-



Rechtskanal



Tarotlink

Tarot

Der Mensch verwaltet die Erde und sich -
Er begründet sein Handeln durch das Gesetz.

Recht bekommen oder Haben sind zwei Seiten einer Medaille.
Die Sterne leuchten am Himmel
für jeden Menschen. Sie zeigen
Dir Deinen Weg.

Ist unser Schicksal bestimmt,
oder sind wir zur Freiheit
verdammt?
QR-Code: Link auf Sternenhimmelstuermerhomepage



Politik und Soziales

PC-Tipps

Politik & Soziales

Um das Internet-Universum zu erforschen, benötigt der Mensch den PC .
Der Sternenhimmelstürmer gibt seit drei "Computergenerationen" erprobte Tipps rund um Software und Betriebssystem
Im Universum herrscht Einklang, auf der Erde das organisierte Chaos. Wir Sternenhimmelstuermer sind bemüht an
einer Ordnung mitzuwirken, die auf Toleranz, Friede und Freiheit beruht. 


Logo Lifestyle


Lifestyle
Das Leben des Menschen ist dem Zeitgeist unterworfen. Der Alltag wird durch den Lebensstil bestimmt.





NEWS

20.07.2024 Pressefreiheit in Gefahr oder rechtsextremes Netzwerk zerstört?

Das Compact-Magazin wurde also samt Internet in einer Nacht- und Nebelaktion verboten (genau gesagt um 06:00 Uhr morgens) und 80.000 Euro Bargeld beschlagnahmt, so wie Hilfsmittel journalistischer Arbeit requiriert (beschlagnahmt oder eingezogen?). Sämtliche Mitarbeiter wurden bundesweit durchsucht.

Der Internetauftritt von Compact ist gekanzelt und Freunde der rechten Gesinnung dürfen den Höcketaler in Silber nicht mehr im Souvenirrshop erhalten -:)

Wie beim Höcke-Taler gibt es bei dieser Maßnahme zwei Seiten der Medaille. Aus demokratischer Sicht das Verbot eines rechtsextremen Netzwerkes und auf der anderen Seite ein Anschlag auf die Pressefreiheit, auf die gerne die Rechte Seite verweist, obwohl bekanntlich im dritten Reich die Gleichschaltung der Presse eine Erfindung des Hitler-Regimes war.

Doch bevor weitere Meinungen von mir im Geiste von Artikel 5 GG erfolgen, befragte ich Gemini und Bing als neutrale Stimmen zu den Vorfällen.

Ich stellte beiden Suchmaschinen die Frage:

Kannst du mir eine chronolgische kurze Zusammenfassung vom Verbot des Compact Magazin erstellen?

Bing
Natürlich! Das Compact-Magazin wurde am 16. Juli 2024 vom Bundesinnenministerium verboten. Es handelt sich um ein rechtsextremistisches Magazin, das seit 2010 erschien und in den letzten Jahren eine monatliche Auflage von 40.000 Stück hatte1. Die Gründe für das Verbot sind vielfältig: Revolutionsrhetorik, antisemitische Verschwörungsideologien, Verbindung zu rechtsextremistischen Organisationen und Aufrufe zu Straftaten, einschließlich Mordphantasien gegenüber deutschen Politikern2. Das Verbot erfolgte aufgrund einer Vereinsverbotsregelung3.

Antwort Bing, Copilot, Anfrage vom 20.07.2024, gegen 14.40 Uhr


Antwort Google KI auf ähnliche Frage mit Hinweis auf Ausgabe in chronolgischer Reihenfolge
Chronologie des Verbots des Compact-Magazins:

"2010: Das Magazin "Compact" erscheint erstmals.

Ende 2021: Der Verfassungsschutz stuft "Compact" als "gesichert rechtsextremistisch" ein.

03. Oktober 2023: Chefredakteur Elsässer spricht auf einer Veranstaltung in Gera von der Wiederauferstehung der DDR und "deutsch-russischen Bataillonen" an der Grenze zu Polen.

14. März 2024: Die AfD prüft rechtliche Schritte gegen "Compact" wegen Spenden.

21. April 2024: MDR berichtet, dass "Compact" und "Freie Sachsen" im Fahrwasser der AfD schwimmen.

16. Juli 2024: Das Bundesinnenministerium verbietet das "Compact-Magazin" und die "CONSPECT FILM GmbH".

Begründung: "Compact" sei ein "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene".

Verboten sind:

    Der Verkauf des Magazins
    Die Website
    Symbole des Magazins (z.B. "Blaue Welle")

Reaktionen:

    scharfe Kritik von der AfD
    positive Reaktionen von zivilgesellschaftlichen Akteuren

Weitere Informationen:

    FAQ: Was das Verbot des Compact-Magazins bedeutet
    Das "Compact" Magazin – wer dahinter steckt und was das Verbot bedeutet
    Compact-Magazin verboten: Schlag gegen Rechtsextreme

Hinweis: Die rechtliche Situation ist komplex und kann sich noch ändern.

Stand: 20. Juli 2024"

 
Gemini , Google KI 2024, um 14:00 Uhr"

 Eine weitere Nachfrage bei Gemini, wie es sein kann, dass ein Medium mit einem Redakteure und Angestellten mit vermutlichen Presseausweisen und Mitgliedschaft im Journalistenverband verboten wird, erklärte mir Gemini

"Sie haben Recht, dass Jürgen Elsässer als Chefredakteur des "Compact"-Magazins journalistische Tätigkeiten ausgeübt hat. Ob dies jedoch im Sinne des Grundgesetzes als Pressefreiheit geschützt war, ist umstritten.

Das Bundesinnenministerium argumentiert:

    "Compact" habe keine publizistische Tätigkeit im Sinne der Pressefreiheit ausgeübt, da es sich nicht um einen meinungspluralen und sachlich ausgewogenen Informationsdienst gehandelt habe.
    Das Magazin habe stattdessen einseitig und agitatorisch für eine rechtsextremistische Ideologie geworben.
    Verfassungsschutzberichte zeigen, dass "Compact" als zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene in Deutschland fungierte.

Kritiker des Verbots:

    Die Einstufung als "Presse" sei zu eng und gefährde die Meinungsvielfalt.
    Das Verbot eines Presseorgans sei ein Eingriff in die Pressefreiheit, auch wenn dieses rechtsextreme Positionen vertritt.
    Es gebe mildere Mittel, um gegen Hassrede und Extremismus vorzugehen, z.B. Strafverfolgung.

Der Deutsche Presserat (dpv):

    Hat sich nicht zum Verbot des "Compact"-Magazins geäußert.
    Vertritt aber grundsätzlich die Position, dass die Pressefreiheit auch für missliebige Meinungen gilt.
    Gleichzeitig verurteilt er Hassrede und menschenverachtende Äußerungen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die rechtliche Situation komplex ist und derzeit von Gerichten geprüft wird.

Der Fall "Compact" wirft wichtige Fragen zur Abgrenzung von Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Extremismus auf.

Stand: 20. Juli 2024

Weitere Informationen:

    Journalistenverband: "Compact"-Verbot ist Angriff auf Pressefreiheit [ungültige URL entfernt]
    Bundesinnenministerium: Verbot des "Compact-Magazins" - Fragen und Antworten [ungültige URL entfernt]

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.



"
 Gemini , Google KI 2024, um 14:00 Uhr"am heutigen Tag

Genau, dass Problem dürfte sein, dass laut Medienberichten keine Straftaten wie Volksverhetzung vorliegen. Die Gestaltung von Presse ist erst einmal frei. Es gibt keine Vorlagen, inwiefern Ereignis und Kommentierung gewichtet sind. Ich kann mich an einem Satz von einer öffentlichen Person stundenlang abarbeiten.

