newsarchiv_01_2024
02.01.2024 Neujahr...
...und dieses war ruhiger als das letzte Jahr, aber man muss ja nicht
die Negativ-Rekorde als Vergleich benutzen-:)
Angesichts des Ukrainekriegs auf Raketen zu verzichten wurde nicht wirklich gefordert und dann kann
sich der Privatmann zumindest ein wenig Ukraine-Feeling in den
Vorgarten holen.
Der Bundeskanzler, AFD (Weidel und Crupalla) und Gerno Hassknecht
aus der Heuteshow hielten Neujahrsansprachen - Bundespräsident hatte ja
bereits zu Weihnachten seine Munition verschossen.
Das Fernsehprogramm zu Silvester war mäßig und Dinner for one und
die Bowle von Ekel Alfred sparte ich mir.
Ansonsten im Westen nichts neues - bis auf das ich das Gefühl habe,
dass alle etwas mäkliger werden. Alles geht zwar in den Krisenmodus,
wobei ohne Corona oder Heizungsprobleme dieses Jahr doch eher alles
friedlich war bzw. wird.
Ach ja, dieser friedliche Jahreswechsel in Berlin (nur 390 vorläufige
Festnahmen, also jeder 10.000 Berliner irgendwie mit Polizei in
Berührung gekommen, bei einer Medikamentenzulassung wäre das dann doch
mit leichten Nebenwirkungen behaftet...) ist natürlich der CDU
und Herrn Wegner zu verdanken, der seine Feuerprobe bestanden hat. Das
uralte Dogma, dass Sicherheit nur durch rechts verteidigt werden kann,
scheint bestätigt. Man könnte aber auch sagen, dass SPD und CDU in
Berlin in Koalition sind und unsere Ampel eher linksliberal ist.
Seit der deutschen Staatsraison wird also eine "Nulltoleranzlinie" und
"wehret den Anfängen" Politik betrieben, am Kölner Dom wird medial
wirksam Präsenz gezeigt und auf einmal ist diese Republik gefühlt
sicherer. Sorry, in New York gab es unter dem Bürgermeister
Giuliani (1994 - 1998) eine Nulltoleranzpolitik und das funktioniert
dann auch.
Links sollte nicht mit unsicher und rechts mit sicher im Jahr 2024 in
Verbindung gebracht werden. Traurig dabei ist, dass diese Sicherheit im
Rahmen einer Staatsraison betrieben wird und wenn dann jüdische Bürger
irgendwann nicht mehr in Gefahr sind, dann wird das wieder auf die
normale Unsicherheit herruntergeschraubt und Frauen wieder
empfohlen 50 cm Sicherheitsabstand zu wahren...
Ja, es gibt gesteigerte Kosten, aber wenn man ernsthaft Klimakleber -
sorry meinte natürlich Umweltzerstörung bekämpfen will - dann
kostet das etwas. Gerne zahle ich dann auch etwas mehr, aber unsinnige
Sachen wie Krieg halte ich für eine Verschwendung, wenn man nicht
ernsthafte Investitionen (sprich Verhandlungen über den Frieden) macht.
Ansonsten mäkeln viele Menschen auf hohem Niveaue in Deutschland, wobei
natürlich die Armutsschere unbestritten weiter existiert und teilweise
schlimmer wird.
Die AFD wird immer Mitgliedermächtiger und ein Verbotsantrag dürfte
damit schwieriger werden - meine Meinung hierzu ist bekannt.
So gilt auch dieses Jahr die Deise: Es gibt viel zu tun, sitzen wir es
aus!
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04.01.2024 Früher war alles anders - oder die Evolution der Verwaltung
Gestern telefonierte ich mit der freundlichen 030 115 (Servicetelefon
für Bürgeranfragen mit Berlin). Nachdem ich einen Tag zuvor in der
üblichen Warteschlange mit Musik und der freundlichen Ansage: "In
wenigen Minuten ist ein Platz für sie frei vertröstet" wurde, ging dann
alles ziemlich schnell und ich bekam einen Termin im Bürgeramt von
Neuköln (welches quasi am anderen Ecke der Stadt liegt: früher fragte
der ältere oder benachteiligte Bürger noch: Was liegt am nächsten?
Heute fragt man "wo bekomme ich den zeitlich naheliegensten Termin?"
Sorry, ich vergaß die digitale Spielerei, dass man mit einer 1
eine Vorauswahl treffen muss, um mein Anliegen zu konkretisieren,
glücklich wer ein Telefon hat, der diese Funktion unterstützt, aber im
Jahr 2024 ist so etwas scheinbar selbstverständlich?
Nochmal, ich wurde freundlich und zielführend bedient und beschwere
mich nicht über den Service und am Ende hatte ich den Termin in Mitte
Februar 2024. Dann freue ich mich auf eine zügige Bearbeitung des
Reisepasses, die in der Regel 4 - 6 Wochen dauert, es sei denn, dass
man das "staatlich legitimierte Bestechungsgeld" von 32,- € zahlt, um
die Wartezeit auf ca. 2 Wochen zu verkürzen.
Ja, wenn ein Notfall vorliegt, dann braucht die Ausstellung eines
Reisepasses nur eine Woche für ein Übergangsdokument, welches wohl dann
aber nur ein Jahr gültig ist. Ich sparte mir die Nachfrage, wo man die
Nachfrage für die Schnellbearbeitung bekommt, da man dann sicherlich
einen Termin braucht, den ich ja bereits Mitte Februar ergattert hatte,
um mein Anliegen vorzutragen...Nein, hätte vermutlich den Termin dann
auch über das Service-Telefon bekommen.
Da wird man dann als Berliner nostalgisch und denkt an früher und die
folgenden Zeilen sind dann eher aus dem Erinnerungsprotokoll ohne Daten
und Recherche und spiegeln die verschwommen Erfahrungen von früher
wieder, so wie sie hängen geblieben sind.
Ich meine, dass man ganz früher im letzten Jahrtausend nach den
"günstigen" Öffnungszeiten einfach ins zuständige Bürgeramt ging, ganz
ohne Terminvereinbarung. Im nächsten Schritt und jetzt wird es
schwierig wurden entweder Wartenummern angeschafft oder die
Zuständigkeit erweitert, so dass man in ganz Berlin sich ohne
Voranmeldung melden konnte.
Als Randerscheinung mit den Wartenummern kann ich mich noch grob
erinnern, dass hier in Berlin in einigen Bürgerämtern ein
Wartenummerhandel betrieben wurde und dann
teilweise aufgepasst werden musste, dass Menschen nicht wirklich
mehrere Nummern zogen und günstig weiterverkauften...
Hm, merkwürdigerweise kann ich mich zwar daran erinnern lange
Wartezeiten in Kauf zu nehmen, aber vielleicht für jüngere Menschen
interessant: Am Ende des Tages hatte der durchschnittliche Bürger dann
sein Anliegen auf den Tisch gelegt.
Dann ging es irgendwann mit dem Internet los und ab dann ist ja
irgendwo wieder die Jagd nach den Termin als Hauptanliegen bekannt.
Ich möchte ja nicht meckern, aber in der freien Wirtschaft wird alles
effektiver, schneller und ökonomischer, während man in der Verwaltung
eher die Terminverwaltung priorisiert und es für den Bürger scheinbar
eher länger dauert, bis er überhaupt einen Termin bekommt.
Der Vorteil für die Behörden dürfte hingegen sein, dass statistisch
gesehen die Bearbeitungszeit eines Anliegens unbestritten sinkt: Wo
kein Termin, da keine Wartezeit und was kann man dafür, dass der
nächste Termin ins nächste Jahr fällt?
Eine Untätigkeitsklage nach § 75 VerwGO
entfällt, weil man ja irgendwo sein konkretes Anliegen nicht vortragen
konnte und in Anlehnung an den schönen Spruch "wo kein Kläger, da kein
Richter" heißt es dann "wo kein Termin, da kein Antrag...".
Nachtrag: Zudem entfallen dann Spitzenzeiten.
Vielleicht ein nachweihnachtliches Gleichnis dazu: Zalando oder Amazon
verteilen einfach ihre Lieferzeiten von Geschenken über zwei Monate.
Das wäre in der Tat günstiger für die Unternehmen, weil man eine
gleichmäßige Bilanz und keine Überstunden zu Zahlen hat.
Die Mitarbeiter*innen wären in der Tat zufriedener! Nur der Kunde König
könnte Weihnachten eben zwei Monate später feiern - was soll`s
Kundenzufriedenheit wird eh überbewertet und ob man Weihnachten dann im
März feiert ist doch eigentlich egal und entspannter...
Ach ja, in der freien Wirtschaft geht man dann zur Konkurrenz - also
doch lieber Privatisierung von Bürgerämtern?
Dann würde natürlich ratzefatz auch ein Onlineformular zur Bestellung
eingeführt werden, um das Ganze effektiver und effizienter zu gestalten
(Amazon und Zalando würde eben doch serviceorientiert - Verzeihung in
der privaten Wirtschaft heißt das ja kundenorientiert (obwohl man ja in
Behörden dazu überging von Kunden zu sprechen und dabei scheinbar
vergaß das adjektiv kundenorientierung zu übernehmen) arbeiten - und es
würde funktionieren! Die FDP wäre eigentlich begeistert, aber da ist
man ja eher mit anderen wichtigen Themen beschäftigt....
Nachtrag 05.01.2023 zu Ende...
Mit zunehmender Technologie immer längere Wartezeiten und wenn es dann
KI gibt, kann man bestimmt in die nächste Verlängerungszeit gehen -:)
Das war natürlich nur Spaß, aber dass ich als Bürger dieses Staates
nicht alles bequem von zuhause aus in einem Onlineformular mit sicherer
Verschlüsselung ausfüllen kann und dann mit der Post den Ausweis per
Einschreiben zugeschickt bekomme ist im Jahre 2024 nicht wirklich
begründbar. Nebenbei schont das die Umwelt und entlastet den
Berufsverkehr.
Das ist keine Kritik an den unterbesetzten Mitarbeitern, die das
menschenmögliche tun, um schnell und freundlich ihren Auftrag zu
erfüllen, eher an einer Politik, die zuweilen Unsummen in die
Terminverwaltung steckt und dazu die neuesten Technologien
einsetzt, um eine geordnete Terminverwaltung aufzubauen und dabei
irgendwo vergisst, dass nicht der Termin im Mittelpunkt des
Verwaltungshandelns steht, sondern die Bearbeitung des Anliegens
des Bürgers.
Umgekehrt werden Firmen z. B. mit Statistiken oder kleinen staatlichen
Volkszählungsumfragen drangsaliert und müssen diese Termingerecht
abgeben. Ich weiß, dass ich nicht der einzige bin, der eher eine
Überbürokratisierung unter dem Einsatz neuer Technologien sieht.
Da fragt man sich als Normalbürger: Muss alles immer komplizierter
werden oder wird es z. B. einmal eine Steuerreform geben, die auf einen
digitalen Bierdeckel passt?
Eher nein und auch die alte kameralistische Buchführung des Bundes und
der letzten Bundesländer wird dann eher der doppelten Buchführung
weichen. Frühere Einführungsversuche in der Geschichte scheiterten ja
eher wegen der mangelnden Möglichkeit der Erfassung von Daten ohne
Technologie.
Ich möchte nicht meckern, Doppik ist unter dem Strich die vielleicht
vernünftigere Lösung.
Aber es wird eben alles immer komplizierter und der durchschnittliche
Mensch wird in Zukunft abgehängt und abhängig von der Maschine (KI)
sein und es gibt da wohl kein zurück.
In einer globalen Welt werden nur noch Maschinen fähig sein, einen
Überblick zu behalten und in Deutschland wird man dann vermutlich
passgenau Steuern und Abgaben errechnen und neue Begriffe wie eine
flexible Steuer (Steuer die in kurzen Zeiträumen angepasst wird) werden
dieses Leben noch vereinfachen bzw. in einem gesunden Dualismus
gleichzeitig verkomplizieren....
Aber das ist ja Zukunftsmusik und ich werde dann wohl real im Jahr 2024
in der digitalen Warteschleife verharren und die Wartezeit auf den
Termin dann mit unzähligen Musikvideos von You Tube totschlagen, die
zugegebener besser sind, als die Musik in der staatlich gelieferten
Warteschleife - Vielleicht sollte man auch die Wartezeit mit Werbungen
ausfüllen, denn der Staat braucht doch Geld?
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12.01.2024 Wannseekonferenz und Völkermord...
...sind wichtige Bestandteile der deutschen Geschichte, aus der sich
eine historische Verantwortung nicht nur für alle Deutschen, sondern
für künftige Generationen der Menschheit ergibt.
Wenn nun sich Rechtsextreme in geheimen Absprachen
über eine Abschiebung unerwünschter Deutscher mit Migrationshintergrund
(?) Gedanken machen (https://www.youtube.com/watch?v=xAUfYmvXFHQ
, Quelle: "Correctiv"-Recherche: Entsetzen über
geheimes Treffen von Rechtsextremen und AfD-Vertretern rbb 24,
dann medienwirksam eine Villa in Potsdam gezeigt wird und dazu darauf
hingewiesen wird, dass dort über Maßnahmen nachgedacht wird, wie man
mit "legalen Mitteln" Menschen zur Ausreise bewegt, dann muss der
Geschichtsbewusste Mensch eigentlich an die Wannseekonferenz zumindest
erinnert werden (https://www.youtube.com/watch?v=LFEhexbWgrQ Die
Wannsee-Konferenz: Wie der Holocaust organisiert wurde MrWissen2go
Geschichte |terra x| .
