Phase 2
Feststellung
des Haushaltsplans
•
Beschließung des Entwurfes vom Haushaltsplan durch
Regierung
• Einbringung des Haushaltsgesetzes und Haushaltsplans In
Bundes-tag und –rat
• Bundesrat nimmt innerhalb von 6 Wochen
Stellung: Versendung an Regierung
• Arbeitsgruppen und Kreise
der Fraktionen beraten Entwurf
• 1. Lesung im BT,
Haushaltsrede des Finanzministers –> Stellungnahme der Fraktionen
•
1. Lesung im Bundesrat –> Stellungnahme –> Gegenäußerung
der Bundesregierung -Haushaltsausschuss
• Haushaltsausschuss
berät und prüft Haushaltsgesetz
• Nach erneuter Beratung der
Arbeitsgruppen/Kreise der Fraktion erfolgt Beschlussempfehlung an das
Plenum
• 2. Lesung im Plenum (BT) über alle Pläne
•
3. Lesung im Plenum -> Zuleitung zur Zustimmung an Bundesrat
•
Erfolgt kein Einspruch bei nicht zustimmungsbedürftigen Gesetzen:
Haushaltsgesetz wird vom Finanzminister und Bundeskanzler
gegengezeichnet.
• Evtl. Einschatung des
Vermittlungsausschusses: nach gescheiterter Vermittlung kann Einspruch
im BT überstimmt werden.
• Das Haushaltsgesetz kann vom
Bundespräsidenten gegengezeichnet werden und wird im Bundesgesetzblatt
verkündet