Newsarchiv_12_2013

01.12.2013

Froher erster Advent..

Ein weiteres Jahr geht zu Ende und nach dem esoterischen Grundsatz, dass sich in jedem Ende ein neuer Anfang verbürgt darf man auf das neue Jahr gespannt sein...

In diesem Jahr schlugen sich viele private Erlebnisse des Autors der Sternenhimmelstuermerseite in Artikeln, Berichten oder  Softwaretipps wieder.

Die letzten zwei Monate waren durch eine Diät und einen Rauchentzug geprägt, der immer noch anhält und die Berichterstattung die nächsten zwei Monate vermutlich noch sporadisch begleiten wird.

Der Autor hat kein Zweifel, dass er es diesmal packt, aber die nächsten zwei Monate sind dennoch Risikozone. Also bleibt auch Sport und Ernährung ein wenig auf der Tagesordnung. Nach den bisherigen Erfahrungswerten ist eine Zunahme durch einen Entzug nicht zwangsläufig vorprogrammiert.

O. K., vor der Rauchentwöhnung waren es fast 69 Kilo und jetzt ist das Gewicht des Autors bei durchschnittlich 72 Kilo. Das ist aber auch ein wenig ein paar Ernährungsübertretungen und ein wenig dem JoJo-Effekt geschuldet, wenn man innerhalb von wenigen Wochen von 78 Kilo um fast 9 Kilo abnimmt...

In diesem Monat gibt es eine neues kleines Excel-Projekt, dann ein wenig über Lichttherapie und kaum noch Politik.

Das schönste Geschenk von SPD und CDU ist die Einführung eines Mindestlohns in Deutschland. Dann zeichnet sich eine Wende in der Arbeitspolitik in Bezug auf Riesterrente und Lebensarbeitszeit bis 67 ab...

Alles ziemlich perfekt. Der Autor der Sternenhimmelstuermerseite ist voll des Lobes für die Politik. Inzwischen findet der Sternenhimmelstuermer die Lösung ab 2017 richtig gut. Da ist Spielraum für Unternehmer drin, sich auf den Mindestlohn vorzubereiten, was mit den favorisierten Stufenregelungen vom Sternenhimmelstuermer nicht so möglich gewesen wäre...

Frau Bundeskanzlerin Merkel hat in dieser Legislaturperiode genug innere Reformen in Angriff genommen und der Autor dieser Webseite ist ein wenig traurig, dass er Begriffe wie "Lohnsklaverei" und "Lohndumpingland Deutschland"  bald nicht mehr wahrheitsgetreu anwenden kann.

Noch ein paar Jahre ohne Reform weiter und nicht nur die absolute Mehrheit hätte die Linksfraktion gewählt, sondern weitaus mehr Wähler hätten einen Unmsturz bewirkt...

Die Sternenhimmelstuermerseite engagierte sich auf der Metaebene für die Einführung des Mindestlohn. Dieser wird nun eingeführt und das ist eine historische Leistung, welches immer noch viele Menschen nicht begriffen haben und sich mit Selbstzweifeln und Miesmachen...beschäftigen.

Die Sternenhimmelstuermerseite lieferte Argumentationen, griff in unzähligen Artikeln parteiübergreifend Gegner des Mindestlohns an und der Autor wählte trotz seiner christlichen Einstellung die SPD. Das Ziel ist nun erreicht, die SPD setzte sich stark von der unseligen Schröderpolitik ab und brachte für diese Legislaturperiode nur soziale Reformen ein.

Nun ist es Zeit wieder in die politische Neutralität und damit dann wieder in die kritische Begleitung der großen Koalition zu gehen.

Der Mindestlohn wäre ohne den Konsenz der großen politischen Parteien nicht möglich gewesen. Der Sternenhimmelstuermer spricht sich für die große Koalition aus, die nun die größten sozialen Reformen dieses Jahrzehnts schultert.

Zum Wohle millioner Menschen, die sich trotz Vollzeitarbeit nicht von ihrer eigenen Hand ernähren konnten und ohne Aufstockung des Staates nicht existenzfähig gewesen sind (unser Sozialstaat funktionierte, aber wie lange hätte er ohne Reform noch funktioniert?)

Und so steht einem friedlichen Weuhnachtsfest politisch gesehen nichts mehr im Weg...



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02.12.2013

Smartphone, Tablet oder Phablet

Die Suche nach einem würdigen Nachfolger vom Samsung Omnia mit Windows Betriebssystem geht nun bald ins vierte Jahr und mit dem neuen Nexus 5 kam der Autor dieser Webseite dann schon ziemlich stark in Versuchung... 

Der Akku ist - obwohl verbaut - sehr einfach wechselbar und der Preis für ein 5 Zoll-Display-Smartphone mit diesen technischen Features Spitze.

Tja, 5,0 Zoll ist Spitze und zusammen mit dem Nexus 7 wäre das dann ein Allrounder in Sachen Mobilität. Das bedeutet aber dann auch irgendwo zwei Flatfrates, da ein Tablet ohne mobilen Internetanschluss irgendwo ziemlich eingeschränkt ist...

Was will ich denn eigentlich bzw. erwarte ich von einem Smartphone bzw. Tablet? E-Mail, Surfen, Facebook, ein paar Apps zur Information und Musik hören. Smartphone und Tablet überschneiden sich hier eindeutig, nur dass der User als Plus bei einem Smartphone telefonieren kann und bei einem Tablett dann wohl eher Fernsehen bzw. Videos ansehen kann...

Ein Tablet mit Stereoheadset und Telefonfunktion wäre schon mal ein guter Ansatz, um die Vorteile aus beiden Welten zu genießen...

Es gibt inzwischen auch viele Ansätze als Padefone und Phonepad, aber eine Traumlösung konnte der Sternenhimmelstuermer echt noch nicht ausmachen...und letztlich kann man jedes Smartphone als mobile W-Lan-Station zum weiterleiten an das Tablet missbrauchen...

Zur Zeit betrachtet der Autor dieser Webseite Phablets. Ihr Vorteil dürfte in der Mobilität und dem Gedanken: alles aus einem Guss, bestehen. Gerade wir älteren User sehnen und danach PDF-Dateien wenigstens halbwegs anständig zu lesen oder vielleicht mit einem  DVBT-Stift Fernsehen zu sehen und dabei wirklich einmal einen Ball als solchen auf dem Display zu erkennen.

O. K., die Boliden ab 5,7 sehen echt uncool am Ohr aus, wer aber mal mit einem 5,6 - 6,- Zoll-Display auch nur kurzzeitig gearbeitet hat, der will so ein Ding nicht mehr aus der Hand geben.

Alle etablierten Firmen mischen auf dem Phablet-Markt mit - außer Apple, dort sind die User zu dem erzwungenen Daumenkino verbannt...O. K., sieht dafür schick aus, aber die Zielgruppe der Reicheren trifft man nicht gerade, wenn die ihre Verdienste nicht einmal vollständig in eine Zeile auf dem Display zu sehen bekommen...-:)

Der Sternenhimmelstuermer findet erstmal das Sony Experia Z Ultra interessant oder als Preistipp dann das Huawei Ascend Mate, das vermutlich bald als neue Version raus kommt.

Das Huawei übertrumpft in mehreren Disziplinen die Konkurrenz: 2 GB Arbeitsspeicher war zur Erscheinungszeit Topp, USB-OTG (auslesen von Speicherkarten und USB-Stiften möglich), der leistungsfähigste Akku mit 4050 mAh ist Spitze und auf die Speicherkarte können wohl Apps ausgelagert werden...hört sich rundum gut an...

Das Galaxy Note 3 kann der Autor nicht mit gutem Gewissen empfehlen (dann lieber das Note 2 oder Mega von Samsung), da es dort offensichtlich mit der Indexierung von Speicherkarten Probleme gibt - wurde das gelöst?. Der Sternenhimmelstuermer las zwischenzeitlich, dass das an PDF-Dateien liegen könnte, ist aber nicht sicher, ob dass derselbe Fehler ist. Na ja, die von HTC patzen dafür an den mechanischen Teilen, was bei dem Preis eine Unverschämtheit ist...

Was will der Autor mit diesen wahllos aufgeführten Mängeln sagen? Leider ist der Smartphonemarkt nach wie vor mit vielen Fehlern behaftet und wenn man Glück hat ist es "nur" ein Softwarefehler..., der dann bereinigt wird - das zieht sich leider durch sämtliche Firmen durch und die einzige Empfehlung ist leider erst ein paar Wochen bei einer Neuerscheinung zu warten..

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In diesem Zusammenhang ein paar Wörter zu diesen komischen Spielboxen von Microsoft und Sony. Die Dinger sind also nicht abwärtskompatibel und haben viele Fähigkeiten eingebüßt..

