Abstecher nach meinener Heimatstadt Berlin machen und das ist dann eine Folge von Punkt 1: In Berlin verließen die Senatsmitglieder geschlossen den Saal, nachdem Frau Brinker von der AFD eine Rechtfertigungsrede für die  Wannseekonferenz - sorry, ein eher "unabsichtlicher Versprecher" - meinte natürlich  Potsdamer Konferenz, hielt. 

Quelle: rbb24, https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/01/berlin-abgeordnetenhaus-afd-brinker-plenarsaal-protestaktion.html, Berliner Abgeordnete verlassen Saal während Rede von AfD-Vorsitzender Brinker,
Do 18.01.24 | 14:23 Uhr : "...Mitglieder von SPD, CDU, Grünen und Linken haben am Donnerstagvormittag geschlossen eine Debatte im Plenarsaal des Berliner Abgeordnetenhauses verlassen. Anlass dafür war eine Rede der Berliner AfD-Chefin Kristin Brinker, in der sie beklagte, dass gezielt Stimmung gegen ihre Partei gemacht werde. Allein die AfD blieb sitzen und folgte der Rede."

Ein wenig zum Background: Frau Brinker traf sich demnach auch zuvor mit Martin Sellner (rechtsextremer und Redner auf der Potsdamer Konferenz) in einer konspirativen Gesellschaft mit anderen Politikern. Inwieweit diese "spontane Aktion" wirklich spontan war oder inszeniert war, kann und will ich nicht beurteilen.

Punkt 5: Die Menschen zeigen Flagge  und Demonstrationen gegen Remigration  erreichen gerade Rekordwerte und die Aufzählung  der angekündigten  Demonstrationen in Deutschland im ZDF in der Heute Sendung von Frau  Hahlweg war so eine lange Liste, dass ich mir die Aufzählung spare....
Man darf in diesem Zusammenhang durchaus von einem Rück durch Deutschland sprechen und damit dürfte zum Leidwesen der AFD kein Rechtsruck gemeint sein.

Tja, vielleicht hätte sich die AFD auch einmal das hier oft zitierte Grundgesetz durchlesen sollen, wo die Grenzen der "Remigration doch mehr als deutlich beschrieben sind:

Art 16
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird. , IUS - Gesetze im Internet

Und da gleich ein Seitenhieb gegen die Bundesregierung, die die Einbürgerung auch mit zwei Pässen nach kürzerer Zeit einführt. Es wäre besser, angesichts einer ungewissen Zukunft die Menschen mit nur einem Pass einzubürgern und langsam den zweiten Pass von in Deutschland lebenden Menschen anzuzweifeln und eine freiwillige Entscheidung für einen Pass zu fordern.

Ist der Autor nun verrückt geworden und driftet ins konservativ rechte Lager? Nein, abgesehen davon, dass sich jeder Mensch für eine Verfassung und Community entscheiden sollte mit den selben Werten der hier lebenden Menschen und nur diese verteidigen sollte, kann eben der deutsche Pass nur gegen den Willen eines Betroffenen auf Grund eines Gestzes eintreten, wenn der Betroffene nicht staatenlos wird.

Im Umkehrschluss schließt das Grundgesetz nicht aus, dass eine Partei Menschen gegen ihren Willen auf Grund eines Gesetzes durchaus eine Abschiebung erleiden könnten.

Das heißt, dass man hier Kanonenfutter für die AFD produziert und das ganz legal (?). Also bedeutet das doch, dass man entweder diesen Passus streicht oder eben die etwas unglückseelige Doppelpass-Regelung eleminiert (und nicht die Menschen). Da Türken zum großen Teil Erdogan wählen und Russen vielleicht Putin ist die Doppelstaatsangehörigkeit sowieso vielleicht keine so brilliante Idee.

Ich bin für Inklusion mit einem Pass und nicht für Exclusion mit zwei Pässen und dann auch für den uneingeschränkten Schutz für Menschen mit einer Staatsangehörigkeit.

Wie dem auch sei: Genauso, wie sich jeder für einen Pass entscheiden sollte, muss sich die Politik nun im Geiste der Gretchenfrage entscheiden: Wie halte ich es mit der AFD?

Mit Samthandschuhen anfassen scheint Vergangenheit zu sein und zum eingeschlagenen Weg  gibt es frei nach Wolfheim "kein Zurück". Aber statt ein Verbotsantrag Menschen aus dem Beamtenverhältnis zu drängen, in vielleicht bald vier Bundesländern Menschen zu überwachen und einzelnen Menschen die Grundrechte abzusprechen, gehört schon lange nicht mehr zum rein politischen  Kampf und spaltet unsere Gesellschaft noch mehr. 

on daher halte ich statt vieler Nadelstiche  einen absoluten Verbotsantrag für die AFD für die bessere Lösung, da auch die anderen Alternativen letztlich zu Gerichtsverfahren führen werden.  Am Ende  haben wir alle einen  Pass und es sollten alle Menschen mit diesem Pass an einem Strang ziehen zum Wohle einer friedlichen und stabilen Gesellschaft. Ich weiß, das ist pures Wunschdenken. Und vielleicht zur eigenen Besinnung dann auch das Video von Wolfsheim "kein zurück", eingebunden nach den Regeln von You Tube, https://www.youtube.com/watch?v=UjsvyeBWNQQ









 
 


----


24.01.2024 AFD - verboten gut?

Jetzt kam also das Bundesverfassungsurteil Urteil zur Parteienfinanzierung der NPD vom 23. Januar 2024, 2 BvB 1/19 heraus. Demnach gillt nach eben genannten Urteil im Leitsatz Nr. 4 "Ein „Darauf Ausgerichtetsein“ im Sinne von Art. 21 Abs. 3 Satz 1 GG setzt ein qualifiziertes und planvolles Handeln zur Beseitigung oder Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder zur Gefährdung des Bestandes der Bundesrepublik Deutschland voraus, ohne dass es auf das Erfordernis der Potentialität ankommt. ".

Das die AFD potential - Verzeihung Potentialität - hat, dürfte unbestritten sein,  aber wie von mir unten aufgeführt werden letztlich dieselben strengen Maßstäbe gefordert  und gewichtige Punkte gegen die AFD zu finden dürfte schwer sein. 

Im o. a. Urteil zum Parteifinanzierungsverfahren steht in den Randnummern 350  bis 351: " (c) Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 wird festgestellt, dass die Vorstellung der ethnisch definierten Volksgemeinschaft zu einer gegen die Menschenwürde verstoßenden Missachtung von Ausländern, Migranten und Minderheiten führt (vgl. BVerfGE 144, 20 <267 ff. Rn. 698 ff.>). Nunmehr vorgelegte Belege lassen erkennen, dass die rassistische (aa), insbesondere antimuslimische (bb), antisemitische (cc) und antiziganistische (dd) Grundhaltung der Antragsgegnerin sowie ihre ablehnende Haltung gegenüber gesellschaftlichen Minderheiten wie transsexuellen Personen (ee) fortbesteht.  "

Aha, Tessa Ganserer wurde ganz ohne verfassungsrechtlicher Beobachtung mehrfach öffentlich im Bundestag von der AFD (Frau Storch) zur ablehndenen Haltung der "Genderideologie" herangezogen. Nebenbei wurde im angegebenen Hyperlink der Bundestag verächtlich als Theater bezeichnet, welches eben auch Merkmal einer verfassungswidrigen Partei ist - und bei der AFD Teile der Begründung eines Verbots sind.Hinzu dürfte die teilweise Haltung gegen Asylanten und insbesondere Muslimen auch kritisch zu beobachten sein. Aber nach wie vor gibt es keine Forderung zur Remigration seitens der AFD.

Wie dem auch sei - Während gerade das zum gekürten Unwort Remigration aus 2023 die Runde macht, brachte Herr Söder ja gerade den Gedanken eines Pateiverbots bzw. Ausschluss der Parteienfinanzierung der AFD ins Spiel.

Wer aber vorschlägt, Ordnung zu schaffen, sollte meiner Meinung aber erst einmal den eigenen Stall ausmisten. Ohne Zweifel gibt es die AFD ja auch in Bayern und hier ist die AFD noch nicht als gesichert rechtsextrem vom Verfassungsschutz eingestuft und wird überwacht, wie in mehreren neuen Bundesländern.

Der Autor wiederholt sich nur ungern: Aber egal ob in Hamburg oder München, überall wo gegen die Massendemonstrationen in den alten Bundesländern demonstriert wurde, dort ist die AFD  nach wie vor nicht vom Verfassungsschutz als extrem eingestuft worden.  Bevor man vor das Bundesverfassungsgericht geht, sollte klargestellt werden, dass der Rechtsextremismus kein Phänomen in Ostdeutschland ist, sondern flächendeckend ein Problem ist. Abgeordnete im Osten werden überwacht und können im Westen (wo ja bekanntlich alles viel freier ist) konspirativ agieren und vielleicht Remigrationspläne schmieden - ein unhaltbarer Zustand.

Als Wessi weiß ich, dass es rechte Vorläuferorganisationen wie die Schill-Partei, Republikaner oder DVU gab, von denen vielleicht sich noch heute Menschen bei der AFD tummeln?

Auch Björn Höcke ist letztlich ein Export aus dem Westen. Mag es vielleicht mehr naive Wähler in den neuen Bundesländern geben, aber die geistigen Verführer haben eben auch Wurzeln in der rechten und konservativen Szene aus dem Westen und leben ihre rechten Fantasien  dann wie Höcke im wilden Osten mit teilweise Unterstützung der hiesigen Bevölkerung aus.

