Newsarchiv_07_2023

01.07.2023 AFD oder Alles für Deutschland? Verbotsverfahhren für die AFD?

Eigentlich wollte der Autor dieser Webseite diesen Artikel mit dem üblichen Satz "wehret den Anfängen - Verbotsverfahren für die AFD" beginnen.

Aber da der Holocaust bekanntlich eine einmalige Sache ist und da wieder "rein übertrieben rechtlich" so ein Disclaimer nötig wäre, das hier Ovid und nicht der Vergleich mit dem Holocaust angesagt wäre, lieber ein Disclaimer dafür, dass Herr Höcke mit dem schönen Satz "Alles für Deutschland", was eben abgekürzt AFD heißt und rein zufällig (?)  die Abkürzung für AFD (Alternative für Deutschland) entspricht oder wie der Lateiner es irgendwie auf das Kürzel bezogen sagen würde "Nomen est Omen" oder eben im trivialen Deutsch: Der Name ist ein Vorzeichen.

Der Spruch "Alles für Deutschland" ist  ein Teil der NS-Ideologie,der auf den Dolchen der SS verewigt wurde und u. a. in diesem Video wird das Strafverfahren gegen Herrn Höcke (AFD) wegen mehrmaliger Verwendung dieses Spruches beschrieben:



 


Quelle You Tube: https://www.youtube.com/watch?v=YBeZSj825Tg , Björn Höcke ANGEKLAGT & warum die AfD VERBOTEN werden könnte | Anwalt Christian Solmecke

Weiterhin wird der Artikel 1 (1), 3, 21 GG und das Institut für Menschenrechte mit einem Gutachten über das Parteiprogramm der AFD und deren Verhältnis zu diesen Aritkeln im o. a. Video beleuchtet.

Eben Schutz der Freiheitlich demokratischen Grundordnung kurz FdGo.Weiterhin geht es um den Begriff des National völkischen Volksbegriff der AFD.

Die oder der interessierte Leser*in kann sich selbst ein Urteil aus dem Video, dem o. a. Gutachten oder aus der Tatsache, dass die AFD per se vom Bundesverfassungsschutz überwacht wird bilden. Dann gibt es dazu noch ein geleaktes Dokument vom Bundesverfassungsschutz auf Netzorganisation.

Im Bundesverfassungsbericht wird auf Seite 88 behauptet,
"
..., dass gegenwärtig schätzungsweise ein extremistisches
Personenpotenzial von etwa 10.000 Personen49 innerhalb der AfD
anzunehmen ist. Ein Indikator hierfür ist beispielsweise die Äu-
ßerung eines Funktionärs des ehemaligen „Flügels“, der im Juni
2022 davon sprach, dass die Stärke des Netzwerks um Björn Höcke,
Führungsfigur des ehemaligen „Flügels“, auf 30 bis 40 % aller AfD-
Mitglieder zu beziffern sei.50"

Bundesverfassungsgericht 2022, Seite 88, Link

So weit, so gut, ob die bisher erarbeiteten Fakten zu einem Parteiverbot reichen, mag der Autor dieser Webseite als Nichtjurist nicht vorherzusagen. 

Ein Verbotsverfahren gegen eine Partei kann laut Artikel 21 des Grundgesetzes (GG) nur das Bundesverfassungsgericht einleiten³. Das Verfahren kann von der Bundesregierung, dem Bundestag und dem Bundesrat eingeleitet werden¹. Die Voraussetzungen für ein Verbot einer Partei sind in § 43 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) geregelt¹.
BING-KI Quellen siehe unten unter Artikel Zitate 1

Gerade hier sah der Autor zuweilen eine Schwäche im demokratischen Ablauf: Denn kann sich eine Partei angesichts von wiederkehrenden Wahlen und den Blick auf die Meinungsumfragen erlauben, eine Partei zu verbieten, die gerade um die 19 % Zuspruch in der Bevölkerung erreicht hat - wohlgemerkt in Meinungsumfragen, die auch nicht immer zu 100 % stimmen, wie man es in vielen Beispielen vom Brexit über Trump bereits sah...