Die Netikette ist eigentlich einen Titel,  ein sachliches Statement auf  Fakten basiert und dann ein Kommentar,  aber gerade im Medium Internet entsteht  ein oft grausamer Mix aus Fakten und Kommentaren, wo es zuweilen schwer ist , den Überblick zu behalten.

Doch zurück zum Compakt-Verbot. Nancy Faeser bedient sich eines (zulässigen?) Tricks, um  Compact zu verbieten und verwendet den Artikel 9 GG, um ein Medium auszuschalten, welches eigentlich in den Bereich Artikel 5 GG fällt oder doch zumindest Konkurrenz besteht? (bin kein Jurist).

Artikel 9 GG
 (1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

Ich befragte wiederum Gemini dazu:

"Zu Ihrer Information:

    Hausdurchsuchung: Ja, am Tag des Verbots gab es Razzien in den Geschäftsräumen und der Wohnung von Chefredakteur Jürgen Elsässer in Brandenburg.
    Grundlage: Das Verbot erfolgte laut Bundesinnenministerium nach Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) und § 3 des Vereinsgesetzes.
        Artikel 9 GG verbietet Vereinigungen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten.
        § 3 Vereinsgesetz konkretisiert dies und verbietet Vereine, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die Bundesrepublik Deutschland unmittelbar gefährden.
    Artikel 5 GG (Pressefreiheit): Das Bundesinnenministerium argumentiert, dass das Verbot keine Maßnahme gegen die Pressefreiheit sei, da "Compact" keine publizistische Tätigkeit im Sinne des Grundgesetzes ausgeübt habe.
        Kritik: Es gibt jedoch Stimmen, die die Rechtsgrundlage und die Verhältnismäßigkeit des Verbots in Frage stellen, gerade im Hinblick auf die Pressefreiheit.

Weitere Informationen:

    Zeitungsverbot durch die Hintertür? - Verfassungsblog
    Ist das 'Compact'-Verbot des BMI rechtswidrig? - LTO

Es ist wichtig zu beachten, dass die rechtliche Situation komplex ist und derzeit von Gerichten geprüft wird.
"
 Gemini , Google KI 2024, um 14:00 Uhr"am heutigen Tag

Nancy Faeser bediente sich dabei den Trick, dass Vereinsgesetz und den dortigen Paragraphen drei zu bedienen, aber vielleicht hätte man sich diesen Paragraphen einmal vorher eingehend durchlesen sollen. Ich zitiere deshalb den ganzen Paragraphen 3

Vereinsgesetz § 3

Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
§ 3 Verbot
(1) Ein Verein darf erst dann als verboten (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) behandelt werden, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, daß seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder daß er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet; in der Verfügung ist die Auflösung des Vereins anzuordnen (Verbot). Mit dem Verbot ist in der Regel die Beschlagnahme und die Einziehung

1.    des Vereinsvermögens,
2.    von Forderungen Dritter, soweit die Einziehung in § 12 Abs. 1 vorgesehen ist, und
3.    von Sachen Dritter, soweit der Berechtigte durch die Überlassung der Sachen an den Verein dessen verfassungswidrige Bestrebungen vorsätzlich gefördert hat oder die Sachen zur Förderung dieser Bestrebungen bestimmt sind,
zu verbinden.
(2) Verbotsbehörde ist

1.    die obersten Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Behörde für Vereine und Teilvereine, deren erkennbare Organisation und Tätigkeit sich auf das Gebiet eines Landes beschränken;
2.    das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat für Vereine und Teilvereine, deren Organisation oder Tätigkeit sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt.

Die oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Behörde entscheidet im Benehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, wenn sich das Verbot gegen den Teilverein eines Vereins richtet, für dessen Verbot nach Satz 1 Nr. 2 das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zuständig ist. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat entscheidet im Benehmen mit Behörden, die nach Satz 1 Nr. 1 für das Verbot von Teilvereinen zuständig gewesen wären.
(3) Das Verbot erstreckt sich, wenn es nicht ausdrücklich beschränkt wird, auf alle Organisationen, die dem Verein derart eingegliedert sind, daß sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse als Gliederung dieses Vereins erscheinen (Teilorganisationen). Auf nichtgebietliche Teilorganisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit erstreckt sich das Verbot nur, wenn sie in der Verbotsverfügung ausdrücklich benannt sind.
(4) Das Verbot ist schriftlich oder elektronisch mit einer dauerhaft überprüfbaren Signatur nach § 37 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes abzufassen, zu begründen und dem Verein, im Falle des Absatzes 3 Satz 2 auch den Teilorganisationen, zuzustellen. Der verfügende Teil des Verbots ist im Bundesanzeiger und danach im amtlichen Mitteilungsblatt des Landes bekanntzumachen, in dem der Verein oder, sofern sich das Verbot hierauf beschränkt, der Teilverein seinen Sitz hat; Verbote nach § 15 werden nur im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Das Verbot wird mit der Zustellung, spätestens mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger, wirksam und vollziehbar; § 80 der Verwaltungsgerichtsordnung bleibt unberührt.
(5) Die Verbotsbehörde kann das Verbot auch auf Handlungen von Mitgliedern des Vereins stützen, wenn

1.    ein Zusammenhang zur Tätigkeit im Verein oder zu seiner Zielsetzung besteht,
2.    die Handlungen auf einer organisierten Willensbildung beruhen und
3.    nach den Umständen anzunehmen ist, daß sie vom Verein geduldet werden.


Der Autor ist weder Jurist noch kennt er die genaue Sachlage, aber es stellt sich die Frage, ob nicht nach § 3 (4) Vereinsgesetz eine Nacht und Nebelaktion gestartet werden musste, da keine konkrete Gefahr der Verdunklung, Flucht, Verdacht auf einen Anschlag...vorhanden waren, die ein Abweichen der Vorgehensweise  nach Absatz 3 rechtfertigten.  Herr Elsässer sah in seinem Bademantel bei Medienbilder nicht so aus, als  ob ihm zuvor ein Verbotsantrag elektronisch oder schriftlich zugestellt wurde. Das Vorgehen erinnert eher an die Fantasievorstellung von Heinz Rudolph Kunze im Lied "Ich wollt, ich wär beim Sicherheitsdienst an folgende Zeilen:

"Morgens um sechs fremde Türen eintreten
unverhofft kommen und ungebeten
den Staatsfeind Nr. 1 beim Verkehr überraschen
abführn und dann schnell noch seine Freundin vernaschen
ja, ja – ich bin als Mensch getarnt
ja, ja – ich habe Sie gewarnt

Ich wünsch mir, ich wär beim Sicherheitsdienst
Sicherheits, Sicherheits, Sicherheitsdienst (B-K-Aaah!)" Zitat, https://werkzeug.heinzrudolfkunze.de/musik/songs/sicherheitsdienst.html

So viel zu den Fantasien, aber Frau Bundesinnenministerin Faeser muss ja nicht Musiktitel als Vorlage für ihr handeln nehmen, welches natürlich ironisch gemeint ist....

Berufen könnte sie sich vielleicht dabei auf den Paragraphen § 80 (2) S. 4  der Verwaltungsgerichtsordnung, wonach aufschiebende Wirkung für einen Widerspruch entfallen kann, aber da geht es ja mehr um den Widerspruch als die Durchführungsmodalitäten. Ich bin wie gesagt kein Jurist und von daher kann ich nicht bewerten, wie der Zusammenhang mit dem oben angegeben Vereinsparagraphen verhält. Gerne kann mir jemand über das Impressum hierzu eine richtige rechtliche Interpretation posten. Ich will keine Fake-News verbreiten.