Zudem dürfte die Ausspähung in den alten Bundesländern auch in Hinsicht auf rechte Netzwerke und wirtschaftliche Unterstützung interessant sein. Im Westen nichts neues und im Osten auch nach den nächsten Wahlen eine Fokussierung immer mehr auf die AFD in den neuen Bundesländern?

Das ist nicht gut und stößt auf Befindlichkeiten bei einer Bevölkerung, die zuvor Jahrzehntelang vom Unrechtsstaat DDR überwacht wurde. Da macht es sich besser zu zeigen, dass wir ein gemeinsames Problem haben - im Osten wie im Westen! Wir sind eine Bundesrepublik und wenn die AFD verboten wird, dann wird die AFD bundesweit verboten oder will man dann nur die starken AFD-Verbändes  in den neuen  Bundesländern verbieten,  weil die gesichert rechtsextrem laut Verfassungsschutz sind und das von einem Bundesverfassungsgericht, dessen Sitz wiederum im Westen ist?

Oder ich fantasiere gerade und wir haben ein Problem mit dem Osten und müssen in westlichen Demonstrationen den scheinbar unbelehrbaren Ossi bevormunden und zeigen  wie Demokratie läuft?

Nochmal, ich bin für die Einheit, den Schuh der eben genannten Vorwürfe muss sich immer noch eine Minderheit im Osten oder Westen anziehen und deshalb halte ich es für sinnvoll, wenn der Verfassungsschutz sich auch um die alten Bundesländer kümmert, weil ich keine Spaltung, sondern ein Zusammenwachsen unseres Landes befürworte und damit meine ich ausnahmsweise nicht Migranten und Deutsche, sondern West- und Ost-deutsche.

Das heißt nicht, dass ich einen Freibrief für rechtsextreme Ossis fordere, sondern ein gleichberechtigtes Vorgehen gegen Feinde der Demokratie, falls sich herausstellen sollte, dass die AFD verfassungswidrig ist und die FDGO angreift, welches in einem Rechtsstaat in einem Gerichtsverfahren letztlich festgestellt werden muss oder eben die AFD als demokratisches Mitglied in der Parteienlandschaft anerkannt wird. Darüber kann ich nicht urteilen, weil mir nicht alle Daten und Fakten sowie Erkenntnisse vom Verfassungsschutz fehlen. Aber da, wo der Verfassungsschutz nicht eingesetzt wird, werden auch be- und entlastende Beweise fehlen.

---

25.01.2024 Die DB oder Es fährt (k)ein Zug nach nirgendwo...

...und man hat das Gefühl, dass eine halbe Nation in altruistischer Apathie in den öffentlichen Medien sagt: "Ich kann das irgendwo nachvollziehen!".
...
Was soll`s sind Mal eine Millarde Schaden, die in sechs  Tagen verbrannt werden, Touristen und Arbeitnehmer werden auf eine harte Probe ohne Alternativen gestellt und ein Leihwagen kann man dann ja immerhin für das fast zehnfache des normalen Preises buchen..., aber Hauptsache das Streikrecht wird für die kleine GDL mit 13000 Lokführern und 30 000 Mitgliedern setzt sich durch.

Es geht hier mir nicht darum, dass Gewerkschaftsrecht auszuhebeln. Aber Verständnis für die aufzubringen, die kein Verständnis für die normale Bevölkerung aufbringen, fällt mir zumindest schwer:

Unter dem Strich wurden 7,9 Milliarden im Jahr 2021 vom Bund, also dem Steuerzahler, an die Bahn gezahlt. Man könnte behaupten, dass die Bahn für den Normalbürger ebenso relevant ist, wie das Bankensystem.

"Die Arbeiter und Angestellten der Deutschen Bahn sind in drei Gewerkschaften organisiert: der DGB-Gewerkschaft Transnet, die rund 270.000 Mitglieder hat; die GDBA, die zum Deutschen Beamtenbund gehört und rund 50.000 Mitglieder hat sowie die GDL, die zwar nur 30.000 Mitglieder hat, aber ausschließlich Lokomomotivführer vertritt, während die anderen beiden Gewerkschaften neben Lokführern auch alle anderen Bahnbediensteten organisieren. Die GDL organisiert rund 13.000 der 20.000 Lokführer in ihren Reihen. ", Wikinews: Signale zwischen Gewerkschaft GDL und Bahn stehen auf Streik, https://de.wikinews.org/wiki/Signale_zwischen_Gewerkschaft_GDL_ 

Richtig, die GDBA gehört als Überbleibsel aus dem alten Jahrtausend eigentlich ursprünglich als Gewerkschaft vom Beamtentum, denn die Bahn war (und ist) ja einmal reformiert worden oder wie Wikipedia es so schön sagt: "Am 1. Januar 1994 wurden mit der Bahnreform die Deutsche Bundesbahn und die von der Deutschen Demokratischen Republik übernommenen Deutsche Reichsbahn zur handelsrechtlich organisierten Aktiengesellschaft Deutsche Bahn AG vereinigt, die sich seither im alleinigen Besitz des deutschen Staates befindet.... ". Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Bundesbahn#Gliederung .

Aha, der Bund ist Alleineigentümer und das erinnert dann irgendwo an die Diskussion dass die BRD ja auch eine Finanz-GmbH hat.

Was will ich damit sagen: Man hielt die Bahn früher für so "systemrelevant", dass die Lokführer Beamte im mittleren technischen Dienst waren und man heute teilweise überlegt, ob nicht Lokführer im Fernverkehr verbeamtet werden (Quelle: bayrischer Staatsfunk), denn wo ein Beamter da kein Streikrecht.

Das nützt freilich der übrigen Bevölkerung wenig, die sich am leeren Bahnsteig die Füße in den Bauch steht.

Früher sollte einmal die Bahn auf die Dauer privatisiert werden, aber machen wir uns nichts vor, die Filetstücke können zwar veräußert werden, aber eine Aufrechterhaltung von unrentablen Strecken passt nicht in das ökonomische Handeln der freien Wirtschaft und in England scheiterte die Veräußerung der Bahn kläglich und teile wurden reprivatisiert.

Gerade die Bahn spielt angesichts des Klimawandels eine zunehmend größere Rolle und deshalb neigt der Autor dieser Webseite dazu, nur für Lokführer wieder das Beamtentum zu fairen Bedingungen wieder einzuführen, da dieses systemrelevant ist  und dann soll auch von mir aus die Deutsche Bahn per se weiterhin eine Aktiengesellschaft bleiben. Solche Rechtsform ist durchaus mit dem Grundgesetz vereinbar und wurde in der Übergangszeit von Post oder Bahn doch erfolgreich praktiziert.

Wie gesagt, der Autor dieser Webseite will das Gewerkschaftsrecht nicht aushebeln, sieht aber Handlungsbedarf, da ein großer Teil dieser Bevölkerung leidet und warum sich nicht auch gerne mit Demonstrationen dafür einsetzen, dass es wieder heißt: Es fährt ein Zug nach Nirgendwo:



Eingebettet nach Regeln von You Tube: https://www.youtube.com/watch?v=NFNtPyvvXBI , Christian Anders, Es fährt ein Zug, nach nirgendwo,


---

27.01.2024 Die Lügenpresse oder das Verhältnis der AFD zur Presse!

Pressefreiheit ist bekannlich ein hohes Gut und im Grundgesetz garantiert:

Artikel 5 Pressefreiheit

  1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
IUS, Gesetze im Internet

Womit wir dann mehr oder weniger beim Rundfunkstaatsvertrag angekommen sind, wo ich gerne ein paar Zeilen von Wikipedia zitieren will :" ... Das Grundgesetz gibt Vorgaben für die Auslegung des Rundfunkstaatsvertrages und nicht umgekehrt. In der Verfassung wird der Rundfunkbegriff nicht definiert. Das Bundesverfassungsgericht betont seit dem 5. Rundfunk-Urteil (Baden-Württemberg) seine Entwicklungsoffenheit und Dynamik. Der in Art. 5 I 2 GG verwendete Begriff Rundfunk lässt sich nicht in einer ein für allemal gültigen Definition erfassen hieß es bereits im 4. Rundfunkurteil (Niedersachsen). In der Fachliteratur sind Reichweite und Grenzen des verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriffs angesichts der Internetentwicklung und der zunehmenden Medienkonvergenz umstritten. Enge Auffassungen differenzieren z. B. danach, ob Internetdienste die seit dem 8. Rundfunkurteil (Gebührenurteil) vom BVerfG postulierte besondere Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft des Rundfunks aufweisen. Diese Medienwirkungen seien evtl. bei Streaming Media festzustellen, bei anderen Internetdiensten aber regelmäßig nicht.[6] Teilweise wird auch nach der Interaktions- und Auswahlmöglichkeit des Nutzers bei Internetdiensten[7] oder nach dem Grad der Meinungsrelevanz eines Dienstes[8] unterschieden. Weite Interpretationen des Rundfunkbegriffs unterstellen dagegen die meisten meinungsrelevanten, an die Allgemeinheit gerichteten Internetdienste (auch Internet-Zeitungen) der Rundfunkfreiheit und argumentieren mit deren elektronischen Übertragungsweg. Differenzierungen zwischen unterschiedlichen Diensten erfolgen nach diesem Verständnis erst auf der Ausgestaltungsebene der Rundfunkfreiheit im Rundfunkstaatsvertrag.[9]....Organisation, Finanzierung und Binnenverfassung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen den verfassungsrechtlichen Erfordernissen von Staats-, Partei- und Wirtschaftsferne genügen.[4] Von den privaten Rundfunkveranstaltern wird vom BVerfG nur ein abgesenkter Grundstandard verlangt, der sich in der dualen Rundfunkordnung dadurch rechtfertigt, dass die Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten sichergestellt ist. Allerdings haben nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch die Privaten in gewissem Umfang für Vielfalt Sorge zu tragen." verfassungsrechtlicher Rundfunkbegriff , Rundfunkbegriff, Wikipedia

