Newsarchiv_07_2014
01 Juli 2014
Der Autor ist guter Laune - nicht wegen Frau Nahles neuen Zumutungen,
sondern weil Deutschland ins Viertelfinale im Fussball einzog.
Am 04.07.2014 wird der Autor sich dann ausführlich auf das dann
beschlossene Mindestlohngesetz und die neuen Zumutungen einlassen. Im
Gegensatz zu anderen
Menschen ärgert sich der Autor dieser Webseite nicht, da er sofort
außerhalb des Netzes reagierte und noch einen Giftpfeil abschoss.
Damit der sitzt, schweigt der Autor bis zur Verabschiedung des
Mindestlohngesetzes. Schönen Dank an Frau Nahles und die
Bundesregierung: Ihr seid leicht berechenbar und pfuscht dabei immer
mehr, was der Autor natürlich gerne aufgreift.
Also wird dieser Monat voraussichtlich noch vom Thema Mindestlohn
bestimmt.
Dann geht es wieder um den unheilvollen Ukraine-Konflikt. Da das
Redaktionssystem dieser Webseite nur aus einer Person besteht, wird
hier themenzentriert ein Schwerpunkt gesetzt. Zu viele
Kriegsschauplätze führen zu Schattengefechten und ehrlich gesagt ist
auf der Metaebene nichts im Ukraine-Konflikt passiert, was eine
Erwähnung finden müsste...im Westen nichts Neues...
Dann macht sich zunehmend ein Trend breit, der dem Autor missfällt:
Große Events werden immer mehr missbraucht, um irgendwelche
Schweinereien zu kaschieren: Sei es die letzte Olympiade, Symbol des
Friedens, in dem der Westen den Putsch in der Ukraine wohl wissend mit
lancierte, dass Russland Gastgeber der olympischen Spiele ist. Sei es,
dass während der Fußball-Weltmeisterschaft in der Budesrepublik
Deutschland durchgewunken werden wie der Mindestlohn oder worüber einem
Menschen wirklich schlecht werden kann das chlorbehandelte
Hühnerfleisch..ist doch wirklich zum Kotzen.
Die herrschende Klasse versaut dem Normalbürger die letzten Ereignisse,
wo Weltfrieden herrschen sollte und Menschen gemeinsam ein Event in
friedlichen Feiern gemeinsam begehen.
Also bis zum 4 Juli eine Zwangspause und ein wenig Administration -
damit beginnt der Juli...
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06.07.2014 Chronologie des Mindestlohngesetzes
Am 03 Juli 2014 wurde im Bundestag das Gesetz zur Stärkung der
Tarifautonomie (Entwurf Drucksache 18/1558 - besser Bekannt als
Mindestlohngesetz MiLoG) beschlossen. Zeit noch einmal die letzten
Ereignisse seit der Gesetzesinitiative des Bundesrates 136/13 noch
einmal in leicht verständlichen Worten zusammenfassen:
Am 21.02.1013 brachte der
SPS-dominierte Bundesrat eine Gesetzesinitiative eines
Mindestlohngesetzes (MinLohnG) laut Art 76 (1) GG ein. Auf Seite
1 des
Gesetzesantrag wurde als Problem/Ziel festgelegt:
Ziel des Gesetzes ist es,
sicherzustellen, dass für alle in Deutschland
vollzeitbeschäftigten
Menschen ein existenzsicherndes und eine angemessene
Teilhabe am
gesellschaftlichen und soziokulturellen Leben ermöglichendes
Einkommen
erreichbar wird. Mit einem gesetzlichen Mindestlohn kann der
Entwicklung, dass Menschen, die
Vollzeit arbeiten und von ihrer Arbeit nicht
menschenwürdig leben können,
ein wirksames und transparentes Instrument
entgegengesetzt werden.
Der § 1 der Bundesdrucksache vom Bundesrat hieß:
§ 1
Ziel des Mindestlohngesetzes
Ziel des Gesetzes ist es, den
vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern durch die Festsetzung
eines Mindestlohns als unterste Grenze des
Arbeitsentgelts ein ihre Existenz
sicherndes Einkommen zu gewährleisten und eine
angemessene Teilhabe am
gesellschaftlichen und soziokulturellen Leben zu
ermöglichen.
Bei der damaligen Begründung des Gesetzentwurfes vom Bundesrat in der
letzten Legislaturperiode in der Bundesdrucksache 136/13 auf der
Seite 11 hieß es:
§ 1 beschreibt das
Ziel des Gesetzes. Die Vorschrift regelt die Funktion des Mindestlohns
als unterste Grenze des Arbeitsentgelts und greift dabei die Vorgaben
der Artikel 1 und 20 Absatz 1 des Grundgesetzes auf und legt die
Menschenwürdegarantie und das Sozialstaatsprinzip als die für die
Bestimmung der Höhe des Mindestlohns erforderlichen Zielvorgaben fest.
Die Vorschrift stellt auch klar, dass es um die Existenzsicherung der
einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht.
Über diesen Gesetzesantrag wurde scheinbar nie abgestimmt, obwohl
Bundesrat wie Bundestag laut Art 76 GG Grundgesetz eine
Gesetzesinitiative laut
Verfassung einbringen können oder mit anderen Worten ausgedrückt vom
Bundesratsmitglied
"Malu Dreyer
(Rheinland-Pfalz): Guten Morgen,
Herr Präsident! Liebe Kollegen
und liebe Kollegin-
nen! Heute ist ein ganz
besonderer Tag.
Ich erinnere mich noch sehr
gut, wie ich im letzten
Jahr mit Unterstützung sehr
vieler hier anwesender
Kollegen und Kolleginnen für
den federführend von
Rheinland-Pfalz erarbeiteten Gesetzentwurf zur Ein-
führung eines
gesetzlichen flächendeckenden Min-
destlohns geworben
habe. Der Deutsche Bundestag
hat jedoch in der
letzten Legislaturperiode leider
nicht
mehr über ihn abgestimmt. "
Quelle: Plenarprotokoll 922 vom 23 Mai 2014, Tagesordnungspunkt 8,
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie
(Tarifautonomiestärkungsgesetz)
(Drucksache 147/14)
Laut Artikel 76 I gilt, dass die Gesetzesinitiativen von der
Bundesregierung, durch den Bundesrat oder aus der Mitte des Bundestages
eingebracht werden.
Nach Artikel 76 II gilt, dass im föderativen Geist der Verfassung die
Gesetzesvorlage (Gesetzesentwurf) der Bundesregierung an den Bundesrat
innerhalb der genannten gesetzlichen Fristen, also meistens sechs
Wochen, zur Stellungnahme zugesandt. Bei Änderung des Grundgesetzes
sind dieses 9 Wochen.
Nach Artikel 76 III gelten umgekehrt nun für Gesetzesvorlagen, die vom
Bundesrat eingebracht werden, dieselben Fristen mit vertauschten
Rollen.
Kommentar:
Aus der o. a. Drucksache des Bundesrates geht hervor, dass der
Mindestlohn ein Menschenrecht ist, der in den Artikeln 1 und 20 GG für
die Bundesrepublik ergibt.
Nach
Unterzeichnung der europäischen Sozialcharta und die Einführung des
Mindestlohns in fast sämtlichen europäischen Staaten legte der
Bundesrat einen Gesetzentwurf vor, der diesem Umstand Rechnung trägt
und im Gegensatz zu scheinbar sämtlichen Parteien beharrlich ignoriert
wurde.
Der Bundesrat stellt den Mensch und nicht "Branchen" oder die
Tarifautonomie nach Art. 9 Abs 2 in den Mittelpunkt seiner
Betrachtung. Da wir in der Bundesrepublik Deutschland eine
konkurrierende Gesetzgebung in der Verfassung haben, ist die
Ignorierung der Gesetzesinitiative des Bundesrates als Verfassungsbruch
zu werten?!
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Ungeachtet der bestehenden Gesetzesinitiative wurde politisch von der
SPD Wahlkampf geführt, für die Einbringung eines Mindestlohngesetzes.
Da der Vorwurf des Wahlbetruges zu den Ausnahmeregelungen im
Mindestlohngesetz im Raum steht, werden hier nochmal die Versprechungen
der SPD im Wahlprogramm aufgeführt (PDF:LwBNE50Zspd.pdf, Das wir
entscheidet 2013 - 2017 ):
S.18
"Prekäre Arbeit wollen wir
überwinden, einen flächendeckenden
gesetzlichen Mindestlohn einführen und über eine Stärkung des
Tarifsystems gerechte Löhne ermöglichen.
Für gleiche
und gleichwertige Arbeit muss gleicher Lohn gezahlt werden."
"Wir wollen einen
gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohnin Höhe von mindestens
8,50 Euro einführen – einheitlich in Ost und West, der auf Vorschlag
einer
vom
BMAS eingesetzten
Mindestlohnkommission jährlich angepasst wird. Den Mindestlohn werden wir mit
klaren Regeln zur Kontrolle und Sanktionen bei Umgehung verbinden. Wir werden den Geltungsbereich des
Arbeitnehmerentsendegesetzes auf alle Branchen ausweiten und stärken
damit die Möglichkeit, einen tariflich vereinbarten Mindestlohn auf
alle Beschäftigten einer Branche zu erstrecken." Seite 19
(Bürgerkonvent am 2 März 2013)
Kommentar:
Es kann der SPD kein Vorwurf des Wahlbetrugs über die Höhe des
Mindestlohns und der Umsetzung gemacht werden, da Sie im
Sinne der CDU auch nichts anderes vorschlägt, als den Geltungsbereich
des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf alle Branchen auszuweiten bzw.
Tarifverträge zu stärken.
"Die SPD hat durchgesetzt, dass es
mittlerweile einen tariflichen Mindestlohn für den
Bereich der Leiharbeit gibt. Mehr
Unternehmen nutzen seitdem fragwürdige Werkvertragskonstruktionen,um
diese erste Regulierung der Leiharbeit zu umgehen. Wir
wollen klarer fassen, was ein echter
und was ein Schein-Werkvertrag ist, und die Sanktionen bei Missbrauch
verschärfen. Auch Schein-Selbstständigkeiten sollen klarer definiert
werden.", S. 20
Kommentar
Mehrmals wird der Begriff Arbeitnehmer im Mindestlohngesetz verwendet.
Auch im neuen Mindestlohngesetz wird der Arbeitnehmer als Begriff nicht
definiert. Wie soll Scheinbeschäftigung bekämpft werden, wenn selbst
grundlegende Begriffe im Gesetz keine Legaldefinition erhalten? Dieses
ist kein Wahlbetrug, aber schlicht mangelhafte Umsetzung der eigenen
Ziele..
"Für viele
junge Menschen ist der Berufseinstieg prekär: Viele werden nicht
übernommen, andere bekommen nur ein Praktikum oder einen befristeten
Vertrag angeboten. Das alles schafft Unsicherheit.
Verständlicherweise zögern viele junge
Menschen deshalb,
eine Familie zu gründen und sich eine eigene Existenz aufzubauen.
Auch und
gerade für
junge Menschen sind die Regulierung von Leiharbeit, die Abschaffung
der sachgrundlosen
Befristung sowie die Einführung eines Mindestlohns wichtig.
Wir werden außerdem den
Missbrauch von Praktika wirkungsvoll bekämpfen, indem wir Mindeststandards einführen.
Praktika und Arbeitsproben sind Lern- und Ausbildungsverhältnisse. Wo
reguläre Arbeit geleistet wird, muss diese auch regulär bezahlt werden.
Zu den Mindeststandards
bei Praktika gehören ein Vertrag, eine Mindestvergütung,
ein qualifiziertes Zeugnis sowie bei
Praktika, die nicht Teil der Berufsausbildung
sind, die Befristung auf maximal drei Monate."
Kommentar: Nach dem persönlichen Anwendungsbereich (§ 22 persönlicher
Anwendungsbereich der Bundesdrucksache, Bundesdrucksache 18/1558) wird
Jugendlichen ohne abgeschlossene Berufsausbildung kein Mindestlohn
gewährt.
Nach Einschätzung des Autors liegt hier eine Diskriminierung
nach Art. 3 GG vor:
"Individuen gelten dann als
ökonomisch diskriminiert, „wenn sie bei wirtschaftlichen Transaktionen
mit Gegenleistungen konfrontiert werden, welche sich an persönlichen
Merkmalen bemessen, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Leistung
stehen“. Eine ökonomische Diskriminierung findet insbesondere auf dem
Arbeitsmarkt, dem Kreditmarkt, dem Versicherungsmarkt und dem
Wohnungsmarkt statt und äußert sich häufig in einer Lohn- und
Einkommensdiskriminierung." Quelle
Wikipedia: Diskriminierung
Im SPD-Programm wird diese Gruppe nicht ausgeschlossen. Es ist bekannt,
dass Frau
Bundesarbeitsministerin Nahles
ein Zugeständnis machte. Teile der CDU wollen das
Alter für den Mindestlohnanspruch nach oben verschieben.
Eine Familie Gründen und die Existenz sichern unterhalb des
Mindestlohns? Man kann hier von einem Wahlbetrug sprechen.
Dasselbe gilt auch für Langzeitarbeitslose, so dass auf die
Schattenargumentationen von Frau Bundesarbeitsministerin Nahles im
folgenden nicht eingegangen
werden muss.
"Ein
gesetzlicher Mindestlohn muss in allen Bereichen der
Ernährungswirtschaft durchgesetzt werden. Dabei sehen wir einen
besonderen Förderungsbedarf für beschäftigungsintensive Formen der
Landwirtschaft. Zustände wie in einigen Schlachthöfen, die per
Werkvertrag moderne Sklaverei betreiben, nehmen wir nicht hin.",
Seite 90
Kommentar:
Der Mindestlohn für Saisonarbeiter wird mit zeitlicher Verzögerung und
Verrechnung von Unterbringungskosten von 25 % zumindest für eine
Übergangsfrist eingeführt.
Auch
ohne nähere Defintion von einem "besonderen Förderungsbedarf" kann
davon ausgegangen werden, dass die Regelungen konträr zur Aussage
stehen, also ein "Wahlbetrug" vorliegt.
Fazit
Die Ausnahmen: Langzeitarbeitslose für ein halbes Jahr (deklariert mit
der Bezeichnung "Experiment auf Zeit mit Prüfung im Jahr 2017") und
Jugendliche ohne Berufsausbildung sind per se ein Abweichen eines
Mindestlohns von 8,50 € und somit das, was man einen Wahlbetrug nennen
darf.
Die
Merkmale ohne "abgeschlossene Berufsausbildung unter 18" und "ein
halbes Jahr langzeitarbeitslos" stehen in keinem Zusammenhang mit dem
Arbeitnehmergesetz, Branchen oder flächendeckenden Mindestlohn oder wie
die SPD es auf Seite 18 in ihrem Wahlprogramm ausdrückte:
Für gleiche und gleichwertige Arbeit muss
gleicher Lohn gezahlt werden.
Das Grundrecht auf ein Existenzminimum wird weitgehend ausgespart, aber
im Falle der Jugendlichen steht der schöne Satz:
Verständlicherweise
zögern viele junge Menschen
deshalb,
eine Familie zu gründen und sich eine eigene Existenz aufzubauen.
Auch
und gerade für
junge Menschen sind die Regulierung von Leiharbeit, die Abschaffung
der sachgrundlosen
Befristung sowie die Einführung eines Mindestlohns wichtig.
im Wahlprogramm der SPD. Hinzu kommen die Saisonarbeiter, die weiterhin
mit einem Lohn abgespeist werden, der nahe dem Lohn eines
"Sklavenarbeiters" nach Ansicht der SPD in ihrem Wahlprogramm steht und
laut Wahlprogramm besonders förderungsbedürftig waren...
Dann noch die zeitlich befristeten Ausnahmen für Zeitungszusteller...
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Nächster Schritt auf dem Weg zum Mindestlohn war der Koalitionsvertrag
zwischen SPD und CDU mit dem schönen Namen "Deutschlands Zukunft
gestalten" vom 14.12.2013 :
"Allgemeine gesetzliche
Mindestlohnregelung
Gute Arbeit muss sich
einerseits lohnen und existenzsichernd sein. Anderseits müssen
Produktivität und Lohnhöhe korrespondieren, damit
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhalten bleibt.
Diese Balance stellen
traditionell die Sozialpartner über ausgehandelte Tarifverträge her.
Sinkende Tarifbindung hat
jedoch zunehmend zu weißen Flecken in der Tariflandschaft geführt.
Durch die
Einführung eines allgemein verbindlichen Mindestlohns
soll ein
angemessener Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
sichergestellt werden.
Zum 1. Januar 2015 wird ein
flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je
Zeitstunde für
das ganze Bundesgebiet
gesetzlich eingeführt. Von dieser Regelung unberührt bleiben nur
Mindestlöhne nach
dem AEntG.
Tarifliche Abweichungen sind
unter den folgenden Bedingungen möglich:
• Abweichungen für maximal zwei
Jahre bis 31. Dezember 2016 durch Tarifverträge repräsentativer
Tarifpartner auf Branchenebene
• Ab 1. Januar 2017 gilt das
bundesweite gesetzliche
Mindestlohnniveau
uneingeschränkt.
• Zum Zeitpunkt des Abschlusses
der Koalitionsverhandlungen geltende Tarifverträge, in denen spätestens
bis zum 31. Dezember 2016 das dann geltende
Mindestlohnniveau erreicht
wird, gelten fort.
• Für Tarifverträge, bei denen
bis 31. Dezember 2016
das Mindestlohnniveau nicht
erreicht wird, gilt ab
1. Januar 2017 das bundesweite
gesetzliche Mindestlohnniveau.
• Um fortgeltende oder
befristete neu abgeschlossene
Tarifverträge, in denen das
geltende Mindestlohniveau bis spätestens zum 1. Januar 2017 erreicht
wird,
europarechtlich abzusichern,
muss die Aufnahme in
das Arbeitnehmerentsendegesetz
(AEntG) bis zum
Abschluss der Laufzeit erfolgen.
Die Höhe des allgemein
verbindlichen Mindestlohns
wird in regelmäßigen Abständen
– erstmals zum
10. Juni 2017 mit Wirkung zum
1. Januar 2018 – von
einer Kommission der
Tarifpartner überprüft, gegebenenfalls angepasst und anschließend über
eine Rechtsverordnung staatlich erstreckt und damit allgemein
verbindlich.
Die Mitglieder der Kommission
werden von den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
benannt (Größe: 3 zu 3 plus Vorsitz). Wissenschaftlicher
Sachverstand (ohne Stimmrecht)
wird auf Vorschlag der
Spitzenorganisationen der
Arbeitgeber und Arbeitnehmer (1 plus 1) hinzugezogen.
Der Vorsitz ist alternierend,
die genaue Regelung wird
hierzu im Gesetz getroffen.
Wir werden das Gesetz im Dialog
mit Arbeitgebern und
Arbeitnehmern aller Branchen,
in denen der Mindestlohn wirksam wird, erarbeiten und mögliche
Probleme,
z. B. bei der Saisonarbeit, bei
der Umsetzung berücksichtigen.
Im Übrigen ist klar, dass für
ehrenamtliche Tätigkeiten,
die im Rahmen der
Minijobregelung vergütet werden,
die Mindestlohnregelung nicht
einschlägig ist, weil sie in
aller Regel nicht den Charakter
abhängiger und weisungsgebundener Beschäftigung haben."
Quelle S.48 /S49 Zukunft gestalten....Koalitionsvertrag SPD und CDU /CSU
Kommentar
"Durch die Einführung eines allgemein
verbindlichen Mindestlohns
soll ein angemessener Mindestschutz für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichergestellt werden."
Im
Koaltionsvertrag wurden die Ausnahmen aufgeführt. Da stand nichts
von unter "18 jährigen ohne Berufsausbildung" und
"Langzeitarbeitslosen". Wieso gilt der angemessene Mindestschutz nicht
für diese Gruppen? Was ist die Phrase allgemein verbindlich wert, wenn
zunehmend Gruppen ausgeschlossen werden?