O. K., die meisten Spieler gehören nicht zur geistigen Avantgarde unserer Gesellschaft, dass ihr aber mit immer mehr Einschränkungen und weniger Funktionalität zu stolzen Preisen abgezockt werdet, müsstet Ihr doch eigentlich erfassen!

PAC-Man kann man heute immer noch im PC 64-Emulator spielen, aber die neuen Spielkonsolen sind scheinbar nicht mehr zur letzten Version abwärtskompatibel! Da scheinen einige Menschen zu viel Geld und zu wenig Verstand zu besitzen.

Die Dinger immer wieder neu zu bauen ist eigentlich eine ökonomische Verschwendung, da ein Baukastensystem auch in der Ökobilanz besser wäre. Hey, dass Gold sollte eigentlich die Software und nicht die Hardware sein, die inzwischen so überdimensioniert ist, dass die Programmierer kaum noch Spiele bauen erfinden können, die die Hardware in  Problemlagen bringt...

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Dann bringt Nokia zwei Sechs-Zoll-Smartphones mit Windows 8 raus, dass Lumia 1520 und im Frühjahr die erschwinglichere schwächer bestückte Variante.

Der Einstiegspreis des Lumia 1520 ist eindeutig ein wenig zu hoch gegriffen! Warten Sie oder kaufen Sie zwei Huaweis...-:)

Gegen die Lumias ist auch nichts zu sagen, obwohl der Sternenhimmelstuermer wegen mangelnder Zusammenarbeit mit dem heimischen PC nach wie vor seine Probleme mit der neuen Cloud-Windows-Welt hat. Jedes andere Smartphone arbeitet mit einem Windows-PC besser zusammen als ein Windowsphone und das ist einfach nur peinlich...

Wer aber auch eine sehr gute Kamera haben will, kommt am Lumia wohl kaum vorbei...

Zu Acer hat der Sternenhimmelstuermer noch zur Zeit keine Meinung, aber der Phonepad-Gedanke ist gut und Sie sollten Acer auch mal abgooglen, wenn Sie ein Riesen-Smartphone brauchen...

Worauf Sie achten sollten: Zwei MB Arbeitsspeicher sollten eigentlich Pflicht sein - o. k., das Lumnia in der niedrigen Version müsste es bei Windows 8 auch mit einem Megabyte schaffen...,
dann wird ab  über 5,5 Zoll das Handy riesig! 5,6 hält der Autor dieser Webseite eigentlich für gerade noch tragbar, aber viele der Riesen-Smartphones sind über 6 Zoll und das ist zum Telefonieren nicht so super...

Der Akku kann gar nicht groß genug sein und 4000 mAh bietet zur Zeit nur Huawei - leider ist der Akku auch nicht leicht austauschbar, dafür ist der Preis unschlagbar...


Wie dem auch sei, noch funktioniert das Smartphone des Sternenhimmelstuermers und deshalb besteht auch keine Eile, aber der Phablet Markt ist für den Privatmann wie Geschäftsmann eine interessante Alternative...vielleicht in Kombination mit so einer Bluetooth-Tastatur eine Möglichkeit mit dem Smartphone auch Office-Dokumente zu bearbeiten.


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11.12.13

Das Datum ist diesmal auch Überschrift. Die Quersumme ist 2+3+4=9, also die Zahl der Weisheit und gleichzeitig  ist  dieses Datum das letzte schöne Datum, welches relativ leicht einprägsam ist.  Die Daten vom 01.01.01 bis 12.12.12  sind  um und Hochzeiten und Babys  müssen nun nicht mehr auf den Tag geplant werden, welches bei letzteren teilweise  mit ein wenig Schummeln eingeleitet wurde.

Bald sind wir aus dem Jahr 2013 weg und der Autor dieser Webseite, dem noch einen familiären Verlust vom Schicksal auferlegt wurde, wird dieses Jahr noch lange Zeit im Gedächtnis bleiben.

Bald gibt es übrigens Weihnachtsferien für den Autor und dann gibt es ein kleines Excel-Projekt und ein weitere Abhandlung über Demenz, die aber dann erst 2014 auf dieser Webseite veröffentlicht wird...

Das Galaxy Note 3 fand der Autor dieser Webseite übrigens gerade auf einer dieser Bestenlisten auf den ersten Platz - das wundert ein wenig, da der Autor umgekehrt auch verschiedene Schwächen herausfand - Googlen Sie mal selber...

Das Stiftkonzept ist schon toll, aber wer arbeitet bei einem überdimensionalen Smartphone mit einem Stift?

Ansonsten gibt es in der CT und anderen Computerzeitschriften viele Empfehlungen im IT-Bereich.

Sie sollten sich nicht auf Bestenlisten, sondern auf ihre Wünsche und valide Aussagen im Netz verlassen. Die Bewertungen von Amazon sind erstmal mit besonderer Vorsicht zu genießen, geben aber einen guten Einstieg, um Probleme erstmal herauszufinden.

Dann geben Sie bei Google z. B. den Produktnamen und Test ein. Sollte es ein unmittelbares Google-Produkt sein, dann gerne auch mal mit Bing oder Yahoo. Es ist ihr Geld und bevor Sie einige hundert Euro in den Wind schießen...


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12.12.13

Morgen ist der 13.12.2013 und dazu noch Freitag. Dieses Datum ist aus esoterischer Sicht für ein Unglück größeren Ausmaßen prädestiniert. Der letzte Unglücksfreitag in der 13 er Serie dieses Jahrhunderts... der Autor dieser Webseite hängt sich mal wieder weit aus dem Fenster und sagt, dass das hoffentlich gut ausgeht..., egal - der Pragmatiker wartet auf die Ergebnisse des SPD-Votums für oder gegen den Koalitionsvertrag - wird schon schiefgehen, der Sternenhimmelstuermer wünscht durchaus gutartig Hals- und Beinbruch - das natürlich dem gesamten Führungskader der SPD -:)

Einstweilen ein wenig Musik in Gedenken an PSY - richtig, das war der Koreaner mit  dem Song  Gangnam style, dessen Lied einen wahren Hype auslöste. Außer Psy gibt es natürlich andere Gruppen aus Korea und im Namen der Gleichberechtigung bettete der Autor dieser Website mal das Lied "day by day" von T-ARA hier von You Tube nach dessen Regeln ein von der You Tube Seite http://www.youtube.com/watch?v=_O9WsC4UAdE :





Das Erfolgsrezept von Psy war u. a.  auch ein paar englische Brocken einzubinden, die dann einen hohen Wiedererkennungswert haben ...oh, sexy baby... - genauso machen das eine Reihe von koreanischen und chinesischen Gruppen - eben day by day bei Tara...neu ist das nicht, z. B. Falko schuf mit Rock me Amadeus ein paar brocken Englisch gekreuzt mit einem international bekannten Namen einen Erfolgssong...

Die Masche ist nicht schlecht, aber natürlich gehört ein wenig mehr dazu einen Hit zu schreiben. Das Lied von T-Ara findet der Sternenhimmelstuermer zumindest eingängig und in Zukunft werden auch auf der Sternenhimmelstuermerseite wieder einige Videos eingebunden - der Autor kann natürlich wieder keinen Rechtsverstoß erkennen und wünscht viel Spaß bei dem Video...

Übrigens, wer ein wenig auf Britney Spears steht, sollte sich mal "cry" von T-ara anhören...

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13.12.13

In den Abendnachrichten übertraten die SPD`ler gerade die Grundregel, dass die Haut des Bären erst verteilt wird, wenn der Bär auch erlegt ist. Nach dem Barometer und gängigen Umfragen ist kein Wunder zu erwarten.

Bei den bisherigen Postenspekulationen gab es dann auch keine wirklichen Überraschungen. Für den Verrat an der linken Fraktion streichen nun die Neinsager zu einer großen Linksfraktion ihren gerechten (?) Lohn ein... Bei uns Christen gibt es einen Judaslohn, keine Ahnung wie die linken Atheisten  das moralisch bewerten und nennen.

Die Leitfigur der Linken, Frau Nahles (?), wird dabei auch ihren Anteil bekommen. O. K., dem Sternenhimmelstuermer ist das aus seiner konservativen Einstellung heraus egal, im Gegenteil, es freut doch den konservativen Autor das die Lakaien der SPD mit Freude als Diener in einen konservativen Haushalt ihr Dasein als Diener fristen, da sie scheinbar nicht fähig sind das Haus zu übernehmen und die eher feudale Hausherrin auf die Straße zu setzen.