Die AFD wiederum setzt sich laut ihrem Programm für eine Umgestaltung der Finanzierung des staatlichen Rundfunks ein, welches aber in einem verkürzten blauen Vermerk neben dem u. a. Text heißt: "Seitenvermerk in blauer Schrift: Die Zwangsfinanzierung des öffentliche-rechtlichen Rundfunks ist umgehend abzuschaffen und in ein Bezahlfernsehen umzuwandeln" - HM, Radio wird dann auch in Bezahlfernsehen umgewandelt?:

"7.5 Für eine zeitgemäße Medienpolitik:
Rundfunkbeitrag abschaffen
Die Alternative für Deutschland steht für eine an den Grund-
rechten ausgerichtete Medienpolitik. Die Idee der Kommu-
nikationsfreiheit, möglichst jedermann den Betrieb von Me-
dien und insbesondere die Berichterstattung durch Medien
zu ermöglichen und so eine natürliche Vielfalt zu generieren,
steht für uns dabei im Zentrum. Diese wollen wir fördern,
Einschränkungen und Hindernisse dagegen abbauen.
Folgerichtig sieht die AfD grundlegenden Reformbedarf
bezüglich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutsch-
land. Dessen Zwangsfinanzierung ist umgehend abzu-
schaffen und in ein Bezahlfernsehen umzuwandeln. Eine
Opt-Out-Regelung soll es den bisherigen Beitragszahlern
ermöglichen, zu einem Stichtag ihren Bezug ganz oder
teilweise zu kündigen. Der Empfang wird verschlüsselt bzw.
passwortgeschützt, sodass nur noch freiwillige Zahler über
einen Zugang verfügen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk
wird so zu einem Bürgerrundfunk, welches ausschließlich
von seinen zahlenden Zuschauern und nicht mehr von der
Politik abhängig ist. Entsprechend ist auch die Rundfunk-
kontrolle anzupassen. Ähnlich wie ein Kirchengemeinderat
oder der Aufsichtsrat von Aktiengesellschaften sollen seine
Kontrollgremien von den Zuschauern gewählt werden. Nur
dann ist das Prädikat „staatsfern“ auch gerechtfertigt.
Weiter hat sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf wert-
volle Inhalte wie hochwertige Berichterstattung, Bildung,
Kunst und Kultur zu konzentrieren und darf kostspielige
Unterhaltung nur noch dann bieten, wenn er auch die not-
wendigen Einnahmen dafür erzielt"

Parteiprogramm der AFD, Seite 48

Aha, die freien Rundfunkanstalten werden aufgefordert, den Empfang zu verschlüsseln und mit einem Passwort zu schützen, damit kein Mensch außerhalb des privaten Zahl-Clubs Informationen über öffentliche Ereignisse verbreiten kann. Falls es der AFD nicht aufgefallen sein sollte: Diese private Anstalt hätte im Rahmen von Artikel 3 dieselben Rechte wie jede andere Medienanstalt und könnte weiterhin durch Werbung finanziert weiterhin im Internet Artikel, Beiträge und Videos posten und die haben große Mediatheken.

Aber darum geht es der AFD ja nicht, denn es sollen die eigenen Wähler nicht durch den verschlüsselten Inhalt "indoktriniert" werden und andere Teile der Bevölkerung von Informationen auszuschließen, welches gegen den Geist des Artikels 5 GG - der Pressefreiheit verstößt. Natürlich haben ARD und ZDF ein Recht auf die Verbreitung von Nachrichten und in der Demokratie hält man keine geheimen Sitzungen in Potsdam, sondern berichtet über diese in den Nachrichten...Ach, die freien Kanäle wie Pro 7, Sat, haben öffentlich zugängliche unverschlüsselte Nachrichten. Und der reformierte öffentlich - rechtliche Rundfunk (den es ja nicht mehr gibt, da er verschlüsselt ist und wie eine Aktiengesellschaft verwaltet wird) sollte sich doch aus dem neuen Bürgerfunk heraushalten - ein wenig inkonsequent.

Immerhin darf der Zuschauer ein Kontrollgremium wählen, welches zwischen Kirchengemeinderat oder Aufsichtsrat liegt. Kontrollgremium über presserechtliche Inhalte in einer freien Aktiengesellschaft, die verschlüsselten Inhalte abliefert?  Dann werden wohl doch sich einige AFD-Mitglieder opfern und sich in dieses Kontrollgremium wählen lassen wie sie es zur Zeit tun? Im Jahre 2017 waren vier Mitglieder in Rundfunk. Wieviel es jetzt sind, kann ich leider nicht nachvollziehen.

Doch bevor man sich in Details verstrickt erst einmal eine kurze KI-generierte Zusammenfassung von der Webseite: https://www.bpb.de/themen/medien-journalismus/wahre-welle/270428/verschwoerungstheorie-luegenpresse/

Hier ist eine kurze Zusammenfassung des Artikels:

- **Verschwörungstheorie "Lügenpresse"**: Der Artikel erklärt, wie der Begriff "Lügenpresse" entstanden ist und welche Funktion er in verschiedenen historischen und aktuellen Kontexten hat.
- **Ursprünge und Entwicklung**: Der Artikel zeigt, wie die Vorstellung einer medialen Verschwörung gegen das Volk schon im 19. Jahrhundert von konservativen und antisemitischen Kreisen geprägt wurde, um die Aufklärung, die Französische Revolution und die Demokratie zu diskreditieren.
- **Neuauflage und Anpassung**: Der Artikel beschreibt, wie der Begriff "Lügenpresse" seit 2001 von Neonazis, AfD und Pegida wiederbelebt und an die heutigen Themen wie Flucht, Terrorismus und Integration angepasst wurde, um die öffentlich-rechtlichen Medien und die Pressevielfalt zu verunglimpfen.
- **Kritik und Abgrenzung**: Der Artikel betont, dass der Begriff "Lügenpresse" nicht legitime Kritik an einzelnen Medien oder Fehlern ausdrückt, sondern ein pauschales Vorurteil, das die Wahrnehmung der Wirklichkeit verzerren und den Realitätsbezug politischer Diskussionen untergraben will.

Quelle: Unterhaltung mit Bing, 27.1.2024
(1) Verschwörungstheorie "Lügenpresse" | Wahre Welle | bpb.de. https://www.bpb.de/themen/medien-journalismus/wahre-welle/270428/verschwoerungstheorie-luegenpresse/.
(2) Wahre Welle | bpb.de - Bundeszentrale für politische Bildung. https://www.bpb.de/themen/medien-journalismus/wahre-welle/.
(3) Verschwörungstheorie “Islamisierung“ | Wahre Welle | bpb.de. https://www.bpb.de/themen/medien-journalismus/wahre-welle/270414/verschwoerungstheorie-islamisierung/.

Vielleicht zur Ergänzung ein Zitat: "Der Begriff "Lügenpresse" wurde dann nach der Märzrevolution 1848 in konservativen Kreisen populär. Als deren Agentinnen und Agenten machte man nun vor allem die Jüdinnen und Juden aus. Die vermeintlichen Übel der gesamten modernen Welt, Liberalismus, Sozialismus, Demokratie: alles jüdische Erfindungen, die mit Hilfe der "Lügenpresse" verbreitet worden seien. Diese antisemitische Strippenzieher-Theorie fand 1903 in den gefälschten "Protokollen der Weisen von Zion" seine maßgebliche Form und wurde später zum Glutkern der Nationalsozialistischen Ideologie."
https://www.bpb.de/themen/medien-journalismus/wahre-welle/270428/verschwoerungstheorie-luegenpresse/ BPD

Der geschichtliche Ablauf der öffentlich rechtlichen Anstalten beginnt mit losen Organistion in der Weimarer Zeit, wurde dann durch die NSDAP missbraucht, war aber im Gegensatz zum staatlichen Rundfunk in der DDR nach eigener Auffassung eher für West wie Ost (bis auf das Tal der ahnungslosen - scheinbar bis heute für einige Menschen...)  freie Information und damit ein Grundpfeiler der demokratischen Meinungsbildung. Ganz ohne Verschlüsselung und  Passwort empfangbar, aber schon damals gab es von antidemokratischen Menschen das Bestreben, mit Störsendern  den Empfang grundlegender Informationen zu verhindern. 

Das Verhindern von Fake-News aus dem damaligen Gebiet der DDR ist genauso bedeutend, wie es auch bei einer kritischen Berichterstattung über Rechtsextreme, gesellschaftliche Verhältnisse und Verbreitung von Kultur und Aufarbeitung der Geschichte ein immanenter Teil des demokratischen Systems und der freien Meinungsbildung auf Grund von objektiven Information für die ganze Bevölkerung wichtig ist.