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Am 28.05.2014 wurde das Mindestlohngesetz im Entwurf in der
Bundesdrucksache 18/1558 mit als Entwurf mit der Stellungnahme
des Bundesrates nach Art. 76 GG der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Ausnahmeregelungen waren in § 22 (persönlicher Anwendungsbereich)
Langzeitarbeitslose nach der Definition des SGB II (jeder
länger als ein Jahr ohne Arbeit) und Jugendliche ohne
abgeschlossene Berufsausbildung.
Bei aller Kritik muss gesagt werden, dass Saisonarbeiter und
Zeitungsausträger nur indirekt über die Übergangsregelungen
zeitlich begrenzt nach den Regelungen des Gesetzes ausgeschlossen
werden und die Regelung mit den Langzeitarbeitslosen einer Überprüfung
im Jahr 2017 unterliegen.
Auszug § 1 und § 20 der o. a. Drucksachen und deren Einzelbegründung:
§ 1 Mindestlohn
(1) Jede
Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines
Arbeitsentgelts
mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.
(2) Die Höhe des Mindestlohns
beträgt ab dem 1. Januar 2015 brutto 8,50 Euro je
Zeitstunde. Die Höhe des
Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission
der Tarifpartner
(Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung
geändert werden.
S. 7
Einzelbegründung
Zu Absatz 1
Absatz 1 beinhaltet die
zivilrechtliche Anspruchsgrundlage für den Mindestlohn.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber ein
Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohns verlangen (vgl. zum
persönlichen Anwendungsbereich
§ 22).
Zu Absatz 2
Absatz 2 Satz 1 regelt, dass
der Mindestlohn als Bruttostundenlohn festgesetzt wird; er
beträgt bei seiner Einführung
am 1. Januar 2015 brutto 8,50 Euro je Zeitstunde. Ein Mindestlohn von
brutto 8,50 Euro je Zeitstunde ist geeignet, einen angemessenen
Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Über die Anpassung
der Höhe des Mindestlohns
entscheidet gemäß Absatz 2 Satz 2 die Mindestlohnkommission nach
Maßgabe von § 9. Rechtliche Verbindlichkeit erlangt die von ihr
beschlossene
Anpassung des Mindestlohns
durch Rechtsverordnung der Bundesregierung. Die Vereinbarung von
Stücklöhnen und Akkordlöhnen bleibt auch nach Einführung des
Mindestlohns
zulässig, wenn gewährleistet
ist, dass der Mindestlohn für die geleisteten Arbeitsstunden
erreicht wird.
Seite 40
§ 22 Persönlicher Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Praktikantinnen und
Praktikanten im Sinne des § 26
des Berufsbildungsgesetzes gelten als Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer im Sinne
dieses Gesetzes. Nicht unter den Anwendungsbereich des
Gesetzes fallen Praktikantinnen
und Praktikanten, die
1. ein Praktikum verpflichtend
im Rahmen einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung leisten,
2. ein Praktikum von bis zu
sechs Wochen zur Orientierung für eine Berufsausbildung
oder für die Aufnahme eines
Studiums leisten,
3. ein Praktikum von bis zu
sechs Wochen begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung
leisten, wenn nicht zuvor ein solches Praktikumsverhältnis mit
demselben Ausbildenden bestanden hat oder
4. an einer
Einstiegsqualifizierung nach § 54a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
teilnehmen.
(2) Personen im
Sinne von § 2 Absatz 1 und 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes
ohne abgeschlossene
Berufsausbildung gelten nicht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im
Sinne dieses Gesetzes.
(3) Von diesem Gesetz nicht
geregelt wird die Vergütung von zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten
sowie ehrenamtlich Tätigen.
(4)
Für Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die
unmittelbar vor Beginn der Beschäftigung langzeitarbeitslos im Sinne
des § 18 des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch
waren, gilt der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten der
Beschäftigung nicht. Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden
Körperschaften zum 1. Januar
2017 darüber zu
berichten, inwieweit die Regelung nach Satz 1 die Wiedereingliederung
von
Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt gefördert hat, und eine
Einschätzung darüber abzugeben, ob diese Regelung fortbestehen soll.
Seite 17
Einzelbegründung Auszug relevanter Abschnitte für die
Langzeitarbeitslosen und Jugendlichen ohne abgeschlossene
Berufsausbildung
Zu Absatz 2
Nach Absatz 2 gelten Personen
im Sinne des § 2 Absatz 1 und 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes ohne
abgeschlossene Berufsausbildung nicht als Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer im Sinne dieses
Gesetzes. Die Regelung ist auf eine nachhaltige Integration junger
Menschen in den Arbeitsmarkt gerichtet. Durch die Ausnahme wird
sichergestellt, dass der Mindestlohn keinen Anreiz setzt, zugunsten
einer mit dem Mindestlohn
vergüteten Beschäftigung auf
eine Berufsausbildung zu verzichten. Die durch die
Inbezugnahme des § 2 Absatz 1
und 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes gesetzte Altersgrenze verhindert
dahingehende Fehlanreize, dass junge Menschen nach Abschluss
derSekundarstufe 1 von einer weiterführenden Schulausbildung oder einer
Berufsausbildung
deshalb absehen, um stattdessen
eine mit dem Mindestlohn vergütete Beschäftigung anzunehmen.
Typischerweise werden von jungen Menschen nach Abschluss der
Sekundarstufe 1 wichtige Weichen für ihren späteren beruflichen
Werdegang gestellt.
Zu Absatz 4
Satz 1 regelt, dass der
Mindestlohn in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nicht
für Arbeitsverhältnisse von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gilt, die unmittelbar vor
Beginn der Beschäftigung
langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch waren. Für Langzeitarbeitslose ist der Wiedereinstieg
in das Arbeitsleben
oftmals mit nicht unerheblichen
Schwierigkeiten verbunden. Die Regelung ist darauf gerichtet, den
Beschäftigungschancen von Langzeitarbeitslosen - vor allem in der
Einführungsphase des Mindestlohns - in besonderem Maße Rechnung zu
tragen. Die Bundesregierung hat nach Satz 2 gegenüber den
gesetzgebenden Körperschaften zum 1. Januar
2017 eine Einschätzung darüber
abzugeben, ob diese Regelung zu einer nachhaltigen
Integration von
Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt beigetragen oder lediglich zu
kurzfristigen
Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose geführt hat. Sie
schlägt
gegebenenfalls eine Aufhebung
der Regelung vor. Die Bundesregierung bittet zuvor die
Mindestlohnkommission um eine
Stellungnahme.
S. 50/51
Kommentar:
Das Gesetz heißt: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Tarifautonomie. Es geht um "Branchen" und "Tarifverträge", aber
dann wird für alle Arbeitnehmer ein Mindestlohn durch ein
Mindestlohngesetz verwirklicht. Der Ursprungsgedanke im Bundesrat ein
neues Menschenrecht auf einen Mindestlohn zu schaffen, wurde
unterlaufen mit der traurigen Konsequenz, dass nun eine
Mindestlohnkommision aus mehr wirtschaftlichen als menschenrechtlichen
Aspekten über den Mindestlohn befindet, obwohl deren Vorschlag
zugegebener Maaßen in einer sogenannten kann-Bestimmung eine
bestenfalls qualifizierte Empfehlung darstellt.
Die Zusamensetzung der Mindestlohnkommission ist dann auch rein
wirtschaftlich.
Ein Verfassungsrechtler, Pfarrer oder XXX als Repräsentanten aus
gesellschaftlichen Gruppen sucht man als Mitglied mit Stimmrecht oder
ohne Stimmrecht zur Beratung in der Mindestlohnkommission vergebens.
Gerade dieses ist der Ungeist des Mindestlohns nach deutscher Machart:
Es geht in seltsamen Rechtskonstruktionen vordergründig um den fairen
Wettbewerb von Tarifautonomie und Branchen und damit um die
Vermeidung von Dumpinglöhnen, statt um angemessen
Schutz der Menschenrechte ausgedrückt in Artikel 1 und 20 und die
Menschenwürde kann man nach Ansicht des Autors nun mal nicht einfach in
einer Mindestlohnkommission teilprivatisieren.
So gut das Mindestlohngesetz auch sein mag, die Begründung hinkt ein
wenig.
Nach Ansicht des Autors hätte das Mindestlohngesetz als
Gesetzesvorbehalt im Artikel 9 aufgeführt werden müssen in der Art oder
wie es der Autor bereits in seiner Abhandlung über den Mindestlohn auf
Seite 7 als Wunschtraum formulierte:
"Der Autor dieser Abhandlung plädiert
für einen vierten Absatz als Zusatz [zum Artikel 9]:
(4) Das Recht zur
Wahrung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden
unterliegt der Zielsetzung dem Recht der Arbeitnehmer auf ein
Arbeitsentgelt, welches ausreicht, um ihnen und ihren Familien einen
angemessenen Lebensstandard zu sichern; Zu diesem Zwecke ist eine
Kommission aus Arbeitgeberverbänden, Arbeitnehmerverbänden und
Sachverständigen zu berufen, um einen gesetzlichen Mindestlohn
festzulegen. Das Nähere regelt ein Gesetz.
Der Autor will einen breiten
wirtschaftlichen Konsens und das Verfassungsziel ein Arbeitsentgelt zu
erreichen, welches ausreicht, um Ihnen und ihren Familien einen
angemessenen Lebensstandard zu sichern. Nichts anderes will Ricardo
oder die Sozialcharta der europäischen Union.
In der Rechtspyramide
unterliegt das GG der europäischen Sozialcharta, die aber kein
einklagbares Recht darstellt." Quelle Abhandlung über
Mindestlohn 2013, S. 7
Es herrscht eine große Koalition. Der Mindestlohn stellt eine Schranke
und nicht eine Stärkung der Tarifautonomie dar. Und wer dieses
ignoriert, geht blind durch das Leben...
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46 Sitzung im deutschen Bundestag.
Auf dieser Webseite wurde viel
Kritik geäußert an dem Mindestlohn und deren Außnahmen. Im Namen der
Ausgewogenheit endet dann diese Chronlogie mit Ihren Ausführungen zum
Mindestlohn, die dann undokumentiert den Abschluss bilden - so viel
Fairness gesteht der Autor dieser Webseite Frau Nahles zu:
Andrea Nahles, Bundesministerin
für Arbeit und Soziales:
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zehn Jahre diskutieren wir nun über die
Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes. Zehn Jahre streiten wir
uns über das Für und Wider. Zehn Jahre bestimmt dieses Thema die
politische Debatte in diesem Land. Jetzt kommt er. Das ist ein Grund
zur Freude, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD sowie bei
Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Mit der Unterzeichnung des
Koalitionsvertrages am 27. November 2013 war klar: Er kommt. Daran hat
sich notwendigerweise eine Debatte über die Frage angeschlossen: Wie
wird er ausgestaltet? Ich möchte mich an dieser Stelle bei Ihnen und
bei allen, die sich an dieser ernst und intensiv geführten Debatte
beteiligt haben, herzlich bedanken. Wir haben viele Hinweise und
kritische Anmerkungen bekommen. Sie sind alle in diesen hier
vorliegenden Gesetzentwurf eingeflossen. Wir haben hart gerungen. Das
ist aber auch kein Wunder; denn wir beschließen hier heute nicht
irgendetwas. Was wir heute beschließen, ist von herausragender
Bedeutung für Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in
diesem Land, die endlich einen anständigen Lohn erhalten werden.
Deswegen war es richtig, um den besten Weg zu ringen, und heute haben
wir nun ein gutes Ergebnis vorliegen.
(Beifall bei der SPD sowie bei
Abgeordneten der CDU/CSU)
Es ist nicht übertrieben, zu
behaupten: Wir setzen heute einen Meilenstein in der Arbeits- und
Sozialpolitik der Bundesrepublik Deutschland.
(Beifall bei der SPD sowie bei
Abgeordneten der CDU/CSU)
So sehr ich mich ja gerade für
viele Beiträge in der Debatte bedankt habe, muss ich allerdings auch
sagen, dass in der letzten Phase der eine oder andere Debattenbeitrag
dabei war, den man in meiner Heimat schlicht als Kokolores bezeichnen
würde.
(Beifall bei Abgeordneten der
SPD)
Deswegen will ich doch noch
einmal die Fakten vortragen. Fakt ist: Ab 1. Januar 2015 gilt in
Deutschland flächendeckend der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro,
und zwar in Ost und West gleichermaßen, ohne dass irgendeine einzige
Branche ausgenommen wird.
(Beifall bei der SPD sowie bei
Abgeordneten der CDU/CSU)
Ja, keine einzige Branche. Wer
anderes behauptet: Kokolores!
Lassen Sie uns doch einmal über
die sogenannten Ausnahmen reden. An dieser Stelle hilft schlicht der
Blick ins Gesetz. Ich fange einmal mit der sogenannten Ausnahme
„Praktika“ an. Unser Gesetz schreibt fest: Wer einen Abschluss hat ‑ ob
nun Berufsabschluss oder Studium ‑ bekommt in Deutschland ab 1. Januar
2015 einen Mindestlohn. Es gibt kein Fegefeuer mehr, in dem man sich
von Praktikum zu Praktikum schwitzt, um dann am Ende vielleicht doch
noch einen bezahlten Job zu ergattern. Damit ist nun endlich Schluss.
Die Generation Praktikum gehört der Vergangenheit an.
(Beifall bei der SPD und der
CDU/CSU)
Ja, richtig ist: Während der
Ausbildung oder während des Studiums sind auch Praktika ohne
Mindestlohn möglich, beispielsweise Pflichtpraktika oder auch
freiwillige Praktika, aber klar begrenzt auf drei Monate und nur, wenn
sie dem Zweck der Ausbildung dienen. Durch dieses Gesetz wird zum
ersten Mal überhaupt ein Qualitätsrahmen für Praktika geschaffen. Zum
ersten Mal werden in Deutschland feste Regeln für Praktika eingeführt,
klare Ansprüche definiert, Ausbildungsziel, Dauer und Lohn im Vertrag
festgehalten, und jeder hat ein Recht auf ein Zeugnis. Das gilt ‑ und
ansonsten gilt der Mindestlohn.
(Beifall bei der SPD sowie bei
Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich sage es ganz klar: Die
sogenannte Ausnahme „Praktika“ ist keine Ausnahme.
Kommen wir zur nächsten
sogenannten Ausnahme, über die ja in den letzten Tagen sehr viel
geredet wurde: den Erntehelfern. Das Gesetz sagt klar: Für Erntehelfer
gilt wie für alle anderen auch der Mindestlohn. Wenn für sie kein
Tarifvertrag abgeschlossen wird ‑ die Verhandlungen laufen derzeit ‑,
gilt ab 1. Januar 2015 der Mindestlohn. Ich lasse mir übrigens keine
Kritik dafür gefallen, dass ich zusammen mit Landwirtschaftsminister
Schmidt versuche, die Einführung des Mindestlohnes für diese Branche
möglichst vernünftig zu gestalten. Dafür haben wir uns einige
Hilfestellungen überlegt.
Wenn sich zum Beispiel
Landwirte und Saisonbetriebe mit gefälschten
Sozialversicherungspapieren herumschlagen müssen und nachher noch auf
ihrer Beitragsschuld sitzen bleiben, dann müssen wir Abhilfe schaffen.
Oder ein anderer Punkt: sehr
bürokratische Formen der Inrechnungstellung von Kost und Logis. Hierzu
habe ich auch in seriösen Medien in den letzten Tagen einen ziemlichen
Quatsch gehört, nämlich, dass wir Kost und Logis auf den Lohn anrechnen
würden. So etwas geht gar nicht. Es gibt keine Anrechnung von Kost und
Logis auf den Lohn. Was wir aber machen, ist, das Verfahren der
Inrechnungstellung von Kost und Logis einfacher und transparenter zu
gestalten ‑ nicht mehr und nicht weniger. Es ist gut für die Betriebe,
dass wir das gemacht haben, und übrigens auch gut für den Zoll, der
jetzt wesentlich leichter kontrollieren kann.
(Beifall bei der SPD sowie bei
Abgeordneten der CDU/CSU - Zuruf des Abg. Klaus Ernst (DIE LINKE))
Und: Wir wollen eine
vierjährige Übergangszeit für die ohnehin jetzt schon geltende
Möglichkeit der kurzfristigen sozialabgabenfreien Beschäftigung
schaffen, in der der Zeitraum der Befreiung von Sozialabgaben von 50
auf 70 Tage verlängert wird.
Das alles wird den
Saisonarbeitern, aber auch den Erntebetrieben helfen. Aber es gibt hier
keine Ausnahme vom Mindestlohn. Die sogenannte Ausnahme für Erntehelfer
und Saisonarbeiter ist keine Ausnahme, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD sowie bei
Abgeordneten der CDU/CSU)
Kommen wir zu der sogenannten
Ausnahme für Zeitungsausträger. Auch hier gilt: Für sie gilt der
Mindestlohn. Ich hätte mir eine tarifliche Übergangsregelung gewünscht,
die die Sozialpartner miteinander aushandeln. Aber das ist nicht
gelungen. Deswegen legen wir eine gesetzliche Übergangsregelung vor.
Das ist übrigens der einzige Unterschied zu dem, was wir für andere
Branchen regeln, die es selber in die Hand nehmen und tariflich
regeln. Die sogenannte Ausnahme für Zeitungsausträger ist keine
Ausnahme. Sie sind von Anfang an im Mindestlohn, wie andere Branchen
auch.
(Beifall bei der SPD sowie bei
Abgeordneten der CDU/CSU - Zuruf von der LINKEN: Aber für einen
Hungerlohn!)
Ein weiterer Punkt, der immer
wieder kritisiert wird, ist, dass Langzeitarbeitslose den Mindestlohn
erst nach sechs Monaten bekommen sollen. Es gibt hier sehr viele
Befürchtungen, dass diese Leute jetzt ausgenutzt werden. Ich möchte
Ihnen einmal aus der Realität am deutschen Arbeitsmarkt berichten: Wir
finden kaum genügend Arbeitgeber, die überhaupt bereit sind,
Langzeitarbeitslosen eine Chance zu geben. Wir werden im nächsten Jahr
ein ESF-Programm auflegen, das die Akquise von Arbeitgebern, die
Langzeitarbeitslosen eine Chance geben, zum Thema hat, weil es so
schwer ist, sie zu finden. Das hat viele Gründe, die wir heute nicht
diskutieren können.
(Klaus Ernst (DIE LINKE): Aber
nicht den Lohn!)
In jedem Falle ist es eine
Sonderregel, die Chancen schaffen soll.
Ich gebe ehrlich zu: Wir wissen
nicht, ob es so funktioniert. Deswegen haben wir uns in der Koalition
vorgenommen, dass wir diese Regeln für Langzeitarbeitslose in zwei
Jahren auf den Prüfstand stellen. Ich gebe auch zu: Das ist eine
befristete Ausnahme. Aber vielleicht birgt sie für viele Menschen die
Chance, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
(Beifall bei der SPD sowie bei
Abgeordneten der CDU/CSU)
Nun komme ich zur Ausnahme für
Schüler bis 18 Jahre. Die Ausnahme für Schüler bis 18 Jahre ist
tatsächlich eine Ausnahme, und das hat einen guten Grund: Gerade
schwache Schulabgänger sollen nicht durch einen ungelernten Job davon
abgehalten werden, eine Ausbildung zu machen; dazu stehe ich.
(Zuruf von der LINKEN: So ein
Quatsch!)
Das, liebe Kolleginnen und
Kollegen, steckt also wirklich hinter den sogenannten Ausnahmen und der
einzigen wirklichen Ausnahme, die das Gesetz vorsieht.
Lassen Sie uns jetzt doch auch
mal darüber reden, was dieses Gesetz schafft, was es leistet, was es
verändert. Lassen Sie uns über den Kern und die wirkliche Substanz des
Gesetzes reden, liebe Kolleginnen und Kollegen. „Fleißig, billig,
schutzlos“ - so hat es mal ein kluger Kopf auf den Punkt gebracht.