So bekommt jeder  nach seinen Fähigkeiten den Platz in der Geschichte und nebenbei fällt dabei der Mindestlohn  für anständig arbeitende Menschen  ab - was will man mehr?

Die Lohnsklaven werden befreit während die geistigen Väter der Befreiung oder besser gesagt des Mindestlohns in die Sklaverei gehen - kennen wir Christen - nennt sich Martyrium - naja, eigentlich wäre Masochismus der treffende Begriff..., aber die nächste Wahl wird diesen Zustand dann ändern und den Mohr, der nun seine Pflicht getan hat, wieder zu entlassen... -:)

"Kroko" ist schon einmal aus Weiser Voraussicht von irgend so einer Gesellschaft für die deutsche Sprache zum Wort des Jahres gewählt worden - wer hat eigentlich die Typen gewählt, die ein total unpopulären Ausdruck außerhalb der Twitterwelt zum Wort des Jahres machen? Nur weil die SPD-Führung großen Teilen ihrer linken Wähler vor den Kopf schlägt, muss die Gesellschaft für deutsche Sprache sich ja nicht anschließen und ihr Ding durchsetzen...

Ja, in der sprachbehinderten Twitterwelt mit 80 Zeichen Denkkapazität ist Groko eine unter tausenden Abkürzungen, die aber genauso für Großkotz oder Krokodil nach einem Durchgang durch die Rechtschreibprüfung stehen -:)

Im Land der Dichter und Denker sind wir also nun auf dem Niveau von Kokowä.. oder wie das auch immer heißt. Wo ist da der geniale Sprachwitz und Poesie?

Der Sternenhimmelstuermer ist auf den Samstag gespannt! Nur mal so gesagt: Eine hohe Wahlbeteiligung beim Mitgliedervotum muss nicht unbedingt ein Ausdruck einer Zufriedenheitsbezeugung der Basis der SPD sein.

Wie steht es denn, wenn die Entscheidung nur knapp ausgeht? Dann ist vieles im Wandel und Freitag der 13 könnte seine Kräfte für die Granden der SPD entfalten...



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14.12.2013 Der Sieg des Bürgertums

Gerade mal vor 100 Jahren war die Welt der Sozialdemokraten in Ordnung. Die Sozialistengesetze waren aufgehoben und die SPD stärkste Fraktion in Deutschland. Ein Jahr später kam der erste Weltkrieg, die SPD stimmte den Kriegsanleihen zu, die linken spalteten sich zur USPD und späteren KPD ab...

Nun ja, 100 Jahre später sieht alles ein wenig aus: Nach zwei Wahlperioden unter Schröder, die den stärksten Sozialabbau in der deutschen Nachkriegsgeschichte bedeuteten und ein wenig orientierungslosen herumdümpeln hat nun die Parteibasis entschieden, dass es mal wieder Zeit sei, dem deutschen Vaterland zu dienen...

Na ja, um fair zu sein: Der Mindestlohn kommt und mehr revolutionärer Elan war nicht zu erwarten.

Herr Siegmar Gabriel handelte mit der Parteibefragung richtig. 75 % der Basis entschieden sich für die GROKO, deutlicher geht es wohl nicht.

Den übrig gebliebenen Linken der SPD dürfte spätestens nun klar sein: mit der SPD ist keine ultralinke Politik möglich, auch wenn es ohne Revolution auf Grund der Stimmenverhältnisse im Bundesrat und Bundestag möglich wäre.

Das Votum war eine klare Absage und der Autor dieser Webseite respektiert die Entscheidung des Souveräns und wird jetzt auch seine teilweise gehässige Berichterstattung bezüglich des Verhaltens der SPD und ihrer Dienermenthalität einstellen.

Brunnenvergiftung wird auf die Dauer hier nicht betrieben und die künftige Regierung bekommt jetzt erstmal die Chance zu beweisen, dass Sie die beste Entscheidung der Mehrheit der Bevölkerung war.

Der Sternenhimmelstuermer wünscht der großen Koalition alles Gute!

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16.12.2013

Kurz notiert zu Smartphones und WP 7

Zur Zeit gibt es für gerade mal 2,95 € im Monat in einer
Computerbildaktion bis zum 31.12.2013 ein verlockendes Angebot mit O2: Tarif  mit ungedrosselten  100 MB, 50 Minuten Telefonate in alle Netze und 50 SMS im Monat. Danach für SMS und Telefon 15 Minuten.

Das reicht für viele Wenignutzer und ist fair.

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Gerade erkannte die Zune-Software nach einem selbst verschuldeten Verbindungsabbruch das Windows 7 Smartphone (Omnia) des Autors nicht mehr. Neustart funktionierte nicht, aber die Lösung des Problems war ein Fixit Tool der Microsoft Corporation mit dem Namen
MicrosoftFixit.WP7Zune.Run.

Das Tool hat 339 KB, aber der Autor entdeckte andere Webseiten mit erheblich anderen höheren Werten - so`ne Fix it Tools sollten Sie generell bei Microsoft runterladen!!!

Ist ein einfaches Diagnosetool, dass sie herunterladen sollten. Reparatur ist inklusive. Warum die Zune-Software keine Funktion von sich aus zur Diagnose hat, wissen nur die Götter...

Für Windows 7 oder 8 ist dieser Tipp sehr wichtig..., da es ansonsten nicht mal mehr möglich ist, grundlegende Dateien wie Bilder, Musik usw. auf den PC zu übertragen...

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Klingeltöne kann man schon seit einiger Zeit (seit dem Mango-Update?) auch auf das 
WP7 bringen. MP3 oder Wave, kürzer als 40 Sekunden, kleiner als 1 MB - mit der o. a. Zune-Software geht das Easy! Datei in Zune-Software mit rechter Maustaste auf Bearbeiten. Liste Genre ringtone oder Klingelton eingeben und OK - dann wie üblich übertragen - der Klingelton befindet sich unter Einstellungen: Klingeltöne und Sounds

Also keine blöde Extrasoftware downloaden...


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23.12.2013
Knigge für Weihnachtseinladungen?

Eigentlich sollte es keinen Knigge für Einladungen zur Weihnachtszeit geben, da Weihnachten dass Fest der Liebe ist und rein theoretisch die ärgsten Feinde als erstes auf der Gästeliste eines guten Christen stehen sollten - so weit die christliche Theorie...

Nun kam es gerade im Umfeld des Autors dazu, dass nach einer Scheidung Exfrau und Kind bei einer Weihnachtsfeier im engeren Familienkreis nicht eingeladen wurden. Ist das richtig? Kann das Kind was dafür, wenn  die Eltern sich nicht mehr riechen können? 

Pikanterweise wollte die Exfrau an der Feierlichkeit teilnehmen - Sie wurde also ausgeladen und ist zu recht dann irgendwo sauer.

Andererseits ist ist die neue Ehefrau und Kind anwesend und die Gastgeberin der Weihnachtsfeier will natürlich keine Streitigkeiten am heiligen Abend...

Also doch nun nur die Leute einladen, die ein friedliches Fest in familärer Restliebe garantieren?

Wie verhält man sich nun als "neutraler Gast"?

Das Weihnachtsfest boykottieren, weil der Weihnachtsgedanke zerstört wurde? Ist aber der Weihnachtsgedanke nicht genauso angegriffen, wenn man Partei ergreift, über andere richtet oder einen agressiven Boykott begeht, der nichts anderes als Liebesentzug bedeutet?

Leider gibt es keinen Knigge für Weihnachten, der uns armen stressgeplagten Menschen nahe legt, welche Menschen am heiligen Abend willkommen sind, aber im Sinne von Loriot uns nicht dabei stören, ein "gemütliches Weihnachtsfest" zu zelebrieren.

In der Bibel findet  der Christ als Hausherr(in) zwar eine Anleitung auf der Metaebene, aber als Gast bleibt mir nur die Stimme zu erheben, dass das nicht ganz korrekt ist.

Hm, es war glaube ich Dornröschen, die verwünscht wurde, weil eine von 13 Feen nicht zu der Taufe eingeladen wurde - die eine Fee wurde wegen eines mangelnden Bestecks nicht eingeladen und verfluchte das arme Kind .

Mit 15 stach sich Schneewittchen die Hand, pennte 100 Jahre und heiratete als minderjährige den ersten Typen, der Sie küsste - hatte die ein Glück, dass das kein Sexualstraftäter auf Bewährung war ...

Wie dem auch sei...Es gibt für uns Christen zwar keinen Knigge, aber eine brauchbare Anleitung auf der Metaebene in der Bibel. Als Gast ist es meine Pflicht daran zu erinnern, das tat ich.