Doch zurück zum Journalisten und Presseverband, die gerade aus Erfahrungen der Pressegleichschaltung im dritten Reich ein besonderes Interesse daran haben müssten, dass Medien aller Art unter dem Aspekt der Pressefreiheit abgehandelt werden sollten.

"....Ermöglicht wurde diese Vielfalt durch die in der Weimarer Verfassung festgeschriebene Meinungsfreiheit und durch die Abschaffung der Pressezensur. Dennoch waren vor allem in den krisengeschüttelten frühen und in den letzten Jahren der Republik Zeitungsverbote und Prozesse gegen Journalist*innen, Redakteure und Verleger keine Seltenheit. Sie waren legitimiert durch die Notverordnungen des Reichspräsidenten, durch das Republikschutzgesetz oder das Strafgesetzbuch.... ", https://ausstellungen.deutsche-digitale-bibliothek.de/ns-presse/#s4

Unter dem Strich fiel die Weimarer Republik auch mit mangelnder Pressefreiheit und den Bemühungen Presse zu verbieten. Wir in Deutschland mussten auch einen Herrn Gerhard Frey ertragen, der die DVU aus seinem Vermögen finanzierte, welches aus der Herausgabe eher rechter Magazine stammte (Wikipedia).

"...Frey versuchte, die National-Zeitung bundesweit zum Zentralorgan rechtsextremistischer Parteien und Verbände zu machen. Themenbereiche und Darstellungsformen reichten von Stimmungsmache gegen weitere Zuwanderung über Geschichtsrevisionismus bis hin zu Antisemitismus und Holocaustleugnung. So half Frey mit Schlagzeilen wie „Judenvergasung widerlegt – Die große Auschwitz-Lüge“ oder „Judenvergasungen erfunden – US-Professor beweist die Wahrheit“ seit den 1950er Jahren bei der Verbreitung von Pamphleten der internationalen Holocaustleugnerszene.[6] Frey organisierte 1976 mit der DVU eine geschichtsrevisionistische Kampagne, bei der er Hans-Ulrich Rudel und den US-amerikanischen Holocaustleugner Austin App als Redner auftreten ließ.

Frey bezog in seiner Zeitung während der Debatte über das Denkmal für die ermordeten Juden Europas öfter Stellung dagegen. Dabei gelang es seinem Blatt immer wieder, prominente Mitarbeiter zu gewinnen, beispielsweise den Psychologen Hans Jürgen Eysenck, der vor Hitler fliehen musste und in der National-Zeitung zahlreiche Aufsätze veröffentlichte, oder den 1983 verstorbenen Moshe Menuhin und seinen Enkel Gerard Menuhin, der unter dem Titel Menuhin und wie er die Welt sieht eine Kolumne veröffentlichte. Hinzu kam 2002 ein Interview mit Noam Chomsky, dessen Authentizität jedoch zweifelhaft ist.[7]... " Wikipedia, Frey - Presseorgane https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Frey_(Politiker)#Presseorgane

Die damalige Gefahr von Frey schätzt der Autor als weitaus demokratiefeindlicher als das Compact-Magazin ein. Herr Elsässer mag auch wie Herr Frey rechtsextrem vernetzt sein, sieht aber nicht seine Berufung als Politiker, sondern als Journalist.

Er äußerte sich auch kritisch gegenüber der AFD.

Eine genaue Eingruppierung von ihm selbst erfolgte nie, lediglich, dass er das Regime stürzen wollte, welches er immer in Verbindung der jetzt regierenden Ampel äußerte und ich deshalb nicht sehen kann, dass er damit einen politischen Umsturz wie die Reichsbürger mit Waffengewalt meinte.

Ich sah mir zuweilen Compakt an, um herauszufinden, wie die Rechten im Internet ticken und von einem gewalttätigen Umsturz konnte ich kein Wort finden. Er interpretierte zusammen mit seiner Frau z. B. politische Wahlen, welches zu 100 % mit der Meinungsfreiheit gedeckt war.

Zudem bezog er zur Potsdamer Konferenz eine kritische Meinung. Ich kann leider nicht auf die Videos bei You Tube näher Stellung nehmen, da diese nun verboten sind.

Mein Eindruck: Er nahm in journalistischer Manier zu aktuellen Geschehnissen Kommentare, recherchierte dazu und betrieb somit etwas, was ich als kritischen Journalismus eingruppiere und keine Hetze oder Diskriminierung aus den Videos die ich sah, entnahm. Das andere existierten, kann ich nicht überprüfen.

Viele Zeitschriften nennen die Spiegel-Affäre als Referenz, aber Sorry, hier wurde eine Zeitung nicht verboten (aber zumindest Journalisten wegen Landesverrat belangt), sämtliches Geld  und journalistische Hilfsmittel
beschlagnahmt und quasi ein Berufsverbot für einen Journalisten (Herrn Elsässer) durch die Hintertür erwirkt. Dieser Vergleich stellt für mich somit eine Relativierung des Verbots vom Compakt-Magazin und dessen Auswirkungen dar, da hier gleichzeitig eine unternehmerische Existenz in Frage gestellt wird.

Sollte Frau Faeser hier scheitern, dann darf der Staat und somit der Steuerzahler für den finanziellen Schaden aufkommen. So erwarte ich das zumindest in einem Rechtsstaat, der in eine GmbH eingreift und zugleich den Ruf schädigt.

Auch dürfte es fraglich sein, ob unabhängige Journalisten zu einer Geheimoperation eingeladen werden, denn ausgesuchte Presseleute waren bei der Durchsuchung scheinbar anwesend und schossen die Fotos von Herrn Elsässer.

Dieses dürfte zumindest ein Eingriff in die Wettbewerbsfähigkeit im Journalismus darstellen, wenn nicht sämtliche Medien vor Ort sind und das wäre untragbar. Es kann nicht sein, dass die Bundesinnenministerin bei den Vorgang gegen Medien einbezieht, um staatliches Handeln zu dokumentieren und an die Öffentlichkeit weiterzuleiten. Mag dieses Verhalten in der Politik gang und gebe sein, wir befinden uns aber im behördlichen Recht und hier gilt es, neutral zu sein.

Dieses ist gegen die Menschenwürde und Privatsphäre von Herrn Elsässer. Der Staat hat eine neutrale Position nach meiner Meinung einzunehmen und nicht sein politisches Handeln zu vermarkten.

Das ist Bild-Niveaue und wurde öfters bei Personen angewendet, die ihren Ruf dabei verloren haben. Zudem wurde Herr Elsässer nicht verpixelt  und die Bezeichnung mutmaßlich entfällt, weil bisher keine Straftat gegen Herrn Elsässer existierte.  Herr Elsässer ist gerade weil keine Straftat vorlag, zu schützen.

Laut Vermietertagebuch, einer ebenfalls im rechten Spektrum fürsprechenden verorteten Seite, https://www.youtube.com/watch?v=bGwMnU5V5eU (der Autor distanziert sich teilweise von den Meinungen dieser Seite und des Videos, gibt im Rahmen der Ausgewogenheit einen Einblick auf die Argumentationen anderer konservativer Meinungen),  wird Herr Elsässer auf  AUF1 in Österreich im altgewohnten Format äußern, bis dass Medienverbot aufgehoben wird.  Dieses wurde durch Magnet über eine Abstimmung der Leser basisdemokratisch entschieden.

Ob dieses Vorgehen schlau war, bleibt abzuwarten, denn Herr Elsässer und seine journalistische Tätigkeit könnten als Nachfologe von Compact gewertet werden und damit würde sich der bisher unbescholtene Herr Elsässer strafrechtlich verfolgt werden.