„Fleißig, billig, schutzlos“ - das ist doch bisher die Realität für
Millionen Arbeitnehmer in Deutschland, und damit ist jetzt Schluss.
(Beifall bei der SPD und der
CDU/CSU)
Das Gesetz, das wir hier heute
verabschieden wollen, kann niemand ehrlich anders interpretieren. Der
Mindestlohn gilt flächendeckend, er gilt in Ost und West, er gilt für
alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Er bringt endlich anständige
Löhne für Millionen von Menschen, die fleißig arbeiten, aber bisher
billig abgespeist wurden. Wenn Sie demnächst bei einer netten Frau
einen Blumenstrauß kaufen, wenn Sie beim Callcenter anrufen, um eine
Auskunft zu bekommen, wenn Sie bei Ihrem Einkauf jemanden sehen, der
Waren in die Regale räumt, dann können Sie sicher sein: Hier überall
wird der Mindestlohn gelten.
Fast 4 Millionen Menschen
werden ab Januar besser schlafen, besser zurechtkommen, besser fühlen,
dass sich ihr Einsatz lohnt,
(Beifall bei der SPD sowie bei
Abgeordneten der CDU/CSU)
auch weil wir im Gesetz nicht
nur regeln, dass sie mehr Geld bekommen; übrigens für viele die höchste
Lohnerhöhung ihres Lebens. Wir regeln auch, wie wir den Mindestlohn
durchsetzen und kontrollieren wollen; denn der Mindestlohn auf dem
Papier nützt niemandem, er muss in der Wirklichkeit ankommen.
(Beifall bei der SPD sowie bei
Abgeordneten der CDU/CSU)
Deswegen werden wir 1 600 neue
Kolleginnen und Kollegen beim Zoll einstellen. Ich möchte
Finanzminister Schäuble ausdrücklich dafür danken, dass er das möglich
gemacht hat.
(Beifall bei der SPD und der
CDU/CSU)
Mit einer solchen Kontrolle ‑
das ist wichtig ‑ wird Wettbewerbsfairness geschaffen. Es darf nicht
sein, dass sich einige schwarze Schafe vor dem Mindestlohn drücken und
anderen, die den Mindestlohn zahlen, mit Dumpinglöhnen Konkurrenz
machen.
Ein weiterer Punkt, der zum
Kern und zur Substanz dieses Gesetzes gehört, ist die Stärkung der
Tarifautonomie. Wir haben die Allgemeinverbindlichkeit von
Tarifverträgen erleichtert und das Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für
alle Branchen geöffnet.
Mit der Verabschiedung dieses
Gesetzes geben wir den Mindestlohn übrigens in die Hände der
Sozialpartner zurück. Sie ‑ und nicht wir, die Politik; und das ist
auch gut so ‑ werden in Zukunft in einer Mindestlohnkommission die
Entwicklung des Mindestlohnes bestimmen; zum ersten Mal übrigens schon
ein Jahr früher als ursprünglich geplant.
(Beifall bei der SPD sowie bei
Abgeordneten der CDU/CSU)
Meine lieben Kolleginnen und
Kollegen, dass wir hier und heute den Mindestlohn verabschieden können,
dass wir diesen Schritt heute machen, ist ‑ und das muss an dieser
Stelle auch gesagt werden ‑ ein Verdienst und ein großer Erfolg der
deutschen Gewerkschaften.
(Beifall bei der SPD sowie bei
Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ich möchte einen ganz besonders
nennen, der sich jahrelang für diesen Mindestlohn eingesetzt hat. Er
ist heute mit vielen Kollegen unter uns: Michael Sommer, schön, dass du
da bist. Herzlichen Dank für dein Engagement!
(Beifall bei der SPD, der
CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben um dieses Gesetz gerungen, wir haben um dieses Gesetz
gekämpft. Ich bin überzeugt: Das Gesetz, das uns heute vorliegt, ist
gut geworden und ein notwendiger Schritt. Es schafft sozialen Frieden
und mehr soziale Stabilität, es schafft ein Stück mehr soziale
Gerechtigkeit in unserem Land.
Es ist wichtig und richtig,
dass wir ein festes Haltenetz nach unten spannen, dass wir endlich dem
Niedriglohnsektor einen Riegel vorschieben, dass Millionen Menschen
endlich ihren verdienten Lohn bekommen. Das ist moderne soziale
Marktwirtschaft im 21. Jahrhundert.
(Beifall bei der SPD)
Ich bitte jeden einzelnen
Abgeordneten und jede einzelne Abgeordnete um seine, um ihre Stimme. Es
ist eine Stimme für die, die hart arbeiten, eine Stimme für die
Tüchtigen, deren Arbeit endlich einen Wert bekommt. Jede Stimme für
dieses Gesetz ist ein Beitrag für mehr soziale Gerechtigkeit.
Ich danke Ihnen.
(Anhaltender Beifall bei der
SPD ‑ Beifall bei der CDU/CSU)
Vizepräsidentin Claudia Roth:
Vielen Dank, Frau Ministerin
Andrea Nahles. ‑ Nächster Redner in der Debatte: Klaus Ernst für die
Linke.
----
08.07.2014
TTIP-
Der Autor dieser Webseite stellt sich bekanntlich voll hinter die
Bedenken der recht und billg denkenden demokratischen Menschen. Deshalb
wird ein Film vom Bundestag-TV über Ttip aus dem Textarchiv des
Bundestag hier eingebunden, der mit 1:49 Minuten eine gelungene
Einführung gibt. Da der Code zum Einbetten ausdrücklich angeboten
wurde, dürfte die Rechtslage eindeutig sein:
Fundierte Kritik bekommen Sie auf der Webseite von Powershift, dem Verein, der kritische Positionen bereits den Abgeordneten im Film vom 19.02.2014 vortrug.
Nächstes Mal wird der Autor dann sich weiter auf TTIP einschießen..., aber die neueste Information vom heutigen Tage von Powershift,
dass die EU via TTIP an Fracking Gas und Öl will, welches aus Papieren
der Washington Post hervorgeht, ist doch wieder ein Hinweis, dass der
Normalbürger mit leeren Versprechungen abgespeist wird, während die
Wirtschaft skrupelos ohne Rücksicht auf die Umwelt die Weltregierung
via TTIP übernimmt...
07.07.2014 Bundestag versus Bundesrat
Ach ja, da war doch noch etwas, der Autor dieser Webseite kündigte an,
dass er einen weiteren Teil seines politischen Aktionismus
veröffentlicht. Diesmal wieder ein Brief an das Bundespräsidialamt, der
leider unbeantwortet blieb - ist nicht so schlimm, im ersten Brief im
Hinblick auf die materiellen Unzulänglichkeiten wurde alles gesagt: Der
Autor dieser Webseite zweifelte an, dass eine institutionelle
Diskriminierung vorliegt (Art. 3 GG) und ein Verstoß gegen Artikel 1
und 20GG per se.
Der Autor ist zuversichtlich, dass der Bundespräsident nach Art. 82 Abs
1 GG in seiner Prüfung auf die formelle und materielle Rechtmäßigkeit
seine Unterschrift verweigern wird und warum sollte der Autor dann noch
über ungelegte Eier weiterhin diskutieren?
Da stehen aber noch ein paar Fragen im Raum: Am 21.02.2013 gab es
schließlich eine Gesetzesinitiative nach Artikel 76 vom Bundesrat mit
der laufenden Nummer 136/13, die bekanntlich weder von der alten
Regierung bestehend aus CDU und FDP scheinbar nicht beantwortet wurde
und auch von der neuen Bundesregierung scheinbar nicht tot gemacht
wurde.
Mag es auch vielleicht eine politische Trickserei gewesen sein, da
keine Chance bestand den Antrag durchzusetzen, so entstand damals eine
glaubhafte Alternative eines Mindestlohngesetzes mit einer rechtlichen
Begründung, die sich grundlegend vom heutigen Gesetzentwurf entscheidet.
Es gilt frei nach Goethe: Die Geister, die ich rief, die werde ich nun
nicht mehr los! (Zauberlehrling).
Deshalb verfasste der Autor eine weitere Bittschrift an das
Präsidialamt, um zu prüfen, ob es richtig ist, wie mit dem Bundesrat
umgegangen wird. Diese Petition wie gesagt leider ohne Antwortbrief und
leider leistete sich der Autor wahrscheinlich inhaltlich einen Faux Pax.
Aber ich stehe zu meinem Wort und falls das nicht mit der Gesetzeslage
übereinstimmt: ich bin nur ein Bürger, der seine Bedenken vorträgt:
Betreffzeile:
Missachtung des Bundesrates im
formellen Gesetzgebungsverfahren
Textkörper
Sehr geehrter Herr
Bundespräsident,
Sehr geehrter Sachbearbeiter,
ergänzend zu meinen Hinweisen
in Bezug auf eine materielle Prüfung der Bundesdrucksache 18/1588 MiLoG
(läuft im ihren Hause unter dem Geschäftszeichen [ geht niemand
was an!]
- wurde zufriedenstellend beantwortet), möchte ich Sie nun auf meine
Bedenken hinsichtlich des verfahrensgemäßen Zustandekommen des Gesetzes
hinweisen.
Aus Art. 82 Abs. 1 GG leitet
sich ja das materielle und formelle Prüfungsrecht des Bundespräsidenten
ab. Nach den jüngsten Ereignissen Zweifel ich auch an den formellen
Voraussetzungen beim Zustandekommen des Gesetzes.
Am vergangenen Freitag
verkündete Frau Bundesarbeitsministerin Nahles in der Presse, dass es
weitere Ausnahmen vom Mindestlohngesetz (vermutlich nach § 22 MiLoG
persönlicher Anwendungsbereich, mit dem man beliebig weitere Gruppen
diskriminieren kann: nun also auch scheinbar Saisonarbeiter über
fragwürdige Regelungen und für einen Übergangszeitraum
Zeitungsausträger...?).
Dieses befremdet mich, da es im
Kern ja auch nach Frau Bundesarbeitsministerin Nahles um einen
"flächendeckenden Mindestlohn" geht.
Aus verfassungsrechtlicher
Sicht wäre es nach meiner Ansicht geboten, dass nach Artikel 76 Absatz
2 der Bundesrat vom Bundestag und nicht aus der Presse von solchen
gravierenden Änderungen erfährt und innerhalb von sechs Wochen dazu
nach Verfahrensregeln des Bundesrates eine Stellungnahme abgibt.
Kurze Begründung
1. Im Plenarprotokoll 922 vom
23 Mai 2014, Tagesordnungspunkt 8, Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung
der Tarifautonomie
(Tarifautonomiestärkungsgesetz)
(Drucksache 147/14)
sagt die das Bundesratsmitglied
Frau Dreyer:
"Malu Dreyer
(Rheinland-Pfalz): Guten Morgen,
Herr Präsident! Liebe Kollegen
und liebe Kollegin-
nen! Heute ist ein ganz
besonderer Tag.
Ich erinnere mich noch sehr
gut, wie ich im letzten
Jahr mit Unterstützung sehr
vieler hier anwesender
Kollegen und Kolleginnen für
den federführend von
Rheinland-Pfalz erarbeiteten
Gesetzentwurf zur Ein-
führung eines gesetzlichen
flächendeckenden Min-
destlohns geworben habe. Der
Deutsche Bundestag
hat jedoch in der letzten
Legislaturperiode leider
nicht mehr über ihn abgestimmt.
"
Meine Anfrage: Ist es Usus,
dass eingebrachte Gesetzesinitiativen des Bundesrates einfach
unbearbeitet im Raum stehen bleiben?
Dann wird einfach über eine
neue Gesetzesvorlage zur selben Thematik abgestimmt, ohne scheinbar
überhaupt die alte Gesetzesinitiative auf irgend eine Weise zu
bearbeiten oder formell abzuschließen.
Ich sehe darin
verfahrensrechtlich eine Missachtung des Bundesrates, der als
gleichberechtigter Partner in der Gesetzgebung eine Gesetzesinitiative
einbrachte, die scheinbar weder beachtet noch bearbeitet wurde.
2. In dem oben genannten
Plenarprotokoll 922 wurde die Drucksache 147/14 (MiLoG) erörtert, die
der Bundesdrucksache 18/1588 entspricht.
In dem Entwurf der
Bundesdrucksache 18/1588 wurde die Stellungnahme des Bundesrates als
Anlage 3 ab Seite 74 angefügt und dort steht als kleine Präambel:
"Der Bundesrat hat in seiner
922. Sitzung am 23. Mai 2014 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß
Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:"
Dieses entspricht meiner
Ansicht nach auch dem Geiste der Verfassung: Der Bundestag hält seine
erste Lesung und informiert den Bundesrat frühzeitig über den
vollständigen Entwurf der Bundesdrucksache, damit dieser eine
Stellungnahme abgibt, die dann in der zweiten und dritten Lesung nach
leichten Änderungen beschlossen wird.
Nun zaubert Frau
Bundesarbeitsministerien Nahles kurzfristig neue Abgrenzungen von
Gruppen bei dem Erhalt eines flächendeckenden Mindestlohns aus dem Hut
und bis zum heutigen Tag konnte ich nicht feststellen, ob
der Bundesrat überhaupt
ausreichend "auf dem Dienstweg" informiert wurde.
In der Plenarsitzung 922 lag
wie gesagt die Bundesdrucksache 18/1588 vom Bundestag bzw. die
inhaltlich übereinstimmende Drucksache 147/14 des Bundesrates vor.
Das heißt, dass der Bundesrat
wissentlich oder unwissentlich über eine in essentiellen Teilen
wichtige Bestandteile des MiLoG Gesetzes nicht auf dem offiziellen
Verfahrensweg informiert wurde und dieser somit zu einer
unvollständigen Gesetzesvorlage sein Votum (Stellungnahme) abgab.
Da der Bundesrat sich aus einer
Vertretung der Länder zusammensetzt, die eben in Plenarsitzungen ihr
Votum abgeben, müsste meiner Ansicht nach aus verfahrensrechtlicher
Sicht dem Bundesrat eine weitere Möglichkeit eingeräumt werden, eine
Stellungnahme zu den gravierenden Änderungen - der dann quasi in
wichtigen Teilen neuen Gesetzesvorlage in Bezug auf Abweichungen von
einem flächendeckenden Mindestlohn, wie er in § 1 MiLoG für "jede
Arbeitnehmerinnen und jeden Arbeitnehmer" gefordert wird - im Vorfeld
abzugeben.
Da am 04.Juli 2014 der
Bundestag bekanntlich das MiLoG beschließen wird, ist davon auszugehen,
dass der Bundesrat keine Stellungnahme mehr im Vorfeld nach der ersten
Lesung beziehen wird und damit die Bundesregierung und der Bundestag
den Bundesrat ein weiteres Mal wissentlich missachtet haben.
Mag das politisch bei einer
großen Koalition als unnötiger Ballast angesehen werden, aber
verfahrensrechtlich im Sinne der Verfassung ist das eine erforderliche
formale Prozedur, nach der sich der Gesetzgeber zu richten hat.
Nachsatz: Es tut mir Leid, das
ich ein zweites Mal meine Bedenken vortrage, verspreche aber, dass es
das letzte Mal ist, dass ich meine Zweifel äußere.
Ich kann aber nicht
nachvollziehen, dass der Umgang mit einer demokratisch legitimierten
Institution (Bundesrat) sich so gestalten sollte, dass Sie wie im Punkt
1 und 2 aufgeführt ignoriert und dadurch missachtet wird.
Der Vorstoß von Frau
Bundesarbeitsministerin Nahles sorgte in den letzten
Pressemitteilungen, bei den Gewerkschaften und Menschen, die recht und
billig denken, für Irritationen, da alle seriösen Menschen, Verbände
und Medien in der bisherigen Diskussion sich auf die Bundesdrucksache
18/1588 bezogen.
Ich halte dieses Verhalten für
stark abweichend von der üblichen Verfahrensweise und dem Bundesrat und
der Öffentlichkeit "kurz vor Torschluss" neue Passagen eines
Gesetzestextes zu präsentieren, die den Inhalt eines Gesetzes
gravierend verändern (in der kurzfristigen Analyse geht man nun von 3
Millionen Menschen aus, die von einem flächendeckenden Mindestlohn
ausgeschlossen werden, ein Umstand den man nicht einfach ignorieren
kann) und somit eine fundierte Erörterung im Vorfeld durch den
Bundesrat und die öffentlichen Medien verhindert wird.
Das ist ein Stil, der sich
nicht einbürgern darf, da der Pluralismus und die öffentliche
Diskussion von der Transparenz des Gesetzgebers lebt und auch im Sinne
der Ausgewogenheit im Sinne des Art. 76 Abs. 2 von Bundestag und
Bundesrat vor der zweiten und dritten Lesung erörtert werden sollte -
mit dem vollständigen Gesetzestext oder eben mit einer verlängerten
Frist, um den Bundesrat die Möglichkeit zu geben, zu den gravierenden
Änderungen eine Stellungnahme geben zu können.
Es wird also vorausgesetzt,
dass der Bundesrat mit allen Änderungen einverstanden ist? Gerade die
Erörterung im Vorfeld nach Art 76 Abs. 2 GG ist in der Verfassung als
Instrument vorgesehen, spätere Diskrepanzen zwischen Bundestag und
Bundesrat zu vermeiden, auch wenn zur Zeit eine große Koalition
herrscht, so sind unterschiedliche Meinungen der Länderkammer
(Bundesrat) und des Bundestages im Vorfeld im Geiste des Art 76 Abs. 2
GG zu klären.
Das, was ich hier als
"Missachtung des Bundesrates" beschrieben habe, könnte man deshalb auch
als ein formell ungenügendes Gesetzgebungsverfahren bezeichnen, da
nicht zu erkennen ist, dass der Bundesrat im Vorfeld ausreichend ins
Gesetzgebungsverfahren einbezogen wurde.
Mit freundlichen Grüßen
der Name des Autors
-----
Adresse des Autors und Telefon
Wird der Autor dieser Webseite weiterhin Briefe schreiben: Ja, aber
beim Bundespräsidialamt ist nun alles Pulver auf nationaler Ebene
verschossen: Aber bezüglich gerade der Saisonarbeiter gibt es ein paar
lustige europäische Institutionen, die sich bestimmt auf Hinweise über
die wettbewerbswidrige Subventionspolitik aus Deutschland freuen
werden...-:)
Puh, ich hoffe dass meine Englischkenntnisse zusammen mit dem
Google-Translator ausreichen, um halbwegs vernünftig die rechtliche
Situation zu beschreiben.
Da war doch noch was.., richtig, im Rahmen der Aufklärungspflicht wird
der Autor noch ein wenig Ausführungen über das transatlantische Freihandelsabkommen
hier erörtern, weil unsere Demokratie sich das nicht leisten kann und
damit meint der Autor nicht die chlorbehandelten Hähnchen,
sondern den Verlust von Sozialstaatlichkeit und
Menschenwürde per se...Einstweilen verweist der Autor dieser Webseite
von Attac und
bittet seine Leserinnen und Leser sich dort zu engagieren.
Der Autor dieser Webseite ist bekanntlich Einzelkämpfer für die
Demokratie, aber ich werde meinen Einfluss in parlamentarischer
Hinsicht ausloten...Es bleibt viel zu tun
Der Autor dieser Webseite zitiert ntv wörtlich, da solche Artikel
leider temporär sind und verschwinden...:
"
"Wir brauchen bessere Standards
in der Schiedsgerichtsbarkeit, unsere rechtsstaatlichen Regelungen
dürfen aber nicht ausgehebelt werden", sagte der SPD-Politiker.