Ich respektiere die Entscheidung, da ich weiß, dass andere Weihnachtsfeste folgen werden und es auch einen Zeitpunkt geben wird, wenn frische Wunden verheilen und es dann vielleicht ein Weihnachtsfest gibt, dass mit dem Geist von Weihnachten wieder im Einklang ist.

Liebe im platonischen Sinne lässt sich nicht erzwingen, aber man kann darauf hin arbeiten. Ein wenig unbefriedigend, aber wir Menschen leiden leider am Makel nicht perfekt zu sein...

Hat jemand eine bessere Idee, so poste er diese... 

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26.12.2013

Ihr Kinderlein kommet..

Es gab wenigstens ein kleines Weihnachts-Happyend beim Sternenhimmelstuermer:  Jenes Kind aus erster Ehe wurde  aufgeteilt und gehört nun am 1. Weihnachtstag dem Vater... Wer nicht weiß worum es geht, der oder die lese den Knigge für Weihnachtseinladungen...

So wird dann die Liebe aufgeteilt und der zuvor schlecht informierte Autor dieser Webseite stand ohne Weihnachtsgeschenk für die vemeintlich ausgeladene da - Gottseidank gab es die Alternative des etwas einfalllosen Geldgeschenkes.

Dann ernährt sich jenes Kind seit einem Jahr "aus eigenem Antrieb" vegetarisch. Keine Ahnung, ob es der Einfluss der Lehrerin oder Freundin war. Vielleicht auch eine Reaktion auf die elterliche Trennung nach dem Motto: "Etwas in meiner Umgebung soll nicht aufgeteilt werden".

Das Mädchen hat Pech, dass es nicht des Autors eigen Fleisch und Blut ist: Im Haus des christlichen Autors wäre die Fleischabstinenz des Kindes nicht geduldet worden.

Ernährungspolitisch ist ovo-lacto-vegetarisch zwar gerade noch  auch für Kinder akzeptiert. Alles andere ist eine  Wissenschaft für sich und mit einer maßvollen Ernährung wird man bekanntlich am ältesten.

Der Sternenhimmelstuermer zitiert sich selbst aus einem Artikel von 2011 auf Grund  auch nach der Schweizer Erkenntnisse zum Thema Veganismus wie folgend beschrieben:

" Kinder und Veganismus ist eine durchaus heikle Frage - im Augenblick verwendet der Sternenhimmelstuermer die politisch korrekte Formel: Es ist nicht unmöglich ein Kind vegan aufzuziehen, aber wegen der Komplexität und noch ausstehenden Ergebnisse der Resultate von Langzeitforschungen im Ernährungsbereich ist eine ovo-lacto-vegetarische Ernährung anzuraten.

Und vom Sternenhimmelstuermer zusätzlich die Bemerkung: Wenn Sie ihr Kind lieben, dann machen Sie es nicht zum Teil einer solch experimentellen Veganerstudie mit ungewissen Ausgang, aber das ist natürlich Ihre Entscheidung.

Eine Studie des deutschen Krebszentrums in Heidelberg bezüglich der Lebenserwartung ihrer Patienten im Zeitraum von 1976 - 1999 kommt zum Schluss:

Das Fazit der AOK/Studie des deutschen Krebszentrums in Heidelberg :

"Moderat vegetarisch ja, vegan nein. Wer auf Fleisch verzichtet, sollte unbedingt Milch, Milchprodukte, Eier und Seefisch essen. Kinder, Schwanger und Senioren decken leichter ihren Bedarf an lebenswichtigen Nährstoffen, wenn sie gelegentlich Fleisch auf den Speiseplan setzen."

Nach wie vor ist der Autor dieser Seite der Meinung, dass sich Eltern an ihren Kindern versündigen, wenn Sie in der Pubertät ihr Kind durch eine bewußte Mangelernährung evtl. irreparable Schäden hinterlassen....

Egal, gerade ist ein Lied von der Gruppe Bummelkasten - der Rolltreppnmax - angesagt auf You Tube und der Autor dieser Seite powert solche Kinderlieder natürlich gern und bindet das Lied von Rolltreppenmax nach den Regeln von You Tube ein. Link: http://www.youtube.com/watch?v=tcbB7EvjjuU




Nun ja, dann wünscht der Sternenhimmelstuermer den Kindern dort draußen und den überwiegend mangel- bzw. fehlernährten veganen Artgenossen noch einen schönen Festtag...


27.12.2013

Prognose über die Amazonen der CDU für die nächste Legislaturperiode

Kaum ist Frau von der Leyen im Amt (seit 17.12.2013 Verteidigungsministerin), da maßt sich der männlich dominierte Bundeswehrband an, ihr nicht die üblichen 100 Tage Einarbeitungszeit nicht zuzugestehen...sorry, Frau von der Leyen ist zur Zeit laut eigener Angabe auf dem Niveau, dass ...." "sie werde "viel und hart arbeiten müssen", um sich die Materie näherzubringen. Über Weihnachten wollte sie etwa die Rangabzeichen der Bundeswehr lernen." Zitat Spiegel Online.

Der Sternenhimmelstuermer ist ein wenig uneinig, ob Frau Bundeskanzlerin Merkel einen Glücksgriff oder Fehlgriff leistete.

Wir erinnern uns zurück: "Seit Juli 2011 ist die Wehrpflicht in Friedenszeiten ausgesetzt, d. h. niemand wird mehr auf dieser rechtlichen Grundlage zum Dienst in den Streitkräften eingezogen.", sagt Wikipedia. Die Bundeswehr ist nun eine "Freiwilligenarmee".

Naja, im Grundgesetz blieb die Wehrpflicht im Artikel 12 a weiterhin verankert...., geändert wurde lediglich das Wehrpflichtgesetz und so lebt das heutige Konstrukt mit aller rechtlicher Kritik am Art. 12 a GG ein wenig an der Verfassung vorbei.

Die Verfassung geht nach Auffassung des Autors den Gesetzen vor und ist auf der Metaebene die geistige Richtlinie für die nachfolgenden Gesetze. Da gerade eine Zweidrittelmehrheit herrscht, könnte nach Ansicht des Autors ein wenig am geistigen Überbau geändert werden.

Gerade im Sinne einer verlässlichen Lebensplanung sollten schon eindeutige Regelungen und nicht ein Damoklesschwert über den Köpfen der Bürger hängen, dass dann im "Krisenfall" der Paragraph im Wehrpflichtgesetz kaschiert wird...ein unhaltbarer Zustand, nicht für einen demokratischen Rechtsstaat haltbar!

Desweiteren stößt es dem Autor auf, dass die rechtlichen Grundlagen für Auslandseinsätze der Bundeswehr gelinde gesagt bescheiden sind. Nun gut, die letzten Schadensersatzansprüche von zivilen Opfern eines Militärschlags wurden gerade in zwei Urteilen abgewiesen, aber dass sich Soldaten in Ausübung ihres Mandates vor der deutschen Gerichtsbarkeit damit auseinandersetzen müssen, ob Sie eine "Amtspflichtverletzungen" begingen, ist eine groteske Situation.

Nicht falsch verstehen: "Plünderungen, Vergewaltigungen und andere Menschenrechtsverletzungen einschließlich Folter" sollen gerne auch von internationalen Gerichten verfolgt werden, aber nicht jede militärische Aktion im Rahmen eines Einsatzes auch bei Fehlbeurteilung der Lage kann zu Regressansprüchen führen. "Friedensmissionen" sind letztlich Kriegseinsätze und es kann nicht sein, dass deutsche Soldaten  sich verantworten müssen, während andere  Kollegen aus anderen Ländern, die  an der Aktion beteiligt waren,  nicht sanktioniert werden und zwischenzeitlich vielleicht noch Beförderungen erhalten...

Der Gesetzgeber muss hier eindeutige Regeln schaffen. Es muss im Rahmen der Rechtssicherheit verlässliche Regelungen geben. Auch der Feind muss wissen: menschliche Schutzschilder sind kein geduldetes Mittel zur indirekten Finanzierung von Widerstand.

Doch zurück zu den Amazonen Frau Bundeskanzlerin Merkel und Frau von der Leyen.

Bundeswehr hat bei Frau Merkel scheinbar einen hohen Stellenwert und da wundert es nicht, wenn mit Frau von der Leyen eine zuverlässige Weggefährtin installiert wird. Die Rückkehr unserer Soldaten aus Afghanistan steht bevor und die Bundeswehr wird auch dank steigender Steuereinnahmen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen warmen Geldregen für die Ausgestaltung der Reformen erwarten dürfen.

Wenn Frau von der Leyen dann die Rangabzeichen auswendig gelernt hat, steht also einer erfolgreichen und medialen Aufmerksamkeit der ersten deutschen weiblichen Verteidigungsministerin nichts im Weg.

