Das staatliche Haushaltswesen setzt sich aus allen finanzwirtschaftlichen Maßnahmen des Staates (BRD) zusammen. Es beruht auf den Regeln des öffentlichen Haushaltsrechtes.
 
Vereinfacht kann der Begriff Haushalt auf die Formel: Haushaltsgesetz + Haushaltsplan= Haushalt
reduziert werden. Daraus ergibt sich folgendes Schaubild:
Planung für 1 Jahr
 
Zusammenstellung aller:
 
- Einnahmen
- Ausgaben
- Verpflichtungsermächtigungen
- Planstellen
- Stellen
 
Festgestetellt durch
 
    Haushaltsgesetz
 
und wirksam für alle Behörden
                                         Gesamtplan
                                      Sammelplan nach § 13 BHO
                            
                                                                               EPL
 
Der EEinzelplan enthält nun alle veranschlagten Punkte des Gesamtplanes (insbesondere des Haushaltsplanes: Einnahmen, Ausgaben usw.)  plus spezielle Haushaltsvermerke wie ku- und kw- Vermerke (ku= künftig umgewandelt und kw= künftig wegfallend) eines haushaltsfähigen Aufgabenträgers wie z. B. Parlament, Bundesministerium, Kanzleramt, Bundesgerichte...  
 
Die ersten beiden Nummern der Haushaltsstellennummer des EPL setzen sich dabei aus zwei Nummern zusammen, z. B. 11 für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Anzahl variert mit der Anzahl der Bundesbehörden. Zur Zeit gibt es 22 haushaltsfähige Aufgabenträger.
                                                                  Kapitel
 
Der Einzelplan und dessen Nummer werden in der nächst tieferen Ebene in Kapitel und deren zweistelligen Kapitelnummer unterteilt. Bei gleichartigen Bundesbehörden entsprechen diese Kapitelnummern demselben Gliederungsschema:
 
Kapitel Nummer 01 entspricht also dem Ministerium.
Kapitel Nummer 02 entspricht allgemeinen Bewilligungen.
usw.
 
Die Kapitelnummer insgesamt ist vierstellig, da Sie immer zusammen mit der Einzelplannummer genannt wird:
 
1101 entspricht dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (EPL:11) und der Kapitelnummer
        01- also den allgemeinen Bewilligungen.
                                                                 Titel
 
Die kleinste haushaltsmäßige Einheit ist der Titel. Davon schwirren so um die 11.000 in dem Haushaltsplan umher. Davon sind c. a. 9500 Ausgabetitel und 1500 Einnahmetitel. Die Angabe der Kosten eines Titels erfolgt generell in Tausend Euro.
 
Die Titelnummer ist fünfstellig - und obwohl kleinste Einheit - öfters durch drei weitere Nummern nach einem Bindestrich ergänzt. Profis erkennen an der ersten Ziffer, ob es sich um Einnahmetitel (0-3) oder einen Ausgabetitel (4-9) handelt.
 
111363681-221 wäre der Haushaltstitel des Zuschusses an die allgemeine Rentenversicherung:
11 ist die Einzelplannummer
1113 ist die Kapitelnummer
63681-221 die Titelnummer (mit dem o. a.. Zusatz -221, auf den man öfters stößt).
Beratung
im
Parlament
Verab-
schiedung
des
Haushalts-
gesetzes
Haushaltsgesetz
Beschluss
durch
Bundes-
regierung
Haushaltsgesetz                                                      +                                   Haushaltsplan
Auf-
stellung
des
Haushalts-
entwurf
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