"Der Investitionsschutz muss so
gestaltet werden, dass wir auch in Zukunft weiter Gesetze zur
Verbesserung bei Arbeitsschutz, Umweltschutz und Sozialstandards machen
können. Das muss ein dynamisches System sein." Im Antrag heißt es, das
Recht zur Gesetzgebung sei unverhandelbar."
Quelle: ntv, der Autor empfiehlt den vollständigen Artikel auf ntv :
http://www.n-tv.de/politik/Bundesregierung-will-TTIP-auch-bei-Spionage-article13163231.html
Mit wenigen Worten wird hier ausgedrückt, was TTIP bedeutet...,
eine Entmachtung demokratischer Institutionen und Teile der
Bundesländer sind in heller Aufregung. Ist unsere Demokratie noch zu
retten?
Die CDU bezieht eindeutig Stellung und ein weiteres Mal wendet sich der
Autor dieser Webseite mit Abscheu ab.
Ihr verkauft uns an den Neokapitalismus, Ihr lasst Euch und Euer Volk
ausspionieren und Ihr seid bereit als Handlanger der US-Regierung jede
wirtschaftliche Sanktion wie z. B. in der Ukraine zu tragen. Ihr
Unterstützt den deutschen Waffenhandel - wo habt ihr eigentlich
das "C" in Eurer Partei als Wert verdient und bei welchem
Pfarrer haben Eure Abgeordnete ihren Konfirmationsschein gemacht?
Ich bin Christ und nicht mehr bereit das Scheinchristentum der CDU zu
teilen. Vielleicht mögen zwei Stimmen weniger Euch nicht stören, aber
ich werde auch weiterhin alles daran setzen, andere Menschen von meinen
Ansichten im Geiste der Humanität, des Christentums und der Demokratie
zu überzeugen.
-----
19.07.2014 TTIP oder das GATT gar nicht!
Es ist geradezu unheimlich - alle Welt redet über Ttip (Transatlantic Trade and Investment Partnership)
- scheinbar auc h nicht zuletzt wegen der Ukraine Krise ( Stichwort G7 statt G8 - Anmerkung des Autors: Russland ist seid 2012 Mitglied von der WTO [Welthandelsorganisation], die "am 15. April 1994 aus dem General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) in der Uruguay-Runde nach siebenjähriger Verhandlungszeit gegründet"
wurde. "Am 1. Januar 1995 nahm sie ihre Arbeit in Genf auf. Die WTO ist
neben dem IWF und der Weltbank eine der zentralen internationalen
Organisationen, die Handels- und Wirtschaftspolitik mit globaler
Reichweite verhandelt.") -
und die Mütter aller Vertragsabkommen führt in
der öffentlichen Diskussion eher ein Mauerblümchendasein.
Dabei gilt: wer auf der Metaebene die Diskussion nicht führt, wird im
Detail immer nur einen Ausschnitt erkennen, ohne Hintergründe zu
verstehen. Daher empfiehlt der Autor den geneigten Leser zumindest bei
Google den Artikel über die Welthandelsorganisation zu konsumieren...
Das fängt dann schon damit an, wenn man die groben Ziele von GATT und
TTIP vergleicht und der oder die geneigte Leser/-in feststellt: Mit
TTIP wurde das Rad nicht neu erfunden und die Ziele sind fast
Deckungsgleich - bis auf eine Ausnahme: den Investorenschutz, aber dazu
kommen wir später...
Die Grobziele (4 Grundideen) von GATT sind:
1 das zentrale Verbot staatlicher Handelsbeschränkungen (Art. XI GATT)
2 zweitens die Festschreibung sowie die kontinuierliche Senkung von Zollsätzen (Art. II GATT)
3 die Meistbegünstigung (Art. I GATT)
4 die Inländerbehandlung (Art. III GATT)
Im Vergleich dazu hat Ttip zwei folgende Grobziele:
"Das Abkommen hat zwei zentrale Elemente:
• Marktzugang: Abbau von Zollschranken für Güter und Beschränkungen für
Dienstleistungen, verbesserter Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt und für
Investitionen
• Verbesserte
regulative Kohärenz und Zusammenarbeit,
etwa durch den Abbau
unnötiger regulativer Barrieren wie bürokratische Doppelanforderungen
" (Quelle: stellungnahme_eu_kommission-data.pdf, ANHÖRUNG DES
PARLAMENTARISCHEN BEIRATS FÜR NACHHALTIGE ENTWICKLUNG„CHANCEN UND
RISIKEN VON TTIP UNTER DEM ASPEKT DER NACHHALTIGKEIT“
AM 2. JULI, 18 UHR IM DEUTSCHEN BUNDESTAG , Seite 1
Wen es interessiert die rechtliche Grundlage für das "bilaterale
Abkommen zwischen Europa und der USA" wird folgend rechtlich im Zitat
aus demselben Dokument begründet:
2. Transparenz der Verhandlungen
Das
Freihandelsabkommen der EU mit den
USA wird nach den einschlägigen
Vorschriften des
Lissaboner Vertrags verhandelt. Gemäß
Artikel 218 Abs. 2 des
Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Rat (die 28
demokratisch gewählten Regierungen in der EU) der Kommission einstimmig ein
Verhandlungsmandat erteilt. Dieses "Mandat" beinhaltet Themengebiete, welche die
EU verhandeln
soll und es legt auch fest,
welche Themengebiete nicht in die
Abkommen aufgenommen werden sollen. Nach Artikel 207 Abs. 3 2. UA AEUV
sind der Rat und die Kommission insbesondere dafür verantwortlich, dass
Abkommen mit
internen Unionspolitiken und –regeln
vereinbar sind. Daran hält
sich die Europäische Kommission selbstverständlich.
Während der Verhandlungen informiert die Kommission regelmäßig den
handelspolitischen Ausschuss des Rates sowie den handelspolitischen Ausschuss
des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 207 Abs. 3 3. UA AEUV. Beide
Organe der
Union können im Austausch mit der
Kommission ihre politische
Bewertung über den Fortgang der Verhandlungen einfließen lassen. Es ist dem Rat
auch möglich, einstimmig das Verhandlungsmandat zu ändern.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere in Bezug auf
das EU-US Abkommen ein hochrangige Arbeitsgruppe beider Seiten vor der
Aufnahme der formalen Verhandlungen zu dem Schluss kam, ein umfassendes
Abkommen anzustreben, ohne vorab Themenbereiche auszuschließen, die für die
eine oder andere Seite sensibel sein könnte. Diese den Staats- und Regierungschefs
beider Seiten vorgelegten Empfehlungen bildeten die gemeinsame Ausgangsbasis
für die Verhandlungsführer
(http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2013/february/tradoc_150519.pdf).
Die Kommission strebt in diesen Verhandlungen größtmögliche Transparenz an. Sie
organisiert regelmäßige Veranstaltungen mit Vertretern der Wirtschaft, der
Gewerkschaften, der Verbraucherverbände und generell der Zivilges ellschaft, um
die Interessen und Bedürfnisse aller Betroffenen zu verstehen und dementsprechend
3
in den Verhandlungen reagieren zu können, und um über die Verhandlungen zu
informieren. Detaillierte Informationen über die Verhandlungen stellt die
Kommission auch auf der Webseite http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/
zur Verfügung. Hier hat die Kommission z.B. EU Positionspapiere veröffentlicht,
die auch in die Verhandlungen eingebracht wurden, wie etwa zuletzt im Mai 2014
zu fünf industriellen Bereichen (Chemikalien, Kosmetika, Kraftfahrzeuge,
Arzneimittel, Textilien und Bekleidung,
http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1078&serie=775&langId=de).
Ein "Factsheet" beschreibt die verschiedenen Transparenzinitiativen der
Kommission (http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2014/march/tradoc_152276.pdf).
Anfang
2014 hat die Kommission außerdem
ein pluralistisch besetztes Beratergremium
zu TTIP ins Leben gerufen, das
ein breites Spektrum von Interessen
vertritt. Diese
reichen von Themen der Umwelt, der Gesundheit, den Verbraucherund
Arbeitnehmerinteressen bis zu den
Interessen der Wirtschaftsverbände aus
verschiedenen Bereichen. Die Gruppe hat die Aufgabe, die Verhandlungsführer der
EU mit einer hochwertigen Beratung zu unterstützen. Sie soll dazu direkt mit dem
EU-Verhandlungsführer zusammenarbeiten und Zugang zu Verhandlungsunterlagen
bekommen (Pressemeldung der Kommission vom 27.1.2014,
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-79_de.pdf). Die Beratungsgruppe hat ihre
Arbeit aufgenommen. Die Tagesordnungen, Sitzungsberichte, Zusammensetzung
und Geschäftsordnung der Gruppe sind öffentlich
(http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/resources/).
Schließlich möchten wir darauf hinweisen, dass jedes Freihandelsabkommen in
Europa der
Ratifikation gemäß Artikel 218 Abs.
6 AEUV bedarf. Auf EU-Ebene
entscheiden sowohl der Rat gemäß den Verfahrensvorschriften es Arti kels 207 Abs.
4 AEUV als
auch das Europäische Parlament nach
Artikel 218 Abs. 6 (a) (v)
AEUV. Kommissar De Gucht hat weiterhin im Mai 2014 vor dem Bundesrat erklärt,
dass es sich sehr wahrscheinlich um ein gemischtes Abkommen handeln wird. Das
bedeutet, dass in Deutschland das Abkommen auch Bundestag und Bundesrat
vorzulegen ist.
Das Abkommen wird also den vollen parlamentarischen Ratifizierungsprozess
durchlaufen. Quelle wie o. a. S. 2-3
An den Ellenlangen Ausführungen zur Transparenz erkennt der
durchschnittliche Zyniker sofort: Transparenz wird großgeschrieben,
insbesondere seit öffentliche Medien und Teile der Politik gegen
TTIP aufbegehren...
Ein Ziel von GATT und TTIP, dass fast im Wortlaut von GATT und TTIP
übereinstimmt kann man mit wenigen Sätzen abhandeln und bietet dann
auch gleich einen schönen Übergang zu den rechtlich fragwürdigen
"Sondergerichtshöfen der Banken und Wirtschaft" - Verzeihung natürlich
neutral Schiedskommissionen, die natürlich die Judikative
unterlaufen und die Gesetzgebung (Legeslative)
reglementieren und damit die Grundpfeiler eines demokratischen Systems
teilweise entmachten - wie im o. a. Dokument schnell erörtern:
Der Abbau von Zollschranken. Dieser ist erklärtes Ziel von GATT. Hier
darf natürlich die Frage gestellt werden, ob ein Abkommen mit "28
demokratisch legitimierten Staaten der EU" von TTIP mit den USA nicht
ein wenig konträr zum Gedanken von GATT ist, deren 160
Staaten-Mitglieder sicherlich nicht erfreut sein dürften, dass durch
ein "bilaterales Abkommen" Zollschranken fast jedes identische 6
Mitglied von TTIP eine Sonderbehandlung erfährt.
In Wikipedia kann man dann auch Nachlesen, dass es sich bei TTIP um
eine Ausnahme vom Meistbegünstigungsprinzip handelt - um besseren
Verständnis vielleicht Mal eine kurze Erörterung im Vollzitat:
Grundsätze der Gleichbehandlung („Antidiskriminierung“)
Benachteiligungen beim Handel sollen im Wesentlichen durch drei Prinzipien verhindert werden:
- Nach
dem Meistbegünstigungsprinzip in Art. I GATT müssen Handelsvorteile,
die einem Vertragspartner gewährt werden, auch für alle anderen
Vertragspartner gelten. Im Widerspruch
zum Meistbegünstigungsprinzip steht das Prinzip der Reziprozität
(Gegenseitigkeit), das auch in einigen Regeln verankert ist.
- Nach dem
Prinzip der Inländerbehandlung in Art. III GATT müssen ausländische und
inländische Anbieter grundsätzlich gleich behandelt werden.
- Nach dem
Kontingentverbot sind mengenmäßige Beschränkungen bei Importen oder
Exporten grundsätzlich nicht zulässig.
Quelle: Wikipedia
Liest man sich diese Passagen so durch, dann herrscht erstmal Jubel,
weil TTIP ja eindeutig im Widerspruch zum Meistbegünstigungsprinzip
steht. Aber dann gibt es ja Gottseidank das Prinzip der Reziprozität,
dass sozialwissenschaftlich entlehnt ja ein altruistisches Prinzip ist
(uns Ttip-Gegenern kommen bei solchen Wortentstellungen eher die
Tränen...) und nicht anders als wieder einmal die verkappte
Formulierung im Sinne der Animal-Farm darstellt:
"Alle Tiere sind gleich - aber manche Tiere sind gleicher als die anderen"
In weiser Voraussicht, dass TTIP-Gegner nicht sinnlose Klagen wegen
Vertragsverletzungen klagen wird dann in Wikipedia auch präzise
ausgeführt:
"
Art. XIV erlaubt Ausnahmen vom Meistbegünstigungsprinzip.
Art. XII erlaubt Beschränkungen zum Schutz der Zahlungsbilanz.
Art. XIX erlaubt
Notstandsmaßnahmen bei der Einfuhr bestimmter Waren, um zu verhindern,
dass inländischen Erzeugern ernsthafter Schaden zugefügt wird. Diese
Ausnahme wurde unter GATT 1947 häufig angewandt, ist in GATT 1994
jedoch durch ein zusätzliches Übereinkommen stärker reglementiert.
Art. XXV:5 erlaubt unter
außergewöhnlichen, nicht vorgesehenen Umständen, dass eine
Vertragspartei von einer Verpflichtung befreit wird. Über eine solche
Ausnahme entscheiden die Vertragsparteien mit Zweidrittelmehrheit.
Art. XX regelt
allgemeine Ausnahmen. Unter dem Vorbehalt, dass es nicht willkürlich
stattfindet oder zu einer verschleierten Beschränkung des
internationalen Handels führt, dürfen die Vertragsparteien unter
anderem folgende Maßnahmen durchführen:
Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen;
Maßnahmen hinsichtlich der in Strafvollzug hergestellten Waren;
Maßnahmen zum Schutz nationalen Kulturgutes von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert.
Und unter bestimmten Bedingungen:
Maßnahmen zur Erhaltung erschöpflicher Naturschätze;
Maßnahmen zur Durchführung von Verpflichtungen im Rahmen eines zwischenstaatlichen Grundstoffabkommens;
Maßnahmen, die Beschränkungen der Ausfuhr inländischer Rohstoffe zur Folge haben.
Art. XXIV regelt Ausnahmen von Freihandelszonen und Zollunion
Quelle o. a. Wikipedia-Artikel
Tja, wen wundert es? Freihandelszonen sind erlaubt, aber wenn sich die
TTIP-Gegner ein wenig intensiver mit GATT beschäftigen würden, so
könnte man schon einige Punkte von TTIP in der Verträglichkeit mit GATT
anzweifeln. Da Organisationen wie Attac oder Powershift da mehr
bewandert sind, als der Autor dieser Webseite, ist es deren Aufgabe
hier nachzuhaken...
Zwischenbilanz
TTIP und 1/5 der Staaten, die ja GATT-Mitglieder sind, schließen
mit TTIP alle anderen GATT-Staaten inklusive Russland aus, was man
irgendwie schon als Diskriminierung auffassen kann, da es eben nicht um
den Vertrag zweier Staaten im Sinne des Prinzips der Rezipozität,
sondern vielmehr um den Zusammenschluss fast zweier Kontinente unter
Ausschluss aller Drittwelt-, Schwellen-,asiatischen,
afrikanischen....Länder bzw. Kontinente geht.
Die Aufweichung und Zersplitterung durch einzelne Verträge entspricht
keinem altruistischen Verhalten, sondern der
Wahrung der Interessen der Wirtschaft von Exportstaaten wie
Deutschland, die aus ihrer Wirtschaftsmacht heraus andere
Länder unter Druck setzen können und mit einer Salamitaktik GATT
unterlaufen.
"Deutschland als Exportnation hat
2014 136 Bilaterale Investitionsabkommen unterzeichnet, davon sind 127
in Kraft. Es nimmt damit vor der Schweiz und der Volksrepublik China
den Spitzenplatz ein. Die weitaus meisten sehen ein
Investor-Staat-Schiedsverfahren vor." Quelle Wikipedia
Dann gehen wir mal zurück zu Ttip, welches man ja auch als Nachfolger des gescheiterten MAI-Abkommens
(Multilaterale Abkommen über Investitionen) betrachten kann,
welches nicht zuletzt aus gründen mangelnder Transparenz scheiterte:
"Der Investitionsschutz im Rahmen des
MAI wurde von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung erarbeitet und wäre über den von der
Welthandelsorganisation gewährten Investitionsschutz hinausgegangen.
Das MAI sollte auch Nicht-OECD-Mitgliedern offenstehen.
Unter Ausschluss der
Öffentlichkeit begannen 1995 die Verhandlungen zwischen Wirtschaft und
Politik mit Einbezug der Entwicklungsländer. 1997 wurden sie durch eine
Indiskretion bekannt und zunächst in Kanada, den USA und etwas später
in Europa, unter zurückhaltender Berichterstattung der Massenmedien,
öffentlich diskutiert. Aufgrund des sich daraufhin formierenden
zivilgesellschaftlichen Widerstands wurde im September 1998 von 450
Vertretern multinationaler Konzerne eine Erklärung abgegeben:
„Die
Entstehung von Aktivistengruppen droht die öffentliche Ordnung, die
rechtmäßigen Institutionen und den demokratischen Prozeß zu
untergraben. […] Es müßten Regeln aufgestellt werden, um die
Legitimität dieser aktivistischen regierungsunabhängigen Organisationen
zu klären, die vorgeben, die Interessen großer Teile der
Zivilgesellschaft zu vertreten.“
– Geneva Business Dialogue
Die Verhandlungen wurden
trotzdem zunächst ausgesetzt. Im Dezember 1998 scheiterte das MAI am
Widerstand Frankreichs. Trotz des offiziellen Scheiterns wurden viele
MAI-Ideen seitdem in die Regelwerke der großen
Wirtschaftsgemeinschaften der Welt aufgenommen." Wikipedia o. a. Link
Tja, da wurde dann der Spieß umgedreht und die "Aktivistengruppen als
Feinde der Demokratie" entlarvt. und nur 16 Jahre später wird dann
wieder ein konspirativer demokratischer Putsch der
Wirtschaftsunternehmer und Banken von der Öffentlichkeit und
Aktivistengruppen (hoffentlich) verhindert...wir kritischen Bürger
scheinen eine gewisse Demokratieresistenz zu entwickeln...
Das ist doch ein schöner Übergang zu dem zweiten Primärziel der
demokratischen Bemühungen der Wirtschaftsunternehmen und Banken in Form
von der Erschaffung einer dann hoffentlich unabhängigen Justiz im
Geiste von TTIP, die mit der genialen Satzkonstruktion:
Verbesserte regulative Kohärenz und Zusammenarbeit, etwa durch den Abbau
unnötiger regulativer Barrieren wie bürokratische Doppelanforderungen
umschrieben wird. Das hört sich genauso gut wie nichtssagend an und
leider geht die öffentliche Diskussion nach Ansicht des Autors auch in
die falsche Richtung....
Bevor wir uns dem meist umstrittenen Punkt von TTIP - dem
Investorenschutz - und seiner "Gerichtsbarkeit" zuwenden, vielleicht
einmal wieder ein kleiner Ausflug zum bereits real bestehenden
"Sondergerichtshof" des GATT dem ICSD:
"Das Internationale Zentrum zur
Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (englisch International Centre
for Settlement of Investment Disputes – ICSID) ist ein internationales
Schiedsgericht mit Sitz in Washington, D.C., das der Weltbankgruppe
angehört. Es entscheidet und vermittelt vor allem bei Streitigkeiten im
Rahmen von bilateralen Investitionsschutzabkommen (BITs)." Wikipedia
Weiter wird in Wikipedia der Aufbau und die Organistation wie folgend beschrieben ausgeführt:
"Das ICSID besteht aus zwei
Hauptorganen – dem Verwaltungsrat (Administrative Council) und dem
Sekretariat, an dessen Spitze der Generalsekretär (Secretary-General)
steht. Seit dem 22. Juni 2009 übt dieses Amt die Kanadierin Meg Kinnear
aus. Der Verwaltungsrat besteht aus jeweils einem Vertreter aus jedem
Mitgliedsstaat. Seine Sitzungen finden unter Leitung des amtierenden
Präsidenten der Weltbank statt, der allerdings kein Stimmrecht hat. Zu
den Aufgaben des Verwaltungsrates gehören vor allem die Verabschiedung
von Verfahrensregeln, die Verabschiedung des Haushalts und die Wahl des
Generalsekretärs. Die Aufgabe des Generalsekretärs sind die Leitung und
Vertretung des ICSID. Außerdem hat er ein prima facie-Prüfungsrecht für
die Zulässigkeit neu eingereichter Klagen vor dem ICSID.".