Vielleicht wäre etwas in der Art einer einstweiligen Rechtsschutz beim Oberlandesgerichzt schlauer gewesen, mit dem Verweis das sein Magazin und er existenziell bedroht sind. Leider weiß ich nicht, ob so etwas wie eine einstweilige Verfügung oder Beantragung auf Rechtsschutz in diesem konkreten Fall bei einem Vereinsverbot besteht.

Weiterhin sehen demnach die Rechten eine Gefahr, dass weitere Medien der politischen Konkurrenz verboten werden, welches natürlich sein könnte.

Also war dieser Schlag letztlich ein Schlag ins Wasser?

Das vermag ich als Nichtjurist nicht zu sagen. Rein zufällig stellte ich diesen Monat unter das Thema Freiheit. Die Pressefreiheit gehört hier elementar dazu.

Man zeigte den Rechten nun einen weg, wie man bequem über das Vereinsrecht Pressemedien verbieten kann. An der Stelle von woken und Linken würde ich mich nicht über den vorläufigen Sieg freuen, denn es könnte sich als Phyrussieg heraustellen, spätestens wenn Deutschland nach den Wahlen erheblich konservativer sein wird.

Der  Staat will das Bundesverfassungsgericht rechtssischer machen, in dem die AFD keine Richter ernennen darf. Nun wird die Presse in gegenteiliger Logik rechtsunsicher gemacht. Und gegen die AFD klagt der Gesetzgeber nicht, um den Bürger rechtssischer zu machen. Alle eben genannten und auch auch unterlassenen Maßnahmen des Staates sind nicht unbedingt stimmig.

Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht hier einen gesunden Ausgleich schafft. Mag sein, dass ich falsch liege, ich halte das eben so in meinem öffentlichen Tagebuch fest.

Nachtrag: Zudem könnte dieses auch eine Causa Bundeskanzler Scholz werden. Der Bundeskanzler bestimmt bekanntlich die Richtlinien der Politik. Hat Ministerin Fräser diese auf eigene Kappe gemacht, so müsste sich Herr Bundeskanzler Scholz die Frage gefallen lassen, ob er über das Verbot nicht informiert war.

War er es, so trägt er Mitverantwortung, war er es nicht, dann müsste er sich von seiner eigenen Bundesinnenministerin distanzieren oder das Handeln nachträglichgutheißen.

Da bleibt eigentlich nur noch die diabolische Frage im Geiste von Goethe in Faust 1 von Gretchen an Faust (Gretchenfrage): Herr Bundeskanzler Scholz, wie halten sie es mit der Bundesinnenministerin Faeser?



19.07.2024 Sag mir wo die Freiheit hin ist oder gab es nicht einmal das Postgeheimnis?

Der Autor dieser Webseite stellte diesen Monat bekanntlich unter das Thema Freiheit und im guten alten Geiste des Grundgesetzes, welches am  23.05.1949 vom parlamentarischen Rat verkündet wurde und ich erinnere an die Bemühungen des damaligen Gesetzgeber, das geschriebene Wort zu schützen, als Ausdruck der Menschenwürde im Artikel 1 GG der Menschenwürde im Artikel 10 GG  Postgeheimnis geschützt  und damit zum unabänderbaren Bestandteil des Grundgesetzes geworden:

Art. 10 GG
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, dass sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Quelle Ius, Gesetze im Internet https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_10.html

Ich bin wie immer kein Jurist und folgende Ausführungen sind nur Meinungen eines Bürgers,  der zuweilen den Kopf schüttelt, weil es doch irgendwo Fakt ist, dass es im Jahr 2024 schon längst nicht mehr um den guten alten Brief geht, sondern in Form von E-Mail, SMS, aber auch in Chatgruppen es sich um moderne Formen von schriftlicher digitaler Kommunikation herrscht, die zur Gründung des Grundgesetze schlichtweg unbekannt waren. Ja, auch Chat-Gruppen gehören für mich dazu, da dieses kurz verfasste schriftliche Postkarten oder Briefe sind, die im Sekundentakt ausgewechselt werden mit dem Ziel schnell eine Antwort zu erhalten und nicht drei Tage auf die Antwort per Brief im günstigsten Fall zu warten. Ansonsten wäre ich gezwungen, einen Chat über Briefverkehr zu halten, um unter den Schutz des Postgeheimnisses zu fallen, welches im Jahr 2024 doch relativ rückständig wäre?

Auch bei der damaligen Einführung der E-Mail fühlte sich der Gesetzgeber nicht berufen, den Artikel 10 zu ändern bzw. zu ergänzen und an moderne Medien anzupassen.

Dornröschenschlaf im Grundgesetz, aber aus anderen Artikeln und deren Interpretationen und Rechtsprechungen erfolgte dann der Schutz des digitalen Verkehrs, mit  der eher unschönen Konsequenz,  dass Vorratsdatenspeicherung, Europan  AI Act und Digital Service Act erst einmal nicht Bestandteil des Grundgesetzes werden, sondern vermutlich außerhalb des GG unter Verwendung von Artikeln aus dem Jahr 1949 subsumiert und angepasst werden.

Aber die Bundesrepublik bleibt doch souveräner Staat in Europa und man weiß nicht, ob das ein loser Staatenbund nach Vorstellung der Rechtsextremisten oder gar eine Abschaffung wird  oder ob es nach dem derzeitigen Willen zu einem Europa als Machtblock zusammenwächst.

Aber gehen wir zurück in das Jahr 1949 und zurück zu den Müttern und Vätern des Grundgesetzes. Diese empfanden scheinbar die geschützte Kommunikation so wichtig, dass sie im Artikel 10 als Ausdruck der Menschenwürde die schriftliche Kommunikation als erwähnenswert empfanden und dieses Anliegen in gerade einmal einen Satz in Artikel 10 (1) GG auf den Punkt brachten: Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. 

Der parlamentarische Rat dachte jedoch schon damals daran, dass es Ausnahmefälle geben muss und umschrieb diese Ausnahmefälle in Absatz 2, wo steht, dass die freiheitlich demokratische Grundordnung oder der Bestand oder Sicherung Sicherung des Bundes oder Landes betrifft, so kann die Zustellung verhindert werden.

Die im Absatz 2 geführte Aufzählung beinhaltet keinen Schutz von Kinderpornografie, wie es zuweilen  als Begründung für geforderte Überwachung von Chat-Räumen gefordert wird, die auch nach meiner Auffassung teil des Fernmeldegeheimnisses unter Artikel 10 GG unterliegen.

Nun ja, natürlich unterliegt auch hier das Grundgesetz eines Wandels, aber die Grunddefinition von Grundrechten sind ja als Schutzrechte bzw. Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat definiert und nicht alle Bundesbürger fallen unter den Verdacht der Pädophilie.

Stattdessen lässt der Gesetzgeber und die Gerichte den Artikel 10 GG links liegen und er gerät mehr und mehr in Vergessenheit, als Relikt aus einer Zeit, wo es noch so etwas altmodisches wie Briefe und Telefon gab und der Staat reguliert das dann unter Beteiligung in der EU eben durch dort erschaffene Gesetze, die bestenfalls über richterliche Rechtsprechung diese Gesetze prüfen. Allein der Bürger, der nicht alle Rechtsprechungen kennt, bleibt auf der Strecke und kann sich dann bestenfalls Transparent im Grundgesetz durchlesen, dass es ein Brief- und Fernmeldegesetz gibt und dieses geschützt ist, welches ihm dann allein schon von der Begrifflichkeit im Jahr 2024 befremdet.

