Newsarchiv_10_2015

01.10.2015 Gefährden Plagiatsvorwürfe die öffentliche Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland?

Mit Frau von der Leyen ist nun quasi die viert höchste Frau (Bundespräsident, Bundeskanzlerin, Innenminister, VERTEIDIGUNGSMINISTERIN von der Leyen) in der Bundesrepublik im Generalverdacht, ihren Doktortitel sich durch unsaubere Methoden erschlichen zu haben.

Ein gewisser "Robert Schmitt - Pseudonym?" arbeitet scheinbar sich langsam durch die Doktorarbeiten von hochrangigen Bundesregierungsmitgliedern von Gutenberg über Frau Schavan und wahrscheinlich fehlt dann noch in der Trophäensammlung der Innenminister, die Bundeskanzlerin und am Ende der Bundespräsident.

Auf der Metaebene kann ich im laufenden Fall wie bei Frau Schavan erstmal keinen so hohen Unrechtsgehalt feststellen, dass eine Aberkennung des Dr. Titels, geschweige denn ein Rücktritt moralisch gerechtfertigt ist.

Im Strafgesetzbuch, dem Maßstab für strafwürdiges Handeln, spricht man selbst bei nachgewiesenen Straftaten nicht umsonst über "Verjährung". 

Das heißt, dass falsche Versicherung des Eides statt vor Gericht (§ 156 StgB)  und Betrug ebenfalls einer Verjährung unterliegen. In der Normenpyramide liegt das StGB unmittelbar unter dem Grundgesetz: Die Lex speziales  für den  Betrug in Doktorarbeiten dürfte also  angreifbar  sein,  da eine Bestrafung  ohne Verjährung den Normen unserer Gesellschaft  nicht entspricht. Die einzigen Ausnahmen sind im StGB Morde,  aber davon ist der Betrug innerhalb einer Doktorarbeit  meilenweit entfernt.

Jeder Mensch hat entgegen der Binsenweisheit: "Unrecht gut gedeihet nicht" ein Anrecht darauf, dass er sich einen materiellen oder immateriellen Vorteil mit Unrecht verschafft und trotzdem irgendwann er oder sie keine Angst mehr über die Aufdeckung haben muss.

Ich bin mir klar, dass es hierbei einige Ausnahmen geben muss, ein Arzt der seine Approbation gefälscht hat, darf auch nach dreißig Jahren dann natürlich schon allein aus versicherungstechnischen Gründen nicht weiteragieren, aber selbst bei diesem Szenario hat der angebliche Arzt nie die Prüfung abgelegt und wenn man den Fall um eine Nuance abändert, dann hätte ein Schummler bei der Prüfung vorher das Studium durchlaufen und dann sei es darum - er bleibt weiterhin Arzt.

Wir sprechen hier aber über einen Ausnahmefall in der Humanmedizin..., da wäre eine Lex Speziales vielleicht wegen dem Allgemeinwohl angebracht, aber ansonsten gilt das Credo:

Bewährt sich der Mensch in der Gesellschaft, dann darf nicht ein Leben lang das Damoklesschwert über ihn schweben. Es geht um die Existenz eines Menschen, die zerstört wird und dieser Mensch wird dann erpressbar, womit wir wieder beim Thema Sicherheit und Ordnung sind.

Es gibt viele Verschwörungstheorien im Netz und dann füge ich eine hinzu: Wer denkt nicht, dass diese Plagiatsjagd auch durch die NSA, KGB oder linksorientierten Kreisen entspringt?

Eine schöne Art, um sich politischen Gegner zu entledigen und ich brandmarke dieses Verhalten mit dem Unwort "Gutmenschentum". Dort wird mit dem Anspruch auf Moral sich eines politischen Gegners entledigt und als Kollateralschaden seine Existenz zerstört.

Und dann steigen wir einmal vom hohen Thron der Straftaten herab, in deren Ecke Frau von der Leyen und Frau Schavan gedrängt werden und kommen herunter auf die realistische Aussage, dass hier Menschen zu Tätern stilisiert werden, die nach gesunder Rechtsauffassung eher Opfer einer mangelnden Überprüfung der Professoren waren, die die Doktorarbeiten scheinbar nicht so genau prüften, wie es die gestrenge Prüfungsverordnung vorsah.

Gerade in wissenschaftlichen Arbeiten mit einem hohen Anteil an medizinischen Fachbegriffen, die unabänderbar  zur Beschreibung  eines gewissen  Zustandes sind, gibt es nur einschlägige Begriffe. 100 % korrekt wäre es also demnach, wenn hinter jedem Fachbegriff  Erfinder, Quelle und Verlag stehen würde.

Dieses wäre 100 % korrekt, ist aber  faktisch nicht durchführbar und deshalb  bin ich sogar bei Formulierungen, wie Sie im Spiegel aufgeführt wurden, ein Stückweg gnädiger.  Nicht alle sind didaktisch auf dem Niveau von Schiller und Goethe und es dürfte die angeblich "traurige Wahrheit" sein, dass die Arbeiten der eben genannten Politiker nur den repräsentativen Durchschnitt aller Doktorarbeiten bilden. Zugegeben, eine gewagte These, aber wer ein wenig Ahnung von wissenschaftlichen Arbeiten hat, wird mir teilweise recht geben...

Wie dem auch sei, es ist schon eine Sauerei, wenn eine Doktorarbeit von Frau Dr. Leyen aus dem Jahre 1990 im Jahre 2015 aufgearbeitet wird. Dieses gefährdet abstrakt gesehen nach meiner Rechtsauffassung die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Es kann nicht sein, das führende Politiker unseres Staates, die während ihrer Amtszeit der Immunität unterstehen, durch eine moralisch fragwürdige Handlung, die im strafrechtlichen Sinn verjährt ist, zu Fall gebracht werden.

Auf diese Art und Weise wird konkret der enge Kreis von Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel ausgedünnt. Verfassungsrechtlich wage ich zu behaupten, dass dieses in den Bereich der Straftaten geht und führe die Paragrafen § 90 b - verfassungsmäßige Verunglimpfung von Verfassungsorganen  und § 89 StGB - Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Organe an, letzterer Paragraph kann von jedem Bürger angezeigt werden.

Einige Menschen werden jetzt sagen, dass es grenzwertig ist, aus einer Unrechtsposition  eine Klage einzugehen, ich aber bin als Minderheiten-Fan  der rechtlichen Auffassung, dass Bundesabgeordnete einen besonderen Schutz unterliegen  und wegen eines offensichtlich  übertrieben handelnden Menschen nicht doch Reihenweise Existenzen von hochrangigen Politikern zerstört werden können. Auge um Auge ist zwar aus dem alten Testament, aber wer Wind in dieser perfiden Weise sät, sollte nach meiner Meinung Sturm ernten.

Fazit:

Ich bin für eine Gesetzesänderung, aber nicht nur für die Politiker, sondern für alle Menschen, die eine Doktorarbeit schreiben. Das verstößt natürlich bei den Gutmenschen auf Unverständnis, aber ich finde, dass man Unrecht sofort anprangern muss, und nicht nach 25 Jahren ein Mensch gerichtet wird.

Vielleicht ein Beispiel aus dem kirchlichen Bereich: Vor einer Trauung wird gefragt, ob jemand Gründe darlegen kann, die einer Trauung entgegensprechen. Kommt jemand 25 Jahre später zu dem Pfarrer und sagt: "Die Braut schlief vorher mit mir und der Ehemann hatte eine andere Frau zu laufen...", dann würde der Pfarrer sagen: "Es wäre schön, wenn Du es zu dem Zeitpunkt gesagt hast, wo ich die Frage stellte, aber darf ich nun an Deinem Verstand zweifeln, dass Du 25 Jahre später Deinen Einwand vor mir und Gott darlegst? Du bist der eigentliche Sünder, weil Du es damals wusstet und geschwiegen hast und wenn Du es erst jetzt erfahren hast, warum säst Du nun Streit? Du zerstörst damit eine Ehe und versündigst Dich mit Deiner Falschheit gegen Gott, denn Dein Herz ist nicht rein und was willst Du nun erreichen..."

Wer jetzt widerspricht, dem halte ich entgegen: Gerne können wir Deine Biografie der letzten 25 Jahre aufarbeiten und ich garantiere Dir, dass wir etwas finden werden, welches Dich in den Knast bringt: Seien es Beleidigungen oder Verleumdnungen, Körperverletzungen oder Nötigungen...illegale Drogen...Eidbrüche oder Umweltverschmutzungen (Entsorgungen von Altöl bei Autofahrern)... Das Gesetz kennt Gnade durch Verjährung, die Gutmenschen scheinbar nicht...

Es gibt berechtigte Fragen, aber dafür den richtigen Zeitpunkt. Wenn jemand 25 Jahre später dann bei dem Erfolg seinen Einwand vorlegt, dann ist das nur schäbiges Verhalten. Jeder Mensch hat ein Recht auf Verjährung seines Unrechtes, egal ob reich oder arm. Daher plädiere ich auch im Rahmen der Rechtssicherheit, dass alle Menschen, die eine Doktorarbeit schreiben, nach einer Frist, die meines Erachtens so um die fünf Jahre liegt, ein Anrecht auf den Doktortitel haben, egal wie groß das Unrecht ist.

Nochmal: Ich respektiere kein Unrecht, aber irgendwann muss ein Unrecht auch verjährt sein, ansonsten stirbt der Gedanke an Resozialisierung und die Hälfte der Gesellschaft verfällt in eine paranoide Blockwartmenthalithät, um das Unrecht aus der Vergangenheit anderer aufzuarbeiten. In einer solchen Gesellschaft will ich, wie unsere Bundeskanzlerin in der Flüchtlingsfrage, nicht leben.

In dieser Zeit Zeit von fünf Jahren können dann alle Psychopathen dieser Welt gerne auch weiterhin Doktorarbeiten überprüfen, aber nicht selektiv bei erfolgreichen Menschen nach einem Viertel-Jahrhundert!

Gnade vor Recht mag eine Utopie für die Gutmenschen sein, aber nach 25 Jahren eine Hexenjagd im Inquisitionsstil zu führen und sich als Hüter der Moral für vergangenes Unrecht aufzuspielen, halte ich gelinde gesagt für pervers.

Ich gebe gerne zu: Vor 25 Jahren im letzten Jahrhundert würde ich auch die Klage für angemessen halten, aber im Jahr 2015?  

Ich mag vielleicht mit meinen Auffassungen nicht in den Himmel kommen, aber eines garantiere ich mit Schrift und Siegel: Vor Gott stehen die Plagiatsjäger armseliger als der letzte Straßenköter dieser Welt da. Ich bin der Meinung, dass der Begriff Gutmensch für eine solch scheinheilige Verhaltensweise zutrifft und kann in der Bibel keine Entlastung finden.

Jeder weiß, dass ich mit Vorliebe auch gerne die Politik angreife, aber ein solcher Tiefschlag ist unwürdig und von meinen vielen Artikeln, schäme ich mich nur für einen, als ich im Shitstorm gegen Herrn Steinbrück gegen die illegale Putzfrau von ihm Stellung bezog. In der Sache war das richtig, aber irgendwann muss man auch die Vergangenheit ruhen lassen.

Deshalb werde ich auch weiterhin Politiker für ihr Handeln angreifen, aber nicht auf diesem Niveau. Jeder Mensch hat irgendwelche Leichen im Keller, aber irgendwann muss man davon ablassen und die Toten ruhen lassen.

Das ist mein Verständnis von einem Minimalkonsens und bei einer untragbaren Verfehlung werde ich vielleicht mich nochmal in eine solche Diskussion einklinken: Dazu gehören Mord, Vergewaltigungen, Pädophilie oder...?, aber bestimmt keine Doktorarbeit!

Nachtrag 02.10.2015

1990 war nicht 2015 und damals war eine Überprüfung der Doktorarbeiten so mit Google nicht möglich und noch nicht alle Texte digitalisiert: Deshalb auch die o. a. These, dass es Zeitgeist war, aus Literatur eben Zitate unterzujubeln, weil die Chance der Entdeckung 1 zu 1 Million lag.

Vielleicht einmal ein analoges Beispiel ohne Verjährung: Anfang dieses Jahrhunderts wurde das Bankgeheimnis für Studenten aufgehoben, die BAFÖG (Fördergeldleistungen für Studenten) bezogen. In Brandenburg kam es zur Einleitung von Strafverfahren und Rückzahlung der Gelder.

In Berlin kam es zur Zurückzahlung, aber ohne Strafanzeige, weil Justiz und Staatsanwaltschaft keine Anzeigen schrieben. Für angehende Lehrer, Pfarrer, Sozialarbeiter...wäre dieses das gesellschaftliche aus gewesen. Man entschied sich für eine Amnestie...

Anderes Beispiel: Bankgeheimnis: Alice Schwarzer...Prominente werden bei Steuerstraftaten erwischt und es ist ganz schön verlogen, dass das Bankgeheimnis noch reiche Menschen schützt, während inzwischen auch Hartz IV-Bezieher und deren Konten überprüft werden.

Hebt endlich das Bankgeheimnis auf, nicht um die Menschen zu diskriminieren und zu kriminalisieren, sondern um sie in die Ehrlichkeit zwangsweise zurückzuführen. Dann braucht man keine Steuer CD's aus dem Ausland und natürlich gibt es bei Selbstanzeige ein Amnestie im strafrechtlichen Sinn.

Das ist ihnen suspekt? Amnestien sind ein Teil unseres Gesellschaftssystems. Auch wenn z. B. ein Gesetz sich ändert, wie der § 175 StGB für homosexuelle Menschen, dann würde heute doch niemand auf die Idee kommen, einen Menschen heute zu diskreditieren, weil er damals gegen diesen Paragrafen vor der Einführung verstieß.

Dann noch ein gemeines Beispiel: Nach Dublin III ist die Reise eines Flüchtlings in dem ersten sicheren Land in Europa beendet. Deutschland nahm fast 800.000 Flüchtlinge gegen das Gesetz auf. Ja, nach dem Gesetz sind diese Menschen erstmal illegal hier, da beißt keine Maus den Faden ab und deshalb war die Mahnung der deutschen Bundesregierung von der EU rechtlich gesehen auch richtig..., aber, weder  ich noch andere Menschen aus dem demokratischen Spektrum zweifeln an, dass Dublin III eine tragfähige Konstruktion beinhaltet und ich habe nie hier gesagt, dass die Flüchtlinge Deutschland verlassen müssen und nach Ungarn zurückkehren sollen.

Wer hier ist, soll natürlich integriert werden, nur das ist human, aber es bleiben rein rechtlich nach meiner Auffassung erstmal illegale Einwanderer. Und deshalb muss es in Zukunft auch zu rechtlichen Regeln kommen und da lügen einfach die Menschen, die eine ungeregelte Einwanderung gutheißen... 

Ich mutmaße also, dass die Doktorarbeiten von früher eher von vielen Menschen nicht so astrein waren und deshalb ist es nicht verwunderlich, dass alte Doktorarbeiten wie von Frau Schavan oder Frau von der leyen eben leichtere Unkorrektheiten  beinhalteten - ich schmunzle über die paar Stellen und sage mal, dass die sich nicht mehr trauten, ist hoch anzuerkennen, aber für die meisten Menschen ist ja so etwas untragbar.

Vielleicht sollte man  eine Studie machen. Jedenfalls kam jener unbekannte Chefinquisitor  auf den Dreh, dass man damit prima einen Politiker nach dem anderen stürzen kann - wahrscheinlich  stammte dieser Mensch auch aus dieser Zeit und wusste genau, was dort so alles ablief - vielleicht schwor er damals sich schon verbittert vom Leben: Eines Tages werde ich alle unehrlichen Menschen  bestrafen...

Das nach 25 Jahren, weil man dann prima den Doktortitel aberkennen kann und die Politiker zurücktreten müssen.

Ich finde das nicht korrekt. Irgendwann wird auch Recht zu Unrecht, wenn man keine Verjährung kennt...

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02.10 2015  Notstandsgesetze  wegen Flüchtlingsstrom in Bayern nur eine Frage der Zeit?

Ca. 10.000 Menschen strömen überwiegend nach Bayern jeden Tag ein und  Bayern erwägt  nun einen Alleingang - es werden die juristischen Möglichkeiten eruiert.

Ich möchte die Einheitseuphorie nicht untergraben und vermutlich bekommen Sie hier exklusiv  die weitere vermutliche Entwicklung dargelegt, denn ein Alleingang wird  wegen mangelnder  Gesetzgebungskompetenzen ein fast unmöglicher Kraftakt.

Es gibt aber für die Bayern ein Instrument, welches ich  für adäquat halte:

Herr Seehofer sollte den inneren Notstand ausrufen und nach Artikel 91 den Bund zum Handeln zwingen.

Artikel 91 GG sagt unmissverständlich:

"(1) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder sowie Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen und des Bundesgrenzschutzes anfordern.
(2) Ist das Land, in dem die Gefahr droht, nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage, so kann die Bundesregierung die Polizei in diesem Lande und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes einsetzen. Die Anordnung ist nach Beseitigung der Gefahr, im übrigen jederzeit auf Verlangen des Bundesrates aufzuheben. Erstreckt sich die Gefahr auf das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen Weisungen erteilen; Satz 1 und Satz 2 bleiben unberührt."

Die Interpretation des Artikels laut Wikipedia wird wie folgend aufgeführt zitiert:

"Als innerer Notstand wird im Staatsrecht die Notlage eines Staates infolge von Naturkatastrophen, schweren Unglücksfällen, Angriffen auf die staatliche Grundordnung oder den Bestand des Staates bezeichnet. In der Regel erhält die Exekutive durch die Verfassung besondere Befugnisse für die Zeit des inneren Notstandes." Quelle Wikipedia Notstand

Die Flüchtlingskrise trifft ohne Zweifel das Bundesland Bayern,  dessen Rechtsordnung und innere Sicherheit  nicht mehr im vollen Umfang gewährleistet ist.  Die Grenzen sind aufgelöst und es herrscht dort mit unregistrierten Flüchtlingen ein fast anarchistischer Zustand.

Die Kapazitäten zur Aufnahme sind fast ausgereizt und auch im Angesicht des umschlagenden Wetters  sind auf die Dauer Hausbesetzungen und kriminelle Delikte im Bereich des sogenannten "Mundraubes" zu erwarten, welches nicht vorwerfbar wäre, aber laut Bundesverfassungsgericht im reichen Deutschland abgeschafft wurde.

Die Bundesrepublik Deutschland könnte durch Ausrufung des Notstandes verschärfte Grenzkontrollen legitimieren. Bayern würde dem Bund also einen Gefallen tun, da dieses auch schwer von Europa angreifbar wäre und die momentane Situation zutreffend beschreibt.

Die Befürworter einer unbegrenzten Einwanderung würden zwar dank der gegenseitigen bisherigen einseitigen Propaganda aus allen Wolken fallen, aber es ist jetzt Zeit für klare Worte: Der Zustand ist eskaliert und wird mit jedem Tag schlimmer.

Ein Bundesland erwägt eigene Maßnahmen, weil die Bundesregierung scheinbar nicht in der Lage ist, einen inneren Notstand zu erkennen.

Meine Solidarität gehört Bayern - ich sehe, dass ein innerer Notstand vorherrscht und  nicht nur die Muslime, sondern auch Bayern ist ein Teil Deutschlands, dass die uneingeschränkte Solidarität verdient. Was wäre ich sonst für ein verlogener Deutscher?

Ich wünsche noch ein schönes Einheitsfest und ein paar unbeschwerte Tage, bevor die Bundesregierung auf den hier vorgeschlagenen Kurs eingeht. Darauf verwette ich auf die Dauer mein letztes Hemd.

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05.10.2015 Konstruktives Misstrauensvotum

Zur Situation: Zunehmend ist  die Bundeskanzlerin mit ihrer Politik einer ungehemmten Flüchtlingsaufnahme unter dem Motto "Wir schaffen das!" isoliert und da stellt sich die Frage, ob es an der Zeit ist, durch ein Misstrauensvotum  Deutschland  aus der politischen  Erstarrung zu befreien.

Noch vor kurzem erzählte der Autor die Anekdote über den Autofahrer, der im Radio hörte, dass ein Geisterfahrer auf seinem Autobahnteilstück sei, worauf der Autofahrer kommentierte: "einer, hier gibt es hunderte Geisterfahrer".

Diesmal meint der Autor dieser Webseite jedoch die Bundeskanzlerin, die innenpolitisch und auf europäischer Ebene handlungsunfähig erscheint.

Europa steckt in einem Dilemma: Unwillig eine Quotenregelung zu beschließen und unfähig die Grenzen zu sichern. Inzwischen strömen jeden Tag fast 10.000 Flüchtlinge nach Deutschland und es gibt Menschen, die schätzen, dass es dieses Jahr  1,2 Millionen Flüchtlinge werden.

Die Bundeskanzlerin legte sich in der Flüchtlingspolitik fest und ist nicht fähig eine schnelle Lösung in Europa zu erreichen.

Folge: Es ist Zeit über ein konstruktive Misstrauensvotum nachzudenken:

Artikel 67

(1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muss dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen.

(2) Zwischen dem Antrage und der Wahl müssen achtundvierzig Stunden liegen.
 
Die undankbare Rolle des Königinmörders wird nach Vorstellung des Autors dieser Webseite Herrn Schäuble zuteil:

Dieser hat die europäische Erfahrung. Die CDU ist die stärkste Partei und Herr Schäuble ist wohl über jeden Verdacht erhaben, eine Diktatur zu errichten und das ist wirklich nur als Übergangslösung zur Bewältigung einer Notsituation (Krise) gedacht.

Konkret stellt sich der Autor dieser Webseite vor, dass nachdem Bayern den inneren Notstand nach Art 91 GG ausruft, die Grenzen von Deutschland dicht gemacht werden.

Es muss ein unmissverständliche Zeichen an die Flüchtlinge und Europa gesetzt werden, dass Deutschland nicht unbegrenzt Flüchtlinge aufnehmen kann.

Danach wird mit geschlossenen Grenzen mit Europa verhandelt und dann kann gerne über eine Quotenregelung und Grenzzäune in der Peripherie von Europa verhandelt werden.

Nochmal: Dehalb wird kein Flüchtling aus Deutschland abgeschoben und die Flüchtlinge werden integriert, aber für neue Flüchtlinge sind keine Kapazitäten mehr da.

Wer das nicht erkennt, setzt die innere Sicherheit und Ordnung von Deutschland auf das Spiel und der Lösungsweg ist ziemlich einfach und wurde hier dargelegt.

Später kann dann Frau Bundeskanzlerin Merkel gerne das Bundesverdienstkreuz und der Friedensnobelpreis für außerordentliche Humanität verliehen werden, aber zur Zeit ist eine Realpolitik gefragt,  die Deutschland nicht ins Chaos führt.

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06.10.2015 Über Mauern und Grenzen...

In biblischer Zeit vor dem alten Babylon ward der Mensch noch jenseits von Eden in brüderlicher Einheit mit der Erschaffung eines "Weltstaates" ohne Mauern beschäftigt und als Symbol der Einheit sollte der Turm von Babel das gemeinsame Licht im Finstern sein.

Gott jedoch zürnte dem Menschen und entschied, dass  der Mensch  sich mit unterschiedlichen Sprachen über die Welt verteilte.

Kirchengelehrte betonen heute, dass Jesu Christi Babel durch sein Lebenswerk aufhob, aber der Autor dieser Webseite sagt: "Dem ist nicht so, Jesus hat mit dem Pfingstwunder ein einmaliges Zeichen gesetzt, dass der Glaube über jede Sprache verbreitet werden kann".

Jetzt werden  ein paar Jahrtausende übersprungen und  stellvertretend ein anderer Mythos erzählt:

Romulus und Remus waren Brüder, aber Remus überschritt  die  im  Sand gezeichnete  Grenzlinie von Rom und bezahlte diesen Frevel  mit seinem Leben. Sei eigener Bruder Romulus hätte  es nicht drastischer  Ausdrücken können, wie wichtig  ihm diese  Begrenzung  war.

Dieselben Römer bauten den Limes, eine Grenzbefestigung, deren Pendant die chinesische Mauer für Asiaten war.

Wir halten fest, Mauern und Grenzen sind ein Teil unserer Gesellschaft. Wenn jemand Sie auffordert, in ihrem Haus die Tür als Zeichen des Willkommens zu demontieren, dann stößt das auf Unverständnis.

Klopfe an, so wird Dir aufgetan, ist der christliche Gegenspruch dazu und deshalb öffnen Menschen freiwillig auch einmal eine Tür oder geben per Spenden Almosen, um die Not außerhalb der eigenen vier Wände zu lindern.

Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel erfüllt in christlicher Hinsicht die Idealvorstellung eines Christenmenschen  und öffnet nun die Pforten für alle armen Menschen dieser Welt, gibt aber damit  jahrtausendealte alte  reale  Begebenheiten  der menschlichen  Gesellschaft auf.

Die Mehrheit der Menschen teilte diese Vorstellung und es ist jetzt ganz schön unwürdig, dass die Ratten das sinkende Schiff verlassen, wo Sie noch vor einem Monat pauschal Menschen in die rechte Ecke drängten und mit fragwürdigen Meinungsumfragen und Argumentationen Teile des staatlichen PR-Apparates waren, während ich mehr oder weniger mit dem Rechtspopulismusvorwurf zu leben hatte, aber wenn die SPD nun umkippt, dann ist das ja  erlaubt, ihr scheinheiligen Heuchler!

Wenn man eine Kehrtwende um 180 Grad definieren müsste, dann schauen Sie sich die Artikel der Presse an, die gerade sich mit Kritik überbieten...

Dann kommt so manche Ungerechtigkeit gegen die Bundeskanzlerin zu Tage: So sei die Entscheidung der Bundeskanzlerin falsch gewesen, die Flüchtlinge auf Ungarn aufzunehmen. Vor einem Monat hörte  das sich aber irgendwie anders an und selbst ich als konstanter Bedenkenträger sage:  Was wolltet ihr denn sonst machen?

Benennt die Probleme,  aber deutet bitte die Vergangenheit nicht um...

Im übrigen agiert Frau Bundeskanzlerin Merkel gerade geschickt und machte einen genialen Schachzug  in mittelfristiger Sicht:  Die Türkei wurde als Teil des Übels des Flüchtlingsstroms ausgemacht und mit dem Angebot an Herrn Erdogan, nochmal 500.000 Flüchtlinge innerhalb eines Jahres aus der Türkei aufzunehmen und dafür im Gegenzug die türkischen Grenzen geschlossen werden, wurde ein geradezu diabolischer Pakt mit dem Teufel geschlossen: Herr Erdogan , selbst Moslem, darf dann seine Glaubensbrüder aus dem Irak und Syrien nicht zur Bekehrung des Christentums durchziehen lassen...

Die 500.0000 Moslems kommen dann als "Kontingentflüchtlinge" gut getarnt nach Deutschland neben den anderen Flchtlingen, die munter weiter über die Mittelmeerroute kommen. Die Menschen werden immer neue Wege finden, so lange der Turm von Babel weiterhin im vollen Glanze strahlt - zur Not über Russland oder auch über das Mittelmeer: Man muss die Wurzel des Übels erkennen oder kriegerisch gesagt: Nur ein Stich ins Herz und nicht das Abschlagen eines Kopfes besiegt die Hydra, weil ihr ansonsten zwei Köpfe nachwachsen.