Ja, es gibt viel Kritik und zuweilen scheint der Einfluss durch die herrschende Meinung geprägt sein. Aber alle freiheitlichen oder unfreiheitlichen Nationen dieser Erde haben einen staatlichen Rundfunk. Selbst die USA besitzt den NPR und NPR. und Deutschland will hier einen Sonderweg gehen?

Zudem (sollten) die öffentlich rechtlichen eine Brandmauer gegen sozialistische Agitation, so wie wirtschaftliche Skandale erichten und die Berichterstattung über Minderheiten regionale Politik und Kultur beinhalten. Erwachsene Menschen haben keinen Schulunterricht mehr und sind auf Informationsquellen angewiesen und da ist es auch ein wenig solidarisch, wenn die Gemeinschaft sich diese Kosten teilt.

"...Das Rundfunkrecht in Deutschland ist mangels einfachgesetzlicher Vorschriften weit-
gehend vom Bundesverfassungsgericht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (Rundfunkfreiheit)
abgeleitet und ausgestaltet worden (Fechner: 2003, Rd. 812). Träger dieses Grundrechts
sind insbesondere die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Bei der Rundfunkfrei-
heit handelt es sich laut Bundesverfassungsgericht in erster Linie um eine „dienende“
Freiheit. Sie hat der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung zu dienen.1
Aus dieser Aufgabe folgerte das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem ersten von
bisher elf Rundfunkurteilen das Gebot der Staatsferne, d.h., dass Rundfunkanstalten
nicht unmittelbar durch Gesetze seitens des Bundes beeinflusst oder reguliert werden
dürfen.2 Nur so könne der Grundversorgungsauftrag des Rundfunks gewährleistet wer-
den. Zur Grundversorgung gehören das Anbieten von Programmen für die Gesamtheit
der Bevölkerung, das Bereitstellen von Informationen in der vollen Breite des klassi-
schen Rundfunkauftrags sowie das Sichern der Meinungsvielfalt.3 Wegen dieser großen
Bedeutung des Rundfunks für die freie und öffentliche Meinungsbildung und damit für
den demokratischen Prozess darf er weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen
Gruppe ausgeliefert werden. Der Gesetzgeber muss jedoch eine positive Ordnung ge-
währleisten, die sicherstellt, dass die Vielfalt der Meinungen im Rundfunk zum Aus-
druck kommt und somit die Rundfunkfreiheit gewahrt werden kann. "

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk im 21. Jahrhundert, Deutscher Bundestag Wissenschaftliche Dienste,Seite - 5 -2. Grundsätzliche Rahmenbedingungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland
https://www.bundestag.de/resource/blob/413880/8e316e93e801051f0b69e7d151052fba/WD-10-029-06-pdf-data.pdf

Das insbesondere Bürger aus den neuen Bundesländern einem vermeintlich staatlich regulierten Staatsrundfunk skeptisch gegenüber stehen,war nach jahrzehntelangen staatlich gelenkten Rundfunks in der  DDR verständlich, aber das nach über dreißig Jahren Leben die Vorzüge einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt von einem Teil der Bevölkerung nicht anerkannt werden und auf die verächtlich machende Begrifflichkeit Lügenpresse aus der rechtsextremistischen Szene reduziert wird, lässt  einem objektiven Menschen dann doch  schaudern, auch wenn man bedenkt, wie warmherzig die Presse die Einheit begleitete.

Es ist ein Teil der rechtsextremistischen Propaganda die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten pauschal als Lügenpresse undifferenziert zu diffarmieren, eigene Wahrheiten zu schaffen und den demokratischen Rechtsstaat und seine Institutionen per se lächerlich zu machen und das kann man als Bauernfängerei bezeichnen, obwohl jene gerade ohne rechten Background demonstrieren....

Unter dem Strich beruhen ARD und ZDF auf einen Konstrukt, welches vom Bundesverfassungsgericht im Sinne der Demokratie rechtlich in mehreren Urteilen als öffentlich-rechtlicher Rundfunk verankert wurde. Auch die Aflösung oder Umgestaltung dürfte letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden werden.

"Schon Jean-Jacques Rousseau hat die Presse als die vierte Säule des Staates bezeichnet. Im Kontext der liberalen Theorie der Presse, die ihre Blütezeit im 19. Jahrhundert erlebte, wurde die Bezeichnung der Presse als Vierte Gewalt gebräuchlich." , https://de.wikipedia.org/wiki/Vierte_Gewalt#Hintergrund , Wikipedia.

Und dieses Konstrukt soll dann für ein Teil der Bevölkerung verschlüsselt und mit einem Passwort geschützt werden?

Allein dieser Gedanke befremdet mich sehr, da ich auch zwangsweise Steuern für den Staat zahle, für Sachen, die ich zuweilen auch nicht in Ordnung finde, wie den Ukrainekrieg, aber will ich deshalb den Staat privatisieren oder abschaffen, weil die Verwendung des Geldes mir nicht passt?

Es geht hier um grundsätzliche Grundversorgung der Bevölkerung, weil man allein durch Brot nun einmal nicht satt wird.  Ohne öffentlich-rechtliche Anstalten sehe ich Teile der Demokratie durch Ausland (Russland) und Inland (AFD) teilweise gefährdet, weil wichtige Informationen sonst verschlüsselt sind und die Bevölkerung in einem Krisenfall nicht mehr erreichbar ist.

Auch wenn Medienmogule ein Meinungsmonopol besitzen, so ist das für eine Demokratie zuweilen abträglich. Vielfalt ist wichtig und dazu gehört eben auch der öffentlich rechtliche Rundfunk und der sollte alle Menschen erreichen, auch wenn sie heute immer mehr in den Blasen der geschlossenen und verschlüsselten Medien versinken: Man muss auch andere Meinungen ertragen können und das will die AFD ihren Anhängern  wohl nicht zumuten und die lassen sich auch in der Frage, was gut und schlecht ist, dann willfährig bevormunden.

Ich mache keinen Hehl daraus, ich stehe voll hinter diesem System, sehe das als wichtigen Bestandteil und demokratischen Grundpfeiler und halte die Umwandlung oder Zerstörung dieses System für schlichtweg verfassungswidrig, weil es aus dieser Verfassung resultierte und damit fuhren wir nach 1945 nicht schlecht.

---

29.01.2024 Alle guten Dinge sind drei oder Nachlese zum NPD-Urteil

Ich  schrieb diesen Artikel bereits und zog ihn aus dem Netz.  Die nun überarbeitete Fassung ist  mehr für mich als Leser*innen bestimmt, da dieses mein politisches Tagebuch ist und ich Offline kein Tagebuch verwende. Im Vordergrund steht dabei eine Abwägung, ob dass NPD-Urteil auch auf die AFD übertragbar ist. Ich bin nach wie vor kein Jurist und  stehe weder Linken, Rechten noch Woken.... von meiner Meinung her nahe. Bin nur ein Mensch der gerne abwägt, welches das Beste für alle Menschen dieser Welt ist, die bekanntlich nur ein Leben haben...und eine Menschenwürde im Sinne des Artikels 1 GG hat dabei Priorität.

Ohne Zweifel scheiterte der erste Verbotsantrag  der NPD 2003  an der V-Leute Frage, ."Allerdings wurden die Verfahren vom Bundesverfassungsgericht am 18. März 2003 aus Verfahrensgründen eingestellt, weil V-Leute des Verfassungsschutzes auch in der Führungsebene der Partei tätig waren. Die Frage, ob es sich bei der NPD um eine verfassungswidrige Partei handelt, wurde nicht geprüft. ", wikipedia, Vorgeschichte,  oder wie das Bundesverfassungsgericht im zweiten Urteil noch einmal ausführte:

 
  "2.  Das Gebot der Staatsfreiheit politischer Parteien und der Grundsatz des fairen Verfahrens sind für die Durchführung des Verbotsverfahrens unabdingbar.

    a) Die Tätigkeit von V-Leuten und Verdeckten Ermittlern auf den Führungsebenen einer Partei während eines gegen diese laufenden Verbotsverfahrens ist mit dem Gebot strikter Staatsfreiheit nicht vereinbar.

    b) Gleiches gilt, soweit die Begründung eines Verbotsantrages auf Beweismaterialien gestützt wird, deren Entstehung zumindest teilweise auf das Wirken von V-Leuten oder Verdeckten Ermittlern zurückzuführen ist.

    c) Der Grundsatz des fairen Verfahrens gebietet, dass die Beobachtung einer Partei während eines laufenden Verbotsverfahrens durch den Verfassungsschutz nicht dem Ausspähen ihrer Prozessstrategie dient und dass im Rahmen der Beobachtung erlangte Informationen über die Prozessstrategie im Verfahren nicht zulasten der Partei verwendet werden.

    d) Ein zur Verfahrenseinstellung führendes Hindernis kommt lediglich als ultima ratio möglicher Rechtsfolgen von Verfassungsverstößen in Betracht. Zur Feststellung des Vorliegens eines unbehebbaren Verfahrenshindernisses bedarf es einer Abwägung zwischen den rechtsstaatlichen Verfahrensanforderungen einerseits und dem Präventionszweck dieses Verfahrens andererseits."

BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - : Leitsatz Nr. 2, keine Randnummer

Meinung:

Interessant: Zwischenzeitlich ging die NPD in freien Stücken vor das Bundesverfassungsgericht, um festzustellen, ob sie verfassungswidrig sei. Im Bezug auf die AFD insoweit interessant, dass die AFD zur Entlastung des Vorwurfes verfassungswidrig zu sein, vermutlich scheitern würde.

