Nach dem anfänglich eher lauen Frühling geht es jetzt hoffentlich in
einen heißen Sommer und da stellt sich natürlich die Frage, ob jeder
Topf seinen Deckel findet. Also recherchierte der
Sternenhimmelstuermer, wieviele potentielle weibliche und
männliche Liebespartner im gebährfähigen Alter es denn so in
Deutschland gibt:
Die Tabelle wurde am 30.04.2012 unter www.gbe-bund.de erstellt und
aufgearbeitet und folgend auszugsweise eingetragen: mehr
28.04.2012
Erster Mai steht vor der Tür - Zeit für friedliche Demonstrationen. Der
Sternenhimmelstuermer weist extra noch einmal darauf hin: Lassen Sie
ihr Smartphones zu Hause, da heute nicht wirklich gewährleistet ist, wo
Ihre Daten landen. Dazu reicht es sich in einer Funkzelle aufzuhalten.
Dann können Sie auch gerne die kleinen Funkchips aus ihrer Kleidung
entfernen - die können zwar in der Regel nur von Kaufhäusern
ausgewertet werden, aber man weiß ja nie.
Dank biometrischer Erfassung empfiehlt es sich Handschuhe zu tragen -
es könnten versehentlich ihre Fingerabdrücke dort gefunden werden, wo
wenige Stunden eine Straftat passierte.Das videomäßig wieder viele
Bürger von der Polizei aufgenommen werden, ist da eher normal.
Was soll diese Aufzählung - wird die Seite jetzt militant?
Nein, der Sternenhimmelstuermer weist nur darauf hin, dass das Thema
Datenschutz auch nicht zu letzt durch die Piraten wieder aktuell ist.
Von jedem Urlauber wird nun der Name europaweit am Flughafen
registriert, die Vorratsdatenspeicherung wird bald umgesetzt und im
Prinzip ist der Kampf um den Datenschutz bereits verloren - das gilt
auf staatlicher Ebene wie auch für unsere Daten im Netz, wo
zwischenzeitlich Nichtmitglieder von Facebook über ihre Freunde
unbewusst ausspioniert worden sind, Bilder biometrisch ausgewertet
werden...Smatphones liefern schon seit geraumer Zeit über GPS
eindeutige Bewegungsprofile.
Negative Brandmarkung bzw. Vorverurteilung im Internet lies die Polizei
bereits dazu aufrufen, von der elektronischen Lynchjustiz abzusehen -
ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft, die zunehmend verroht und
die negativ vorgelebten Bilder kopiert ..
Der Sternenhimmelstuermer könnte diese Liste locker um mehrere
Seitenweise erweitern. Mit dem Bestand der Daten im Augenblick bei
privaten Firmen und in Händen des Staates ist der Datenschutz für die
nächste Generation bereits verloren. Um so wichtiger ist es, dass der
Kampf um andere Freiheitsrechte intensiver geführt wird - diese
"Kämpfe" sind noch nicht verloren. Die Frage in Bezug auf Datenschutz
dürfte eher lauten: " Wie arrangiere ich mich als Subjekt in einer
transparenten Gesellschaft?"
28.04.2012
Am 02.05.2011 wurde Osama bin Laden auf Geheiß des amerikanischen
Präsidenten liquidiert, die Bundeskanzlerin freute sich nach eigenem
Bekunden darüber und schon kurze Zeit später wurde aufgrund
der dubiosen Vorgehensweise und irreführender Aussagen seitens der
US-Regierung Platz für Verschwörungstheorien geschaffen.
Da darf natürlich eine neue Theorie des Sternenhimmelstuermers nicht
fehlen, da er zu jenen unbelehrbaren Menschen gehört, die selbst die
Mondlandung in Zweifel ziehen:
Der Sternenhimmelstuermer behauptet, dass es möglich wäre, das Osamah
bin Laden zumindest noch eine Zeit lang lebte und der Tod von ihm, so
wie er dargestellt wurde, eine Inszenierung gewesen ist.
Begründung: Da geht eine Führungsperson des Terrorismus ins Netz der
Sicherheitsbehörden, die Informationen über eins der größten
Netzwerke des Terrorismus liefern kann und die Geheimdienste killen
diese dann, ohne ein paar Informationen herauszupressen?