Disclaimer: Der Holocaust war in seiner Art einmalig. Die
Wannsee-Konferenz bildete in bürokratischen Worten verklausuliert die
sogenannte Endlösung der Judenfrage. Der Autor behauptet nicht, dass
die AFD einen Völkermord plant. Es gehört aber auch zur geschichtlichen
Verantwortung, sich gegen Konferenzen mit teilweise abstrusen Inhalten
(rechtlich gesehen ist es auf legalen Wege nicht möglich Menschen mit
deutschen Pass zur Ausreise oder Aufgabe der deutschen
Staatsbürgerschaft aufzufordern, zu nötigen oder gar abzuschieben)
kommentarlos stehen zu lassen.
Und damit kommen wir auf den zweiten Teil der Überschrift, dass nun
Menschen der Vorwurf eines Völkermordes gemacht wurde, die einst Opfer
eines Völkermords
waren und nun als mutmaßliche Täter eines Völkermords
verdächtigt werden. https://www.youtube.com/watch?v=wnX_mRr8wB8
,Völkermord-Klage: Südafrika zieht Israel vor das UN-Gericht Euronews.
Das eher unverdächtige
Südafrika erhebt den
monströsen Vorwurf, aber laut eben angegeben Link hat zumindest Iran
diese Klage unterstützt.
Diese Anklage ist dermaßen perfide und dürfte in einer Gesellschaft, wo
Staatsraison und Selbstverteidigungsrecht von Israel fast
gebetsmühlenartig als Dogma gepredigt werden und Antisemitusmus
verurteilt wird, eine gewisse Brisanz haben.
Im oben genannten Video wird ein Demonstrationsschild in Deutschland
gezeigt mit der Inschrift From the river to the sea, Palestine will be
free (
https://www.youtube.com/watch?v=wnX_mRr8wB8 ),eine
Redewendung, die der Hamas zugeschrieben wird und auf deutschen
Demonstrationen eher verboten ist und latent mal wieder einen
potentiellen Völkermord beinhalten könnte.
Noch vor kurzem musste sich Friday for Future von Greta Thunberg
distanzieren, die bei weitem nicht von einem Völkermord sprach.
Der Umgangston wird egal ob bei Bauerprotesten, AFD oder Umgang mit dem
Ukrainekrieg rauher und man ist fast geneigt den Begriff Völkermord zum
Begriff des Jahres als Superlative zu wählen:
Herr Selenskyj wirft den Russen Völkermord
vor, Südafrika wirft Israel Völkermord vor - wir leben zur Zeit
in einer superlative des Begriffes Völkermordes, der dann langsam
inflationär als Kampfbegriff unliebsamer Gegner verwendet wird und
Staaten wie Menschen mit Adolf Hitler, Stalin, Slobodan Milošević
(Präsident Serbiens) und Pol Pot (rote Khmer) vergleicht.
Ja, der Autor dieser Webseite beschwerte sich in mehreren Artikeln über
die Inhumane Behandlung im Gazastreifen und einer staatlich verordneten
Staatsraison, weil Menschenrechte nie der Staatsraison unterliegen
dürfen, aber der Vorwurf eines Völkermords beinhaltet nach der
Auffassung des Autors ein
wenig mehr, um sich im erlauchten Krieis der oben genannten Personen zu
bewegen.
Diese deckt sich
vielleicht nicht mit der juristischen Definition:
Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 6 Völkermord
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder
ethnische Gruppe als solche ganz oder
teilweise zu zerstören,
1. ein Mitglied der Gruppe tötet,
2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder
seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches
bezeichneten Art, zufügt,
3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die
geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise
herbeizuführen,
4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der
Gruppe verhindern sollen,
5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere
Gruppe überführt,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe
Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.) IUS, Gesetze im Internet.
In Israel werden wie in der Ukraine eindeutig keine Menschen
vertrieben, sterilisiert, umgesiedelt, Kinder gewaltsam in eine andere
Gruppe überführt (im Ukrainekrieg unstrittig:
hier wurden Kinder überführt, aber wirklich mit dem Ziel eine Säuberung
durchzuführen - Ansonsten müsste Völkermord oder Verbrechen gegen die
Menschlichkeit greifen? - Aber mit dem Ziel eine ethnische Gruppe ganz
oder teilweise zu zerstören?) .
Zurück nach Europa: Man warf den Juden viele Gräueltaten mit gelogenen
Worten wie Brunnenvergiftung, Hostienschändung.....vor und mancher
Christ könnte Anführen: "Wer frei von Schuld, der werfe den ersten
Stein...".
Auf der anderen Seite gehört dazu, dass scheinbar auch aus Opfern Täter
werden können, aber dann doch bitte sprachlich gemäßigt und ein oder
mehrere Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie er vielleicht vorliegt
ist, noch lange kein Völkermord!
Und in diesem Punkt pocht der Autor dieser Webseite dann doch auf die
deutsche Staatsraison: Warum keine eindeutige Stellungnahme seitens der
Bundesregierung, dass eine Anzeige wegen Völkermords in Israel wohl ein
wenig falscher Sprachgebrauch ist?
Ich finde es nach bisheriger Lage ein wenig antisemitisch den Juden
einen Völkermord zu unterstellen, welches bestimmt in
rechtsextremistischen Kreisen gefeiert weit, weil es doch so schön in
die Verschwörungstheorie von "der Verschwörung des Weltjudentums"
passt.
Fazit
Das Jahr 2024 verspricht aggressiver, antisemitischer und weiterhin
kriegerisch zu werden.
Ob es einen Verbotsantrag gegen die AFD geben wird, da immerhin auch
der Berater von Alice Weigl auf der o. a. Konferenz war, bleibt
abzuwarten.
Israel wegen Völkermord anzuzeigen halte ich für eine ungerechtfertigte
Form des Antisemitismus, genau wie den Vorwurf des Völkermordes in der
Ukraine.
Weg von der Superlative Völkermord und hin zu Begriffen wie Krieg Menschenrechtsverletzungen, Friedensverhandlungen und Aussöhnung.
Da möchte man am liebsten ein paar Globuli zur Beruhigung einnehmen,
aber die werden nicht mehr bezuschusst und etwa 20 - 50 Millionen € an
Zuschüssen werden von Herrn Lauterbach sinnvoller Weise im unwirksamen
homöopathischen Bereich gespart (KARL LAUTERBACH: "Muss der Bürger sich
selbst kaufen"– Ampel streicht Homöopathie als Kassenleistung https://www.youtube.com/watch?v=sDEZ6UbF6KU
Welt).
Damit dürfte die Homöopathie auf ein Placebo-Niveau im Mainstream
gesunken sein - und das ganze ohne Völkermord...und wer daran glaubt,
kann sich zur Not Globuli selbst kaufen - eben eine Glaubensfrage und
keine Sorge: homöopathische Mittel werden bestimmt dann billiger
werden....
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16.01.2024 Wa(h)lgesänge...
...oder besser Klagegesänge dürfte die Reaktion auf die Projektion des
Politbarometers vom ZDF
auslösen, dessen Ergebnis hier Zitiert wird: 13% SPD, 31 % CSU/CDU,
Grüne 14 %, FDP 4% genau wie Linke, Frei Wähler BSW und andere und dann
natürlich die AFD mit 22 % zweitstärkste Partei (Quelle : Zahlen vom o.
a. Politbarometer
frei übernommen und für folgende Ausführungen essentiell notwendig).
Auffällig ist erstmal, dass durch Linke ,BSW, FDP und Freie Wähler erst
einmal unter die 5 % Hürde fallen. Der Autor sprach oft über
Parteienzersplitterung und deren fatalen Folgen für die Weimarer
Demokratie.
Inzwischen ändert sich die Ansicht des Autors in diesem Punkt: 16 % der
Stimmen fallen inzwischen unter den Tisch und das dürfte nur die halbe
Wahrheit sein.
Sollte die Werteunion auch 3 % der Stimmen erreichen und die CSU allein
nicht auf 5 % der Stimmen kommen (Seit der Bundestagsreform
kommen Parteien unter 5 % nicht mehr in den Bundestag, welches
einerseits die Linke, andererseits die CSU treffen würde, falls die
Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht im Sande verlaufen ist),
welches bei den Profianalysten zur Zeit gerne übersehen wird und CSU
und CDU immer zusammen aufgeführt werden.
Das wären dann schon bei dieser hypothetischen Rechnung dann genau so
viel Prozent oder mehr als die AFD. Eine Herabsetzung der 5 % - Hürde
auf 3 % wäre eine Überlegung Wert - schon im Hinblick auf das groteske
Bild bei der nächsten Wahl in den Bundestag:
Hier gibt es eigentlich nur die Möglichkeit einer großen Koalition SPD,
Grünen und CDU, um die Politik der uneingeschränkten Brandmauer auch
nur ansatzweise aufrechtzuerhalten: Mit der Folge, dass die einzige
und größte Oppositionspartei die AFD ist.
Die zweite Möglichkeit ist eine Koalition der CDU und AFD mit dem
Vorteil, dass SPD und Grüne dann die "pseudodemokratische" Opposition
sind, weil dann die Brandmauer gefallen ist und die AFD in der
Regierung sitzt, welches dann eher einen Reichstagsbrand als einer
Brandmauer für eingefleischte Demokraten gleichkommt-:)
Das Tüpfelchen auf dem I ist dabei, dass bei den 4 % Parteien zumindest
8 % der demokratischen Mitte (vielleicht CSU und FDP) dabei zusehen
müssen, wie die von Ihnen überwiegend als rechtsextremistisch
angesehene AFD dann in den Bundestag vielleicht sogar in der Regierung
ist und sie trotz Wahl (gab es Mal nicht den Slogan jeder Nichtwähler
ist eine Stimme gegen die AFD? Zur Zeit ist vielleicht auch eine Stimme
für einige Dateien eine Stimme für die Rechten?)
Vielleicht geht mit der FDP auch die Freiheit und die fast
bedeutungslose Rest-SPD darf dann die AFD politisch bekämpfen?
Ein erfolgreicher Verbotsantrag der AFD wäre der einzig richtige
Weg, wenn denn die AFD den Prozess verlieren würde.
Gerade hörte ich irgendwo wieder, dass der NPD-Antrag erfolglos war:
Nein, dass stimmt definitiv nicht: Die NPD wurde als
verfassungswidrig eingestuft, aber nicht aufgelöst, weil sie
wahltechnisch in die Bedeutungslosigkeit versunken ist...Manche
Probleme lösen sich von allein, andere nicht.
Sind wir aber einmal fair: Die NPD schrieb sich durch ihr
Parteiprogramm in den Abgrund, dass Parteiprogramm der AFD ist hingegen
vielleicht rechts - aber nicht rechtsextrem. Erschwerend kommt hinzu,
dass alle demokratischen Parteien per Copy and Paste sich der
Abschiebung a la AFD verschrieben haben und das
europaweit!
Wenn man sich über Remigration aufregt, so darf man nicht vergessen,
dass europaweit eine weitere Mauer für Menschen errichtet wurde und
Verträge mit anderen Staaten abgeschlossen wurden, um potentielle
Asylbewerber außer Landes inhuman festzuhalten. Sorry, wo liegt ein
Unterschied zwischen diesem Bad Behaviour und dem geheimen Plan der AFD
Nichtdeutsche ohne Pass irgendwo in Afrika festzuhalten?
Ja, bei Menschen mit deutschen Pass ist das einen Aufschrei wert. Aber
unter dem Strich waren zwei Abgeordnete der AFD bei. Ob das wirklich
reicht?
Letztlich wäre ein gerichtlicher Showdown überlegenswert, weil
spätestens nach den Wahlen in den neuen Bundesländern es grenzwertig
wird:
Die Brandmauer bei der CDU hätte die erste Bewährungsprobe. Wird die
CDU der Versuchung standhalten?
Dann ein anderes Problem: Durch die rechtsextremistische Einstufung der
AFD werden zunehmend mehr Menschen überwacht und in Ihre Grundrechte
massiv beschnitten. Während man früher bei der Linke nur die
kommunistische Plattform überwacht. Ist schon zynisch, dass man
im "Osten" nach jahrzehntelanger Überwachung durch die Stasi nun einen
immer größeren Anteil von den neuen Bundesländern überwacht - ich würde
da auch angesäuert sein und ungefähr denken, dass man von einem
Überwachungsstaat in den nächsten kommt oder eben vom Regen in die
Traufe.
Da das die eher naiven Bürger in den neuen Bundesländern eher niemand
zu stören scheint - ich finde das bei aller Notwendigkeit auf die
Dauer keinen tragbaren Zustand:
Entweder man kommt zu einem Gerichtsverfahren und stellt einen
Verbotsantrag oder stellt die Nachforschungen eben ein - eine
weitere jahrzehntelange Überwachung ist in einem Rechtsstaat dann
irgendwo nicht mehr tragbar, eine präventive Überwachung gibt es
nicht und ohne richterliche Kontrolle in Grundrechte
einzugreifen ist eines Rechtsstaates unwürdig. Wurden nicht
früher auch einmal Teile der AFD überwacht. In jedem Mitglied der AFD
Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt einen Rechtsextremisten zu sehen,
haut nicht hin und damit dürfte es viele "unschuldige Menschen"
treffen.
Das sind alles Menschen und dann kommt irgendwo der Begriff von
Verfolgung von Unschuldigen auf, welches in einer Diktatur vielleicht
normalzustand ist, aber in einer Demokratie?
Nicht falsch verstehen: Ich halte zur Zeit eine Überwachung für
gerechtfertigt, dieses kann aber in einer Demokratie nicht der Standard
sein, dass dann fast jeder dritte Wähler oder mehr überwacht werden.
Bisher sind das ja nur Prognosen, aber wenn diese Prognosen sich
verifizieren, dann ist entweder ein berechtigter Verbotsantrag oder die
Akzeptanz und Reputation die Konsequenz.
Auf die Dauer wird die deutsche Bevölkerung immer mehr gespalten - in
die überwachten rechtsextremistischen Menschen und die Demokraten, die
versuchen mit Brandmauern dieses Land zu regieren und merkwürdige
Koalitionen schließen und bundesweit 20 % der Bürger aus der
demokratischen Gesellschaft ausschließen. Nach Ampel kommt dann
CDU, Grüne und SPD? Vielleicht ohne demokratische Opposition und
der AFD. Das Spiel so lange, bis die AFD als einzige Alternative allein
an die Macht kommt?