Dieses legitimiert zugleich ein wenig die AFD zu schneiden und über ein Verbotsverfahren diskutieren zu können, ohne dass Sie sich gerichtlich wehren kann. Das in einem Rechtsstaat, wo jeder Bürger sich wehren kann, wenn in seine Grundrechte eingegriffen wird...O. K., wo kein Verbotsantrag, da kein Kläger, also auch kein Richter und dann kann man in Ruhe eine Partei mit dem Verfassungsschutz ausspähen, ohne befürchten zu müssen, dass das gerichtlich verboten wird...

Das wird dann irgendwann aber doch vom Gefühl her grenzwertig, wenn die Beobachtung sich über Jahrzehnte hinweg hinzieht oder hinziehen sollte bei der AFD?

Im Zweifelsfall sollte eine Partei auch die Gelegenheit erhalten, richterlichen Schutz erwirken zu können. Im StGB kann ich als Bürger Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung nach § 164 oder Verleumdung bzw. übler Nachrede verklagen. Im Rahmen als Mitglied bei einer Partei hingegen, darf man dann Bürger als gesichert rechtsextrem einstufen und ausspähen oder wie Bing es sagt:

"Ja, der Verfassungsschutz darf unter bestimmten Umständen ohne richterliche Anordnung Menschen abhören, die unter dem Verdacht des Rechtsextremismus stehen. Laut § 20 Absatz 1 Satz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) ist eine solche Maßnahme zulässig, wenn sie zur Abwehr einer drohenden Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes erforderlich ist¹. Allerdings muss die Maßnahme von einem unabhängigen Gremium, der sogenannten G-10-Kommission, genehmigt werden¹. Die Kommission besteht aus neun Mitgliedern, die vom Bundestag gewählt werden¹. Sie prüft, ob die Voraussetzungen für eine Überwachungsmaßnahme vorliegen und ob die Maßnahme verhältnismäßig ist¹.

Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter."

Quelle: Unterhaltung mit Bing, 28.1.2024
(1) Abhören, Überwachen, Durchsuchen – was ist erlaubt bei Verdacht einer .... https://www.anwalt.de/rechtstipps/abhoeren-ueberwachen-durchsuchen-was-ist-erlaubt-bei-verdacht-einer-straftat_000797.html.
(2) Wer schützt die Verfassung vor dem Verfassungsschutz? Eine Anklage .... https://www.boell.de/de/2014/07/25/wer-schuetzt-die-verfassung.
(3) Deutscher Bundestag - Bundestag ändert das Recht des Verfassungsschutzes. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw23-de-verfassungsschutzrecht-843408.

Also in Grundrechte von Menschen eingreifen, die noch nicht einmal verurteilt sind und deren Grundrechte seitens der Bundesregierung bzw. des Verfassungsrechtes eingreifen, obwohl jederman die Definition kennt, dass Grundrechte Abwehrrechte gegen den Staat sind, die man normalerweise als Deutscher zu 100 % in Anspruch nehmen kann und als privater betroffener Mensch eine Rechtsweggarantie aus Artikel 19 besitzt.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 19
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

Um die Antort zu geben: Artikel 10 (2) GG sagt hier eindeutig:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Aber ist das auch vereinbar mit der Menschenwürde aus Artikel 1 GG, die zum unabänderbaren Verfassungsgarantie nach Artikel 20 GG gehört und Artikel 79 (3) GG geschützt wird?

Als Beispiel einmal der große Lauschangriff:  "...Die Zulassung des »großen Lauschangriffs« durch eine Änderung des Art. 13 GG (also akustische Wohnraumüberwachung) wurde vom Interner Link: Bundesverfassungsgericht (BVerfG) teilweise als Verstoß gegen die Interner Link: Menschenwürde qualifiziert, nämlich dort, wo das Abhören in den Intimbereich der Betroffenen vordringt. Das kann auch durch Grundgesetzänderung nicht erlaubt werden. Insofern war die Änderung von Art. 13 GG verfassungswidrig. Im Ergebnis kann es also verfassungswidriges Link hat Vorschau-PopupInterner Link: Verfassungsrecht geben, nämlich wenn dieses gegen die E. des Art. 79 Abs. 3 GG verstößt,... ", BPB.



Bis hierher alles gut, nach dem ersten verpatzten Versuch also ein zweiter Anlauf und es kam dann zum oben angegebenen Urteil, aus dem ich eben zitierte und da wir gerade bei Betrachtung eines Leidsatzes für die NPD - Verzeihung, meinte natürlich Leitsatzes waren, vielleicht eine kleine Rückschau, was das für die NPD im Namen des o. a. Gerichtsurteil im Namen des Volkes bedeutete:

Die Antragsteller forderten:

1. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorganisationen Junge Nationaldemokraten, Ring Nationaler Frauen und Kommunalpolitische Vereinigung ist verfassungswidrig.
2. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorganisationen Junge Nationaldemokraten, Ring Nationaler Frauen und Kommunalpolitische Vereinigung wird aufgelöst.
3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Nationaldemokratische Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorganisationen Junge Nationaldemokraten, Ring Nationaler Frauen und Kommunalpolitische Vereinigung zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
 4.  Das Vermögen der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorganisationen Junge Nationaldemokraten, Ring Nationaler Frauen und Kommunalpolitische Vereinigung wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.
BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - : direkt unter Im Namen des Volkes im Urteil

Aha, es wurde nach Punkt 3 der Antragssteller gefordert, Ersatzorganisationen für die NPD zu verbieten oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen zu verbieten. Also ein umbenennen der AFD in Heimat 2 würde nichts bringen, wie es die NPD ja selbst tat und sich in Heimat umbenannte. Ja, auch dieser Punkt scheiterte, aber u. a. deshalb, weil das Parteiverbot nicht zu stande kam!

Deshalb kann man auch eigentlich nicht argumentieren, dass bei einem Verbotsverfahren sich einfach umbenennt und dann es wieder von vorne losgeht. Es war bisher auch bei verfassungswidrigen Organisationen die Nachfolgeorganisationen zu verbieten. Und wenn schon, dann wird eben mit Artikel 21 (3) GG nachgehakt und bei einem erfolgreichen Parteiverbot nach Artikel 21 (2) GG das Parteivermögen konfisziert.Das heißt, dass die AFD nie wieder auf die Beine kommt, wenn man nach Artikel 21 (2) und (3) GG will, dann ist das das Ende...

Heraus kam u. a.:

  Nach diesen Maßstäben ist der Verbotsantrag unbegründet:

9.    a) Die Antragsgegnerin strebt nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung an. Sie zielt auf eine Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung durch einen an der ethnischen „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären „Nationalstaat“. Dieses politische Konzept missachtet die Menschenwürde aller, die der ethnischen Volksgemeinschaft nicht angehören, und ist mit dem grundgesetzlichen Demokratieprinzip unvereinbar.

    b) Die Antragsgegnerin arbeitet planvoll und qualifiziert auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin.

    c) Es fehlt jedoch an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt.

BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - : Leitsatz Nummer 9

Diesmal scheiterte der Verbotsantrag also an mangelnder Potentialität, aber der Gesetzgeber änderte nun mit zweidrittel Mehrheit das Grundgesetz,  um trotz fehlender Potentialität die Parteifinanzierung NPD zu stoppen oder wie Wikipedia es so schön sagt: "Eine weitere Änderung des Art. 21 GG erfolgte mit Wirkung zum 20. Juli 2017. Hierbei schuf der Gesetzgeber in Art. 21 Absatz 3 GG die Möglichkeit, solchen Parteien die staatliche Finanzierung zu verwehren, die gegenüber der demokratischen Grundordnung feindlich eingestellt sind.", Wikipedia  https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_21_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland#Entstehungsgeschichte

Der Punkt 9 c gilt aber nicht für die AFD egal ob sie jetzt mächtig ist oder übermächtig wird! Im Gegenteil, nach dem Motto "viel Feind, viel ehr" qualifiziert sich die AFD mit jeder Stimme mehr für einen erfolgreichen Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht! So absurd das auch klingen mag.

Nun ja, im dritten Urteil Urteil des Bundesverfassungsgerichtes - 2 BvB 1/19 - des Bundesgerfassungsgerichtes wurde die das Urteil wie folgt begründet:

"1,    Die für das Parteiverbotsverfahren gemäß Art. 21 Abs. 2 GG entwickelten Maßstäbe zum Vorliegen unbehebbarer Verfahrenshindernisse (vgl. BVerfGE 144, 20 <159 ff. Rn. 404 ff.>) gelten auch für das Verfahren zum Ausschluss einer Partei von staatlicher Finanzierung gemäß Art. 21 Abs. 3 GG.

2.    Die von Art. 79 Abs. 3 GG umfassten Inhalte genießen absoluten Bestandsschutz. Hieraus folgt, dass Art. 79 Abs. 3 GG im Vergleich zu anderen Verfassungsnormen als übergeordnet anzusehen ist und Verfassungsänderungen, welche die von Art. 79 Abs. 3 GG gezogenen Grenzen nicht beachten, sich als „verfassungswidriges Verfassungsrecht“ darstellen würden und nichtig wären.