Kontakte zur Waffenindustrie sind im deutschen Waffenexportland Deutschland des weiteren von Vorteil und Frau von der Leyen durchlief dann mehrere Ministerien mehr (als Bundesministerin für Familie)  oder weniger (als Bundesministerin für Arbeit) erfolgreich drei Ministerien.

Damit hat sie alle Voraussetzungen, um als Nachfolgerin der Bundeskanzlerin Frau Merkel das Amt der Bundeskanzlerin zu übernehmen (frei nach Shakespeare: "die Königin ist Tod, es lebe die Königin!").

Dieses wäre eine weitaus komfortable Situation, als Frau Bundeskanzlerin Merkel am Anfang ihrer Karriere hatte.

Frau Bundeskanzlerin Merkel erreichte im Prinzip alles, was man erreichen konnte und es ist von daher nicht ganz fair, über ihren Abgang zu spekulieren, aber der Autor dieser Webseite denkt, dass Frau Bundeskanzlerin Merkel vielleicht nach der ersten Hälfte der Legislaturperiode den Staffelstab weitergeben wird...

Panikmache oder Wunschdenken des Autors? Weit gefehlt!

Der Sternenhimmelstuermer erinnert sich an eine Situation nach der Wahl, wo Frau Bundeskanzlerin Merkel sich ausdrücklich bei allen Menschen und ihren Ehemann bedankte, für all die Entbehrungen, die ihre Weggefährten erdulden mussten...das fand der Sternenhimmelstuermer menschlich gesehen genauso klasse, wie die gespendete Niere von Herrn Steinmeier an seine Ehefrau  - ein Umstand, weswegen trotz politisch fragwürdiger Geschehnisse der Sternenhimmelstuermer nie Herrn Steinmeier auf seiner Webseite angriff, obwohl dass bei einem der geistigen Väter der Agenda 2010 sehr schwer fiel...

Nun ja, Frau Bundeskanzlerin Merkel hatte mit Herrn Schäuble ein starkes Universalgenie in der Hinterhand, dass hoffentlich, wenn er nicht selbst nächster Übergangskanzler wird, hoffentlich noch eine Weile Frau von der Leyen unterstützt.

Kein Artikel ohne irgendetwas über den Mindestlohn: Auch Herr Schäuble teilt die Wichtigkeit des Mindestlohns für die Gesellschaft und was der Sternenhimmelstuermer schon immer sagte - viele andere Konservative auch:

""Die Vereinbarung zum Mindestlohn im Koalitionsvertrag entspricht mehr den Vorstellungen von CDU und CSU als denen der SPD", sagte Schäuble im Interview mit dem "Handelsblatt" (Donnerstagausgabe). Die Union habe im Wahlkampf gesagt, die Tarifautonomie dürfe nicht geschwächt werden.
"Unsere Vereinbarung stärkt sie", sagte Schäuble. "Das hätten wir schon vor Jahren machen sollen, aber das war mit der FDP schwierig", so der geschäftsführende Finanzminister."
(Zitat: Quelle epochtimes).

Eigentlich wäre es fair, wenn Herr Schäuble auch einmal Kanzler werden würde, da er als graue Eminenz viel für diesen Staat tat...

Zurück zu den Amazonen: Wenn Frau Bundeskanzlerin Merkel den Staffelstab an Frau Leyen schon im Laufe dieser Legislaturperiode weitergibt, so wäre dies zugleich auch ein Stück Novum in der politischen Kultur, da der Sternenhimmelstuermer gerade im geistigen Leerlauf hängt, ob ein  Bundeskanzler in der deutschen Geschichte freiwillig seine Macht aufgab, um einen Nachfolger aus seiner Partei die Chance zu geben, sich im Amt zu etablieren und aus der Regierungsposition sich zu einer Neuwahl zu stellen - quasi sich über ein Misstrauensvotum gegen sich selbst verfassungsmäßig korrekt aus eigenem Antrieb abzusetzen?

Das wäre in der Tat neu und die Menschen in der Opposition würden es nicht verstehen, wenn ein Mensch nicht bis zum letzten Atemzug, sondern auf der Höhe seines bzw. ihren Erfolges zurücktritt -:) Und Frau Bundeskanzlerin Merkel könnte als Bonus mit Stolz behaupten, dass es keine Frau oder Mann schaffte Sie zu stürzen - Hey, dass ist mehr  als der Hexenkönig im Herrn der Ringe von sich behaupten konnte, der einer Prophezeiung geschuldet von keinem Mann getötet werden konnte (dementsprechend wurde er von einer Frau getötet...).

Also ein eher unrealistisches Szenario?

Keine Ahnung, aber die aus der eigenen Partei würden dann vermutlich darauf bestehen, dass es die Pflicht der alten Bundeskanzlerin wäre, auch im nächsten Wahlkampf aktiv zu werden...

Wie dem auch sei, im kommenden Jahr wird der Autor das Lebensarbeitszeitalter 67 ganz oben auf die Agenda setzen - so in der Art: "Ältere Arbeitnehmer werden in der Arbeitslosigkeitsstatistik als unvermittelbar herausgerechnet und es gibt keinen Menschen, der bisher bewiesen hat das demente Arbeitnehmer die besseren Arbeitnehmer sind, auch wenn Sie vielleicht manchmal den Lohn wegen Altersdemenz vergessen-:)

Nein, Spaß beiseite - es wird hier intensiver auf die zweite Lebenshälfte eingegangen  - gesunder Selbsterhaltungstrieb des Autors, der noch nach dem Gesetz 22 Jahre arbeiten soll, um dann nach der offiziellen Sterbestatistik sieben Jahre später diese Erde zu verlassen...


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27.12.2013

Prognose über die Amazonen der CDU für die nächste Legislaturperiode

Kaum ist Frau von der Leyen im Amt (seit 17.12.2013 Verteidigungsministerin), da maßt sich der männlich dominierte Bundeswehrband an, ihr nicht die üblichen 100 Tage Einarbeitungszeit nicht zuzugestehen...sorry, Frau von der Leyen ist zur Zeit laut eigener Angabe auf dem Niveau, dass ...." "sie werde "viel und hart arbeiten müssen", um sich die Materie näherzubringen. Über Weihnachten wollte sie etwa die Rangabzeichen der Bundeswehr lernen." Zitat Spiegel Online.

Der Sternenhimmelstuermer ist ein wenig uneinig, ob Frau Bundeskanzlerin Merkel einen Glücksgriff oder Fehlgriff leistete.

Wir erinnern uns zurück: "Seit Juli 2011 ist die Wehrpflicht in Friedenszeiten ausgesetzt, d. h. niemand wird mehr auf dieser rechtlichen Grundlage zum Dienst in den Streitkräften eingezogen.", sagt Wikipedia. Die Bundeswehr ist nun eine "Freiwilligenarmee".

Naja, im Grundgesetz blieb die Wehrpflicht im Artikel 12 a weiterhin verankert...., geändert wurde lediglich das Wehrpflichtgesetz und so lebt das heutige Konstrukt mit aller rechtlicher Kritik am Art. 12 a GG ein wenig an der Verfassung vorbei.

Die Verfassung geht nach Auffassung des Autors den Gesetzen vor und ist auf der Metaebene die geistige Richtlinie für die nachfolgenden Gesetze. Da gerade eine Zweidrittelmehrheit herrscht, könnte nach Ansicht des Autors ein wenig am geistigen Überbau geändert werden.

Gerade im Sinne einer verlässlichen Lebensplanung sollten schon eindeutige Regelungen und nicht ein Damoklesschwert über den Köpfen der Bürger hängen, dass dann im "Krisenfall" der Paragraph im Wehrpflichtgesetz kaschiert wird...ein unhaltbarer Zustand, nicht für einen demokratischen Rechtsstaat haltbar!

Desweiteren stößt es dem Autor auf, dass die rechtlichen Grundlagen für Auslandseinsätze der Bundeswehr gelinde gesagt bescheiden sind. Nun gut, die letzten Schadensersatzansprüche von zivilen Opfern eines Militärschlags wurden gerade in zwei Urteilen abgewiesen, aber dass sich Soldaten in Ausübung ihres Mandates vor der deutschen Gerichtsbarkeit damit auseinandersetzen müssen, ob Sie eine "Amtspflichtverletzungen" begingen, ist eine groteske Situation.