Leider ist die Interpretation von Mythen im deutschen Kulturkreis scheinbar unerwünscht, da jegliches Leitbild der abendländichen christlichen Kultur in Zweifel gezogen wird...

Nebenbei werden dann noch ein paar Kurden massakriert oder nach Deutschland abgeschoben? Hey, Herr Erdogan ist nicht unbedingt ein Vorzeigedemokrat und der laizistische türkische Staat kippt gerade...

Ich halte diesen Lösungsansatz für nicht sehr durchdacht.

Inzwischen beginnen immer mehr Menschen an der Integrationsfähigkeit von Muslimen zu zweifeln.  Die BRD schob  noch im letzten Jahrhundert Gastarbeitern mit Prämien sanft ab und jetzt soll das laufen?

Und die Menschen strömen weiter ins Land und ich wies bereits auf die Lösung hin, womit wir wieder beim Thema Grenzen und Mauern sind:

Ich weise nochmals auf die mexikanische Grenze zu den USA hin, wo schon seit Jahrzehnten der Beweis erbracht wurde, dass man Menschenmassen mit einer Grenzbefestigung durchaus verteidigen kann.

Die Frage ist, wie hart man bereit ist, die Grenze zu verteidigen. Ein Minenfeld a la DDR ist in der Lage, ein ganzes Volk abzuriegeln, aber selbst ich würde das aus humanitären Gründen niemals fordern.

Bleiben noch Wasserwerfer, Gasgranaten, Elektroschocker Gummigeschosse und Schlagstöcke - wurde bisher fast alles auch erfolgreich auf Demonstrationen in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt.

Für die Flüchtlinge ist also Abschreckung inhuman und einen anderen Deutschen darf man  mit diesen Mitteln zur Einhaltung von Recht und Ordnung anwenden?

Das ist mir ehrlich gesagt zu hoch, denn das Recht muss immer mit adäquaten Zwangsmitteln umgesetzt werden können, weil es ansonsten gebrochen wird.

Die antiautoritäre Erziehung scheitert und es herrscht doch Konsens, dass Signale gesetzt werden müssen, um den Flüchtlingsstrom zu unterbinden?

Mit guten Worten kann man zwar den Menschen erlauben, dass sie einwandern, aber umgekehrt helfen die nichts - fragen sie die Opfer der antiautoritären Erziehung...

Nach wie vor  ist  der christliche oder sozialistische Gedanke des Verteilens der Güter an die armen sehr schön, aber wir sind egoistische Vertreter des  Kapitalismus.

Deshalb wird meine Tür weiterhin ein Schloss haben und ich keinen wildfremden Flüchtling in meiner Wohnung aufnehmen, weil ich schon allein die Aufforderung distanzlos  finde:

Bei einem Deutschen, dessen Wohnung gerade verbrannt ist oder bei einer Flut versinkt, sieht das anders aus, weil ich mein Volk liebe und meiner Natur nach uneingeschränkte Solidarität herrscht - das ist auch der Unterschied von den Signalen von Ungarn zur deutschen Einheit im Gegensatz zu den Flüchtlingen von heute.

Die sozialen Probleme anderer Völker müssen in deren Staaten gelöst werden. Die meisten ankommenden Flüchtlinge sind männlich: Warum befreien die bitte nicht ihr Land und gerne können wir jeden Flüchtling ausbilden und mit der Waffe in der Hand wieder in das Land schicken, wo gerade unter amerikanischer Führung gegen den IS gekämpft wird?

Zynisch gesehen zeigen die letzten  Zusammenrottungen von  Bevölkerungsgruppen in Asylbewerberheimen, dass  ein gewisses Aggressionspotential vorliegt - nur eben falsch kanalisiert, warum schlossen die sich nicht in ihrem Land zusammen und kämpften für ihr Land?

Ich bekenne mich, dass ich vielleicht schlecht bin, aber die Armut dieser Welt wird nicht in Babel (Deutschland) gelöst werden können.

Unbestritten ist uns unsere Bundeskanzlerin Jahrhunderte voraus, denn eine globale Lösung der Armut wäre mit der Vergesellschaftung des Eigentums unbestritten möglich und Utopia hatte vielleicht vor seinem Untergang keine Mauern.

Bald wird  der reiche Teil  der Bevölkerung danach rufen, Hartz IV abzuschaffen, weil dieses unzweifelhaft mit einer der Hauptgründe für die Flüchtlingsflut ist - ich warne: unser Sozialsystem steht auf dem Spiel!

Es ist schlichtweg grundgesetzwidrig, dass irgendwann mehr Sozialleistungen an Flüchtlinge als an deutsche gezahlt werden. So kann keine Einwanderung funktionieren.

Deutschland ist ein Sozialstaat, aber damit ist die einheimische Bevölkerung gemeint und es kann nicht sein, dass die Sozialleistungen zugunsten der Einwanderungs- und  Integrationskosten vielleicht gekürzt werden.

Dieses ist im Gegenteil ein Missbrauch von Steuergeldern und Sozialkassen, wo die einheimische Bevölkerung im Glauben einzahlte, um bei Bedarf Leistungen aus den Sozialsystemen berechtigt zu empfangen.

Dafür arbeitet hier die einheimische Bevölkerung ihr Leben lang. Dieser Vertrag wird zusehend gebrochen. Wenn die Bundesregierung meint, dass Deutschland reich ist, dann sollen bitte die 20 %, die 80 % des Reichtums in den Händen haben, zur Kasse gebeten werden.

Die trifft es aber nicht und umgekehrt fordern die Reichen unverhohlen die einheimischen Deutschen auf, dass Sie bis 70 Jahre arbeiten sollen und am besten der Mindestlohn kippt.

Dann wird diese Integration in einem überwiegend gesättigten Arbeitsmarkt betrieben, wo in einigen Teilbereichen Facharbeiter fehlen.

Es gibt Wirtschaftskurven, die alle 4 bis fünf Jahre Ausschläge nach oben und unten haben.

Die nächste Rezession wird uns also - vorausgesetzt es kommt keine Bankenkrise - in vier bis fünf Jahre erreichen - Deutsche wie Flüchtlinge und dann?

Fazit

Es bahnt sich immer mehr eine Tragödie an und ich bin der Mensch, der dann sagt: Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.

Ich plädiere für einen europäischen Grenzzaun, weil die Verlagerung an einen anderen Staat (Türkei) nur noch größere Probleme schafft und Europa von einem moslemischen Staat abhängig und erpressbar macht.

Europa muss selber die Kontrolle behalten und Recht und Ordnung durchsetzen. Europa ist eine Großmacht, verhält sich aber wie ein Waschweib, welches von humanitären Werten schwafelt, aber den Kampf gegen den IS an die USA und Russland delegiert und die Flüchtlingsfrage an moslemische Staaten - ich bin schlichtweg entsetzt!

Die Bundeskanzlerin ist als Leitwölfin für Europa ungeeignet - ihre Aufgabe wäre es zu einen und Recht und Ordnung durchzusetzen, in Deutschland und dann in Europa.

Dazu ist sie nicht fähig.

Deshalb weiterhin meine Forderung: Ausruf des inneren Notstands, konstruktives Misstrauensvotum gegen die Bundeskanzlerin, ein koordinierter Wall zum Schutz vor unbegrenzter Zuwanderung in Europa. Militärschlag gegen den IS.

Russland, USA und Türkei besetzen hier Lücken, die europäisches Versagen geschaffen haben. So bleibt die Frage: Wo ist der deutsche Politiker oder die Politikerin, die in der Lage ist, die Interessen des deutschen Volkes und von Europa zu verteidigen?

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07.10.2015 Familienzuzug

Es wird den einen oder anderen Leser vielleicht überraschen, aber der Autor dieser Webseite spricht sich aus rationalen Erwägungen uneingeschränkt für den Nachzug von Flüchtlingsfamilien aus.

Zur Zeit sind die Flüchtlinge entgegen der verzerrenden Bilder der öffentlichen Sender ungefähr zu 70 % männlichen Geschlechts.

Irgendwo hörte ich, dass man in diesem Zusammenhang über Maskulinisierung spricht. 

Ich sage es etwas deutlicher: Nur Männer wären ein Problem für die deutsche Gesellschaft, die bereits schon einen Männerüberhang hat.

Die Ausschreitungen in den Asylbewerberheimen wären mit ausgeglichener  Geschlechterverteilung vermutlich glimpflicher ausgegangen.
Männer mit Familien sind in der  Regel friedlicher, denn Sie haben Verantwortung und etwas zu verlieren.

Getrennte Familien wäre für die Psyche der Einwanderer unbestritten destruktiv und nur die wenigsten Fernbeziehungen  wären  tragfähig - da würde viel kaputtgehen.

Familie bietet Struktur und Kinder - und auf die kommt es ja für die Befürworter in ihrer Argumentation hauptsächlich an.

Das ist für mich jedoch noch lange kein Grund als Bedenkenträger Familien auseinander zu reißen: Ich bin gegen eine ungehemmte Einwanderungspolitik, aber ich halte den Nachzug für richtig, auch wenn dass dann vielleicht 4 Millionen Menschen mehr sind.

Gerade deshalb sollte aber nicht weiter eine ungehemmte Einwanderungspolitik fortgeführt werden, weil man diese Zahl natürlich auch einrechnen muss und bei aller Kritik teile ich in diesem Punkt die Meinung der Befürworter, weil es für die deutsche Gesellschaft gut ist und alles andere zu unabsehbaren sozialen Spannungen führen würde.

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09.10.2015 Wie ein Volk stirbt...Teil 1

Der Autor dieser Webseite lebt mit dem Internet, aber nicht für das Internet. Deshalb sammle ich hier öffentlich Informationen, die ich dann in einer "gebündelten Abhandlung"  abhefte.

Die Flüchtlingskrise dümpelt zur Zeit vor sich hin und deshalb ist es an der Zeit, sich mit der Frage zu beschäftigen, warum  das deutsche Volk langsam ausstirbt und wir von einer unkontrollierten Einwanderung  abhängig sind.

Ich beginne die Zeitreise nach zwei Weltkriegen in Deutschland in den fünfziger Jahren, weil dort ohne Zweifel im sogenannten Nachkriegsdeutschland die Weichen für das Nachkriegsdeutschland gelegt wurden.

Die These allein, dass die Emanzipation und die Pille allein  für mangelnden Nachwuchs verantwortlich  zu machen sind, welches  unter einer singulären Betrachtung der  70 'er Jahre  wegen eben genannter  Faktoren eigentlich nachvollziehbar wäre, ist dann nach meinen ersten Recherchen eindeutig  nicht haltbar:  Vielmehr dürfte die These zutreffend sein, dass eine nachhaltige Politik  am Zeitgeist ausgerichtet unter Berücksichtigung  des Bevölkerungswachstums bisher nicht zielführend betrieben wurde.

Im Glauben, dass zukünftige Politik das besser machen kann, schrieb ich diese Abhandlung.

Ich beziehe mich bei der Betrachtung der 50 er Jahre überwiegend auf eine Quelle, die so gut ist, dass es mir für diese mehrteilige populärwissenschaftliche Abhandlung reicht. Mögen andere anerkannte Wissenschaftler zu anderen Interpretationen kommen, aber wichtig ist, dass dieses Thema in der Öffentlichkeit eruiert wird.

Hauptteil

Die 50 er Jahre, neben der Integration der Flüchtlinge aus den Ostgebieten zeichnete sich abseits der gesellschaftspolitischen Nachkriegsatmosphäre der Grundstein für die Fehlentwicklung der Bevölkerungswachstumspolitik ab:

Laut Statistik stieg die Beschäftigung von Frauen von 1950 bis 1960 von 4,3 Millionen auf 6,8 Millionen, welches einen Anstieg von 35 % auf 37 % aller Beschäftigten entsprach.

Im Alter von 14 bis 65 Jahre kamen auf 1000 Männer 1240 Frauen. Die Familienstruktur war eher zerrissen: 15 180100 vollständige Familienhaushaltungen, 41100700 verwitwete und 707900 geschiedene Familienhaushaltungen nach einer Volkszählung 1950,  (Vandenhoeck & Ruprecht,1981 ,Zweiter Weltkrieg und sozialer Wandel: Achsenmächte und besetzte Länder, herausgegeben von Wacław Długoborski,S. 121)

1953 arbeiteten 69 % der 15- bis 17-jährige. Wenn man bedingt, dass damals 49 Stunden in sechs Tagen die Regelarbeitszeit war, dann kann man kaum von goldenen Jahren sprechen...

Doch diese Zahlen sind für diese Abhandlung von geringer Relevanz, vielmehr interessiert mich zwei Kernsätze, die ich wegen seiner Relevanz für das Bevölkerungswachstum zitierte:

"Infolge der Kriegsverluste gab es erheblich mehr Frauen als Männer. 1950 kamen auf 100 Frauen der Altersgruppe zwischen 25 und 45 Jahren nur 77 Männer (1961: 89; 1982: 106). Daraus ergaben sich verminderte Heiratschancen der Frauen einer ganzen Generation.", o. a. Link Ehe und Familie

und

"Diese bemerkenswerte Stabilität war auch darauf zurückzuführen, daß die Ehe im Wiederaufbau in
besonders hohem Maße als Solidaritätsverband zum Erreichen materieller Verbesserungen empfunden wurde. Bei einer
repräsentativen Umfrage des Allensbacher Instituts für Demoskopie fand sich 1954 allerdings noch keine
Mehrheit für die Auffassung, daß Männer und Frauen in der Ehe die gleichen Rechte und Pflichten haben sollten.
Nicht nur die Männer, sondern auch die Frauen vertraten einhellig die Auffassung, es sei nicht die Aufgabe des
Mannes, im Hause mitzuhelfen. Erst 1957 wurden mit dem Gleichberechtigungsgesetz nach zähen parlamentarischen
Verhandlungen einige Vorgaben des Grundgesetzes über die Gleichberechtigung in der Ehe eingelöst. Der Mann konnte
nicht mehr allein Wohnort und Wohnung bestimmen, die Frau bedurfte nicht mehr der Zustimmung ihres Gatten für die Annahme einer Arbeit; allerdings war sie nur "berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit das mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar sei... "
Quelle Gleichberechtigung, http://m.bpb.de/izpb/10124/gesellschaftliche-entwicklung?p=all

Dieses sollte nach dem o. a. Text bis 1976 auch so bleiben...

Doch was heißt dieses in Hinblick auf das Bevölkerungswachstum?

Die monogame Ehe und restriktive gesellschaftliche  Normen führten dazu,  dass das Bevölkerungswachstum stagnierte und ich zitiere  ein wenig aus den Kontext gerissen einen Satz Konrad Adenauers aus  der o. a. Abhandlung,  der eigentlich in Bezug der Wohnungsnot  und dem Umstand, dass jung verheiratete bei ihren Eltern lebten, geschuldet war, aber die Gesamtsituation treffend beschreibt:

"Die ganze Entwicklung unsere Zeit ist der Gründung einer gesunden Familie abträglich" .

Doch wäre eine Alternative zu der althergebrachten traditionellen patriarchalischen Politik möglich gewesen?

Nein, denn dem Zeitgeist entsprechend fehlte die Liberalisierungswelle aus den 70 er Jahren, wo eine polygame Bindung wie im Islam übrigens auch in einer liberalen Variante in Form einer sogenannten Wohnkommune durchaus vorstellbar gewesen wäre.

In den Urbanen Legenden von Mormonen in Utah in den USA wird über einen erhöhten Frauenanteil geredet, die demnach ein Grund für die Polygamie sein sollte.
Dabei handelt es sich zwar wahrscheinlich eher um eine Legende und es dürften eher die Visionen des Religionsgründers und seinen "Visionen" und seiner "Biografie" geschuldet sein, zeigt aber dem rational denkenden Menschen einen Ausweg aus dem Dilemma:

Ändert man politisch Sitte und moralische Vorstellungen der Gesellschaft, so kann ein alternatives Lebensmodell einem Umstand Rechnung tragen und zur Glückseligkeit und Zufriedenheit aller führen. Denn was ist besser? Allein zu bleiben, oder sich bei einem starken Ungleichgewicht der Geschlechter einen Partner zu teilen?

Um die Stimmung der Sexisten und Chauvinisten ein wenig zu drücken: Heute sieht das Verhältnis gegenteilig aus und dann müssten im Gegenzug sich in angepasster Situation zwei Männer eine Frau teilen, insbesondere, wenn das Verhältnis sich durch den überwiegend männlichen  Flüchtlingsstrom weiter verschlechtert.

Ja, zynisch gesehen ist Homosexualität der dritte Weg, welches nicht gerade besonders produktiv für einen gesunden Bevölkerungswachstum ist.

Zwischenfazit

Der Frauenüberschuss in den Nachkriegsjahren stellte die Bevölkerung in Hinblick auf ein gesundes Bevölkerungswachstum  vor  eine Herausforderung,  der sie nicht gewachsen war und auch mit den althergebrachten  Konzepten, die auf patriarchalischer Monogamie beruhte, nicht adäquat lösen konnte.

Dabei entsprachen die moralischen Normen einem Weltbild, welches durch die reale Situation bereits überholt war  und  die Problematik der alleinerziehenden Haushalte wurde  nach meiner Ansicht keine Rechnung getragen. Zu diesem Zeitpunkt war die Rechtslage  eher paradox: Da lebten also fast über 53 % geschiedene  und alleinerziehende Frauen  und im Gesetz stand, dass Frauen sich die Erlaubnis ihres Mannes einholen mussten, um eine adäquate Arbeit zu bekommen und sich zusätzlich die Arbeit nicht auf der Familienstruktur negativ auswirken kann.

Das war nicht haltbar und so dürfte die eher schleichende Emanzipation eher ein Produkt der realen Lebensverhältnisse gewesen sein. Die Entwicklung in der DDR und BRD ähnelten sich zwar in den ersten Jahren, dann entschied sich die DDR jedoch für die Frauen als gleichberechtigte Produktivkräfte - freilich ohne angemessene Führungsfunktionen, während sich die BRD in den 60 er Jahren - auch bedingt durch die schweren körperlichen Anforderungen im Kohlebergbau - für einen anderen Weg.

Die sogenannten Gastarbeiter übernahmen die Rolle der fehlenden Männer - aber nicht etwa zur Familiengründung, sondern als Gastarbeiter.

14.10.2015


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12.10.2015 ...auf dem Weg zu Konzentrationslagern oder nur der Vorschlag von Transitzonen?

Der Autor glaubte heute seinen Ohren und Augen nicht trauen zu können: Es wird tatsächlich ein Vorschlag der CDU/CSU diskutiert, nach dem Vorbild des sogenannten Flughafenasyls  "Gefangenenlager" unter dem Deckmantel des Pseudonyms "Transitzonen" zu errichten, um  Flüchtlinge ohne Pass oder ungeklärter Herkunft  in einem "Schnellverfahren"  auszusortieren.

Im deutschen Recht gilt erstmal der Grundsatz in Dubio pro Reo (Im Zweifel für den Angeklagten) und man kann nicht einfach im nächsten Jahr vielleicht 1000.000 Menschen entrechten, um 100.00 Menschen zu filtern. Das Übermaßverbot oder der sogenannte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat in der Bundesrepublik Deutschland Verfassungsrang. Demnach muss eine Maßnahme geeignet, möglich und verhältnismäßig sein.

Ich sehe keine Verhältnismäßigkeit.

Oder will man im neuen Trend die ethnischen Gruppen erziehen, dass Sie in Flüchtlingslagern lernen, ohne in Gewaltausbrüche gegen Mitgefangene zu leben: Dann nennt das doch Erziehungslager!

Dann kann man einzelne Gefangene zu einer Lagerpolizei heranziehen, diesen muss man natürlich auch einen Extranamen geben, der Begriff "Kapo" ist leider von den Nationalsozialisten bereits besetzt,  also nennen wir  die einmal  "Hilfstransitpolizisten".

Und wie nennen wir die Lagerwachmannschaft: Nein, nicht etwa Lagerpolizisten oder wie einst KZ-Aufseher, sondern eher schlicht Transitonen-Polizei, die Aufstände im Lager niederschlägt...

Hey, da sind dann vielleicht überwiegend unbescholtene Menschen in einem Lager, dass wäre für mich fast ein Verbrechen an der Menschheit...Selbst wenn dort die Mehrheit vielleicht zu recht wäre, dann wäre  die Unterbringung einer "unschuldigen Minderheit" nicht verhältnismäßig.  

Das ist doch nicht etwa Eure Vorstellung von Integration? Die guten ins Töpfchen, die schlechten...keine Ahnung wohin, wie wollt ihr das  entscheiden?

Das kann ich bei Lagern, egal welchen wohlfeilen Namen sie tragen, nicht erkennen. Von der Willkommenskultur zur Lagermentalität - da scheint der Geist der Nationalsozialisten von denen beschworen zu werden, die in der ganzen Diskussion immer betonen, dass die offenen Bedenkenträger Rechtspopulisten seien. Ihr Heuchler, Ihr seid die wahren Nachfahren des NS-Gedankenreichtums, deren vornehmste Pflicht es war, alle Gefahren in Lagern zu verbannen und einmalig in Deutschland zu etablieren.

Ich setzte mich mehrmals gegen das Flughafenasyl ein, weil es nicht einer demokratischen Kultur entspringt und sehe nun,  dass dieses System ausgeweitet wird. Und irgendwann werde ich dann zur Gewissensprüfung abgeholt, um zu klären,  ob meine Artikel als Bedenkenträger  der "demokratischen Kultur" dieses Staates entsprechen?

Vielleicht in einem "Lager der Bedenkenträger", da Lager nun ja dem neuen Zeitgeist scheinbar entsprechen?

Dann werden wohl die Transitzonen (Lager) Namen außerhalb der gängigen historischen Nomenklatur wie Treblinka und Dachau erhalten und vielleicht ein Vorzeigelager mit einem wohlklingenden Namen (so ähnlich wie Theresien-Stadt) errichtet (große Lager bekommen einen Namen - fragen sie die Wohlfühlexperten des Nationalsozialismus: man könnte so eine Transitzone ja Merkel-Stadt benennen...) und internationale Kommissionen dürfen dieses "Vorzeigelager" dann besichtigen...

Reclaimer: Der Autor vergleicht nicht die Bundesrepublik Deutschland mit Nazi-Deutschland: Er weist lediglich auf die einmalige tragische Geschichte der Juden Synthi und Roma  in Deutschland hin und äußert damit aus historischen Bedenken seine Meinung über "Massenlager" in Deutschland aus den einmaligen NS-Erfahrungen hin.

Ich bestreite, dass diese Lager der Vernichtung dienen, aber wie im Griechenlandkonflikt wird die Weltpresse das Vorgehen in Deutschland mit Besorgnis betrachten. Deshalb muss man sich aus Verantwortung der Geschichte meiner Meinung nach klar positionieren und auf die Gefahr von auch vielleicht unberechtigten Assoziationen hinweisen.

Ich will verhindern, dass Deutschland in Zukunft mit Nazi-Deutschland in einem freien Europa assoziert wird. Die Weltpresse wird sich sowieso auf diese Vorlage stürzen und der Ruf Deutschlands wurde durch einen Teil der Politiker kompromittiert.

Der Autor dieser Webseite, der bestimmt zu den  entschiedenen Gegnern  eines ungehemmten Flüchtlingsansturms gehört, fällt ein vernichtendes Urteil:

Lager in Deutschland, egal für Menschen welcher Religion, Hautfarbe oder Aufenthaltsstatus ist ein NOGO in einer Gesellschaft, in deren "Lagern" einst Millionen Menschen verschwanden, deportiert und umgebracht wurden.

Solche Lager sind intransparent, es kommt zu Fluchtszenarien und die können bekanntlich nur mit physischer Gewalt gebrochen werden. Deutschland also in Zukunft ein riesiges Gefängnis für Menschen die fliehen: Das ist wohl die saudümmste Idee, die je sogenannte Demokraten vorgeschlagen haben.

Das zementiert in der Konsequenz auf die Dauer gegen den Geiste von Dublin II eine eigenständige Grenzpolitik. Flüchtlinge werden dann also in Zukunft zum Freiwild erklärt, die auf der Straße eingesammelt werden und gegen Ihren Willen in Lager verbracht (deportiert?) werden?

Ich habe nichts dagegen, die Grenzen von Deutschland und später von Europa dicht zu machen, aber hier Boden zu exterritorialen Gebiet zu erklären und damit das GG zu unterlaufen, macht mich sprachlos. Das ist unwürdig.

Ja, der Widerstand in der eigenen Bevölkerung formiert sich und die Große Koalition scheint gerade zu zerbrechen, aber wenn die Antwort des "konservativen Lagers" sein sollte, dann geht meine Stimme mal wieder an die SPD und Grünen, die scheinbar die Bedenken des Autors teilen.

Wenn die CDU und CSU ernsthaft den Flüchtlingssturm angehen wollen, dann können die Grenzen verstärkt werden, aber Flüchtlingslager im klassischen Sinn sind freiwillige Unterkünfte für Menschen, die Zuflucht suchen. Transitzonen hingegen, entsprechen hingegen einen anderen Bild, weil hier die Freiheit von Menschen begrenzt wird und Sie gegen Ihren Willen festgehalten werden.

Merke: Wir können uns selbst auf unseren Land einsperren oder Grenzzäune errichten, weil es unser Besitz ist. Das berechtigt Deutschland aber nicht, Menschen unter Androhung von Gewalt in Lagern zu internieren, die als grenzwertig aus unserer geschichtlichen Erfahrungen und Verantwortung gegenüber der Vergangenheit der Ausdruck eines Unrechtssystems waren.

Unbestimmte Aufenthaltszeiten, Berufung der Exekutive auf Sicherheits- und Ordnungsgesetze? Das in Deutschland?

Manchmal schäme ich mich dafür, ein Deutscher zu sein und diesen Tag bezeichne ich als einen Tiefpunkt der demokratischen Kultur, wo die Legislative und Exekutive auf Grund von Sicherheit und Ordnung Lager errichten will. Am liebsten möchte ich weinen, weil ich glaube, dass solche Vorschläge solcher Art tiefstes Gedankengut von Rechtspopulisten ist - auf diese Art und Weise begann das dritte Reich - mit Lagern, dem schlimmsten Zeichen eines Unrechtsstaates - für diese Einstellung gehe ich auch gerne ins Gefängnis, weil ich niemals so etwas auf deutschen Boden in diesem Umfang akzeptieren kann.

An die Judikative und alle Deutschen: Lasst das nicht zu! Zeigt, dass ihr Eurer Verantwortung aus der Geschichte gerecht werdet. Wer ein Herz und eine Seele besitzt, kann nicht für Massenlager sein,  denn vom Massenlager zum Massenvernichtungslager  ist es  phonetisch gesehen  nur ein kleiner Schritt. Eine Transitzone ist  ist nichts anderes als ein Lager und das Unwort im Jahre 2015.

Das Wort Flüchtlingslager wird auch vermieden, weil dieses eine anerkannte  Form eines freiwilligen Aufenthaltes von  Flüchtlingen dient, welches nichts mit dem Unwort  Transitzone  zu tun hat, welches ein Pseudonym für Lager mit all seinen Regeln ist.

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13.10.2015 Armut ist kein Verbrechen

Ich regte mich gestern dermaßen über Transitzonen auf, dass ich heute noch mit hoffentlich klareren Gedanken darlege, welches ich kritisiere, wo ich leider teilweise auch nur mutmaßen kann, aber also noch ein paar Argumente:

1. In solchen Transitzonen würden ja dann auch unerwünschte Menschen aus Europa landen. Das wären doch dann auch Synthi und Roma, welche früher im dritten Reich unter dem Sammelbegriff Zigeuner liefen und in Konzentrationslagern in Deutschland vernichtet wurden, in die Transitzonenregelung fallen?

