Phase 2

Feststellung des Haushaltsplans

• Beschließung des Entwurfes vom Haushaltsplan durch Regierung
• Einbringung des Haushaltsgesetzes und Haushaltsplans In Bundes-tag und –rat
• Bundesrat nimmt innerhalb von 6 Wochen Stellung: Versendung an Regierung
• Arbeitsgruppen und Kreise der Fraktionen beraten Entwurf
• 1. Lesung im BT, Haushaltsrede des Finanzministers –> Stellungnahme der Fraktionen
• 1. Lesung im Bundesrat –> Stellungnahme –> Gegenäußerung der Bundesregierung -Haushaltsausschuss
• Haushaltsausschuss berät und prüft Haushaltsgesetz
• Nach erneuter Beratung der Arbeitsgruppen/Kreise der Fraktion erfolgt Beschlussempfehlung an das Plenum
• 2. Lesung im Plenum (BT) über alle Pläne
• 3. Lesung im Plenum -> Zuleitung zur Zustimmung an Bundesrat
• Erfolgt kein Einspruch bei nicht zustimmungsbedürftigen Gesetzen: Haushaltsgesetz wird vom Finanzminister und Bundeskanzler gegengezeichnet.
• Evtl. Einschatung des Vermittlungsausschusses: nach gescheiterter Vermittlung kann Einspruch im BT überstimmt werden.
• Das Haushaltsgesetz kann vom Bundespräsidenten gegengezeichnet werden und wird im Bundesgesetzblatt verkündet

 
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