Nicht falsch verstehen: "Plünderungen, Vergewaltigungen und andere Menschenrechtsverletzungen einschließlich Folter" sollen gerne auch von internationalen Gerichten verfolgt werden, aber nicht jede militärische Aktion im Rahmen eines Einsatzes auch bei Fehlbeurteilung der Lage kann zu Regressansprüchen führen. "Friedensmissionen" sind letztlich Kriegseinsätze und es kann nicht sein, dass deutsche Soldaten  sich verantworten müssen, während andere  Kollegen aus anderen Ländern, die  an der Aktion beteiligt waren,  nicht sanktioniert werden und zwischenzeitlich vielleicht noch Beförderungen erhalten...

Der Gesetzgeber muss hier eindeutige Regeln schaffen. Es muss im Rahmen der Rechtssicherheit verlässliche Regelungen geben. Auch der Feind muss wissen: menschliche Schutzschilder sind kein geduldetes Mittel zur indirekten Finanzierung von Widerstand.

Doch zurück zu den Amazonen Frau Bundeskanzlerin Merkel und Frau von der Leyen.

Bundeswehr hat bei Frau Merkel scheinbar einen hohen Stellenwert und da wundert es nicht, wenn mit Frau von der Leyen eine zuverlässige Weggefährtin installiert wird. Die Rückkehr unserer Soldaten aus Afghanistan steht bevor und die Bundeswehr wird auch dank steigender Steuereinnahmen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen warmen Geldregen für die Ausgestaltung der Reformen erwarten dürfen.

Wenn Frau von der Leyen dann die Rangabzeichen auswendig gelernt hat, steht also einer erfolgreichen und medialen Aufmerksamkeit der ersten deutschen weiblichen Verteidigungsministerin nichts im Weg.

Kontakte zur Waffenindustrie sind im deutschen Waffenexportland Deutschland des weiteren von Vorteil und Frau von der Leyen durchlief dann mehrere Ministerien mehr (als Bundesministerin für Familie)  oder weniger (als Bundesministerin für Arbeit) erfolgreich drei Ministerien.

Damit hat sie alle Voraussetzungen, um als Nachfolgerin der Bundeskanzlerin Frau Merkel das Amt der Bundeskanzlerin zu übernehmen (frei nach Shakespeare: "die Königin ist Tod, es lebe die Königin!").

Dieses wäre eine weitaus komfortable Situation, als Frau Bundeskanzlerin Merkel am Anfang ihrer Karriere hatte.

Frau Bundeskanzlerin Merkel erreichte im Prinzip alles, was man erreichen konnte und es ist von daher nicht ganz fair, über ihren Abgang zu spekulieren, aber der Autor dieser Webseite denkt, dass Frau Bundeskanzlerin Merkel vielleicht nach der ersten Hälfte der Legislaturperiode den Staffelstab weitergeben wird...

Panikmache oder Wunschdenken des Autors? Weit gefehlt!

Der Sternenhimmelstuermer erinnert sich an eine Situation nach der Wahl, wo Frau Bundeskanzlerin Merkel sich ausdrücklich bei allen Menschen und ihren Ehemann bedankte, für all die Entbehrungen, die ihre Weggefährten erdulden mussten...das fand der Sternenhimmelstuermer menschlich gesehen genauso klasse, wie die gespendete Niere von Herrn Steinmeier an seine Ehefrau  - ein Umstand, weswegen trotz politisch fragwürdiger Geschehnisse der Sternenhimmelstuermer nie Herrn Steinmeier auf seiner Webseite angriff, obwohl dass bei einem der geistigen Väter der Agenda 2010 sehr schwer fiel...

Nun ja, Frau Bundeskanzlerin Merkel hatte mit Herrn Schäuble ein starkes Universalgenie in der Hinterhand, dass hoffentlich, wenn er nicht selbst nächster Übergangskanzler wird, hoffentlich noch eine Weile Frau von der Leyen unterstützt.

Kein Artikel ohne irgendetwas über den Mindestlohn: Auch Herr Schäuble teilt die Wichtigkeit des Mindestlohns für die Gesellschaft und was der Sternenhimmelstuermer schon immer sagte - viele andere Konservative auch:

""Die Vereinbarung zum Mindestlohn im Koalitionsvertrag entspricht mehr den Vorstellungen von CDU und CSU als denen der SPD", sagte Schäuble im Interview mit dem "Handelsblatt" (Donnerstagausgabe). Die Union habe im Wahlkampf gesagt, die Tarifautonomie dürfe nicht geschwächt werden.
"Unsere Vereinbarung stärkt sie", sagte Schäuble. "Das hätten wir schon vor Jahren machen sollen, aber das war mit der FDP schwierig", so der geschäftsführende Finanzminister."
(Zitat: Quelle epochtimes).

Eigentlich wäre es fair, wenn Herr Schäuble auch einmal Kanzler werden würde, da er als graue Eminenz viel für diesen Staat tat...

Zurück zu den Amazonen: Wenn Frau Bundeskanzlerin Merkel den Staffelstab an Frau Leyen schon im Laufe dieser Legislaturperiode weitergibt, so wäre dies zugleich auch ein Stück Novum in der politischen Kultur, da der Sternenhimmelstuermer gerade im geistigen Leerlauf hängt, ob ein  Bundeskanzler in der deutschen Geschichte freiwillig seine Macht aufgab, um einen Nachfolger aus seiner Partei die Chance zu geben, sich im Amt zu etablieren und aus der Regierungsposition sich zu einer Neuwahl zu stellen - quasi sich über ein Misstrauensvotum gegen sich selbst verfassungsmäßig korrekt aus eigenem Antrieb abzusetzen?

Das wäre in der Tat neu und die Menschen in der Opposition würden es nicht verstehen, wenn ein Mensch nicht bis zum letzten Atemzug, sondern auf der Höhe seines bzw. ihren Erfolges zurücktritt -:) Und Frau Bundeskanzlerin Merkel könnte als Bonus mit Stolz behaupten, dass es keine Frau oder Mann schaffte Sie zu stürzen - Hey, dass ist mehr  als der Hexenkönig im Herrn der Ringe von sich behaupten konnte, der einer Prophezeiung geschuldet von keinem Mann getötet werden konnte (dementsprechend wurde er von einer Frau getötet...).

Also ein eher unrealistisches Szenario?

Keine Ahnung, aber die aus der eigenen Partei würden dann vermutlich darauf bestehen, dass es die Pflicht der alten Bundeskanzlerin wäre, auch im nächsten Wahlkampf aktiv zu werden...

Wie dem auch sei, im kommenden Jahr wird der Autor das Lebensarbeitszeitalter 67 ganz oben auf die Agenda setzen - so in der Art: "Ältere Arbeitnehmer werden in der Arbeitslosigkeitsstatistik als unvermittelbar herausgerechnet und es gibt keinen Menschen, der bisher bewiesen hat das demente Arbeitnehmer die besseren Arbeitnehmer sind, auch wenn Sie vielleicht manchmal den Lohn wegen Altersdemenz vergessen-:)

Nein, Spaß beiseite - es wird hier intensiver auf die zweite Lebenshälfte eingegangen  - gesunder Selbsterhaltungstrieb des Autors, der noch nach dem Gesetz 22 Jahre arbeiten soll, um dann nach der offiziellen Sterbestatistik sieben Jahre später diese Erde zu verlassen...

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31.12.2013

Ein gerechter Lohn oder eine Zäsur an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht?

Im Jahre 2017 wird es mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen sogenannten "Mindestlohn" in Deutschland geben.

Der Autor dieser Webseite präferiert die Begrifflichkeit "gerechten Lohn", der auf der vereinfacht ausgedrückten Vorstellung des einfachen Volkes beruht: "von seiner/ ihrer Hände Arbeit Leben".

Dem Autor ist bekannt, dass im Sinne der Gewaltenteilung die Legislative und nicht die Iudikative zur Schaffung neuer rechtlicher Normen zuständig ist, kann aber das Bundesarbeitsgericht nicht von einer moralischen Mitverantwortung bei der ungünstig ausgelegten Rechtsprechung in Bezug auf sittenwidrige Löhne, Wucherei und Ignoranz bestehender moralischer Werte freisprechen.

Da es in den folgenden Jahren durch die Einführung eines gerechten Lohns mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Auslegung der neuen Gesetze, zur Höhe des Mindestlohns und zur Verträglichkeit mit der Verfassung in Form von Verfahren kommen wird, muss  eruiert werden, ob es nicht zu einer grundlegenden Veränderung vom Moralbegriff und Sittenbegriff in der Auslegung von Gesetzen im Arbeitsrecht durch das Bundesarbeitsgericht bedarf.