2. Auch wenn ein Mensch als Asylant abgelehnt wird, so kann sich doch jeder arme oder reiche Mensch hier aufhalten, bis eine zeitliche Grenze überschritten ist. Welches Gastgeberland sammelt seine Gäste denn von Beginn an in Sammellagern?
Ich empfinde das als nicht korrekt.

O. K., der Mensch wird abgelehnt, erhält dann gerne auch eine Frist zum Verlassen des Landees und dann kann er abgeschoben werden, aber eingesperrt und in ein Sammellager?

3. Die Technik ist in Deutschland weit genug,  dass unerwünschte Personen registriert und biometrisch erfasst werden können.  Wer straffällig ohne Aufenthaltsstaatus wird, die oder der soll natürlich abgeschoben werden,  aber Menschen mit dem Kriterium  Armut  gleich in ein Sammellager  auszusondern, kann nicht der Primat der Politik sein.

4. Die ungehemmte Zuwanderung passiert gerade durch die Syrer und Irakier, die aus Flüchtlingslagern kommen, die nach meiner Auffassung als sicheres Gebiet gelten könnten. Die Befürworter des ungehemmten Zustroms  sehen das anders, aber wenn man keine weitere Einwanderung in Millionhöhe haben will, dann soll man das Hauptproblem und nicht Nebenkriegsschauplätze  errichten.

Dabei darf man natürlich nicht vergessen, dass nach Art. 1 GFK (eigentlich Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951, in Verbindung mit Art 1 Protokoll, ein Flüchtling als Person definiert ist, "die sich aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Staatzugehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder besitzen würde, und den Schutz dieses Land nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtung nicht in Anspruch nehmen will..".) 

Dann muss man aber auch sehen, dass die Flüchtlingslager, solange diese nicht als Instrument der Unterdrückung und Quälerei missbraucht werden, die Funktion einer sicheren Umgebung übernehmen, bis der Flüchtlingsgrund in den Ursprungsländern entfällt.

Insbesondere die arabischen Staaten tuen sich schwer damit, ihren Glaubensbrüdern auf lange Frist Perspektiven zu geben - ich weise nur einmal auf die Flüchtlinge aus Palästina in Jordanien und anderen Staaten hin.

Nach meiner Einstellung sind wir dann nicht berufen, die Legitimation von Flüchtlingslagern in Frage zu stellen und eine Einwanderung als Alternative zu bieten, obwohl das inhuman ist und man hier auch anderer Meinung sein darf.

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13.10.2015 Entnazifizierung sollte in den Köpfen der Politiker stattfinden.

Gestern lief wieder so eine Dokumentation über das dunkle Deutschland. Es ging über Gemeinden, in denen sich Bürger gegen den Flüchtlingsansturm solidarisierten und die Höhe der Asylbewerberzahlen echauffierten, der ihrer Meinung in ihren Gemeinden zu hoch sei.

Dann kam es zumeist zu Brandanschlägen in Asylbewerberheimen in deren Region, wo man nicht weiß, ob es Straftäter oder unbekannte zugereiste sind.

Dann kam wieder ein Politikexperte, der nach Schema F die üblichen Thesen der braunen Gefahr und deren perfide Methoden verbreitete - so einfach ist die Welt der Befürworter eines ungehemmten Flüchtlingsstroms, die einseitig die "Schuld" bei den Extremen suchen.

In Deutschland herrscht immer noch das Kausalitätsprinzip: Es kam zu einem Flüchtlingsstrom ungeahnten Ausmaßes und es war Aufgabe der Politik, einen Konsens zu finden, wie viele Flüchtlinge Deutschland verkraftet und welche Maßnahmen in Deutschland und in Europa ergriffen werden.

Bekanntlich kam es zu keinem Konsens und man ließ den Flüchtlingsansturm unter dem Motto "Wir schaffen das" weiterlaufen. Das klappt nun scheinbar nicht und Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel reiste bekannter Weise in die Türkei, um dort indirekt Grenzzäune in einem Drittland zu ziehen - Zu Deutsch: Die Türken, die selber nicht in der EU sind, sollen andere Bürger, die ebenfalls nicht in der EU sind, an den Grenzen der EU Filtern.

Das ist grotesk, denn die Türkei ist unbestritten ein sogenannter Beitrittskandidat, der diesen Status auch behält, weil die Politiker Angst vor einer uneingeschränkten Zuwanderung und einer neuen Zentralmacht haben. Merke: Muslime sind nach Politikeransicht ein Teil von Deutschland, aber wenn sie ein Teil von Europa werden wollen, dann sind Sie kein Teil von Europa und da soll man dieses schizophrene Handeln bejubeln...

Doch zurück zu Deutschland. Ich erwähnte bereits mehrmals, dass wenn die Politik versagt und es nicht schafft den Zustrom  von Flüchtlinge  auf ein erträgliches Maß zu senken, dann hat doch wohl die Politik versagt  und nicht das deutsche Volk?

Dann ist es äußerst mies, deutsche Bedenkenträger, die diese Regierung wählten verantwortlich zu machen und als rechtspopulistisch darzustellen, wenn die Politik keine Lösung findet?

Demonstrationen gegen unbeschränkten Zuzug sind ein adäquates Mittel der Gesellschaft und selbst dieses wurde im Rahmen der Kampagne "Gesicht zeigen" als monströser Akt radikaler Elemente gebrandmarkt.  Sogar das Bundesverfassungsgericht  sah sich genötigt, in einer Stellungnahme klarzustellen:

Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichtes 62/2015:

"...Aufgrund der Geschehnisse der jüngeren Zeit und der aktuellen Medienberichterstattung kommt der Stadt Heidenau für das derzeit politisch intensiv diskutierte Thema des Umgangs mit Flüchtlingen in Deutschland und Europa besondere Bedeutung zu. Das für viele Bürgerinnen und Bürger von Erwerbstätigkeit freie Wochenende ist oftmals die einzige Möglichkeit, sich am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung durch ein „Sich-Versammeln“ zu beteiligen und im Wortsinne „Stellung zu beziehen. Insoweit gewährleistet Art. 8 Abs. 1 GG das Recht, selbst zu bestimmen, wann und unter welchen Modalitäten eine Versammlung stattfinden soll und ob man an dieser teilzunehmen gedenkt...."

Europa zieht ebenso nicht an einem Strang und stemmt sich vehement gegen eine Quotenregelung, womit der politische Gedanke an eine unbegrenzte Aufnahme gescheitert ist und im Prinzip steht Deutschland isoliert auf einer Extremposition dar.

Nun fingen als Reaktion Brandanschläge als äußerstes Mittel der Reaktion an, die strafrechtlich ein NOGO sind, aber scheinbar auf insgeheime Zustimmung der Gemeinden stimmen und das sind nicht alle Neonazis. Das sind besorgte Menschen, die sich von der Politik im Stich gelassen sehen. Ich weise darauf hin, dass es z. B. bei den Kastortransporten zu so viel Sachbeschädigungen und Straftaten durch Sabotage der Gleise kam, dass die Kosten untragbar waren. Der Durchschnittsbürger im Umfeld war aber ein friedlicher Demonstrant. Was will ich damit sagen?

Eine unbequeme Wahrheit dürfte es sein, dass Menschen im Umfeld zunehmend ihr Unrechtsbewußtsein verlieren und die Brandstifter insgeheim als "Helden" ansehen, die etwas sichtbares tun, welches die Bürger in ihrem Anliegen im Ergebnis unterstützt.

Dieses Verhalten ist natürlich inakzeptabel und Brandstiftung ist ein Verbrechen, da beißt keine Maus den Faden ab. Ich spreche hier aber eine unangenehme Wahrheit an:  Die Nachahmungen der Brandanschläge  auf Asylbewerberheime  sind bereits der Bestandteil einer Gegenkultur  geworden,  deren Aufklärung rätselhafter Weise gegen Null tendiert.

Wenn Menschen sich kein Gehör verschaffen und ein gewisser Grad an Existenzängsten vorherrscht, dann scheinen Menschen das Recht selbst in die Hand zu nehmen und ich kann diese Menschen zwar nicht freisprechen, aber irgendwann muss die Politik dann doch wohl zur Einsicht gelangen, dass ein fehlender Konsens scheinbar Menschen in die Straffälligkeit treibt, dass Sie Straftaten begehen, die sie unter normalen Umständen nie begangen hätten.

Ich erinnere an die Bilder von Hoyerswerda, als ein Mob bei den Brandanschlägen auf bewohnte Asylbewerberheime am Rande stand und applaudierte. Auf die Dauer werden wir auch solche Bilder in ganz Deutschland erhalten, wenn die Politik es nicht schafft, einen vernünftigen Konsens zu finden und mit jedem Tag Handlungsunfähigkeit auf der politischen Ebene wird die Gefahr größer.

Ihr Politiker seid vom deutschen Volk gewählt worden, um euch den Sorgen und Ängsten der einheimischen Menschen anzunehmen und nicht  in grenzenlosen Altruismus  im Alleingang die Probleme dieser Welt und anderer Nationen zu lösen.

Das kann man nicht ignorieren und wird weiterhin eine einseitige Politik betrieben, dann werden immer mehr Asylbewerberheime brennen, Gewaltexzesse passieren und die Situation zunehmend rechtloser, weil die Gegner eines unkontrollierten Zustroms sich vom Recht verlassen fühlen und dann auch geneigt sind den Menschen zu folgen, die ihnen eine Wiederherstellung von Recht und Ordnung versprechen - also quasi eine Rückdrehung der Uhr vor dem Beginn des unkontrollierten Flüchtlingsstroms.

Das diese Menschen Bauernfänger sind und die Uhr bis 1933 zurückdrehen wollen, fällt dann freilich in einer verkürzten Denkweise unter den Tisch, aber ist das nicht genau eine Kopie einer verkürzten Denkweise der Politik, die ohne Rücksicht auf Verluste alle Flüchtlinge dieser Welt integrieren möchte (ca. 50 Millionen weltweit)?

Deshalb sage ich: Ignoriert nicht weiterhin die Zeichen. Sorgt dafür, dass ein tragfähiger Kompromiss entsteht und beendet den Flüchtlingsstrom, bevor Deutschland kippt und Kräfte diese Demokratie hinwegfegen, die jetzt schon in den Startlöchern sitzen und nur auf eine entsprechende Zeitungsmeldung warten.

Das kann durch eine Vergewaltigung einer deutschen Frau durch einen Asylanten, durch ein Kindesmord.....geschehen. Auf die Dauer passiert das auch, weil die Flüchtlinge auch nur Menschen sind und es vereinzelt immer Straftaten wie Mord, Vergewaltigung, Pädophilie gibt..., aber bei einem Asylanten wird das dann hundertfach gewertet werden und dann besteht die Gefahr von Pogromen im ungerechten Volkszorn.

So warne ich - wie immer vergeblich - die deutschen Politiker:... findet einen Kompromiss, zeigt Handlungsfähigkeit und setzt symbolische Zeichen. Dann wird kein Mensch an Euch zweifeln, weil ihr die Lage in den Griff bekommen habt und das wird dann auch mit Respekt und ansehen von der einheimischen Wahlbevölkerung belohnt, für die die Politiker zuständig sind.

Dieses Gefühl vermittelt man aber nicht durch Kriminalisierung, einheimische Menschen in die rechtspopulistische Ecke  einzuordnen und Handlungsunfähigkeit. Ihr gebt weder in Deutschland, noch in Europa, den Menschen  das Gefühl, sich um  sie zu kümmern und die Sorgen und Ängste wahrzunehmen und das kann nicht auf die Dauer gut gehen.

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13.10.2015 Menschlichkeit geht vor..

...auch wenn ich wie ein Rohrspatz schimpfe, vergesse ich nicht meine christlichen Wurzeln und zumindest über Weihnachten sollte es das Gebot der Stunde sein, dass keine Flüchtlinge erfrieren. 

Deshalb eruiere ich einmal die Möglichkeiten außerhalb der privaten Unterbringung, weil da schon vieles richtig läuft...

Mein Grundgedanke: Zelte sind vorhanden, aber die Temperatur und mit ein wenig Pech ein harter Winter, der nach Murphys Gesetz sehr wahrscheinlich ist, werden wahrscheinlich Menschen in Lebensgefahr bringen, welches auf der Positivliste sämtliche Maßnahmen des Staates legitimiert, ein Idealzustand für kreative Köpfe aus dem sozialen Flügel.

Hier kann man über die Fantasielosigkeit der Befürworter eigentlich lächeln, aber die Vernunft ist bekanntlich ja ein Merkmal der konservativen Kräfte, also fangen wir einmal aus der Intuition ein kleines Brain Stoarming an - unter der Prämisse, dass wirklich jeder Gedanke erlaubt ist:

1) Da wären zunächst die Liegenschaften und alten Liegenschaften der Bundeswehr und kein Soldat wäre wirklich unglücklich, wenn er drei bis vier Monate nicht zum Dienst müsste, weil die Kaserne schlichtweg mit Flüchtlingen belegt ist. Auch das eine oder andere Militärfahrzeug kann ohne Schaden einen Winter draußen überstehen - manches Kind wird sich über die Spielmöglichkeiten freuen...

Machen wir uns nichts vor. Ob in einer Kaserne Soldaten herumlungern oder auf Staatskosten vier Monate zu Hause bleiben, ist kein so großer Unterschied und das Ganze wird eventuell mit einem kleinen Babyboom bei den Militärangehörigen belohnt. Lustig wäre es, wenn die Russen inzwischen uns überrennen, aber das halte ich für eher unwahrscheinlich.

Da sind auch noch die aufgegebenen Liegenschaften...Vorteil: perfekte Infrastruktur, Flüchtlinge sind auf gesicherten Gelände und es gibt Wachpersonal ohne Ende. Frau von der Leyen hat da nicht so den Durchblick, sonst wäre das Ihr Vorschlag...

2) Messen sind eine schöne Sache und nicht nur Berlin besitzt ein Messegelände und  diese Hallen sind die meiste Zeit des Jahres, insbesondere im Winter sehr leer. Christo umhüllte den Reichstag und da wäre eine  Dauerausstellung mit Flüchtlingen ein auch irgendwo künstlicheres Spektakel.

Das bringt den Besitzern des Messegeländes eine willkommene getarnte Förderung und die haben das Know How  das Messegelände schnell und effektiv umzugestalten.  Genau  so gut oder besser als die Bundeswehr. Man muss Ressourcen und Know How  der Institutionen nützen, weil die Bürokraten  ziemlich unbeweglich ist.

3) Deshalb staune ich auch, dass Institutionen wie der Arbeitgeberverband oder Arbeitnehmerverband  nicht ein fester Bestandteil  der Planung sind und jetzt einmal Tacheles geredet wird und denen eine Recherche nach  Liegenschaften aus eigenem Bestand oder ihrer Mitglieder auferlegt wird. 

Die bekommen dann eine Bringepflicht auferlegt und werden ein wenig unter Druck gesetzt, weil der Mensch nun einmal böse ist und außer heißer Luft bisher aus der Wirtschaft nicht wirklich Hilfsangebote zu vernehmen sind. Die bekommen schließlich Arbeitskräfte...da darf ein wenig Solidarität erwartet werden..

4) Jugendherbergen sind im Sommer eine feine Sache und das wird vom Staat auch gut mitfinanziert. Im Winter liegen viele Objekte leer. Da ist also eine perfekte Infrastruktur und dann  werden die Gebäude nicht benutzt. Im Angesicht des Todes sollten die Jugendherbergen ein halbes Jahr umgewidmet werden - ist das wirklich so schwer?

5) Auch die Feuerwehr, so wie die Polizei verfügen über Liegenschaften. Nein, ich will nicht, dass die öffentliche Sicherheit gefährdet wird, aber im Rahmen der sogenannten Amtshilfe können die Bundesländer einmal den Bestand durchforsten.

6) Liegenschaften gibt es überall in allen Behörden. Eine generelle Order zur Meldepflicht wäre eine schöne Sache, aber davon hörte ich so gar nichts in der freien Presse, obwohl sonst sich die  guten Menschen  mit neuen Ideen überschlagen...

7) Kirchen sind eine schöne Sache, aber Jesus Christus und alle anderen Vorbilder gaben ihr letztes Hemd. Es gibt unzählige Gemeinde- und Pfarrhäuser und zudem eine grenzenlose Bereitschaft der Gemeinden. Es wäre eine Prima PR-Aktion für die christliche Kirchen über den Winter eine Art Kirchenasyl vor dem schlechten Wetter zu geben. Dieses könnte medienwirksam begleitet werden (Tue gutes und rede darüber würde ein weltlicher PR-Manager sagen) und es würde auf die Muslime Eindruck machen, wenn gerade die christliche Kirche die Tore über den Winter öffnet.

Des weiteren wäre schön, wenn die Pfarrer der Kirche mal Ihre Schäfchen moblisieren - Pfarrer wissen meistens, wer noch ein wenig Platz hat. Die Kirche und der Staat sollten hier einmal einen Koordinator mit dem Koordinator der Bundeskanzlerin ein paar Gespräche führen. Die Kirche hat Ressourcen und jede Menge soziale Einrichtungen, die Mitglied in der Diakonie sind. Hey, wenn jemand Ressourcen zur Koordination besitzt, dann soziale Stellen wie die Arbeiterwohlfahrt, Diakonie, Caritas...

Ich könnte diese Liste weiterführen, aber ich will doch lieber in der nächsten Zeit abwarten, wie sich die Situation entwickelt.

Gott, ich habe sieben Vorschläge gegeben und erwarte dafür keine Gegenleistung. Im Angesicht des Todes gab ich das weiter, welches mir in einer Stunde zwischen zwei Filmen einfiel. Mehr kannst Du nicht von mir in dieser Angelegenheit erwarten, weil dieser Kampf nicht mein Kampf ist - ich hoffe, dass ich den Befürwortern mit einem der Vorschläge vielleicht behilflich sein - ich bin gegen eine ungehemmte Zuwanderung, aber wenn Menschen sterben sollten, weil ich mein Ding durchziehe, dann könnte ich das vor Gott nicht verantworten. Ich habe nur eine Einzimmerwohnung, aber zur Not werde ich auch diese Teilen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt.

Amen

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15.10.2015 Angst vor sexueller Bedrohung von Flüchtlingen berechtigt?

Nicht nur die Veröffentlichung des Missbrauchversuches an einem kleinen Jungen, sondern auch die seriöse Presse berichtet von sexuellen Übergriffen von Flüchtlingen auf Flüchtlingsfrauen. So titelte die Zeitung Welt "Wie Frauen in Flüchtlingslagern zu Freiwild werden?"

Vor einem Tag titelte NTV: "Sexuelle Gewalt unter Flüchtlingen: Wie sicher sind Frauen und Kinder in Notunterkünften?"

Neu sind die Vermutungen jedoch nicht, denn bereits am 18. Sept. titelte die Zeit: "Weitere Traumata von Flüchtlingen verhindern" verhindern, in dem Artikel ging es um Forderung auch von Frauenverbände, Frauen und Kinder vom Rest der Flüchtlinge wegen sexuellen Übergriffen zu isolieren.

Am 04.10.2015 sagte Spiegel Online etwas konkreter: "Sexuelle Gewalt in Flüchtlingsheimen: "Besonders gefährdet sind alleinstehende Mütter""

Der Missbrauchbeauftragte der Bundesregierung sorgt sich [demnach] um die Sicherheit der Flüchtlingskinder: " Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung sorgt sich um die Sicherheit der Flüchtlingskinder: Sie seien in den riesigen Sammelunterkünften der Gefahr sexueller Übergriffe ausgesetzt." , Quelle die Welt

Focus: "Vergewaltigungen, sexuelle Gefälligkeiten und Prostitution: In einigen Flüchtlingseinrichtungen in Bayern sollen vor allem Frauen unter katastrophalen Zuständen leiden. Das berichtet der „Bayrische Rundfunk“ ("BR") unter Berufung auf die Landes-SPD und mehrere Frauenrechtsorganisationen."

Ich betone, dass diese Zitate bewusst aus den einschlägigen Medien aus allen seriösen Zeitungen entnommen wurden und nicht aus Schlagzeilen aus Dunkeldeutschland sind.


Ca. 70 % der Einwanderer sind trotz verzerrender Bilder der Medien, wo immer Kinder und Frauen eingeblendet werden, männlich.

Nun könnte man menschenverachtend sagen, dass es der deutschen Bevölkerung ja egal sein könnte, welche interkulturellen Sexualstraftaten hinter den Wänden der Asylbewerberheime abgehen, Hauptsache es trifft keine deutschen Frauen, aber das wäre eines zur Zeit scheinbar überforderten Rechtsstaates unwürdig, der scheinbar hilflos  den Gewalttaten in Asylbewerberheimen gegenübersteht und sich dort in mehrfacher  Hinsicht Gewalt und sexuelle Gewalt gegen Frauen und Kinder etablieren  - da ist es doch beruhigend, dass die Bürgermeister die Flüchtlinge über den Gebrauch von Müllcontainern informieren.

Nun werden einige Dörfer gerade in die Minderheit gedrängt und die Ängste und Besorgnisse der Bevölkerung und auch die Angst vor sexuellen Übergriffen sind dann wieder jener Teil aus Dunkeldeutschland, die unberechtigte Ängste schüren.

Ich sage hingegen, dass sich beim Frauenbild der Neuankömmlinge, die auf leicht bekleidete junge einheimische Frauen treffen, sexuelle Belästigungen oder Vergewaltigungssituationen vermehrt ergeben könnten.

Dieses ist aus männlicher Sicht psychologisch nachvollziehbar, weil 70 % junge Männer schwer begreiflich zu machen ist, dass es wegen Frauenmangel nur noch Masturbation oder im Einverständnis homosexuelle Handlungen für die nächste Zeit geben soll - das ist beim trieb gebundenen Menschen  einfach  schwer begreifbar zu machen.

Was will ich damit sagen? Dieser "sexuelle Notstand" ist kein Zeichen derer Kultur und umgekehrt würde es auch problematisch sein, wenn deutsche Männer in einem Lager auf der Flucht und Überzahl sind. Hinzu kommt, dass  die Flüchtlinge traumatisiert sind und wer durch Bombenangriffe, Flüchtlingslager und Flucht ständig in einer Scheinwelt ohne Perspektive lebt, der hat es schwer Recht von Unrecht zu trennen. 

Ich weise darauf hin, dass Prostitution vom Mittelalter bis zur heutigen Zeit ein probates Mittel ist und  im Mittelalter  von den Städten kontrolliert wurde, weil man wusste, dass ein Überhang an Männern  scheinbar  für eine Gesellschaft schädlich ist.

Von daher ist es kein Witz, wenn ich für die Förderung von Lagerprostitution eintrete  - für einige die Chance Geld zu verdienen, für die anderen zweckmäßiger Triebabbau.

Dann natürlich der Familiennachzug, den ich bereits seit Anfang an als richtig und notwendig propagierte: Ich sprach damals noch nicht von Sex, aber der Nachzug von Ehefrauen und Familie bewirkt auch hier moralische Kontrolle von der Familie.

Es ist wichtig, dass dieses Problem angesprochen wird und dann kann ich gleich zur Vertiefung des Themas ein paar unbequeme Zahlen und Fakten beisteuern.

Deutschland führt nämlich eine sehr präzise BKA-Statistik auch in Bezug auf Ausländer und Asylanten:

Ich gebe hier mal so eine Übersicht über ein paar ausgesuchte Delikte wieder, wobei ich auf der Metaebene allgemein Ausländer und ihre Beteiligung an solchen Straftaten und die drei Gruppen Syrer, Iraker und  Afghanen wiedergebe, die im Augenblick den Hauptanteil der Flüchtlinge stellen. Wohlgemerkt ist das die Statistik von 2014, also vor dem Flüchtlingsansturm und deshalb kann  man  das jetzt nicht 1:1 übertragen und hochrechnen.  Aber es geht hier um  Anhaltspunkte:

Ordnungsnummer
laut BKA
Straftat
Tatverdächtige Insgesamt
Nichtdeutsche
Prozent von Tatverdächtige Insgesamt
Syrien
Afghanistan
Irak
Alle drei Gruppen prozentual
zu gesamten Tatverdächtigen
10000
Mord
829
247
29,8
4
7
7
2,17
111000

Vergewaltigung
und sexuelle Nötigung
6162
1911
31
39
75
67
2,93
111100 Vergewaltigung überfallartig (Einzeltäter) gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB
765
215
28,1
1
11
5
2,2
111200
Vergewaltigung überfallartig (durch Gruppen) gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB
83
38
45,8
0
4
2
7,2
111300
Vergewaltigung durch Gruppen gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB
450
158
35,1
1
9
6
3,6
100000
Straftaten gegen sexuelle
Selbstbestimmung
33101
6090
18,4
110
183
61
1,4
131000
sexueller Missbrauch von Kindern
9236
1112
12
19
39
32


Quelle: BKA.Statistik, Auszug von Zahlen zu Delikten im sexuellen Bereich von Ausländern und aufgeschlüsselt nach Tatverdächtigen Syrern, Irakern Und Afghanen aus der BKA-Statistik 2014

 Auswertung:  Mögen die Zahlen der  Syrer , Iraker und  Afghanen in Bezug auf die  Gesamtheit vielleicht noch erträglich sein, so spreche ich insgesamt in der höchsten Form der sexuellen Gewalt von einem untragbaren Zustand:

Fast jede dritte Frau der Opfer von Vergewaltigungen auf deutschem Boden geht auf einen Nichtdeutschen zurück!

 Wie die Befürworter halte ich es natürlich für unzulässig, die Opfer nach einheimischen und deutschen Frauen zu trennen, so  bleibt die Aussage bestehen, dass  fast jede dritte  vergewaltigte Frau  von einem Nichtdeutschen in der Bundesrepublik  ein Opfer der schlimmsten Erniedrigung überhaupt wurde...

Das ist nicht Dunkeldeutschland, sondern das Versagen der Integration  per se. Schon seit Jahren  wurde in der Öffentlichkeit propagiert, dass die Befürchtung von Frauen Opfer sexueller Gewalt von Ausländern zu sein übertrieben ist und es sich um vereinzelte Fälle handelt - dieses ist ein bewusstes Ignorieren der Tatsachen.

Und diese Lüge wird nicht nur in Deutschland verbreitet, sondern die Wahrheit wird auch in Ländern wie dem liberalen Schweden unterdrückt und besorgte Menschen, die anfingen selbst Statistiken zu erstellen, wurden in die rechtsradikale Ecke gedrängt.

Dieses wird natürlich in die braune Schmuddelecke gedrängt und ist schon seit Jahren bekannt, steht aber bei der Einwanderungspolitik auf der Gesprächsliste ganz unten.

Fazit

Hier entsteht gerade ein sozialer Sprengstoff, aber die Politik berücksichtigt nicht die Gemeinden, ihre Größe und Aufnahmekapazität hinreichend.

Die Frauen in der Umgebung und deren Kinder haben nicht zu Unrecht ein ungutes Gefühl.

Der Familiennachzug ist dringend notwendig und die Flüchtlingsfrauen und deren Kinder sollten nach Geschlecht untergebracht werden. Keine Frau soll das Opfer von sexueller Gewalt werden.