Eine der Ideen vom Autor wäre es den Verfassungsschutz zu stärken und eine Anzeige von Amts vor dem Bundesverfassungsschutzgericht zuzugestehen. Dieses ist in einem demokratischen Rechtsstaat in anderen Bereichen gängige Praxis, dass die Justiz von der Exekutive eben v. A. w. Anzeigen bekommt und diese von einem Gericht überprüft wurde. Der Bundesverfassungsschutz hat nun einmal die Kernaufgabe Parteien auf Ihre Konformität mit der FDGO zu überprüfen, so wie das Bundesverfassungsgericht zu klären, ob die Partei verboten wird.  Dabei sollte auch der Bundesverfassungsschutz be- und ent-lastende Beweise sammeln.

Die Parteien einzubeziehen, halte ich entgegen für Kontraproduktiv, da diese per se befangen sind und vielleicht "unbewußt" eine Rechte Partei durch "Inaktivität decken", aus Angst ein Misserfolg zu haben oder Wählerstimmen zu verlieren.

Alles Quatsch, was der Autor hier kommentiert?

Sagen wir es einmal so: Das ewige lamentieren der Parteien nervt mich als Bürger: Die Regierung zeigt scheinbar ein sehr feiges Verhalten und das kommt beim Bürger nicht an.

Die AFD sagt doch klar: Weg mit dem Euro, Raus aus Europa! Und eine eigene Meinung - sei sie noch so schädlich und wird von der AFD vertreten - kommt gut an.

Die von der AFD haben halt Eier und der Autor dieser Webseite kann die Menschen, die so denken, in einem gewissen Grad nachvollziehen.

Da steht eine Vision im Hintergrund und leider stimmt es einfach nicht zu sagen: "Die von der AFD brauchen nichts zu tun und ihre Stimmen steigen!"

Zynisch gesehen tuen die und ihre Anhänger eine ganze Menge auch bei You Tube und sozialen Netzwerken, um diese Demokratie zu verspotten, Grüne anzugreifen oder zu deformieren und "Wahlwerbung" zu verbreiten...

Da sollten doch die Demokraten an einem Strang ziehen. Nein, die " CDU- (hat)ANGST VOR AFD: "Jetzt die Grünen zum Hauptgegner zu erklären, ist taktisch ziemlich sinnfrei"" You Tube Video der Welt Nachrichten.
Das einzig Gute an der Nachricht: Wenn die CDU jemand kleinmachen will, dann wird die Partei doppelt so stark -:) Alles Gute für die Grünen.

Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wir brauchen einen (demoktratischen) "Führer" wie Herrn Bundeskanzler Scholz, der den Mut aufbringt ein Verbotsverfahren gegen die AFD anzuregen, um einen "potentiellen Führer" zu verhindern!

Das, was  die Demokraten von sich geben, wird hingegen zunehmend schlimmer:  Herr Merz wollte die AFD halbieren und die hat sich verdoppelt: Wenn er mit ein paar coolen rechten Sprüchen glaubt bei der AFD wildern zu können und die halbherzig bis sich entschuldigend vorbringt, dann nimmt ihn das keine Sau ab. Ist einfach nicht authentisch und die Rechten entschuldigen sich merklich weniger für rechte Entgleisungen.

Die Krönung der Verzweiflung und in der letzten Zeit wohl erschreckenste Versuch zur Erhaltung der Demokratie dürfte doch wohl  Herr Lindner (FDP und Bundesfinanzminister) propagiert haben, als

"Bundesfinanzminister Lindner (FDP) überrascht nach dem AfD-Wahlerfolg in Sonneberg bei einem Bürgerdialog mit Worten zur Linkspartei. Im Anschluss relativiert er seine Aussage.
Bürgerdialog nach Sonneberg-Wahl " Lindner lässt mit Linken-Aussage aufhorchen von Torben Heine, 27.06.2023 17:37 Uhr, https://www.zdf.de/nachrichten/politik/lindner-afd-linke-ostdeutschland-100.html

Da schießt wohl Herr Lindner den Vogel ab, wenn er der Meinung ist, dass man eine Partei wie die Linke wählen ("Es tut mir in der Seele weh es zu sagen, aber im Notfall könnte man noch die Linkspartei wählen".

Christian Lindner (FDP), Bundesfinanzminister", Zitat Lindner, o. a. Hyperlink) sollte, die teilweise auch nicht der FDGO in allen Punkten entspricht und Teile von deren Mitglieder ebenfalls früher vom Bundesverfassungsschutz  überwacht wurden.