Justitia ist bekanntlich auf einen Augen blind und deshalb bittet der Autor dem geneigten Leser im christlichen Abendland sich mit dem Autor auf eine kleine Zeitreise zu begeben, um den blinden Fleck ein wenig zu erhellen. Dieses beginnt mit der Auffassung eines Christenmenschen, schneidet dann kurz die Wirtschaftsphilosophie und geht weiter in der heutigen Rechtslage, die auch ohne Einführung eines staatlichen gerechten Lohns nach Auffassung des Autors bei anderer Interpretation der bestehenden Normen möglich gewesen wäre...

Im alten Testament war Arbeit noch die Strafe Gottes: Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot essen, bis du wieder zu Erde werdest, davon du genommen bist. Denn du bist Erde und sollst zu Erde werden. (Bibel 3.19 Sündenfall).

Gott in seiner Erscheinungsform als Jesus Christus hingegen, stellte den Tagelöhner in diversen Bibelstellen in den Mittelpunkt. Erwähnt sei hier die Lieblingsgeschichte zum gerechten Lohn vom Weinberg, in dem der Gutsherr auch dem Tagelöhner den vollen Tagelohn gab, der nur eine Stunde arbeitete, weil er  zuletzt kurzfristig eingestellt wurde. Die eher pragmatisch irdische ungeschriebene Begründung: "Auch der zuletzt kommt, muss irgendwo von dem Geld leben können, dass er an  diesem Tag verdient hat."

In der Bergpredigt gibt es den schönen Spruch: "Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinen anderen zu" - richtig, dass ist der kategorische Imperativ von Kant im Knittelvers ausgedrückt und im Fall der Arbeitswelt kann man hier ableiten: Möchten Sie für jemand anderes arbeiten, um sich dann nicht von ihrer  Hände Arbeit ernähren zu können?

Kann eine Gesellschaft überleben, die diese Regel zur obersten Maxime ihres Handelns macht?

Der Autor lässt diese Frage im Raum stehen und  macht einen kleinen Zeitsprung  dicht heran an den eben zitierten Zeitraum von Kant und streift jetzt Adam Smith, der grob beschrieben propagierte, dass aus dem Egoismus des einzelnen  ein Nutzen für die Allgemeinheit entsteht. Eine These, an der erstmal nichts auszusetzen ist, so lange Spielregeln (nennen wir sie mal spaßeshalber Anstand und Moral ) beachtet werden.

Im neoliberalen Lager wird der Arbeitswert  - zumindest nach Ricardo in Abgrenzung zu Adam Smith wie folgend definiert:

Ricardo schlussfolgert, dass der Wert der Arbeit gleich dem Wert derjenigen Waren ist, welche die Arbeiter zu ihrem Leben einschließlich Nachkommen brauchen. Ricardo stellt sich vor, dass sich dieser „natürliche Preis der Arbeit“, von welchem der Marktpreis der Arbeit vorübergehend abweichen kann, in einem malthusianischen Prozess, durch Angebot und Nachfrage einstellt.

Doch wie hoch ist der Wert, "welche die Arbeiter zu ihrem einschließlich Nachkommen" brauchen und wie wird er ermittelt? Stellt sich dieser wirklich in einem malthusiianischen Prozess ein, wie es die Wirtschaftsliberalen bis zur staatlichen Festlegung eines gerechten Lohns propagierten und es offensichtlich seit der letzten SPD-Regierung nach deren Agendapolitik der Vollbeschäftigung ohne adäquater Gegenleistung immer weniger funktionierte - deren Zustimmung freilich von der CDU in diversen Gesetzesbeschlüssen im Bundesrat unterstützt wurde?

Setzen wir unsere kleine Zeitreise fort in das "Bismarckreich" (ist eigentlich ein wenig falsch, der war nur Kanzler und nicht König...). Gerade weil es nicht mit dem malthusianischen Prozess so ganz klappte, wurden die Arbeitgeber  in ein Versicherungssystem eingebunden, dass wir heute als Sozialversicherungssystem  bezeichnen und jedem Arbeiter einen gerechten Lohn garantiert,  der  so schöne Sachen wie Unfallversicherung,  Krankenversicherung...bis zur Rente garantiert.

Und dann nebenbei wird hier im sogenannten Vorkonstitutionellen Recht im Jahre 1900 das bürgerliche Gesetzbuch veröffentlicht.

Im Paragraphen 138 (2) BGB steht dann auch:

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Zitat.

Dieses ist auch kein Kavaliersdelikt, sondern wird als Offizialdelikt (vom Staate aus) nach § 291 StGB verfolgt:

§ 291 Wucher
(1) Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten
1.    für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen,
2.    für die Gewährung eines Kredits,
3.    für eine sonstige Leistung oder
4.    für die Vermittlung einer der vorbezeichneten Leistungen
Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wirken mehrere Personen als Leistende, Vermittler oder in anderer Weise mit und ergibt sich dadurch ein auffälliges Mißverhältnis zwischen sämtlichen Vermögensvorteilen und sämtlichen Gegenleistungen, so gilt Satz 1 für jeden, der die Zwangslage oder sonstige Schwäche des anderen für sich oder einen Dritten zur Erzielung eines übermäßigen Vermögensvorteils ausnutzt.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.    durch die Tat den anderen in wirtschaftliche Not bringt,
2.    die Tat gewerbsmäßig begeht,
3.    sich durch Wechsel wucherische Vermögensvorteile versprechen läßt.

Als Anmerkung des Autors: Wurden z. B. in der Fleischindustrie und vergleichbaren Fällen die Staatsanwälte dem Legalitätsprinzip in Deutschland geltend bei diversen gesetzlichen strafrechtlichen Handlungen im Rahmen des Offizialprinzips hinreichend aktiv? Es gibt hier kein Ermessensspielraum...Lohndumping ist eine Straftat!

 "Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne von § 138 Abs. 2 BGB in der Regel vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht.[1] Nach dieser Regel urteilen auch die Strafgerichte.[11] Die Zwei-Drittel-Grenze kann jedoch im Einzelfall im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit zu korrigieren sein, wenn die konkreten Umstände des Einzelfalls eine andere Beurteilung der sittenwidrigen Ausbeutung oder der Bestimmung des Werts der Arbeitsleistung gebieten."
sagt Wikipedia.

"Liegt die verkehrsübliche Vergütung unterhalb des Tariflohns, ist zur Ermittlung des Wertes der Arbeitsleistung nicht vom Tariflohn, sondern von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen.[8] Für die Bestimmung der Ortsüblichkeit kann zunächst aber von der tariflichen Vergütung ausgegangen werden. Für eine abweichende Ortsüblichkeit oder dafür, warum im Einzelfall ein abweichender Maßstab gelten soll, ist der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig[13][14] Die Üblichkeit der Tarifvergütung kann in jedem Falle angenommen werden, wenn mehr als 50 % der Arbeitgeber eines Wirtschaftsgebiets tarifgebunden sind oder wenn die organisierten Arbeitgeber mehr als 50 % der Arbeitnehmer eines Wirtschaftsgebiets beschäftigen." ebenso Wiki..

Doch halt, bevor wir uns mit der traurigen (?) Realität weiter auseinandersetzen, lohnt es sich ein kleines wenig in der jüngeren Vergangenheit unserer Zeitreise fortzusetzen...

Denn im Jahre 1956 wurde im Rahmen des KPD-Verbotes vom Bundesverfassungsgericht nebenbei die Ausbeutung von Arbeit höchstrichterlich vom Bundesverfassungsgericht definiert, wie Sie es auch im eben genannten  gelungenen Artikel von Wikipedia nachvollziehen können, aus dem die nun folgende Passage zitiert wird:


"    [...] Der Staat ist ein Instrument der ausgleichenden sozialen Gestaltung [...] Darüber hinaus entnimmt die freiheitliche demokratische Grundordnung dem Gedanken der Würde und Freiheit des Menschen die Aufgabe, auch im Verhältnis der Bürger untereinander für Gerechtigkeit und Menschlichkeit zu sorgen. Dazu gehört, daß eine Ausnutzung des einen durch den anderen verhindert wird. Allerdings lehnt die freiheitliche Demokratie es ab, den wirtschaftlichen Tatbestand der Lohnarbeit im Dienste privater Unternehmer als solchen allgemein als Ausbeutung zu kennzeichnen. Sie sieht es aber als ihre Aufgabe an, wirkliche Ausbeutung, nämlich Ausnutzung der Arbeitskraft zu unwürdigen Bedingungen und unzureichendem Lohn zu unterbinden. Vorzüglich darum ist das Sozialstaatsprinzip zum Verfassungsgrundsatz erhoben worden; es soll schädliche Auswirkungen schrankenloser Freiheit verhindern und die Gleichheit fortschreitend bis zu dem vernünftigerweise zu fordernden Maße verwirklichen. [...]