Als Vertreter extremer Positionen würde ich auch eine staatlich geförderte Prostitution fördern. Dieses war im Mittelalter bereits ein bewährtes Mittel, wird aber schwer gegen die guten Menschen durchsetzbar sein.

Als letzter Punkt mein wiederholter Aufruf: Stoppt die ungeregelte Zuwanderung, nehmt Quoten aus der Genderpolitik in Euren Erwägungen auf, damit es hier nicht zum sozialen Supergau wegen sexuellem Notstand kommt.

Ich berufe mich dabei auf die o. a. Statistiken, Zeitungsmeldungen und der Tatsache, dass wir einen Männerüberschuss in Deutschland  haben. Was die Politiker zur Zeit leisten, ist ein planloses agieren ohne Gedanken an die Zukunft.

Wann tritt Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel endlich ab?

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Die Bevölkerungsstatistik, Bienen und Blumen und der Klapperstorch

Im eben geschriebenen Artikel sagte ich bereits, dass zur Zeit ca 70 % der Asylbewerber männlich sind.

Die Befürworter der unbegrenzten  Zuwanderung argumentieren, dass  der  Bevölkerungszustrom uns  auf die Dauer  einen Bevölkerungswachstum beschert .

Diese Teilaussage trifft auf die heutige Bevölkerung zu. Nun kommen wir aber mal auf die Bienen und Blüten zu sprechen - es gibt einfach nur 25 % Blumen und 75 % in dem eigentlich verquerten Beispiel, denn Bienen sind bestenfalls mit der weiblichen Veranlagung ausgestattet, aber nur die Königin ist fertil...

Nun, um bei den Bienen kommt dann auch nur eine Drohne zum Zug und der Rest wird in der Drohnenschlacht vernichtet.

So, ihr Genderexperten: Wenn das mit dem Familiennachzug nicht zu über 40 % klappt, dann altert im Deutschland mit Männerüberschuss so mancher Junggeselle dahin.
In einem Land, wo gerade so wenig weibliche Menschen wie nie zuvor leben - ich warnte bereits lange vorher und meine Kritik vor einem Jahr an fehlender Berücksichtigung des Geschlechts bei der Einwanderung wird netzweit böswillig ignoriert - zu unrecht: ich hatte weit vor der Flüchtlingskrise recht...

Der Durchschnittsflüchtling  zahlte in keine Sozialkassen ein, wird das nächste halbe Jahrzehnt auf einen überfluteten Arbeitsmarkt stoßen und kann sich zur Zeit dann auch nicht reproduzieren , weil das Verhältnis Biene zur Blume das einfach nicht her gibt.

Dafür wird er die Alterspyramide im Jahre 2060 aufblähen, aber was soll`s, die Geburtenschwachen Jahrgänge müssen dann eben ein paar  Menschen mehr durchfüttern.

Merke: Zu wenig Blüten, zu viele Bienen bedeutet auch ausbleiben des Klapperstorches. Wir schaffen uns also in den nächsten 50 Jahren einen nominellen Zuwachs, der eben in Wahrheit auf einer überalterten männlichen "Drohnenbevölkerung" beruht.

Das ist also ein Nullwachstum, wie ich ihn gerade unter der Überschrift "Wie ein Volk stirbt" herausarbeite.

In den 50 er Jahren hatten wir nachgewiesen einen Frauenüberschuss, aber nicht genug Männer. Das Pendant mit vertauschten Geschlechtervorzeichen erleben wir gerade unter der Bundesregierung Merkel.

Jede Zeit braucht ihre Lösungen, aber der Männerüberschuss wird sich auf Jahre fatal auswirken.

Früher sagte ich gerne, dass die Intelligenz bei den Konservativen liegt, heute nehme ich das zurück und sage das die Konservativen dumme Entscheidungen treffen, die nicht im Einklang mit Statistik, Wissenschaft und dem Bauchgefühl der Bevölkerung im Einklang liegen, denn ich kann einfach nicht wider besseren Wissens attestieren, dass die ungehemmte Zuwanderung ein Seegen für die Bevölkerungsentwicklung ist.

Das, was ich hier schreibe ist Dunkeldeutschland? Nein, das ist die Wahrheit.



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16.10.2015 Über den gordischen Knoten in der Flüchtlingskrise

Wie ich bereits berichtete wäre ein konstruktives Misstrauensvotum oder die Vertrauensfrage ein Mittel, um die Bundeskanzlerin zu stürzen. In der CDU gibt es schon genug Widerstand, aber das eigentliche Problem ist was danach kommt:

a) Frau Bundeskanzlerin Merkel würde abgewählt über ein konstruktives Misstrauensvotum. Dann könnte der oder die neue Bundeskanzler/-in die Politik nicht ändern, weil die Mehrheit des Bundestages aus SPD, Grüne und Linke besteht. Auch auf den Vorschlag einer Neuwahl hin, bestünde die Gefahr, dass eine komplette Linksfraktion die Regierung übernimmt.

b) Auch über die Vertrauensfrage, die die Kanzlerin evtl. gewinnen würde, besteht fast das identische Szenario: Einer Auflösung des Bundestages durch den Bundespräsidenten steht die Wahl eines Kanzlers erst dann an, wenn im Parlament kein Bundeskanzler die Mehrheit der Stimmen erreichen kann...siehe Punkt a und dann weiß man, warum die große Koalition ein Danaergeschenk ist.

Es ist so gut wie unmöglich eine Neuwahl durchzusetzen.

Die nächsten Wahlen in den Ländern sind am 13 März 2016 in Baden-Württemberg Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.

Ich gebe jetzt schon einmal meine Vision und Parole für diese Wahl aus: Es gibt nur ein Mittel um den Flüchtlingswahn zu beenden: Eine Protestwahl des rechten Lagers in der Höhe von 40 plus als mahnendes Zeichen, dass die Politik dermaßen geschockt ist, dass sie einlenkt.

Menschen in diesen drei Bundesländern: Ihr habt die Verantwortung für Gesamtdeutschland, dass die Bundespolitik gezwungen wird, ihren unseligen Kurs zu korrigieren.

Ich erwarte eine klare Ansage aller Bedenkenträger, dass es so nicht weitergeht. Bei allen drei Bundesländern sehe ich hinsichtlich der Mentalität oder Betroffenheit von der Flüchtlingskrise keine Probleme, die Menschen zu mobilisieren.

Ich bin Deutscher. Ich stehe voll hinter dem GG, aber um den Wahnsinn ein Ende zu setzen, muss die Bevölkerung ein deutliches Signal geben. Ich halte 30 plus Prozent für realistisch und 40 % wäre ein Erfolg.

Ich sehe leider kein anderes demokratisches Mittel als eine gezielte Protestwahl. Es geht hier um die Zukunft Deutschlands und ich finde es beschämend, dass ich nicht eine Alternative aus dem demokratischen Spektrum hier benennen kann, weil es eine Meinungsdiktatur gibt, die  alternativlos gegen das eigene Volk entscheidet.

Daher hier wieder eine unkonventionelle Lösung: Die AFD ist eine demokratisch zugelassene Partei, die sich gegen einen ungehemmten Flüchtlingsstrom ausspricht.

Das ist nebenbei das einzige positive an dieser Partei, aber das genügt:

Jeder noch so blöder Politiker versteht, warum das Wahlvolk die "rote Karte " zieht.

Ich gebe zu, dass dieses ein Tiefstpunkt dieser Webseite ist, eine Denkzettelwahl zu empfehlen, aber zur Not frisst der Teufel fliegen.

Am 13 März 2016 prophezeie ich ein Heulen und Zähneklappern bei den Demokraten, die die Sicherheit und Ordnung für ihr Volk auf das sträflichste ignorierten. Dann werden eben die Menschen gewählt, die diese Werte versprechen und in diesem Punkt zudem ihr Wort halten werden.

Wenn Euch dann das noch nicht reichen sollte, dann wird die Demokratie den Bach runtergehen, aber daran sind nicht die bösen Rechten, sondern Politiker, die ihre Handlungsfähigkeit und damit Legitimation verloren haben.

Für diese Politik gab ich nie meine Stimme und vielleicht sollte der eine oder andere Politiker vielleicht mal seine Ohren spitzen: Ihr habt schon auf vielen Webseiten, in vielen Foren und sozialen Netzwerken die Befürworter verloren.


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16.10.2015 13 März 2016 - Tag der Denkzettelwahl

Der Autor legt frühzeitig die Marschroute für die nächsten Wahlen fest, da die Politik das vergessene Volk Deutschland  sich irgendwann nachhaltig in Erinnerung bringen muss und das einzig adäquate Mittel dazu in der Demokratie ist die Wahl:

Die große Koalition sagt:

Ihr dürft keine Brandsätze in leeren Asylbewerberheimen legen, weil es rechtspopulistisch sei, womit sie recht haben, weil es ein Verbrechen ist.
Ihr dürft nicht gegen Flüchtlinge demonstrieren, weil es  rechtspopulistisch sei.
Ihr dürft keine rechten Parteien Wählen, weil es undemokratisch sei.
Ihr dürft keine Ängste und Besorgnisse vor dem Islam haben, auch wenn nur Zugeständnisse gemacht werden, egal ob Burka, Kopftuch in Schule und Schriftsteller und Karikaturisten wie Salman Rush die Todesurteile verhängt wurden und die sich nur noch mit Sicherheitsschutz in der Öffentlichkeit bewegen können.
Ihr dürft nicht darüber entscheiden, ob ihr Wohnraum zur Verfügung stellt, weil wir den Wohnraum sonst enteignen

Ihr dürft aber schweigen und Jubeln, weil die Bundesregierung gerade auf Eure Kosten die Welt rettet!

Ich aber sage Euch: Ihr dürft viel mehr im demokratischen Rahmen, weil das Eure Heimat ist:

Ihr dürft demonstrieren, auch gegen eine ungehemmte Flüchtlingswelle.
Ihr könnt Euch für Grenzzäune aussprechen, wie sie demokratische Staaten wie die USA vor Mexiko oder Ungarn vor den Flüchtlingsansturm aufstellten.
Ihr dürft Ängste und Besorgnisse vor einer fremden Religion haben, die nicht der abendländisch christlichen Kultur entspricht und das Leben von Karikaturisten und Schriftstellern gefährdet, welches scheinbar in der neuen Gesellschaft der einseitigen Meinungsbildung mit Sympathie betrachtet wird, wenn andere Menschen aus Angst ihre Stimme nicht mehr erheben.

Ihr dürft Euch dagegen wehren, wenn das reiche Deutschland 30 Milliarden nach Griechenland mehr schickt, TTIP in heimlichen Verhandlungen im neuen Politikstil mit fragwürdigen Regeln unseren Rechtsstaat unterläuft und das Gerichtssystem durch wirtschaftliche Schiedsgerichte ausgehebelt werden soll.

Ihr dürft Euch dagegen wehren, wenn die Bundesrepublik immer mehr den Datenschutz in Frage stellt und nicht nur scheinbar unfähig ist, sich selbst vor us-amerikanischen Lauschangriffen zu schützen, sondern im Gegenteil selbst Daten sammelt und diese vermutlich an die USA weiterleitet - welchen Sinn hätte sonst eine Datenspeicherung?

Am 13 März 2016 ist Tag der Abrechnung und ich nenne das Denkzettelwahl, weil es Pflicht der Bürger dieses Landes ist ein Zeichen zu setzen, dass es so nicht weitergeht.

Alle demokratischen  Alternativen werden als rechtspopulistisch oder rechtsextrem zusammengefasst, dabei verwenden die Gutmenschen selbst eher Phrasen, die an das dritte Reich erinnern.

Wer nicht wählt, wählt rechts, ist ein nicht zutreffender Spruch, aber wenn es dann so sei, dann kann man durch ein Kreuzchen bei der AFD es doch viel deutlicher und einfacher haben.

Warum die rechte Alternative, wo ich doch zuvor immer vor der "rechten Gefahr" warnte?

Vielleicht mal eine kleine Geschichte dazu: Da ward ein Bauer, der das Monopol für Agrarprodukte in einer fast rein veganen Gesellschaft hatte. Dann gab es noch einen zweiten Bauern, der Fleischprodukte anpries, welches in einer fast reinen veganen Gesellschaft eher eine "fast unmenschliche" Nische war.

Wie dem auch sei der Bauer mit den Agrarprodukten war so weit fair mit dem Preis, aber auf einmal sagt er, dass er lieber das Ausland beliefert und um das zu schaffen seine Produkte genetisch manipuliert, um die Erträge zu steigern. Auf einmal wurden die Agrarprodukte also unerschwinglich und biologisch so sehr fragwürdig, dass die nächste Ernte gesundheitlich bedenklich werden würde.

Die Proteste der Veganer wurden ignoriert und zynisch verwiesen, dass man ja gegen den Veganismus vom anderen Bauern Tierprodukte essen könne. Der Bauer war sich als Monopolist ziemlich sicher, denn Fleisch könnte doch niemals eine Alternative sein?

Aber der andere Bauer setzte zwar auf Fleisch, aber seine Kühe wurden ökologisch unbedenklich gefüttert und waren deshalb als besser und billiger eine Alternative, auch wenn das Gesamtkonzept dem wahren Glauben wiederstrebte.

Der Bauer fuhr also seine Ernte ein und staunte nicht schlecht, weil er auf seinen genetisch überteuerten Pflanzenprodukten sitzen blieb und reumütig wieder zu einer ökologisch ernährungspolitischen Politik zurückkehrte.

Denn irgendwann ist auch ein Veganer in der Zwangslage: Lieber eine Ernte ausfallen lassen und Fleisch essen, als Lebenslang genmanipulierten Mais zu überteuerten Preisen zu essen...

a) Es gibt noch zwei andere unschöne Variante des Endes und eine gute Variante: Die anderen Veganer wurden auch Bauern, um niemals wieder von einem Agrarproduzenten abhängig zu sein und gründeten viele autonome Bauernhöfe - enteigneten quasi den Bauer, der ein Monopol auf das Land besaß und verschafften sich ihr Recht und schickten den Bauern in die Wüste...

b) der Bauer wurde enteignet und vom Hofe gejagt, was natürlich als Variante nur mit Gewalt geht, aber dafür muss man niemals Fleisch essen, welches also gar nicht einmal so verkehrt ist und eine konsequente extreme Haltung entspricht, die aber auf Gewalt beruht und das will doch niemand wirklich.

c) Die Bürger protestierten und zähneknirschend akzeptierte der Bauer die Meinung der anderen und fand einen Konsens, dass er eben im Land unbedenkliches Futter und für die anderen Länder weiterhin genetisch manipuliertes lieferte...

Fazit: Wenn nichts anderes möglich ist, dann muss der Teufel eben Fliegen essen.

Glaubt mir, ich würde gerne eine "linke Partei" empfehlen, aber seht ihr eine Partei, die demokratische Mittel wie Grenzzäune propagiert?

Nein, im Gegenteil, es wird darauf verwiesen, dass dieses eine Konsequenz der Wahl einer rechtspopulistischen Partei sei. Nun, wenn dann empfohlen wird, politische Ziele bei einer Partei am Rande des rechten Randes zu finden, dann kann man diesen Wunsch auch erfüllen, der zur Self fulfilling prophecy wird.

Deshalb propagiere ich als konservativer Christ für eine Wahl der AFD. Weil eine Entscheidung seitens der Bundesregierung und der Opposition getroffen wird, die nicht förderlich für ein friedliches Volk in Europa ist,  während osteuropäische Staaten zeigen, dass man nur noch außerhalb von Europa Maßnahmen treffen kann, um sich und sein Volk zu schützen.

Ich stehe nach wie vor hinter einer Verfassung (Grundgesetz), welches für 80 Millionen deutsche Menschen erschaffen wurde und das nun selektiv ein Artikel, der eindeutig für Menschen geschaffen wurde, deren Leib und Leben auf Grund von politischer Verfolgung  gefährdet ist. Darunter fallen jedoch nicht einmal die  Flüchtlinge , die aus sicheren  Flüchtlingslagern stammen. Die Genfer Flüchtlingskonvention mag zwar etwas anderes sagen, aber welches Land in Europa außer Deutschland nimmt annähernd so viele Flüchtlinge auf?

Die Krankenkassenbeiträge steigen gerade einseitig - wohlgemerkt nicht im solidarischen Grundgedanken von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sondern für die Arbeitnehmer..., es gibt viele Wirtschaftsexperten, die den Sinn des vorwiegend männlichen Flüchtlingsansturms mit einem eher unterdurchschnittlichen Ausbildungsniveau anzweifeln.

Der Arbeitsmarkt gibt auf Jahre keine Chance zur Integration. Die Flüchtlinge zahlten keine Gelder in die sozialen Kassen ein. Das zahlt alles der deutsche Steuerzahler, der einen lebenslangen Vertrag mit diesem Staat abschloss, dass er im Bedarfsfall von diesen Leistungen profitierte: Ich nenne das Vertragsbruch seitens der Bundesregierung, wenn die Gelder an außenstehende nun ausgezahlt werden.

Der Wohnungsmarkt war schon überlastet.

Bei alledem schwebt die schwarze Null als Damokles-Schwert über unseren Köpfen. Geld für Integrationskurse? Kein Problem, sind doch nur zwei bis drei Milliarden...
Jahrelang zerfallen unsere Schulen, unsere Universitäten und unser Straßenwesen, während das reiche Deutschland in Banken und Griechen investierte.

Das reiche Deutschland wohlgemerkt, denn während in der Öffentlichkeit über die Willkommenskultur diskutiert wird, geht in dem armen Deutschland die Armutsschere immer weiter auseinander.

Die Bundesregierung wendete sich immer mehr vom Volk ab, weil sie immer mehr ein Vertreter des reichen Deutschland wird, dass in den Osten expandiert (dort wird das Geld gerade in der Ukraine-Krise angelegt) und dafür fast einen Weltkrieg in Kauf nahm  - hier lobe ich ausdrücklich Frau Bundeskanzlerin Merkel: Denn nach einem Weltkrieg wäre die Diskussion über die Willkommenskultur überhaupt nicht möglich gewesen...

Nein, es ist an der Zeit Klartext zu sprechen und ein deutliches Zeichen zu setzen: So geht es nicht weiter!

Angebot und Nachfrage bestimmen den Markt: Die Nachfrage der Bedenkenträger stößt auf ein Angebotsmonopol der Parteien am rechten Rand. Monopole sind etwas nicht gutes  und die Monopolisten können im Gegenzug den Preis  für ihr Angebot hochschrauben.  Der Preis  kann sogar bis zum Verlust der Demokratie gehen.

Deshalb muss das deutsche Volk mit bedacht die Wahl am 13 März 2016 in den Landtagswahlen brechen, denn eine Denkzettelwahl wird zumindest einen Teil der demokratischen Parteien zur Erweiterung ihres Angebotes: Sprich Grenzzäune, zwingen.

Deshalb wird die Demokratie auch nicht aufgegeben, sondern ein starkes symbolisches Zeichen gesetzt und wenn dann die Demokraten auf das Monopol weiterhin bestehen, dann werden Sie das Grab für die Demokratie und damit ihr eigenes schaufeln.Das werden die nicht tun...sind auch ihre Arbeitsplätze -:)

Denkzettelwähler sind dann nicht rechtspopulistische Menschen, die auf die Bauernfängern hereinfallen, wie es dann von den Demokraten propagiert werden wird, sondern mündige Bürger, die aus liebe zu ihrem Volk dessen gedeihliche Zukunft erreichen wollen, gegen eine ungehemmte Zuwanderung, die Aufgabe von Recht, Sicherheit und Ordnung.

Das ist legitim: Wenn die Bundesregierung und Opposition auf ihr Meinungsmonopol bestehen, so muss dieses gebrochen werden: Das ist eine Reaktion und keine Aktion. Ein Symbol die Klartext spricht, ein Ventil, weil der Druck sonst unerträglich wird.

Deshalb meine Aufforderung an die Menschen in den Bundesländern, in denen am 13 März 2016 gewählt wird: So wie ihr wählt, würden auch die anderen Wählen und ihr bekommt jetzt den schwarzen Peter zugeschoben, weil die Gutmenschen Euch als rechten Ausnahmefall qualifizieren werden.

Ich aber sage Euch: So wie ihr denken viele Menschen in dieser Republik und das sind keine Nazis!!!

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17.10.2015 Gewissensprüfung

Nein, damit ist nicht die Bundesregierung gemeint, sondern der Autor dieser Webseite, der langsam befürchtet zu weit rechts abzudriften. Christlich gesehen ist mein Seelenheil dahin und wenn dann in Transitzonen Menschen landen, die ich hier bewusst unter dem politisch unkorrekten Begriff von Zigeuner subsummiere, um darauf erneut hinzuweisen, dass diese Gruppe im dritten Reich in Konzentrationslagern unter deutscher Leitung  vernichtet wurde.

Abgesehen davon, dass ich unter dem Begriff Zigeuner keine Volksgruppe verstehe, sondern dieses eben ein Sammelbegriff von einigen Menschen der Synthi und Roma sind, die historisch gesehen mit Pferdewagen in kleinen Gruppen durch ganz Europa zogen. Für mich ist der Begriff positiv besetzt frei nach dem Lied "lustig ist das Zigeunerleben".

Lange Zeit waren Zigeunern die Erfindung des Tarots zugeschrieben, welches nicht haltbar ist. Handlesen, böser Blick, Vorhersagen, Handeln, kleinere vermehrte Diebstähle im Umfeld (das sind absolut geringwertige Diebstähle von kleinen Dingen zum Leben oder täglichen Bedarf, die meistens von der Umgebung toleriert wurden, wer es nicht glaubt, der Frage noch bei Landmenschen dieses Jahrhunderts, wo Äxte, einige Hühner oder ähnliches verschwand, ich finde das nicht so tragisch, war schließlich kein Mord, Vergewaltigungen, Raub usw., also ich nehme das eher locker...).

Zigeunerschnitzel ist halt rot und mit Paprika, ich will hier kein eindeutiges Rezept wiedergeben, weil die deutsche Gastronomie eine Zigeunersauce sehr unterschiedlich auslegte, aber rot und Paprika war meist dabei...

Der Zigeunerbaron ist eine weitere kulturelle Bereicherung.

Im zweiten Sissy-Film gab es eine Eheszene mit Zigeunern, wo die Kaiserin von der Ehefrau eines Zigeuners einen Eimer Wasser abbekam, weil sie sich in die Eheangelegenheiten einmischte, um die Frau vor Schlägen ihres Mannes zu schützen, wobei die Frau nun ihren Mann verteidigte...

Ja, einige Menschen werden wieder sagen, dass das Platt und wieder so eine gemeine Diskriminierung ist.

Ich sehe das natürlich wieder anders: Selbst die Königin hat nicht das Recht sich in die Angelegenheiten von freiheitsliebenden Menschen einzumischen, die mit Stolz nach ihren eigenen Gesetzen leben und diese Gesetze und Regeln im Verband sind so gut, dass sie in fremden Ländern überwiegend toleriert werden - da ist keine Polizei, Bundesgrenzschutz oder Transitzone nötig, um das Gesetz durchzusetzen, sondern in der Regel reicht der Gruppendruck zur Disziplinierung und der einzelne ist nichts ohne die Gruppe und die Verbannung als höchste Strafe dann ein Fall ins nichts...

Für  mich sind die Gruppe der Zigeuner und ihre Lebensart ein Ausdruck von Freiheit ohne Grenzen und gerade diese Menschen, die ein Symbol für unbegrenzte Freiheit ohne Grenzen sind, werden, so weit sie noch existieren dann in Zukunft im freien Deutschland und Europa in Transitzonen landen?

Prima, ihr Gutmenschen in unserer Gesellschaft: Erst verdammt ihr den Begriff Zigeuner, weil ihr ihn diskriminierend findet, dann wird aus Zigeuner "Sinti und Roma" , dann unter genauer wissenschaftlicher Betrachtung sind das nur "Teilgruppen" aus dem o. a. Gruppen (nicht alle Sinti oder Roma gehören zur "landfahrenden Bevölkerung") und am Ende verschwinden die letzten Überreste dann in Transitzonen, weil sie unbestreitbar nicht den Visum-Bedingungen entsprechen...und werden abgeschoben...

Damit stirbt auch die letzte Zigeunergruppe in Deutschland und da fragt man sich: Wurde in der letzten Konsequenz der Begriff Zigeuner zu Grabe getragen, damit man nun namenslose Menschen bequem einen Transit ermöglichen kann? Ihr verlogenen Menschen...

Das mit dem schönen Wort Transit: Der kommt aus dem lateinischen trans=durch ire=gehen.

Einst war das Wort Transit klar positiv besetzt und definiert: Im Flughafen eben eine Zone, wo Durchreisende nicht einer weiteren Kontrolle unterzogen werden, sondern von einem Terminal zu einer anderen Maschine wechselten: Sie reichten durch das Land, ohne es zu betreten.

In der Technik sind das glaube ich halbdurchlässige Leiter, wo Elektronen durchgehen...

Dann kamen Länder auf die Idee, Menschen nicht mehr in das Land zu lassen, die über einen Flughafen illegal einreisen. Sie ließen die Menschen in den Transitzonen vergammeln...

Dieses führte wiederum 1993 zum sogenannten Flughafenverfahren in der Bundesrepublik Deutschland:

Leider hilft die Kritik in Wikipedia nicht weiter, da ein Freiheitsentzug durchaus nach Artikel 5 Abs. 1 f nach europäischer Menschenrechtskonvention ausdrücklich erlaubt ist oder wie folgend zitiert :

"Artikel 5
Recht auf Freiheit und Sicherheit

(1) Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit. Die Freiheit darf nur in den folgenden Fällen und nur auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise entzogen werden:
.......a - bis e werden übersprungen
f)     rechtmäßige Festnahme oder rechtmäßige Freiheitsentziehung zur Verhinderung der unerlaubten Einreise sowie bei Personen, gegen die ein Ausweisungs- oder Auslieferungsverfahren im Gange ist." Quelle dejure.org
 
Da beißt keine Maus den Faden ab. An Flughäfen ist das rechtlich erlaubt, aber Moral und Recht sind zwei getrennte Themen.

Ich finde es absolut nicht statthaft ein Wort, welches für durchreisen steht, derart zu missbrauchen, dass eine Freiheitsentziehung zu einem Transit wird

a) Der Flüchtling will nicht durchreisen, sondern einreisen und Asyl beantragen. Hier wird der Wille eines mündigen Menschen einfach ignoriert und einfach gesagt: Für uns bist Du nach geltenden Recht ein Durchreisender.  Ist er aber nicht: Er ist ein Mensch der einreisen will,  dieses auch erstmal in einem Rechtsverfahren durchsetzen will  und es gilt irgendwo auch in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten). 

b) Das Verlassen des Staates passiert durch eine Abschiebung, also gegen den Willen des Menschen, also ist eine Transitzone eine Verballhohnung des ursprünglichen Begriffes Transit, der auf Freiwilligkeit beruht: Egal ob Elektronen in der Physik, Menschen die im Transit durch den Unrechtsstaat DDR reisten - ich kann mich nicht erinnern,  dass Menschen  vom Grenzübergang Berlin an einen Grenzübergang nach Westdeutschland mit Gewalt verbracht wurden.

c) Eine Person im Transit ein Verfahren zu machen, heißt, ihr auch während dieser Zeit einen Freiheitsentzug zuzumuten. Transit heißt aber bei aller Liebe nicht Freiheitsentzug.
Genausowenig ist eine Kriegsmission keine Friedensmission.

