Tatbestand | Werden bauliche Anlagen im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet oder geändert, |
Rechtsfolge | so können die Bauaufsichtsbehörden die teilweise oder vollständige Beseitigung der baulichen Anlagen anordnen, wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können. |
Gutachtenstil | Urteilsstil |
Obersatz | Obersatz/Ergebnis |
Definition / Voraussetzung | Definition / Voraussetzung |
Subsumtion | Subsumtion |
Ergebnis |