Für die Demokratie halte ich ehrlich gesagt einen Verbotsantrag für
gut. Ich wäre dann schon damit zufrieden, dass dann ein Teil dieser
Gesellschaft nicht mehr überwacht wird, CDU und AFD dann eine Koalition
machen könnten, wenn die AFD den Prozess gewinnt (wo kein rechtsextrem,
da Rückkehr zum demokratischen Miteinander oder eben festgestellt wird,
dass diese Partei rechtsextrem verfassungswidrig ist.
Aber ein weiter so lähmt die Demokratie, Bürger werden überwacht und es
kommt nicht zu Koalitionen, die für dieses Land in Krisenzeiten nicht
gut ist und wir wissen ja: Deutschland first-:)
---
20.01.2024 Tanzt die AFD den Mossulini oder to be or not to be?
Schon damals fragte sich der Autor dieser Webseite, was die Gruppe DAF
mit dem Lied "Tanz den Mossulini" meinte, bis die AFD erschien:
Quelle: o. a. Lied, eingefügt nach den Regeln von You Tube von https://www.youtube.com/watch?v=C4wb-4sxE84
Nun ja, auf einer Welle zu reiten bis man sich im Geiste von Mel Brooks
in rechten Gefilden bewegt, bis andere die berechtigte Frage stellen:
"To be or not to be"
Quelle: Mel Brooks, to be or not to be, https://www.youtube.com/watch?v=fZawevvcwKc
Es mehren sich die Anzeichen, dass es im Jahre 2024 zu einem Showdown
zwischen den althergebrachten Demokraten und der auch nicht mehr ganz
so frischen Volksbewegung im Rahmen der AFD kommt.
Deshalb protokolliert der Autor mehr oder weniger akribisch noch einmal
die Geschehnisse der letzten Zeit, ohne dabei die verschlüsselte
Sprache der "neuen Wannseekonferenz" zu gebrauchen, als dessen Folge
der eher unrühmliche Begriff "Remigration" den Aufstieg in die Top Ten
der neuen Sprachkultur schaffte:
Punkt 1: Die Potsdamer Konferenz, auf der neben zwei Menschen der AFD
auch paritätisch sich zwei Menschen von der CDU (Werteunion?) befanden.
Der Autor berichtete bereits darüber und macht zu diesem Punkt keine
weitere Ausführungen an dieser Stelle.
Eine Schwalbe macht bekanntlich noch keinen Sommer, aber die
Veröffentlichung der im letzten November stattgefundenen Konferenz ist
ohne Zweifel der Auftakt und Wendepunkt einer Politik, die aus der
Defensive nach langen Schmähungen nun in eine Offensive geht, die
hoffentlich nicht wie im Ukrainekrieg in einem Stellungskrieg endet,
sondern in einem Verbotsantrag mündet, um endlich klare Verhältnisse zu
schaffen. Zu lange stand die Gretchenfrage in abgewandelter Form im
Raum: AFD, wie hältst Du es mit der Demokratie?
Punkt 2: Streitbar: Ich führe an dieser Stelle eine verbale Attacke von
Herrn Söder an. Zeit,
Markus Söder: "Ich glaube nicht, dass
ein AfD-Verbot der richtige Weg
ist". Dann aber der süffisante Hinweis, dass man unterhalb
der
Verbotsantragsgrenze die AFD als solche auf der unteren Ebene
angreifen könnte. Dann setzte er noch einen Drauf: Überschrift: Söder
will Verbeamtung von AfD'lern verbieten – „AfD ist eine parasitäre
Gruppe“" , Quelle, Focus:" "...Zudem fungiere die AfD
willentlich als „Steigbügelhalter für [den russischen Präsidenten
Wladimir] Putin“. Es gäbe „keine Partei, die so abhängig [von] und eng
verbunden [mit Russland]“ sei wie die AfD, sagte Söder....".
Damit dürfte die AFD auch bald in einem (alten) Bundesland bald als
verfassungswidrig eingestuft werden - vielleicht als erstes Bundesland
in den alten Bundesländern. Wenn aber immer mehr Bundesländer die AFD
als verfassungswidrig darstellen, dann ist nicht nur der Kern, sondern
der ganze Apfel verdorben und somit ein Gang vor das
Bundesverfassungsgericht unabdingbar. Insbesondere weil man
Staatsdienern nicht zumuten kann, dass sie in einem Bundesland
"abgeschoben" werden, während sie in einem anderen Bundesland Ausländer
abschieben... Bundesbeamter in Bayern also möglich und Landesbeamter
NoGo als AFD Mitglied?
Aus Gründen des Artikels 3 GG halte ich das für rechtlich bedenklich
oder wie es in Absatz 3 des Artikels so schön heißt:
Artikel 3 (3) GG "(3) Niemand
darf wegen seines Geschlechtes,
seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und
Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder
politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden",. Ius,
Gesetze im Internet
Punkt 3: Da ich gerade über das GG und deren Anwendung auf die AFD
geplaudert haben, bleiben wir doch beim Grundgesetz und nach diesem
kann man doch tatsächlich einige Grundrechte verwirken, wie es Björn
Höcke vielleicht bald am eigenen Leib verspüren könnte oder Artikel
18 GG so schön beschreibt:
"Wer die Freiheit der
Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit
(Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die
Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9),
das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum
(Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die
freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese
Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das
Bundesverfassungsgericht ausgesprochen." Ius: Gesetze im Internet
"Petition fordert Entzug von Björn
Höckes Grundrechten", FAZ: https://www.youtube.com/watch?v=aKfLxAuaAcY
, die dann von der NGO Campact gestartet wurde und schnell über eine
Million Stimmen erhielt...
Da so etwas schon einmal vier Jahre dauern kann, dass erstmal "nur"
eine Petition ist, kann man da gespannt sein.
Punkt 4: Und da müssen wir einen Abstecher nach meinener Heimatstadt
Berlin machen und das ist dann eine Folge von Punkt 1: In Berlin
verließen die Senatsmitglieder geschlossen den Saal, nachdem Frau
Brinker von der AFD eine Rechtfertigungsrede für die
Wannseekonferenz - sorry, ein eher "unabsichtlicher Versprecher" -
meinte natürlich Potsdamer Konferenz, hielt.
Quelle: rbb24, https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/01/berlin-abgeordnetenhaus-afd-brinker-plenarsaal-protestaktion.html,
Berliner Abgeordnete verlassen Saal während Rede von AfD-Vorsitzender
Brinker,
Do 18.01.24 | 14:23 Uhr : "...Mitglieder
von SPD, CDU, Grünen und
Linken haben am Donnerstagvormittag geschlossen eine Debatte im
Plenarsaal des Berliner Abgeordnetenhauses verlassen. Anlass dafür war
eine Rede der Berliner AfD-Chefin Kristin Brinker, in der sie beklagte,
dass gezielt Stimmung gegen ihre Partei gemacht werde. Allein die AfD
blieb sitzen und folgte der Rede."
Ein wenig zum Background: Frau Brinker traf sich demnach auch zuvor mit
Martin Sellner (rechtsextremer und Redner auf der Potsdamer Konferenz)
in einer konspirativen Gesellschaft mit anderen
Politikern. Inwieweit diese "spontane Aktion" wirklich spontan war oder
inszeniert war, kann und will ich nicht beurteilen.
Punkt 5: Die Menschen zeigen Flagge und Demonstrationen gegen
Remigration erreichen gerade Rekordwerte und die Aufzählung
der angekündigten Demonstrationen in Deutschland im ZDF in der
Heute Sendung von Frau Hahlweg war so eine lange Liste, dass ich
mir die Aufzählung spare....
Man darf in diesem Zusammenhang durchaus von einem Rück durch
Deutschland sprechen und damit dürfte zum Leidwesen der AFD kein
Rechtsruck gemeint sein.
Tja, vielleicht hätte sich die AFD auch einmal das hier oft zitierte
Grundgesetz durchlesen sollen, wo die Grenzen der "Remigration doch
mehr als deutlich beschrieben sind:
Art 16
(1) Die deutsche
Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der
Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des
Betroffenen nur dann
eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird. , IUS - Gesetze im Internet
Und da gleich ein Seitenhieb gegen die Bundesregierung, die die
Einbürgerung auch mit zwei Pässen nach kürzerer Zeit einführt. Es
wäre
besser, angesichts einer ungewissen Zukunft die Menschen mit nur einem
Pass einzubürgern und langsam den zweiten Pass von in Deutschland
lebenden Menschen anzuzweifeln und eine freiwillige Entscheidung für
einen Pass zu fordern.
Ist der Autor nun verrückt geworden und driftet ins konservativ rechte
Lager? Nein, abgesehen davon, dass sich jeder Mensch für eine
Verfassung und Community entscheiden sollte mit den selben Werten der
hier lebenden Menschen und nur diese verteidigen sollte, kann eben der
deutsche Pass nur gegen den Willen eines Betroffenen auf Grund eines
Gestzes eintreten, wenn der Betroffene nicht staatenlos wird.
Im
Umkehrschluss schließt das Grundgesetz nicht aus, dass eine Partei
Menschen gegen ihren Willen auf Grund eines Gesetzes durchaus eine
Abschiebung erleiden könnten.
Das heißt, dass man hier Kanonenfutter für die AFD produziert und das
ganz legal (?). Also bedeutet das doch, dass man entweder diesen Passus
streicht oder eben die etwas unglückseelige Doppelpass-Regelung
eleminiert (und nicht die Menschen). Da Türken zum großen Teil Erdogan
wählen und Russen vielleicht Putin ist die Doppelstaatsangehörigkeit
sowieso vielleicht keine so brilliante Idee.
Ich bin für Inklusion mit
einem Pass und nicht für Exclusion mit zwei Pässen und dann auch für
den uneingeschränkten Schutz für Menschen mit einer Staatsangehörigkeit.
Wie dem auch sei: Genauso, wie sich jeder für einen Pass entscheiden
sollte, muss sich die Politik nun im Geiste der Gretchenfrage
entscheiden: Wie halte ich es mit der AFD?
Mit Samthandschuhen anfassen scheint Vergangenheit zu sein und zum
eingeschlagenen Weg gibt es frei nach Wolfheim "kein Zurück".
Aber statt ein Verbotsantrag Menschen aus dem Beamtenverhältnis zu
drängen, in vielleicht bald vier Bundesländern Menschen zu überwachen
und einzelnen Menschen die Grundrechte abzusprechen, gehört schon lange
nicht mehr zum rein politischen Kampf und spaltet unsere
Gesellschaft noch mehr.
on daher halte ich statt vieler
Nadelstiche einen absoluten Verbotsantrag für die AFD für die
bessere Lösung, da auch die anderen Alternativen letztlich zu
Gerichtsverfahren führen werden. Am Ende haben wir alle
einen Pass und es sollten alle Menschen mit diesem Pass an einem
Strang ziehen zum Wohle einer friedlichen und stabilen Gesellschaft.
Ich weiß, das ist pures Wunschdenken. Und vielleicht zur eigenen
Besinnung dann auch das Video von Wolfsheim "kein zurück", eingebunden
nach den Regeln von You Tube, https://www.youtube.com/watch?v=UjsvyeBWNQQ
----
24.01.2024 AFD - verboten gut?
Jetzt kam also das Bundesverfassungsurteil Urteil zur
Parteienfinanzierung der NPD vom 23. Januar 2024, 2 BvB 1/19 heraus. Demnach gillt nach eben genannten
Urteil im Leitsatz Nr. 4 "Ein
„Darauf Ausgerichtetsein“ im Sinne von Art. 21 Abs. 3 Satz 1 GG setzt
ein qualifiziertes und planvolles Handeln zur Beseitigung oder
Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder
zur Gefährdung des Bestandes der Bundesrepublik Deutschland voraus,
ohne dass es auf das Erfordernis der Potentialität ankommt. ".
Das die AFD potential - Verzeihung Potentialität - hat, dürfte
unbestritten sein, aber wie von mir unten aufgeführt werden
letztlich dieselben strengen Maßstäbe gefordert und gewichtige
Punkte gegen die AFD zu finden dürfte schwer sein.
Im o. a. Urteil zum Parteifinanzierungsverfahren steht in den
Randnummern 350 bis 351: " (c)
Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 wird
festgestellt, dass die Vorstellung der ethnisch definierten
Volksgemeinschaft zu einer gegen die Menschenwürde verstoßenden
Missachtung von Ausländern, Migranten und Minderheiten führt (vgl.
BVerfGE 144, 20 <267 ff. Rn. 698 ff.>). Nunmehr vorgelegte Belege
lassen erkennen, dass die rassistische (aa), insbesondere antimuslimische (bb), antisemitische (cc) und
antiziganistische (dd) Grundhaltung der Antragsgegnerin sowie ihre ablehnende Haltung
gegenüber gesellschaftlichen Minderheiten wie transsexuellen Personen
(ee) fortbesteht.
"
Aha, Tessa Ganserer wurde ganz ohne
verfassungsrechtlicher Beobachtung mehrfach öffentlich im Bundestag von
der AFD (Frau Storch)
zur ablehndenen Haltung der "Genderideologie" herangezogen. Nebenbei
wurde im angegebenen Hyperlink der Bundestag verächtlich als Theater
bezeichnet, welches eben auch Merkmal einer verfassungswidrigen Partei
ist - und bei der AFD Teile der Begründung eines Verbots sind.Hinzu
dürfte die teilweise Haltung gegen Asylanten und insbesondere Muslimen
auch kritisch zu beobachten sein. Aber nach wie vor gibt es keine
Forderung zur Remigration seitens der AFD.