Vielleicht zur Erklärung ein kleines Märchen vom sprechenden Fisch:
Es war einmal ein armer Fischer mit einem großen Treibnetz, der seit
langer Zeit in den überfischten Weltmeeren keinen Fisch fing. Eines
Tages wirft er schon etwas verzweifelt sein Netz aus und fängt einen
sprechenden Fisch. Ein dummer Fischer würde nun den Fisch sofort
verzehren, ein intelligenter Fischer würde vielleicht sogar mit
dem sprechenden Fisch kommunizieren und versprechen sein Leben zu
schonen, wenn er ihm im Gegenzug verrät, wo er sein Netz in Zukunft
auswerfen muss, um zukünftig schwärme von Fische zu fangen.
Aber unser Fischer hat ein Problem: Andere Fischer könnten von der
Sache Wind bekommen und könnten fordern, nun auch mit dem mit dem Fisch
zu sprechen. Ein paar Vegetarier und Umweltschützer sähen
vielleicht nun den Beweis erbracht, dass so ein sprechender Fisch
unveränderliche Rechte besitzt und man den Fisch nicht nach belieben
Foltern könnte. Und die anderen Fische im Wasser könnten
inzwischen beraten, ob Sie ihre Aufenthalte ändern, da Ihre alten
Fischgründe zu gefährlich seien.
Gottseidank hat unserer Fischer einen Plan, um in Ruhe von dem Neid der
anderen Fischer exklusiv mit dem Fisch zu sprechen und ihm nach
Herzenslust foltern zu können, behauptet er den Fisch gegessen zu
haben, da wohl jeder wisse, dass der Genuss eines sprechenden Fischs
ähnliche Wirkung wie ein Potenzmittel habe, was die Frauenwelt im Dorf
natürlich freute. Als Beweis zeigt er seine Bratpfanne, in der noch
Fettspuren und ein paar alte Gräten waren...
In Zukunft standen dann die Frauen auch beim Fischer Schlange, aber
bösartige Zungen behaupteten, dass dieses Wohl mehr daran lag, dass der
Fischer erstaunlicher Weise seit diesen Tagen jeden Tagen mit Netzen
voll Fischen nach Hause kam und er so der reichste Mann im Dorfe
wurde...Und der Fisch ? Der durfte im Rahmen der Befragung des öfteren
den Luft der freien Welt durch seine Kiemen pressen (Airboarding).Als
der Fisch nutzlos wurde, freute sich dann auch irgendwann einmal die
Katze des Fischers über die Reste eines Fisches
Wieder eine Verschwörungstheorie mehr, die entspräche aber der Logik:
Osama wurde vielleicht entführt, die Bevölkerung mit Desinformationen
verdummt, Rachegelüste der Amerikaner befriedigt, Anschläge und
Freipressversuche vermieden und nach ein wenig Folter Osama ausgepresst
und dann fachgerecht entsorgt.
Klingt ein wenig monströs, aber einem Menschen, der sich selbst
bezichtigt per Auftrag einen anderen Menschen zu
liquidieren, dem misstraut der Sternenhimmelstuermer zutiefst und traut
ihm auch andere Grausamkeiten zu. In der U S A und Deutschland gelten
bei aller Freude über Bin Ladens tot noch Demokratie, Gewaltenteilung
und Menschenrechte und daran sollten wir uns ein Jahr nach Osama bin
Ladens tot erinnern.
21.04.2012
Einige der neuen I-Pads scheinen im UTMS-Netz
der Telekom und von Vodafone zu schwächeln,
wie es u. a. von Computerbild aufgegriffen wurde. Leider glänzt nicht
nur die Apple-Welt mit neuen Fehlleistungen, sondern auch eine Reihe
anderer Technik-Anbieter und deren Vertriebspartner scheinen den Kunden
immer mehr als Betatester
für nicht
ausgereifte oder genügend getestete Produkte zu missbrauchen. Hier
waren es einzelne Fehler und der Grund ist noch nicht hinreichend
geklärt - der Sternenhimmelstuermer fand jedenfalls noch keine
eindeutige Stellungnahme. Vielleicht ein Grund mal über
Gewährleistungsrechte zu philosophieren - Denn ein Produkt hat nun
einmal frei von Mängeln zu sein und in der Normpyramide steht das BGB
über Verträge.