Und im Zweck und Charakter des ICSID bekommen wir in Wikipedia gleich wieder die Überleitung zu TTIP:
"Zum Zweck der Schlichtung
entstandener Investitionsstreitigkeiten stellt das ICSID die
Verfahrensorganisation und -verwaltung, Räumlichkeiten und technische
Hilfsmittel für Investitionsstreitigkeiten zwischen Vertragsstaaten und
Unternehmen anderer Vertragsstaaten zur Verfügung.[10] Das ICSID tritt
also selbst nicht als Schlichter oder Mediator auf. Es unterstützt
lediglich durch Festlegung bestimmter Regelungen und Übernahme
administrativer Tätigkeiten die Durchführung von
Schlichtungs-/Mediationsverfahren im Bereich grenzüberschreitender
Investitionen. Das ICSID kann daher nicht als fester Gerichtshof
angesehen werden. Allerdings ist es in einen festen institutionellen
Rahmen eingebunden und hat eindeutige Verfahrensregeln. Es hält auch
eine Liste möglicher Schiedsrichter bereit, ein sogenanntes
„Panel“.[11] Die Vertragsstaaten des ICSID können je 4 Schiedsrichter
für diese Liste benennen, das ICSID benennt Weitere. Die Streitparteien
sind allerdings an die Liste nicht gebunden. Direkte inhaltliche
Regelungen zum Investitionsschutz enthält das ICSID-Übereinkommen
nicht.[12] Bilaterale Investitionsabkommen und
Investitionsschutzabkommen stellen derartige inhaltliche Regeln auf,
ebenso wie einige regionale oder sektoralen Wirtschaftsabkommen, etwa
im 11. Kapitel des NAFTA-Vertrages (s.Nordamerikanisches
Freihandelsabkommen) oder im Energy Charter Treaty (ECT, s. Vertrag
über die Energiecharta). Auch das geplante
Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, das TTIP
(Transatlantic Trade and Investment Partnership, s. Transatlantisches
Freihandelsabkommen), soll derartige Regeln enthalten."
Also wie ist das jetzt zu verstehen? Es existieren bereits Regelungen,
eigentlich ist das nur der Rahmen und der Inhalt wird von anderen
ausgestaltet, aber es gibt feste Verfahrensregeln. Das klingt konfus
und es wird eine neue zusätzliche Bürokratie an die Stelle der alten
gesetzt und jetzt kommt der Hammer: Schiedsurteile können durchaus
umgesetzt werden oder wie Wikipedia es so schön unter Wirkung ausführt:
"Der ergangene Schiedsspruch muss vom
Mitgliedsland unmittelbar und wie ein letztinstanzliches Urteil, das
durch eigene Gerichte des jeweiligen Staates ergangen ist, von dem
Staat umgesetzt werden.[13] Das ICSID-Übereinkommen berührt jedoch
nicht die Grundsätze der Staatenimmunität gegen Vollstreckungen.[14]
Ein Schiedsspruch kann annulliert oder aufgehoben werden, wenn schwere
Verfahrensfehler oder grundlegend neue Fakten entdeckt werden.[15] Die
Verhandlungen des Schiedsgerichts und der Schiedsspruch selbst bleiben
geheim, es sei denn, die beiden Parteien stimmen einer Veröffentlichung
zu. Diese Zustimmung erfolgt aber in der großen Mehrzahl der
entschiedenen Fälle und die Schiedssprüche können im Internet im
Volltext nachgelesen werden."
Das ist also die vielgepriesene Transparenz der geheimen Gerichtshöfe. Im "Rekordjahr" 2008 48 Anrufungen.
Mal ein Beispiel aus Wikipedia:
"Vattenfall klagte ebenfalls vor
einem Schiedsgericht gegen die Aufkündigung des Atomkonsenses im Rahmen
des Atomausstiegs nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima.[18] Anders
als bisweilen berichtet, richtet sich die Schiedsklage nicht gegen den
Atomausstieg als solchen. Es geht vielmehr um die Frage, ob die
Bundesrepublik das Gebot des „Fair and Equitable Treatment“ verletzt
hat, indem sie den Atomkonsens von einem Tage auf den Andern
aufgekündigt hat.[19]"
Der Autor warf den Grünen schon seit längerer Zeit vor:
Atomausstieg heißt ein wenig mehr als den Schalter umzudrehen. Wie
sieht es denn mit nachhaltiger Politik aus? Sorry, aber der
Atomausstieg und GATT hätte zumindest im letzten Wahlprogramm
ausführlicher behandelt werden müssen.
An die Bundespolitik allgemein: Wie kann man TTIP reinen Gewissens
befürworten, wenn man am Beispiel Atomausstieg schon sah, dass in
Zukunft die Politik gesellschaftsrelevante Entscheidungen
mit Milliardensummen nicht mehr durchsetzen kann?
Bevor wir uns dem eigentlichen Skandal zuwenden, vielleicht
einmal eine kurze Erklärung wie ungefähr ein "Verfahren" von TTIP
ungefähr auszusehen hat:
"Investor-state dispute settlement
(ISDS) ist ein Instrument des Öffentlichen internationalen Rechts,
welches einem ausländischen Investor erlaubt, gegen eine ausländische
Regierung (des "Gastgeberstaates") ein Streitbeilegungsverfahren
anzustoßen. Viele bilaterale Investitionsschutzabkommen sehen ISDS vor:
Wenn ein Investor aus dem Land "A" ("Heimatland") in einem Land "B"
(dem "Gastgeberstaat") investiert und beide einem ISDS zugestimmt
haben, und der Gastgeberstaat die dem Investor unter internationalem
öffentlichem Recht garantierten Rechte verletzt, dann kann dieser
Investor die Angelegenheit vor ein Schiedsgericht bringen. Wichtigste
Institution, die Infrastruktur und Regeln für solche Verfahren zur
Verfügung stellt, ist die ICSID. " Wikipedia
In der süddeutschen Zeitung wird der Aufbau kurz und schmerzlos in drei
Sätzen beschrieben, aber das ist noch nicht richtig real:
"Investor wie Staat bestimmen je
einen Schiedsrichter und einigen sich auf einen dritten. Das Trio
entscheidet, ob der Investor Geld bekommt. Nur Investoren können
Staaten verklagen, andersrum geht es im Normalfall nicht." Süddeutsche Zeitung, http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/investitionsschutz-im-freihandelsabkommen-ttip-europa-vor-gericht-1.1947266
Und da liegt dann auch der Hase im Pfeffer begraben: Da sitzen eben keine Berufsrichter, sondern Privatmenschen,
deren Entscheidungen über die Entscheidungen eines ordentlichen
Gerichtes gestellt werden. Die Judikative wird also von der Legeslative
in einem kleinen Putsch entmachtet und hat sich einem
Schiedsgericht unterzuordnen: In einem Rechtsstaat ein
absolutes NoGo, dessen Hauptmerkmal die Gewaltenteilung ist.
Vor einer "demokratischen Wirtschaftsanarchie" hingegen a la TTIP möge der deutschen Staat hingegen verschont bleiben.
Jetzt kommen wir jedoch zum eigentlichen Kernpunkt, der in der
öffentlichen Diskussion nicht stark genug herausgestellt werden kann:
Insbesondere die Banken sind Profiteuere von TTIP. Wieso denn das?
Banken sind Finanzdienstleister und Angesichts der Problematiken
Griechenland, Weltwirtschaftskrise und den Versuch von
Reglementierungen von Banken durch die europäische Union, kann am
Verstand der TTIP-Befürworter ernsthaft gezweifelt werden:
Auch im o. a. Artikel der Süddeutschen Zeitung geht unzweifelhaft
hervor, dass Praktiken der Banken im Zusammenhang mit dem
Griechenlandkonflikt eher als fragwürdig eingestuft
werden können. Risikogeschäfte wurden scheinbar im Bewußtsein
abgeschlossen, dass die Krise erstmal Verluste einbringen könnte, aber
am Ende der Staat haften muss. Dasselbe Spiel bei Unternehmen in
Zusammenhang von Solaranlagen in Spanien. Lesen Sie dazu den o. a. Link
der süddeutschen Zeitung.
Politik im Spiegel sagt dazu: "Es
ist daher nicht verwunderlich, wenn der Bundesverband deutscher Banken
„eine bessere Regulierungsabstimmung für die transatlantischen und
globalen Finanzmärkte“ im Rahmen von TTIP fordert. " Quelle: http://politik-im-spiegel.de/ttip-eu-kommission-vertritt-interessen-der-finanzlobby/
Über die Regulierung der Banken und den
Wechselwirkungen mit TTIP hört man in der öffentlichen Diskussion
leider nicht genug, obwohl deren Einfluss nicht einmal
abgestritten wird und wie beschrieben im o. a. Artikel die
"Bankenflyer" von scheinbar naiven Politikern im Gesetzeswerk
übernommen werden...
Naja, die USA mahnen zur Zeit gerade deutsche Banken mit astronomisch hohe Summen ab, die sich mit Freuden via TTIP zurückholen werden...
Fazit
Unternehmer und Banken - Hauptbetroffene der Wirtschaftskrise - , die
massivst während der Wirtschaftskrise unterstützt wurden oder unter den
Regenschirm des Staates zuflucht suchten, wollen nun
ein rundum-sorglos-Paket politisch durchsetzen - auf Kosten der Bürger
in den Staaten; hinter verschlossenen Türen; ohne Unternehmensrisiko
und im Wissen, dass lästige Entscheidungen im Bereich der Umwelt
von Atompolitik über moralische Bedenken in der
Gentechnologie bis lästige Umweltstandarts in die Quere kommen.
So die zynische Schlussbemerkung: Auch der Autor liebäugelte bereits
mit dem Gedanken den perfekten Menschen ohne Hirn zu züchten, was
ja dann im Namen des neuen Fair Trade dann möglich wäre oder eben bei
moralischen Bedenken 1 Milliarde an entgangenen Gewinn fällig wäre -
der Name dieses neuen Menschen wäre übrigens humanus politicus
europaniansus gewesen, aber den gibt es scheinbar schon und der liefert
uns gerade an TTIP aus und es ist zu vermuten, dass viele Abgeordnete
nach TTIP zumindest durch Vorlesungen oder führende Positionen in der
Wirtschaft zumindest nicht gänzlich als Verlierer bezeichnet werden
können...
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14.07.2014 Demenz
Die letzten zwei Artikel wurden temporär entfernt, weil sich jetzt
wieder alles in richtigen Bahnen bewegt und der Autor mit den
neuesten Entwicklungen zufrieden ist. Da ich jedoch emozional betroffen
bin, spare ich mir das Thema Altersdemenz auf und werde natürlich eine
Abhandlung mit Erfahrungsbericht als betroffener Angehöriger schreiben.
Das dann fundierter und ein wenig mehr geordnet. Ich bin in meiner
Überzeugung gegen ein komplettes abrücken von der Pharmazie ein
Stück abgerückt und bin zur Zeit für Medikamentiöse
Unterstützung. Alles läuft zur Zeit richtig, was aber einen langen Weg,
viele Gespräche, Ratschläge, hören von verschiedenen Meinungen bis zum
Nottelefon der Alzheimergesellschaft erforderte, um neue Ansichten zu
gewinnen und mein seelisches Gleichgewicht wiederzufinden.
Keine Sorge, die letzten Einträge und eine komplette Erurierung wird
folgen...sobald ich das Wechselbad der Gefühle verdaut habe und dann
wirklich wieder Freiräume entstehen...
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20.07.2014 kurze Erörterung über Verfassungsmäßigkeit vom Investorenschutz im Gleichheitsgedanken des Grundgesetzes und der EU
Der Autor dieser Webseite liebt bekannter maßen die Animalfarm und den
Kernsatz, wonach "alle Tiere gleich sind, aber manche Tiere gleicher
als die anderen" und dieser spiegelt sich im Artikel 3 GG des Grundgesetzes in
positiver Verhinderung von Diskriminierung mit den Worten "Alle
Menschen sind gleich" wieder.
Im Artikel 19 Abs 3 GG wird eine andere Spezies aus dem Menschenreich erwähnt:
richtig, die inländische juristische Personen:
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. Quelle
Fraglich ist nun, ob der Artikel 3 GG übertragbar ist, da ja dort irgendwo auch von Menschen die Rede ist -:)
In
der Rechtsliteratur scheint das jedenfalls der Fall zu sein, oder als
kleines Fallbeispiel ein Zitat aus einem realen Rechtsfall:
"Außerdem hätten das Bundesamt für
Justiz und das LG Bonn die Vorschriften der § 264 Abs. 3 i.V.m. § 290
Abs. 1 HGB in gegen Art. 3 Abs. 1, 19 Abs. 3GG verstoßender Weise
ausgelegt und angewendet, weil deren Rechtsauffassung zu
ungerechtfertigten Gleichheitsverstößen führe. Zum einen werde nach der
Rechtsansicht des Bundesamtes und des LG Bonn eine
Unternehmensgruppe mit einem ausländischen Mutterunternehmen gegenüber
einem Konzern mit inländischem Mutterunternehmen ohne
Rechtfertigungsgrund schlechter gestellt."
Quelle: Stellungnahme des
Arbeitskreises Bilanzrecht Hochschullehrer
Rechtswissenschaft*betreffend BVerfG 1 BvR 121/11
(Verfassungsbeschwerde der dGmbH zur Verfassungsmäßigkeit des § 264
Abs. 3 HGB), PDF
Die Uni Würzburg führt das dann im PDF noch ein wenig aus:
--Wesensmäßige Anwendbarkeit:
Grundrecht darf nicht an Qualifikationen anknüpfen,
die juristischen Personen fehlen, z.B. Menschenwürde
-> Jedenfalls anerkannt bei: Art 2 I, 3 I, 9, 12 I, 13, 14 I, 101 I, 103 I GG
Keine Sorge, unsere europäischen Freunde müssen dank Art 18 AEUV
(Diskriminierungsverbot) keine Benachteiligung fürchten, während unsere
amerikanischen Freunde leider eines Geburtsfehlers wegen (falscher
Staat) leider draußen bleiben...
Wieso denn jetzt Artikel 3 GG und TTIP, dass doch gerade die wirtschaftliche Diskriminierung aufheben will?
Tja, ziemlich einfach: Ein deutsches und ein amerikanisches Unternehmen
in derselben Branche wollen nun in Deutschland in ein Projekt
investieren und der böse Staat erweist sich wegen seiner sozialen oder
umweltverträglichen Politik als Zerstörer der Gewinnchancen im
Rahmen des Investitionsschutzes.
Das ISDS wird nun wie folgend beschrieben angewendet:
"Wenn ein Investor aus dem Land "A" ("Heimatland") in einem Land "B"
(dem "Gastgeberstaat") investiert und beide einem ISDS zugestimmt
haben, und der Gastgeberstaat die dem Investor unter internationalem
öffentlichem Recht garantierten Rechte verletzt, dann kann dieser
Investor die Angelegenheit vor ein Schiedsgericht bringen.
Wikipedia
Übersetzt: Das amerikanische Unternehmen beruft sich dann auf TTIP und
das deutsche Unternehmen würde dann ja wohl "leer ausgehen" (anders
behandelt werden vom Rechtsweg und Höhe der Entschädigung), weil es
sich ja
nicht auf das Schiedsgericht berufen kann - das riecht doch irgendwo
geradezu nach einer gewaltigen Diskriminierung...
Fazit: Es gehören eine Menge Vertragswerke auf den gerichtlichen
Prüfstand - "Investorenschutz" per se gehört nach Auffassung des Autors
auf den verfassungsmäßigen Prüfstand, weil er diskriminierende
Auswirkungen hat.
Wovon der inländische Investor träumt, wird für den ausländischen Investor zur Realität.
Große Konzerne werden teilweise abwandern, in anderen Staat
Briefkastenfirmen einrichten oder andere Konstruktionen erfinden, um in den Genuss
der vollen Rechte von TTIP zu gelangen - insbesondere wenn abzusehen
ist, dass man bei politischen Entscheidungen Gewinn machen kann.
In Zukunft werden wichtige politische Entscheidungen dann zu einer
neuen Variante eines Börsenspiels: Nicht nur Geldwährungen, sondern
auch politische Entscheidungen werden dann zum Spekulationsobjekt...
Das geschah scheinbar in Spanien bereits mit Solaranlagen, in der Griechenlandkrise..., beim Atomausstieg...
Wir
befinden uns in einem Rechtsstaat und keiner Bananenrepublik. Bei uns
gehören Verfahren vor Gericht und nicht vor eine Schiedskommissionen. Wir
behandeln auch unsere amerikanischen Gäste fair, aber der Primat der
Politik in einer sozialen Marktwirtschaft darf nicht unterlaufen
werden und inländische und ausländische Firmen haben unser Rechtssystem
anzuerkennen und da wir ein reiches Land sind, werden wir auch bemüht
sein, unsere Gäste angemessen zu entschädigen. Wer dieses anzweifelt
kann gerne in "sichere" Länder wie Irak, Syrien oder sonstwo hin
gehen, wo der Pfeffer wächst.
Jesus sagte sinngemäß: "Macht aus meinem Tempel keine Räuberhöhle" - ich aber sage euch: "macht aus unserer Demokratie kein Kaufhaus!"
Nachtrag: 21.07.2014
Viele Unternehmer denken, dass der Autor dieser Webseite nicht
wirtschaftsfreundlich sei - dem ist nicht so und deshalb gibt der Autor
gerne Informationen weiter, damit deutsche Firmen dann wenigstens
gleichberechtigt die Gewaltenteilung unterlaufen können. Hier also ein
kostenloser kleiner Rechtsexkurs:
Nach Art. 19 (4) GG heißt es: Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
Der rot markierte Text ist nun für deutsche Wirtschaftsunternehmen
interessant: Denn es gibt zwar einen rechtlichen Vorbehalt, aber nur,
wenn nicht besondere Verwaltungsgerichte oder Schiedsgerichte oder bürgerliche Gerichte zu entscheiden haben Quelle: Deutsche Verwaltungsrecht: Wilhelm Laforet, Auszug Google-Book im angegebenen Link.
Ihr könnt also nach Art. 3 wie oben beschrieben eine Gleichbehandlung
fordern, da es auch nach deutschem Recht zulässig ist - ansonsten wäre
TTIP und Schiedsgerichte nach dem Grundgesetz nicht zulässig!!!
Zwei unterschiedliche Verfahren - der Schiedsgerichtweg und Rechtsweg
auf denselben Sachverhalt und die damit verbundene Benachteiligung
deutscher Unternehmen bei Investitionen ist hingegen ein wenig grotesk.
Entweder Investorenschutz für alle oder keinen!!! Zwei unterschiedliche
Rechtswege für dasselbe Verfahren hingegen dürften hingegen schlichtweg
nach dem Gleichheitsgedanken unzulässig sein.