Wie dem auch sei - Während gerade das zum gekürten Unwort Remigration
aus 2023 die Runde macht, brachte Herr Söder ja gerade den Gedanken
eines Pateiverbots bzw. Ausschluss der Parteienfinanzierung der AFD ins
Spiel.
Wer aber vorschlägt, Ordnung zu schaffen, sollte meiner Meinung aber
erst einmal den eigenen Stall ausmisten. Ohne Zweifel gibt es die AFD
ja auch in Bayern und hier ist die AFD noch nicht als gesichert
rechtsextrem vom Verfassungsschutz eingestuft und wird überwacht, wie
in mehreren neuen Bundesländern.
Der Autor wiederholt sich nur ungern: Aber egal ob in Hamburg oder
München, überall wo gegen die Massendemonstrationen in den alten
Bundesländern demonstriert wurde, dort ist die AFD nach wie vor
nicht vom Verfassungsschutz als extrem eingestuft worden. Bevor
man vor das Bundesverfassungsgericht geht, sollte klargestellt werden,
dass der Rechtsextremismus kein Phänomen in Ostdeutschland ist, sondern
flächendeckend ein Problem ist. Abgeordnete im Osten werden überwacht
und können im Westen (wo ja bekanntlich alles viel freier ist)
konspirativ agieren und vielleicht Remigrationspläne schmieden - ein
unhaltbarer Zustand.
Als Wessi weiß ich, dass es rechte Vorläuferorganisationen wie die
Schill-Partei, Republikaner oder DVU gab, von denen vielleicht sich
noch heute Menschen bei der AFD tummeln?
Auch Björn Höcke
ist letztlich ein Export aus dem Westen. Mag es vielleicht mehr naive
Wähler in den neuen Bundesländern geben, aber die geistigen Verführer
haben eben auch Wurzeln in der rechten und konservativen Szene aus dem
Westen und leben ihre rechten Fantasien dann wie Höcke im wilden
Osten mit teilweise Unterstützung der hiesigen Bevölkerung aus.
Zudem dürfte die Ausspähung in den alten Bundesländern auch in Hinsicht
auf rechte Netzwerke und wirtschaftliche Unterstützung interessant
sein. Im Westen nichts neues und im Osten auch nach den nächsten Wahlen
eine Fokussierung immer mehr auf die AFD in den neuen Bundesländern?
Das ist nicht gut und stößt auf Befindlichkeiten bei einer Bevölkerung,
die zuvor Jahrzehntelang vom Unrechtsstaat DDR überwacht wurde. Da
macht es sich besser zu zeigen, dass wir ein gemeinsames Problem haben
- im Osten wie im Westen! Wir sind eine Bundesrepublik und wenn die AFD
verboten wird, dann wird die AFD bundesweit verboten oder will man dann
nur die starken AFD-Verbändes in den neuen Bundesländern
verbieten, weil die gesichert rechtsextrem laut Verfassungsschutz
sind und das von einem Bundesverfassungsgericht, dessen Sitz wiederum
im Westen ist?
Oder ich fantasiere gerade und wir haben ein Problem mit dem Osten und
müssen in westlichen Demonstrationen den scheinbar unbelehrbaren Ossi
bevormunden und zeigen wie Demokratie läuft?
Nochmal, ich bin für die Einheit, den Schuh der eben genannten Vorwürfe
muss sich immer noch eine Minderheit im Osten oder Westen anziehen und
deshalb halte ich es für sinnvoll, wenn der Verfassungsschutz sich auch
um die alten Bundesländer kümmert, weil ich keine Spaltung, sondern ein
Zusammenwachsen unseres Landes befürworte und damit meine ich
ausnahmsweise nicht Migranten und Deutsche, sondern West- und
Ost-deutsche.
Das heißt nicht, dass ich einen Freibrief für rechtsextreme Ossis
fordere, sondern ein gleichberechtigtes Vorgehen gegen Feinde der
Demokratie, falls sich herausstellen sollte, dass die AFD
verfassungswidrig ist und die FDGO angreift, welches in einem
Rechtsstaat in einem Gerichtsverfahren letztlich festgestellt werden
muss oder eben die AFD als demokratisches Mitglied in der
Parteienlandschaft anerkannt wird. Darüber kann ich nicht urteilen,
weil mir nicht alle Daten und Fakten sowie Erkenntnisse vom
Verfassungsschutz fehlen. Aber da, wo der Verfassungsschutz nicht
eingesetzt wird, werden auch be- und entlastende Beweise fehlen.
---
25.01.2024 Die DB oder Es fährt (k)ein Zug nach nirgendwo...
...und man hat das Gefühl, dass eine halbe Nation in altruistischer
Apathie in den öffentlichen Medien sagt: "Ich kann das irgendwo
nachvollziehen!".
...
Was soll`s sind Mal eine Millarde Schaden, die in sechs Tagen
verbrannt werden, Touristen und Arbeitnehmer werden auf eine harte
Probe ohne Alternativen gestellt und ein Leihwagen kann man dann ja
immerhin für das fast zehnfache des normalen Preises buchen..., aber
Hauptsache das Streikrecht wird für die kleine GDL mit 13000 Lokführern und 30 000 Mitgliedern
setzt sich durch.
Es geht hier mir nicht darum, dass Gewerkschaftsrecht auszuhebeln. Aber
Verständnis für die aufzubringen, die kein Verständnis für die normale
Bevölkerung aufbringen, fällt mir zumindest schwer:
Unter dem Strich wurden 7,9 Milliarden im Jahr 2021 vom Bund, also dem
Steuerzahler, an die Bahn gezahlt. Man könnte behaupten, dass die Bahn
für den Normalbürger ebenso relevant ist, wie das Bankensystem.
"Die Arbeiter und Angestellten der
Deutschen Bahn sind in drei Gewerkschaften organisiert: der
DGB-Gewerkschaft Transnet, die rund 270.000 Mitglieder hat; die GDBA, die zum Deutschen
Beamtenbund gehört und rund 50.000 Mitglieder hat sowie die GDL, die zwar nur 30.000
Mitglieder hat, aber ausschließlich Lokomomotivführer vertritt, während
die anderen beiden Gewerkschaften neben Lokführern auch alle anderen
Bahnbediensteten organisieren. Die GDL organisiert rund 13.000 der
20.000 Lokführer in ihren Reihen. ", Wikinews: Signale zwischen
Gewerkschaft GDL und Bahn stehen auf Streik, https://de.wikinews.org/wiki/Signale_zwischen_Gewerkschaft_GDL_
Richtig, die GDBA gehört als Überbleibsel aus dem alten Jahrtausend
eigentlich ursprünglich als Gewerkschaft vom Beamtentum, denn die Bahn
war (und ist) ja einmal reformiert worden oder wie Wikipedia es so
schön sagt: "Am 1. Januar 1994 wurden
mit der Bahnreform die Deutsche Bundesbahn und die von der Deutschen
Demokratischen Republik übernommenen Deutsche Reichsbahn zur
handelsrechtlich organisierten Aktiengesellschaft Deutsche Bahn AG
vereinigt, die sich seither im alleinigen Besitz des deutschen Staates
befindet.... ". Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Bundesbahn#Gliederung
.
Aha, der Bund ist Alleineigentümer und das erinnert dann irgendwo an
die Diskussion dass die BRD ja auch eine Finanz-GmbH hat.
Was will ich damit sagen: Man hielt die Bahn früher für so
"systemrelevant", dass die Lokführer Beamte im mittleren technischen
Dienst waren und man heute teilweise überlegt, ob nicht Lokführer im Fernverkehr verbeamtet werden
(Quelle: bayrischer Staatsfunk), denn wo ein Beamter da kein
Streikrecht.
Das nützt freilich der übrigen Bevölkerung wenig, die sich am leeren
Bahnsteig die Füße in den Bauch steht.
Früher sollte einmal die Bahn auf die Dauer privatisiert werden, aber
machen wir uns nichts vor, die Filetstücke können zwar veräußert
werden, aber eine Aufrechterhaltung von unrentablen Strecken passt
nicht in das ökonomische Handeln der freien Wirtschaft und in England
scheiterte die Veräußerung der Bahn kläglich und teile wurden
reprivatisiert.
Gerade die Bahn spielt angesichts des Klimawandels eine zunehmend
größere Rolle und deshalb neigt der Autor dieser Webseite dazu, nur für
Lokführer wieder das Beamtentum zu fairen Bedingungen wieder
einzuführen, da dieses systemrelevant ist und dann soll auch von
mir aus die Deutsche Bahn per se weiterhin eine Aktiengesellschaft
bleiben. Solche Rechtsform ist durchaus mit dem Grundgesetz vereinbar
und wurde in der Übergangszeit von Post oder Bahn doch erfolgreich
praktiziert.
Wie gesagt, der Autor dieser Webseite will das Gewerkschaftsrecht nicht
aushebeln, sieht aber Handlungsbedarf, da ein großer Teil dieser
Bevölkerung leidet und warum sich nicht auch gerne mit Demonstrationen
dafür einsetzen, dass es wieder heißt: Es fährt ein Zug nach Nirgendwo:
Eingebettet nach Regeln von You Tube: https://www.youtube.com/watch?v=NFNtPyvvXBI
, Christian Anders, Es fährt ein Zug, nach nirgendwo,
---
27.01.2024 Die Lügenpresse oder das Verhältnis der AFD zur Presse!
Pressefreiheit ist bekannlich ein hohes Gut und im Grundgesetz garantiert:
Artikel 5 Pressefreiheit
1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu
äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen
ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der
allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der
Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
IUS, Gesetze im Internet
Womit wir dann mehr oder weniger beim Rundfunkstaatsvertrag angekommen
sind, wo ich gerne ein paar Zeilen von Wikipedia zitieren will :" ... Das Grundgesetz gibt Vorgaben für die Auslegung des Rundfunkstaatsvertrages und nicht umgekehrt.
In der Verfassung wird der Rundfunkbegriff nicht definiert. Das
Bundesverfassungsgericht betont seit dem 5. Rundfunk-Urteil
(Baden-Württemberg) seine Entwicklungsoffenheit und Dynamik. Der in Art. 5 I 2 GG verwendete Begriff Rundfunk lässt sich nicht in einer ein für allemal gültigen Definition erfassen
hieß es bereits im 4. Rundfunkurteil (Niedersachsen). In der
Fachliteratur sind Reichweite und Grenzen des verfassungsrechtlichen
Rundfunkbegriffs angesichts der Internetentwicklung und der zunehmenden
Medienkonvergenz umstritten. Enge Auffassungen differenzieren z. B.
danach, ob Internetdienste die seit dem 8. Rundfunkurteil
(Gebührenurteil) vom BVerfG postulierte
besondere Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft des Rundfunks
aufweisen. Diese Medienwirkungen seien evtl. bei Streaming Media
festzustellen, bei anderen Internetdiensten aber regelmäßig nicht.[6]
Teilweise wird auch nach der Interaktions- und Auswahlmöglichkeit des
Nutzers bei Internetdiensten[7] oder nach dem Grad der Meinungsrelevanz
eines Dienstes[8] unterschieden. Weite Interpretationen des
Rundfunkbegriffs unterstellen dagegen die meisten meinungsrelevanten,
an die Allgemeinheit gerichteten Internetdienste (auch
Internet-Zeitungen) der Rundfunkfreiheit und argumentieren mit deren
elektronischen Übertragungsweg. Differenzierungen zwischen
unterschiedlichen Diensten erfolgen nach diesem Verständnis erst auf
der Ausgestaltungsebene der Rundfunkfreiheit im
Rundfunkstaatsvertrag.[9]....Organisation, Finanzierung und Binnenverfassung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen den verfassungsrechtlichen Erfordernissen von Staats-, Partei- und Wirtschaftsferne genügen.[4]
Von den privaten Rundfunkveranstaltern wird vom BVerfG nur ein
abgesenkter Grundstandard verlangt, der sich in der dualen
Rundfunkordnung dadurch rechtfertigt, dass die Grundversorgung durch
die öffentlich-rechtlichen Anstalten sichergestellt ist. Allerdings
haben nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch die
Privaten in gewissem Umfang für Vielfalt Sorge zu tragen." verfassungsrechtlicher Rundfunkbegriff , Rundfunkbegriff, Wikipedia
Die AFD wiederum setzt sich laut ihrem Programm für eine Umgestaltung
der Finanzierung des staatlichen Rundfunks ein, welches aber in einem
verkürzten blauen Vermerk neben dem u. a. Text heißt: "Seitenvermerk
in blauer Schrift: Die Zwangsfinanzierung des öffentliche-rechtlichen
Rundfunks ist umgehend abzuschaffen und in ein Bezahlfernsehen
umzuwandeln" - HM, Radio wird dann auch in Bezahlfernsehen umgewandelt?:
"7.5 Für eine zeitgemäße Medienpolitik:
Rundfunkbeitrag abschaffen
Die Alternative für Deutschland steht für eine an den Grund-
rechten ausgerichtete Medienpolitik. Die Idee der Kommu-
nikationsfreiheit, möglichst jedermann den Betrieb von Me-
dien und insbesondere die Berichterstattung durch Medien
zu ermöglichen und so eine natürliche Vielfalt zu generieren,
steht für uns dabei im Zentrum. Diese wollen wir fördern,
Einschränkungen und Hindernisse dagegen abbauen.
Folgerichtig sieht die AfD grundlegenden Reformbedarf
bezüglich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutsch-
land. Dessen Zwangsfinanzierung ist umgehend abzu-
schaffen und in ein Bezahlfernsehen umzuwandeln. Eine
Opt-Out-Regelung soll es den bisherigen Beitragszahlern
ermöglichen, zu einem Stichtag ihren Bezug ganz oder
teilweise zu kündigen. Der Empfang wird verschlüsselt bzw.
passwortgeschützt, sodass nur noch freiwillige Zahler über
einen Zugang verfügen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk
wird so zu einem Bürgerrundfunk, welches ausschließlich
von seinen zahlenden Zuschauern und nicht mehr von der
Politik abhängig ist. Entsprechend ist auch die Rundfunk-
kontrolle anzupassen. Ähnlich wie ein Kirchengemeinderat
oder der Aufsichtsrat von Aktiengesellschaften sollen seine
Kontrollgremien von den Zuschauern gewählt werden. Nur
dann ist das Prädikat „staatsfern“ auch gerechtfertigt.