Im Internet kursieren dann
regelmäßig in Foren Desinformationskampagnen über Rechte des Käufers
nach § 439 BGB und die Rechtslage wird teilweise unerträglich
entstellt.
Der folgende Exkurs stellt keine Rechtsberatung dar, sondern ist mehr
für Studenten gedacht, sich praxisnah über das BGB zu informieren. Der
folgende Text ist ohne Gewähr:
Nein,
der Käufer ist nicht auf Kulanz,Garantie und Großherzigkeit des
Verkäufers angewiesen, sondern "kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl
die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache
verlangen" (§ 437 I BGB).
Die Einschränkungen nach § 439 III BGB, nach dem der Verkäufer das
Recht auf Neulieferung verweigern könnte, sind die Ausnahme und gelten
eher nicht für Massenprodukte im IT-Bereich wie Handys, Tabletts usw.
Eine weitere Alternative ist der Rücktritt vom Kaufvertrag nach § 437 Nr. 2 BGB
, der jedoch an einem Vorlauf an den o. a. Paragrafen geknüpft
ist....Im eben genannten Link wird übrigens auch auf die Minderung als Alternative
eingegegangen...
Die Voraussetzungen für die Nacherfüllung im Sinne der §§ 437 Nr. 1 und 439 I BGB können Sie sich bei Wikipedia gern durchlesen.
Kurze und knapp erläutert: Beim Kauf einer Sache in Deutschland schließen Sie nach § 433 BGB einen Kaufvertrag (verkürzt: zwei Willenserklärungen, Angebot und Annahme) ab. Die Anspruchsgrundlagen für Sie sind sind die o. a. §§ 437 Nr. 1 und § 439 I BGB.
Nach § 434 I Satz 1 BGB "ist die Sache frei von Mängeln, wenn Sie
bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat... ". Im
§ 434 BGB könnt man dann beispielsweise alternativ mit drei Linien argumentieren,
entweder das die Sache sich nicht für die vertragliche Verwendung
eignet ( § 434 I 2 Nr. 1 BGB) oder nach § 434 I 2 Nr. 2 BGB sich für die gewöhnliche Verwendung nicht eignet oder nach § 434 I 2. Nr. 2 BGB nicht die übliche Beschaffenheit aufweist.
Es gibt noch weitere Möglichkeiten, aber die übliche Beschaffenheit oder gewöhnliche Verwendung reichen meistens für eine gute Argumentation (so in der Art: das I-Pad basiert in der gewöhnlichen Verwendung auf
reibungslose Internetanbindung, die durch Abbrüche der Verbindung
gestört oder gar nicht möglich war... - schwacher Text, aber da der
Fehler nicht eindeutig spezifiert wurde, würde der
Sternenhimmelstuermer lieber auf die gewöhnliche Verwendung
setzen oder erstmal warten, was der Fehler der üblichen Beschaffenheit
ist. Antenne? Vielleicht Telekomnetz? Heikle Frage, aber eher nicht für
den Endverbraucher, da das Ding in der gewöhnlichen Verwendung
auch im Telekomnetz funktionieren sollte. Hier ist keine Stellungnahme
des Unternehmens eher für den Verbraucher hilfreich. Denn solange der
Fehler nicht benannt wurde und es nach Firmenpolitik Einzelfälle sind,
könnte dieses eben als ein klassischer Gewährleistungsfall im
Einzelfall
interpretiert werden. Hingegen war beim I-Phone G4
eher die übliche Beschaffenheit von Antennen gestört. Aber in der
Konsequenz auch die gewöhnliche Verwendung eingeschränkt, da ein
Telefon im allgemeinen zum Telefonieren ohne Abbrüche bestimmt ist,
ohne sich Handschuhe anzuziehen oder eine Ummantelung zu benutzen -
jedenfalls in Deutschland ist das Mindeststandard. (Da war die
"Nacherfüllung" mit dieser Ummantelung nach Ansicht des
Sternenhimmelstuermers eher befremdend - der
Sternenhimmelstuermer bedankt sich bei Apple für die Schaffung des
negativen Beispiels - keine Häme anderer Hersteller: die haben genügend
andere Leichen im Keller - dieser Artikel ist ein Vorwurf gegen weite
Teile der Handy und Tablet-Industrie bzw. deren Verkäufern, die
scheinbar nicht immer adäquat
bei Mängeln reagieren).