Ich vermisse, wie oben ausgeführt, dass unser Grundgesetz aktualisiert wird (oder sagt man heute dazu Update erhält) und es auch in in Bezug auf KI, dessen Verwendung durch den Staat und die neuen Möglichkeiten der staatlichen Überwachung (sei es regelmäßige Snapshots auf meinem PC, wie es von Microsoft Recall ja geplant war und vielleicht der Staat wie bei Drohnen in Zukunft vielleicht Standart wird), durch Drohnen mit Kameras, Auswertung meiner Daten, der Datenschutz per se Einzug in das Grundgesetz geregelt wird. Zudem in Zukunft auch das Verhältnis Roboter und Mensch und Schutz des biologischen Menschen neben der Menschenwürde...

Ja, vieles von dem aufgezählten ist Zukunftsmusik, also zurück zur Kommunikation und hier stellt sich die Frage, ob man per se dem Menschen eine absolut sichere Kommunikation durch Verschlüsselung gewährt und dieses Grundrecht auf dem freien Gedanken in Wort und Schrift ist bereits ausgehöhlt, da man Verschlüsselung von Messangerdiensten und Chat nicht zulässt Vorratsdatenspeicherung sowie Backdoors unverhohlen einfordert und damit das Post- und Fernmeldegeheimnis per se ad absurdum geführt wird.

Hier möchte ich noch ein Datum in Form eines Filmtitels einführen, nämlich 1984, wo der Staat zum Überwachungsstaat mutiert. Darauf läuft es hinaus, wenn wir die Verfassung nicht pflegen, anpassen und den Bürger schützen, mit Grundrechten als Abwehr vor dem Staat, die mit einer Zweidrittelmehrheit von noch einer demokratischen Mitte beschlossen werden. Die Parteien argumentierten bei der Neubesetzung der Bundesverfassungsrichter, dass man den Staat gegen die AFD rechtssicher machen muss und verhindern will, dass AFD-Abgeordnete Richter ernennen. Vielleicht sollte man hier auch einmal an die Bürger denken und Grundrechte im GG als Abwehrrechte gegen den Staat RECHTS(-extrem) sicher machen.

Dabei immer daran denken, jede Gesetzesverschärfung gegen Bürger würde eine extreme Regierung mit Kusshand übernehmen und schneller in eine Diktatur führen - vielen Dank für die Vorarbeit, erspart dann im Extremfall viel Arbeit, wenn man die nötigen rechtlichen Mittel schafft, um ungewünschte demokratische Konkurrenz zu überwachen, kontrollieren und Mundtot zu machen. Das könnte zu einem Boomrang-Effekt werden.

Ich spreche mich jedenfalls dafür aus, dass manches Geheimnis beim Bürger bleiben sollte und protestiere demnach, wenn der Staat den Bürger zu sehr überwacht. Oder wie Madonna es so schön sagte:

"Happiness lies in your own hand
It took me much too long to understand
How it could be
Until you shared your secret with me" Madonna, Lied Secret (Zeile 5- 8)

Und ob Madonna ihr Secret mit der Welt teilt oder die beiden es für sich behalten, geht den Rest der Welt und insbesonderer dem Staat nichts an!






Madonna, You Tube: https://www.youtube.com/watch?v=EPHUZenprKc , Liedtitel Secret, eingebunden nach den Regeln von You Tube.




12.07.2024 Raketen für Deutschland oder besuchen sie Europa so lange es noch steht?...

...sang damals Geier Sturzflug, dass ich zum nachdenklich werden hier nach den Regeln von You Tube einbinde, obwohl ich auch als Mensch mit eher pazifistischen Ansichten denke, dass ich fast geneigt bin, diese Runde an den Teufel gehen zu lassen, da Friedensgespräche aus einer stärkeren Position heraus auf Augenhöhe besser als eine Demutshaltung sind.





https://www.youtube.com/watch?v=PXt2S9bmLJY, eingebunden nach den Regeln von You Tube, Geier Sturzflug, Besuchen Sie Europa, so lange es noch steht...


Zum 75 Bestehen der NATO bekommt Deutschland also einen modernen Raketenabwehrschirm nicht nuklearer Waffen zwar nicht geschenkt, aber ab 2026 sollen kurzfristig diese Waffen stationiert werden, bevor dann Raketen fest in die NATO auf deutschen Boden integriert werden. Russland betreibt diese Aufrüstung schon seit Jahren atomar und nicht atomar.

Mit den Raketen soll es dann möglich sein, strategische Ziele bis weit ins russische Reich  hinein eliminieren zu können. Insoweit ändert hier die NATO eindeutig die Strategie  eines zuvor konzipierten Verteidigungskriegs auf "heimischen Boden" hin zu einem Abwehrkrieg, bei dem  die russische Angriffs- und  Lenkstruktur von Raketen  zerstört wird.

Zusammen mit englischen und französischen Atomraketen wächst damit die Abschreckung  vor einem Weltkrieg 3 hier erheblich. Wir sind im Jahre 2024 und die wachsende  Technologie  auf beiden Seiten lässt einen neuartigen Krieg mit Raketen und Drohnen entstehen, wie wir ihn zur Zeit in der Ukraine in erschreckenden Bildern täglich beobachten können.

Nur ein Thor kann fordern, dass wir uns den neuen Gegebenheiten nicht anpassen und sinnlos Panzer und Soldaten im Falle eines Krieges opfern, während wir mit modernster russischer High-Tech niedergemäht werden.

Zudem wird sich das Verhältnis von der USA zu Deutschland bzw. NATO unter voraussichtlich Trump ändern.

Wer mit Pfeil und Bogen gegen Kanonen kämpft, wird wie die Inkas damals in Südamerika niedergemacht. Es ist bekannt, dass der Autor auch nichts gegen europäische Atombomben hat - gerne auch Antimateriebomben in der Zukunft - wir kommen aus der Schei* Spirale der Abschreckung leider nicht hinaus, alle anderen Gedanken sind in diesem Punkt für mich nicht realistisch.

Gleichwohl wächst daraus die Verantwortung daraus, es nicht zu einem dritten Weltkrieg kommen zu lassen und Peitsche ohne Zuckerbrot können wir uns dann immer weniger leisten. Die Russen werden vermutlich nun ihrerseits ihre Doktrin zur Verteidigung ändern und die wird ungefähr lauten: "Sehen wir Raketen aus Europa auf unserem Radarschirm, die sich russischem Territorium nähern, so werden wir mit einem Atomschlag reagieren. "

Diese Reaktion dürfte verständlich sein, denn die Russen können erstens nicht unterscheiden, ob es sich um Atomraketen oder normale Raketen handelt oder zweitens nicht riskieren, dass die NATO ihre nukleare Abwehrstruktur im Vorfeld zerstört und sie damit ihrerseits nicht nuklear ohne Abwehr dastehen.

Raketen auf Russland abzuschießen wurde aus gutem Grund der Ukraine verwehrt, aber ob die Kriegsrhetoriker der bessere Verwalter dieser Bürde sind, muss sich erst zeigen und steht in den Sternen.

Friedenspolitik und Einfrieren des unseligen Ukrainekriegs müssen weiterhin oberste Priorität haben. Solche Bilder wie das getroffene Krebskrankenhaus in der Ukraine sind auch das Resultat, eines Beharren auf einen heißen Krieg und hier dürfen sich auch gerne Menschen verantwortlich fühlen, die auf einen Endsieg ohne Einfrieren oder Waffenstillstand setzen.

