Herr
Jung
löste mit seiner Äußerung über den Abschuss entführter Flugzeugen über
dem Bundesgebiet, um ein schlimmeres Übel abzuwenden (z. B. die
Verwendung des entführten Flugzeuges für ein Selbstmordattentat auf ein
vollbesetztes Fußballstadions), eine Diskussion aus, die bei genauer
Betrachtung nicht neu ist und immer wieder in anderen Varianten geführt
wird.
Die
folgende
Abhandlung soll dabei hilfreich sein, zu einer eigenen Lösung des
Problems unter Berücksichtigung der philosophischen
Und
rechtlichen Normen zu gelangen:
I.
Einleitung
Uns
allen ist
der Spruch: „ das kleinere Übel wählen“ geläufig. Doch wie würden wir
handeln, wenn das kleinere Übel den Tod „einiger weniger“ Menschen
bedeuten würde, während das „größere“ Übel den Tod der Menschen einer
ganzen Stadt bedeutet?
Im
Buch „der
Teufel und der Liebe Gott“ von Jean Paul Satre (1905 –1980) wird der
Leser mit gerade dieser Situation konfrontiert, die ihn an
die
Grenzen der ethischen Handlungsmöglichkeiten führt und Ihn dadurch dazu
bringt letztlich über das Dasein und dessen Absurdität nachzudenken.
Ausgehend
von
dem christlichen Gedanken, dass jedes vergeudete Leben zu viel ist,
konnte ich durch eine Analogie mit den Ausführungen zum Notstandsrecht
die Meinungen der berühmtesten Philosophen zu diesem Problem
heranziehen, um ein Urteil zu bilden, dass meinen Glauben an Gott in
dieser Situation herausfordert, da christliches Handeln eine
universelle Anwendung in allen Lebenslagen haben müsste.
II. Problem
II.1
Zusammenfassung von „der Teufel und der liebe
Gott“
Irgendwann
in
den Religionskriegen im 16. Jahrhundert erhebt sich das deutsche arme
Volk gegen die Kirche und Obrigkeit. Durch einen Verrat des
Heerführers Götz werden jedoch die aufrührerischen Bürger, die unter
Führung seines Bruders kämpften, in einer Schlacht besiegt. Die Stadt
Worms, deren Bürger die rebellischen Truppen unterstützten, wird nun
von den siegreichen Truppen des Heerführers Götz belagert.
Eine
Eroberung
der Stadt scheint für den grausamen Götz zunächst nicht möglich, da die
Stadt von einer uneinnehmbaren Befestigungsanlage umgeben ist.
Auf
die
besonnenen Stimmen des Erzbischofs und eines Bankiers mit den Bürgern
der Stadt Worms zu verhandeln und ihr Leben im Falle einer Kapitulation
zu verschonen, hört der böse Götz nicht. Sein Plan ist es die Stadt zu
plündern und in Grund und Asche zu legen.
Inzwischen
nimmt die Verzweifelung innerhalb der Stadtmauern von Worms immer mehr
zu. Um zu vermeiden, dass die Bürger kapitulieren und die Tore geöffnet
werden behauptet der Führer der Bürger, dass noch Lebensmittel
innerhalb einer Kirche oder eines Klosters gehortet wären, worauf die
Armen der Stadt zunächst die Kirche stürmen und den Bischof der Stadt
halbtot schlagen. Noch während der Mob zum Kloster zieht und versucht
das Tor der Klosteranlage zu öffnen, beauftragt der sterbende Bischof
einen Pfarrer namens Heinrich, der von den Armen geliebt wird und sich
als einziger Vertreter der Kirche frei in Worms bewegen kann, durch
einen geheimen Gang aus der Stadt zu Götz zu fliehen und ihn und seine
Truppen durch den Gang zu führen, um die Leben der zweihundert vom Mob
belagerten Priester zu retten- und zwanzigtausend Menschen der Stadt
Worms den Tod zu überantworten.
An
dieser
Stelle wird die Schilderung des Dramas vorläufig beendet, um nach
eingehender Prüfung der ethischen Normen Sartres Ergebnis im Urteil
entsprechend zu würdigen.