Was nutzt es da, wenn der Autor dieser Webseite behauptet, dass nach
Art 79 (3) GG iVm Art 20 (2) GG der Gesetzgeber die Gewaltenteilung
unter die Ewigkeitsgarantie setzte, wenn das GG sich seit Anbeginn mit
dem Art 19 (4) GG selbst unterläuft und lustige
Schiedsgerichte unsere ordentlichen Gerichte nach Art. 19 (4)
gleichzusetzen sind...Da werden Spielräume geschaffen, von denen der
durchschnittliche Neokapitalist nur Träumen kann...
Nach Ansicht des Autors ist es aus der kulturellen Entwicklung der
Gewaltenteilung ein Skandal, wenn (teilweise ausländische)
Privatpersonen zu einem Schiedsgericht berufen werden und die
Entscheidung eines Schiedsgerichtes über die Entscheidung eines
Gerichtes gestellt wird und dann der Spruch eines Schiedsgerichtes,
deren Sitz nicht einmal im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland
stattfindet und ausländische Investoren wie die Exekutive und
Legislative zu Outlaws macht, die nicht mehr von der unabhängigen
Judikative überwacht werden, nicht begründbar.
Da der Gesetzgeber aber scheinbar die Bedenken des Autors so nicht
teilt, so muss er dieser Argumentation des Autors dieser Webseite wohl
oder Übel zustimmen.
Nach Artikel 3 GG herrscht eine gravierende Ungleichbehandlung und der
Autor lädt natürlich dann auch alle deutschen Unternehmen ein, nach
bestem Wissen und Gewissen sich über die neu entwickelte Rechtslage zu
informieren und den deutschen Staat legal mit angemessenen Forderungen
im Schiedsgerichtverfahren außerhalb der mit Argusaugen überwachenden
Judikative auszuplündern.
Der deutsche Staat hingegen ist aufgefordert sich zu entscheiden: Entweder
folgt er der Argumentation des Autors pro Gewaltenteilung oder er darf
dem Wähler erklären, warum das unternehmerische Risiko in ganz
Deutschland im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes abgeschafft wird.
22.07.2014 Willkommen in Absurdistan (immer noch ein Nachtrag)
Ein empörter Bürger kritisierte heute den Autor sinngemäß, dass er sich
seine eigene Welt zusammenbastelt und seine Ausführungen so nicht
stimmten. Deshalb sieht sich der Autor genötigt, mit
Wikpedia ein wenig über ein Schiedsgericht im Rahmen des Grundgesetzes
zu schreiben, was sehr wohl genau einem Schiedsgericht nach a la TTIP
nach amerikanischen Vorbild entspricht, denn in Wikipedia kann
man schon unter dem Begriff Schiedsgericht lesen:
"Ein Schiedsgericht ist ein
juristisches Mittel zur Streitbeilegung im Rahmen eines
Schiedsverfahrens. Es handelt sich um ein privates Gericht, das allein
durch Abrede der jeweiligen Streitparteien zusammentritt und ein Urteil
(Schiedsspruch) ausspricht. Die Abrede erfolgt im Allgemeinen in
Vertragsform. Der Schiedsspruch ist für die Parteien in der Regel
rechtlich bindend und kann vor staatlichen Gerichten für vollstreckbar
erklärt werden. Die Zahl der Schiedsrichter kann von den Parteien
selbst bestimmt werden (in der Regel ein einzelner oder drei
Schiedsrichter). Neben der Zahl der Schiedsrichter ist auch die
Ernennung derselben meist Bestandteil des Vertrages zwischen den
Parteien.[1] Bei einem sog. Dreierschiedsgericht benennt normalerweise
jede Partei einen Schiedsrichter, die sich dann ihrerseits auf einen
Vorsitzenden verständigen; dieser wird Schiedsobmann oder einfach
Obmann genannt. Kommt eine Einigung nicht zustande, so wird der Obmann
häufig von einer Ernennungsstelle ernannt. Auch die parteiernannten
Schiedsrichter müssen unabhängig sein...."
und ein wenig weiter im Artikel unter Geschichte: "International
enthalten oft Investitionschutzverträge zwischen einen Ausländischen
Investor mit einem Staat eine Vereinbarung auf ein gemeinsames
Schiedsgericht."
Ja, der Autor dieser Webseite die verschiedenn Rechtskulturen gerne
vergleicht, kann mit Wikipedia unzweifelbar belegen, dass auch
internationale Schiedsgerichte einer angelsächsischen langen
Rechtskultur entsprechen:
"Schiedsgerichte,
die unabhängig von einem ordentlichen Gerichtsweg sind, sind keine neue
Erscheinung. Die moderne Schiedsgerichtsbarkeit lässt sich
zurückverfolgen zu den zwischen dem Königreich Großbritannien und den
USA im Rahmen des Jay-Vertrags eingerichteten Schiedsgericht,
das Fragen zum Grenzverlauf zum britischen Kanada regeln sollte. Als
Meilenstein der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit zwischen Staaten
gilt die Lösung der Alabamafrage durch ein Schiedsverfahren im Jahr
1872." Alle eben genannten Textausschnitte wörtlich aus Wikipedia aus der Erläuterung des Bgriffs Schiedsgericht
Natürlich vermeidet man im Sprachgebrauch das Wort
Schiedsgericht und spricht lieber über Investorenschutz,
Schiedskommission oder einfach TTIP.
Dabei vergisst man leider, dass außer England das Resteuropa sich nicht
zu Unrecht auf das Prinzip der Gewaltenteilung aus Frankreich beruft,
welches via Napoleon auch in eher unterentwickelten demokratischen
Staaten wie Deutschland den Einzug fand.
Lustig am Rande ist es, dass die Bundesregierung sich bei der
Ausrechnung der Verbesserung des freien
Wirtschaftsverkehrs durch TTIP sich ausgerechnet auf englische
unabhängige Gutachter beruft, die unzweifelhaft in derselben Kultur wie
die USA leben, immer noch nicht selbst den Euro eingeführt haben (das
größte Handelshemmnis in freien Handelsbeziehungen) und auch beim
NSA-Skandal als Schoßhündchen der USA fröhlich mit ihren Leitungen an
der Ausspähung der europäischen Freunde beteiligt waren...England
entschied sich schon lange gegen Europa...
Wie dem auch sei, fairer weise muss man sagen, dass John Locke und
Montesque sich im Rahmen der Aufklärung gegen den Geist des
Absolutismus auflehnten, aber dann muss man Wikipedia auch ein wenig
Ungenauigkeit vorwerfen, denn aus John Lockes Theorien entstand zwar
die amerikanische Rechtsauffassung ,
aber Montesque hat im Geist der Gesetze von 1748 die Gewaltenteilung
gefordert. Wenn dann unter Gewaltenteilung in Wikipedia beide in einem
Zug genannt werden, dann ist das nicht ganz korrekt: Montesque, also
ein Franzose beschrieb in seinem Werk ausführlich die Grundzüge der
Gewaltenteilung...
Was ist eigentlich mit Frankreich los? La Grande Nation. Eure Kultur
ist genauso betroffen wie die deutsche Rechtskultur? Ich kenne Eure
Verfassung nicht, aber ich dachte immer, dass da irgendwo ein Stück von
Gewaltenteilung drin steht...
Diese Webseite ist eine Kulturseite - nach wie vor - und bewegt sich
mit ihren Gedanken natürlich nach wie vor im unantastbaren
Verfassungskern mit seiner Ewigkeitsgarantie und primär ist damit nun
mal die Gewaltenteilung und Überwachung der Entscheidungen der
Executive und Legeslative gemeint.
Investorenschutz ist mit seiner Schiedsgerichtbarkeit der Anfang der
Ausschaltung der Judikative bei der Überprüfung der Entscheidungen der
Exekutive.
Der Staat in Deutschland hat in diesen Sommer sich einmal zurückgezogen
(Mindestlohn, wo eine Art Schiedskommission die Höhe des Mindestlohns
unverbindlich bestimmt und mit TTIP wird die Judikative
unterlaufen).
Ich wehre mich durch diese Publikationen als Vertreter der Rechtskultur
des christlich europäischen Landes gegen einen
Rechtskulturimperialismus aus England und der USA, der meiner
Auffassung und kulturellen Identität nicht entspricht und im
Grundgesetz ausdrücklich unter dem Schutz der Ewigkeitsgarantie steht.
Und damit diene ich scheinbar dem deutschen staatsvolk mehr, als das,
was sich zur Zeit europäischer Politiker schimpft...die irgendwo auch
scheinbar schlichtweg Rechtskulturbanausen aus europäischer sind...
----
24.07.2014 Wenn der Hahn das zweite Mal kräht...
Kenner der Bibel wissen worauf der Autor anspielt: Kein anderer als
Jesus Christus wurde von Petrus drei Mal verleugnet, bevor der
Hahn drei Mal krähte.
Gerade drohte unsere Kanzlerin ein weiteres Mal Wirtschaftssanktionen
an Russland an und es dürfte abzusehen sein, dass Russland adäquat
reagiert. Der Autor dieser Webseite stellte seine Berichterstattung
über die Ukraine-Krise einstweilen ein, weil im Propagandakrieg des
Westens und Ostens die Wahrheit weitergehend auf der Strecke bleibt und
sich der Autor dann doch lieber mit handfesten Maßnahmen
auseinandersetzt, als jedes Opfer des Krieges zwischen Separatisten und
ukrainischer Regierung zu bewerten.
Der Thronfolger Franz Ferdinand wurde also erschossen...nein, das ist
jetzt annähernd 100 Jahre her und diesmal muss ein Flugzeugabschuss
herhalten, um Europa einen Rechtfertigungsgrund für weitere Maßnahmen
zu liefern, in dem unbestritten Europäer saßen, was in Europa dann mit
Staatstrauer öffentlich zelebriert wurde und mal wieder die
Unmenschlichkeit der Separatisten und deren russischer Förderer
dokumentiert: Das amerikanische Sicherheitsgesellschaften Seite an
Seite mit der ukrainischen Regierung in der Ukraine Menschenleben
auslöschten, kann dabei schon in Vergessenheit geraten...
Der Autor bezichtigt ja bekanntlich die westliche Welt, es auf eine
Konfrontation im kriegerischen Sinne hinauslaufen zu lassen, ohne
verstehen zu können, wer nach einem III Weltkrieg profitiert...
Bekanntlich werden die Verhandlungen von TTIP naturgemäß ohne Russland
durchgeführt und G8 ein Stückweg unterlaufen - oder heißt das jetzt
neuzeitlich G7?
Da ist es an der Zeit mal wieder auf eine Option hinzuweisen, die der
Autor dieser Webseite nach der Wahl und vor der Bildung der großen
Koalition propagierte: Eine Linkskoalition in Deutschland.
Ja, die Idee aus der Thinkfactory des Autors starb letztlich an der
Mitgliederbefragung in der SPD, wo 75 % der Wähler einer großen
Koalition zustimmten, weil als Alternative nur der Rücktritt der
SPD-Führung zur Wahl gestanden hatte (wohlgemerkt wurde die Option zur
großen linken Koalition nie abgestimmt).
Genau der Umstand, dass eine linke Koalition nie abgestimmt wurde,
könnte jetzt zum politischen Vorteil werden: Es wäre nicht einmal ein
Betrug, da die große Koalition verwirklicht wurde und über die Option
einer gesammelten Linke nie richtig verhandelt wurde...
Warum wird dann diese Idee wieder aus der Mottenkiste geholt?
Der Autor dieser Webseite steht nach wie vor hinter Europa - trotz
seiner Schwächen und die größte Schwäche scheint zu sein, dass TTIP
durch Lobbyisten der amerikanischen Konzerne über die Kommission und
den nordamerikatouren Schußhündchen der Exportnationen England und
Deutschland ausgeliefert wird, während das Parlament eher ein
Schattendasein führt.
Das Konstrukt von Europa erlaubt es nicht, einen demokratischen
Wirtschaftsblock aufzubauen, der ein höheres Bruttoinlandsprodukt als
die USA besitzt.
Nun lässt sich Europa wie das Schwellenland Mexiko im Rahmen von NAFTA
einen Vertrag mit den USA aufdrängen, der überwiegend Vorteile für die
USA bringt: Sei es der unsinnige Investorenschutz bis hin zu den
amerikanischen Standards, die z. B. in der Baubranche erschreckend
niedrig sind.
Sorry, aber die Vorteile für deutsche Unternehmen sind im Gegenzug
verschwindend gering und in der öffentlichen Diskussion wird
wissentlich oder fahrlässig die Unwahrheit behauptet.
Als Beispiel mal das Vergaberecht von öffentlichen Aufträgen in Wikipedia:
"Wesentliche
neue Impulse bekam das Vergaberecht durch das „Government Procurement
Agreement“ (GPA)[1] (auf deutsch: Regierungsbeschaffungsabkommen), das
am 1. Januar 1996 in Kraft trat.
Das Government Procurement
Agreement ist eine Vereinbarung der Europäischen Union und 13 weiteren
Mitgliedern der Welthandelsorganisation (das sind Kanada, Hong
Kong-China, Island, Israel, Japan, Korea, Liechtenstein, die
niederländische Karibikinsel Aruba, Norwegen, Singapur, Schweiz,
Taiwan, USA) über die diskriminierungsfreie, transparente und rechtsstaatliche Vergabe von öffentlichen Aufträgen.
In dieser Vereinbarung ist die Auftragshöhe ab der die Regeln gelten
sollen - die sogenannten Schwellenwerte -, in „Special Drawing Rights“
(SDR) -auf deutsch: Sonderziehungsrechten (SZR) zum Beispiel 200.000
SZR für Lieferleistungen und 5.000.000 SZR für Bauleistungen,
festgeschrieben. Hier sind auch die Fristen für die Bearbeitung der
Angebote und Modalitäten für die Veröffentlichung der Ausschreibungen
sowie der Ausschluss von Bietern wegen Korruption, Geldwäsche oder
Unterstützung einer terroristischen Vereinigung geregelt. Im Gegensatz
zur Auffassung im deutschsprachigen Raum wonach die Bieter keinen
einklagbaren Rechtsanspruch auf ein fehlerfreies Vergabeverfahren
haben, wird hier für die Bieter ein Klagerecht vor einem unabhängigen Gericht auf Einhaltung der Vergaberegeln festgeschrieben."
Es gibt immer noch Teile der Presse, die dann behaupten,
dass durch TTIP deutsche Unternehmen mehr staatliche Aufträge in den
USA bekommen oder wie der Sternenhimmelstuermer es gerade mal wieder
lesen musste als Beispiel angeführt wird, dass "ein deutscher
Unternehmer dann eine Brücke in Los Angeles bauen kann..."
Das geht dann in Europa wieder mit einem Gericht. Aha, Schiedsgerichte wurden im GAP in Europa vermieden - warum wohl?
Wie dem auch sei....
Der Autor findet es an der Zeit im Geiste von Willy Brandt mehr
Demokratie zu wagen und findet es an der Zeit, einen unblutigen
demokratischen Putsch erneut durchzuspielen mit der Folge der Abwahl
von Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel, was ja auch ein erklärtes Ziel der
SPD war.
Die zwei wichtigsten Argumente werden dann hier noch einmal kurz niedergeschrieben und durch ein drittes Argument ergänzt:
1. Die Ukrainekrise könnte in einem friedlichen neuen unvorbelasteten
Rahmen diskutiert werden. Die Krim gehörte unstreitig lange Zeit zu
Russland und man könnte eine internationale Truppe mit Beteiligung von
Russland die Separatisten entwaffnen und vielleicht auch über
Autonomiegebiete sprechen.
Deutschland braucht den russischen Handel und Rohstoffe, weil alles
andere in Atomenergie, Fracking oder ? mündet. Gegen Russland zu ziehen
bedeutete für alle europäischen Kriegsherren hingegen den
Untergang...wann lernen wir aus unserer Geschichte?
Die Welthandelszahlen sehen 2013 zwischen Deutschland und USA und Deutschland Russland wie folgt aus:
Exporte
Mit 88,38 Milliarden Euro Exporte in die USA belegt die USA hinter Frankreich den zweiten Platz.
Quelle
Mit ca. 36, 6 Milliarden Euro Handelsvolumen mit Russland (dabei
14,4 % Handelsvolumen Verlust zum Vorjahr krisenbedingt...) sehr
viel geringer Quelle
Importe:
2013 wurden aus den USA ca. 48,5 Milliarden Euro Waren importiert und aus Russland Waren im Wert von 40,41 Milliarden Dollar. Quelle
Unstrittig herrscht zur Zeit ein Missverhältnis in der Handelsbilanz.
Deutschland könnte jedoch im Wachstumsmarkt Russland weitaus mehr
zulegen...
Ein dritter Weltkrieg oder kalten Krieg kann sich das exportabhängige
Deutschland nicht leisten. Das russische Gas garantiert unseren
Atomausstieg und vorläufig gibt es keine Alternativen, die auch
umweltverträglich sind...
2. Verhinderung von TTIP
Dieser Argumentationsstrang muss nicht wiederholt werden, da er sehr stark in den letzten Abhandlungen eruiert wurde:
a) Gefahr der unabhängigen Gerichtsbarkeit (Investorenschutz) und Verhinderung von politischen Entscheidungen
b) Senkung von Lebensmittelstandards: z. B. Genetik, Hormone in Fleisch
c) Benachteiligung anderer Drittweltländer
3. Ein weiteres Argument ist der NSA-Skandal, der in TTIP durch den Umgang mit persönlichen Daten besondere Brisanz erfährt.
Dem Autor fällt bei seinem Recherchen immer auf, dass in Bezug mit
SPD-Skandalen er weitaus mehr Informationen im Netz erhält. Im Fall
Edati kamen die Informationen aus Kanada und der letzte Drogenskandal
passiert natürlich in der SPD...
Der Autor dieser Webseite will keine Kinderschänder oder
Drogenkonsumenten decken, aber da der Bundestag nun einmal einen
repräsentativen Durchschnitt von unserer Gesellschaft darstellt ist es
schon merkwürdig, dass die SPD-Skandale öfter vorkommen...Bild und Welt
machen haben schon vor dem Propagandakrieg zwischen USA und Russland
merkwürdig viel Propaganda auch in Sachen Wirtschaft gemacht, obwohl
der Welt-Journalismus eindeutig weniger ausgeglichen ist...
In wie weit führen amerikanische Geheimdienste eine Rolle bei den
Verhandlungen um die Freihandelsabkommen? Man darf annehmen - eine
große Rolle...
Der Autor dieser Webseite meint nun, dass TTIP und Ukrainekrise nun
durchaus eine neue Überlegung der lage rechtfertigen: Nur so ein Tipp
an Herrn Gabriel: Die Kanzlerin hat die höchsten Beliebtheitswerte, so
dass eine SPD-Kanzlerkandidatur sehr aussichtslos wäre. Die SPD hat
zusammen mit PDS und Grüne eine satte Mehrheit.
Verhinderer des dritten Weltkrieges und Retter der Demokratie durch Ablehnung von TTIP.
Die Stimmung ist gegen TTIP. Mit nur zwei Punkten, wo die anderen Parteien inzwischen mitziehen werden...
...denn die Grünen können sicher eher mit einer linken Koalition leben,
als mit TTIP. Nach alledem, was dieser angeblichen
Umweltpartei durch TTIP zugemutet werden würde, könnten Sie einer
linken Koalition nur schwer ablehnend gegenüberstehen, ohne in eine
tiefe Glaubwürdigkeitskrise zu verfallen.
Die Linke wird dieser Koalition per se zustimmen, da dieses Ihre
Eintrittskarte in die politische große Welt ist. Reglementierung von
Banken (unter TTIP fast nicht mehr möglich), Verhandlungen mit Russland
mit einem Außenminister der Linke (die sind zweit stärkste Macht in
dieser Koalition).
Teile der Wirtschaft wollen keine Sanktionen. Deutschen kleinen
Unternehmen bringt der Investorenschutz gar nichts, da nur Konzerne mit
teuren Anwälten in langwierigen Prozessen dem Staat abpressen.