Beim I-Phone G4 war es also eher fraglich, ob
eine Nacherfüllung Sinn macht. Garantie greift da auch nicht wirklich...
Nach dem Übergang der Sache
an den Besitzer (Gefahrenübergang in § 446 BGB definiert) ist der
Käufer normalerweise beweispflichtig, dass der Sachmangel nicht bei ihm
auftrat.
Nach § 476 BGB wird aber in den ersten sechs Monaten bei einem
Verbrauchsgüterkauf (nach § 474 I BGB) jedoch angenommen, dass
innerhalb eines halben Jahres die Sache schon vor dem Gefahrenübergang
(im Sinne des § 446 BGB) den Mangel aufwies - der Verkäufer (also Vertragspartner, nicht Hersteller) ist hier in
der Beweispflicht, wenn er das Auftreten des Mangels vor dem Gefahrenübergang anzweifelt.
Dieses gilt nur für einen
Verbrauchsgüterkauf, d. h. der Verkäufer ist Unternehmer im Sinne des §
14 BGB und der Käufer ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
Achtung: Zwei Privatleute oder andere abweichende Konstellationen
fallen eben nicht unter diese Regelung.
Ach ja, auch ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss vom
Unternehmer läuft nach § 475 I BGB beim Verbrauchsgüterkauf ins Leere!
Ist vielleicht ganz nützlich zu wissen: nicht alles, was in so einem Vertrag
steht, ist mit dem Gesetz vereinbar.
Also nicht irritieren lassen und bei allzu hartnäckigen Delinquenten nicht den Weg zum Anwalt scheuen.
Der
Sternenhimmelstuermer redet hier nicht von Garantie - das ist ein
anderes Thema und von daher kann es sich lohnen einen Anwalt oder
Verbraucherberatung aufzusuchen, um zu erurieren, welcher Weg der Beste
ist - natürlich Gewährleistung sagt der Sternenhimmelstuermer ganz
frech. Es geht hier nur um die in Deutschland geltende Rechtslage
im Verhältnis vom Verkäufer (Unternehmer) und Verbraucher im Rahmen der
Nacherfüllung, wie Sie im BGB fernab jeder anderen Absprache oder
Garantie in Deutschland gelten. Bei Prozessen oder Bedarf an
eingehender Rechtsberatung führt in der Regel kein Weg am Anwalt
vorbei. Es gibt zu viele Urteile des Bundesgerichtshofes, um immer auf
den neuesten Stand zu sein - dafür gibt es Anwälte. Gerade beim Thema
Minderung...
Das sollte aber in der Regel bei guten Unternehmen nicht vorkommen.
Friedliches Einvernehmen ist besser und im Falle des I-Pad scheint
Apple rechtmäßig auf die Beschwerden einzelner Käufer gehandelt zu
haben. Dieses natürlich zuletzt auch wegen der bestehenden Rechtslage.
Dieses war aber bestimmt nicht der letzte Fehler eines Unternehmens und
deswegen gilt: Es hat nichts mit Kulanz, sondern mit Ihrem Recht darauf
zu tun, fehlerfreie Endprodukte ohne Mangel in der Hand zu
halten.
Das Klagesystem in der USA
versteht der Sternenhimmelstuermer nicht ganz - 15,- Dollar oder
Schutzhülle - schön und gut, aber wie die deutschen Konsumenten
reagierten wird im Netz eher verschwiegen - warum? Hier in Europa
gelten andere Regeln.
Anmerkung: Bei mit Mobilfunkverträgen gekoppelten Verträgen sieht die Sache schon schlechter
aus. Bei Typenverschmelzungsverträgen gibt es die Absorptionstheorie
und Kombinationstheorie. Nur so weit: je nach Pfiffigkeit Ihres Anwalts
und Verständnis des Gerichtes ist je nach Leseart eine unterschiedliche
Rechtsauffassung erlaubt. Ob eine Klage Sinn macht? Eine typische Frage
für einen Anwalt. Das ist keine Wilkür, sondern eben verschiedene
Theorien aus den Rechtswissenschaften. Dem Sternenhimmelstuermer ist
das in diesem Essay egal - ist hier schließlich keine Rechtsberatung.