Als objektiv unzureichend werden im rechtswissenschaftlichen Schrifttum[3] sowie in der Rechtsprechung[4][5] derart geringe Löhne bezeichnet, die entgegen geltendem Bundesrecht (vgl. hierzu auch: Art. 4 Nr. 1 EuSC) - trotz vollschichtiger Arbeit (das heißt: 40-Stunden-Woche) - nicht einmal das soziokulturelle Existenzminimum (Hartz IV)[6] eines alleinstehenden Arbeitnehmers[7] abdecken.

Anderer Auffassung ist das Bundesarbeitsgericht: Unterschreitet der vereinbarte Lohn die geltenden Sätze der Sozialhilfe, ohne in einem auffälligen Missverhältnis zu vergleichbaren Tariflöhnen zu stehen, besteht einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zufolge noch kein ausreichender Grund, Lohnwucher annehmen zu können.[8]


Auch der Laie dürfte entsetzt sein: Das Bundesarbeitsgericht maßt sich gegen eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und dem Sozialstaatsprinzip per se an zu bestreiten, dass bei vollschichtiger Arbeit (40 Stunden Woche) es keine Ausbeutung der Arbeitskraft sei, wenn nicht einmal das soziokulturelle Existenzminimum erreicht wird.

Ach ja, Hartz IV wurde bekanntlich erst später eingeführt und im Rahmen der Rechtsprechung und Gesetzgebung weiterentwickelt, während das Bundesarbeitsgericht eine Parallelwelt durch Rechtsprechung aufbaute, die weit von der verfassungsmäßigen Realität und Entwicklung abwich.

Wir sind aber mit unserer kleinen Zeitreise noch lange nicht fertig. Denn neben den globalen Handel entwickelte sich auch in der europäischen Rechtsprechung und als kleine europäische Verfassung bzw. Leitlinie die Sozialcharta, die u. a. so schöne Sätze als nicht einklagbares Recht propagiert:

Europäische Sozialcharta:
Artikel 4 – Das Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt
Um die wirksame Ausübung des Rechtes auf ein gerechtes Arbeitsentgelt zu gewährleisten, verpflichten sich die Vertragsparteien:
1.    das Recht der Arbeitnehmer auf ein Arbeitsentgelt anzuerkennen, welches ausreicht, um ihnen und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu sichern;
2.    das Recht der Arbeitnehmer auf Zahlung erhöhter Lohnsätze für überstundenarbeit anzuerkennen, vorbehaltlich von Ausnahmen in bestimmten Fällen;
3.    das Recht männlicher und weiblicher Arbeitnehmer auf gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit anzuerkennen;
4.    das Recht aller Arbeitnehmer auf eine angemessene Kündigungsfrist im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzuerkennen;
5.    Lohnabzüge nur unter den Bedingungen und in den Grenzen zuzulassen, die in innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehen oder durch Gesamtarbeitsvertrag oder Schiedsspruch bestimmt sind.

Die Ausübung dieser Rechte ist durch frei geschlossene Gesamtarbeitsverträge, durch gesetzliche Verfahren der Lohnfestsetzung oder auf jede andere, den Landesverhältnissen entsprechende Weise zu gewährleisten.


Einzelpersonen können im Unterschied zur Europäischen Menschenrechtskonvention nicht gegen Verletzungen der in der Sozialcharta verankerten sozialen Rechte bei einem europäischen Gericht Beschwerde führen. 

In der europäischen Sozialcharta ist das angemessene (Mindest-)Entgelt mit 68 % des nationalen Durchschnittsstundenlohns taxiert, der in Deutschland nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes bei 15,89 € brutto liegt und somit zu einem angemessenen Entgelt von 10,80 € brutto pro Stunde führt.

Der Durchschnittsverdienst nach der Sozialcharta der europäischen Union, der ein nicht einklagbares Ziel darstellt, würde damit bei konsequenter Umsetzung eines Mindestlohns 10,61 € Stundenlohn oder 1838,60 € Bruttolohn pro Monat im Jahr 2012  betragen (68 % des durchschnittlichen Bruttolohnverdienstes). Zitat

20 von 27 europäischen Ländern setzten den Mindestlohn bisher um und es ist eine Schande, dass Deutschland als reichstes Land umgekehrt den Weg des Lohndumpings in Teilbereichen einschlug, obwohl die Sozialcharta auch von Deutschland ratifiziert wurde....Sie predigen Wasser und Trinken Wein, Amen.

Doch wie sah die Entwicklung in Deutschland aus, wo eher das Sozialhilferecht als das Arbeitsrecht verändert wurde:

Das klassische Lohnabstandsgebot im SGB VII  wurde am Ende des Jahres 2010 im Zuge der Hartz IV-Reformen ersatzlos gestrichen (§28, SGB XII).

"Mit dem Lohnabstandsgebot sollte der strukturellen Gefahr vorgebeugt werden, dass der aus Steuermitteln finanzierte Regelbedarf der Sozialhilfe zu einem höheren verfügbaren Einkommen führt als der Einsatz der eigenen Arbeitskraft bei Vollzeittätigkeit.

Dieses war zu dieser Zeit auch nicht haltbar, da es für immer breitere Schichten nicht mehr möglich war, ohne Kombilohn aus Arbeit und Sozialhilfe den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten...

Auch bedenken der Parteien, dass eine Querfinanzierung über HZL zur Finanzierung des Lohndumpings auf dauer nicht haltbar ist, wurde vom Bundesarbeitsgericht als warnendes Zeichen scheinbar nicht registriert: "Zwischen 2005 und 2011 wurden zur Aufstockung von unzureichenden Löhnen auf das Grundsicherungsniveau in Deutschland insgesamt 53 Milliarden Euro ausgegeben, erklärte die Bundesregierung aufgrund einer Anfrage der Linksfraktion im Deutschen Bundestag einem Bericht der Passauer Neuen Presse zufolge. Alle Leistungen zusammengenommen, seien über 70 Milliarden Euro ausgegeben worden. Im Jahr 2011 seien an mehr als 1,21 Millionen Bedarfsgemeinschaften mit Aufstockern insgesamt 10,73 Milliarden Euro ausgezahlt worden. Das entspreche einer durchschnittlichen Zahlung von 737 Euro je Monat". Zitat Wikipedia

Auch die Entwicklung hin zur Tendenz eines Bindungslosen Grundeinkommens (BGE) scheint in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes spurlos vorbeigegangen zu sein.

Der Autor spart sich weitere Ausführungen, um nun abschließend seine Kernthese zu untermauern: Weder geschichtliche, verfassungsrechtlicheres Rechtsprechung, nationale und internationale Entwicklungen führten zu einer Veränderung der moralischen Bewertung von Arbeit beim Bundesarbeitsgericht.

Die Auslegung  und Berücksichtigung von Sitte und Normen sind aber gerade bei der Wucherei in der Rechtsprechung unerlässlicher Bestandteil.

Es geht hier um sittenwidriges Handeln, dessen Kurzdefinition im eben genannten Link vom Juraforum ist:

"Eine Sittenwidrigkeit liegt vor, wenn etwas gegen die guten Sitten verstößt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Person in der Öffentlichkeit ohne Hose herumläuft. In der Rechtsprechung wird etwas als sittenwidrig bezeichnet, wenn es gegen das Anstandsgefühl eines jeden Menschen verstößt, der billig und gerecht denkt."

Der Sternenhimmelstuermer fragt ketzerisch in Anspielung auf die Definition: Würde  der  Mensch ohne Hose  in der Öffentlichkeit sittenwidrig handeln, wenn er sich die Hose einfach nicht leisten könnte, weil sein Arbeitgeber ihm nicht genug Geld zahlt,  dass er sich eine Hose leisten kann?

Es gibt zwei Formen der Moral - eine sichtbare und eine Scheinmoral einer Gesellschaft die sich echauffiert, ohne den Hintergrund zu eruieren. Genau auf diesem Pfad befindet sich nach Mindermeinung des Autors das deutsche Arbeitsgericht in den letzten Jahren in Bezug auf Sittenwidrigkeit von Arbeitsverhältnissen und Schaffung von Definitionen, die weder vom Sozialstaatsprinzip, Europa, noch sittlichen Normen der Mehrheit der Bevölkerung gedeckt sind.

Daher der Appell des Autors an das deutsche Bundesarbeitsgericht: Stellt Euren Begriff von Moral und Sittenwidrigkeit auf den Prüfstand und entwickelt  einen Moralbegriff, der in der heutigen Zeit nicht gegen das Anstandsgefühl eines jeden Menschen verstößt, der billig und gerecht denkt!

Dann hat der christliche Autor kein Bedenken, dass allen Menschen in Deutschland in Zukunft ein gerechter Lohn zu Teil wird.





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