Weiter hat sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf wert-
volle Inhalte wie hochwertige Berichterstattung, Bildung,
Kunst und Kultur zu konzentrieren und darf kostspielige
Unterhaltung nur noch dann bieten, wenn er auch die not-
wendigen Einnahmen dafür erzielt"
Parteiprogramm der AFD, Seite 48
Aha, die freien Rundfunkanstalten werden aufgefordert, den Empfang zu
verschlüsseln und mit einem Passwort zu schützen, damit kein Mensch
außerhalb des privaten Zahl-Clubs Informationen über öffentliche
Ereignisse verbreiten kann. Falls es der AFD nicht aufgefallen sein
sollte: Diese private Anstalt hätte im Rahmen von Artikel 3 dieselben
Rechte wie jede andere Medienanstalt und könnte weiterhin durch Werbung
finanziert weiterhin im Internet Artikel, Beiträge und Videos posten
und die haben große Mediatheken.
Aber darum geht es der AFD ja nicht, denn es sollen die eigenen Wähler
nicht durch den verschlüsselten Inhalt "indoktriniert" werden und
andere Teile der Bevölkerung von Informationen auszuschließen, welches
gegen den Geist des Artikels 5 GG - der Pressefreiheit verstößt.
Natürlich haben ARD und ZDF ein Recht auf die Verbreitung von
Nachrichten und in der Demokratie hält man keine geheimen Sitzungen in
Potsdam, sondern berichtet über diese in den Nachrichten...Ach, die
freien Kanäle wie Pro 7, Sat, haben öffentlich zugängliche
unverschlüsselte Nachrichten. Und der reformierte öffentlich -
rechtliche Rundfunk (den es ja nicht mehr gibt, da er verschlüsselt ist
und wie eine Aktiengesellschaft verwaltet wird) sollte sich doch aus
dem neuen Bürgerfunk heraushalten - ein wenig inkonsequent.
Immerhin darf der Zuschauer ein Kontrollgremium wählen, welches
zwischen Kirchengemeinderat oder Aufsichtsrat liegt. Kontrollgremium
über presserechtliche Inhalte in einer freien Aktiengesellschaft, die
verschlüsselten Inhalte abliefert? Dann werden wohl doch sich
einige AFD-Mitglieder opfern und sich in dieses Kontrollgremium wählen
lassen wie sie es zur Zeit tun? Im Jahre 2017 waren vier Mitglieder in Rundfunk. Wieviel es jetzt sind, kann ich leider nicht nachvollziehen.
Doch bevor man sich in Details verstrickt erst einmal eine kurze KI-generierte Zusammenfassung von der Webseite: https://www.bpb.de/themen/medien-journalismus/wahre-welle/270428/verschwoerungstheorie-luegenpresse/
Hier ist eine kurze Zusammenfassung des Artikels:
- **Verschwörungstheorie "Lügenpresse"**: Der Artikel erklärt, wie der
Begriff "Lügenpresse" entstanden ist und welche Funktion er in
verschiedenen historischen und aktuellen Kontexten hat.
- **Ursprünge und Entwicklung**: Der Artikel zeigt, wie die Vorstellung
einer medialen Verschwörung gegen das Volk schon im 19. Jahrhundert von
konservativen und antisemitischen Kreisen geprägt wurde, um die
Aufklärung, die Französische Revolution und die Demokratie zu
diskreditieren.
- **Neuauflage und Anpassung**: Der Artikel beschreibt, wie der Begriff
"Lügenpresse" seit 2001 von Neonazis, AfD und Pegida wiederbelebt und
an die heutigen Themen wie Flucht, Terrorismus und Integration
angepasst wurde, um die öffentlich-rechtlichen Medien und die
Pressevielfalt zu verunglimpfen.
- **Kritik und Abgrenzung**: Der Artikel betont, dass der Begriff
"Lügenpresse" nicht legitime Kritik an einzelnen Medien oder Fehlern
ausdrückt, sondern ein pauschales Vorurteil, das die Wahrnehmung der
Wirklichkeit verzerren und den Realitätsbezug politischer Diskussionen
untergraben will.
Quelle: Unterhaltung mit Bing, 27.1.2024
(1) Verschwörungstheorie "Lügenpresse" | Wahre Welle | bpb.de.
https://www.bpb.de/themen/medien-journalismus/wahre-welle/270428/verschwoerungstheorie-luegenpresse/.
(2) Wahre Welle | bpb.de - Bundeszentrale für politische Bildung. https://www.bpb.de/themen/medien-journalismus/wahre-welle/.
(3) Verschwörungstheorie “Islamisierung“ | Wahre Welle | bpb.de.
https://www.bpb.de/themen/medien-journalismus/wahre-welle/270414/verschwoerungstheorie-islamisierung/.
Vielleicht zur Ergänzung ein Zitat: "Der
Begriff "Lügenpresse" wurde dann nach der Märzrevolution 1848 in
konservativen Kreisen populär. Als deren Agentinnen und Agenten machte
man nun vor allem die Jüdinnen und Juden aus. Die vermeintlichen Übel
der gesamten modernen Welt, Liberalismus, Sozialismus, Demokratie:
alles jüdische Erfindungen, die mit Hilfe der "Lügenpresse" verbreitet
worden seien. Diese antisemitische Strippenzieher-Theorie fand 1903 in
den gefälschten "Protokollen der Weisen von Zion" seine maßgebliche
Form und wurde später zum Glutkern der Nationalsozialistischen Ideologie." https://www.bpb.de/themen/medien-journalismus/wahre-welle/270428/verschwoerungstheorie-luegenpresse/ BPD
Der
geschichtliche Ablauf der öffentlich rechtlichen Anstalten beginnt mit
losen Organistion in der Weimarer Zeit, wurde dann durch die NSDAP missbraucht,
war aber im Gegensatz zum staatlichen Rundfunk in der DDR nach eigener
Auffassung eher für West wie Ost (bis auf das Tal der ahnungslosen -
scheinbar bis heute für einige Menschen...) freie Information und
damit ein Grundpfeiler der demokratischen Meinungsbildung. Ganz ohne
Verschlüsselung und Passwort empfangbar, aber schon damals gab es
von antidemokratischen Menschen das Bestreben, mit Störsendern
den Empfang grundlegender Informationen zu verhindern.
Das Verhindern von Fake-News aus dem damaligen Gebiet der DDR ist
genauso bedeutend, wie es auch bei einer kritischen Berichterstattung
über Rechtsextreme, gesellschaftliche Verhältnisse und Verbreitung von
Kultur und Aufarbeitung der Geschichte ein immanenter Teil des
demokratischen Systems und der freien Meinungsbildung auf Grund von
objektiven Information für die ganze Bevölkerung wichtig ist.
Ja, es gibt viel Kritik und zuweilen scheint der Einfluss durch die
herrschende Meinung geprägt sein. Aber alle freiheitlichen oder
unfreiheitlichen Nationen dieser Erde haben einen staatlichen Rundfunk.
Selbst die USA besitzt den NPR und NPR. und Deutschland will hier einen Sonderweg gehen?
Zudem (sollten) die öffentlich rechtlichen eine Brandmauer gegen
sozialistische Agitation, so wie wirtschaftliche Skandale erichten und
die Berichterstattung über Minderheiten regionale Politik und Kultur
beinhalten. Erwachsene Menschen haben keinen Schulunterricht mehr und
sind auf Informationsquellen angewiesen und da ist es auch ein wenig
solidarisch, wenn die Gemeinschaft sich diese Kosten teilt.
"...Das Rundfunkrecht in Deutschland ist mangels einfachgesetzlicher Vorschriften weit-
gehend vom Bundesverfassungsgericht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (Rundfunkfreiheit)
abgeleitet und ausgestaltet worden (Fechner: 2003, Rd. 812). Träger dieses Grundrechts
sind insbesondere die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Bei der Rundfunkfrei-
heit handelt es sich laut Bundesverfassungsgericht in erster Linie um eine „dienende“
Freiheit. Sie hat der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung zu dienen.1
Aus dieser Aufgabe folgerte das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem ersten von
bisher elf Rundfunkurteilen das Gebot der Staatsferne, d.h., dass Rundfunkanstalten
nicht unmittelbar durch Gesetze seitens des Bundes beeinflusst oder reguliert werden
dürfen.2 Nur so könne der Grundversorgungsauftrag des Rundfunks gewährleistet wer-
den. Zur Grundversorgung gehören das Anbieten von Programmen für die Gesamtheit
der Bevölkerung, das Bereitstellen von Informationen in der vollen Breite des klassi-
schen Rundfunkauftrags sowie das Sichern der Meinungsvielfalt.3 Wegen dieser großen
Bedeutung des Rundfunks für die freie und öffentliche Meinungsbildung und damit für
den demokratischen Prozess darf er weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen
Gruppe ausgeliefert werden. Der Gesetzgeber muss jedoch eine positive Ordnung ge-
währleisten, die sicherstellt, dass die Vielfalt der Meinungen im Rundfunk zum Aus-
druck kommt und somit die Rundfunkfreiheit gewahrt werden kann. "
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk im 21. Jahrhundert, Deutscher
Bundestag Wissenschaftliche Dienste,Seite - 5 -2. Grundsätzliche
Rahmenbedingungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland
https://www.bundestag.de/resource/blob/413880/8e316e93e801051f0b69e7d151052fba/WD-10-029-06-pdf-data.pdf
Das insbesondere Bürger aus den neuen Bundesländern einem vermeintlich
staatlich regulierten Staatsrundfunk skeptisch gegenüber stehen,war
nach jahrzehntelangen staatlich gelenkten Rundfunks in der DDR
verständlich, aber das nach über dreißig Jahren Leben die Vorzüge einer
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt von einem Teil der Bevölkerung
nicht anerkannt werden und auf die verächtlich machende Begrifflichkeit
Lügenpresse aus der rechtsextremistischen Szene reduziert wird,
lässt einem objektiven Menschen dann doch schaudern, auch
wenn man bedenkt, wie warmherzig die Presse die Einheit begleitete.
Es ist ein Teil der rechtsextremistischen Propaganda die
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten pauschal als Lügenpresse
undifferenziert zu diffarmieren, eigene Wahrheiten zu schaffen und den
demokratischen Rechtsstaat und seine Institutionen per se lächerlich zu
machen und das kann man als Bauernfängerei bezeichnen, obwohl jene
gerade ohne rechten Background demonstrieren....
Unter dem Strich beruhen ARD und ZDF auf einen Konstrukt, welches vom
Bundesverfassungsgericht im Sinne der Demokratie rechtlich in mehreren
Urteilen als öffentlich-rechtlicher Rundfunk verankert wurde. Auch die
Aflösung oder Umgestaltung dürfte letztlich vor dem
Bundesverfassungsgericht entschieden werden.
"Schon Jean-Jacques Rousseau hat die
Presse als die vierte Säule des Staates bezeichnet. Im Kontext der
liberalen Theorie der Presse, die ihre Blütezeit im 19. Jahrhundert
erlebte, wurde die Bezeichnung der Presse als Vierte Gewalt
gebräuchlich." , https://de.wikipedia.org/wiki/Vierte_Gewalt#Hintergrund , Wikipedia.
Und dieses Konstrukt soll dann für ein Teil der Bevölkerung verschlüsselt und mit einem Passwort geschützt werden?
Allein dieser Gedanke befremdet mich sehr, da ich auch zwangsweise
Steuern für den Staat zahle, für Sachen, die ich zuweilen auch nicht in
Ordnung finde, wie den Ukrainekrieg, aber will ich deshalb den Staat
privatisieren oder abschaffen, weil die Verwendung des Geldes mir nicht
passt?
Es geht hier um grundsätzliche Grundversorgung der Bevölkerung, weil
man allein durch Brot nun einmal nicht satt wird. Ohne
öffentlich-rechtliche Anstalten sehe ich Teile der Demokratie durch
Ausland (Russland) und Inland (AFD) teilweise gefährdet, weil wichtige
Informationen sonst verschlüsselt sind und die Bevölkerung in einem
Krisenfall nicht mehr erreichbar ist.
Auch wenn Medienmogule ein Meinungsmonopol besitzen, so ist das für
eine Demokratie zuweilen abträglich. Vielfalt ist wichtig und dazu
gehört eben auch der öffentlich rechtliche Rundfunk und der sollte alle
Menschen erreichen, auch wenn sie heute immer mehr in den Blasen der
geschlossenen und verschlüsselten Medien versinken: Man muss auch
andere Meinungen ertragen können und das will die AFD ihren
Anhängern wohl nicht zumuten und die lassen sich auch in der
Frage, was gut und schlecht ist, dann willfährig bevormunden.
Ich mache keinen Hehl daraus, ich stehe voll hinter diesem System, sehe
das als wichtigen Bestandteil und demokratischen Grundpfeiler und halte
die Umwandlung oder Zerstörung dieses System für schlichtweg
verfassungswidrig, weil es aus dieser Verfassung resultierte und damit
fuhren wir nach 1945 nicht schlecht.
---
29.01.2024 Alle guten Dinge sind drei oder Nachlese zum NPD-Urteil
Ich schrieb diesen Artikel bereits und zog ihn aus dem
Netz. Die nun überarbeitete Fassung ist mehr für mich als
Leser*innen bestimmt, da dieses mein politisches Tagebuch ist und ich
Offline kein Tagebuch verwende. Im Vordergrund steht dabei eine
Abwägung, ob dass NPD-Urteil auch auf die AFD übertragbar ist. Ich bin
nach wie vor kein Jurist und stehe weder Linken, Rechten noch
Woken.... von meiner Meinung her nahe. Bin nur ein Mensch der gerne
abwägt, welches das Beste für alle Menschen dieser Welt ist, die
bekanntlich nur ein Leben haben...und eine Menschenwürde im Sinne des Artikels 1 GG hat dabei Priorität.