Das ist fast  genauso schlimm wie im dritten Reich,  wo halbwegs normale Begriffe missbraucht wurden - ich mach aus rechtlichen Gründen keine Aufzählung - denken sie sich ihren Teil - die Gedanken sind frei...

Nun wird also ein Asylant, der bereits vielleicht deutschen Boden erreicht, in eine Transitzone überführt, also von deutschem Boden in ein Niemandsland gegen seinen Willen verbracht.

Das ist doch lächerlich. Ich nenne das im Klartext "Verschleppung". Von deutschen Boden in eine Transitzone - das ist doch irgendwie wahnsinnig?

Die Rechtsposition des Asylanten/Flüchtlings verschlechtert sich.  Und  an dieser Stelle bin ich gezwungen auf das dritte Reich hinzuweisen, wo erst in Sammellagern und später in Konzentrationslagern  Menschen in eine eindeutig schlechtere Rechtslage verschoben wurden.

Dort wird intransparent gehandelt, ohne das die Öffentlichkeit das wirklich überprüfen kann. Übergriffe nicht ausgeschlossen, denn die abgeschobenen Menschen werden wohl kaum klagen können...

Stopp, ich behaupte hier nicht, dass die Menschen total entrechtet und vernichtet werden. Ich weise nur ähnlich der sogenannten Totalitarismustheorie darauf hin, dass in totalitären Regimen wie  z. B. bei Stalin den Archipel Gulag oder bei  Adolf Hitler  Konzentrationslager gab, also die  Bestrebung, unerwünschte Menschen in einem Lager zu sammeln.

Es gab dafür übrigens immer auch die entsprechenden Gesetze, aber die waren doch unbestreitbar nicht moralisch einwandfrei?

Ich vertrete dabei den humanitären Grundsatz, dass alle Menschen, egal welcher Nationalität, Religion....eine unteilbare Menschenwürde nach Artikel 1 Grundgesetz besitzen und wenn Teile eines Staates zu Sonderzonen deklariert werden und Menschen in diesen Lagern verschwinden und sei es auch nur bis zu ihrer Abschiebung, weil sie nicht den rechtlichen Vorstellungen entsprechen, dann ist das für mich nicht akzeptabel - was wäre ich sonst für ein Mensch...

Wir streckten unsere Finger auf Länder wie Südafrika, wo im Rahmen der Appartheit Menschen in Lagern verschwanden...Lager, wo Menschen gegen ihren Willen festgehalten werden, sind nach meiner Ansicht immer ein Zeichen von Unfreiheit - und das bei Menschen, deren einziger Vorwurf es ist, in unser Land zu wollen.

Lager sind niemals ein Ausdruck einer freien Gesellschaft. Und genau ein ganzes Problem wird jetzt durch Lager gelöst - natürlich in einem "guten Lager" zum Wohle der Gesellschaft; viel anders argumentieren die Herrscher von totalitären Systemen aber auch nicht. Alles zum besten für die einheimische Bevölkerung.

Gefängnisse akzeptiere ich bei Straftätern uneingeschränkt, aber waren es nicht die Befürworter der ungehemmten Zuwanderung, die darauf bestanden, dass es keine illegalen Menschen in Deutschland gäbe? Zynisch gesehen lautet die Antwort wohl in Zukunft: ja - denn die "illegalen Menschen" leben ja in Transitzonen...

Und dann kommen wir ins dritte Reich zurück, wo Zigeuner definitiv in Konzentrationslager kamen und nachdem der Begriff nun aus den Köpfen verbannt wurde, ist es nun korrekt, diese namenslosen Menschen wieder zu inhaftieren...auf deutschen Boden...das ist für mich schwer erträglich, da der Begriff Zigeuner für mich zumindest für Freiheit ohne Grenzen steht.

Wer ist jetzt eigentlich besser? Der Mensch der den Begriff Zigeuner politisch korrekt vermeidet oder der, der dieselben Menschen inhaftiert und abschiebt?

Ich werde jedenfalls den Begriff Zigeuner weiterhin verwenden, schon allein, damit unsere Nachfahren nicht vergessen, dass es eine alternative freie Lebensform gab, die aus dem kollektiven Gedächtnis unter dem Vorwand der Vermeidung von Diskriminierung verdrängt wurde.

Die Zigeuner verschwanden dann im dritten Reich und der letzte Todesstoß dieser Kultur wurde 2015 gegeben, als Deutschland beschloss, Transitzonen zu errichten und deren nun namenlose Vetreter einzusperren und zu verbannen.

Schade, eigentlich sollte man "die letzten Zigeuner" als Weltkulturerbe schützen und fördern, aber dieser Zug ist abgefahren:

Erst wurde der Begriff abgeschafft und dann verschwinden die letzten Menschen  dieser Kultur in Transitzonen: Das habt ihr Gutmenschen prima hingekriegt, die im Begriff  Zigeuner vorgeblich eine Diskriminierung sahen, aber nun eine namenlose kulturelle Lebensform restlos zerstörten.

Meine Frage: War es Euch immer so wichtig, darauf zu bestehen, dass Zigeuner keine einheitliche Volksgruppe sind,  damit ihr außerhalb  der Menschenkonventionen  das Zigeunertum  verdrängen und auslöschen könnt und niemand sich für eine Gruppe einsetzen kann, die sich durch ihre Lebensart abgrenzte, weil Sie keinen Namen, Bezeichnung und Schutz mehr besitzt?

Prima, dann klappte das ja auf Anhieb...

Diesen Artikel bezeichne ich deshalb auch als Nachruf: Ich finde es Schade, wenn eine Lebensform nach Jahrhunderten  in Europa ausstirbt, aber da scheine ich der einzige zu sein, da es ja politisch nicht mehr korrekt ist über Zigeuner zu sprechen...

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18.10.2015 Freispruch erster Klasse

Wie vielleicht bekannt, schrieb der Vorstand der AFD eine Strafanzeige gegen die Bundeskanzlerin, die natürlich als Kuriosum von mir als historisches Dokument eines eher unwürdigen Politikstils hier archiviert wird (das Dokument wurde veröffentlicht zum Zwecke der Kenntnisnahme und Verbreitung und es ist anzunehmen, dass es aus Scham irgendwann verschwindet - ich mache so etwas selten und gebe natürlich den Originallink weiter).

Weitaus unwürdiger ist, dass wohl ein renommierter Strafrechtsprofessor einklinkt und die Öffentlichkeit  sich in diesem Fall nicht eindeutig hinter die Bundeskanzlerin stellt, auch wenn Bedenkenträger wie ich ein falsches politisches Signal darin sehen  - das Strafgesetzbuch ist nicht die richtige und adäquate Antwort und selbst Herr Lucke, ehemals AFD-Führer distanzierte sich von diesem Pamphlet.

Also, fangen wir einmal an: Selbstverständlich darf sich bekanntlich nicht einmal der König über das Gesetz stellen. Was Jupiter erlaubt ist, ist einem Esel noch lange nicht erlaubt, ist dazu sinngemäß der lateinische Spruch.

Also besteht die Frage, ob ein Rechtsbruch vorlag und in wie weit das Strafgesetzbuch  hilfreich bei politischen Entscheidungen ist.  Erst einmal  ist im sogenannten öffentlichen oder Staats-recht eine Lösung zu suchen, welches im sogenannten Verfassungsrecht in der Normenpyramide der Bundesrepublik an oberster Stelle steht.

Asyl ist erstmal im Art. 16 a oder 18 GG ein Bestandteil des Grundgesetzes und bei unberechtigten Veränderungen desselben ist das Bundesverfassungsgericht zuständig.

Wenn also jemand in seinem Grundrecht betroffen ist, dann wird eine Verfassungsbeschwerde und nicht etwa Verfassungsklage eingelegt, weil wir uns ja auf einem höheren Niveau als die AFD bewegen.

Die Zuständigkeiten des Bundesverfassungsgerichtes sind in Artikel 93 GG niedergelegt:

Teilzitat

Art. 93 GG – Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts

(1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:
    1.    über die Auslegung dieses Grundgesetzes aus Anlass von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter, die durch dieses Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind;

Frau Dr. Merkel ist unbestritten Bundeskanzlerin und Abgeordnete des Bundestages und nebenbei Bundeskanzlerin, also irgendwo ein weibliches Bundesorgan

Artikel 65 GG

Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.

 § 1

(1) Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der inneren und äußeren Politik. Diese sind für die Bundesminister verbindlich und von ihnen in ihrem Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung zu verwirklichen. In Zweifelsfällen ist die Entscheidung des Bundeskanzlers einzuholen.
(2) Der Bundeskanzler hat das Recht und die Pflicht, auf die Durchführung der Richtlinien zu achten.
Quelle: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/regierung-und-verfassung-geschaeftsordnung-der-bundesregierung.html

Ich gehe davon aus, dass der Bundesinnenminister und Außenminister bei der Entscheidung von Frau Merkel hinreichend informiert wurden, also der Rechtsweg eingehalten wurde, aber der Rechtsweg wurde sehr unfundiert aus zusammengefügten Zeitungsartikeln zusammengefügt. Dieses hält im bürokratischen Deutschland keiner Prüfung stand, wo eine Ministerialbürokratie akribisch mitschreibt (eigene Einschätzung).

Zudem ist es schwer bis gar nicht überprüfbar, ob nachträglich nicht noch etwas ergänzt wurde...viel Spaß bei der Beweisführung - an der keine Sau interessiert ist.

Frau Merkel traf auf der politischen Ebene eine Entscheidung, die auf einer Absprache (Vertrag) mit dem östereichischen Präsidenten beruhte oder und nicht wie der Bundesvorstand der AFD es böswillig unterstellte:

"In der Folge dieser Gespräche entschieden Frau Merkel und die österreichische Regierung  in der
Nacht vom 4. auf den 5. September2015 , den in Ungarn „festsitzenden Flüchtlingen“ den Grenzübertritt von Ungarn nach Österreich – insoweit eine Entscheidung des österreichischen Bundeskanzlers - sowie den Grenzübertritt von Österreich nach Deutschland – insoweit eine Entscheidung von Frau Merkel – zu erlauben.
Als direkte Auswirkung dieser Entscheidung von Frau Merkel reisten in den Tagen ab 4. bis ca. 6. September 2015 mehrere 10.000 Personen aus Ungarn nach Deutschland ein. Im weiteren Verlauf bis heute reisten in derselben Art und Weise mehrere 100.000 weitere Personen nach Deutschland ein"
Quelle: o. a. Strafanzeige der AFD.

Den Rechtsexperten der AFD müsste eigentlich bekannt sein, dass die gegenseitigen Willensbekundigungen von Regierungsoberhäuptern auch als Vertrag tituliert werden und keine Einzelentscheidungen wie in der Anzeige formuliert darstellen und dann sollte man sich diesbezüglich unter dem Stichwort völkerrechtliche Verträge auch einmal auf der Metaebene anschauen, was das Grundgesetz dazu in Hinblick auf Asyl dazu sagt:

Art 16 a Absatz 1 und 5

Artikel 16a

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.

(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.

(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.

Der Artikel 16 a Absatz 5 sagt deutlich, dass die Regelung von 1-4 aufgehoben werden  können und erwähnt dabei sogar ausdrücklich die in Abs. 2 sogenannte Dublin III-Regelung, 

"
Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist."

Gerade dieser Absatz unterliegt aber dem Absatz 5 und kann deshalb aufgehoben werden.  Nun kann man immer noch kritisieren, dass diese temporäre Aufhebung im Widerspruch zu Dublin III, also einem europäischen Vertrag unterliegt, der natürlich höher angeordnet ist als Einzelverträge zwischen europäischen Staaten.

Hier beschwerte sich auch die europäische Union und versandte eine Mahnung an Deutschland unbekannten Inhalts, der in diese Richtung geht. Aber mit dieser Mahnung wurde weder die Absprache aufgehoben, noch eine Entschädigung verlangt, noch der Vertrag zwischen Deutschland-Österreich und Ungarn angezweifelt oder aufgehoben und eine Rückführung der Flüchtlinge als Konsequenz verlangt.

Mahnung ist angekommen. Konsequenz gleich null, also weiter im politischen Geschäft...   

Das ist absolut zulässig und Deutschland kann im Rahmen der nun herrschenden Zuständigkeit die Flüchtlingsanträge abarbeiten, welches unzweifelhaft vor Ort in Ungarn eben nicht möglich war. Das nennt man innenpolitisch Amtshilfe und daran ist nichts auszusetzen. Und nachdem sie registriert wurden - also in Deutschland - dürfen sie auch hier bleiben und das wiederum ist eine separate Entscheidung auf politischer Ebene...mit Zustimmung der demokratischen Mehrheit im Parlament zu diesem Zeitpunkt und das ist demokratisch nicht angreifbar, oder darf in Zukunft das Strafgesetzbuch  über demokratische Entscheidungen richten?

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Einschub Strafgesetzbuch in Bezug auf Abgeordnete

Das Strafgesetzbuch wurde grundsätzlich nicht zur politischen Entscheidung geschaffen und deshalb sind auch Bundestagsabgeordnete erstmal Immun, welches  im Artikel
46 GG ausreichend beschrieben wird:

Art 46
(1) Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im
Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb
des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.
(2) Wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages
zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, daß er bei Begehung der Tat oder im Laufe des
folgenden Tages festgenommen wird.
(3) Die Genehmigung des Bundestages ist ferner bei jeder anderen Beschränkung der persönlichen Freiheit eines
Abgeordneten oder zur Einleitung eines Verfahrens gegen einen Abgeordneten gemäß Artikel 18 erforderlich.
(4) Jedes Strafverfahren und jedes Verfahren gemäß Artikel 18 gegen einen Abgeordneten, jede Haft und jede
sonstige Beschränkung seiner persönlichen Freiheit sind auf Verlangen des Bundestages auszusetzen.

Tut mir leid, aber ich kann nicht feststellen, dass der "Strafantrag" an den Bundestag bzw. Bundestagspräsidenten adressiert wurde, sondern an die Staatsanwaltschaft, die eine Vorgangsnummer zurückschicken soll?

Ich glaube, dass Frau Bundeskanzlerin Merkel auch Mitglid des Bundestages ist...

Im Artikel 18 GG steht dann auch, welche Straftaten unverzeihlich sind:

Art 18 GG

Art 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit
(Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und
Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen
die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr
Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.



Natürlich wird Deutschland in Zukunft weiterhin Flüchtlinge ablehnen oder Aufnehmen, aber dieses ist Teil einer politischen Diskussion.

Liebe Mitglieder der AFD: Ihr wollt Flüchtlinge ablehnen, dass will ich auch, aber darf ich einmal warnen, dass eine Ablehnung der Flüchtlinge streng rechtlich gesehen gegen das Grundgesetz verstößt und wenn ihr so auf Recht besteht, dann z. B. Maßnahmen gegen einen ungehemmten Flüchtlingssturm rechtlich unzulässig wären? Wer im Glashaus sitzt, der sollte nicht mit Steinen werfen und wer andere Politiker versucht zu kriminalisieren, setzt einen Tiefschlag.

Ich sage immer im Geiste des Bundesverfassungsgerichtes: Es herrscht eine öffentliche Diskussion über dieses Thema, man kann abwägen, wie viel Flüchtlinge ein Land verträgt, aber wer mit dem Strafgesetzbuch in der Hand Politik machen will, dem fehlt jede demokratische Kultur.

Schaut mal in Artikel 18, der gilt nicht nur für Bundestagsabgeordnete...

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Nach Artikel 32 sind solche Verträge Sache des Bundes. Jetzt kann man noch meckern, dass es Formfehler nach Artikel 59 GG Formfehler gab, diese Begründen jedoch nicht eine Aufhebung des Vertrags.

Verträge sind immer noch nach dem BGB frei gestaltbar und können zur Not eben auch mündlich geschlossen werden, weil ansonsten nach meiner Einschätzung eine  Bundesregierung handlungsunfähig wäre, um adäquat auf eine Krise zu reagieren. Wie gesagt liegen mir auch keine  Informationen  über die  Abschließung des Vertrags vor und deshalb ist eine Beurteilung auch schwer möglich.


Es ist aber grundsätzlich davon auszugehen, dass Frau Bundeskanzlerin Merkel und der österreichische Präsident die Willensbekundigungen schriftlich niederlegten und die Bürokratie wird das dementsprechend auch dokumentiert haben.

Das ist eben Politik und dort werden ständig Verträge geschlossen und geändert und da die AFD nicht im Parlament ist, wäre ich hier mit Anschuldigungen vorsichtig.

Fazit: Frau Bundeskanzlerin Merkel handelte in Ausgestaltung des GG nach ihren Richtlinien und erließ einen humanitären Akt auf Verfassungsebene. Dafür kann Sie nicht belangt werden, da das Verfassungsrecht in der Normenpyramide weitaus höher liegt als das Strafgesetzbuch.

Sie ist ein oberstes Bundesorgan und die Materie des Asylrechts gehört eindeutig zu den Grundrechten dieses Landes. Die Unterstellung, dass der österreichische Präsident, Ungarns  Staatsführung und  Frau Dr. Bundeskanlerin Merkel jeder für sich singuläre  Entscheidungen fällten, ist abstrus.

In der Folge müssten alle eben genannten Personen als Schleuser bzw. Mittäter tituliert werden.

Nach meiner Rechtsauffassung ist dieses eine Verunglimpfung von Verfassungsorganen:

 § 90b Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) ein Gesetzgebungsorgan, die Regierung oder das Verfassungsgericht des Bundes oder eines Landes oder eines ihrer Mitglieder in dieser Eigenschaft in einer das Ansehen des Staates gefährdenden Weise verunglimpft und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des betroffenen Verfassungsorgans oder Mitglieds verfolgt.

Denn Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel wird wider besseres Wissen mit einem Straftäter assoziert (Schleuser), obwohl sie als Bundesorgan in ihrer Zuständigkeit durch Richtlinien  das Grundgesetz auslegte.

Gegen diesen Vorgang kann gern ein Asylbewerber, der sich benachteiligt sieht, eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einlegen, aber  die AFD mit dem Strafrecht im Gepäck ist dazu nicht berechtigt - Gottseidank...

Auch über  Formfehler kann in so einer Verfassungsklage  entschieden werden, aber es ist schon eine auffällig  dumme Interpretation wenn ein Strafrechtsprofessor das Strafgesetzbuch über das Verfassungsrecht stellt und das oberste Bundesorgan in der Ausgestaltung des Verfassungsrechtes mit dem Strafgesetzbuch verfolgen will - einem stark nachrangigen Recht.

Meiner Meinung reichen auch mündliche Absprachen zwischen Staatsoberhäuptern für einen völkerrechtlichen Vertrag: Es lag eine Krisensituation in mehreren Staaten vor. Die Regierungsoberhäupter verschiedener Staaten machten eine Lösung und Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel stellte unter Applaus dem Bundestag ihre Lösung vor, so dass spätestens an diesem Zeitpunkt eine eindeutige Zustimmung des gesamten Parlaments vorlag - Das Parlament hätte ansonsten adäquat ein konstruktives Misstrauensvotum spontan hervorbringen können oder Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel die Vertrauensfrage stellen können.

Das Parlament war also informiert und selbst bei einer eigenwilligen Entscheidung geht es um einen Formfehler im Zustandekommen eines Gesetzes nach parlamentarischen Regeln - dafür ist aber primär nicht das Strafgesetzbuch, sondern für innerparlamentarische Abläufe der Bundestagspräsident, die parlamentarische Geschäftsordnung oder das Bundesverfassungsgericht bei Grundrechtseingriffen zuständig.   

Das Grundgesetz sieht im Art. 16a GG ausdrücklich vor, dass Zuständigkeitsregelungen durch völkerrechtliche Verträge geschlossen werden. Ich meine, dass mangelnde Formvorschriften - auch bedingt durch schnelles Handeln in einer politischen Krisensituation - nicht zur Ungültigkeit der Verträge führen.

Das Bundesverfassungsgericht und nicht das Strafgericht ist für die Aufarbeitung politischer Entscheidungen auf Grundlage verfassungsrechtlicher Beschlüsse und Gesetze...zuständig. Frau Bundeskanzlerin Dr Merkel handelte als oberstes Bundesorgan und nicht als Privatperson, die Entscheidung war eine Richtlinie, kein Wilkürakt.
Die Gesetzgebung und Regelungen eines Verfassungsorgans zum Asylrecht unterliegen der Zuständigkeit des Verfassungsrechtes...Das Handeln von Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel ist auch nach der Verwaltungslehre "öffentlich", von der Interessentheorie bis zur Subordinationstheorie. Die Ausgestaltung des Asylrechtes ist in Art. 16 a ist auch in Bezug auf die Zuständigkeit hinreichend geregelt.

So, dann lassen wir einmal das Rechts-BlaBla außer betracht und kommen zum moralischen Teil.

Im dritten Reich entledigter man sich seiner Gegner zwar nicht direkt durch das Strafgesetzbuch, aber durch die Anwendung von Gesetze zur Sicherheit und Ordnung, die auf Parlamentarier angewendet wurden.

Ich sehe da ein geistiges Erbe, wenn eine Partei, die noch nicht einmal im Parlament ist, den politischen Gegner versucht in das Gefängnis zu bringen und aus staatlichen Handeln einen Privatzirkus aus Wilkür macht, dann verdient das einen Aufschrei aller Demokraten.

Will die AFD im Parlament dann jeden unter Immunität stehenden Abgeordtneten in Zukunft verklagen?

Jeder der sich für Liberalität, Menschenrechte oder  humanitäre Gesten entscheidet, soll dann wohl im Gefängnis landen?

Am besten dann in Transitzonen verbannt werden, die man kurzfristig als Lager umfrieden kann? Wer andere Menschen aufgrund ihrer Liberalität oder Humanität ins Gefängnis bringen will, spiegelt genau jenen Geist wider, der mit der Kapitulation Deutschlands begraben wurde.

Vielleicht ist meine rechtliche Bewertung in einigen Punkten anfechtbar, aber ich staune, dass nicht entrüstete Verfassungsrechtler sich in dieser Sache zu Wort melden.

Ist Eure Verfassung euch denn so wenig wert? Darf ein Strafrechtsprofessor das Strafgesetzbuch über die Verfassung und die Politik stellen?

Seht ihr denn nicht den Angriff auf die Demokratie? Auf Grundwerte? Auf Menschenrechte? Auf unseren Bundeskanzler?

Wer Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel hier nicht sofort verteidigt, dem werfe ich ein sehr gespaltenes Verständnis zur Demokratie und Verfassung vor und ich bin bestimmt kein Anhänger von der ungehemmten Einwanderungspolitik...

Presse und Medien scheint das zu gefallen, aber habt ihr nicht auch Applaus gegeben und jetzt wo die Stimmung kippt, wird ein humanitärer Akt unisono als falsches Signal gewertet und die Schuldige nun auch an den strafrechtlichen Pranger gestellt und ihr schreit nicht auf?

Im Gegenteil, ihr gebt fragwürdigen Ansichten von "Strafrechtsexperten" ohne Gegendarstellung Spielraum.

Ich war und bin immer noch der Meinung, dass die Aufnahme in der damaligen Situation richtig war. Das waren gerade mal 10.000 Menschen, ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Nun kommen wir nicht weiter, weil Rest-Europa keine Quotenregelung befürwortet  und Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel für einen anderen Politikkurs steht, den ich als gescheitert sehe.

Aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun und meiner rechtlichen Auffassung nach scheitert der Strafantrag der AFD bereits an der Zuständigkeit, so dass ich für einen Freispruch erster Klasse plädiere, weil ein Freispruch zweiter Klasse (Rückzug auf Immunität der Bundestagsabgeordneten) bereits ein Makel und die Öffnung der Pforte zu einem Politik-Stil wäre, den ich in Deutschland nicht haben will.

Nur mal so eine Frage an die AFD: Was würdet ihr mit oppsitionellen Politikern tun, die das Nest beschmutzen, wenn ihr an der Macht wärt?

Also eine kleine Revidierung: Dann lieber die Lucke-Partei als Protestwahl, wo scheinbar noch ein gewisser Restanstand herrscht...und an Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel: Deshalb werde ich kein Anhänger der ungehemmten Einwanderung, aber wenn jemand direkt gegen die Verfassung (Grundgesetz) und seine Organe vorgeht, dann weiß ich genau, wofür ich mich als Demokrat entscheide.

Menschen, die ihre Unterschrift für so ein Pamphlet geben, sind auf moralischer Ebene ein NOGO für Demokraten.

Kleiner Nachtrag

Die Reichsbürger und die AFD...

...sind auf den ersten Blick zwei paar Schuhe, aber von derselben Art. Es geht in beiden Fällen darum zu beweisen, dass der Staat ohne rechtliche Legitimation handelt.

Das ist Argumentation aus Dunkeldeutschland und hat nur ein Ziel: Die Glaubwürdigkeit der Politik in Frage zu stellen  und den Staat als rechtlos darzustellen.

Sämtliche Grenzbeamte hätten in der Konsequenz des AFD-Vorwurfes rechtswidrig gehandelt und müssten wegen Strafvereitelung im Amte angezeigt werden. Denn jeder Beamte hätte die Verpflichtung, sich nach den Buchstaben des Gesetzes und nicht nach dem Wort und der Dienstanweisung einer "dahergelaufenen Bundeskanzlerin" zu richten.

Das ist ein wenig abstrus und Grenzbeamte stehen nicht unter dem Schutz der Immunität der Abgeordnete. Man sollte wegen der verantwortungslosen Haltung des Professors für Strafrecht, ihm seine Professur entziehen, denn er handelt im Sinne einer Kaste, die den Rechtsstaat und seine Entscheidungen auf demselben Niveau wie die Reichsbürgerbewegung bringt.

Deshalb darf es auch nicht zu einem Freispruch zweiter Klasse kommen.

Wie gesagt, die Zuständigkeit über Richtlinien der Bundeskanzlerin und dessen Umsetzung liegt nach meiner Haltung absolut entweder beim Bundestag, Parlament und bei begründeter Beschwerde der Abgeordneten beim Bundesverfassungsgericht.

Wegen fehlender Verfassungsbeschwerdemöglichkeit der AFD ist auch kein Beschwerdeführer da  und  von alleine  ist kein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichtes vorgesehen. 

Wie ein Gesetz oder Vertrag dort zu stande kommt, ist erst einmal Sache der Bundesregierung und falls dann immer noch Bedenken vorliegen des Bundestagspräsidenten, der im ungünstigsten Fall die Bundeskanzlerin rügen könnte wegen eventueller Nichtbeachtung von Formvorschriften.

Wie sagte Herr Ex-Bundeskanzler Schröder doch gleich: Entscheidend ist was hinten bei raus kommt und das war die Dienstanweisung für Grenzschutzbeamte, die Flüchtlinge aufzunehmen und nicht abzuweisen.

Anmerkung: Die Reichsbürgerbewegung ist eine Sammelbewegung, die sich heute aus überwiegend rechten Gedankengut  zusammensetzt.  Reichsbürgerbewegung wie deren geistigen Kinder in Varianten höhlen nach meiner Ansicht das Rechtsvertrauen in den deutschen Staat aus und gehören meiner Ansicht nach für verboten erklärt.

Hier leben Menschen in Pseudo-Realitäten, die mit dem realen Handeln nichts zu tun haben.   



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20.10.2015 Gratulation - ein Jahr Pegida

Für die einen ist es ein "rechtspopulistischer Albtraum", für die anderen  Deutschlands  Stimme  "besorgter Bürger", welches als Begriff  gleich mal in die rechtspopulistische Ecke gedrückt wurde.