II.2
Ethische Qualität des Problems
An
dieser
Stelle kommt es zu jener existenziellen Situation, an deren Auflösung
ich mich in den folgenden Seiten versuche, nämlich die Frage, ob es
ethisch vertretbar ist eine geringe Anzahl von Menschenleben zu opfern,
um eine Vielzahl von Menschenleben zu retten. Zur Veranschaulichung des
Problems zitiere ich die ersten Gedankengänge des Heinrich, als er von
dem geheimen Gang erfährt: „ Heinrich: Natürlich! Deswegen hast Du
gelacht! Das ist ein guter Spaß. Danke, Bischof, danke schön. Die Armen
bringen die Priester um, oder Götz tötet die Armen. Zweihundert
Priester oder zwanzigtausend Mann, du stellst mich vor eine schöne
Wahl. Zwanzigtausend Menschen, das ist viel mehr als zweihundert; man
müsste nur genau wissen, wie viel Menschen auf einen Priester gehen.
Das soll ich also entscheiden: ich bin ja ein Mann der Kirche. Ich hebe
ihn nicht auf; diese Geistlichen sollen nur direkt in den Himmel
fahren. Der Bischof sinkt zusammen. Wenn Sie nicht
etwa wie Du
mit Groll im Herzen sterben. Na gut, du hast’s hinter dir. Gute Nacht.
Verzeih ihm, mein Gott, wie ich ihm verzeihe. Aber ich hebe den
Schlüssel nicht auf. Dabei bleibt es. Nein! Nein! Nein! Er
hebt den Schlüssel ( Anmerkung: Schlüssel zum Tor des
Geheimganges) auf.
II.3
Beispiele für solche nicht
alltäglichen Situationen
Auf
den
ersten Blick wirkt das eben erläuterte Beispiel als konstruiert und
unrealistisch. Bei genauer Analyse fällt jedoch auf, dass es auch in
der heutigen Zeit auf allen Ebenen Entscheidungen gibt, die auf dem
Prinzip der Wahl des kleineren Übels beruhen- wobei wenige
Menschenleben geopfert werden, um mehrere zu retten.
Als
Beispiel auf der individuellen Ebene sei hier der finale Todesschuss
der Polizei auf einen Terroristen oder Straftäter erwähnt, der
ansonsten seine Geiseln erschießen würde.
Als
Beispiel auf der gesellschaftlichen Ebene wäre der Krieg
(Militärschlag) der UNO gegen einen Staat wie z. B. Serbien anzuführen,
dessen Unrechtsregime eine ethnische Säuberung durchführte. Auch hier
wurde eine Abwägung von Menschenleben getroffen. Ein Volk gegen eine
begrenzte Anzahl von Kriegsopfern. Ein weiteres Beispiel wäre hier
Ruanda.
Doch
bevor sämtliche großen Probleme
dieser Welt gelöst werden kehren wir zur Lösung des Ursprungsproblems
zurück.
III.
Optionen
Nachdem
bisherigen Stand der
Entscheidungsfindung stellen sich dem Pfarrer Heinrich folgende
Verhaltensalternativen dar:
- Heinrich
verlässt die Stadt Worms und holt die Truppen des Götz zu Hilfe. Dieser
befreit die Priester aus ihrer Notlage und metzelt dafür die Bewohner
der Stadt nieder.
- Heinrich
ignoriert den letzten Wunsch des sterbenden Bischofs und lässt den
Geschehnissen freien Lauf. Die 200 Priester werden umgebracht, aber die
Menschen der Stadt Worms überleben.
Um
die
Konfliktsituation des Heinrich besser zu verstehen, gebe ich noch ein
paar wichtige Informationen zu Heinrich: Wie bereits erwähnt war er der
einzige Pfarrer, der sich frei in der Stadt Worms bewegen konnte. Er
verteilte weiterhin Sakramente, wofür er kurz vor dem Tod des Bischofs
von diesem als „Judas“ bezeichnet wurde. Heinrich sah sich als Bruder
der Armen und Diener der Kirche. Als der Bischof Heinrich vor dem Volke
nach seiner Gehorsamkeit gegenüber der Kirche fragt, bekennt er sich-
zwar traurig aber eindeutig - zur Kirche und stellt sich gegen die
Armen. Als der Mob kurz darauf den Bischof umbringen will, stellt sich
Heinrich schützend vor den Bischof und fordert die Bürger auf sein
Leben an der Stelle des Lebens vom Bischof zu nehmen. Diese bitte wird
jedoch nicht erfüllt, sondern er wird lediglich von denen zu Boden
geschlagen, die er sein Leben lang liebte.
Der
Rahmen
der Entscheidungsfreiheit ist also insgesamt auf zwei Möglichkeiten
begrenzt worden, wobei jede Entscheidung den Tod von Menschen zur Folge
hat.
Um
nun eine vernünftige Entscheidung zu
finden, müssen zuerst die Normen unserer Gesellschaft überprüft werden.