Ohne Zweifel scheiterte der erste Verbotsantrag der NPD 2003 an der V-Leute Frage, ."Allerdings
wurden die Verfahren vom Bundesverfassungsgericht am 18. März 2003 aus
Verfahrensgründen eingestellt, weil V-Leute des Verfassungsschutzes
auch in der Führungsebene der Partei tätig waren. Die Frage, ob es sich
bei der NPD um eine verfassungswidrige Partei handelt, wurde nicht
geprüft. ", wikipedia, Vorgeschichte, oder wie das Bundesverfassungsgericht im zweiten Urteil noch einmal ausführte:
"2. Das Gebot der
Staatsfreiheit politischer Parteien und der Grundsatz des fairen
Verfahrens sind für die Durchführung des Verbotsverfahrens unabdingbar.
a) Die
Tätigkeit von V-Leuten und Verdeckten Ermittlern auf den Führungsebenen
einer Partei während eines gegen diese laufenden Verbotsverfahrens ist
mit dem Gebot strikter Staatsfreiheit nicht vereinbar.
b) Gleiches
gilt, soweit die Begründung eines Verbotsantrages auf Beweismaterialien
gestützt wird, deren Entstehung zumindest teilweise auf das Wirken von
V-Leuten oder Verdeckten Ermittlern zurückzuführen ist.
c) Der
Grundsatz des fairen Verfahrens gebietet, dass die Beobachtung einer
Partei während eines laufenden Verbotsverfahrens durch den
Verfassungsschutz nicht dem Ausspähen ihrer Prozessstrategie dient und
dass im Rahmen der Beobachtung erlangte Informationen über die
Prozessstrategie im Verfahren nicht zulasten der Partei verwendet
werden.
d) Ein zur
Verfahrenseinstellung führendes Hindernis kommt lediglich als ultima
ratio möglicher Rechtsfolgen von Verfassungsverstößen in Betracht. Zur
Feststellung des Vorliegens eines unbehebbaren Verfahrenshindernisses
bedarf es einer Abwägung zwischen den rechtsstaatlichen
Verfahrensanforderungen einerseits und dem Präventionszweck dieses
Verfahrens andererseits."
BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - : Leitsatz Nr. 2, keine Randnummer
Meinung:
Interessant: Zwischenzeitlich ging die NPD in freien Stücken vor das Bundesverfassungsgericht,
um festzustellen, ob sie verfassungswidrig sei. Im Bezug auf die AFD
insoweit interessant, dass die AFD zur Entlastung des Vorwurfes
verfassungswidrig zu sein, vermutlich scheitern würde.
Dieses
legitimiert zugleich ein wenig die AFD zu schneiden und über ein
Verbotsverfahren diskutieren zu können, ohne dass Sie sich gerichtlich
wehren kann. Das in einem Rechtsstaat, wo jeder Bürger sich wehren
kann, wenn in seine Grundrechte eingegriffen wird...O. K., wo kein
Verbotsantrag, da kein Kläger, also auch kein Richter und dann kann man
in Ruhe eine Partei mit dem Verfassungsschutz ausspähen, ohne
befürchten zu müssen, dass das gerichtlich verboten wird...
Das wird
dann irgendwann aber doch vom Gefühl her grenzwertig, wenn die
Beobachtung sich über Jahrzehnte hinweg hinzieht oder hinziehen sollte
bei der AFD?
Im Zweifelsfall sollte eine Partei auch die Gelegenheit erhalten,
richterlichen Schutz erwirken zu können. Im StGB kann ich als Bürger
Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung nach § 164 oder Verleumdung
bzw. übler Nachrede verklagen. Im Rahmen als Mitglied bei einer Partei
hingegen, darf man dann Bürger als gesichert rechtsextrem einstufen und
ausspähen oder wie Bing es sagt:
"Ja, der Verfassungsschutz darf
unter bestimmten Umständen ohne richterliche Anordnung Menschen
abhören, die unter dem Verdacht des Rechtsextremismus stehen. Laut § 20
Absatz 1 Satz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) ist
eine solche Maßnahme zulässig, wenn sie zur Abwehr einer drohenden
Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den
Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes erforderlich
ist¹. Allerdings muss die Maßnahme von einem unabhängigen Gremium, der
sogenannten G-10-Kommission, genehmigt werden¹. Die Kommission besteht
aus neun Mitgliedern, die vom Bundestag gewählt werden¹. Sie prüft, ob
die Voraussetzungen für eine Überwachungsmaßnahme vorliegen und ob die
Maßnahme verhältnismäßig ist¹.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter."
Quelle: Unterhaltung mit Bing, 28.1.2024
(1) Abhören, Überwachen, Durchsuchen – was ist erlaubt bei Verdacht
einer ....
https://www.anwalt.de/rechtstipps/abhoeren-ueberwachen-durchsuchen-was-ist-erlaubt-bei-verdacht-einer-straftat_000797.html.
(2) Wer schützt die Verfassung vor dem Verfassungsschutz? Eine Anklage
.... https://www.boell.de/de/2014/07/25/wer-schuetzt-die-verfassung.
(3) Deutscher Bundestag - Bundestag ändert das Recht des
Verfassungsschutzes.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw23-de-verfassungsschutzrecht-843408.
Also in Grundrechte von Menschen eingreifen, die noch nicht einmal
verurteilt sind und deren Grundrechte seitens der Bundesregierung bzw.
des Verfassungsrechtes eingreifen, obwohl jederman die Definition
kennt, dass Grundrechte Abwehrrechte gegen den Staat sind, die man
normalerweise als Deutscher zu 100 % in Anspruch nehmen kann und als
privater betroffener Mensch eine Rechtsweggarantie aus Artikel 19
besitzt.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 19
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf
Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz
allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das
Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt
in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit
eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche
Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
Um die Antort zu geben: Artikel 10 (2) GG sagt hier eindeutig:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient
die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder
eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen
nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die
Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und
Hilfsorgane tritt.
Aber ist das auch vereinbar mit der Menschenwürde aus Artikel 1 GG, die
zum unabänderbaren Verfassungsgarantie nach Artikel 20 GG gehört und
Artikel 79 (3) GG geschützt wird?
Als Beispiel einmal der große Lauschangriff: "...Die
Zulassung des »großen Lauschangriffs« durch eine Änderung des Art. 13
GG (also akustische Wohnraumüberwachung) wurde vom Interner Link:
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) teilweise als Verstoß gegen die
Interner Link: Menschenwürde qualifiziert,
nämlich dort, wo das Abhören in den Intimbereich der Betroffenen
vordringt. Das kann auch durch Grundgesetzänderung nicht erlaubt
werden. Insofern war die Änderung von Art. 13 GG verfassungswidrig. Im
Ergebnis kann es also verfassungswidriges Link hat
Vorschau-PopupInterner Link: Verfassungsrecht geben, nämlich wenn dieses gegen die E. des Art. 79 Abs. 3 GG verstößt,... ", BPB.
Bis hierher alles gut, nach dem ersten verpatzten Versuch also ein
zweiter Anlauf und es kam dann zum oben angegebenen Urteil, aus dem ich
eben zitierte und da wir gerade bei Betrachtung eines Leidsatzes für
die NPD - Verzeihung, meinte natürlich Leitsatzes waren, vielleicht
eine kleine Rückschau, was das für die NPD im Namen des o. a.
Gerichtsurteil im Namen des Volkes bedeutete:
Die Antragsteller forderten:
1. Die Nationaldemokratische
Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorganisationen Junge
Nationaldemokraten, Ring Nationaler Frauen und Kommunalpolitische
Vereinigung ist verfassungswidrig.
2. Die
Nationaldemokratische Partei Deutschlands einschließlich ihrer
Teilorganisationen Junge Nationaldemokraten, Ring Nationaler Frauen und
Kommunalpolitische Vereinigung wird aufgelöst.
3.
Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Nationaldemokratische
Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorganisationen Junge
Nationaldemokraten, Ring Nationaler Frauen und Kommunalpolitische
Vereinigung zu schaffen oder bestehende Organisationen als
Ersatzorganisationen fortzusetzen.
4. Das
Vermögen der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands einschließlich
ihrer Teilorganisationen Junge Nationaldemokraten, Ring Nationaler
Frauen und Kommunalpolitische Vereinigung wird zugunsten der
Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.
BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - : direkt unter Im Namen des Volkes im Urteil
Aha, es wurde nach Punkt 3 der
Antragssteller gefordert, Ersatzorganisationen für die NPD zu verbieten
oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen zu verbieten.
Also ein umbenennen der AFD in Heimat 2 würde nichts bringen, wie es
die NPD ja selbst tat und sich in Heimat umbenannte. Ja, auch dieser
Punkt scheiterte, aber u. a. deshalb, weil das Parteiverbot nicht zu stande kam!
Deshalb kann man auch eigentlich nicht argumentieren, dass bei einem
Verbotsverfahren sich einfach umbenennt und dann es wieder von vorne
losgeht. Es war bisher auch bei verfassungswidrigen Organisationen die
Nachfolgeorganisationen zu verbieten. Und wenn schon, dann wird eben
mit Artikel 21 (3) GG nachgehakt und bei einem erfolgreichen
Parteiverbot nach Artikel 21 (2) GG das Parteivermögen konfisziert.Das
heißt, dass die AFD nie wieder auf die Beine kommt, wenn man nach
Artikel 21 (2) und (3) GG will, dann ist das das Ende...
Heraus kam u. a.:
Nach diesen Maßstäben ist der Verbotsantrag unbegründet:
9. a) Die
Antragsgegnerin strebt nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer
Anhänger die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
an. Sie zielt auf eine Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung
durch einen an der ethnischen „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten
autoritären „Nationalstaat“. Dieses politische Konzept missachtet die
Menschenwürde aller, die der ethnischen Volksgemeinschaft nicht
angehören, und ist mit dem grundgesetzlichen Demokratieprinzip
unvereinbar.
b) Die
Antragsgegnerin arbeitet planvoll und qualifiziert auf die Erreichung
ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten
Ziele hin.
c) Es
fehlt jedoch an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es zumindest
möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt.
BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - : Leitsatz Nummer 9
Diesmal scheiterte der Verbotsantrag also an mangelnder Potentialität,
aber der Gesetzgeber änderte nun mit zweidrittel Mehrheit das
Grundgesetz, um trotz fehlender Potentialität die Parteifinanzierung NPD zu stoppen oder wie Wikipedia es so schön sagt: "Eine
weitere Änderung des Art. 21 GG erfolgte mit Wirkung zum 20. Juli 2017.
Hierbei schuf der Gesetzgeber in Art. 21 Absatz 3 GG die Möglichkeit,
solchen Parteien die staatliche Finanzierung zu verwehren, die
gegenüber der demokratischen Grundordnung feindlich eingestellt sind.", Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_21_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland#Entstehungsgeschichte
Der Punkt 9 c gilt aber nicht für die AFD egal ob sie jetzt mächtig ist
oder übermächtig wird! Im Gegenteil, nach dem Motto "viel Feind, viel
ehr" qualifiziert sich die AFD mit jeder Stimme mehr für einen
erfolgreichen Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht! So absurd das auch klingen mag.
Nun
ja, im dritten Urteil Urteil des Bundesverfassungsgerichtes - 2 BvB
1/19 - des Bundesgerfassungsgerichtes wurde die das Urteil wie folgt
begründet:
"1, Die für das
Parteiverbotsverfahren gemäß Art. 21 Abs. 2 GG entwickelten Maßstäbe
zum Vorliegen unbehebbarer Verfahrenshindernisse (vgl. BVerfGE 144, 20
<159 ff. Rn. 404 ff.>) gelten auch für das Verfahren zum
Ausschluss einer Partei von staatlicher Finanzierung gemäß Art. 21 Abs.
3 GG.
2. Die von Art.
79 Abs. 3 GG umfassten Inhalte genießen absoluten Bestandsschutz.
Hieraus folgt, dass Art. 79 Abs. 3 GG im Vergleich zu anderen
Verfassungsnormen als übergeordnet anzusehen ist und
Verfassungsänderungen, welche die von Art. 79 Abs. 3 GG gezogenen
Grenzen nicht beachten, sich als „verfassungswidriges Verfassungsrecht“
darstellen würden und nichtig wären.
3 a) Der von Art. 79 Abs. 3 GG geschützte Regelungsgehalt wird durch Art. 21 Abs. 3 GG nicht berührt.
b) Art. 21 Abs. 3
Satz 1 GG knüpft den Ausschluss von staatlicher Finanzierung daran,
dass die betroffene Partei selbst die Beseitigung der für den
demokratischen Wettbewerb konstitutiven freiheitlichen Grundordnung
anstrebt oder den Bestand des Staates angreift. Damit betrifft er nur
solche Parteien, deren chancengleiche Beteiligung an der politischen
Willensbildung nicht Teil des grundgesetzlichen Demokratiekonzepts im
Sinne des Art. 20 Abs. 1 und 2 GG ist.
4. Ein
„Darauf Ausgerichtetsein“ im Sinne von Art. 21 Abs. 3 Satz 1 GG setzt
ein qualifiziertes und planvolles Handeln zur Beseitigung oder
Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder
zur Gefährdung des Bestandes der Bundesrepublik Deutschland voraus,
ohne dass es auf das Erfordernis der Potentialität ankommt."
BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - : Leitsatz 1 - 4
"Ausweislich der Entwurfsbegründung sollte damit ein abgestuftes System an Sanktionsmöglichkeiten
im Hinblick auf Parteien mit verfassungsfeindlicher Grundtendenz
geschaffen werden. Ausschlaggebend für den Ausschluss einer Partei von
der staatlichen Teilfinanzierung solle ihre Zielsetzung sein und nicht,
ob in tatsächlicher Hinsicht ein Potential vorhanden sei, diese
Zielsetzung im politischen Raum wirksam umzusetzen. Daher werde für den
Ausschluss einer Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung
bewusst auf das Erfordernis des „Darauf Ausgehens“ verzichtet (vgl. BRDrucks 153/2/17, S. 11).
Dabei sei hinzunehmen, dass ein Ausschluss von der staatlichen
Teilfinanzierung faktisch wie ein Parteiverbot wirken könne, wenn die
Finanzmittel für die Partei von existenzieller Bedeutung seien (vgl.
BRDrucks 153/2/17, S. 8). Der Entwurf stehe mit Art. 79 Abs. 3 GG und
den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie dem
Recht der Europäischen Union (EU) im Einklang (vgl. BRDrucks 153/2/17,
S. 9). "
BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - : Randnummer 19 - 29
Also litt nach Punkt 4 des dritten Artikel 21 Abs. 3 Satz1 GG die NPD
nun an "darauf ausgerichtetsein....", welches keine Potenttialität
beinhaltet, aber dann doch noch immer im Kern verfassungswidrig ist?
Im deutschen Fußball, welcher zugegeben leichter strukturiert
ist, galt der Spruch: "Es gibt nur ein Rudi Völler!"
Mir wäre es lieber gewesen, wenn es nur eine Begrifflichkeit
VERFASSUNGSWIDRIG gegeben hätte und die Betonung für uns
Nichtjuristen auf dieses Wort reduziert wird.
Und jetzt fantasiert der nichtjuristische Autor ein wenig und zieht
eine vielleicht rechtlich unzulässige Analogie zum Artikel 103 GG:
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden. IUS, Gesetze im Internet
Im Strafgesetzbuch wäre dieses
ein
Skandal kombiniert mit dem Artikel 103 (3) GG, welcher ein
Rückwirkungsverbot garantiert...Genaugenommen stand die NPD also
dreimal vor Gericht, einmal wurde das Verfahren aus
"Verfahrenstechnischen Gründen eingestellt",dann wurde sie einmal "für
schuldig erklärt, aber verfassungswidrig freigesprochen" und dann einmal verurteilt auf
Grund eines Grundgesetzartikels mit fast wortgleichen Inhaltes (für den
Nichtjuristen, der sich in zwei Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes
durchkämpfen muss, um erst einmal zu verstehen, welche Bewandnis es mit
Potential, darauf ausgerichtet sein usw. hat ) im
ersten Halbsatz und deshalb zog sich das zu einer Neverending Story
hin, die Jahre kostete erfolglosen Bemühungen kostet und der Zeitverzug
nicht ungelegen kam, weil man ja nicht im Wochenrhythmus klagen konnte
und alte Urteile ohne einen gebührenden Abstand entwerten konnte. So
wartet man 7 Jahre und verwendete dann vorsichtshalber den neuen
Paragraphen und machte ein neues Verfahren daraus wobei die NPD
von den "Tatbestandsmerkmalen" her keine Veränderung an den
Tag legte.
Ja, schön, dass das Grundgesetz im Bezug auf den Bürger klare Worte
spricht, während Parteien, die im demokratischen Spektrum agieren,
zuweilen weniger Rechtssicherheit und Rechtsschutz besitzen und dann
die Bürger in den Parteien elementare Grundrechte verlieren...
Vielleicht zur Erinnerung noch einmal den Artikel 21 GG:
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes
mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen
Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung
ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer
Anhänger darauf ausgehen, die
freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu
beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
(3) Parteien,
die nach ihren Zielen oder dem Parteien und Verhalten ihrer Anhänger darauf
ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu
beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik
Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung
ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine
steuerliche Begünstigung dieser n Zuwendungen an diese
Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit
nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung
nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.
IUS, Gesetze im Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_21.html
Also
nochmal: Warum nicht in Artikel 21 (2) GG reinschreiben, dass
verfassungswidrige Parteien verboten werden und ein Schlussstrich
ziehen. Erst die SRP und KPD, dann die NPD, vielleicht in Zukunft auch
die AFD, Sarah Wagenknechtpartei und Werteunion. Die Liste
antidemokratischer Parteien wird immer länger und dieses wird
kein Phänomen unserer Zeit bleiben und es wird weitere
Pateiverbotsverfahren geben. Dann bitte mit transparenten
Grundgesetzartikeln, verständlich
für den Bürger und das Ziel als Verfassungsziel klar
hineingeschrieben.
Am Ende landet das eh nach Artikel 21
Absatz (4) GG vor dem Bundesverfassungsgericht, aber ein klares Verbot
erleichtert die Rechtsfindung ungemein.
Fazit
Statt endloser Verfahren also eines, obwohl manche Glauben, dass dieses unzählige Folgeverfahren zur Folge hätte:
Quatsch, Betroffene Abgeordnete der AFD könnten in einer Sammelklage
zusammengefasst werden oder das Bundesverfassungsgericht berücksichtigt
dieses im Gesamturteil des Verbotsverfahrens. Das
Bundesverfassungsgericht würde intelligent genug sein, die Folgen eines
Verbots abzuwägen und das im allgemeinen Gerichtsurteil
berücksichtigen. Dieses Urteil zu fällen, dauert dementsprechend länger,
aber bei der NPD brauchte man ja auch drei Anläufe, um das
hinzubekommen. Demokraten und Gericht lernen dazu und die Entwicklung
einer wirklich wehrhaften Demokratie braucht eben Zeit und muss dem
aktuellen Zeitgeist angepasst werden. Das klappt schon und aller guten
Dinge sind drei! Dazu muss man eben auch irgendwann mit 1
anfangen....
Inzwischen hat der Gesetzgeber hinzugelernt und kann aus Erfahrung mit
der NPD aus den Vollen schöpfen, wobei der formale Weg die inhaltliche
Argumentation nicht erspart und das wird bei der AFD nicht so laufen,
wie bei der NPD.
Ich halte dennoch den Weg über den Artikel 21 (2) GG
für die bessere Lösung mit einer Änderung des Artikels 21(2) GG und
Änderung der Folge mit den Worten, dass die Partei "verfassungswidrig
und damit verboten wird" (womit dass Primärziel erreicht wird, dass die
Partei verboten wird und nicht mit dem Ziel, dass die Partei
verfassungswidrig eingestuft wird und dann weiterexistiert, wie es nach
den genialen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Realität war), da
ein Parteifinanzierungsverbot einer verfassungswidrigen nur ein
Bestandteil
eines Parteiverbotsantrag sein kann.
Ein Parteifinanzierungsverbot
zerstört ohne Zweifel eine Partei auf die Dauer oder wie es das Bundesverfassungsgericht so schön sagte: "......Dabei sei hinzunehmen, dass ein Ausschluss von der staatlichen
Teilfinanzierung faktisch wie ein Parteiverbot wirken könne, wenn die
Finanzmittel für die Partei von existenzieller Bedeutung seien (vgl.
BRDrucks 153/2/17, S. 8)...." BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - : Randnummer 19 - 29
Aus dem Bauch heraus würde ein Normalbürger auch zum Schluss kommen,
dass ein Parteifinanzierungsverbot zum Untergang einer Partei führt.
Diese zu erlauben und im selben Zug die Lebensgrundlage zu entziehen
und darauf hinzuweisen, kann man aus Sicht eines NPD-Anhängers dann
schon fast als zynisch bezeichnen.
Eine
verfassungswidrige Partei nicht zu finanzieren ist O. K., aber nicht zu
verbieten ist eine schizophrene Situation, die ihrem Ausdruck im
NPD-Urteil fand, wo eine Partei trotz Verfassungswidrigkeit nicht
verboten wird, aber weiter finanziert wurde und deshalb ein neuer
Absatz
geschaffen werden musste, um die Parteifinanzierung zu unterbinden, der
sich im Wortlaut dann wieder auf eine zuvor im Atikel 21 (2) GG und
deren Rechtsprechung vom Bundesverfassungsgericht indirekt auf eine
zuvor "gedultete Verfassungswidrigkeit" beruft. Und eine Partei
kann doch nicht gleichzeitig einmal nach Artikel 21 (2) GG "geduldet
verfassungswidrig sein" und dann nach Artikel 21 (3) GG "ungeduldet
verfassungswidrig sein" und keine Parteifinanzierung erhalten? Das geht
doch auch irgendwo gegen den Gleichheitsgrundsatz von Artikel 3 GG,
weil es ja eigentlich auf die Begrifflichkeit verfasungswidrig für die
Partei ankommt?
Und dann lauert die latente Gefahr, dass es noch kein Gerichtsurteil zu
potenten verfassungswidrigen potenten Parteien gibt und deshalb ist
dieses Urteil nicht zu 100 % eine Blaupause, da es sich bisher um die
Kleinstpartei NPD handelte. Wie ist das aber, wenn rechte Ströme eine
ParteiUnterlaufen - würde jemand z. B. vielleicht die CDU
von der Parteifinanzierung ausschließen, weil zwei
Abgeordnete unbestritten auf der Potsdamer Konferenz
waren? Natürlich nicht, es gibt die Möglichkeit eines
Parteiausschlussverfahrens.
Aber warum nicht einfach, wenn es auch kompliziert geht? Mal ehrlich,
ein Großteil der erfolglosen Verbotsverfahren und verlorenen Zeit
sind auch eines etwas unglücklich Agierens der
Protagonisten geschuldet, die ein wenig sich uneinig über den Schutz
der Verfassung sind. Ja, es ist natürlich die Aufgabe der Protagonisten
im Rahmen der Gewaltenteilung unabhängig zu agieren und das braucht
dann vielleicht auch Zeit. Aber die Verfassung besteht nun schon einige
Zeit und das Endziel einer Verfassung, die vielleicht einmal zum
größten Teil unter einer Ewigkeitsgarantie liegt, wird wohl nie
erreicht werden!
Nachtrag und Änderung dieses Artikels in weiten Teilen am 03.002.2024,
und dann noch für den Autor die Erinnerung an § 18 Parteiengesetz:
Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)
§ 18 Grundsätze und Umfang der staatlichen Finanzierung
(1) Die Parteien erhalten Mittel als Teilfinanzierung der allgemein
ihnen nach dem Grundgesetz obliegenden Tätigkeit. Maßstäbe für die
Verteilung der staatlichen Mittel bilden der Erfolg, den eine Partei
bei den Wählern bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen erzielt,
die Summe ihrer Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge sowie der Umfang
der von ihr eingeworbenen Spenden.
(2) Das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien
höchstens ausgezahlt werden darf, beträgt für das Jahr 2011 141,9
Millionen Euro und für das Jahr 2012 150,8 Millionen Euro (absolute
Obergrenze). Die absolute Obergrenze erhöht sich jährlich, jedoch
erstmals für das Jahr 2013, um den Prozentsatz, abgerundet auf ein
Zehntel Prozent, um den sich der Preisindex der für eine Partei
typischen Ausgaben im dem Anspruchsjahr vorangegangenen Jahr erhöht
hat. Grundlage des Preisindexes ist zu einem Wägungsanteil von 70
Prozent der allgemeine Verbraucherpreisindex und von 30 Prozent der
Index der tariflichen Monatsgehälter der Arbeiter und Angestellten bei
Gebietskörperschaften. Der Präsident des Statistischen Bundesamtes legt
dem Deutschen Bundestag hierzu bis spätestens 30. April jedes Jahres
einen Bericht über die Entwicklung des Preisindexes bezogen auf das
vorangegangene Jahr vor. Der Bundestagspräsident veröffentlicht bis
spätestens 31. Mai jedes Jahres die sich aus der Steigerung ergebende
Summe der absoluten Obergrenze, abgerundet auf volle Eurobeträge, als
Bundestagsdrucksache.
(3) Die Parteien erhalten jährlich im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung
1. 0,83 Euro für jede für ihre jeweilige Liste abgegebene gültige Stimme oder
2. 0,83 Euro für jede für sie in einem Wahl- oder
Stimmkreis abgegebene gültige Stimme, wenn in einem Land eine Liste für
diese Partei nicht zugelassen war, und
3. 0,45 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung
(eingezahlter Mitglieds- oder Mandatsträgerbeitrag oder rechtmäßig
erlangte Spende) erhalten haben; dabei werden nur Zuwendungen bis zu 3
300 Euro je natürliche Person berücksichtigt.
Die Parteien erhalten abweichend von den Nummern 1 und 2 für die von
ihnen jeweils erzielten bis zu vier Millionen gültigen Stimmen 1 Euro
je Stimme. Die in Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie in Satz 2 genannten
Beträge erhöhen sich ab dem Jahr 2017 entsprechend Absatz 2 Satz 2 bis
5.
(4) Anspruch auf staatliche Mittel gemäß Absatz 3 Nr. 1 und 3 haben
Parteien, die nach dem endgültigen Wahlergebnis der jeweils letzten
Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 vom Hundert oder einer
Landtagswahl 1,0 vom Hundert der für die Listen abgegebenen gültigen
Stimmen erreicht haben; für Zahlungen nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und
Satz 2 muss die Partei diese Voraussetzungen bei der jeweiligen Wahl
erfüllen. Anspruch auf die staatlichen Mittel gemäß Absatz 3 Nr. 2
haben Parteien, die nach dem endgültigen Wahlergebnis 10 vom Hundert
der in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebenen gültigen Stimmen
erreicht haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Parteien nationaler
Minderheiten.
(5) Die Höhe der staatlichen Teilfinanzierung darf bei einer Partei die
Summe der Einnahmen nach § 24 Abs. 4 Nr. 1 bis 7 nicht überschreiten
(relative Obergrenze). Die Summe der Finanzierung aller Parteien darf
die absolute Obergrenze nicht überschreiten.
(6) Der Bundespräsident kann eine Kommission unabhängiger Sachverständiger zu Fragen der Parteienfinanzierung berufen.