Dann könnte man auch nochmal die Riesterrente auf den Prüfstein
stellen, weil dieses so gesehen ein Vorläufer von TTIP war: Die
Daseinsvorsorge wurde privatisiert und der Autor behauptet immer noch
das ist US-amerikanisch unsozial und auch amerikanische Firmen
profitieren von diesem Einschnitt in den Sozialstaat...
Linke aus dem konservativen Lager wie der Autor dieser Webseite würden
diesem linken Aufbruch mit Sympathie gegenüberstehen: Ihr werdet dann
abgelöst werden, wenn sich die konservativen auf Werte besinnen, die
nicht durch den Neoliberalismus geprägt sind -:)
Fazit
Der Autor schlägt eine unblutige demokratische Übernahme durch die
linken Parteien als Ausweg aus den alternativen Szenarien, die
uns in eine neoliberale Konzerndiktatur führen.
Das Ziel muss dabei ein starkes Europa mit einem reformierten
europäischen Parlament sein, in dem die Banken reguliert sind und
Konzerne den Rechtsweg vor ordentliche Gerichte gehen.
Europa muss ein eigenständiger Block und Vermittler zwischen den zwei
anderen Machtblöcken werden, ohne dass deren Politiker uns an den einen
oder anderen Machtblock verkaufen
Das ist das, was der Autor dieser Webseite als visionäre Politik
bezeichnet. Nebenbei bleibt der Weltfrieden erhalten. Das ist keine
Utopie.
Der Autor fordert aus pragmatischer Einsicht Herrn Gabriel auf, diese
Option zu erwägen. Er ist leider der einzige mit genug Charisma, diesen
politischen Weg einzuschlagen.
Warum krähte der Hahn nun zweimal? Weil ihr nun nach der zweiten
Mahnung Eure Sache in der großen Koalition verleugnet wider besseren
Gewissens, lieber Führungskader der SPD.
Ihr ward Wahlsieger, benehmt Euch nun auch so und zieht den Karren aus
den Dreck, bevor Ihr Euch durch Euer Handeln an der Demokratie
versündigt!
Denn wenn der Hahn dreimal kräht, dann werdet Ihr diese Demokratie
verraten haben. Der christliche Autor dieser Webseite kämpft um jede
Seele, um die es sich lohnt und hat bei seinen christlichen
Glaubensbrüdern und Schwestern jede Hoffnung aufgegeben, da man
Menschen bekanntlich an den Taten misst...
Der Sternenhimmelstuermer wird Euch nochmals ermahnen, aber dann wird
die Situation nicht so komfortabel sein wie jetzt und selbst der Autor
bezweifelt dann, dass Ihr dann die Kraft habt die Demokratie und den
Frieden in unserer Welt zu retten...
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25.07.2014 Ist TTIP ein konstruktives Misstrauensvotum wert?
Der Autor spricht in martialischer Rhetorik gerne über einen "
demokratischen Linksputsch" oder im Geiste Willy Brandts von mehr
Demokratie wagen, wenn er SPD, Grüne und Linke dazu
auffordert, die große Koalition zu stürzen.
Das schreckt natürlich das Bürgertum ab und deshalb sei ein politischer
und verfassungsrechtlicher Diskurs in das letzte Jahrhundert
erlaubt, um zumindest den jüngeren Lesern zu verdeutlichen, dass
das sogenannte Mißtrauensvotum dem Geist unseres Grungesetzes
entspricht.
Dazu erstmal ein Blick in Wikipedia und von dort auch gerne den Art 67 GG im Wortlaut:
Artikel 67
(1) Der Bundestag kann dem
Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er mit der
Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den
Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der
Bundespräsident muss dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten
ernennen.
(2) Zwischen dem Antrag und der Wahl müssen 48 Stunden liegen.
Noch irgendwelche Fragen Herr Sigmar Gabriel? Der
Sternenhimmelstuermer fuegt noch süffisant hinzu, dass sich die CDU in
der Geschichte des letzten Jahrhunderts zweimal dieses höchst
demokratischen Mittels bediente: Einmal Herr Barzel, der kläglich
scheiterte und dann Herr Helmut Kohl, der zu einem der am längsten
Kanzler unseres Staates wurde, mit russischen Präsidenten
eine Männerfreundschaft pflegte und so die deutsche "Wiedervereinigung
(eigentlich Vereinigung) herausschlug.
Als Abgrenzung hierzu ist im übrigen der Artikel 68 GG zu sehen, den man auch als Vertrauensfrage bezeichnet, aber Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel würde wegen TTIP nie auf die Idee kommen, eine Vertrauensfrage zu stellen:
Artikel 68
(1) Findet ein Antrag des
Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung
der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der
Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig
Tagen den Bundestag auflösen. ²Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald
der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen
Bundeskanzler wählt.
(2) Zwischen dem Antrag und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen.
Ja, die Vertrauensfrage wird vom Bundeskanzler, das konstruktive Misstrauensvotum vom Bundestag gestellt.
Helmut Kohl erlangte wie gesagt durch das Wechseln der Abgeordneten der
FDP über ein konstruktives Misstrauensvotum die Macht. Liebe SPD, ist
da nicht irgendwo auch eine alte Rechnung offen? Dann stellte
bekanntlich Willy Brandt eine unechte Vertrauensfrage und wurde in der
folgenden Wahl Sieger -:) Der war halt mutig und sich seiner Sache
sicher, aber so "viel Mut" fordert der Autor dieser Webseite gar nicht
von der SPD ein - die wahrscheinlich trotz hervorragender Argumente bei
den jetzigen Umfragewerten für die Kanzlerin eingehen würde, weil Teile
unserer Gesellschaft alternativlos unglücklich mit der GROKO sind...
Manchmal kann man doch von den Konservativen etwas lernen. Bei uns ist
so was im Repertoire der Machterhaltung eine demokratische Subroutine
-:) Über 90 % der dummen Masse der SPD-Wähler versteht ja nicht einmal
den letzten Satz...
Daher nochmal die eigentlich unnötigen folgenden Ausführungen kurz und prägnant:
Es gibt gerade mit TTIP und der Ukrainekrise zwei Themen, die die
Zukunft unserer demokratischen Gesellschaft bestimmen. Es werden
Weichen gestellt: Das transatlantische Abkommen ist nicht mehr oder
minder die Unterwerfung in eine Konzerndiktatur: Hormonfleisch,
Gen-Nahrungsmittel, Aufgabe des Vorsorgeprinzips bei der Zulassung von
Neuprodukten, Verlust von Kennzeichnungspflicht, keine Bankenregulierung oder
Schiedsgerichte, deren Gestaltung nicht unbedingt im Einklang mit der
demokratischen Tradition der europäischen Staaten vereinbar ist...
Wenn das keine Richtungsentscheidung ist, was dann?
Dann der Ukrainekonflikt, dessen Lösung nicht gerade mit den
friedenspolitischen Gedanken der Sozialdemokratie aus dem letzten
Jahrhundert übereinstimmt. Ja, wir brauchen neue Ostverträge, aber
keinen kalten bzw. heißen Krieg mit Russland.
Die SPD, Grüne und Linke sind hinter vorgehaltener Hand doch mit der
Situation unzufrieden. Gabriel macht keinen Hehl daraus, dass ihn der
Einfluss amerikanischer Unternehmen stört - oder ist das alles nur Show?
Der Mythos Merkel kann zu Recht durch TTIP gebrochen werden und dafür
die erste große Linksfraktion ganz legal und unblutig die Macht
übernehmen - ohne Neuwahl!
Der Autor weist darauf hin, dass die Linksparteien nach wie vor einen
Grand in der Hand halten, aber einen Null ouvert spielen. Ihr
ward Wahlgewinner und habt immer noch im Bundesrat und Bundestag
die Mehrheit!
Nun bekommt ihr auch noch freihaus ein politisches Thema serviert, dass eine Richtungsentscheidung erfordert.
Da kann der Autor nur noch in der Analyse schreiben: Die SPD ist nicht
einmal in der Lage einen Elfmeter zu verwandeln, auch wenn der Torwart
schon längst während des langen zögerns friedlich vor dem Tor
eingeschlafen ist...Dann geht mal nach der nächsten Wahl schön in die
Opposition und bleibt alternativlos unglücklich..
Nactrag
Es gibt natürlich die Alternative, dass die SPD einfach die Politik der
Kanzlerin nicht mehr unterstützt. Dann müsste die Kanzlerin die
Vertrauensfrage stellen und SPD und Grüne könnten auf einen Wahlsieg
hoffen. Der Autor zweifelt aber am Erfolg dieser Alternative: In
Krisenzeiten würde das verängstigte Kleinbürgertum eher die Kanzlerin
wiederwählen. Das hat nichts mit der Richtigkeit ihrer Politik zu tun,
sondern eher mit der Ängstlichkeit des politisch desinformierten
Volkes, dass manchmal eher zum Glück gezwungen werden muss-:)
Die Bundeskanzlerin zieht übrigens umgekehrt bei einer Vertrauensfrage
den kürzeren: Denn der o. a. rot unterstrichenene Satz sagt aus,
dass das Recht zur Auflösung des Bundestages erlischt, wenn
der Bundestag einen neuen Bundeskanzler wählt. Die SPD hat in
Sachen konstruktives Mißtrauensvotum oder Vertrauensfrage immer die
besseren Karten, wenn Sie gewillt ist, eine Rot-Rot-Grüne Karte
zu ziehen..., aber der SPD Kartenspieler scheint sich eher
selbst totzumauern - das ist beim Skat jedenfalls eine Unsitte...
Konstruktiv ist das Misstrauensvotum übrigens, weil für die
Regierungsnachfolge gesorgt ist, die dann wohl fast unbestritten
Bundeskanzler Sigmar Gabriel hieße, oder platt ausgedrückt: die Königin
ist tot - es lebe der König...Und Könige stehen in den
Geschichtsbüchern und nicht irgendwelche Menschen des Hofstabs...
Der Autor dieser Webseite gibt damit ziemlich singulär zwei
Alternativen zum "weiter so" und einer "alternativlosen Politik".
Und der Autor wird das Versagen der SPD mit Genuss noch jahrelang
zumindest auf seiner Webseite zelebrieren und die SPD verspotten.
Politik ist doch irgendwo schön...
----
26.07.2014 Vorsorge ist besser als Nachsorge..
Den Menschen, die TTIP kennen, werden bei dieser Überschrift schmunzeln
und für andere Menschen wird jetzt ein wenig über eine amerikanische
Kultureigenart die Augen geöffnet, deren Prinzip nicht einmal in
Wikipedia Einzug gefunden hat. Zu Recht - denn beim Pseudoprinzip der
amerikanischen "Nachsorge" kann einen Menschen schon Angst und bange
werden.
Fangen wir beim Vorsorgeprinzip
an, welches trotz Jahrhundertelanger Tradition in den 70 èr Jahren in
die Politik einfloss und leihen uns wieder die Kernsätze von Wikipedia
unter dem Begriff Vorsorgeprinzip aus:
"Das
Vorsorgeprinzip ist ein wesentlicher Bestandteil der aktuellen
Umweltpolitik und Gesundheitspolitik in Europa, nach dem Belastungen
bzw. Schäden für die Umwelt bzw. die menschliche Gesundheit im Voraus
(trotz unvollständiger Wissensbasis) vermieden oder weitestgehend
verringert werden sollen. Es dient damit einer Risiko- bzw.
Gefahrenvorsorge. Eine einheitliche Definition dieses Begriffes
existiert nicht. Die Erklärung der UN-Konferenz für Umwelt und
Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio konkretisiert das Vorsorgeprinzip in
Kapitel 35 Absatz 3 der Agenda 21:
„Angesichts der Gefahr
irreversibler Umweltschäden soll ein Mangel an vollständiger
wissenschaftlicher Gewißheit nicht als Entschuldigung dafür dienen,
Maßnahmen hinauszuzögern, die in sich selbst gerechtfertigt sind. Bei
Maßnahmen, die sich auf komplexe Systeme beziehen, die noch nicht voll
verstanden worden sind und bei denen die Folgewirkungen von Störungen
noch nicht vorausgesagt werden können, könnte der Vorsorgeansatz als
Ausgangsbasis dienen.“
Das Vorsorgeprinzip zielt
darauf ab, trotz fehlender Gewissheit bezüglich Art, Ausmaß oder
Eintrittswahrscheinlichkeit von möglichen Schadensfällen vorbeugend zu
handeln, um diese Schäden von vornherein zu vermeiden."
Und etwas weiter unter heißt es Grundprinzipien des Vorsorgeprinzips:
"Für die europäische
Gemeinschaftspolitik und die auf ihr beruhenden Politiken der
Mitgliedsstaaten gibt jedoch die Mitteilung der Europäischen Kommission
zur Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips[2] einen gemeinsamen Rahmen vor,
der mit den politischen Diskussionen auf der internationalen Ebene in
Übereinstimmung ist.
Dort wurden zur Anwendung des Vorsorgeprinzips drei Grundsätze formuliert:
1. Die
Anwendung des Prinzips sollte auf einer möglichst umfassenden
wissenschaftlichen Bewertung beruhen, in der auch das Ausmaß der
wissenschaftlichen Unsicherheit ermittelt wird
2. Vor jeder
Entscheidung für oder gegen eine Tätigkeit sollten die Risiken und die
möglichen Folgen einer Untätigkeit bewertet werden
3. Sobald
die Ergebnisse der wissenschaftlichen Bewertung und/oder der
Risikobewertung vorliegen, sollten alle Betroffenen in die Untersuchung
der verschiedenen Risikomanagement-Optionen einbezogen werden."
Beide o. a. Zitate aus Wikipedia unter o. a. Link unter Vorsorgeprinzip abrufbar.
Der durchschnittliche TTIPAnhänger erkennt sofort: Dieses Prinzip ist
ein unzumutbares Handelshemmnis, insbesondere da es nach dem hier
genannten amerikanischen "Nachsorgeprinzip" erheblich einfacher geht:
Jetzt zitiert der Autor die Kernerklärung aus dem politisch unverdächtigen Deutschlandfunk:
""In den USA wird nur das
gekennzeichnet, wo es einen wissenschaftlich belegbaren Nachteil für
Verbraucher gibt. Das ist bei der Gentechnik somit nicht oder noch
nicht der Fall. Das heißt: Wenn sich die gegenseitige
Anerkennungskultur durchsetzt - alles, was in den USA legal ist, wäre
auch in der EU erlaubt - dann könnte es darauf hinauslaufen, dass eben
auch ungekennzeichnete Produkte Einzug halten. Das wäre nicht im Sinne
eines selbstbewussten und starken Verbrauchers.""
Quelle: Deutschlandfunk, http://www.deutschlandfunk.de/freihandelsabkommen-ttip-das-vorsorge-prinzip-darf-nicht.697.de.html?dram:article_id=289576
Dieses ist leider wieder auch nur ein Teil der bedauerlichen Wahrheit,
denn das, was da deklariert oder auch nicht deklariert wird, muss ja
erstmal eingeführt werden und in diesem Fall handelt es sich um Gen
manipulierten Mais.
Den hätten wir bekannter weise ja auch schon längst in Europa, wenn
nicht jedes Jahr bereits Europa strafen in Millionenhöhe kassieren
würden.
Damals wies die Welt im Jahr 1999 darauf hin: "Zünglein
an der Waage in diesem Streit um die Essenzen im Essen war bis vor
kurzem die Welthandels-Organisation WTO in Genf. Bis vor ein
Schiedsgericht war der Fall geschleppt worden. Schlecht für die
Europäer. Denn die WTO hat sich eindeutig auf die Seite der Amerikaner
geschlagen."
Es ging hier um hormonbehandeltes Fleisch und u. a. in
einem Nebensatz um genmanipulierten Mais. Zynisch gesehen sollen
Vegetarier und Fleischesser gleichermaßen an dem "Dreckszeug"
verrecken, was Pflanzen und Fleisch bekommen. Da wird im
Rahmen von TTIP eine ungewöhnliche Koalition geschmiedet - und sei die Gemeinsamkeit
nur die Angst um das eigene Leben...
Richtig, hochwertige Produkte in Europa können dann im Gegenzug ohne
"Strafzölle" in Amerika verkauft werden und die Reichen in den USA
können dann ihren TTIP-Sieg mit Trüffeln und Gänseleberpastete feiern!
Das Ganze wird dann mit Schiedsgerichten begründet: Richtig, spätestens
bei der Einführung von TTIP und seiner Siegerjustiz werden dann
genmanipulierter Mais und hormonbehandeltes Fleisch dann wahrscheinlich
sogar ohne Kennzeichnung in Regalen deutscher Kaufhäuser landen...
Die Pharmaindustrie dürfte sich dann wohl auch freuen, denn deren
Vorschriften dürften dann auch "harmonisiert" werden, ein Unwort, mit
dem man meint, dass in der Regel die amerikanischen mieseren Standards
übernommen werden.
Dort gilt dann eben das Prinzip: Erstmal auf den Markt bringen und
solange nicht wirklich jemand krepiert, müssen die Gegner erstmal
beweisen, dass etwas passiert.
Vielleicht erinnert sich der eine oder andere noch an den Contergan-Skandal:
Ja, da war keine amerikanische Firma daran beteiligt, aber man sieht,
was passieren könnte, wenn in Zukunft nicht jede erdenkliche
Möglichkeit bis hin zur Schwangerschaft abgeprüft wird - in Deutschland
war das im letzten Jahrhundert ein Trauma...
Das Beispiel des Hormonfleisches baut der Autor, der bekanntlich zur
Fleischfresseraktion gehört aus. In der DDR wurden nämlich nicht nur
Hochleistungssportler, sondern auch die normale Bevölkerung sagen wir
mal fragwürdigen Hormonpräparaten ausgesetzt.
Otto Walkes fasste übrigens im bemerkenswerten Satz: "Der Schniedel schrumpft, der Busen schwillt, schon ist er Mamas Ebenbild"
Quelle Otto, das Buch, zusammen. Leider konnte der Autor dieser
Webseite keinen entsprechenden link finden, aber er ist sich sicher,
dass es Studien gab, die einen Zusammenhang von dem frühen
pubertierenden in der DDR und hormonfleisch zumindest in Zusammenhang
brachten.
Der Autor dieser Webseite wiegt jetzt wieder 70 Kilo (von 76 Kilo)
durch Ernährungsumstellung und Sport: Ein wichtiger Bestandteil der
Diät war der Verzicht von allen Fleisch bis auf Fisch. Ja, auch im
europäischen Fleisch sind bekanntlich in anderen Zeiträumen bestimmte
Wachstumspräparate zugelassen: Weg von Fleisch ist auch ein wenig
weg von Wachstum in die breite...
Weder bei Google noch bei Bing konnte der Autor diese Studien aus dem
vorherigen Jahrhundert finden: Sind halt aus vor-Internet-Zeiten und
manch DDR-Bürger möchte auch nicht gern wissen, was er damals von den
Genossenschaften so auf seinen Teller bekam.
Egal, in den USA jedenfalls dürfen in den letzten Monaten Präparate
verwendet werden, die in Europa nicht verwendet werden dürfen. Das
US-Gewicht ist das höchste Weltweit oder wie so schön gesagt: "Hinsichtlich des Körpergewichts haben die Amerikaner jedenfalls sogar die schwersten Europäer, die Briten, weit überholt" Quelle.
Richtig, im Link werden Sie vergebens über Zusammenhänge zwischen
Hormonfleisch und Körpergewicht lesen, aber sogar bei verpissten
Psychopharmaka wird auf Auswirkungen im Bereich der Gewichtszunahme
hingewiesen und bei hormonbehandelten Fleisch soll es keine
Auswirkungen auf das Körpergewicht geben? Schauen Sie sich das Phänomen
der extrem korpulenten US-Amerikaner/-innen einmal an: das ist
schlichtweg widernatürlich!!! Wo bleiben denn da die Klagen der
amerikanischen Verbraucher? Vielleicht fällt ja einem Mastschwein unter
vielen gar nicht mehr auf, mit was es gemästet wurde?!