Ich sage immer, dass eine Nordkorea - Südkorea Lösung oder eine frühere BRD-DDR-Lösung vereinzelt Menschenleben fordern (jeder an der Mauer erschossene Mensch von Grenzsoldaten war ein Menschenleben zu viel - ja, auch die fliehenden Menschen wollten in die Freiheit, aber wir lösten deshalb kein Weltkrieg aus).

Ungarns Präsident Victor Orban zeigte gerade nach der beschämenden Schweizer Friedenskonferenz im Monolog westlicher Staaten (man spielte früher Cowboys und Indianer und nicht Indianer und Indianer oder Cowboys und Cowboys , welches ohne abschließende Friedenspfeife auch ein wenig Dröge ist), dass man sogar mit dem staatlich gesuchten Verbrecher Herrn Putin diskutieren kann, während man irgendwas von neutralen Friedensvermittlern aus demokratischen Ländern wie Türkei oder gar Saudiarabien fantasierte. Wir sind ein Europa, Herr Victor Orban ist ein demokratisch gewählter Repräsentant dieses Staates und gerade Vorsitzender der EU, aber da geht man doch sicher und distanziert sich und deklariert es als private Vergnügungsreise ohne offiziellen Anstrich. 

Auf die Idee zu kommen, dass gerade Herr Orban eine unvoreingenommene Vermittlerrolle einnehmen könnte, kommt man nicht, weil Herr Orban nicht eindeutig für die westlichen Werte eintritt. Also wird ein neutraler Vermittler weiterhin gesucht, der dann irgendwo nicht ganz neutral ist, wenn er nicht für den Endsieg und vollständigen Abzug der Russen ist? Das ist also die Umsetzung der westlichen Schweizer Friedenskonferenz 1 zu 1...Man wirft Herrn Putin vor, dass seine Vorschläge  ebenfalls  inakzeptabel sind, zweifelt einen neutralen Vermittler an, wenn die Ideen nicht 1 zu 1 umgesetzt werden, wo liegt da der demokratische Dissens?

Nochmal, wir verschenken weder die Krim noch die Ost-Ukraine, wenn wir deren Existenz nicht akzeptieren, aber aus realistischer Betrachtung einen Waffenstillstand aushandeln, der ein Einfrieren des heißen Krieges in der Ukraine beinhaltet und uns eine Billiarde kostet, Menschenleben von Russen, Ukrainern und Zivilisten rettet und einen dritten Weltkrieg verhindert. Sorry, in der Geschichte verloren mehrere Staaten durch Amerikaner und Russen die Freiheit, aber ausgerechnet in der Ukraine wird das zum Ende der westlichen Welt hochstilisiert, wobei eine West-Ukraine unbestritten ein Zugewinn für den westlichen Schutzschirm gegen die Sowjetunion wäre. Ich sprach deshalb über einen Waffenstillstand und nicht über einen Friedensvertrag, welches eine andere Kategorie ist aus den o. a. Gründen ein wenig zu deeskalieren, um dann sich im politischen Schlachtfeld auszutoben.

Zur Zeit setze ich hierbei ganz pragmatisch auf Herrn Trump (der amerikanische Präsident wird sich nicht zu fein sein mit Herrn Putin zu unterhalten (komischerweise wird Trump nicht als Putinversteher deklariert, obwohl er eindeutig mit ihm sprechen will, aber was Jupiter sagen darf, ist dem bürgerlichen deutschen Esel dann verwehrt).

Ach ja, bei der AFD darf man dann wieder Putinversteher sagen, weil die noch nicht in der politischen Kaste der Meinungsmacher angekommen sind. Ich sage es gerade heraus, obwohl ich mich für ein Verbot der AFD mehrfach hier aussprach, ist zur Zeit die AFD in Bezug auf Friedensgespräche und Zurückdrängung des woken Streams mein Favorit bei der nächsten Wahl. Vom Asyl her distanziere  ich mich weiterhin zu 100 %, sehe hier bei den althergebrachten Demokraten eine Verschiebung nach rechts, wie sie leider in ganz Europa zu sehen ist. 

Ich kritisiere also ausdrücklich nicht die Aufrüstung in Form von Raketen, sondern die dahinterstehende Politik ohne Friedensgespräche oder in reduzierter Form eben die Aushandlung eines WAFFENSTILLSTANDS, was zwei paar Schuhe sind und  der nächste Fünfjahresplan sieht so aus, dass da kein Spielraum für einen Waffenstillstand ist und dann wähle ich dementsprechend eine Partei im demokratischen Sinne, die mir den Willen zeigt, dieses Wahlversprechen einzulösen, weil die gerade Regierenden und die Opposition der CDU jeden Tag in Worten und Taten eingestehen, dass sie politisch nicht in der Lage sind, dieses zu erreichen.

Dieses Eingeständnis ist legitim, aber dann wähle ich doch lieber Menschen, die dieser verantwortungsvollen Position gerecht werden wollen und nicht aufrüsten, ohne eine verbale Auseinandersetzung mit dem Ziel eines Waffenstillstands zu führen. Dieser Staat verteidigt weder nach außen (Ukrainekrieg) noch nach innen (Woke, Gender...) meine Werte ausreichend und dann ist es politisch Zeit für einen Wechsel, da hier elementare Bereiche für das deutsche Volk und mich berührt werden und das kann ich aus bestem Gewissen nicht ignorieren.

Message angekommen, ihr könnt und oder wollt nicht verhandeln und Kompromisse eingehen, wundert euch aber dann nicht darüber, dass ich dann jemand wähle, der das Reden noch nicht verlernt hat. Bei der Europawahl enthielt ich mich der Stimme, bei der Bundestagswahl ist meine Entscheidung hingegen gefallen, wenn nicht Herr Trump das Problem löst und dann wird unsere Kriegerkaste zurück ins Hundekörbchen geschickt. Auch der deutsche Kampfdackel sieht ohne Rückendeckung des amerikanisch nuklearen Wolfes eher weltpolitisch niedlich aus...

Von daher wäre ein leichtes Umschwenken geschichtspolitisch nicht schlecht, weil sonst Europa vielleicht eines Tages als Kriegstreiber und die USA unter Trump als Friedensbringer dastehen und das wäre dann doch irgendwo peinlich, wenn Europa sich eingestehen muss, dass es ohne die USA keinen Weltfrieden durch einen einfachen Waffenstillstand durch Verhandlungen gab?







01.07.2024 Freiheit, so wie ich es meine oder der Staat das bin ich?

"„Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt“, hat der Philosoph Immanuel Kant (1724-1804) einmal gesagt. Der Dichter Matthias Claudius (1740-1815) formuliert es so: „Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet. “
", Deutscher Ärztinnenbund

Wir schreiben gerade Juli 2024 und trotz gerade bewegten Zeiten (EM in Fußball mit Deutschland im Achtelfinale, Wahl in Frankreich für die Nationalversammlung, Microsofts Recall und Eröffnung von Hanfclubs...) lohnt es sich etwas über die neoliberale Freiheit im immer mehr orwellschen Staat zu sprechen, der zuweilen bei dem Fortschritt Pate zu stehen scheint.

KI-Regulierung der EU, immer mehr Eingriff in freie öffentliche Chaträume und Recall wie eine Überregulierung im Hanfgesetz (ich sage hier einmal zynisch, früher als die Menschen ihr Tütchen vom Dealer bezogen war das vom Datenschutz her  irgendwie Cleaner, es sei denn, man wurde erwischt, wo dann die Anzeige für den Konsumenten bis 30 Gramm in Berlin eh eingestellt wurde.