(7) Löst sich eine Partei auf oder wird sie
verboten, scheidet sie ab dem Zeitpunkt der Auflösung aus der
staatlichen Teilfinanzierung aus. Gleiches gilt bei einer Feststellung
des Bundesverfassungsgerichts nach § 46a des
Bundesverfassungsgerichtsgesetzes ab dem Zeitpunkt der Entscheidung.
Ius, Gesetze im Internet
und dazu vielleicht die Finanzierung der NPD in Zahlen:
"...c) Die Antragsgegnerin erzielte in der Vergangenheit nicht unerhebliche
Einnahmen außerhalb der staatlichen Teilfinanzierung. So erhielt sie im
Jahr 2017 Mitgliedsbeiträge in Höhe von 392.382,60 Euro und Spenden von
natürlichen Personen in Höhe von 580.682,43 Euro sowie sonstige
Einnahmen aus Erbschaften und Vermächtnissen in Höhe von
876.319,21 Euro. Im Gegensatz zum Vorjahr 2016, das sie mit einem
Defizit von 114.983,80 Euro abgeschlossen hatte, erzielte sie 2017 einen
Überschuss in Höhe von 716.827,70 Euro (vgl. zu den Beträgen BTDrucks
19/8223, S. 103). Im Jahr 2018 konnte die Antragsgegnerin
Mitgliedsbeiträge in Höhe von 364.411,90 Euro und Spenden von
natürlichen Personen in Höhe von 553.266,87 Euro sowie sonstige
Einnahmen in Höhe von 63.595,40 Euro verzeichnen (vgl. BTDrucks 20/3025,
S. 3). Sie schloss das Jahr mit einem Überschuss von 416.372,63 Euro ab
(vgl. BTDrucks 20/2289, S. 3). Im Folgejahr 2019 sanken die Einnahmen.
Die Mitgliedsbeiträge beliefen sich auf 338.892,06 Euro, die Spenden von
natürlichen Personen auf 467.866,76 Euro und die sonstigen Einnahmen
auf 179.119,34 Euro (vgl. BTDrucks 20/2289, S. 3). Das Jahr 2019 schloss
die Antragsgegnerin mit einem Defizit von 360.839,88 Euro ab. Der Trend
sinkender Einnahmen setzte sich im Jahr 2020 fort. Die
Mitgliedsbeiträge beliefen sich auf 299.205,27 Euro, die Spenden von
natürlichen Personen auf 310.736,41 Euro. Lediglich die sonstigen
Einnahmen stiegen infolge einer Erbschaft und eines Grundstücksverkaufs
auf 416.250,55 Euro an (vgl. BTDrucks 20/7840, S. 44). Die
Antragsgegnerin erzielte im Jahr 2020 einen Überschuss in Höhe von
451.692,32 Euro. Für die Folgejahre liegen mangels Anspruchs auf
staatliche Parteienfinanzierung keine Angaben vor. ...."
Urteil des Zweiten Senats vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - : Randnummer 15
----
31.01.2024 Ganz oder gar nicht! - oder Teilverbände der AFD verbieten?
Der Autor dieser Webseite sah gerade bei You Tube ein Video,
in dem über den Verbot von Landesverbänden philosophiert wird. Hört
sich im ersten Augenblick für Demokraten toll an, aber hier wird
"politisches und rechtliches Neuland" betreten, welches in endlosen
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ausarten könnte, viel
Zeit in Anspruch und nach nicht juristischer Auffassung des Chaos nicht
sinnvoll wäre. Die folgenden Aussagen sind Spekulationen des Autors:
Also, die AFD in Sachsen wird verboten und erst einmal freuen sich nach
mehreren Jahren Gerichtsverfahren die Demokraten. Warum nach mehreren
Jahren: Da muss allerhand geklärt werden:
1, die Partei AFD in Sachsen wird verboten, ist aber bundesweit dann
weiter erlaubt. Dabei richtet sich diese auch nach dem
Grundsatzprogramm der ganzen Partei AFD, dass wiederum nicht
verfassungswidrig ist. Und? wird die AFD sagen, dann sind eben
Teile unserer Partei von rechtsradikalen unterlaufen, aber darf man
dann eine Partei verbieten, wenn es nur eine radikale
Strömung beinhaltet? Bisher wurde in der Bundesrepublik
Deutschland die SRP und KPD verboten. Wohlgemerkt die ganze
Partei, wie es auch aus Artikel 21 (1) GG herausgeht, dass nicht
irgendwelche Teilverbände verfassungswidrig sind, sondern die Partei
per se - also die AFD. Auch Artikel 21 (3) GG spricht von einer ganzen
Partei, der man die Finanzierung streicht. In Artikel 21 (2)
GG spricht man hingegen nur davon, dass die Partei
verfassungswidrig sei, aber nicht, dass diese Partei automatisch
verboten ist. Das Bundesverfassungsgericht hat also einen riesigen
Ermessensspielraum, wie beim NPD-Verbotsantrag, wo die Partei
weiterexistieren konnte, weil sie kein Gewicht hat.
Das Bundesverfassungsgericht müsste bei einem Parteiverbot wiederum an folgende Argumente zugunsten der AFD bedenken:
1. Wird in Sachsen die AFD verboten, dann wird die übrige AFD
benachteiligt. Im Bundesrat würde ja die Gesamt-AFD ohne Zweifel
benachteiligt sein. Und es ist nicht einzusehen - auch im Rahmen
des Artikel 3 GG - dass die AFD in einem Land verboten wird
und in anderen Ländern existiert.
2. Wie kann es sein, dass man bei einer Kommunalwahl und Landtagswahl
eine Partei nicht wählen kann, aber dann bei einer Bundestagswahl
und Europawahl die Partei nicht wählen kann.
Nochmal, die gesamte AFD-Partei würde bei einem Verbot in Sachsen
erlaubt sein und würde dementsprechend auf dem Wahlzettel für die
nächste Europawahl und Bundestagswahl erlaubt sein, obwohl bekannter
weise es Erst- und Zweitstimmen gibt und dann das Kuriosum auftreten
würde, dass keine Abgeordnete der verbotenen AFD-Sachsen für eine
Erststimme kandidieren dürften, weil ja der Landesverband Sachsen
rechtsextrem wär - ich lache mich wieder bei der Vorstellung tot und
das allein wäre dann wohl die nächste klage der noch nicht
verfassungswidrig erklärten AFD im Bundesgebiet.
3. Also Ossis zu Wahlbürger zweiter Klasse erklären, die nach vielen
erfolgreichen Demonstrationen zum größten Teil im Westen durchgeführt
wurden, wo die AFD nicht einmal als gesichert rechtsextrem vom
Verfassungsschutz festgestellt wurde. Das ist schön, aber dürfte das
Bundesverfassungsgericht eher weniger beeindrucken. Die werden dann
schon aus Protest die AFD wählen.
4. Der Bundesverfassungsschutz müsste sämtliche Aktivitäten einstellen,
wie es beim Bundesverfassungsgerichtsurteil gegen die NPD
unmissverständlich gefordert wurde: Ja, betrifft "nur" den
Landesverband - in meinem Beispiel Sachsen - aber das ist
kontraproduktiv, wenn man die AFD per se irgendwann vielleicht ganz
verbieten möchte? Da ist eine kontinuierliche Beobachtung vielleicht
besser, um rechte Strömungen im Auge zu behalten.
5. Politische Strömungen ist vielleicht ein gutes Stichwort: Der
Bundesverfassungsschutz hat politische Strömungen im Auge, sei es
damals die kommunistische Plattform oder der rechte Verband um Höcke.
Also wird das Bundesverfassungsgericht vielleicht dieses
berücksichtigen, da es ja wie gesagt nach Artikel 21 (2) GG nicht
unbedingt eine Partei verbieten muss, selbst wenn diese
verfassungswidrig ist.
Die Demokraten zeigten ja auch hier dankenswerter Weise den Weg des
Artikels 18 GG auf, der beinhaltet, dass man einem rechtsextremen
Abgeordneten durchaus entfernen könnte, welche ein milderes Mittel
wäre, als eine Landespartei aufzulösen, die in anderen Bundesländern
erlaubt sind. Neben der FDGO sind auch andere Verfassungsgrundsätze zu
berücksichtigen und der Staat muss eben neben den geeigneten und
möglichen Maßnahmen die VERHÄLNISMÄßIGKEIT berücksichtigen und ob man
sich da ein gefallen für die Zukunft getan hat, die Möglichkeit in
Erwägung zu ziehen, einzelne Abgeordnet zu verbieten, dürfte für die
Zukunft strittig sein...
Aus all diesen Überlegungen, sieht man, dass ein Verbotsantrag einer
Partei in einem Bundesland und nicht der Partei in der Tat juristisches
Neuland ist, welches im Grundgesetz mit Artikel 21 GG, welcher zur Zeit
sich auf eine Partei als solche bezieht, schwer durchziehbar ist und es
hierzu auch keine Blaupause aus dem NPD-Verfahren gibt, weil hier ja
bekanntlich die gesamte Partei und nicht ein Landesverband betroffen
war.
Für Studierende und Rechtsfanatiker ein interessantes Experiment, aber
was bei einem Bundesverfassungsgericht die Frage nach Verfahrensweise
und einer neuen Rechtsprechung auslöst. Es wäre z. B. so auch möglich,
dass in Sachsen auf Grund des Potentials der AFD eine Neuwahl
ausgerufen wird, aber die AFD die Gelegenheit gegeben wird, eine
Nachfolgepartei mit Cleanen Abgeordneten aufzustellen, damit die AFD
nicht benachteiligt wird und 30 % ihrer Stimmen verloren gehen. Ich
würde so einen oder ähnlichen Antrag stellen, weil - nochmal - die AFD
in den übrigen Bundesländern als noch nicht verfassungswidrig
eingestuft wurde.
Unter dem Strich müsste der Gesetzgeber im Grundgesetz oder mit dem
Verweis "das Nähre regelt ein Gesetz" agieren, weil wir ja auch
irgendwo Kein Richterstaat sind, sondern der Gesetzgeber seinen "Plan"
in Gesetzesform bringt, welches dann gerne von dem
Bundesverfassungsgericht angezweifelt wird oder wie in der Klage vor
der NPD den Artikel 21 (3) GG einbrachte, der dann auch durchging zum
gewünschten Erfolg führte.
Der Artikel 21 (2) GG liefert leider keine Aussage darüber, wie es sich
verhält, wenn eine bundesweite Partei "ein faules Ei" in einem
Bundesland verfassungswidrig verhält. Vielleicht eine lustige
Begebenheit am Rande: Auch von der CDU waren ja im Potsdamer
Geheimtreffen zwei Abgeordnete dabei. Sollte jetzt ein Landesverband
der CDU überwacht werden und wenn der dann verboten wird, weil
vielleicht viele dort rechtsextrem sind der Landesverband verboten
werden?
Und dann gibt es drei Verbände im Osten, die als gesichert rechtsextrem
gelten. Will man dann einen Landesverband nach dem anderen Verklagen.
Das dauert Jahre, wo es nicht noch Mal eine richtige Rechtsgrundlage
für ein Verbot gibt und dann diese zwar verfassungswidrig sind, aber
vielleicht nicht einmal verboten werden. Das Bundesverfassungsgericht
ist wegen mangelnder Gesetzeslage dann dazu verdammt Rechtsprechung
fortzuführen und irgendwo würde dieses den Grundsatz der Transparenz
verletzen, wenn von Urteil zu Urteil entschieden wird.
Ich sagte schon immer "ganz oder gar nicht". Die Bundesländer im Westen
müssten einmal aus den Demonstrationen eine Lehre ziehen und die AFD
auf eine Verfassungswidrigkeit hin überprüfen oder der Bund dafür
sorgen, dass die führenden Mitglieder der AFD überwacht werden. Dann
die Beweise aus den rechtsextrem eingestuften neuen Bundesländern als
Tüpfelchen auf dem I dazu.
Dazu ein Paar Reformen in der Verfassung von Artikel 21 (2) GG, nämlich
das eine verfassungswidrige Partei verboten ist und die Schaffung eines
Absatzes, der sich explizit mit radikalen Landesverbänden und deren
Verbot und dessen Rechtsfolge beschäftigt.
Sorry, dass ist die Aufgabe des Gesetzgebers und anstatt, dass ich auf
Demonstrationen auftauche, sollten Politiker das tun, wofür sie gewählt
wurden: nämlich klare und transparente Gesetze schaffen, um die
Verfassung zu schützen und als I-Tüpfelchen einen Verbotsantrag stellen
Planloses agieren und Schnellschüsse hingegen bringen unerwünschte
Ergebnisse. Rechtliche Grundlagen schaffen (die gerne in einem
Gerichtsverfahren auf Verfassungsmäßigkeit geprüft werden können,
Beweise sammeln, ob die ganze AFD rechtsextrem ist, vor Gericht gehen
und dann das Ergebnis mit Würde akzeptieren -:)
Ich warne die Demokraten hier ausdrücklich: die bisherige Gesetzgebung
reicht nicht aus, um einen Feldzug zu führen, wo das
Bundesverfassungsgericht nach Ermessen und Artikel 21 (2) GG agiert, wo
nicht mal als Rechtsfolge steht, dass die Partei verboten wird und es
keinen Hinweis auf Teilverbote einer Partei gibt.
Der Gesetzgeber sollte Gesetze erschaffen, an denen sich die
Gerichte orientieren und bei Verstößen gegen die Verfassung aufheben.
So sah dieses jedenfalls der Grundgedanke der Gewaltenteilung vor.
Also, "Schuster bleib bei Deinen Leisten" und schaffe erst einmal ein
Gesetz zum Verbot verfassungswidriger Parteien. Analog dann vielleicht
auch einmal ein vernünftiges Einwanderungsgesetz und dann ist die AFD
als angenehmer Nebeneffekt politisch in der Defensive.
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