3    a) Der von Art. 79 Abs. 3 GG geschützte Regelungsgehalt wird durch Art. 21 Abs. 3 GG nicht berührt.

    b) Art. 21 Abs. 3 Satz 1 GG knüpft den Ausschluss von staatlicher Finanzierung daran, dass die betroffene Partei selbst die Beseitigung der für den demokratischen Wettbewerb konstitutiven freiheitlichen Grundordnung anstrebt oder den Bestand des Staates angreift. Damit betrifft er nur solche Parteien, deren chancengleiche Beteiligung an der politischen Willensbildung nicht Teil des grundgesetzlichen Demokratiekonzepts im Sinne des Art. 20 Abs. 1 und 2 GG ist.

4.    Ein „Darauf Ausgerichtetsein“ im Sinne von Art. 21 Abs. 3 Satz 1 GG setzt ein qualifiziertes und planvolles Handeln zur Beseitigung oder Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder zur Gefährdung des Bestandes der Bundesrepublik Deutschland voraus, ohne dass es auf das Erfordernis der Potentialität ankommt."

BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 23. Januar 2024 - 
2 BvB 1/19 - : Leitsatz 1 - 4

"Ausweislich der Entwurfsbegründung sollte damit ein abgestuftes System an Sanktionsmöglichkeiten im Hinblick auf Parteien mit verfassungsfeindlicher Grundtendenz geschaffen werden. Ausschlaggebend für den Ausschluss einer Partei von der staatlichen Teilfinanzierung solle ihre Zielsetzung sein und nicht, ob in tatsächlicher Hinsicht ein Potential vorhanden sei, diese Zielsetzung im politischen Raum wirksam umzusetzen. Daher werde für den Ausschluss einer Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung bewusst auf das Erfordernis des „Darauf Ausgehens“ verzichtet (vgl. BRDrucks 153/2/17, S. 11). Dabei sei hinzunehmen, dass ein Ausschluss von der staatlichen Teilfinanzierung faktisch wie ein Parteiverbot wirken könne, wenn die Finanzmittel für die Partei von existenzieller Bedeutung seien (vgl. BRDrucks 153/2/17, S. 8). Der Entwurf stehe mit Art. 79 Abs. 3 GG und den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie dem Recht der Europäischen Union (EU) im Einklang (vgl. BRDrucks 153/2/17, S. 9). "

BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 23. Januar 2024 -  2 BvB 1/19 - : Randnummer 19 - 29

Also litt nach Punkt 4 des dritten Artikel 21 Abs. 3 Satz1 GG die NPD nun an "darauf ausgerichtetsein....", welches keine Potenttialität beinhaltet, aber dann doch noch immer im Kern verfassungswidrig ist?

Im deutschen Fußball, welcher zugegeben leichter strukturiert ist,  galt der Spruch: "Es gibt nur ein Rudi  Völler!"  Mir wäre es lieber gewesen,  wenn es nur eine Begrifflichkeit VERFASSUNGSWIDRIG gegeben hätte  und die Betonung für uns Nichtjuristen auf dieses Wort reduziert wird.

Und jetzt fantasiert der nichtjuristische Autor ein wenig und zieht eine vielleicht rechtlich unzulässige Analogie zum Artikel 103 GG:

(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden. IUS, Gesetze im Internet


Im Strafgesetzbuch wäre dieses ein Skandal kombiniert mit dem Artikel 103 (3) GG, welcher ein Rückwirkungsverbot garantiert...Genaugenommen stand die NPD also dreimal vor Gericht, einmal wurde das Verfahren aus "Verfahrenstechnischen Gründen eingestellt",dann wurde sie einmal "für schuldig erklärt, aber verfassungswidrig freigesprochen" und dann einmal verurteilt auf Grund eines Grundgesetzartikels mit fast wortgleichen Inhaltes (für den Nichtjuristen, der sich in zwei Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes durchkämpfen muss, um erst einmal zu verstehen, welche Bewandnis es mit Potential, darauf ausgerichtet sein usw. hat )  im ersten Halbsatz und deshalb zog sich das zu einer Neverending Story hin, die Jahre kostete erfolglosen Bemühungen kostet und der Zeitverzug nicht ungelegen kam, weil man ja nicht im Wochenrhythmus klagen konnte und alte Urteile ohne einen gebührenden Abstand entwerten konnte. So wartet man  7 Jahre und verwendete dann vorsichtshalber den neuen Paragraphen und machte ein neues Verfahren daraus wobei die NPD  von den "Tatbestandsmerkmalen" her keine  Veränderung an den  Tag legte.

Ja, schön, dass das Grundgesetz im Bezug auf den Bürger klare Worte spricht, während Parteien, die im demokratischen Spektrum agieren, zuweilen weniger Rechtssicherheit und Rechtsschutz besitzen und dann die Bürger in den Parteien elementare Grundrechte verlieren...

Vielleicht zur Erinnerung noch einmal den Artikel 21 GG:

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Parteien und
Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser n Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

IUS, Gesetze im Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_21.html


Also nochmal: Warum nicht in Artikel 21 (2) GG reinschreiben, dass verfassungswidrige Parteien verboten werden und ein Schlussstrich ziehen. Erst die SRP und KPD, dann die NPD, vielleicht in Zukunft auch die AFD, Sarah Wagenknechtpartei und Werteunion. Die Liste  antidemokratischer Parteien wird immer länger und dieses wird kein  Phänomen unserer Zeit bleiben und es wird weitere Pateiverbotsverfahren geben. Dann bitte mit transparenten Grundgesetzartikeln, verständlich für den Bürger und das Ziel als Verfassungsziel klar hineingeschrieben. 

Am Ende landet das eh nach Artikel 21 Absatz (4) GG vor dem Bundesverfassungsgericht, aber ein klares Verbot erleichtert die Rechtsfindung ungemein.

Fazit

Statt endloser Verfahren also eines, obwohl manche Glauben, dass dieses unzählige Folgeverfahren zur Folge hätte:

Quatsch, Betroffene Abgeordnete der AFD könnten in einer Sammelklage zusammengefasst werden oder das Bundesverfassungsgericht berücksichtigt dieses im Gesamturteil des Verbotsverfahrens. Das Bundesverfassungsgericht würde intelligent genug sein, die Folgen eines Verbots abzuwägen und das im allgemeinen Gerichtsurteil berücksichtigen. Dieses Urteil zu fällen, dauert dementsprechend länger, aber bei der NPD brauchte man ja auch drei Anläufe, um das hinzubekommen. Demokraten und Gericht lernen dazu und die Entwicklung einer wirklich wehrhaften Demokratie braucht eben Zeit und muss dem aktuellen Zeitgeist angepasst werden. Das klappt schon und aller guten Dinge sind drei! Dazu muss man eben auch irgendwann mit 1 anfangen....  


Inzwischen hat der Gesetzgeber hinzugelernt und kann aus Erfahrung mit der NPD aus den Vollen schöpfen, wobei der formale Weg die inhaltliche Argumentation nicht erspart und das wird bei der AFD nicht so laufen, wie bei der NPD.
 
Ich halte dennoch den Weg über den Artikel 21 (2) GG für die bessere Lösung mit einer Änderung des Artikels 21(2) GG und Änderung der Folge mit den Worten, dass die Partei "verfassungswidrig und damit verboten wird" (womit dass Primärziel erreicht wird, dass die Partei verboten wird und nicht mit dem Ziel, dass die Partei verfassungswidrig eingestuft wird und dann weiterexistiert, wie es nach den genialen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Realität war), da ein Parteifinanzierungsverbot einer verfassungswidrigen nur ein Bestandteil eines Parteiverbotsantrag sein kann.

Ein Parteifinanzierungsverbot zerstört ohne Zweifel eine Partei auf die Dauer oder wie es das Bundesverfassungsgericht so schön sagte: "
......Dabei sei hinzunehmen, dass ein Ausschluss von der staatlichen Teilfinanzierung faktisch wie ein Parteiverbot wirken könne, wenn die Finanzmittel für die Partei von existenzieller Bedeutung seien (vgl. BRDrucks 153/2/17, S. 8)...." BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 23. Januar 2024 -  2 BvB 1/19 - : Randnummer 19 - 29

Aus dem Bauch heraus würde ein Normalbürger auch zum Schluss kommen, dass ein Parteifinanzierungsverbot zum Untergang einer Partei führt. Diese zu erlauben und im selben Zug die Lebensgrundlage zu entziehen und darauf hinzuweisen, kann man aus Sicht eines NPD-Anhängers dann schon fast als zynisch bezeichnen.

Eine verfassungswidrige Partei nicht zu finanzieren ist O. K., aber nicht zu verbieten ist eine schizophrene Situation, die ihrem Ausdruck im NPD-Urteil fand, wo eine Partei trotz Verfassungswidrigkeit nicht verboten wird, aber weiter finanziert wurde und deshalb ein neuer Absatz geschaffen werden musste, um die Parteifinanzierung zu unterbinden, der sich im Wortlaut dann wieder auf eine zuvor im Atikel 21 (2) GG und deren Rechtsprechung vom Bundesverfassungsgericht indirekt auf eine zuvor  "gedultete Verfassungswidrigkeit" beruft. Und eine Partei kann doch nicht gleichzeitig einmal nach Artikel 21 (2) GG "geduldet verfassungswidrig sein" und dann nach Artikel 21 (3) GG "ungeduldet verfassungswidrig sein" und keine Parteifinanzierung erhalten? Das geht doch auch irgendwo gegen den Gleichheitsgrundsatz von Artikel 3 GG, weil es ja eigentlich auf die Begrifflichkeit verfasungswidrig für die Partei ankommt?

