Phase 1

Aufstellung des Haushaltsplans für das kommende Jahr

Beginn der Haushaltaufstellung im Vorjahr des Planungsjahres:

• Dezember : Rundschreiben an die Ressorts zur Aufstellung des Haushalts- und Finanzplanes

Durchführung der Haushaltsaufstellung im Planungsjahr:

• März : Voranschläge werden an das Finanzressort des Bundesfinanzministeriums (BMF) übersandt und Beginn der Verhandlungen auf Arbeitsebene.
• Mai: Prognose der Wirtschaftsentwicklung und Steuerschätzung im Finanzrat
• Juni: Beginn der Haushaltsverhandlungen bei der Gubernative auf Minister-Ebene; Beschließung der Entwürfe
• August: Übersendung des Entwurfes an Bundestag und BundesratQuelle: Prof. Dr. Erik Gawel – FH Frankfurt am Main

Prof. Dr. Erik Gawel – FH Frankfurt am Main

 
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