IV.
Normen
IV
I Grundgesetz
Bei
der
Entscheidung zwischen einem Leben zugunsten eines anderen
werden
die Artikel 1 (Menschenwürde) und insbesondere der Art. 2
(1) und (2) GG aus heutiger Sicht eingegriffen.
Da
jeder
Mensch auf dieser Welt diese unveräußerlichen Rechte besitzt, ist eine
Entscheidungsfindung aus ethischer Sicht bei den o. a. Grundproblem
nicht möglich.
Um
die Ansichten der großen
philosophischen Richtungen zu meinem Problem zu erlangen bediene ich
mich dem Mittel der Analogie.
Im
§ 34
StGB Nothilfe („Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren
Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes
Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen
abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der
widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen
Rechtsgüter
und des Grades der ihnen
drohenden Gefahren, das geschützte Interesse
das
beeinträchtigte wesentlich überwiegt“)
spiegelt sich eine rechtlich strittige Frage wieder. Nämlich die Frage,
wie weit ich in einer Notstandssituation gehen kann. Angewandt auf das
Drama wäre die Frage:
„ Darf Heinrich die 200 Pfarrer
durch Götz retten lassen, um den Preis, dass 20.000 Menschen sterben?
IV
II Kant
Kant
beschäftigt sich in der „Metaphysik
der Sitten“ mit dem „ius necessitas“ (zu deutsch Notrecht).
Kant
spricht dort vom Notrecht als eine „Befugnis, im Fall der Gefahr des
Verlustes meines Lebens einem anderen, der mir nichts zu Leide tat, das
Leben zu nehmen“. Gleich darauf kritisiert er diese
Befugnis jedoch als ein nur „vermeintes Recht“,
also ein angebliches Recht. Er bezeichnet es als Recht, welches einen
„Widerspruch der Rechtslehre mit sich selbst“ enthalte, denn es könne
„keine Not geben, welche was Unrecht ist gesetzmäßig macht“.
Als
Beispiel wird hier das in der Rechtsgeschichte berühmte Brett des
Karnedas angeführt: Zwei Schiffbrüchige schwimmen im Meer und sehen ein
Brett im Wasser treiben, an dem sich nur eine Person festhalten kann,
ohne zu ertrinken. Es könnte zu folgenden Fallvarianten kommen :
- Die
Planke ist von A
besetzt, B stößt ihn herunter.
- Die
Planke ist noch unbesetzt, beide
schwimmen auf sie zu.
- Die
Plankenbesitzer A wehrt den B ab, der
ebenfalls die Planke in Besitz nehmen will.
- Die
Planke ist von beiden besetzt und
einer wirft den anderen hinunter.
Kant
kommt
zu einer Ablehnung des Handeln aus einer Notstandssituation aus
folgender Begründung: Eine Handlung ist recht, die oder nach deren
Maxime die Freiheit der Willkür
eines
jeden
mit jedermanns Freiheit nach einem allgemeinen Gesetz zusammen bestehen
kann. Dieses Prinzip des Rechts ergibt als Prinzip aller Maximen ein
allgemeines Rechtsgesetz für das äußere Rechtshandeln in der Gestalt
eines kategorischen Imperatives: Handle äußerlich so, dass der freie
Gebrauch deiner Willkür mit der Freiheit von jedermann nach einem
allgemeinen Gesetz zusammen bestehen können.
Kritisch
anzumerken wäre bei diese rechtlichen Lösung, dass bei dem Fall des
Karnedas auch eine Selbstaufopferung als Lösungsalternative möglich
wäre, die aus der Sicht der christlichen Ethik die Form der höchsten
Liebe (Agape) wäre und mit einer Belohnung vor dem jüngsten Gericht
verbunden wäre. Ansonsten gilt für meinen Fall Kants generelle
Verneinung, nämlich, es „könne keine Not geben, welche was Unrecht ist
gesetzmäßig macht“.
IV.3
Utilitarismusprinzip
Eine
andere Form der Betrachtungsweise
basiert auf dem Nützlichkeitsprinzip (Utilitarismusprinzip) nach
Bentham.
Das
Nützlichkeitsprinzip besagt, dass eine
Handlung oder Handlungsregel dann moralisch
richtig
ist, wenn ihre Folgen das
Wohlergehen aller Betroffenen vergrößern helfen.
Im
Utilitarismusprinzip kristallisieren
sich letztendlich vier Grundpositionen heraus:
- Die
Richtigkeit von
Handlungen ergibt sich teleologisch von ihren Folgen her.