Ach ja, der Autor in seiner pazifistischen Einstellung auch in Bezug kann dann auch die Linken oder AFD wählen - da sollten sich die Demokraten aber nicht wundern, dass sie von Bürgern abgewählt werden, weil das Angebot in Wirtschaft und Sachen Frieden nicht in ihren Parteiprogrammen oder glaubhafte Alternativen Angeboten werden.

Als nächstes wird man dann wohl sagen, dass man lieber nicht wählen gehen sollte, wobei das nicht ganz richtig mit dem Spruch belegt wurde, dass jeder Nichtwähler eine Stimme für die Rechte sei, welches dann auch schon als Spruch umstritten war....

Doch zurück zu dem Gedanken, dass es vermutlich besser wäre, wenn der Bundesverfassungsschutz eine Klage einreicht.

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigte sich dreimal mit Verbotsverfahren von Parteien: KPD, SAP und  NPD.  siehe auch You tube Mr Wissen to go (könnte die AFD verboten werden ).

Disclaimer: Der Autor dieses o. a. Videos von You Tube hält aus mehreren nachvollziehbaren Gründen einen Verbotsantrag  für  nicht wahrscheinlich. Ich distanziere  mich von dieser  "Einstellung" und bin hier klar anderer Meinung: Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Taktische Erwägungen sind nicht konsequent genug. Struktur und Parlamentssitze der AFD so wie ihr Vermögen wären bei einem Erfolg des Verfahrens verloren Disclaimer Ende

Während die ersten beiden Urteile  "eher etwas  altbacken aus dem letzten Jahrtausend sind", aber natürlich auch richtungsweisend sind, dürfte das NPD-Urteil mit gerade fünf Jahren dem Zeitgeist entsprechen:


"Das Bundesverfassungsgericht hat den Verbotsantrag der Länder im Bundesrat gegen die rechtsextreme NPD abgelehnt. Obwohl die Richter die verfassungsfeindliche Gesinnung der Partei als erwiesen ansahen, sahen sie kein "Potenzial", die Demokratie in Deutschland zu beseitigen. Ein Verbot der NPD kann nur erfolgen, wenn ein gezieltes, gemeinsames Agieren mit Neonazi-Gewalttätern nachgewiesen wird¹. Das Gericht hat auch festgestellt, dass die NPD zwar verfassungsfeindlich ist, aber nicht stark genug, um die Demokratie zu gefährden².

Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter." , Bing-Ki, Quelle unterhalb der Seite, Zitate, 2

Hier verlangt geradezu das Bundesverfassungsgericht, dass eine verfassungsfeindliche Partei potential haben muss bzw. stark genug sein muss, um die Demokratie zu gefährden: Durch die Umfragen hat die AFD wohl mit 19 % diese Schwelle erheblich überschritten und ich füge hinzu, dass man mit 19 % eine stark gewachsene Verantwortung für die Gesellschaft hat und sich mit weitaus strengeren (auch demokratischen) Kriterien messen lassen muss als eine Kleinstpartei NPD!

Damit haben die Demokraten  eigentlich keine andere Wahl, weil sie ebenfalls mit 80 % der Bevölkerung im Hintergrund  die politische Verantwortung für Deutschland tragen  und ein Kuschelkurs aus deren Perspektive selbstzerstörerisch sein könnte.

Auch das verbale kuscheln, welches sich in der Diskussion dann immer so ausdrückt, dass potentielle Wähler der AFD ja nicht rechtsextrem seien, ist beinahe fast schon eine Falschaussage:

Wer die AFD wählt muss sich immer bewußt sein, dass dieses zu einer in Teilen rechtsextremistischen und vom Verfassungsschutz als teilweise überwachungsbedürftigen Partei gehört, die 10.000 Extreme Mitglieder hat, was nach dem Bundesverfassungsbericht von 30 - 40 % Mitglieder der AFD sind.

Platt gesagt: Nicht nur Adolf Hitler war am dritten Reich Schuld, sondern jeder einzelne der die NSDAP gewählt hat und damit den Aufstieg des Nazi-Regimes erst ermöglichte.

Und selbst die, die das nicht so vorausgesehen haben können Ihre Hände ganz in Unschuld waschen. Wer nicht für mich, ist gegen mich, sollten alle Demokraten sich auf ihren Banner schreiben und es ist legitim mit allen rechtlichen Mitteln eine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung  abzuwehren: und das ist auch der Gang vor das Bundesverfassungsgericht. 