Und dann lauert die latente Gefahr, dass es noch kein Gerichtsurteil zu potenten verfassungswidrigen potenten Parteien gibt und deshalb ist dieses Urteil nicht zu 100 % eine Blaupause, da es sich bisher um die Kleinstpartei NPD handelte. Wie ist das aber, wenn rechte Ströme eine ParteiUnterlaufen  - würde jemand z. B.  vielleicht die CDU von der Parteifinanzierung ausschließen, weil  zwei Abgeordnete  unbestritten auf  der Potsdamer Konferenz waren?   Natürlich nicht, es gibt die Möglichkeit eines Parteiausschlussverfahrens.

Aber warum nicht einfach, wenn es auch kompliziert geht? Mal ehrlich, ein Großteil der erfolglosen Verbotsverfahren und verlorenen Zeit sind  auch eines etwas unglücklich Agierens der  Protagonisten geschuldet, die ein wenig sich uneinig über den Schutz der Verfassung sind. Ja, es ist natürlich die Aufgabe der Protagonisten im Rahmen der Gewaltenteilung unabhängig zu agieren und das braucht dann vielleicht auch Zeit. Aber die Verfassung besteht nun schon einige Zeit und das Endziel einer Verfassung, die vielleicht einmal zum größten Teil unter einer Ewigkeitsgarantie liegt, wird wohl nie erreicht werden! 

Nachtrag und Änderung dieses Artikels in weiten Teilen am 03.002.2024, und dann noch für den Autor die Erinnerung an § 18 Parteiengesetz:

Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)
§ 18 Grundsätze und Umfang der staatlichen Finanzierung
(1) Die Parteien erhalten Mittel als Teilfinanzierung der allgemein ihnen nach dem Grundgesetz obliegenden Tätigkeit. Maßstäbe für die Verteilung der staatlichen Mittel bilden der Erfolg, den eine Partei bei den Wählern bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen erzielt, die Summe ihrer Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge sowie der Umfang der von ihr eingeworbenen Spenden.
(2) Das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, beträgt für das Jahr 2011 141,9 Millionen Euro und für das Jahr 2012 150,8 Millionen Euro (absolute Obergrenze). Die absolute Obergrenze erhöht sich jährlich, jedoch erstmals für das Jahr 2013, um den Prozentsatz, abgerundet auf ein Zehntel Prozent, um den sich der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben im dem Anspruchsjahr vorangegangenen Jahr erhöht hat. Grundlage des Preisindexes ist zu einem Wägungsanteil von 70 Prozent der allgemeine Verbraucherpreisindex und von 30 Prozent der Index der tariflichen Monatsgehälter der Arbeiter und Angestellten bei Gebietskörperschaften. Der Präsident des Statistischen Bundesamtes legt dem Deutschen Bundestag hierzu bis spätestens 30. April jedes Jahres einen Bericht über die Entwicklung des Preisindexes bezogen auf das vorangegangene Jahr vor. Der Bundestagspräsident veröffentlicht bis spätestens 31. Mai jedes Jahres die sich aus der Steigerung ergebende Summe der absoluten Obergrenze, abgerundet auf volle Eurobeträge, als Bundestagsdrucksache.
(3) Die Parteien erhalten jährlich im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung

1.    0,83 Euro für jede für ihre jeweilige Liste abgegebene gültige Stimme oder
2.    0,83 Euro für jede für sie in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebene gültige Stimme, wenn in einem Land eine Liste für diese Partei nicht zugelassen war, und
3.    0,45 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung (eingezahlter Mitglieds- oder Mandatsträgerbeitrag oder rechtmäßig erlangte Spende) erhalten haben; dabei werden nur Zuwendungen bis zu 3 300 Euro je natürliche Person berücksichtigt.

Die Parteien erhalten abweichend von den Nummern 1 und 2 für die von ihnen jeweils erzielten bis zu vier Millionen gültigen Stimmen 1 Euro je Stimme. Die in Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie in Satz 2 genannten Beträge erhöhen sich ab dem Jahr 2017 entsprechend Absatz 2 Satz 2 bis 5.
(4) Anspruch auf staatliche Mittel gemäß Absatz 3 Nr. 1 und 3 haben Parteien, die nach dem endgültigen Wahlergebnis der jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 vom Hundert oder einer Landtagswahl 1,0 vom Hundert der für die Listen abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben; für Zahlungen nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 muss die Partei diese Voraussetzungen bei der jeweiligen Wahl erfüllen. Anspruch auf die staatlichen Mittel gemäß Absatz 3 Nr. 2 haben Parteien, die nach dem endgültigen Wahlergebnis 10 vom Hundert der in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Parteien nationaler Minderheiten.
(5) Die Höhe der staatlichen Teilfinanzierung darf bei einer Partei die Summe der Einnahmen nach § 24 Abs. 4 Nr. 1 bis 7 nicht überschreiten (relative Obergrenze). Die Summe der Finanzierung aller Parteien darf die absolute Obergrenze nicht überschreiten.
(6) Der Bundespräsident kann eine Kommission unabhängiger Sachverständiger zu Fragen der Parteienfinanzierung berufen.
(7) Löst sich eine Partei auf oder wird sie verboten, scheidet sie ab dem Zeitpunkt der Auflösung aus der staatlichen Teilfinanzierung aus. Gleiches gilt bei einer Feststellung des Bundesverfassungsgerichts nach § 46a des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes ab dem Zeitpunkt der Entscheidung.

Ius, Gesetze im Internet

und dazu vielleicht die Finanzierung der NPD in Zahlen:

"...c) Die Antragsgegnerin erzielte in der Vergangenheit nicht unerhebliche Einnahmen außerhalb der staatlichen Teilfinanzierung. So erhielt sie im Jahr 2017 Mitgliedsbeiträge in Höhe von 392.382,60 Euro und Spenden von natürlichen Personen in Höhe von 580.682,43 Euro sowie sonstige Einnahmen aus Erbschaften und Vermächtnissen in Höhe von 876.319,21 Euro. Im Gegensatz zum Vorjahr 2016, das sie mit einem Defizit von 114.983,80 Euro abgeschlossen hatte, erzielte sie 2017 einen Überschuss in Höhe von 716.827,70 Euro (vgl. zu den Beträgen BTDrucks 19/8223, S. 103). Im Jahr 2018 konnte die Antragsgegnerin Mitgliedsbeiträge in Höhe von 364.411,90 Euro und Spenden von natürlichen Personen in Höhe von 553.266,87 Euro sowie sonstige Einnahmen in Höhe von 63.595,40 Euro verzeichnen (vgl. BTDrucks 20/3025, S. 3). Sie schloss das Jahr mit einem Überschuss von 416.372,63 Euro ab (vgl. BTDrucks 20/2289, S. 3). Im Folgejahr 2019 sanken die Einnahmen. Die Mitgliedsbeiträge beliefen sich auf 338.892,06 Euro, die Spenden von natürlichen Personen auf 467.866,76 Euro und die sonstigen Einnahmen auf 179.119,34 Euro (vgl. BTDrucks 20/2289, S. 3). Das Jahr 2019 schloss die Antragsgegnerin mit einem Defizit von 360.839,88 Euro ab. Der Trend sinkender Einnahmen setzte sich im Jahr 2020 fort. Die Mitgliedsbeiträge beliefen sich auf 299.205,27 Euro, die Spenden von natürlichen Personen auf 310.736,41 Euro. Lediglich die sonstigen Einnahmen stiegen infolge einer Erbschaft und eines Grundstücksverkaufs auf 416.250,55 Euro an (vgl. BTDrucks 20/7840, S. 44). Die Antragsgegnerin erzielte im Jahr 2020 einen Überschuss in Höhe von 451.692,32 Euro. Für die Folgejahre liegen mangels Anspruchs auf staatliche Parteienfinanzierung keine Angaben vor. ...."
Urteil des Zweiten Senats vom 23. Januar 2024 -  2 BvB 1/19 - : Randnummer 15
----

31.01.2024 Ganz oder gar nicht! - oder Teilverbände der AFD verbieten?

Der Autor dieser Webseite sah gerade bei You Tube ein Video, in dem über den Verbot von Landesverbänden philosophiert wird. Hört sich im ersten Augenblick für Demokraten toll an, aber hier wird "politisches und rechtliches Neuland" betreten, welches in endlosen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht  ausarten könnte, viel Zeit in Anspruch und nach nicht juristischer Auffassung des Chaos nicht sinnvoll wäre. Die folgenden Aussagen sind Spekulationen des Autors:

Also, die AFD in Sachsen wird verboten und erst einmal freuen sich nach mehreren Jahren Gerichtsverfahren die Demokraten. Warum nach mehreren Jahren: Da muss allerhand geklärt werden:

1, die Partei AFD in Sachsen wird verboten, ist aber bundesweit dann weiter erlaubt.  Dabei richtet  sich diese auch nach dem Grundsatzprogramm der ganzen Partei AFD, dass wiederum  nicht verfassungswidrig  ist. Und? wird die AFD sagen, dann sind eben Teile unserer Partei von rechtsradikalen unterlaufen, aber darf man dann  eine Partei verbieten, wenn es nur eine radikale Strömung  beinhaltet? Bisher wurde in der Bundesrepublik Deutschland die SRP und KPD verboten.  Wohlgemerkt die ganze Partei, wie es auch aus Artikel 21 (1) GG herausgeht, dass nicht irgendwelche Teilverbände verfassungswidrig sind, sondern die Partei per se - also die AFD. Auch Artikel 21 (3) GG spricht von einer ganzen Partei, der man  die Finanzierung streicht. In Artikel 21 (2) GG  spricht man hingegen nur davon, dass die Partei  verfassungswidrig sei, aber nicht, dass diese Partei automatisch verboten ist. Das Bundesverfassungsgericht hat also einen riesigen Ermessensspielraum, wie beim NPD-Verbotsantrag, wo die Partei weiterexistieren konnte, weil sie kein Gewicht hat.