Wie dem auch sei: Es herrscht beider seiten des Atlantiks bereits ein
Lebensmittelüberschuss und wie in NAFTA mit Mexiko wird die
Landwirtschaft durch Dumping nach TTIP dann erstmal in Europa
zerstört, da die einheimische Landwirtschaft bekanntlich mit Subventionen dank Knebelverträgen mit
Einkaufsketten schon am Abgrunde steht. Das ist ein fragiler Minikosmos
in Europa und um weiterhin zu bestehen wird dann der Ruf nach Hormonen
und genmanipulierten Pflanzen garantiert kommen, um mit der
US-Wirtschaft stand halten zu können.
Wir begeben uns also in eine Qualitätsspirale nach unten: vom
chlorgebleichten Hähnchen bis zum genmanipulierten Mais. Das soll mehr
Arbeitsplätze in Europa bringen? TTIP ist in weiten Teilen ein
Freihandelsabkommen und der Autor kann selbst nicht nachvollziehen, wie
mehr Genmais, hormonbehandeltes Fleisch und chlorgebleichte Hähnchen
mehr Arbeitsplätze bringen...Nur der Versandhandel dürfte davon
profitieren und energiepolitisch ist es absolut unsinnig in ein Land
die Produkte zu bringen, dass schon einen Überschuss hat...
In diesem Zusammenhang: Neulich aß der Autor dieser Webseite den ersten
deutschen Apfel in diesem Jahr: Der Besitzer eines Apfelbaums war so
gütig Äpfel seines Baumes auf seine Begrenzungsmauer zu legen...Das die
Äpfel von heute genormt sind, ist doch auch irgendwie komisch...
Warum muss bitte ein Apfel aus Holland, Südafrika oder ? im Sommer
herkommen...ist doch irgendwo pervers, während im Nachbarland von
Südafrika Kinder verhungern...
Das ist also das Prinzip von TTIP und auch in diesen kurzen Bericht
können nur Teilaspekte genannt werden. Die viel gepriesenen hohen
Standards der USA entpuppen sich bei genauerer Betrachtung zumindest in
der Landwirtschaft und im Baurecht als teilweise fraglich.
Fazit
Das Nachsorgeprinzip lohnt sich dann auch nur wirklich für Verbraucher,
wenn durch Milliardenklagen es für Industrie und Wissenschaft
interessant wird, entsprechende Forschungen und Gutachten zu erstellen,
die quasi eine Querfinanzierung über den geschädigten Verbraucher
ermöglichen. Dieser Teil des amerikanischen Rechtes wird aber
ausgespart mit der Folge, dass Firmen im Rahmen des Investorenschutz
auf die verlorene Gewinnchance klagen können, während Verbraucher
umgekehrt den mühsamen Rechtsweg bestreiten können und dort in Europa
lachhafte Beträge für Schäden erhalten. Da setzt sich dann kein
Staranwalt ein oder werden wissenschaftliche Expertisen erstellt...
Das Vorsorgeprinzip und Nachsorgeprinzip kann nicht harmonisiert werden.
Verbietet der Staat umstrittene Projekte, die die Gesundheit gefährden könnten, dann wird Investorenschutz wirksam!
Die US-amerikanischen Firmen wollen Forschungskosten sparen und
unausgereifte bzw. ungetestete Produkte auf dem europäischen Markt
verticken, im Bewusstsein, dass im schlimmsten Fall keine
Milliardenklagen vom Verbraucher dann nach europäischen Recht zu
erwarten sind.
Im System vom TTIP kommt man bei allen Ausführungen dann auch schnell
auf die Schiedsgerichtbarkeit des Investorenschutzes. Die Gesundheit
bzw. das Vorsorgeprinzip darf nach Ansicht des Autors nicht auf dem
Altar von Schiedsgerichten geopfert werden, weil auch christlich
gesehen man den falschen Göttern - in diesem Fall dem schnöden Mammon -
alles Opfern darf...
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27.07.2014 TTIP und das Jobwunder
In einer Studie von Bertelsmann
aus dem Jahr 2013 (zu diesem Zeitpunkt war aus den streng Geheimen
Verhandlungen noch nicht viel bekannt) wurde ein wissenschaftliches Gutachten
erstellt, was sich aus heutiger Sicht wie ein "Gefälligkeitsgutachten"
nach Ansicht des Autors liest: Damit es auch niemand überliest, wird
dann auch in der Zusammenfassung darauf hingewiesen, dass die positiven
Aspekte nur mit Hilfe von dem Abbau von Handelshemmnissen geschehen:
Tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse:
Handelshemmnisse sind Maßnahmen, die den Austausch von
Gütern und Dienstleistungen zwischen Ländern einschränken.
Tarifäre Handelshemmnisse bestehen vor allem aus Zöllen auf
den Import von Produkten aus dem Ausland. Nichttarifäre
Handelshemmnisse beschränken die Einfuhr von Gütern und
Dienstleistungen aus dem
Ausland durch zollfremde
Maßnahmen. Beispiele sind Qualitätsstandards, Verpackungs
-
und Bezeichnungsvorschriften, technische bzw. rechtliche
Anforderungen an importierte Produkte oder Einfuhrquoten bis
hin zu Einfuhrverboten. Auch die Förderung der eigenen Exporte durch Steuervorteile gehört hierzu.
Vollzitat, "Wem nützt ein Freihandelsabkommen?", PDF, Seite 2 , Bertelsmann
Aha, Qualitätsstandarts, Verpackungs und Bezeichnungsvorschriften,
technische und rechtliche Anforderungen stören bei der Verbreitung
qualitativ minderwertiger Produkte aus fragwürdigen Substanzen mit
mangelnder Prüfung auf gesundheitliche Risiken für den Menschen oder
die Umwelt.
Wissen die überhaupt, was die da schreiben oder sind das verkappte TTIP-Gegner?
Klar, zu den minderwertigen Produkten werden dann in der Folge schlecht
ausgebildete und unterbezahlte Arbeiter eingesetzt und dann ist doch
das Jobwunder perfekt...
Die Bertelsmannstiftung belehrt den unkundigen Wirtschaftler auch makroökonomisch, wie sich das Jobwunder gestaltet:
"
Der zugrunde liegende Mechanismus ist derselbe wie im Zollszenario: Die durch
die Reduktion der Handelskosten ausgelöste Steigerung der Exportnachfrage
führt zu mehr Einstellungen bei den Unternehmen, was direkt die Arbeitslosenrate
sinken lässt.Gleichzeitig steigt damit der Konsum von Waren im Inland aufgrund
der höheren Zahl an Beschäftigten, was wiederum zu mehr Nachfrage nach Importen
aus anderen Mitgliedsländern von THIP führt.
Diese positiven Spillover-Effekte im allgemeinen Gleichgewicht unter Berücksichtigung
der Handelsverflechtungen zwischen den Ländern verstärken die reine Reduktion der Handelskosten"
Quelle: PDF,Seite 38, "die transatlantische Handels und
Investitionspartnerschaft (THIPP)",über
http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xchg/bst/hs.xsl/nachrichten_116768.htm
downloadbar
Das leuchtet doch ein? Minderwertige Produkte machen Lust auf mehr und
da der Verbraucher sich dann nicht mit unnötigen Beschriftungen
herumplagen muss, kann er dann richtig das hormonbehandelte Fleisch und
den manipulierten Genmais aus vollen Zügen genießen...Ja, das macht
Sinn.
Alles bis zur Seite 2 ist gut nachvollziehbar und danach
überlässt der Autor dem geneigten Leser oder der Leserin
gerne den Wunschvorstellungen der TTIP-Befürworter...
Weil die Handelskosten reduziert werden wird die Exportnachfrage
größer? Hm, ich habe bereits einen Fernseher von LG und brauche keinen
zweiten...ich esse bereits Mais, Fleisch und lese sogar manchmal die
Beschriftungen auf den Lebensmitteln und nur weil es dann mehr
verseuchte Lebensmittel gibt, esse ich auch nicht mehr - ich habe kein
Auto und brauche auch keins...., wo steigt jetzt bitte meine Nachfrage
auf minderwertige ungeprüfte Billigprodukte, deren Risiken für die
Gesundheit noch nicht absehbar sind?
Viele Benutzen ein I-Phone und da bringt TTIP jetzt auch nicht so viel...
Die bestehenden Zahlen beim Import und Export von Deutschland lassen auch keine Sprünge vermuten:
Exporte
Mit 88,38 Milliarden Euro Exporte in die USA belegt die USA hinter Frankreich den zweiten Platz.
Quelle
Mit ca. 36, 6 Milliarden Euro Handelsvolumen mit Russland (dabei
14,4 % Handelsvolumen Verlust zum Vorjahr krisenbedingt...) sehr
viel geringer Quelle
Importe:
2013 wurden aus den USA ca. 48,5 Milliarden Euro Waren importiert und aus Russland Waren im Wert von 40,41 Milliarden Dollar. Quelle
Das sind jetzt reale Zahlen und dann darf schon gefragt werden, wo sind da noch wirkliche Wachstumsmöglichkeiten?
Im Gegensatz zu vielen anderen Freihandelsabkommen überschneiden sich
bei TTIP sämtliche Handelsbereiche in der USA und Europa auf
gesättigten Markten - da ist es schwer an mehr Wachstum zu glauben.
Die Zollerleichterungen hingegen werden in der Studie ausgespart ("Das Zollszenario bedarf keiner weiteren Beschreibung",
o. a. PDF, S. 9.). Eine gewagte These, wenn man bedenkt, dass die USA
eine Reihe von Produkten wie Dijongsenf, Gänseleberpastete... mit
exorbitanten Steuern belegte. Das waren dann nicht irgendwas um die 3
%, sondern so um die 100%...., was einem Importverbot gleichkam.
Dafür blockierten die Europäer bisher Hormonfleisch und Genmais und
zahlten dafür drakonische Strafen. Mit den neuen Schiedsgerichten sind
dann weitere Klagen der Firmen auf den entgangenen Gewinn zu erwarten.
Vom Hähnchenhersteller mit Chlor bis zur genmanipulierten Pflanze wird
unser überschuss im Warensortiment reicher - das ganze ohne
Beschriftung oder Gefahrenhinweise.
Vielleicht hilft es ja, da Trinker in Deutschland eine starke Lobby
haben: Das deutsche Reinheitsgebot kippt dann als Handelshemmnis und
genmanipulierte Bestandteile sind vom Hopfen über Malz bis Hefe zu
erwarten: Raucht lieber in Zukunft Marihuana, dass ist dann mehr ein
Naturprodukt als Bier. Übrigens wird Hanfanbau in einigen Staaten
Amerikas durchaus legal betrieben.
Der Autor dieser Webseite könnte sich vorstellen, dann eine
Hanfplantage anzubauen und über ein Schiedsgericht den entgangenen
Gewinn durch rechtliche Handelshemmnisse einzuklagen -:) Da sage noch
einer, dass Schiedsgerichte schlecht seien, wenn man nach belieben
rechtliche Handelshemmnisse abbauen kann...
Meines Erachtens löst ein Überangebot an verbilligten Waren außerdem eine Deflation aus...so könnte die Freude über die neuen Ramschprodukte dann sehr kurzzeitig sein...
Da der Autor per se nicht an eine Übertragbarkeit von
Freihandelsabkommen mit Schwellenländern wie Mexiko im NAFTA an eine
Exportnation wie Deutschland glaubt (überwiegend sehen die kritischen
Journalisten keine gravierenden positiven Auswirkungen für zumindest
Mexiko), spart der Autor sich die lustigen Grafiken aus dem o. a. PDF
zu dokumentieren und hier nur eine Zahl zu erwähnen.
Wie dem auch sei: Billigere Produkte führen zu mehr Nachfrage, wird
hier propagiert. Mit diesem Argument nerven uns schon Unternehmen seit
Jahren (mit der Folge von der Einführung von Billiglöhnen, welches
durch den Mindestlohn reguliert werden sollte, der ja dann auch ein
Handelshemmnis wäre - um fair zu sein - die USA hat bereits einen Mindestlohn seit 1937), aber der Erfolg der deutschen Produkte gründete sich eindeutig auf den hohen Qualitätsstandard made in Germany.
Bisher war das Argument, dass hohe Löhne schädlich seien, die
Kampfwaffe der Neoliberalen. In Unternehmen wurden Arbeitsplätze
abgebaut, um konkurrenzfähig zu bleiben und auf einmal wird propagiert,
dass TTIP neue Arbeitsplätze schafft. Es ist schon dreist mit
mangelnder Qualität von Produkten auszugehen, um die Gewinnmargen zu
erhöhen und mehr Arbeitsplätze erreichen zu wollen.
Arbeitsschutzvorschriften sind übrigens dann schnell ein
Handelshemmnis. Wollen die uns allen ernstes auf ein
Drittweltlandniveau drücken?
Wie sieht es denn mit dem Tierschutz aus?
Art 20 A GG sagt:
Artikel 20a
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Der Autor will ja nicht meckern, aber alle Gewalten des Staaten sind
aufgefordert das Leben von Tieren zu schützen. Nun unterliegen die
amerikanischen Tiere eher einer scheinbar fragwürdigen Sonderbehandlung
mit Hormonen und ist die intensive Landwirtschaft der USA wirklich
besser? 99 % der Massentierhaltung sind in den USA und 98 % in Europa.
Die Tiere in der USA werden mit Mais gefüttert, der wie o. a. genmanipuliert ist. In den USA wird gerade gegen Super-Unkräuter vorgegangen, die im Zusammenhang mit genmanipulierten Mais zu sehen sind...
In Europa wird seit Jahren um jedes neue Gesetz zur Verbesserung der
Lebensbedingungen gerungen und mit TTIP wird das unter dem Stichwort
Handelshemmnisse subsummiert. Der Staat und seine Organe und nicht
Schiedsgerichte sind ausdrücklich aufgefordert die Lebensumstände der
Tiere zu verbessern.
Der Tierschutz geht mit TTIP vor die Hunde...
Der Autor setzt mal sein eigenes Modell entgegen, was genau so seriös oder unseriös wie das der Bertelsmannstiftung ist:
Grundlage: Wir haben im Prinzip zwei gesättigte Markte. Da die Amis
ihren Genmais und hormonbehandeltes Fleisch subventionieren, gehen die
ebenfalls subventionierten europäischen Betriebe vor die Hunde. Das
kann man am Beispiel Mexiko im Bezug auf Mais nachvollziehen. Nur das
hier in Europa von Hähnchen bis Kühen schon ein Überschuss besteht...
Wir haben also einen Produzenten A mit 500 Arbeitern in Deutschland und
einen Produzenten B mit ebenfalls 500 Arbeitern in den USA. Der Betrieb
A macht nun mit sämtlichen Mitarbeitern wegen der Konkurrenz dicht. Das
ist ein erstmal ganz normaler Vorgang, weil in einer freien
Marktwirtschaft der uneffektive Bewerber sich nicht halten kann und
zudem in den USA der Genmais massiv subventioniert wird....
Jetzt kommt aber das großartige: Der Produzent B in den USA bekommt
selbstredend ein höheres Auftragsvolumen: Im Falle des Mais: Es müssen
mehr Arbeiter eingestellt werden. Hört sich doch gut an, nicht?
Also wird Produzent B jetzt 500 neue Arbeitnehmer einstellen oder sogar
mehr, da wir ja erst dann von einem "Jobwunder" sprechen können?
Nein, natürlich nicht, denn in den 500 Arbeitnehmern des
Unternehmens A sind Bürokräfte, Fuhrparkangehörige,
Wissenschaftler, Putzfrauen...mit eingerechnet. Das fällt nun alles weg
und deshalb wird der Produzent B vielleicht 200 Menschen
mehr einstellen.
Im besten Falle haben wir also einen geringen Verlust von
Arbeitskräften. Wir sprechen egal ob vom Auto, hormonbehandelten
Fleisch, genmanipulierten Mais ....fast immer von gesättigten Markten
in Europa und den USA, wo ein zunehmen des Verbrauchs eher
unwahrscheinlich ist.
Wahrscheinlicher dürfte es sein, dass nach einer kurzen Dumpingphase
die Märkte sich verschieben und es zu Synergieeffekten kommt, die
Arbeitsplätze eher gefährden. Es ist zu vermuten, dass dann wieder die
Argumentation kommt, dass eben die Löhne in den europäischen Ländern
auf Grund der hohen sozialen Standarts zu hoch sind.
Dann zu behaupten, dass die Arbeitnehmerzahl auf Grund eines
Freihandels wachsen würden, ist eine gewagte These der TTIP-Anhänger.
Im Schwellenland Mexiko beispielsweise kam es natürlich zu neuen
Arbeitsplätzen, weil amerikanische Firmen Teile ihrer Produktion
verlagerten und die dortigen Löhne unbestritten höher als im
Landesdurchschnitt sind - aber um einiges niedriger als die
gestrichenen Löhne in den USA.
Die Ingeneursseite beschreibt in dem bemerkenswerten Artikel
, dass die Job-Bilanz der NAFTA umstritten sein dürfte. Die USA
exportieren Komponenten nach Mexiko, die dort zusammengeschraubt werden
und kaufen dann die Fertigen waren zurück. Dieser Drehtüreffekt
verzerrt ein wenig die Handelsbilanz und auf einmal sieht die
Handelsbilanz von Mexiko richtig gut aus. In Wirklichkeit wird trotz
angeblicher Lieferung von hochwertigen Waren nur dort mit geringen
Einkommen geschraubt und das sind dann keine hochwertigen Arbeitsplätze
und dann nehmen TTIP-Befürwörter die stolzen Handelsbilanzen als
Vorbild...
Firmen wie VW gingen nach Mexiko, aber nur, weil man da auf niedrige
Löhne setzt und einen billigen Zugang zu den US-Märkten bekommt. Selbst
diese Effekte sind in Europa nur in wenigen Staaten spürbar, weil die
Löhne den Unternehmern zu teuer sind.
Genau dasselbe machen doch die anderen Firmen auch: Egal ob Daimler in
Südafrika und China, Foxxcon (Apple) Tscheschien, Nokia....
Es ist somit auch nicht nachvollziehbar, wie ein Freihandelsabkommen in
zwei eher gleichwertigen Wirtschaften mehr Arbeitsplätze produzieren
kann, da wir seit Jahren erleben, wie große Konzerne in andere armere
Länder ohne Freihandelsabkommen abwandern, um niedrige Löhne zu Zahlen.
Nun wird aber argumentiert, dass die Unternehmer nach jahrelang
gepredigter Zurückhaltung von Löhnen und Gehälter auf einmal mehr
Arbeiter einstellen bzw. die Exporte so billig werden, dass die
Nachfrage explodiert...
Dann fallen Milliarden an Forschungsgelder und hoch dotierte
Arbeitsplätze in Ländern mit TTIP weg, wenn die lästigen hohen
Standards erstmal nicht mehr eingehalten werden müssen und keine
Forschung mehr oder nur unzureichend betrieben wird.
Fazit
Geiz ist nicht immer Geil, wie es uns in der Werbewelt suggeriert wird.
Forschung, Standards, Qualität, Transparenz durch Kennzeichnung,
technische Anforderungen. Der Autor schrieb den genialen Satz auf Seite 2 der Bertelmann-Studie um: "Qualitätsstandarts, Verpackungs und Bezeichnungsvorschriften,
technische und rechtliche Anforderungen stören bei der Verbreitung
qualitativ minderwertiger Produkte aus fragwürdigen Substanzen mit
mangelnder Prüfung auf gesundheitliche Risiken für den Menschen oder
die Umwelt." Das ist TTIP ohne Schnörkel schnell erklärt.
Alles soll auf den Prüfstand und in
dieser schönen neuen Welt der Billigprodukte entsteht dann ein
Jobwunder mit hochqualifizierten Stellen und besseren Löhnen. Und
Flüsse aus Honig und Milch werden fließen und die Erde wird ein
Paradies sein...
Der Autor gibt sich geschlagen, wer will denn da wirklich gegen TTIP sein?