Wenn jemand "tätige Reue" zeigt und meinetwegen von der AFD zur CDU und CSU zurückkehrt, dem sei dieser Ausrutscher verziehen. Ist wie im Christentum - da gab es ja auch den Ablassbrief... Nein, ich will nicht jeden fünften in Deutschland kriminalisieren, aber wer sich gegen die Demokratie richtet, kann auch nicht verlangen, dass sich 80 % der Bevölkerung auf den Opferaltar legt und schweigt.

Es geht hier ein Stück um das Grundgesetz und insbesondere um die Artikel 1,2 und3 GG und die gehören zum unaufhebbaren Verfassungskern.

Das ist inzwischen keine "Protestwahl" oder "Denkzettelwahl" mehr, sondern es geht über eine potentielle Regierungsübernahme mit einem Kanzler von der AFD - die AFD will bereits seit einer Woche einen Kanzlerkandidaten bei der nächsten Bundestagswahl aufstellen.

Vielleicht kommt man ja dann auf die demokratisch geniale Idee diesen Kanzler (wenn es dazu kommen würde...) einzurahmen und darauf zu warten, dass dieser dabei zerbricht - hat im dritten Reich übrigens auch nicht geklappt und mal ehrlich, ich sähe auch nicht den Hauch einer Chance, dass dieser Schachzug mit einer dermaßen schwachen Politik in Bezug auf die AFD von der CDU erfolgreich wäre.

Wer übrigens innerhalb eines Verbotes sich für eine verbotene Partei engagiert, wird dann ja auch in einem Rechtsstaat zu recht strafrechtlich verfolgt.

Im Augenblick ist die AFD ohne Zweifel zugelassen. Ob sich die AFD noch weiter hin zum negativen oder positiven entwickelt, vermag ich nicht vorherzusagen.

Aber wenn die anderen "Demokraten" es trotz diverser Anhaltspunkte (Gutachten, Verfahren gegen Herrn Höcke, Beobachtung durch den Bundesverfassungsschutz....) es nicht schaffen, ein Verbotsverfahren gegen die AFD per Gericht durchzusetzen, dann mögen sie schweigen, statt immer neue verbale Initiativen zu starten, die die AFD nur wachsen lässt.

Wo ist eigentlich die Abstimmung zu einem Volksentscheid, ob gegen die AFD ein Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gestellt wird? Allein scheint dieser Gedanke in der zivilen Gesellschaft noch nicht entstanden zu sein? Selbst wenn dieser eher einen symbolischen Character hätte, dann wäre dieses doch ein klares Bekenntnis zu den Demokraten?

Quo vadis Deutschland?

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07.07.2023 Über Streubomben und Flugzeuge...

Der ukrainische Präsident wird sich freuen, wenn die USA wahrscheinlich Streubomben liefern. Zwar haben 123 Staaten (u. a. Deutschland) sich verpflichtet solche wegen ihrer Inhumanität zu verwenden:

"Seit 2010 gibt es zusätzlich eine völkerrechtlich bindende Konvention zum Verbot von Streubomben, das sogenannte Oslo-Übereinkommen. Es verbietet nicht nur den Einsatz der Bomben, sondern auch Herstellung, Besitz, Erwerb und Weitergabe der MunitionSüddeutsche Zeitung.  Warum Streumunition so umstritten ist, 7. Juli 2023, 11:57 Uhr
Fairer Weise muss dazu erwähnt werden, dass Russland ebenfalls jene Munition benutzt und vermutlich bereits eingesetzt hat.

Dann bleiben noch die oben in der Überschrift erwähnten Flugzeuge:

Hier sieht (scheinbar nur der Autor dieser Webseite) ein paar Probleme. Mag die Ausbildung der Piloten im Ausland kein arges Problem sein, so stellt sich doch die Frage:

Auf welchen Flughäfen werden die Düsenjäger in der Ukraine stationiert? Die russischen Raketen und Flugzeuge werden vermutlich die Flughäfen samt Düsenjäger auf das Korn nehmen - vielleicht auch mit Streubomben einsetzen...!

Vielleicht erinnert sich der eine oder die andere Leserin an den Film Pearl Harbor, wo die Japaner die zwei Flughäfen auf Hawei u. a. ausschalteten.
Unterirdische Flughäfen sind dem Autor nicht bekannt (hingegen waren die Bunker für U-Boote unknackbar). Eine weitere Strategie wären Flughäfen außerhalb der Ukraine im sicheren "NATO-Umland". Das wäre dann aber aus mehreren Gründen "grenzwertig", wenn Flugzeuge von Nato-Basen aus Flugangriffe fliegen (auch unkalkulierbares Risiko, dass zu einem Weltkrieg führen könnte.