Das Bundesverfassungsgericht müsste bei einem Parteiverbot wiederum an folgende Argumente zugunsten der AFD bedenken:

1. Wird in Sachsen die AFD verboten, dann wird die übrige AFD benachteiligt. Im Bundesrat würde ja die Gesamt-AFD  ohne Zweifel benachteiligt sein.  Und es ist nicht einzusehen - auch im Rahmen des Artikel 3 GG  -  dass die AFD in einem Land verboten wird und in anderen Ländern existiert.

2. Wie kann es sein, dass man bei einer Kommunalwahl und Landtagswahl eine Partei nicht wählen kann, aber dann bei einer Bundestagswahl  und Europawahl die Partei nicht wählen kann.

Nochmal, die gesamte AFD-Partei würde bei einem Verbot in Sachsen erlaubt sein und würde dementsprechend auf dem Wahlzettel für die nächste Europawahl und Bundestagswahl erlaubt sein, obwohl bekannter weise es Erst- und Zweitstimmen gibt und dann das Kuriosum auftreten würde, dass keine Abgeordnete der verbotenen AFD-Sachsen für eine Erststimme kandidieren dürften, weil ja der Landesverband Sachsen rechtsextrem wär - ich lache mich wieder bei der Vorstellung tot und das allein wäre dann wohl die nächste klage der noch nicht verfassungswidrig erklärten AFD im Bundesgebiet.

3. Also Ossis zu Wahlbürger zweiter Klasse erklären, die nach vielen erfolgreichen Demonstrationen zum größten Teil im Westen durchgeführt wurden, wo die AFD nicht einmal als gesichert rechtsextrem vom Verfassungsschutz festgestellt wurde. Das ist schön, aber dürfte das Bundesverfassungsgericht eher weniger beeindrucken. Die werden dann schon aus Protest die AFD wählen.

4. Der Bundesverfassungsschutz müsste sämtliche Aktivitäten einstellen, wie es beim Bundesverfassungsgerichtsurteil gegen die NPD unmissverständlich gefordert wurde: Ja, betrifft "nur" den Landesverband - in meinem Beispiel Sachsen - aber das ist kontraproduktiv, wenn man die AFD per se irgendwann vielleicht ganz verbieten möchte? Da ist eine kontinuierliche Beobachtung vielleicht besser, um rechte Strömungen im Auge zu behalten.

5. Politische Strömungen ist vielleicht ein gutes Stichwort: Der Bundesverfassungsschutz hat politische Strömungen im Auge, sei es damals die kommunistische Plattform oder der rechte Verband um Höcke. Also wird das Bundesverfassungsgericht vielleicht dieses berücksichtigen, da es ja wie gesagt nach Artikel 21 (2) GG nicht unbedingt eine Partei verbieten muss, selbst wenn diese verfassungswidrig ist.

Die Demokraten zeigten ja auch hier dankenswerter Weise den Weg des Artikels 18 GG auf, der beinhaltet, dass man einem rechtsextremen Abgeordneten durchaus entfernen könnte, welche ein milderes Mittel wäre, als eine Landespartei aufzulösen, die in anderen Bundesländern erlaubt sind. Neben der FDGO sind auch andere Verfassungsgrundsätze zu berücksichtigen und der Staat muss eben neben den geeigneten und möglichen Maßnahmen die VERHÄLNISMÄßIGKEIT berücksichtigen und ob man sich da ein gefallen für die Zukunft getan hat, die Möglichkeit in Erwägung zu ziehen, einzelne Abgeordnet zu verbieten, dürfte für die Zukunft strittig sein...

Aus all diesen Überlegungen, sieht man, dass ein Verbotsantrag einer Partei in einem Bundesland und nicht der Partei in der Tat juristisches Neuland ist, welches im Grundgesetz mit Artikel 21 GG, welcher zur Zeit sich auf eine Partei als solche bezieht, schwer durchziehbar ist und es hierzu auch keine Blaupause aus dem NPD-Verfahren gibt, weil hier ja bekanntlich die gesamte Partei und nicht ein Landesverband betroffen war.

Für Studierende und Rechtsfanatiker ein interessantes Experiment, aber was bei einem Bundesverfassungsgericht die Frage nach Verfahrensweise und einer neuen Rechtsprechung auslöst. Es wäre z. B. so auch möglich, dass in Sachsen auf Grund des Potentials der AFD eine Neuwahl ausgerufen wird, aber die AFD die Gelegenheit gegeben wird, eine Nachfolgepartei mit Cleanen Abgeordneten aufzustellen, damit die AFD nicht benachteiligt wird und 30 % ihrer Stimmen verloren gehen. Ich würde so einen oder ähnlichen Antrag stellen, weil - nochmal - die AFD in den übrigen Bundesländern als noch nicht verfassungswidrig eingestuft wurde.

Unter dem Strich müsste der Gesetzgeber im Grundgesetz oder mit dem Verweis "das Nähre regelt ein Gesetz" agieren, weil wir ja auch irgendwo Kein Richterstaat sind, sondern der Gesetzgeber seinen "Plan" in Gesetzesform bringt, welches dann gerne von dem Bundesverfassungsgericht angezweifelt wird oder wie in der Klage vor der NPD den Artikel 21 (3) GG einbrachte, der dann auch durchging zum gewünschten Erfolg führte.

Der Artikel 21 (2) GG liefert leider keine Aussage darüber, wie es sich verhält, wenn eine bundesweite Partei "ein faules Ei" in einem Bundesland verfassungswidrig verhält. Vielleicht eine lustige Begebenheit am Rande: Auch von der CDU waren ja im Potsdamer Geheimtreffen zwei Abgeordnete dabei. Sollte jetzt ein Landesverband der CDU überwacht werden und wenn der dann verboten wird, weil vielleicht viele dort rechtsextrem sind der Landesverband verboten werden?

Und dann gibt es drei Verbände im Osten, die als gesichert rechtsextrem gelten. Will man dann einen Landesverband nach dem anderen Verklagen. Das dauert Jahre, wo es nicht noch Mal eine richtige Rechtsgrundlage für ein Verbot gibt und dann diese zwar verfassungswidrig sind, aber vielleicht nicht einmal verboten werden. Das Bundesverfassungsgericht ist wegen mangelnder Gesetzeslage dann dazu verdammt Rechtsprechung fortzuführen und irgendwo würde dieses den Grundsatz der Transparenz verletzen, wenn von Urteil zu Urteil entschieden wird.

Ich sagte schon immer "ganz oder gar nicht". Die Bundesländer im Westen müssten einmal aus den Demonstrationen eine Lehre ziehen und die AFD auf eine Verfassungswidrigkeit hin überprüfen oder der Bund dafür sorgen, dass die führenden Mitglieder der AFD überwacht werden. Dann die Beweise aus den rechtsextrem eingestuften neuen Bundesländern als Tüpfelchen auf dem I dazu.

Dazu ein Paar Reformen in der Verfassung von Artikel 21 (2) GG, nämlich das eine verfassungswidrige Partei verboten ist und die Schaffung eines Absatzes, der sich explizit mit radikalen Landesverbänden und deren Verbot und dessen Rechtsfolge beschäftigt.

Sorry, dass ist die Aufgabe des Gesetzgebers und anstatt, dass ich auf Demonstrationen auftauche, sollten Politiker das tun, wofür sie gewählt wurden: nämlich klare und transparente Gesetze schaffen, um die Verfassung zu schützen und als I-Tüpfelchen einen Verbotsantrag stellen

Planloses agieren und Schnellschüsse hingegen bringen unerwünschte Ergebnisse. Rechtliche Grundlagen schaffen (die gerne in einem Gerichtsverfahren auf Verfassungsmäßigkeit geprüft werden können, Beweise sammeln, ob die ganze AFD rechtsextrem ist, vor Gericht gehen und dann das Ergebnis mit Würde akzeptieren -:)

Ich warne die Demokraten hier ausdrücklich: die bisherige Gesetzgebung reicht nicht aus, um einen Feldzug zu führen, wo das Bundesverfassungsgericht nach Ermessen und Artikel 21 (2) GG agiert, wo nicht mal als Rechtsfolge steht, dass die Partei verboten wird und es keinen Hinweis auf Teilverbote einer Partei gibt.

Der Gesetzgeber sollte Gesetze erschaffen,  an denen sich die Gerichte orientieren und bei Verstößen gegen die Verfassung aufheben. So sah dieses jedenfalls der Grundgedanke der Gewaltenteilung vor.

Also, "Schuster bleib bei Deinen Leisten" und schaffe erst einmal ein Gesetz zum Verbot verfassungswidriger Parteien. Analog dann vielleicht auch einmal ein vernünftiges Einwanderungsgesetz und dann ist die AFD als angenehmer Nebeneffekt politisch in der Defensive.

Impressum
Kontaktformular
Datenschutz