Daher auch nicht wundern, wenn Fälle unterschiedlich ausgehen. Vieles ist eben auch Argumentation Ihres Rechtsbeistandes.
Fazit: Googlen Sie bei Problemen mit ihrem Handy erstmal das Problem.
Einige Probleme, gerade von Smartphones, sind mit einem Update behebbar
und bekannt. Es ist jedoch nicht ihrer Pflicht darauf zu vertrauen,
insbesondere wenn es keine eindeutigen Stellungnahmen gibt. Das schürt
eher Misstrauen.
In letzter Zeit wurde gerade im Akkubereich auf Softwarefehler
verwiesen. Dieses bei einer Reihe von Firmen. Vorsicht: Das sieht in
den Augen des paranoiden Sternenhimmelstuermers so aus, als ob dass das
Stichwort Update Teil einer Strategie zur Beschwichtigung ist. Also
lieber vor dem Kauf googlen und den geplanten Kauf im Zweifelsfall
verschieben. Angenehmer Nebeneffekt: Sollte es wirklich ein Update zur
Problemlösung geben - worauf der Sternenhimmelstuermer natürlich solange
gutwillig vertraut, bis das Gegenteil bewiesen wird - dann sollen die Firmen sich ins Zeug legen - denn
irgendwo bleibt es dabei - der Kunde hat ein Recht auf ein
voll funktionsfähiges Produkt.
Der Sternenhimmelstuermer rät inzwischen nicht beim ersten Run auf
Geräte dabei zu sein - es sei denn man will die ersten Fehler mit
voller Wucht genießen, aber Masochisten gibt es viele und auch das
Samsung Omnia des Sternenhimmelstuermers erwies sich in Bezug auf
Updates höchst problematisch. Inzwischen ist der Sternenhimmelstuermer
aber zufrieden- bis zum nächsten Update, was hoffentlich nicht zum
killing Game wird, wie es beim letzten Update bei einigen Besitzern
Realität war.
Gerade das Verhalten von Apple beim G4 zeigt doch
eher, dass Probleme manchmal ungewöhnlich angegangen werden, eher die Kunden
mit fragwürdigen (?) Lösungen abgespeist werden, aber I-Phone-Fetischisten
scheint es nichts auszumachen, fehlerhafte Produkte zu akzeptieren -
Macgywer lässt grüßen, der hätte das Problem mit einem Gummiband als
Provisorium gelöst - viel anders sieht die akzeptierte Lösung von Apple
in den Augen des Sternenhimmelstuermers auch nicht aus (jene
Ummantelung, mit der manch ein I-Phone-Besitzer dokumentiert, ein
fehlerhaftes Produkt in den Händen zu halten - ja, Teile der
I-Phonebesitzer sind die Avantgardisten unter kritiklosen Kunden...).
Auch
wenn man das Problem nicht im Internet finden kann , redet der
Sternenhimmelstuermer erstmal mit seinemVertragspartner. Er
überfrachtet den Vertragspartner nicht mit
Paragrafen, sondern lässt ruhig Stichworte fallen wie Mangel,
gewöhnliche Verwendung, übliche Beschaffenheit...fallen. Dann
gibt es ja noch
immer die Garantie, aber nach dem Gerichtsurteil und Auffassung von
Garantieleistungen von Apple scheinbar eher zahnlos? - der
Sternenhimmelstuermer wägt ab und
informiert sich bei
Verbraucherverbänden im vornherein im Zweifelsfall. Er hält Gespräche
per Notiz fest und spätestens nach dem ersten Gespräch und
erkennbarer unsichtbarer Mauer seitens des Vertragspartners wird alles
schriftlich fixiert. Erster Brief per Einschreiben, damit es kein
Fristenproblem und Einhaltung derselben kommen. Kommt natürlich auf die
Schiene an, die er wählt. Im Zweifelsfall neues Smartphone und dann,
wenn der Mangel offensichtlich in der ganzen Produktreihe ist,
Rücktritt. Leider gibt es viele unterschiedliche Konstellationen und
die können in einem relativ schnell heruntergeschriebenen Artikel auf
einer Hobbyseite nicht eingehend dargestellt werden...der
Sternenhimmelstuermer sieht das BGB als Spielwiese der
Verbraucherverbände und Anwälte an. Aber die Firmen müssen damit
rechnen, auf die Dauer den artikulierten Protest der mündigen Bürger zu
erhalten, wenn Sie den Eindruck erwecken, dass der Kunde nicht König
ist. Der Sternenhimmelstuermer sagt grob wie er verfährt, wie Sie
es machen, ist als mündiger Bürger Ihre Sache.