Der BING-KI-Experte meinte dazu:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Flughäfen vor Raketenangriffen zu schützen. Ein Beispiel ist das Flugabwehrraketensystem Patriot¹. Es gibt auch andere Maßnahmen wie die Vorbeugung gegen Verbrechen und Terrorismus auf einem Flughafen². Es ist jedoch unklar, ob die Ukraine solche Maßnahmen ergreift oder ob es angriffssichere Flughäfen gibt. Zitat:Bing-KI 3
 
Der Autor dieser Webseite ist kein Militrexperte. Streubomben, Flugzeuge und vielleicht noch die Sprengung des Atomkraftwerks (ob es dazu eine Konvention gibt, dass man so etwas tut, weiß ich nicht, aber wenn, dann haben das wahrscheinlich weder Russen noch Ukrainer unterschrieben - so wird im Westen zur Zeit jedenfalls gerade bei Streubomben argumentiert, denn zur Verteidigung darf man sich nach verquerter Logik auch für Streubomben entscheiden, die man in der westlichen Welt zumindest bis jetzt geächtet hat.

Ach ja, auch weil für die Ukraine zur Zeit keine andere Munition ausreichend verfügbar ist, setzt man jetzt auf Streubomben, weil ja der Zweck bekanntlich die Mittel heiligt. Wenn dann irgendwann atomare Geschosse zum Ausgleich auf die Ukraine fliegen (weil man den Streubomben ja irgendwas entgegensetzen muss, können wir dann moralisch noch einwandfrei argumentieren?

So bleibt es dabei, lieber gestreute Gespräche statt gestreute Bomben und Flugzeugen,  die sich als schwer  schützbar herausstellen könnten...

01.07.2023 Komischer Tag - Keine Smartwatch und dann vielleicht noch Windows in der Zukunft vielleicht nur noch in der Cloud!

Der dritte Versuch des Autors sich über das Internet eine Smartwatch günstig zu bestellen, scheiterte kläglich. Nachdem Alternate mich auf den 26.06.2023 vertröstete, weil sie ab dann den Artikel in ihren Bestand haben. Kam dann das lange Schweigen und meine Abbestellung per Hyperlink. Ich hatte die Uhr im voraus bezahlt und warte dann Mal auf die Rückbuchung.

Begründung: Wenn ich einen Artikel bestelle und bezahle, erwarte ich eine Lieferung, warte gerne auch eine Woche, aber dann muss irgendwann die Lieferung da sein. Es gibt bestimmt auch jetzt andere günstige Uhren in der flauen Sommerzeit und dann könnte es sogar sein, dass ein günstiger Artikel umettikiert wird. Nein, dass unterstelle ich Alternate natürlich nicht. Bei Saturn sagte man wenigstens, dass die Bestellung nicht mehr  wegen fehlender Artikel möglich sei (obwohl das beim Verkauf  nicht vermittelt wurde).Zweimal schlechte Kauferfahrung und das bei renomierten Firmen. Schade.

Dann noch fast die traumatisierende Nachricht, dass Windows in der Zukunft für vielleicht fast 30,- € in der Basisversion als Cloud-Service angeboten werden könnte!

Da kann man als erste Trotzreaktion einfach nur sagen: "Goodby Windows, welcome Linux!"

Gewiss, man kann die Vorteile eines Cloudsystems gegen ein festes Betriebssystem 365 von Microsoft abwägen und es gibt ja auch Google Chrome als Alternative.

Umweltpolitisch vermag ich nicht zu sagen, was günstiger ist, da ja auch viele Teile eines Computers wie z. B. die Festplatte beim Anwender wegfallen würden.

Dennoch bin ich der Meinung: My home is my castle and the cloud is not always my home oder übersetzt Mein Haus ist mein Schloss und die Cloud ist nicht immer mein Schloss. Viele private Daten gehören nicht ins Netz mit all seinen Gefahren und falls das Netz dann einmal ausfällt bin ich zur Untätigkeit verdammt. Außerdem spart das Traffic. Ich werde voraussichtlich schon in der nächsten Zeit wieder ein Linux installieren. Meine Erfahrungen von mir zu Ubuntu dokumentierte ich ja bereits damals unter Ubuntu 15.

