| Tatbestand | Werden bauliche Anlagen im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet oder geändert, |
| Rechtsfolge | so können die Bauaufsichtsbehörden die teilweise oder vollständige Beseitigung der baulichen Anlagen anordnen, wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können. |
| Gutachtenstil | Urteilsstil |
| Obersatz | Obersatz/Ergebnis |
| Definition / Voraussetzung | Definition / Voraussetzung |
| Subsumtion | Subsumtion |
| Ergebnis |