Heute feiert man die Legalität, wobei der Registrierungsgrad in Vereinen, zeitliche und räumliche Beschränkungen der illegalen Einnahme stark beschränkt und zumindest als Ordnungswidrigkeiten bestraft werden.  Hat ein Elternteil dann  drei Pflanzen und Jugendliche kommen auf den nahelegenden Gedanken sich etwas abzuzweigen, um nicht zum bösen Dealer zu gehen,  dann bewegt man sich gar teilweise am Rande eines Verbrechens.  Wenn man früher einmal einen Jugendlichen an einer Zigarre ziehen ließ, dann war das in unserer Generation eher ein Spaß, um zu sehen, wie der Jugendliche sich dann erwartungsgemäß übergibt - dasselbe mit Cannabis ist ein Verbrechen und dann geht der Erwachsene ansonsten anständige Bürger als Verbrecher mit Strafandrohung für ein Jahr ins Gefängnis. Auch nippten Jugendliche zuweilen an Restbeständen von Alkohol, aber in meinem Erinnerungsprotokoll gingen dafür die Eltern nicht in das Gefängnis.

Allzweckwaffe Kind muss natürlich hier auch wieder den Kopf hinhalten, denn wir wissen ja: Wir lieben unsere Kinder, es sei denn gerade ist Corona und dafür das die Dinger das ohne Schaden überlebten, schaffte man es immerhin Jugendliche in  eine Depression, weniger Sport und Liebesentzug (kein Kuss, könnte ja ansteckend sein) zu treiben. Der Millardenwumms im Bildungssystem kam hingegen nicht, aber wir Erwachsenen können uns keine Brüste von Frauen mehr legal nackt anschauen, weil unbestritten die Kinder darunter leiden.

Eine Nation ist Pädophil oder hat wenigstens Angst es zu werden oder warum zieht man dann gerne den Schutz der Kinder heran, um in einem Generalverdacht erst einmal alle öffentlichen Chats und am besten noch PC`s zu überprüfen. Nicht falsch verstehen, ich bin für einen Schutz für Kinder. Aber Fakt ist es auch, dass dieses teilweise im § 184 B mit haarsträubenden Konsequenzen einherging oder mit einfachen Worten zitiert:

"...Stattdessen trifft es auch Eltern oder Lehrerinnen und Lehrer, die auf ein Nacktfoto im Klassenchat hinweisen, um es aus dem Verkehr zu ziehen. Oder Jugendliche, die justiziable Aufnahmen bei WhatsApp als "Mutprobe" an Freunde schicken oder nicht wissen, dass die Videos strafbar sind....", Quelle:  Panorama, das Erste , Stand: 10.03.23 14:14 Uhr
Sogenannte Kinderpornografie: Gesetzesverschärfung soll korrigiert werden,von Robert Bongen und Daniel Moßbrucker

Also wenn jemand einen Pornofilm durch Zufall mit einer minderjährigen vorgesetzt wird, dann kann ich nicht einmal das Anzeigen, weil ich in den Bau gehe? Und in der Nachbarzelle sitzt dann die Lehrerin, die einen Hinweis bekommen hatte und das überprüft, ob es sich überhaupt um die Schülerin handelt. Zwei Zellen weiter sitzt dann der Familienvater, der seinen quengelnden Sohn mal doch was vom Marihuana abgab. Und wenn es so weiter geht drei Zellen weiter ein AFD-Angehöriger, für den in der Kirche kein Platz ist, aber die Gefängnistore öffnen sich ja in unserer Gesellschaft zunehmend und fünf Zellen weiter sitzen dann fünf Jugendliche, die besoffen einen Hitlergruß machten und ein Hitlerbärtchen anzeigten und deshalb wegen Volksverhetzung schon einmal bis zu fünf Jahren sitzen können - die schwersten Verbrecher unserer Gesellschaft bekommen eben Höchststrafen....

Sechs Zellen weiter sitzen dann vermutlich die Freier, denn Wokismus führt ja bekanntlich zu schönen Strafen, wenn man es wagt biologisch zu argumentieren, wie wir es in abgeminderter Form mit Geldstrafen aus dem Persönlichkeitsrecht gewohnt sind. Ach ja, man will ja geschichtlich gefühlt das hundertste Mal die Prostituition seitens der Politik verbieten (sogar in strengsten Religiösen Zeiten in Europa gab es den Stand der Huren, aber die woke Inquisition in Verbund mit der christlichen Parteienlandschaft oder vereinfacht zitiert:

"Mit dem Beschluss der Christdemokraten und Christsozialen stellt sich erstmals eine gesamte Bundestagsfraktion hinter die Forderung der Kriminalisierung von Freiern. Bislang hatte es in den einzelnen Fraktionen lediglich einzelne Abgeordnete gegeben, die diese Forderung vertraten. 2019 hatte sich ein interfraktioneller Arbeitskreis zum Nordischen Modell gebildet. ", Welt, Deutschland, Prostitution, Union fordert Sexkaufverbot – und will Freier kriminalisieren, Veröffentlicht am 08.11.2023 | Lesedauer: 4 Minuten, Frederik Schindler, Politikredakteur

Etwas aktuelleres fand ich gerade nicht, aber gerüchtweise schwenkt die Ampel vielleicht auch hier um. Also jetzt Freier ins Gefängnis? Sollte man nicht präventiv zuerst alle Männer kastrieren oder einer Geschlechtsumwandlung unterziehen? Sex an sich ist ja schon ein Gewaltakt und beruht zumindest auf Eindringen, wobei man als Mann von Heute am besten in einer App die Zustimmung der Frau vorzugsweise vorher, dazwischen und danach dokumentiert, weil man natürlich jederzeit seine Einwilligung zurückziehen kann.

Hingegen kann jedes Kind natürlich, weil wir Kinder ja bekanntlich lieben, sich gegen seine unnatürliche Pubertät gegen die Eltern durchklagen, wenn es eine Geschlechtsumwandlung macht und zu einem Lebewesen ohne Vermehrungsaussichten mutiert und ein Leben lang Tabletten schlucken muss und in eine unbekannte und teilweise wegen Unverträglichkeiten in eine schmerzhafte Zukunft geht - ja,  der richtige Weg zur Freiheit ist zuweilen steinig und 8-jährige haben bekanntlich einen viel größeren Erfahrungsschatz und Werte - aber bei einer teilweisen Verstümmelung dieser superkinderlebewesen (Vernunft geht im Alter bekanntlich verloren) wird das unterstützt und ich kann diese Entscheidung weder vor Gott noch als Sozialpädagoge, noch als kinderloser Mensch vertreten.

Das unvernünftige Eltern dann nicht vor dem Kadi des Strafgesetzbuches landen wegen seelischer Grausamkeit kann man dann noch als Glücksfall betrachten. Die Familie ist vom Grundgesetz geschützt und ich verbitte mir eine Einmischung in die Erziehung der Kinder nach Artikel 6 GG

Art 6 GG
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

IUS

Ein Elternteil versagt nicht und ein Kind verwahrlost nicht, wenn es die natürliche Pubertät durchläuft und ich das als Erziehungsberechtigter, vielleicht auch aus Glaubensgründen

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 4 GG
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Mein Glauben sagt mir, dass mein Kind die Pubertät durchläuft...

Und dann bleibt es auch hier bei Artikel 2
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Und hier sprechen wir über Erziehungsfreiheit und der eine oder andere sagt jetzt: "soweit er nicht die Rechte anderer verletzt"... oder gegen das Sittengesetz verstößt!

Cannabis oder Drogen werden hier nicht erwähnt. Artikel 2 steht in Gesetzeskonkurrenz zu Artikel 4 und Freier werden dann über das Sittengesetz eingeschränkt, nachdem in den 70 er Jahren ja auch noch unsittliches Zusammenwohnen ohne Trauschein ein Grund war, aus dem ehrenwerten Haus (Udo Jürgens) auszuziehen.