Für Firmen dürfte jetzt Linux übrigens auch interessant werden. So wie ich es verstanden habe, soll das Betriebssystem über ein Grundbetriebssystem und den Browser funktionieren (was freilich auch ein Linux-System mit Browser sein kann): Da ist es schon ein starkes Argument ein Linux-Betriebssystem für den Notfall zu installieren. Linux dürfte da Zukunft haben  und vielleicht sollte dann der Gedanke aufkommen, dass man ja eigentlich nicht zwei  Betriebssysteme auf dem Arbeitssystem braucht, sondern nur eins?

Nachsatz
Der Autor meinte damals zu Linux eher nein, aber nachdem fast alles über Cloud läuft, e-mail meist imap ist, moderne Softwaresysteme in der Buchhaltung über Browser in der Cloud aufgerufen werden können, sind die Beschränkungen eines Linux-Systems und dessen Kompatibilität mit der Umwelt besser geworden, wenn auch nicht perfekt...wie bei Fernsehen und Sticks oder anderen Hardware. Das muss letztlich jeder selbst entscheiden.
 
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13.07.2023 Guter Rat ist teuer...

... insbesondere wenn der ukrainische Präsident statt NATO-Mitgliedschaft nun Mitglied eines neu geschaffenen Rates ist:

"Die Beschlüsse des NATO-Ukraine-Rates sind nicht bindend. Der Rat ist ein Forum für den Austausch von Informationen und Meinungen zwischen der Ukraine und den NATO-Verbündeten. Der Rat soll die Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und der NATO in verschiedenen Bereichen fördern, darunter die Sicherheit, die Verteidigung und die politische Zusammenarbeit¹.

Der NATO-Ukraine-Rat ist nicht für Friedensgespräche mit Russland zuständig. Die NATO hat jedoch ihre Unterstützung für eine friedliche Lösung des Konflikts in der Ukraine bekräftigt²."

Quelle: Unterhaltung mit Bing, 13.7.2023
(1) NATO-Ukraine-Charta – Wikipedia. https://de.wikipedia.org/wiki/NATO-Ukraine-Charta.
(2) Ukraine-Krieg: Wie reagiert die NATO? - BMVg. https://www.bmvg.de/de/aktuelles/ukrainekrieg-wie-reagiert-die-nato-5367586.
(3) NATO schnürt Gipfelpaket für die Ukraine – DW – 07.07.2023. https://www.dw.com/de/nato-schn%C3%BCrt-gipfelpaket-f%C3%BCr-die-ukraine/a-66146143.

Wer denn Vorsitzender dieses geheimnisvollen Rates ist, wie oft er tagt und wozu er eigtentlich gut ist,  weiß der Normalbürger natürlich nicht.

Als Trostpflästerchen gab es dann  Geld, weitere versprechen und dann wieder ein freundliches  Schulterklopfen und weiter geht die ukrainische Offensive - natürlich mit Streubomben, da der Westen angeblich keine Munition mehr besitzt (die sollten uns doch im Notfall verteidigen - ohne Munition ein wahrlich schwieriges Unterfangen -:)).  Und wir haben ja nicht einmal Streumunition, weil  wird die ja bekanntlich in 123 Staaten ächten...
Dabei darf man doch Streumunition irgendwo benutzen, wenn nichts anderes da ist und das andere Land der Aggressor ist! So jedenfalls die Argumentation der westlichen Welt in der Ukraine.

Hm, vielleicht ist dann der Ukraine-Rat dann doch ein Instrument, um den ukrainischen Präsidenten ein Stück an die Leine zu nehmen: Nicht das dieser auf die Idee kommt, bei einer Inversion vielleicht dann nach Moskau durchzubrechen, wie es die Wagner-Gruppe mit gerade einmal 25.000 Kämpfern vorexerzierte.

Die dominierende Frage dürfte es sein, ob die Russen das verminte Atomkraftwerk in Saporischschja bei einem Gebietsverlust hochsprengen und dieses ein Kriegsverbrechen wäre:

 "Ja, das Sprengen eines Atomkraftwerks in der Ukraine durch die Russen während eines Krieges würde als Kriegsverbrechen gelten. Das Völkerrecht verbietet Angriffe auf Kernkraftwerke und andere gefährliche Einrichtungen, die schwerwiegende Folgen für die Zivilbevölkerung haben könnten.