- Der
Maßstab für die Beurteilung der Folgen
richtet sich nach dem Nutzen für das, was in sich gut ist.
- Die
Handlung, die am meisten Lust
hervorruft, bzw. Unlust vermeidet (hedonistisches Kalkül), ist
vorzugswürdig.
- Das
hedonistische Kalkül bestimmt sich nach der Wirkung auf alle von der
Handlung Betroffenen bzw. alle deren Interesse zur Debatte steht; es
ist dem allgemeinen Wohl verpflichtet.
Aus
diesen Kriterien bildet sich die
utilitaristische Maxime: Handle so, dass die Folgen deiner
Handlung/Handlungsregel für das Wohlergehen aller Betroffenen optimal
sind.
Die
zunächst rationale Einsicht,
Handlungen anzustreben, die den wahrscheinlichen
Nutzen
für die größte Anzahl maximieren,
führt zu dem grundsätzlichen Problem,
dass
es
Handlungen gibt, die nach ihren Konsequenzen betrachtet durchaus
nützlich für die Allgemeinheit sind, dennoch aber einem inneren
Gerechtigkeitsurteil widersprechen.Beispielfall
hierzu ist:
Die
Tötung von Menschen im eigenen oder fremden Lebensnotstand. Als
Beispiel soll hier der Weichenstellerfall angeführt werden. Bei ihm
droht ein Güterwagen in einen vollbesetzten Personenzug aufzufahren.
Einem Bahnbeamten gelingt es den Wagen durch Umstellen einer Weiche auf
das einzige Nebengleis zu lenken, auf dem jedoch gerade einige Arbeiter
beschäftigt sind. Wie der Beamte voraussah, werden drei Arbeiter getötet.
Der
Utilitarismus müsste hier zum Ergebnis kommen, dass mehr Leben gerettet
wurden, wodurch sich eine positive Bilanz ergäbe. Daraus würde die
Handlung als „gut“ zu qualifizieren sein und damit rechtens sein. Dies
hätte zur Folge, dass die Gleisarbeiter dem Bahnbeamten nicht einmal an
der Weichenumstellung hindern dürften und sich in ihr Schicksal zu
fügen hätten.
Der
Nützlichkeitsgedanke scheint folglich in Grenzfällen in Kollision zu
den o. a. Artikeln des Grundgesetzes zu stehen. Auf meinen Fall bezogen
kann er jedoch hilfreich sein. Demnach wären die 200 Leben der Priester
von der Quantität (und von der Zerstörung der Stadt Worms) das kleinere
Übel.
IV.4
Existenzialismus
Sartre’s
Ansichten zu diesem Fall finden ihre Begründung in der
Existenzphilosophie. Demnach sucht der Mensch eine „Weltorientierung“
(Jasper). Er sieht sich in einer Welt, die ihm absurd und unbegreiflich
erscheint, ihn gleichwohl zu verantwortlichen Handeln zwingt. In den
sogenannten „Grenzsituationen“ (z. B. Leiden, Kampf, Tod und Schuld)
wird ihm diese Lage bewusst. Bei Sartre wird die
Grunderfahrung
als „Ekel“ bezeichnet, der einen Menschen überkommt, wenn er
feststellt, dass er in einer sinnleeren Welt lebt. Der Mensch erkennt,
dass er geradezu zur Freiheit verurteilt ist. Daraus ergibt sich jedoch
auch eine Verantwortlichkeit für unser Tun. Jede Werteordnung
resultiert aus der menschlichen Entscheidung.
Auf
unseren
Fall angewendet hieße dieses, dass egal wie sich Heinrich entscheidet,
ein bitterer Nachgeschmack ( ein „Ekel“) zurückbleiben würde, aber
dieses letztendlich ein Teil des absurden Welttheaters (frei nach
Calderon…) sein würde.
V.
Urteil
Aufgrund
der überprüften Normen komme ich zu folgendem Urteil: aus christlicher
Sicht ist das Problem schwer lösbar ( siehe Ausführungen zum
kategorischen Imperativ ).
Aus
meiner
Sicht wäre für Heinrich nur eine Lösung möglich, nämlich in die Kirche
zu gehen und für die Seelen der Täter und der Opfer zu beten.
Begründung:
Heinrich ist nicht dem Bischof
oder den Armen verpflichtet, sondern letztlich ist er selbst
in seinem Handeln vor Gott verantwortlich. Auch in den atheistischen
Denkansätzen ist der Mensch am Ende vor sich (Existenzialismus) oder
der Allgemeinheit (Utilitarismus) verantwortlich.