Linguistik: Freie Gedanken in freie Wörter zu fassen, erfordert im Land der "besorgten Politiker" scheinbar einen Berufstitel wie Journalist oder Politiker. Auch das ZDF als "besorgter Sender" sah sich bemüssigt, eine Liste der PEGIDA-Sprache herauszubringen, die aus den schönen Wörtern:   Abendland, Lügenpresse, Volksverrat und "Wir sind das Volk" bestand.

Gottseidank sind wir ja noch nicht in einem Land, in dem wir bei der Verwendung solcher Begriffe ins Gefängnis geworfen werden - ich als "besorgter Bürger" bzw. Bedenkenträger würde es schade finden, wenn dann eine weitere Strafanzeige gegen unsere Bundeskanzlerin geschrieben werden müsste, weil sie unlängst sagte:

"Denn daran mangelt es der deutschen Bevölkerung ihrer Ansicht nach gravierend: "Wenn Sie mal Aufsätze in Deutschland schreiben lassen, was Pfingsten bedeutet, dann würde ich mal sagen, ist es mit der Kenntnis übers christliche Abendland nicht so weit her.", Quelle: Welt mit der als Unwort qualifizierten Phrase besorgte Bürger in der Titelüberschrift: Merkels deutliche Botschaft an alle besorgten Bürger, 09.09.2015

Das Wort "Abendland" wurde demnach innerhalb eines Monats vom Ausdruck demokratischer Leitkultur  zum Unwort der PEGIDA herabqualifiziert neben dem Wort besorgte Bürger, welches dann wohl als Verballhornung für rechtspopulistische Menschen angewendet wurde - denn wer besorgt ist, muss bekehrt werden, weil Ängste vor Überfremdung einer rechtsradikalen Kultur entsprechen.

Wenn ein besorgter Mensch vor "Überfremdung" keine Angst mehr hat, dann ist er im christlichen Abendland angekommen? Das erscheint mir nicht besonders schlüssig zu sein...

Das ist nicht von mir, denn der Bundestag brachte unter dem Titel, Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Berichte und Dokumentation von Jürgen Meyer und Markus Engels, Springerverlag , 19.12.2013, Bericht zur Konventionssitzung am 19. und 10 und 11 Juli 2000, S. 5, heraus und dort wurde festgestellt:

"...Offensichtlich sei mit der Beschränkung der Freizügigkeit auf Ängste vor Überfremdung Rücksicht genommen worden. Diese Ängste seien unbegründet... "

Dahingehend setzt nun die Presse in neueren Artikeln Überfremdung in Anführungszeichen: Bild und Welt seien hier als Stellvertreter genannt.
Für die Bild gibt es keinen Link, da die Seiten mit deaktivierten Javascript nicht mehr anzeigt...

Deshalb muss eine "deutliche Botschaft" gesendet werden, welches wiederum ein Pseudonym für Klartext reden ist, welches Lieblingsbegriffe der "staatlichen Propagandasender" und Politiker wie Sigmar Gabriel sind...

Ja, Menschen, die wohlfeile Begriffe wie Friedensmission oder Transitzonen als Kuschelecke für die demokratische Linguistik empfinden, können den Klartext nicht vertragen, wenn Menschen böse Wörter wie Abendland, Überfremdung oder "Wir sind das Volk" verwenden.

Wir sind das Volk ist jetzt also auch nicht mehr politisch korrekt im deutschen Sprachgebrauch? Wer sind wir dann?

Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsmacht sind Kernelemente  der demokratischen Staatslehre  und dann wundert man sich,  wenn Menschen auf die Idee kommen, andere Menschen "Volksverräter" zu nennen? Dieses ist übrigens der einzige Begriff,  wo ich eindeutig zustimme, dass er als typisch für die Nationalsozialisten angesehen werden kann...

Dann die Galgengeschichte, wo auf dem einen Galgen vollständig sinngemäß stand: "Reserviert "Pack" Siegmar Gabriel" stand (Siegmar ist entweder ein Schreibfehler wegen ortografischer Unkenntnis oder ein geschicktes Wortspiel - ich weiß, was damit gemeint ist, aber wenn die Öffentlichkeit das Wortspiel nicht versteht, dann soll es eben ein Rechtschreibfehler sein - ihr versteht eben Euer Volk schon lange nicht mehr...).

Pack wiederum ist eine Anspielung auf Herrn Gabriel, der unbestritten sagte: "...keinen Milimeter diesem rechtsradikalen Mob: bei uns zu hause würde man sagen, das ist Pack, was sich hier herumgetrieben hat. Das ist der Ausdruck der bei uns jedenfalls gewählt würde,ist vielleicht nicht so distinguished, wie wir sonst in der Politik reden , aber ich glaube darum geht es. Das sind Leute, die haben nichts mit Deutschland zu tun. Das ist nicht das Deutschland, das wir in diesem Land haben wollen. Die halten sich für Vetreter des wahren Deutschland, aber in Wahrheit sind es die undeutschesten Typen, die ich mir vorstellen kann. Für die gibt es nur eine Antwort: Polizei, Staatsanwaltschaft und nach Möglichkeit für jeden, den wir da erwischen Gefängnis", Quelle: mündlicher Beitrag von Gabriel in Heidenau vom 24.08.2015, für Rechtschreibfehler  oder sonstige Fehler ist der Autor verantwortlich und bittet auch darum, dass Fehler zur Korrektur gemeldet werden.

Auf diese Äußerung hin gingen Drohungen von Brandanschlägen und Morddrohungen ins Willy Brand Haus ein. Wer Wind sät, wird Sturm ernten, heißt es in der Bibel und eine heftige Reaktion geht in diesem Fall auch eine heftige Aktion voraus. 

Pack wiederum ist ein typischer Begriff des dritten Reiches - ich eruierte das bereits. "Pack" wurde auf  dem Schild in Anführungszeichen verwendet und das dürfte  ein hinreichender Hinweis sein, dass dieses eine Stellungnahme  zu Herrn Gabriels o. a. Äußerung war  und man kann hier schön die Kausalität einer Gewaltspirale nachvollziehen. Herr Gabriel  droht mit Gefängnis  - die Anhänger mit dem Tod  - und die Bundesregierung nun mit  dem Strafgesetzbuch.

Kann man da wirklich ein 100 % reines Gewissen haben? Insbesondere, weil Herr Gabriel missverständlich rüber kam, da auch besorgte Bürger aus Heidenau, dem Ort der kleinen Ansprache von Herrn Gabriel, sich scheinbar in einen Topf  mit Brandstiftern geworfen sahen und empörte Mails verfassten... Das wurde scheinbar nicht so aufgenommen, wie Herr Gabriel es sich vorstellte...

Das Bundesverfassungsgericht sah sich dann nach dem zeitgleichen Aufruf der Bundeskanzlerin
, solche Demonstrationen zu meiden, und Initiativen zum Verbot auf lokaler Ebene von besorgten Lokalpolitikern klarzustellen:

 Bundesverfassungsgerichtes 62/2015:

"...Aufgrund der Geschehnisse der jüngeren Zeit und der aktuellen Medienberichterstattung kommt der Stadt Heidenau für das derzeit politisch intensiv diskutierte Thema des Umgangs mit Flüchtlingen in Deutschland und Europa besondere Bedeutung zu. Das für viele Bürgerinnen und Bürger von Erwerbstätigkeit freie Wochenende ist oftmals die einzige Möglichkeit, sich am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung durch ein „Sich-Versammeln“ zu beteiligen und im Wortsinne „Stellung zu beziehen. Insoweit gewährleistet Art. 8 Abs. 1 GG das Recht, selbst zu bestimmen, wann und unter welchen Modalitäten eine Versammlung stattfinden soll und ob man an dieser teilzunehmen gedenkt...."


 Wie dem auch sei...Die Verunglimpfung von PEGIDA, dem Enfant terrible der Gesellschaft, wurde pünktlich zum Geburtstag dann unterstellt, dass sie für einen Mordanschlag in Köln verantwortlich zu machen seien und das ist genauso ein Tiefschlag, als ob ich behaupten würde, dass die Öffnung der Grenzen durch die Bundeskanzlerin und deren ungehemmten Ansturm der Flüchtlinge Schuld an dem Mordanschlag sei.

Ich spreche hier von Kausalitätsketten: Öffnung der Grenzen - politischer Widerstand besorgter Bürger - deren Verdrängung in die Rechte Ecke - Radikalisierung einzelner Bürger mit Mordanschlägen. Das ist keine Rechtfertigung, Das ist der Versuch einer Analyse.

In den siebziger Jahren herrschte Analog eine große Koalition und es gab politische Reizthemen. In der sogenannten Studentenbewegung bildete sich die APO (außerparlamentarische Opposition).

Ein Bruchteil - wie übrigens jetzt auch - radikalisierte sich - welches der Staat wiederum zum Anlass nahm, Grundrechte der gesamten Bevölkerung einzuschränken und z. B. die Rasterfahndung einführte, welches zum Wort des Jahres 1980 gekürt wurde , 2004 von dem Exverteidiger der Terroristen und späteren Innenminister Otto Schilly 2004 europaweit wieder aktiviert wurde.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang an eine Rede von Strauß, der Studenten 1980 in einer üblen Rede kurz vor seiner Nichtwahl deformierte:

"...Ihr seid ja nur das Produkt  dieser Fehlerziehung, das Produkt dieser Hetze ihr könnt einem ja Leid tun, mit eurer erbärmlichen Dummheit - ihr wärt die besten Schüler von Dr. Joseph Göbbels gewesen ihr wärt die besten Anhänger Heinrich Himmlers gewesen ihr seid die besten Nazis, die es je gegeben hat", Quelle: ZDF History Strauß

Ja, dass in die rechte Ecke stellen fällt den Demokraten dieser Politik leicht. Das hat eine unwürdige Tradition, aber wenn der Ruf erst ruiniert ist, dann fallen alle Hemmungen...

Das ist die persönliche Paranoia des Autors? Nein, im Pressewald fragen sich auch einige besorgte Journalisten, ob das alles so richtig ist, was im Augenblick passiert und teilen ansatzweise bedenken:

"Die nächste Unterstellung wurde Pegida an diesem Samstag gemacht. Pünktlich zum Jahrestag soll die Bewegung auch noch für den Mordversuch an der Kölner Oberbürgermeisterkandidatin Henriette Reker verantwortlich sein. Entsprechende Kommentare gab es schon, da wusste man vom Täter kaum mehr als das, was Augenzeugen vom Tatort berichteten. Wenig später stellte sich heraus: Der Mann war schon vor 20 Jahren rechtsextrem. Auch mangelt es in Köln nicht an Kräften, die Rechtsextremismus schüren: etwa die Parteien Republikaner und Pro Köln oder rechte Hooligan-Szenen. Als Schuldiger wurde aber Pegida ausgemacht. Anführer Bachmann wird sich freuen: Er hat einen neuen Anlass, Pegida als Opfer der "Lügenpresse" darzustellen.", ntv, von Christoph,  Herwartz,
"Nach einem Jahr wieder da , wie wir Pegida stark machen" .

Dann wird in einem Artikel der Welt vom heutigen Tage, dass sich die Menschen zu unrecht wie Juden verfolgt fühlen würden in einem Beisatz über die ach so friedlichen Pegida-Gegner geschrieben:

"Von der Gegendemonstration unter dem Sammelbegriff "Herz statt Hass" wehen dröhnende Fetzen von Punk und Hip-Hop herüber, Seifenblasen und Luftballons, ab und an ein herzhaft skandiertes "Nazischweine!". Dort wurde getanzt.", Quelle Welt im o. a. Link, heute 8:53 Uhr

Hey, die Pegida-Menschen mussten von der Polizei geschützt werden, wurden von Teilen von linken Gruppen angegangen und "herzhaft" als "Nazischwein" tituliert. Ist das demokratische Kultur?

Diese Verharmlosung und Verniedlichung von Gewalt der Pegida-Gegner ist doch ein wenig einseitig - Werden jetzt Autonome Randalierer von der Presse moralisch gestützt? Das ist ein wenig Verharmlosung von Gewalt gegen die eigene Bevölkerung...

Fazit

Auch wenn es der Presse und Bundesregierung schwer fällt, so ist die Flüchtlingswelle ein politisches Reizthema, bei dem es erlaubt ist,
sich am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung durch ein „Sich-Versammeln“ zu beteiligen und im Wortsinne „Stellung zu beziehen., wie es das Bundesverfassungsgericht so schön formulierte.

Die Bundesregierung und Medien verfallen zur Zeit gern in den Tenor, dass die Meinung einer "großen Koalition" die Legitimation zur uneingeschränkten Macht- und Meinungsdiktatur gibt.

Alles außerhalb dieser Gedanken widerspricht einer demokratischen Gesinnung. Das die Demokratie nicht nur aus dem Parlamentarismus besteht und es Grundwerte wie Meinungsfreiheit und Demonstrationen gibt, wird dabei übersehen.

Sorry, ich kann mich wie die GDP für Grenzzäune aussprechen, auch wenn Herr Altmayer fataler weise, behauptete, dass  weder die Berliner Mauer noch die chinesische Mauer funktionierten, welches gelinde gesagt "historisch gesehen" falsch ist:

Die chinesische Mauer funktionierte ein paar Jahrhunderte und während der Mauerzeit der DDR gab es unbestritten ein halbes Jahrhundert keinen Flüchtlingsansturm nach Deutschland. Die Mauern fielen durch Kriegshandlungen bzw. durch eine friedliche Revolution des Volkes, auf deren Schildern zuerst "Wir sind das Volk" und dann "wir sind ein Volk" stand.

Jener Spruch übrigens, der Mauer zum Fall brachte, ist heute als PEGIDA-Sprache zum Unwort deklariert worden - seid ihr jetzt vollends verrückt geworden?

"Wir sind das Volk" war das Aufbegehren eines Volkes, dass eine Meinungsdiktatur und einen Unrechtsstaat (DDR) zu Fall brachte und die heutigen Befürworter einer ungehemmten Einwanderungspolitik, die unter dem Motto "Wir schaffen das" eine sehr einseitige Meinung vertraten, sind nach eigenen Umfragen nicht mehr die Mehrheit, die die Bundesregierung in Form der großen Koalition vertrat, aber nun zunehmend gegen die Meinung des eigenen Volkes unbeirrt weiter regiert.

Habt ihr Angst, dass das Volk die "Meinungsdiktatur" von Euch bricht und Eure Regierung fällt? Dann sagt es aber auch so.

Nun gibt sich das Volk eine Stimme unter dem Namen Pegida und das ist natürlich durch und durch böse, wenn man zu einem Reizthema mit demokratischen Mitteln in Form der Demonstration greift?

Dann werden Randerscheinungen wie Galgen zu einem Symbol für alle Demonstranten hochstilisiert? Wie unwürdig ist das dann.

Wie dem auch sei - Pegida wird uns erhalten bleiben und auch wenn man die Köpfe abschlägt, so gibt es genug andere Menschen, die sich den besorgten Bürgern annehmen werden, weil sie es der Politik nicht mehr zutrauen, ihre Sorgen und Ängste wahrzunehmen und adäquate Lösungen zu repräsentieren.

Dann haben aber nicht die Bürger versagt, sondern die Politik, die im Auftrag der Bürger gewählt wurde, um sich ihrer Sorgen anzunehmen.

Ich gratuliere jedenfalls Pegida zu seinem Geburtstag, halte es für absolut demokratieschädlich, wenn eine Politik der Ausgrenzung stattfindet und wünsche der Bundesregierung von Deutschland dann noch eine angenehme Restregierungszeit:

Meine Prophezeiung: Pegida wird sich noch länger halten als manch unbesorgter Abgeordneter, der die Stimmen der Bevölkerung ignoriert und verächtlich macht.

Denn das treibt die Menschen in die Opposition und ein Teil radikalisiert sich.


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21.10.2015 Noch ein Wort zur Strafanzeige gegen Frau Merkel wegen Schleusung

Am 18.10.2015 eruierte ich dieses Thema bereits und kam zum Schluss, dass eben manchmal gilt: Was Jupiter erlaubt ist, ist einem Esel nicht gestattet.

Heißt das, dass  Frau Bundeskanzlerin Merkel über dem Recht steht - Mitnichten!

Mythologisch gesehen ist die sogenannte Tafelrunde von König Arthur Vorbild.  Dort saß der König mit den Rittern am Tisch und  es wurden die Leitlinien der Politik festgelegt.

Die Legitimation war zwar keine Wahl, aber es geht jetzt einmal um die Regierungsform.  Die Einhaltung der Gesetze vom König wurde am runden Tisch überprüft und nicht vor den Gerichten, wo das Volk verurteilt wurde.

Ja, deshalb konnte der König immer noch verurteilt werden, aber nur von den Menschen, die an der Tafelrunde saßen. Niemals saß der König im Knast mit Schwerverbrechern. Er war aber verpflichtet sich an Recht zu halten.

Heute haben wir ein Parlament, einen Bundestagspräsidenten, einen Bundesrat und  ein Bundesverfassungsgericht.  Die Abgeordneten  sind ausdrücklich außerhalb  des Strafgesetzbuches angesiedelt, es sei denn, der Bundestagspräsident hebt die Immunität auf.

Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass private Verfehlungen weiterhin geahndet werden können, also sich der Parlamentarier über das geltende Recht erhebt.

Dann gibt es für politische Entscheidungen das Parlament, welches den Bundeskanzler absetzen kann, wenn er anfängt willkürlich zu entscheiden und ein konstruktives Misstrauensvotum stellen kann, wenn der Bundeskanzler anfängt, nach Gutdünken zu entscheiden und sich willkürlich über das Gesetz erhebt. Der Bundeskanzler ist nebenbei oberster Chef der Exekutive, seine Weisungen sind erstmal für die Exekutive bindend, es sei denn, dass er erkennbar gegen das Grundgesetz und Art. 1-20 GG vorgeht, also der Menschenwürde und dem Staatsaufbau.

Aber selbst dann ist ziviler ungehorsam nur angesagt, wenn nicht das Bundesverfassungsgericht und der Rest des Bundestages nicht mehr handlungsfähig ist. Man kann dann remonstrieren....oder in der Endkonsequenz Widerstand leisten: da muss aber die Bundesrepublik schon am Boden liegen...unwahrscheinlich...

Ansonsten kann die Opposition nach Art. 93 GG auch gerne Gesetze oder Regelungen angehen, in dem Sie vor das Bundesverfassungsgericht geht.

Auch der Bundestagspräsident kann sich darüber aufregen, wenn die Geschäftsordnung nicht eingehalten wird.

Diese Regelungen garantieren zusammengefasst im Staatsrecht, dass eine Willkürherrschaft nicht entsteht und selbst der Bundeskanzler muss sich dem Spruch seiner Tafelrunde unterwerfen, weil ein konstruktives Misstrauensvotum mit dem Spruch: Der König ist tot, es lebe der König gleichzusetzen ist.

Das Strafrecht hingegen wurde geschaffen, um einen Unrechtsgehalt zu verurteilen. Das Strafgesetzbuch heranzuziehen, um auf eine Situation hinzuweisen, wo nachrangiges Recht gegen die politische Handlung widerspricht, halte ich für legitim, aber deshalb darf ein Strafrichter noch lange nicht unsere Regierung verurteilen.

Mag es Formfehler im Zustandekommen eines Gesetzes oder  bei der Umsetzung von Richtlinien der Kanzlerin gegeben haben, so ist der Strafrichter erstmal nicht zuständig, sondern das Verfassungsgericht, der Bundestagspräsident...Das Strafrecht ist nicht befähigt am Gesetzgebungsverfahren und der Umsetzung von Gesetzen beteiligt zu werden.

Das ist auch sinnig: Beispiel: Bundeskanzlerin erlässt Verbot der AFD als verfassungswidrige Partei. Dann geht es erstmal vor das Bundesverfassungsgericht in Form einer Beschwerde von der AFD und nicht vor das Strafgericht wegen "Verfolgung unschuldiger".
Da der Vorstand der AFD  natürlich dann vor das Strafgericht gehen würde, müsste der  Antrag eben an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet werden...

Selbst wenn die AFD dann rehablitiert werden würde, dann würde die Bundesregierung nicht ins Gefängnis kommen, sondern der Gesetzentwurf in der Mülltonne landen...

Demokratie ist Herrschaft auf Zeit und ich kann zwar fordern, dass gegen den IS ein Krieg geführt wird, aber beschließen kann das nur die Bundesregierung.

Es gibt eben Rechte, die ich durch die Wahl übertrug und dann gilt sehr wohl der Spruch: Was Jupiter erlaubt ist, ist einem Esel nicht gestattet!

Das ist auch wichtig, denn wenn der Gesetzgeber sich wörtlich am StGB orientieren würde, dann gäbe es keine Weiterentwicklung des Strafrechts.

Wo kein Kläger, da keine Klage ist der zweite Spruch: Und hier meine ich ausdrücklich, dass es die Pflicht des Parlaments, des Bundestagspräsidenten und des Bundesverfassungsgerichtes ist zu überprüfen, ob Gesetze und Weisungen gemäß unserer Verfassung zustande kamen und ob sie das Gesetz unerträglich beugten.

Nun hat weder das Parlament noch der Bundestagspräsident, dem die Entscheidung der Bundeskanzlerin unmittelbar vorgelegt wurde, noch die Opposition es für nötig befunden, die Entscheidung der Bundeskanzlerin anzugreifen, noch wurde das Bundesverfassungsgericht angerufen.

Es ist in parlamentarischen Demokratie nun einmal nicht vorgesehen, das dann subsidiär das  Strafrecht greift und jeder Esel  eine Klage  über eine Regierungsentscheidung anfechten darf. Genau sowenig könnte man mit dem BGB oder anderen subsidiären Gesetzen wie  das Asylgesetz Entscheidungen auf der Metaebene angreifen.

Es gibt nur eine Ausnahme: Ein in seinen Grundrechten betroffener Bürger könnte gegen Willkür des Staates vorgehen - das ist die einzige verfassungsrechtliche Ausnahme und das nicht um das Parlament oder die Bundeskanzlerin anzuzeigen und ins Gefängnis zu bringen: Nein, nur zur Prüfung seines Falles und das Bundesverfassungsgericht kann dann die Bundesregierung anweisen, das entsprechende Gesetz abzuändern, aber die daran Beteiligten Abgeordneten werden dann auch immer straffrei bleiben.

Aber selbst dieses geht nur bei Grundrechten und wenn ich nicht in meinen Grundrechten betroffen bin, dann kann ich überhaupt nichts mehr sagen: Dann kann ich demonstrieren, bei der nächsten Wahl meiner stimme einer anderen Partei geben oder wütende Artikel wie diesen im Rahmen der freien Meinungsäußerung schreiben.

Die Strafanzeige der AFD beruht auf böswilligen Unterstellungen: Frau Bundeskanzlerin Dr Merkel habe demnach als Privatperson eine wilkürliche Entscheidung getroffen.

Aber sie ist nun einmal oberstes Bundesorgan, sie hat Richtlinienkompetenz und ist im Rahmen ihrer Exekutivfunktion auch befugt Weisungen zu geben.

Ich vertrete die Ansicht, dass das erstmal reicht, um in völkerrechtlichen Verträgen schnell mal zu handeln und sich dann unverzüglich die Legitimation vom Parlament zu verschaffen.

Diese Meinung kann man auch gerne verfassungsrechtlich in Form einer Verfassungsbeschwerde aufarbeiten, aber das ist im besten Fall ein verfassungsrechtliches Problem und kein  strafrechtliches,  weil politische öffentliche Handlungen  nicht dem Strafrecht unterliegen.

Ich sehe aber, um ehrlich zu sein, dafür keinen Bedarf.

Das ist meine Auffassung von Staatsmacht. Die Person des Bundeskanzlers vor den Strafgerichtshof für eine politische zu bringen, ist abstrus.

Hätte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel zwei Asylanten im Kofferraum über die Grenze geschmuggelt, dann würde ich zustimmen, weil sie eindeutig als Privatperson sich über das geltende Recht gestellt hätte.

Mal angenommen der Fall eines Krieges oder Kathastrophe: Dann wird vielleicht auch nicht so schnell irgendein Beschluss zustandekommen.
Dann werden Entscheidungen getroffen und so schnell wie möglich das legitimiert - Die Bundesregierung muss eine gewisse Flexibilität haben und wenn es nötig werden sollte, dann kann man die Geschäftsordnung diesbezüglich ändern und wenn dann die Opposition meint, dass die Rechte des Bundeskanzlers dadurch unnötig groß werden, kann dass die Opposition in Form einer Verfassungsbeschwerde gern vom Bundesverfassungsgericht klären lassen, aber nicht vom Strafgerichtshof.

So bleibe ich bei meiner Einschätzung, dass das Demokratieverständnis von der AFD und einem Strafrechtsprofessor anzweifelbar sind, die scheinbar  keine Ahnung von  Zuständigkeitsregeln haben und weltfremde  Rechtsauffassungen im Mikrokosmos des Strafgesetzbuches oder Asylverfahrensgesetzes propagieren.

Wer eine Politik des Strafgesetzbuches will, kann gerne dann die AFD wählen. Ich ziehe da lieber Parteien vor, die sich  am Grundgesetz, der Gewaltenteilung und der Humanität orientieren... 

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23.10.2015 Über die staatliche Willkommenskultur

Noch vor kurzer Zeit skandierten die Befürworter, dass ein Mensch nicht illegal sein kann  und damit beschworen  Sie etwas, welches  sich nun auf  der strafrechtlichen ebene niederschlägt.

"Laut Gesetz besitzen die nach Deutschland einreisenden Flüchtlinge keinen gültigen Aufenthaltstitel, erläuterte der Sprecher der Osnabrücker Staatsanwaltschaft, Alexander Retemeyer."

Deshalb wird nun nach § 95 Aufenthaltsgesetz scheinbar gegen jeden Flüchtling ermittelt.

Ich muss zugeben: Als ich in den letzten Tagen die Bundesregierung mit Enthusiasmus verteidigte, übersah ich geflissentlich, dass die Flüchtlinge natürlich auch Gesetz und Ordnung unterliegen - also auch den niederrangigen Gesetzen.

Ich sprach zwar aus, dass in der Folge die Grenzbeamten sich ansonsten einer Strafvereitelung im Amte schuldig machen würden, ging aber davon aus, dass die  Aufforderung der Bundeskanzlerin  zu Einreise auch dieses strafrechtlich irgendwie abdeckte.

In diesem Fall muss ich ein wenig zurückrudern, denn wenn  Frau Bundeskanzlerin Merkel zur ungehemmten Einreise aufruft  und die Menschen dann hier kriminalisiert werden,  dann hat das natürlich eine andere Dimension.

Das heißt jetzt nicht, dass ich das Strafgesetzbuch befürworte, sondern wie immer eine unkonventionelle Lösung parat habe:

Es muss einen Musterprozess eines angezeigten Asylanten vor dem Bundesverfassungsgericht geben, damit die unselige Kriminalisierung von Gästen hier aufhört.

Das möglichst mit einem Eilantrag. Fakultativ die Bundesregierung  - die eben auch das Bundesverfassungsgericht anrufen kann. 

Es muss geklärt werden, ob eine Bundeskanzlerin eben teilweise im Rahmen einer politischen Entscheidung auch Teile des Strafrechts aufheben kann, so dass weder die Bundeskanzlerin, noch die eingeladenen Menschen kriminalisiert werden können.