Dank kritischen Journalismus, wie er u. a. auch von
Computerbild betrieben wird, werden Fehler in der Fabrikation von
Produkten angesprochen und die Firmen an den Pranger gestellt.
Die Firmen sollten durch kritische Verbraucher dazu gezwungen
sein, fehlerfreie Produkte herzustellen und nicht Ihre Überschüsse aus
teilweise fehlerhaften Produkten an die Aktionäre zu verteilen.
Deshalb dieser kleiner Exkurs ins Gewährleistungsrecht, damit der
Durchschnittsbürger nicht denkt, dass es normal ist, fehlerhafte
Produkte zu akzeptieren. Das Gewährleistungsrecht kann dabei eine Hilfe sein...
18.04.2012
Der dritte und letzte pragmatische Esoterikfilm über das Yin und Yang
der Buchhaltung nimmt in der Fantasie Gestalt an. Daraus entsteht
im Tippbereich dann eine Yin und Yang Batch, die dann den Ausgleich
herstellt - ist so eine Art Ki-Batch auf der religiös-philosophischen
Ebene - die dann natürlich nach Ausgleich des Betriebssystems strebt.
Falls Sie nicht verstehen, was der Sternenhimmelstuermer meint, keine
Sorge die Intuition steht für dieses Projekt Pate und das offene
Geheimnis dieser Seite liegt in der Übertragung von Platons Welt der
Ideen in die Welt der Formen - egal ob Ernährungstabellen, Buchhaltung,
Ki oder Gui für Batches (da kommt auch noch eine Anhandlung, aber eins
nach dem anderen, auch für dieses Projekt werden die Filme
wahrscheinlich eine Brückenfunktion haben, bzw. die daraus folgende Yin
und Yang - Batch ).
Bitte nicht sauer sein, aber zur Zeit hat abschließend der letzte Teil
der Buchhaltung Priorität - wird zwar eher mit Nichtachtung bestraft,
aber der Sternenhimelstuermer schenkte sich selbst diese Filme, um sein
Wissen um die Buchhaltung im kollektiven Gedächtnis unserer
Gesellschaft zu verankern - also eigentlich mehr für sich selbst als
gut verlinkter Avatar -:)
15.04.2012
Der Sternenhimmelstuermer eröffnete eine neue Rubrik für den
Drogenbericht 2012 und die damit verbundene Doppelmoral in unserer
Gesellschaft...mehr
11.04.2012
Glatter Rekord: zwei Filme in sechs Tagen! Die Fortsetzung des
Bilanzfilms mit der Lehre des Yin und Yangs war das Ende der
Urlaubsprojekte. Der Sternenhimmelstuermer braucht ein paar Tage für
Regeneration und Erledigung weltlicher dringender Angelegenheiten. Die
Buchhaltung ist damit erstmal auf Eis gelegt, obwohl ein Film noch
folgen wird. GuV, Erfolgskonten und Aufwandskosten müssen eben noch
warten, evtl. wird es aber außer der Reihe noch einen Film über
Personalkostenabrechnung geben - alles zu seiner Zeit: Hier also der
selbst erstellte Film über die doppelte Buchführung mit neuen
innovativen Ideen:
u
04.04.2012
Der Sternenhimmelstuermer wird wieder aktiv und produziert ein neues
Video für You Tube. Dazu besorgte er sich von Corel Draw die Studenten
und Homeversion von X5 - eine glatte Fehlinvestition. Der
Sternenhimmelstuermer besitzt Version 9, 11 und X3. Die Version 11 war
prima, weil man Schriftarten erstellen konnte und es oben drein noch
Corel Rave zur Erstellung bewegter Bilder gab, zudem schlank und mit
den Updates und Cliparts insgesamt die beste Version. Über X5 in der
kastrierten Studentenversion gibt es hingegen nach dem ersten Eindruck
wenig gutes zu berichten: Die Installation der 5 GB großen
Programmdateien dauert eine halbe Ewigkeit. Swish-Max für Erstellung
von Flashanimationen von Bannern ist nicht im Programmpaket.