Da hatte man es also gerade Geschafft, den Artikel 175 im StGB zu streichen und Menschen entschädigt und weil man ja irgendwo sexuelle Freiheiten gerade wieder einmal einschränken will, müssen die Freier dann in Zukunft mit einer Strafverfolgung rechnen. Lieber Staat, kannst Du Dich nicht endlich mal aus dem sexuellen Umgang heraushalten, wenn erwachsene Menschen untereinander  Verträge schließen?

Sorry, der Staat hat an meinen Erziehungsmethoden sich herauszuhalten, weil hier die Freiheit in der Erziehung massiv angegriffen wird und das Sittenbild im Jahre 2024 von schönen Ideologien wie Kirche, Konservative, Rechte, Woken vielleicht in der Gesellschaft legitim erscheinen, aber die vor der Tür meines Hauses in der eher brüchigen Unverletztlichkeit der Wohnung enden, es sei denn, dass durch nette Erfindungen wie Recall die letzten Bastionen der Intimsphäre und der Privatheit fallen.

Dem Staat und den vielen Gruppen des LGBTQIA+ und gut gemeinten Christen und AFD-Anhängern kann egal sein, was ich hinter geschlossener Tür gerade veranstalte, weil ich mir im Rahmen meiner Freiheitsrechte das herausnehme, was ich will, dass ist für mich Freiheit, so wie ich es meine und kein absolutistischer Anspruch im Rahmen von der Staat, dass bin ich!

Ich finde es verdächtig, wenn immer mehr Themen auf eine schwarze Liste gesetzt werden und man für seine Meinung bestraft wird, dann hat das wenig mit freier Meinungsäußerung zu tun, sondern mutiert zu einem orwellschen Staat der "Jasager" und es ist schon eine Gnade, wenn man als Klimaleugner nur tituliert wird, aber im Jahre 2024 nicht bestraft wird.

Wir wissen: Holocaustleugner werden zurecht verurteilt. Aber schon die Verwendung des Begriffs Leugner im Zusammenhang mit Klimaschutz lässt bei mir einen unguten Beigeschmack und kann man zynisch gesehen als Relativierung des Holocausts betrachtet werden, welches zu Recht verboten ist.

Zudem Begriffe wie Putinversteher (wenn man für Frieden ist, ist man zwangsläufig belegt und das ist genauso unseriös wie Lügenpresse für unseren Journalismus).

Ich weiß, man bzw. frau kann jeder eine andere Meinung über Freiheit haben, aber es gibt viele Anzeichen dafür, dass die Freiheit der anderen immer mehr eingeschränkt wird, um die Freiheit derjenigen zu vergrößern, die an der Macht sind, die das moralische und sittliche Recht scheinbar gepachtet haben und uns an ihren Vorstellungen per Gesetz, Regulierung und Überwachung partizipieren.

§ 218 StGB wird auch dazu gehören.

Asylanten werden bald an Bewegungsfreiheit verlieren und teilweise in Europa in Lager verdammt. Ist das wirklich richtig?

Wir stehen einem Machtwechsel nach Rechts bevor. Ich fordere lediglich dazu auf, einmal darüber  nachzudenken, ob wohl ich eher ein Pessimist bin und mich voll und ganz Marius Müller Westerhagen anschließe und in den Gesang einstimme:  Freiheit ist das einzige, was fehlt....




Marius Müller Westerhagen, Freiheit (offiziellles Musikvideo), eingebunden nach den Regeln von You Tube, https://www.youtube.com/watch?v=agKE1TuUOuM



01.07.2024 Macron oder wie sich ein König im französischen Schachspiel durch ein Bauernopfer selbst schachmatt setzte...

Der Autor dieser Webseite mag Schach, aber kritisierte bereits im letzten Artikel, dass Herr Macron die französische Nationalversammlung in einem wenig durchdachten Bauernopfer jetzt sich selbst fast Matt setzt!

Profitieren wird davon die fast teilweise zuvor gefeierte Heldin Marine Le Pen (sie wollte ja bekanntlich nicht mit der AFD ins europäische Koalitionsbett). Ihr Zögling Jordan Bardella kann  jetzt mit Staatspräsident in einer Cohabitation leben.

  Leider ist mein Gemini gerade sehr sensibel und antwortete nicht auf eine Suchanfrage nach dem Wort Kohabitation, noch gab mir Gemini über die Rechtslage für Anzeigende über Kindesmissbrauch im anderen Artikel Auskunft...., also ehrlich, auch wenn das sensible Themen sind, sollte eine KI zumindest bei der Gefahr, dass der User in rechtliche Konflikte kommt hilfreich sein, ansonsten kann ich mir Nachfragen ersparen...

Also weiter im Text, Macron ist nun geschwächt und in Deutschland würde man wahrscheinlich eine Neuwahl des Präsidenten fordern, weil doch offensichtlich der Staatspräsident nicht mehr die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich hat. Aber wir sind ja nicht in Deutschland, wo schon einmal eine rechtmäßig gewählte Regierung angezweifelt wird, wenn gerade viele Bock auf einen Regierungswechsel haben.

Hm und wenn Macron dann sich nicht einigt in wichtigen Punkten, dann ein weiterer genialer Schachzug und noch einmal das Parlament auflösen? Ich weiß ja nicht, wie oft der französische Präsident die Nationalversammlung auflösen kann, aber in Paul Wazlawick Anleitung zum Unglücklichsein wird sinngemäß gesagt, dass man zum perfekten Unglück dieselbe Strategie weiterfahren sollte und es mehr vom selben gibt...

Naja, das Köfferchen für die Atombomben, soweit es existiert, ist immerhin dann noch im Besitz des Präsidenten, falls ein Pendant zum amerikanischen Koffer existiert und Frankreich hat ja immerhin so nach meinem Gedächtnisprotokoll mindestens zwei Atom-U-Boote und dreihundert Raketen, dann ist ja die europäische Welt in Ordnung..., obwohl der Autor entgegen all seiner pazifistischen Einstellung mahnt, dass europäische Atomwaffen gerade in Bezug auf Frankreich und einem vermutlichen Sieg von Trump eine Option der Abschreckung sind, die man nicht ignorieren sollte. Wir sind nicht der Vorhof von Russland, China oder der USA, kein kleines Dorf, sondern repräsentieren einen Kontinent mit der freien westlichen Welt.

Das ausgerechnet ich darauf hinweisen muss, ist traurig, weil meine Einstellung zum Krieg und zu Verhandlungen hinreichend dokumentiert sind.

Im Rahmen einer Verteidigung von Europa und einer flexiblen Response der Nato sage ich eindeutig: Atomwaffen unter Europa und der NATO zur Abschreckung eindeutig: Ja
Dann aber auch ein Benehmen und eine Friedenskultur die in Verhandlungen und Sicherung des Friedens für die Welt führt und nicht zu einem Weltkrieg 3 führt oder wie sagte es Hannibal Lektor im Schweigen der Lämmer so treffend formulierte: ‚Quid pro quo – ich gebe dir etwas, wenn du mir etwas gibst'„ (S. 70)
   

Newsarchiv (Alle Kurznotiertmeldungen sind dort nach Ablauf hier zu finden, auch vom selben Monat)

Hier können Sie anonym einen kurzen Kommentar hinterlassen:

Kurzer Kommentar zu meiner Webseite;


The starstriker goes international. He tried to translate a part of his homepage in English. The results of his efforts you can enjoy here: navigation to welcome side




E-Mail