Phase
1
Aufstellung des
Haushaltsplans für das kommende
Jahr
Beginn der Haushaltaufstellung im Vorjahr des
Planungsjahres:
• Dezember : Rundschreiben an die
Ressorts zur
Aufstellung des Haushalts- und Finanzplanes
Durchführung
der
Haushaltsaufstellung im Planungsjahr:
• März :
Voranschläge werden an das
Finanzressort des Bundesfinanzministeriums (BMF) übersandt und Beginn
der Verhandlungen auf Arbeitsebene.
• Mai: Prognose der
Wirtschaftsentwicklung und Steuerschätzung im Finanzrat
•
Juni: Beginn
der Haushaltsverhandlungen bei der Gubernative auf Minister-Ebene;
Beschließung der Entwürfe
• August: Übersendung des Entwurfes
an
Bundestag und BundesratQuelle: Prof. Dr. Erik Gawel – FH Frankfurt am
Main
Prof.
Dr. Erik Gawel
– FH Frankfurt am Main