Für den Rechtsstaat ist das wichtig, weil wir sonst noch jahrelang sinnlose Diskussionen haben. Entweder man setzt einen Weg konsequent durch oder die Bundeskanzlerin knickt jetzt ein und muss sich den Vorwurf einhandeln, dass Sie gegen das Gesetz gehandelt hat.

Das wiederum halte ich für schädlich für die Demokraie und ich denke, dass sich das Bundesverfassungsgericht meiner Denkweise anschließen wird, weil man beim Bundesverfassungsgericht doch auf einem anderen Niveau entscheidet.

Ich schrieb diesbezüglich zwei E-Mails an das Bundeskanzleramt, wo man sich wahrscheinlich über meine Ausführungen totlacht und den Brief unter vP oder verwirrte Person ablegt: Hier der Text der zweiten E-Mail

"Wie ich es aus der Presse entnahm, werden laut § 95 Aufenthaltsgesetz nun Strafanzeigen gegen Flüchtlinge geschrieben.
Ich halte nach wie vor das Bundesverfassungsgericht nach Art. 93 GG für die Strafanzeige der Bundeskanzlerin bzw. das Bundeskanzleramt als Bundesorgan zuständig und nicht das Strafgesetzbuch.
Es kann aber auch nicht sein, dass Flüchtlinge entgegen der politischen Aufforderung zur Einwanderung nach dem StGB abgeurteilt werden.

Deshalb halte ich eine Verfassungsbeschwerde von der CDU für geboten, um zu klären, ob entgegen des politischen Willens auf Grund der Entscheidung im Rahmen der Verfassung der Bundeskanzler, Flüchtlinge oder Staatsdiener angezeigt werden dürfen.

Es ist wichtig der Bevölkerung das Gefühl zu geben, dass dem Recht und Ordnung über das Verfassungsrecht genüge getan wurde.
Hinzu kommt, dass das Strafgesetzbuch nicht zum Maßstab für politische Entscheidungen hochstilisiert wird, sondern das Grundgesetz in der Gesetzespyramide oben steht.

Deshalb würde ich den einmaligen Fall vom Bundesverfassungsgericht über eine initiierte Verfassungsbeschwerde betreff der Strafanzeigen gegen Flüchtlinge abklären lassen, um nicht den Eindruck entstehen zu lassen, dass das Handeln der Bundesregierung rechtlos ist.
Schlimmstenfalls kommt es zu einer Rüge, welches aber immer noch besser ist, als vor Strafgerichten einen Freispruch der Bundeskanzlerin wegen Immunität und einen rechtswidrigen Zustand für die Flüchtlinge zu belassen.

Der eingeschlagene Weg war richtig und das Bundesverfassungsgericht wird im Sinne der Demokratie mitspielen. Offensiv sein und die Meinung vertreten ist besser, als dem Strafrecht die Politik zu überlassen.
In so einem Staat will ich nicht leben, wo das Verfassungsrecht vom Strafrecht diktiert wird.

Dieses ist der letzte Hinweis. Entschuldigen Sie meine Aufdringlichkeit - ich mache mir ernsthaft sorgen."

E-Mail des Autors an das Bundeskanzleramt.

Es ist schon wieder so eine Schizophrenie, dass ich als Gegner der ungehemmten Einwanderung  mich  für  die Politik der Bundesregierung einsetze, aber  ich finde, dass man in diesem Punkt  klar Stellung beziehen muss: Entweder ich halte  die Bundesregierung und ihr Handeln für rechtlos , bringe die Bundeskanzlerin vor  das Strafgericht und kriminalisiere  die Flüchtlinge als "Willkommensgruß" (welches meiner Ansicht nicht der Ausdruck einer Willkommenskultur ist) oder  ich stelle mich hinter den Rechtsstaat und die Verfassung, sowie deren obersten Organen  und sage, dass  der Bundeskanzler politische Entscheidungen unter Beachtung  der Verfassung  sehr wohl in einer historischen Ausnahmesituation  berechtigt ist,  auch gegen das Strafgesetzbuch , welches in der Gesetzespyramide nachrangiges Recht ist,  humanitäre und Maßnahmen zur Bevölkerungspolitik zu treffen.

Umgekehrt wäre auch eine europäische Quotenregelung ja dann gegen das Grundgesetz, welches ja keine "Quotenregelung" kennt.

Auch Mauern und Grenzen wären im Gegenzug dann nicht möglich.

Keine Panik, noch ist der Rechtsstaat Deutschland nicht verloren, aber auf die Dauer wird meiner Ansicht nach ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht auch in staatsrechtlicher Sicht unumgänglich, da die bisherige Gesetzeslage weder Grenzen, Mauern, Quotenregelungen, ungehemmte Zuwanderung hergibt.

Deshalb wird meiner Ansicht nach aber Mitnichten alles illegal, aber die Auslegung der Verfassung und des Strafgesetzbuches gehören auf den Prüfstand des Bundesverfassungsgerichtes, da Befürworter wie Gegner gleichermaßen in einer rechtlichen Grauzone agieren.

Das Bundesverfassungsgericht betonte in seinem Urteil zu Demonstrationen in Heidenau, dass

"
"...Aufgrund der Geschehnisse der jüngeren Zeit und der aktuellen Medienberichterstattung kommt der Stadt Heidenau für das derzeit politisch intensiv diskutierte Thema des Umgangs mit Flüchtlingen in Deutschland und Europa besondere Bedeutung zu. Das für viele Bürgerinnen und Bürger von Erwerbstätigkeit freie Wochenende ist oftmals die einzige Möglichkeit, sich am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung durch ein „Sich-Versammeln“ zu beteiligen und im Wortsinne „Stellung zu beziehen. Insoweit gewährleistet Art. 8 Abs. 1 GG das Recht, selbst zu bestimmen, wann und unter welchen Modalitäten eine Versammlung stattfinden soll und ob man an dieser teilzunehmen gedenkt...."" Quelle Bundesverfassungsgericht 62/2015

Natürlich gilt das "Stellung beziehen" für den Bürger, wie für die Politik.

Die Politik macht dieses im Parlament, der Bürger auf der Straße.

Das Bundesverfassungsgericht sieht also auch den Primat der Politik und das gilt für Befürworter und den zur Zeit nicht nach meiner Ansicht ausreichend vorhanden Vertretern der Gegner einer ungehemmten Zuwanderung.

Beide Seiten haben zur Zeit vom Gesetz her ein Problem:

1. Die Befürworter, weil das Strafgesetzbuch zur Zeit sich hinderlich auswirkt. Auch eine Quotenregelung wäre grundgesetzlich hinderlich.
Auch die Transitzonen - also die Auslagerung aus dem Rechtsraum, ist meiner Ansicht nach eher eine Schummelpackung, denn die Gegner  einer ungehemmten Zuwanderung werden das eher als Unterlaufen des Strafgesetzbuches bzw. des Aufenthaltsgesetzes werten.

2. Die Gegner: Denn Mauern, Grenzen und ? sind nach dem Grundgesetz eher anzweifelbar, weil es bisher eine ungehemmte Zuwanderung in diesen Dimensionen bisher noch nicht gab und es zwar logisch ist, dass irgendwelche Maßnahmen ergriffen werden müssen, aber dann Grenzzäune bis in die Türkei auszulagern, weil es das europäische Recht und deutsche Recht nicht hergeben kann, ist doch wohl auch keine Lösung.

Gemäß den Überlegungen des Bundesverfassungsgerichtes soll aber dieses Thema politisch geregelt werden, aber wenn die Rechtslage es nicht hergibt, dann würde es zu einem politischen Stillstand kommen und es wäre nicht logisch zu fordern, dass man politisch Stellung bezieht, aber dann absolut keine politischen Entscheidungen getroffen werden können, weil die bestehende Gesetzeslage sämtliche Entscheidungsmöglichkeiten blockiert.

Dieser gordische Knoten kann meiner Meinung nur durchschlagen werden, wenn Parlament (Gesetzgeber), Bundesregierung (Exekutive) und Bundesverfassungsgericht (Judikative), also alle Gewalten des Staates in einem Konsens die Flüchtlingsfrage zur politischen Diskussion freigeben und im Rahmen der Gleichbehandlung Gegner und Befürworter dieses Thema politisch aufarbeiten können.

Die Zustimmung der Justiz wäre meiner Ansicht nur durch eine initiierte Verfassungsbeschwerde erreichbar, welches z. B. durch die ankommenden Flüchtlinge und deren Kriminalisierung durchaus auch ein politisches Thema ist, weil es doch unfassbar ist, dass im Rahmen einer politischen Willkommenskultur Menschen mit dem Strafgesetzbuch empfangen werden, das geht so nicht!

Fazit

Das Thema Flüchtlinge darf keine heilige Kuh werden, welche von den Verfechtern des Strafgesetzbuches geschlachtet wird. Andererseits ist es fraglich, wie viel Flüchtlinge Deutschland aufnehmen kann.

Damit diese Frage vorurteilsfrei geklärt werden kann und der Rechtsstaat nicht zum Willkürstaat ohne Recht und Ordnung mutiert, muss die heilige Kuh auf dem Altar der Verfassung und Politik gelegt werden und dann kann über die nächste Wahl entschieden werden, wie es weiter geht, also ob die nun nicht mehr heilige Kuh geschlachtet wird oder Sie auf der Weide Deutschland wie jede andere deutsche Kuh in Deutschland auch weitergrasen darf.

Historische Ereignisse erfordern historische Maßnahmen, aber dann bitte im Konsens  mit den drei Gewalten unseres Staates unter Zustimmung oder Ablehnung der Bevölkerung in der Wahl, wo dann ein demokratischer Mehrheitsentscheid der Bevölkerung zu diesem Reizthema stattfindet.

Ich denke, dass Bedenkenträger wie Befürworter sich nicht gegen eine demokratische Entscheidung sträuben werden, wenn beide Seiten Rechtssicherheit haben.

Das ist besser, als wenn mit Transitzonen Recht umgangen wird oder der Eindruck entsteht, dass die Bundesregierung rechtlos handelt.

Im übrigen sind Verfassungsänderungen mit Zweidrittelmehrheit durchaus erlaubt. Auch der Art. 16a GG wurde in den Absätzen 2-5 schon geändert. Im Abs. 2 konkret mit der unseligen Formulierung von Dublin III, dass Asylbewerber, die bereits an einem anderen Land aufgenommen  worden sind, keinen Anspruch auf Asyl haben.

Das würde heißen, dass die Gegner eines ungehemmten Asyls im Prinzip sogar die besseren Karten haben, weil ein nachrangiges Gesetz dann Maßnahmen zur Abschiebung in ein anderes sicheres Land legitimiert sind. So gesehen bekommen die Befürworter durch meine Auffassung  sogar einseitig erst einmal eine bessere Rechtsposition.

Da stehen wir demokratischen Gegner einer ungehemmten Flüchtlingspolitik darüber, weil die Diskussion und der Kampf doch bitte schön politisch und nicht mit dem Strafgesetzbuch und seinen Nebengesetzen geführt werden sollte.

Das gehört zu einem guten Diskussionsstil und alles andere ist unwürdig.

  Der Themenkreis wurde als Essay zusammengefasst und abgelegt


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25.10.2015 Der König darf nicht über dem Recht stehen..

In den letzten Artikeln zur Flüchtlingskrise zweifelte ich die Richtigkeit an, ob das Strafgericht  der richtige Ort für die Aufarbeitung von politischen Entscheidungen sei.

Dann bleiben zumindest aber auf der verfassungsrechtlichen Ebene der Zweifel bestehen, ob die "Entscheidung" der Bundeskanzlerin zur Flüchtlingskrise auf verfassungsrechtlicher Ebene wirklich gedeckt sind.

Herr Gauweiler bestätigte gestern bei Günther Jauch meine Ausführungen und sagte sinngemäß: "Es liegt kein Beschluss des Parlament vor. Es liegt ein Verstoß gegen das Grundgesetz vor". Endlich, der Bann ist gebrochen.

Nun nehme ich die Anzeige der AFD gegen die Bundeskanzlerin und  die absurde  Situation, dass scheinbar alle ankommenden Flüchtlinge  erstmal laut dem Aufenthaltsgesetz  Opfer einer Strafanzeige  werden, welches mit einer Willkommenskultur doch eigentlich  nicht vereinbar ist, als Indiz dafür, dass scheinbar die Politik sich über das geltende Recht stellt und ich nicht erkennen kann, dass ein entsprechendes Gesetz verabschiedet wurde, welches die Handlungen legitimiert.

Im Gegenteil, laut Gesetz sind nach dem Legalitätsprinzip die Staatsdiener scheinbar verpflichtet, sich an Gesetz und Ordnung zu halten, während die Bundeskanzlerin Sie zur Begehung dieser Straftat in das Land einlädt.

Das hinterlässt bei mir ein ungutes Gefühl.

Gehen wir doch einmal in der kulturellen Geschichte zur Zeit Heinrich des VIII zurück: Grob gesagt durfte sich der König ohne Zustimmung des Parlamentes nicht scheiden lassen und das berühmte "non possemus" der katholischen Kirche führte dann dazu, dass Heinrich der VIII am Endes aus der katholischen Kirche austrat und sich als Oberhaupt der Kirche einsetzte.

Er berief sich dabei nebenbei auf kanonisches Recht, um seine erste Frau abzusägen.

Sie können das alles bei Wikipedia nachlesen, mir geht es nur um die Problematik: Der König ist an Recht und Ordnung gebunden. Um diesen Grundsatz Geltung zu verschaffen, manipulierte er, suchte Rechtslücken und schuf am Ende ein neues Gesetz  - wen stört es, dass er eigentlich Anne Bohleyn geheim bereits ende Januar 1533 geheim heiratete und das hinterher vom neuen Bischof drei Monate später legitimiert wurde:

Ein klarer Rechtsbruch, aber mal davon abgesehen: Der König bemühte sich zumindest den Eindruck zu erhalten, dass der König selbst sich nicht gegen das Gesetz von Kirche und Staat versündigt.

Klar, Frau Bundeskanzlerin Merkel ist nicht Heinrich VIII und die Motive waren ehrenwert, aber dennoch muss man bemüht sein, Gesetz  und  politische Handlung in Einklang zu bringen.

Das ist eine jahrtausendealte Tradition und wenn der König sich selbst daran halten muss, dann darf wohl in einer Demokratie da nicht nachstehen, wo die Regierung unbestritten eine Herrschaft auf Zeit  inne hat, aber sich in dieser Zeit  erst recht an Gesetz und  Ordnung halten muss. Dieses wird als Vorzug der Demokratie doch immer gepriesen?

Das ist ein zentrales Element, welches in der Gewaltenteilung  als unabänderbares Element in der Verfassung  zum Ausdruck kommt.

Dieses bestreitet nun die AFD und die haben bestimmt das nicht ohne Absprache mit führenden Juristen gemacht.

Wäre jetzt ein Vertrag oder Gesetz vorhanden, welches durch den Bundestag gegangen ist, vom Bundespräsidenten unterschrieben worden und im Bundesgesetzblatt erschienen, dann hätte die Bundesregierung unzweifelhaft dieses auf den Tisch gelegt und die AFD des "Hochverrates" beschuldigt - Verzeihung, bei Heinrich dem VIII wurden dann Ehefrauen und kritische Menschen als Hochverräter gerichtet, weil sie gegen das Recht verstießen, welches gegen jeden Menschen, den Ehefrauen von Heinrich VIII und Mitglieder des Parlaments verhängt wurde - heute würde man das eher Verleumdung nennen, wenn jemand sich nicht auf Tatsachenbehauptungen stützt...

Wie dem auch sei: Es darf nicht der Zweifel bestehen, dass Frau Bundeskanzlerin Merkel sich als Bundeskanzlerin über das Gesetz stellte und rechtlos handelte - gerade das aber behauptet die AFD in ihrer Strafanzeige.

Ich bin weder Anwalt, Richter noch habe ich Zugriff auf vollständige Informationen, worauf sich die Bundeskanzlerin beruft.

Ich finde aber, dass diese Frage - auch in  Hinblick auf zukünftige Entscheidungen, doch vom Bundesverfassungsgericht und nicht vom Strafgericht aufgearbeitet werden sollte, da es um eine Kernfrage der Demokratie geht.

Der Bundeskanzler muss kein Mitglied des Bundestages sein - Beispiel: Herr Kiesinger, unterstand also nicht immer der Immunität  der Abgeordneten des Grundgesetzes.

Die Richtlinien des Bundeskanzlers sind wiederum eher schwammig formuliert.

Also mein Vorwurf: Warum machte sich das Parlament nicht die Mühe, irgendein "Dokument" auszustellen, welches das Strafrecht ein wenig außer Kraft setzt?

Warum beschloss die Bundeskanzlerin in einer "Nachtentscheidung"  die Einreise und legte das dann scheinbar dem Parlament und der Öffentlichkeit dar, so wie man es aus der Strafanzeige der AFD entnehmen kann?

"Nacht und Nebelaktionen" sind irgendwo ein demokratisch fragwürdiges Vorgehen...War das Parlament also wirklich vorher nicht eingeweiht?

Weiterhin beklagt ja die AFD, dass seit dieser Zeit die gesamte Flüchtlingspolitik (welches ich als ungehemmte Einwanderung tituliere) seit diesem Zeitpunkt läuft.

O. K., jetzt wurde im Parlament ja die Transitzonenregelung auf demokratischen Wege beschlossen, aber der Zeitraum davor - wo waren da die Übergangsregelungen, die in einem demokratischen Prozess  unter  Berücksichtigung der Geschäftsordnung  etwas regelten  - das ist mir eben nicht bekannt und vielleicht liege ich ja auch falsch, dann erkläre es mir ein weiserer Mensch...

Ein normaler Bürger, der aus christlichen Mitleid zwei Flüchtlinge in seinem PKW mitnahm, weil er vielleicht gerade aus dem Urlaub kam, war also ein Schleuser, aber wenn der Flüchtling zu Fuß ankam, dann nur ein singulärer Straftäter nach dem Aufenthaltsgesetz (§ 95 Aufenthaltsgesetz), aber da ein Mensch laut Aussage der Befürworter des ungehemmten  Zustroms eher ein erwünschter Neubürger ist, denn nach deren Auffassung kann ein Mensch ja auch nicht illegal hier sein, welches dann irgendwo auch eine bewusste Lüge ist...

Nun gilt auch ein Rückwirkungsverbot von Gesetzen, d. h. , das solange Menschen in dieses Chaos einreisen, ist die jetzige Rechtslage gültig.

Tut mir leid, aber das bezeichne ich, wenn ich mit meiner Interpretation richtig liegen sollte, als Schlechtleistung in der Regierungsarbeit.

Denn das ganze wäre doch eindeutig rechtmäßig, wenn Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel eine Richtlinie gesetzt hätte und dieses auf demokratischen Weg im Rahmen der Gesetzgebung im Geiste der parlamentarischen Ordnung auf den regulären Rechtsweg gebracht worden wäre..., also drehen wir uns im Kreis und kommen wieder zurück zur AFD-Strafanzeige gegen die Bundeskanzlerin, die auf einem erschreckend niedrigen Niveau genau dasselbe ausdrückt, welches ich auf Verfassungs-Niveau bringe und nun dieselbe Frage stellen muss:

Darf der Bundeskanzler sich über das Recht stellen? Ist der Rechtsweg gedeckt? Dublin II wurde als Vertrag eindeutig gebrochen. Also gegen geltendes Recht verstoßen. Europäische Regelungen liegen laut Rechtspyramide über dem GG. Die Bundesregierung ist verpflichtet sich auch an unangenehme Verträge zu halten, wie es Ungarn ja auch total im Einklang mit den Verträgen machte - die waren zur Grenzsicherung als Staat in der Peripherie verdonnert und werden dafür verhöhnt.

Recht braucht dem Unrecht aber nicht zu weichen, während Rechtlosigkeit und Vertragsbruch faktisch das Spielfeld der Befürworter einer ungehemmten Eiwanderung sind.

Egal wie gut diese Menschen meinen zu handeln: Ihr seid scheinbar die Outlaws und Vertragsbrecher!

Es gibt hier nur wenige Antworten zur Alternative:

a) ich habe unrecht, dass ganze ist durch Verträge oder Gesetz gedeckt, dann bitte ich inständig um Verzeihung und bin für eine Strafanzeige gegen die AFD im Gegenzug - zwar nicht wegen Hochverrat, sondern wegen Verleumdung.

b) Meine Zweifel sind berechtigt, dann kann die Bundesregierung sich entscheiden, ob Sie das vor dem Strafgericht ausmacht oder die Anzeige wegen Immunität niederschlägt, welches eine demokratische Niederlage wäre, da Sie dann zugibt, dass die Bundeskanzlerin sich über das Recht stellte.

c) die Bundesregierung beruft sich nach meiner Auffassung auf fehlende Zuständigkeit des Strafgerichtes und erklärt, dass es sich um verfassungsrechtliche Fragen handelt, wo nun einmal das Bundesverfassungsgericht zuständig wäre.

d) um das vollständig zu klären, müsste dann aber auch in der Konsequenz das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Das kann die AFD nicht, aber ich finde, dass die Allgemeinheit ein Recht darauf hat zu wissen, ob sich die Bundeskanzlerin über geltendes Recht gestellt hat.

Ich bin erbost, weil durch unverantwortliches Handeln diese Bundesregierung den Rechtsstaat und die Verfassung kompromittiert und ich stehe nun mal keiner Partei, sondern der Verfassung bei.

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"Entschuldigung, ich wählte letzte mal eine demokratische Partei, aber..."

Es ist zur Zeit leider unmöglich etwas gegen den Flüchtlingssturm zu sagen ohne vorher zu betonen, dass man selbst entweder einen ausländischen Freund hat oder eine demokratische Partei wählte oder ?, um nicht als Rechtspopulist verschriehen zu werden.

Das ist ein untragbarer Zustand, wo eine große Koalition gegen Strafgesetzbuch und Grundgesetz regiert und oppositionelle fast unisono mit staatsrechtlich verfassungsfeindlichen Kräften in einen Topf wirft.

Der Gesetzgeber und das Grundgesetz sah vor der nicht rechtlich legitimierten Grenzöffnung der Bundesregierung sehr wohl vor, dass das Asylrecht nicht das Grundgesetz außer Kraft setzt.

Im Art. 16 a GG Abs. 2 wurde eingdeutig geschrieben:

2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

Auch wenn der 16a 5 GG eine Sonderregelung beinhaltet, die auf völkerrechtliche erträge beruht, ist das Handeln der Bundesregierung als fragwürdig anzusehen.

Der Geist dieser Ausführungen beinhaltet im Klartext, dass das Staatsvolk nicht der willkürlichen Einwanderung ausgesetzt ist, sondern im Gegenteil ein Schutzmechanismus eingebaut ist und die Aussage sämtlicher  Parteien im Parlament , dass es ein uneingeschränktes Recht auf Asyl gibt, eine Lüge ist.

Ich wiederhole mich nur ungern: Es gibt eine Gewaltenteilung in Deutschland und die klassische Staatslehre  spricht von den Elementen:

Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt.

Die Staatsgewalt versagte die letzten Monate kläglich und aus den Handlungen geht nicht hervor, dass das Staatsgebiet und und Staatsvolk ausreichend vor einer ungehemmten Zuwanderung beschützt wurde.

Dafür wird aber die Staatsgewalt vom Staatsvolk auch gewählt: um das Staatsgebiet zu schützen - auch gegen eine unregulierte Zuwanderung.

Eine Staatsgewalt, die die Grundprinzipien der Verfassung bricht, handelt gegen die grundlegenen Begriffe der Staatslehre und Gewaltenteilung und verliert aus demokratischer Sicht die Legitimation.

Im Gegenteil: Es wird krampfhaft versucht, in einen anderen Staat  (Türkei), dessen moralische Intigrität anzweifelbar ist,  Exexkutivmaßnahmen gegen Zahlungen  in Milliardenhöhe in Zukunft  anzuwerben, um die eigene Unfähigkeit, geeignete Maßnahmen (Grenzzäune)  zu treffen, zu umgehen.

Nachtrag: Dieses ist ein weiteres Vergehen gegen den Vertrag von Lissabon, also europäisches Recht und die deutsche Verfassung.
Denn Legislatve, Exekutive und Judikative sind untrennbare Teile eines europäischen Staatswesens aus dem Lissabonner Vertrag  oder  im Falle dessen Versagens - aus welchen Gründen auch immer - Aufgabe der Exekutive der Bundesrepublik Deutschland.

Die Staatsrechtlehre besagt, dass Deutschland ein Staatsgebiert besitzt, welches einen festen Bestand an Staatsvolk hat (nach dem Staatsbürgergesetz...) und dieses eindeutig durch die Staatsgewalt geschützt wird.

Unbestritten ist hiermit auch die Exekutive gemeint, dessen Handeln juristisch gesehen nur von Personen ausgeführt werden darf, die im Rahmen des Grenzschutze hoheitlich handeln.

Privatpersonen dürfen hingegen keine Grenzkontrollen, Passeinsicht...durchführen, weil der Staat allein hoheitlich handeln darf.

Frau Bundeskanzlerin Merkel will also nun ein Teil der Exekutive per Vertrag an die Türkei abtreten, weil weder Europa noch Deutschland in der Lage zu sein scheinen, hoheitliches Handeln umzusetzen.

Wie arm ist das denn? Jahrausendelang gabe es unzweifelhaft Staaten, die sich ihrer Grenzen aus eigener Kraft verteidigen konnten und auf einmal wird öffentlich in Abrede gestellt, dass eine Exekutive eines Staates hoheitliche Maßnahmen nicht mehr in Europa und Deutschland durchsetzen kann.

Eine Frage: Das Gerichtssystem in Deutschland ist bekanntlich überlastet. Will Frau Bundeskanzlerin Merkel dann vielleicht einen Teil der Judikative - wie z. B. das Strafrecht in ein anderes demokratisches Land verschieben, um dort die Menschen zu verurteilen?

Der Grenzschutz eines Staates oder Verbundes wie Europa ist Teil des Ausdrucks der Souveränität von Staaten, Teil der Gewaltenlehre der Demokratie und Teil der Staatenlehre.

Im Grundgesetz steht eindeutig:

Artikel 20 Abs. : "(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."

Nach Artikel 20 GG ist also die Exekutive immer noch ein Bestandteil Deutschlands und nicht der Türkei.

Ein kleines Beispiel: Kurden sind in der Türkei nicht gerade beliebt. Nehmen wir den worsest Case an und die Kurden aus den IS-Kampf-Gebieten müssen fliehen und wären in Deutschland willkommen. Die Türkei ist anderer Meinung und weist die Kurden ab - mit einem Grenzzaun oder Soldaten, die von Europa bezahlt und legitimiert wurden...Die Türkei kann doch nicht ernsthaft Entscheidungsträger werden, wer am europäischen Vorposten vorbeikommt und in Europa Asyl bekommt? Das ist immer noch unsere Entscheidung, die an unserer Grenze getroffen werden muss: durch Gesetze vom Parlament, überprüft vom Gericht und durchgeführt von der Exekutive - eben eine Kompaktlösung aus einem Guss, darauf müsste eigentlich jeder kommen, der den Verfassungskern (Grundgesetz) oder die Kultur der Demokratie des Abendlandes (sprich der Gewaltenteilung kennt) und ich benutze hier betont den Begriff Abendland - denn im Abendland entstand nun mal die Gewaltenteilung..., aber man muss sich ja dafür offiziell schämen...