Da war die Version 9 hingegen luxuriös. Dann der Drang sich bei jeder
Öffnung mit Corel verbinden zu wollen, was durch die Firewall natürlich
geblockt wurde. Dann wurde erstmal kein Update bei der Updatefunktion
im Menü Extras angezeigt. Vielleicht liegt das aber daran, dass die
Software noch nicht ordnungsgemäß registriert wurde, was der
Sternenhimmelstuermer in diesem Fall auch bezweifelt - Bei der nächsten
Neuistallation wandert diese version in den virtuellen Papierkorb. Das
Update mit allen fixes für die Studentenversion kann man sich beim
Hersteller herunterladen (so um die 65 MB - keine Verlinkung, die gibt
es nur auf dieser Seite für Produkte, von denen der
Sternenhimmelstuermer überzeugt ist). Als Corel-Fan ist der
Sternenhimmelstuermer ein wenig von dieser Version enttäuscht und
empfiehlt weiterhin die Version 11 - zur Not auch ohne Cliparts - als
beste Wahl für Neueinsteiger. Da Flash auf die Dauer hoffentlich
durch HTML 5 abgelöst wird, kann der Sternenhimmelstuermer getrost auf
Swish-Max verzichten.
Egal, dass neue Video wird in wenigen Tagen erscheinen und handelt dann
von Buchhaltung - mehr wird nicht verraten, um die Spannung zu
erhöhen...
02.04.2012
Nachlese zu den News von der Urlaubsregelung vom 22.03.2012 im
TVÖD. Die neue Regelung des TVÖD sieht also vor, dass alte
Mitarbeiter im TVÖD ihren Bestand nach
Gerichtsurteil wahren und 30 Tage Urlaub erhalten, aber bei
Neueinstellungen bis zum 55 Lebensjahr 29 Tage Urlaub gelten. Hm,
da sieht der Sternenhimmelstuermer nun wirklich nicht, wie das
begründbar ist. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts stellte doch im
Kern eindeutig fest, dass die Bevorzugung älterer Arbeitnehmer nicht
statthaft sei und dieses eine Diskriminierung gegen jüngere
Arbeitnehmer sei. Also herrscht statt Einsicht der Gedanke vor, dass
man sich über das Gerichtsurteil hinwegsetzen könne. Das wird durch
Klagen nach Einschätzung des Sternenhimmelstuermers revidiert werden.
Schwache Leistung der Arbeitnehmerverbände. Ihr solltet die Rechte
derer vertreten, die der Hilfe bedürfen. Hoffentlich sponsoren die
Arbeitnehmerverbände dann wenigstens die Gerichtsverfahren.
Der Gesetzgeber und Wirtschaft suggerierten Jahrelang, dass Menschen
bis 63 bzw. jetzt 65 Jahre voll arbeitsfähig seien (und dann tot
umfallen können oder Ihr Leben mit Riesterrente in höhe von ca.
47 % in Armut fristen können). Deshalb war die Entscheidung des
Bundesarbeitsgerichtes im Kern richtig und entspricht dem Menschenbild
der öffentlich propagierten Politik. Deshalb sagt der
Sternenhimmelstuermer : Leute unter 55 Jahre, die neu eingestellt
werden: Ihr dürft Euch weiterhin diskriminiert fühlen und seit damit im
Einklang mit der Sichtweise dieser Gesellschaft! Klagt Euch Eure Rechte
ein!
01.04.2012
Vorsicht Aprilscherz!
Woher diese Tradition kommt liegt weiterhin im Dunkeln. Christlich
gesehen ist Judas geboren und satanistisch gesehen Luzifers Einzug in
die Hölle - hm, ein Aprilscherz Gottes?