Das
Christentum verurteilt uns Menschen jedoch nur scheinbar zum Nichtstun.
Eine Erweiterung meiner Lösung wäre es für Heinrich zu Götz
zu
gehen und um Fürsprache für die Bürger der Stadt Worms zu bitten. Des
weiteren könnte er mit dem Wort unermüdlich weiter an die Bürger der
Stadt Worms appellieren , von ihrem Tun abzulassen. Er könnte auch sein
Leben für das der eingeschlossenen Pfarrer einsetzen, in dem er sich
zwischen die Fronten stellt.
Die
Stärke
des Christentums ist bei diesen Lösungen, dass die finale Bestimmung
nicht im Diesseits („ Mein Reich ist nicht von dieser Welt“) liegt. Auf
diese Weise kann ein Christ aus Überzeugung sein Leben einsetzen.
Unbefriedigend
an diesen Lösungsansätzen bleibt dabei jedoch immer, dass mit hoher
Wahrscheinlichkeit Menschen sterben müssen und Heinrich nicht wirklich
helfen kann, alle Leben zu retten. Dieses ungute Gefühl wird auch immer
bei der Diskussion bleiben.
VI.
Prüfung
An
dieser
Stelle wird aus didaktischen Gründen die Fortsetzung der
Zusammenfassung vom „Teufel und dem lieben Gott“ in Kürze durchgeführt:
Heinrich
verlässt die Stadt Worms und
übergibt Götz den Schlüssel für den Geheimgang.
Und
nun
geschieht die unerwartete Wende im Roman. Götz überlässt einem
Glücksspiel, dass er zu seinem Ungunsten manipuliert, das Bestehen oder
die Zerstörung der Stadt Worms.
Die
Stadt
wird gerettet und Götz mutiert für ein Jahr zum guten Menschen. Danach
will er ein Urteil von Heinrich und Gott über sich haben.
Götz
gründet darauf eine Stadt des Lichtes, lehrt Liebe und Vernunft; um
nach einem Jahr vor den Trümmern seines Werkes (alles, was an Gutem
entstand wird von den anderen Menschen zerstört) zu stehen und sich dem
Urteil Gottes zu stellen.
Dabei
stellt sich heraus, dass er nur zum guten Menschen wurde, um den
größten Verrat seines Lebens zu begehen- nämlich das Böse an das Gute
zu verraten.
Götz
bezweifelt schließlich die Existenz
Gottes und bringt dessen Stellvertreter Heinrich in Notwehr um.
Er
macht
eine weitere Symbiose durch. Verkörperte er zuerst das absolute Böse,
so wurde er danach ein Jahr zum absolut guten Menschen, um am Ende des
Buches als Heerführer für die fast schon geschlagenen Truppen eines
Armenaufstandes mit Härte auch gegen seine Untergebenen für eine
bessere Welt zu kämpfen.
Die
Moral der Geschichte ist auch
gleichzeitig ein Anhaltspunkt für meine Fall-
Lösung:
Manchmal muss ein Mensch etwas schlechtes an wenigen Menschen tun, wenn
er etwas Gutes für viele erreichen will. Dieser Maßstab setzt sich ja
wie zuvor beschrieben im Utilarismus durch.
Deshalb
hätte ich mich auch für das geringere Übel entschieden- gebe aber zu
bedenken, dass bei meinem Lösungsansatz sich die Welt wohl nicht
verbessern wird, sondern es weiterhin Präventivkriege (z. B. Irak),
Todesstrafe und Mord ( z. B. Suche von Osamah Ben Laden mit dem Ziel
der Tötung) zum Erhalt des überwiegend „Guten“ geben wird. Die Gefahr,
die sich daraus ergibt, ist immens, denn es ist nicht immer leicht zu
unterscheiden, was das geringere Übel ist und nur allzu leicht können
Menschen Ihr Leben durch Willkür verlieren.
Zwischen
Gut und Böse wird wahrscheinlich
immer das Sein (auf dieser Welt) liegen.
Nachtrag:
Der Sternenhimmelstuermer hat seine Meinung inzwischen revidiert. Da
diese Arbeit 2002 geschrieben wurde, fand selbstverständlich auch beim
Sternenhimmelstuermer eine Änderung in Ansichten statt. Dennoch wurde
die Arbeit hier abgedruckt, wie Sie ursprünglich verfasst wurde. Der
Mensch ist wandlungsfähig - hoffentlich auch unsere Bundesregierung...
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