Das Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterialien und Kernanlagen (CPPNM) von 1980 verpflichtet die Vertragsparteien dazu, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Kernmaterialien und Kernanlagen vor terroristischen Angriffen oder anderen Bedrohungen zu schützen." Bing KI, Konverstion 13.07.2023 aus Unterhaltung keine Quellen.

Nun, der Staudamm war nach internationalen Recht kein Kriegsverbrechen, aber Atomkraftwerke scheinen einen besonderen Schutz zu genießen, was natürlich nicht ausschließt, das Kriegsverbrechen begangen werden...Zumindest hat Russland das CPPNM unterzeichnet.

Fazit: Ein neuer Rat wurde ins Leben gerufen, aber bevor die Ukraine kein Friedensabkommen mit Russland unterzeichnet, bleibt eine NATO-Mitgliedschaft eher "Wunschdenken". Die Ukraine steht bekanntlich eher vor einer "Gegenoffensive" als vor Friedensverhandlungen.

Eine Mitgliedschaft im Ukraine-Rat der Russen dürfte nicht zu erwarten sein. Aber schön, dass wir jetzt einen Rat als zusätzliches Gremium haben, dessen tiefere Bedeutung wohl eher eingeweihten  Menschen erschlossen ist, während die friedliebenden Menschen eher eine gewisse Rat-losigkeit zurückbleibt, wie dieser Rat den lang ersehnten Frieden bringen kann.


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Artikel
1) 01.07.2023 AFD oder Alles für Deutschland? Verbotsverfahhren für die AFD?





Zitat 2 zum o. a. Artikel








Zitat 3 07.07.2023 Über Streubomben und Flugzeuge...


Zitate
Quelle: Unterhaltung mit Bing, 1.7.2023
(1) Bundesverfassungsgericht - Parteiverbotsverfahren. https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Parteiverbotsverfahren/parteiverbotsverfahren_node.html.
(2) Analyse des Menschenrechtsinstituts: "AfD-Verbot rechtlich möglich". https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-verbot-menschenrechtsinstitut-100.html.
(3) Nancy Faeser kündigt AfD-Verbotsverfahren an - Cicero Online. https://www.cicero.de/innenpolitik/verfassungsschutzbericht-2022-nancy-faeser-spd-kundigt-afd-verbotsverfahren-an?s=09.

Quelle: Unterhaltung mit Bing, 1.7.2023
(1) Bundesverfassungsgericht verbietet NPD nicht - DER SPIEGEL. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/npd-bundesverfassungsgericht-verbietet-rechtsextreme-partei-nicht-a-1130311.html.
(2) Parteiverbotsverfahren - Warum die NPD nicht verboten wurde. https://www.deutschlandfunk.de/hintergrund-geschichte-aktuell-parteienverbote-npd-erneuter-verbotsantrag-100.html.
(3) Konrad-Adenauer-Stiftung - Warum die NPD nicht verboten wurde. https://www.kas.de/de/veranstaltungsberichte/detail/-/content/warum-die-npd-nicht-verboten-wurde.
(4) NPD-Verbotsverfahren (2013–2017) – Wikipedia. https://de.wikipedia.org/wiki/NPD-Verbotsverfahren_%282013%E2%80%932017%29.

Quelle: Unterhaltung mit Bing, 7.7.2023
(1) Schutz vor Raketenangriffen: Das Flugabwehrraketensystem Patriot. https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/schutz-vor-raketenangriffen-flugabwehrsystem-patriot-5372160.
(2) Flughafensicherheit – Wikipedia. https://de.wikipedia.org/wiki/Flughafensicherheit.
(3) Raketenabwehr – Wikipedia. https://de.wikipedia.org/wiki/Raketenabwehr.


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30.07.2023 Bildanschau von Microsoft Windows 11...

...ist auch durchaus für kleinere Bearbeitungen von Bildern oder Aufnahmen geeignet. Nach drücken des Icons Bildbearbeitung stehen einem u. a. das Retuschieren von Bildern oder Zuschneiden zur Verfügung. Das Ganze kann als Kopie oder dasselbe Bild gespeichert werden.

Für sich wiederholende Arbeiten by the way eine schnelle Option, statt das über Paint oder ein anderes Programm abzuhandeln - ist eben über den Button Bildbearbeitung sauschnell zu erreichen...


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