Genaugenommen kennt der unaufhebbare Verfassungskern nicht einmal Europa, brauch er ja auch nicht, weil nach 16a Abs. 2 GG nur solche Asylanten aufgenommen werden, die vorher nicht ein sicheres europäisches Drittland betraten...

Also ist die Lösung über die Türkei mehr als fragwürdig, weil entweder Europa oder Deutschland sich mit hoheitlichen Fragen beschäftigen müssten.

Es geht hier um Passeinsicht, Durchsuchung und Abweisung oder Gewährung von Einreise.

Diese Aufgaben sind aber die Aufgabe von Europa oder Deutschland, weil dort die vollziehende Gewalt vom Staatsvolk (Deutschlands) in Wahlen und Abstimmungen legitimiert wurden.

Sorry: die hoheitlichen Maßnahmen sind eine Sache des Staates oder Staatenbundes und dürfen nicht eigenmächtig von der Bundesregierung an fremde Staaten übertragen werden.

Das ist unwürdig, einen anderen Staat die Überwachung der eigenen Grenzen zu übertragen, weil man nicht selbst dazu in der Lage zu sein scheint: Staatsgrenzen zu sichern ist Aufgabe von Deutschland oder Europa: Seid ihr dazu nicht fähig, dann habt ihr als Staatsmacht versagt!

Europa ist quasi zerfallen, jeder Staat handelt nach belieben, eine Quotenregelung scheint nicht durchsetzbar. Diese Politik bezeichne ich als gescheitert, wenn von der zugesagten Aufnahme von 100.000 Flüchtlingen in anderen europäischen Staaten gerade einmal zwei bis drei tausend aufgenommen werden (ich beziehe mich auf die mündlichen Aussagen in der Günther Jauch Sendung am gestrigen Tag).

Ich bekomme als Staatsbürger des Landes Deutschlands immer mehr das Gefühl, dass die Staatsgewalt außerhalb der Staatenlehre und Verfassung so wie Gewaltenteilung bewegt und das Staatsvolk in die rechte Ecke abgedrängt wird.

Egal ob Wörter wie christliches Abendland oder Wir sind das Volk : Ich soll meine Identität aufgeben und mich einer islamischen Kultur im eigenen Land anpassen,  für das meine Vorfahren seit Jahrhunderten mit ihrem Leben und dem Christentum einstanden?

Wenn ich als Teil des Staatsvolkes sage, dass das unser Staatsgebiet ist, dann bin ich ein Faschist?

Nein, dass ist die amtierende Staatenlehre, die nicht einen unbegrenzten Altruismus fordert, sondern im Gegenteil ihren Ausdruck in den gesetzlichen Regelungen der Verfassung und des Aufenthaltsgesetzes unter Strafandrohung mündet.

Die AFD, CSU und Gegner einer ungehemmten Einwanderung befinden sich auf der Seite von Recht und Ordnung.  Auf der Seite des Grundgesetzes.

Das gesamte übrige Parlament befindet sich aus verfassungsrechtlicher sicht in einer prekären Situation. Das ist die Wahrheit.

Deshalb empfehle ich inzwischen schon fast aus Überzeugung, dass es im Parlament einer rechten Alternative bedarf, die dann auch das Bundesverfassungsgericht anrufen kann und damit die  rechtlichen Kontrollmechnismen in Bewegung setzt.

Dazu wäre auch meiner Ansicht nach die Bundesregierung oder der Bundespräsident verpflichtet, da die Entscheidungen  einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden sollte.

Ich muss leider eingesetehen, dass die Strafanzeige der Bundeskanzlerin zwar unter allem Niveau ist, aber der Missstand besteht und das Parlament in seiner Funktion versagt hat:

Wir leben in keiner Begeisterungsdemokratie, sondern in einer parlamentarischen  Demokratie und hier hat das Parlament und die Bundesregierung sich dem Verfassungsrecht und dem Gesetz zu  unterwerfen.

Dieses geschah meiner Ansicht nach nicht ausreichend. Heinrich der VIII mag ein Tyrann und Rechtsbrecher gewesen sein, aber wenigstens versuchte er das ungeschriebene Gesetz, dass ein König sich nicht über das Gesetz erheben darf, zu bewahren.

Damit tat er mehr für das Ansehen von Recht und Ordnung in diesem Punkt, als es die Bundesregierung tat und das ist absolut untragbar.

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27.10.2015 Legitimierung der Flüchtlingsentscheidung durch Art. 20 (3) GG?

Es ist einschlägig bekannt, dass gegen die Flüchtlinge Strafanzeigen geschrieben werden, welches für die Befürworter der Einwanderung zu der Schlussfolgerung führt, dass dieses verfassungswidrig sei, da gegen Völkerrecht verstoßen wird.

Ich wiederum halte die ungehemmte Einreise wegen Art. 16a Abs. 2 GG und Art 16a Abs. 2 und den Vertrag von Dublin III für grundrechtswidrig.

Fakt ist leider, dass die leidtragenden der Diskussion die Neuankömmlinge in diesem Land sind, die strafrechtlich im Rahmen der deutschen Willkommenskultur mit Blumen und einer Strafanzeige empfangen werden.

Aber das ist leider auch nur wieder die halbe Wahrheit, da die Bundesregierung es versäumte, eindeutige Regelungen in einem Gesetzesbeschluss legitimiert durch das Gesetzgebungsverfahren  die Einwanderungswelle flankierend zu begleiten, schwebt nun nach dem Grundgesetz ein  Damoklesschwert über den Köpfen der Asylbewerber. Wer dieses Bild nicht kennt, der schaue bei Wikipedia nach. Das hat nichts mit Galgen und Bundesregierung zu tun und eine böswillige Interpretation, dass ich Flüchtlinge durch das Schwert richten will, wäre absurd, aber man muss ja heutzutage aufpassen, wenn man Bilder verwendet.... -:)

Wie dem auch sei: Aus Art. 20 (3) GG ergibt sich das Rückwirkungsverbot, welches auf dieser Webseite hinreichend beschrieben wird.

Und jetzt mein Hinweis für die Befürworter der ungehemmten Einwanderung, weil ich als Autor dieser Webseite zwar einem ungehemmten Flüchtlingsansturm skeptisch gegenüberstehe, aber ich nicht will, dass die letzten Maßnahmen in den Schmutz gezogen werden:

Es gibt zum Rückwirkungsverbot Ausnahmen, wie sie im eben genannten Link sehr gut aufgezählt wurden:

Demnach wird die echte Rückwirkung von Artikel 20 GG und die strafrechtliche über Artikel 103 II GG geprüft.

Das heißt, dass die Strafanzeigen gegen Flüchtlinge in der negativen Auslegung irreparabel bzw. nicht reparierbar sind. Der Artikel 103 II GG sagt: "(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde."

Im Umkehrschluss heißt das: Gab es zu einem Zeitpunkt eine Straftat,  dann  kann zu einem späteren Zeitpunkt diese nicht für die Vergangenheit aufgehoben werden. Davon gibt es Ausnahmen, aber davon später.

Ich teile die Ansicht der Befürworter, dass es mit dem Beginn des Flüchtlingssturm einen Beschluss des Parlaments hätte geben müssen, dass die Flüchtlinge nicht "kriminalisiert" werden.

Es gab eine Zweidrittelmehrheit im Parlament und auch der Art. 16a Abs. 2 GG hätte somit geändert werden können.

Womit wir beim eigentlichen Problem wären, dass es insgesamt keinen Beschluss vom Parlament gab und somit Art. 16a (2) GG bzw. Der Vertrag Dublin III die Flüchtlingsebene und Asylproblematik eindeutig regelte, welches sich im fast wortgleichen Satz widerspiegelt:

"... kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist."  

Die echte Rückwirkung wird unter Art. 20 III GG geprüft, wie sie es aus den ersten Link entnehmen können.

So, nun genug der Einführung und nun lasse ich die Katze aus dem Sack und klappere die Ausnahmen ab, die einem Rückwirkungsverbot entgegenstehen:

Da wäre erstmal die Ausnahme, dass nach Art. 77 GG ein Gesetz gerade in Bearbeitung ist und der Bürger sich darauf verlassen können musste.

Ich bezeichne das mal als Übergangsfrist von einer Rechtslage zur anderen. Dieses wäre der Königsweg in einer parlamentarischen Demokratie, aber es gab keinen Bundestagsbeschluss mit der Öffnung der Grenzen für Flüchtlinge im Gesetzgebungsverfahren, sondern nur eine Entscheidung der Bundeskanzlerin, wo heftig applaudiert wurde, aber doch glatt vergessen wurde, dass irgendwie mit einem Gesetz rechtlich abzudecken...

Dementsprechend gab es auch keine formellen Fehler im Gesetz, dass man nachträglich das Gesetz per se kippen könnte -:)

Auch begünstigt eine Neuregelung den Bürger nicht ausschließlich, denn dass ist doch mit Enteignungen von Wohnraum, unkalkulierbaren Mehrkosten des Steuerzahlers verbunden...

Nun könnte man sich auf eine verworrene Rechtslage (BVerfGE 45, 142 ) oder zwingende Gründe für das Allgemeinwohl berufen.

Nun kommt aber das eigentliche Problem: Bis zum heutigen Tage sieht sich die Bundesregierung weder berufen meine Ausführungen wahrzunehmen, noch im Nachhinein ein Gesetz zu erlassen, um den Fehler zu reparieren, welches unzweifelhaft nach dieser letzten Ausführung möglich gewesen ist.

Die Bundesregierung verpasst also gerade die Chance, die gesamten Maßnahmen verfassungsgemäß in Einklang zu bringen und meint, dass Sie ohne ein Gesetz durch diese Sache durchkommt.

Warum mache ich darauf aufmerksam?

Liebe Bundesregierung, ihr habt noch die Chance das ganze in einen verfassungsrechtlichen Rahmen zu quetschen und alle meine mühsamen Ausführungen gehen dann den Bach runter - inklusive der Strafrechtsanzeigen der AFD, weil in einer verworrenen Zeit dem Gesetzgeber scheinbar das zusteht. Dann müsst ihr jetzt handeln, weil das Zeitfenster immer schmaler wird.

Irgendwann stehen nur die "rechtlosen Handlungen" singulär da und die Auswirkungen seien hier kurz beschrieben:

Die AFD mag die Wahlen nicht gewinnen oder unsere spätere Bundesregierung werden, ab sie werden vermutlich in das Parlament einziehen.

Straftaten und vielleicht auch Verfassungsbrüche mögen einer Verjährung unterliegen, aber noch nicht im Jahre 2017..., d. h., dass die AFD vor das Bundesverfassungsgericht nach Art. 93 I GG gehen könnte und einmal über den Aufenthalt der hier angekommenen Flüchtlinge philosophieren könnte.

Denn nach Art. 16 a GG in Verbindung mit den Strafanzeigen gegen die Flüchtlinge ist eine Anzweifelung nach einem "Bleiberecht" der Flüchtlinge dann eine offene Frage, weil der Aufenthalt "illegal" zustande kam.

Versteht mich nicht falsch, aber liegt ein eindeutiges Gesetz vom Parlament vor, dann fällt die Klage von Anfang an den Bach runter.

Gibt es aber keinen eindeutigen Beschluss des Parlaments und ein Gesetz, dann ist rechtstheoretisch  der Vertrag von Dublin III, das Aufenthaltsgesetz und das Grundgesetz geltendes Recht und alle mündlichen Absprachen bzw. Briefe, Mails... sind im rechtlichen Sinne nichts wert.

Das die Bundesregierung dann sich schämen muss ist mir ziemlich egal, aber dass in der Konsequenz dann ein sehr großer Teil der Flüchtlinge als "Kollateralschaden" im Prinzip sämtliche Ansprüche auf ein Asyl in Deutschland verliert, weil auch das Bundesverfassungsgericht an Dublin III und das Grundgesetz gebunden sind, halte ich selbst das für ziemlich monströs.

Denn dann wird der alte "Rechtszustand" in der Konsequenz wiederhergestellt werden müssen und dann bleiben/sind die Flüchtlinge quasi im Extremfall sogar der "Rechtsgegenstand" einer Abschiebungsdebatte. Recht ist grausam...

Deshalb dieser öffentliche Brandbrief an die Bundesregierung.

Ihr könnt das noch auf eine verfassungsrechtlich saubere Ebene bringen und jetzt ein Gesetz unmittelbar nachträglich in dieser "verworrenen Zeit" erlassen oder ihr wartet, bis die AFD im Parlament sitzt und diese dann Euch genüsslich rechtlich grillt.

Später wird niemand mehr Fragen, warum ihr nicht ein Gesetz erlassen habt, sondern es steht nur noch der Vorwurf im Raum, dass eine Regierung ohne Gesetzesgrundlage gegen bestehende Gesetze und Verträge handelte.

Dieses ist auch der letzte Vorstoß von meiner Seite, wie man die ganze rechtliche Angelegenheit in einen sauberen Rahmen bringen kann.

Eure Juristen werden schon verstehen, was ich meine und das hier vorgeschlagene nachträgliche Legitimierungsverfahren stimmt auch mit dem Geist der Verfassung dann überein.

Ich biete euch eine Chance, wie ihr ohne peinlichen Gang vor das Verfassungsgericht eine halbwegs saubere Lösung hinkriegt und die Flüchtlinge nicht einmal unbedingt kriminalisiert werden müssten - in Zukunft, denn in Vergangenheit ist das auf strafrechtlicher Ebene genau genommen wieder nach Art. 103 II GG wiederum kaum möglich...

Denn wenn ihr in dieser verworrenen Zeit eben etwas länger braucht, um das mit Verfassungsrecht und nachrangigen Gesetzen in Einklang zu bringen, dann kann man der Bundesregierung erstmal keinen Vorwurf machen, wenn das unmittelbar später repariert wird.

Wenn sich die Bundesregierung hingegen erst zwei Jahre später auf eine verworrene Zeit beruft, dann fragt man sich schon, wie bis zum Jahr 2017 die Bundesregierung verwirrt sein konnte...

Denkt an die Zukunft, denkt an die Flüchtlinge, die bisher kamen und macht  das sauber, in dem  eindeutige Gesetze zum Flüchtlingsstrom unverzüglich nachträglich erlassen werden.

Das Zeitfenster dafür wird immer schmaler und wenn Ihr jetzt nicht handelt, dann werden Euch die politischen Sünden der Vergangenheit einholen.

Ich bin immer noch gegen eine ungeregelte Einwanderung, aber ich will zumindest versuchen, den Glauben an den Rechtsstaat aufrecht zu erhalten...

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27.10.2015 Herr Seehofers Ultimatum - durchaus ernst zu nehmen!!!

"Zu Dionys, dem Tyrannen, schlich
Damon*), den Dolch im Gewande:
Ihn schlugen die Häscher in Bande,
"Was wolltest du mit dem Dolche? sprich!"
Entgegnet ihm finster der Wüterich.
"Die Stadt vom Tyrannen befreien!"
"Das sollst du am Kreuze bereuen.""

Friedrich Schiller die Bürgschaft - 1. Strophe

Ja, damals war alles irgendwie einfacher: Da gab es einen selbstherrlichen Herrscher und ein unzufriedener Bürger wollte einen Politikwechsel und versuchte den Tyrannen zu stürzen...

Heute gibt es eine Demokratie und man wählt eine Bundesregierung ab oder stürzt die Kanzlerin durch ein konstruktives Misstrauensvotum oder geht im Rahmen der Gewaltenteilung einfach vor das Bundesverfassungsgericht und zweifelt mal eben die Verfassungsmäßigkeit der Beschlüsse als Mitglied des Bundesrates oder Bundestages an...Die Bundeskanzlerin wird dadurch eine Persona non Grata und wird gestürzt.

Das ist doch weitaus humaner und spannender als eben zitiertes Gedicht? Ganz ohne Blutvergießen...

Sie verstehen nur Bahnhof?

Dann gebe ich gerne eine rechtliche Erläuterung, die sie fast gar nicht bräuchten, wenn Sie die letzten Artikel gelesen haben!!!

Denn der bayrische Ministerpräsident drohte wiederholt mit einem Ultimatum bis Sonntag, dem 1. November, bevor er "über neue Handlungsoptionen nachdenkt und bisher hielt er sich bedeckt, was er damit meint.

Dabei ließ er sich nicht in die Karten schauen und verwies nebulös auf "Notwehrmaßnahmen", die es als solches nicht gibt.

Es gibt aber Brotkrumen, wie z. B. den Hinweis von Herrn Gauweiler, der auf Verletzung der Verfassung in der letzten Günter Jauch-Show ebenfalls leicht nebulös verwies. Herr Jauch ging darauf nicht weiter ein...kein vorausschauender Journalismus...

Ich eruierte hier die Handlungsoptionen und erinnere  erstmal an den Artikel vom 02.10.2051, den ich hier noch einmal zum Teil folgend zitiere:

Artikel 91 GG sagt unmissverständlich:

"(1) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder sowie Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen und des Bundesgrenzschutzes anfordern.
(2) Ist das Land, in dem die Gefahr droht, nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage, so kann die Bundesregierung die Polizei in diesem Lande und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes einsetzen. Die Anordnung ist nach Beseitigung der Gefahr, im übrigen jederzeit auf Verlangen des Bundesrates aufzuheben. Erstreckt sich die Gefahr auf das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen Weisungen erteilen; Satz 1 und Satz 2 bleiben unberührt."

Die Interpretation des Artikels laut Wikipedia wird wie folgend aufgeführt zitiert:

"Als innerer Notstand wird im Staatsrecht die Notlage eines Staates infolge von Naturkatastrophen, schweren Unglücksfällen, Angriffen auf die staatliche Grundordnung oder den Bestand des Staates bezeichnet. In der Regel erhält die Exekutive durch die Verfassung besondere Befugnisse für die Zeit des inneren Notstandes." Quelle Wikipedia Notstand

Die Flüchtlingskrise trifft ohne Zweifel das Bundesland Bayern,  dessen Rechtsordnung und innere Sicherheit  nicht mehr im vollen Umfang gewährleistet ist.  Die Grenzen sind aufgelöst und es herrscht dort mit unregistrierten Flüchtlingen ein fast anarchistischer Zustand.
...
..." Quelle, Artikel vom 02.10.2015 auf dieser Webseite.

Dann gibt es von Herrn Seehofer noch die süffisante Bemerkung ""Die wichtigste Maßnahme, die sofort zu treffen wäre, wäre ein Telefonat der Bundeskanzlerin mit Österreichs Kanzler Werner Faymann." Schließlich habe ein Telefonat der beiden Regierungschefs auch die Politik der offenen Grenzen eingeleitet, argumentierte Seehofer.", Quelle Zitat von Seehofer bei ntv

Juristisch gesehen ist das blanke verarsche, denn ein Telefonat  der Bundeskanzlerin kann nach der Verfassungslehre  keine Legitimation  für eine verfassungsgemäße Politik sein: Da muss ein Staatsvertrag oder  der Beschluss eines Parlamentes vorliegen,  die Bundeskanzlerin darf und kann nicht  alleine Entscheidungen treffen - das gibt eine Richtlinie juristisch gesehen verfassungsrechtlich allein nicht her.

Das wurde auch auf dieser Seite eruiert.

Gleichzeitig wurde ein anderer Vorschlag meiner Seite, nämlich dass Herr Schäuble Frau Merkel ablösen könnte in ntv eruiert.

"Zuletzt kursierten bereits Gerüchte, wonach Finanzminister Wolfgang Schäuble notfalls als Übergangskanzler bereit stünde und ein Putsch gegen Merkel möglich sei. Wackelt die Kanzlerin?"


Entschuldigung, dass sind keine Wahnvorstellungen von mir, sondern die seriöse Presse oder ist NTV ein verfassungsrechtlich bedenklicher Sender?

Die Ratten verlassen zur Zeit das sinkende Schiff und auf einmal ist Seehofer der neue Held und Frau Bundeskanzlerin Merkel die Buhfrau - der Schaden von Meinungsumfragen in der Bundesrepublik ist immens...

Wie dem auch sei: Die Politik von Frau Bundeskanzlerin Merkel ist von vorne bis hinten angreifbar und scheinbar erkennt die Kanzlerin "Damon" mit dem Schwert im Gewande nicht.

Und ich sage dazu: Herr Seehofer hat das ganze Spektrum einer Verfassungsklage des Freistaates Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht juristisch hinter sich und je nach Lust und Laune kann er die Bundesregierung in Bedrängnis bringen und das ganz legal.

Am ersten November darf man gespannt sein, wie weit Herr Seehofer geht.

Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel kann dann vor dem Bundesverfassungsgericht gerne ihre rechtliche Ansicht darlegen, welches ihre Rechte als Bundeskanzlerin sind, aber aus meinen bisherigen Ausführungen komme ich zum Schluss, dass es düster für die weitere Kanzlerschaft aussieht und dann wird eine weitere Prophezeiung auf dieser Webseite sich erfüllen:

Der Flüchtlingsansturm wird vermutlich die Bundeskanzlerin aus dem Amt spülen und das tut mir aufrichtig leid, weil Sie aus christlicher Sicht das nicht verdient hat, aber im irdischen Recht an der eigenen Verfassung vermutlich scheitern wird...und ich kann mich wieder erfreulichen anderen Themen zuwenden, weil ich in dem Moment aufhöre Artikel über ein Thema zu schreiben, wenn ein politischer Konsens erreicht wurde, in dem beide Seiten hinreichend berücksichtigt wurden.

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29.10.2015 Aus der Not eine Tugend machen...

Am 01. November will ja Herr Seehofer Selbhilfemaßnahmen ergreifen und muss dann die Karten auf den Tisch legen.

Daraus könnte sich eine saubere Lösung entwickeln, wie die AFD ausgeschaltet wird, Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel ihr Gesicht wahren kann  und  der Flüchtlingssturm auf ein erträgliches Maß reduziert werden kann: Eben eine Konsenslösung, die ich als Demokrat befürworten würde.

Bayern ist bekanntlich Grenzland. Wenn Bayern sich auf Artikel 91 GG beruft und einen Grenzzaun als Bundesland nach Österreich hin errichtet, dann gäbe es keine ungehemmte Einwanderung mehr.

Österreich zieht scheinbar zur Zeit ebenfalls einen Grenzzaun, dass scheint also doch als adäquates Mittel gegen die Aussage von Herrn Altmayer sinnvoll zu sein...

So, dann sollte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel jetzt mal zuhören: Wenn Herr Seehofer einen Zaun zur Befestigung der bayrischen Grenze z. B. auf Grund des o. a. Artikels  errichten will, so sollte der Bundestag und die Regierung das Unterstützen.

Denn dann brach Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel niemals das Wort, dass es keine Grenzzäune geben sollte.

Wenn die bayrische Regierung das macht, dann ist Nutznießer davon die ganze Bundesrepublik.

Grüne, SPD und CDU können sich dann scheinheilig über die Bayern aufregen, aber das Wahlvolk und die Bürgermeister, Landräte usw. sind zufrieden und alle sind glücklich.

Vor allem rettet das die Bundeskanzlerin. Ich halte so eine Lösung besser, als wenn Bayern sich dazu entschließen sollte, die Flüchtlinge mit Reisebussen in andere Bundesländer weiterzuleiten, insbesondere, da es sich herauskristallisiert, dass der Flüchtlingssturm nicht von allein geringer wird und die Kapazitäten erreicht.

Seit Schlau in der Verhandlung und es gibt eine tragfähige Lösung oder sprengt die Politik.

Ich schaue echt gespannt auf den ersten November 2015. Hier werden historisch Weichen gestellt: Entweder ein Grenzzaun oder die CDU/CSU wird kollabieren und damit das Parlament.

Meine Überlegungen sind wirklich Bedenkenswert: Für die Demokratie und den Erhalt des Rechtsstaats

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30.10.2015 Wenn Teile Deutschlands Parlamentarier bis ins unerträgliche gedemütigt werden oder Akteneinsicht bei TTIP

Jüngst stellte der Bundestagspräsident Herr Lammert die Ratifizierung von TTIP vom Bundestag in Frage, weil die Parlamentarier  entgegen Absprachen nicht vollständig  Akteneinsicht hatten.

Insbesondere bewertete er dabei den ..."äußerst begrenzten Zugang  über  die jeweiligen US-Botschaften  als  indiskutabel", Quelle .

Das gestalte sich wohl so, dass höchstens um die 139 hohe Beamte Zutritt hatten, die höchstens zweimal die Woche von 10.00 - 12.00 Uhr im Lesesaal beim "Vertragsgegner" auf exterritorialen Gebiet in den US -Botschaften? Aber in Zukunft soll den USA abgerungen werden, dass die Beamten die Texte statt in den US-Botschaften auch in Räumen in den nationalen Ministerien lesen können., Quelle

Ich fasse diese demokratisch unwürdigen Vorgänge mal ein wenig überspitzt satirisch und zynisch Zusammen:

Deutsche Parlamentarier dürfen um einen Termin in einem exterritorialen Gebiet (US-Botschaft) betteln und eine Wartenummer ziehen.

Dort stehen sie unter akribischer Beobachtung, damit sie nicht etwa ein paar Seiten herausreißen und mitnehmen oder sich all zuviel Notizen machen können.

Vermutung des Autors - nicht belegt im Gegensatz zur Abhörung unser Bundeskanzlerin durch die USA: Nebenbei kann vermutlich die NSA dort Videoaufnahmen  machen und wer dreimal mit dem Kopf schüttelt wird zum Staatsfeind erklärt.
Dann werden vermutlich Fingerabdrücke sichergestellt, die eine oder andere Wanze untergejubelt und die Jacken bei der Abgabe nach Schlüsseln durchsucht, die dann nachgemacht werden... 

Darf man daraus schließen, dass die USA die Verträge allein diktiert? Zumindest ist es sehr ungewöhnlich, dass deutsche Parlamentarier beim "Vertragspartner" und nicht in europäische Entwürfe Einblick enthalten.

Ich halte den Vorgang für einmalig, dass gemeinsame Vertragsentwürfe bei der Gegenseite eingesehen werden.

Danach zu einer europäischen Institution und sagen, dass man beim Vertragspartner dann doch Stellen gefunden hat, die nicht für unsere Seite so schön sind - was ist das für ein Wahnsinn?

Diesen demütigen und entwürdigen Vorgang halte ich für einmalig und eine Missachtung der Parlamentarier. Normalerweise müsste auf Entwürfe und Vorlagen der europäischen Institutionen Einblick gewährt werden - vielleicht ein Beispiel:

Wenn es zu einem "Friedensvertrag der EU-Sanktionen" zwischen Russland und der Bundeskanzlerin kommt, würden dann deutsche Parlamentarier in die russischen Botschaften geschickt werden, um dort die Entwürfe der Bundesrepublik zweimal die Woche studieren zu können?

Andersrum gefragt: Wenn der US-Kongress und Senat sich von 10.00-12..00 Uhr zweimal pro Woche in der deutschen Botschaft über TTIP, dann würden die US-Amerikaner sagen, dass Sie sich nicht dem deutschen Faschismus beugen und sie ein stolzes Volk sind, dass ihren Vertretern so einen erniedrigenden Gang erspart!

TTIP ist nach meiner Auffassung natürlich total verfassungswidrig und damit diese Aussage nicht singulär im Raum stehen bleibt, werde ich wieder nach Schema F unsere Verfassung und die Gewaltenteilung (Exekutive, Legislative und Judikative) in Bezug auf TTIP auf der Meta-Ebene prüfen.






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