Dem Zeitgeist entsprechend findet der Sternenhimmelstuermer die
Geschichte aus 1530 interessant, nachdem Spekulanten, die auf einen
zusätzlichen Münztag am 1. April 1530 setzten, ihr ganzes Geld
verloren. Angesichts, dass im 16 Jahrhundert bereits das
"Kaputtspekulieren" von Währungen in Mode war, ist die Reaktion im 21.
Jahrhundert in Europa mit einer Brandmauer zu reagieren, erfrischend,
schnell und originell.
Hier wird also der Begriff Firewall aus dem Computerbereich
missbraucht, um den Bürgern Sicherheit vorzugaukeln. Peinlich nur ist
es, dass eine Firewall Teil eines Sicherheitskonzeptes ist,
um die Ausspähung und Versendung von Daten zu verhindern. Im
Datenschutzbereich wünscht sich der Sternenhimmelstuermer eine
Firewall, aber gegen das Spekulantentum eher ein wirksames
Update zur Erhöhung der Systemsicherheit - sprich eine Gesetzesänderung
in Richtung Spekulationssteuer. Gerne kann man auch über ein
wirksames Antivirenprogramm sprechen - was das im übertragenen Sinn
hieße, überlässt der Sternenhimmelstuermer gerne der Fantasie des
geneigten Lesers - die Gedanken sind frei...
Oder meinte man hier den Begriff Brandmauer aus
dem Mittelalter, der verhindern sollte einen Flächenbrand
auszubreiten? Prima, dann lasst uns um Griechenland eine
Brandmauer ziehen, damit sich das Feuer nicht ausbreitet.
Wen stört es, dass die Griechen dann im Feuersturm umkommen?
Wer entwirft eigentlich so schön irrationale Bilder, wo jeder
hineininterpretieren kann, was er will?
Vor Gericht werden Straftäter in Betrachtung vieler Menschen zu milde
abgeurteilt. Dieses wird damit begründet, dass sich der Täter beim
Opfer oder dessen Hinterbliebenen entschuldigt habe und dieses
strafmildernd sei. So manch ein Hinterbliebener eines Opfers fühlt sich
im wahrsten Sinne vom Täter in den April geschickt. Erst eine
Bösartigkeit bewusst begehen, dann sich dafür entschuldigen und zurück
bleibt das verhöhnte Opfer oder dessen Hinterbliebene - das Prinzip
erster April hat viele Facetten.
Der Brauchtum des 1. April schläft jedoch Gottseidank immer mehr ein,
sicherlich nicht zuletzt auch deswegen, weil Gehässigkeit an jedem Tag
in unsere Gesellschaft Einzug hält und es deshalb dafür keinen
besonderen Tag braucht. Obwohl es auf dieser Welt vielleicht auch
niemals anders war...
Vielleicht ist der 1. April auch dann eine Chance, sich diesen Umstand
bewusst zu werden.
Die o. a. Suche ist ein Service zur besseren
Orientierung auf
der
Sternenhimmelstuermerseite von Google und findet nur Inhalte dieser
Homepage. Der Sternenhimmelstuermer
distanziert sich von
den Werbeinhalten. Sie geben bei der Suche Daten ein, deren
Verwendung nach den Regeln von Google weiterverwendet werden können.
Der Sternenhimmelstuermer hat darauf keinen Einfluss, aber kommt mit
diesem Hinweis der Verpflichtung aus dem Datenschutz und
Telekommunikationsgesetz nach, auf diesen Umstand aufmerksam
zu
machen. Mit der Eingabe eines Suchwortes stimmen Sie dieser
Verfahrensweise zu, der Sternenhimmelstuermer kann hierfür nicht
haftbar gemacht werden.
So schön die Suche auch
ist, trotzdem empfiehlt der Sternenhimmelstuermer sich nicht nur auf
die Suche zu verlassen!
----- Der Autor dieser
Artikel
gehört keiner politischen Vereinigung oder Untervereinigung an. Er ist
nur seinen christlich moralischen Wertvorstellungen verpflichtet.
Weitere Ausführungen zum
rechtlichen Stand dieser Webseite finden Sie im Impressum dieser Webseite..